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Kalander über vverschlesien. MSMWWMkllllltWM ! Die Verhandlungen im Rechtsausschutz. i,dz. Berlin. Der Rechtsauöschuß des Reichstags fuhr gestern in der Beratung des KompronlißentmurfeS über die vermügenSrechtliche Auseinandersetzung zwischen den beut« sche» Sündern und den vormals regierenden Fürstenhäusern fort. Die Paragraphen 4 und 4 a, wonach im wesentlichen das NcichSsondergcricht nach Billigkeit entscheiden »nd auch eine» gütlichen Ausgleich versuchen soll, wurden angenom men. Eine ausgedehnte Aussprache ergab der Paragraph 5, der die einzelnen Richtlinien enthält, nach denen die Vcr- »lögenSauftetlnng erfolgen soll. Ein sozialdemokratischer Antrag, der bestimmte Ver- mügcnSteile dem Eigentum der Länder übLrweisen wollte, wurde mit 18 gegen sieben Stimmen bet vier Stimment haltungen abgclehnt. Der Abg. Freiherr v. Richthofc» (Dem.) behielt seine» Freunden die Stellung eines Bcrnrittlungsautrageü zwi schen dem Kompromißentwurf und dem sozialdemokratischen Antrag für die zweite Lesung vor. Auch ein Antrag des Abg. Dr. Barth fD«.), der für Vermögenswerte, deren Eigentum einem Lande ans Gründen der Kultur oder Volksgesundheit oder ans sonstige» staatlichen Notwendig keiten zugesprochen wird, besondere Entschädigungen vor schrieb, wurde abgelchnt, ebenso ein Antrag des Abg. Loh- mann-Altona fDn.j, wonach bei der Bemessung der den Fürstenhäusern zuzusprechendcu Vermögcnölcile die finan zielle und wirtschaftliche Lage beider Parteien zn berncksich- tigen sei, wurde abgclehnt. Der 8 5 wurde schließlich in folgender Fassung in erster Lesnng angenommen: 1. Bei der Zuteilung der VermvgcnSstücke ist zu berück sichtigen, ob die einzelnen Bermögcnsstiicke von den Mit gliedern der Fürstenhäuser seinerzeit auf Grund eines PrivatrechtstitclS oder insbesondere in den Zeiten der abso luten Monarchie auf sonstige Weise erworben worden sind, namentlich auf Gruud des Völker-, Staats- oder sonstigen öffentlichen Rechts oder gegen Leistungen, die sie nur kraft ihrer Souveränität bewirken konnten. 2. Gegenstände, auf deren Besitz ein Land ans Gründe» der Kultur oder Volksgesundheit Wert legen must, Theater einschließlich TüeatcrfnndnS und zur stündigen öffentlichen Besichtigung sreigegcbcnc Schlösser mit Inventar, Museen, Sammlungen, Archive und Bibliotheken, Parkanlagen und dergleichen erhält das Land auf seinen Antrag in der Regel zum Eigentum. Ob und inwieweit für solche Gegenstände oder Einrich tungen eine Entschädigung zu gewähren ist, richtet sich nach freiem Ermessen, insbesondere aber danach: a) ob sie bereits vor der Staatsumwälzung des Jahres 181» der OcffcnMchkeit zugänglich oder nutzbar ge macht waren, b) ob sie im ganzen oder teilweise veräußerlich sind oder nicht, cs ob ein Nuhnngswert vorhanden oder wie hoch er ist, d) ob oder in welchem Umfange mit der Unterhaltung Lasten verbunden sind. 8. Bei der Zuteilung von Land- und Forstbesitz an die vormals regierenden Häuser sind die Grüße des Landes und seine staatlichen Notwendigkeiten (Siedlnngsmöglichkeitcn, Städtcerwciterungen, Schaffung von Erholungsstätten und dergleichen) ausschlaggebend in Betracht zu ziehen. 4. Bermögensstücke der einen Partei sind auf die andere zn übertragen, wenn dies zur Erreichung eines billigen Ausgleichs oder einer billigen Entscheidung erforderlich ist. 5. Bei der Bemessung der den Fürstenhäusern zuzu sprechenden Bermögensstücke, Kapitalien oder Renten ist die wirtschaftliche und finanzielle Lage beider Parteien zu be rücksichtigen. Hierbei soll einerseits durch Zuweisung an-S der Masse der vorhandenen Vermögenswerte den vormals regierenden Fürstenhäusern eine würdige Lebenshaltung gewährleistet werden, andererseits aber berücksichtigt wer den, daß die allgemeine wirtschaftliche Lage des deutschen Volke» infolge de» Krieges und der Nachkriegszeit eine gegenüber den früheren Verhältnissen sehr wesentlich herab gedrückte ist, und daß die Ausgaben in Wegfall gelommc» sind, die den damals regierenden Fürstenhäusern früher da durch erwachsen sind, daß sie Träger der Staatsgewalt waren. 0. Soweit an Vermögensstückcn der vormaligen Für stenhäuser Gebrauchs- oder Nutzungsrechte an Dritte vcr- liehen oder zngesichcrt worden sind, sind diese Rechte in ge eigneter Weise sicherzustellen. 7. Bei der Auswertung von Ansprüchen hat das Anf- wcrtungSgcsctz vom 10. Juli 182", mit der Maßgabe Anwen dung zu finden, daß für Ansprüche auf Kavitalabfindnngcu, die für die Ueberlasiung von Gebäuden und Gr»ndstüclcn an ein Land den früher regierenden Häusern zugcstanden sind, die für die Aufwertung von hupothekarisch gesicherten Kaufgeldern maßgebenden gesetzlichen Bestimmungen auch dann Platz greifen, wenn die Ansprüche auf Kapitalabfin- dungcn hupothekarisch nicht gesichert sind. 8. Den Mitgliedern der vormals regierenden Häuser früher zustehende Zivillisten und ähnliche Renten lKrvn- fideikommiß-Ncnten, KrondotatiouSrcnten «. a.) satten ohne Entschädigung fort. 9. Den Ländern ist aus der vorhandenen Vermögens masse ein angemessener Ausgleich für die aus der lieber» nähme von Bersorgungsansprüchen ehemaliger Hofbedien- stetcr entstehenden Lasten zu bewilligen. 8 6 wurde in folgender Fassung angenommen: Wenn durch Spruch beS Neichssondergerichts oder in einem vor dem NeichssonLergericht abgeschlossenen Ver gleich ein Land zur Zahlung von Kapital oder Renten ver pflichtet wird, so ist die empfangsberechtigte Partei ver pflichtet, diese Beträge und ihre Erträgnisse bis zum Ablauf des Jahres 1950 nur für die vrivatwirtschaftlichen Bedürf nisse des vormals regierenden Hauses ober zu wohltätigen oder kulturellen Zwecken zu verwenden. Die Verbringung eines ausgezahlten Kapitals ins Ausland ist nur mit Ge nehmigung des Landes zulässig. Bei Zuwiderhandlung gegen diese Verpflichtungen kann das Land eine zu zahlende Rente oder ein zu zahlendes Kapital ganz oder teilweise cinbehaltcn oder ein bereits bezahltes Kapital ganz oder teilweise zurückfordern, oder die Verpflichtung zur Zahlung von Rente» oder Kapital für erloschen erklären. Streitig keiten hierüber entscheidet das Rcichssondergericht. Der Ausschuß vertagte sich dann auf heute. Holländischer Dank an die Westphalia. )c Hamburg. Wie Wolffs Norddeutscher Provinz dienst erfährt, bat die holländische Reederei van Nieselt, Gondriaan L Co., der der Dampfer „Alkaid" gehörte, der Savak eine nahmhafte Geldsumme zur Verteilung an die Rettungsmannschaft der „Westphalia" überwiesen und wei ter mitgeteilt, daß sie beabsichtige, demnächst dem Kapitän Graatt-s sowie dem 2. und dem 3. Offizier «nd den beiden Fnulv'nriereu ein Geschenk anzubieten. Die Südbollän- dilche Grfrllichast zur Rettung von Schiff-brüchigen ^at be schloss»», dem 2. und dem 8. Offizier der „Westphalia" di« goldene Rettungsmedaille, den Rettungsmannschaften sowie den Funkoffiperen die große silberne R«ttuno«nwdatils « Lb«rre!ch«n. - 8Wcs Mi für inie M. )i Sattowitz. Der Präsident der Gemischten Koni- Mission, Calonber, gewährte dem Vertreter des Sö. T. B. eine Unterredung, in deren Verlauf er sich über die Vor gänge der letzten Zeit in Ost-Oberschlesien wie folgt äußerte: Die polnische und die deutsche Presse haben in den letz ten Tagen und im Zusammenhang mit den gegen de» Deutschen Volksbund etugeleiteten Strafuntersuchungen verschiedene Aeußcrungen über die Kompetenzen und die Haltung der Gemischte» Kommission und ihren Präsidenten in dieser Angelegenheit gebracht, die mich veranlassen, zu einigen der aufgeworfenen Fragen Stellung zu nehmen. Vor allem nehme ich an, daß diese Strafuntersuchungen, vom juristischen Standpunkt aus betrachtet, nicht gegen de» Deutschen Volksbunb als solchen gerichtet sind. Der Deut sche Vvlksbund ist eine für de» Mindcrheitsschutz im Sinne der Genfer Konvention unentbehrliche Organisation , deren Statute» vollkommen im Einklang mit dein erwähn ten Staatsvertrag stehen. Ich muß auch betonen, daß der Deutsche Vvlksbund in all den zahlreichen Streitfragen, in welchen er vor der Gemischten Kommission die Rechte der Minderheiten vertrat, diese seine Ausgabe stets in loyaler und korrekter Weise erfüllt hat. Es wird sich in Wirklichkeit wohl nur um Strasversolgungen handeln, die gegen bestimmte Personen gerichtet sind. Tic verhaftete» Personen, darunter einige Angestellte des Volksbundes, werden beschuldigt, Verbrechen gegen den polnischen Staat begangen zn haben. Tie Strafverfolgungen liege» in der Hand des Untersuchungsrichters. Tic Beurteilung dieser Strafprozesse ist einzig und allein Sache der znstän- digen polnischen Gerichte. Weder die Gemischte Kommission noch deren Präsident sind kompetent, sich mit dieser Angelegenheit in einem prozessualen oder Beschwerde verfahren irgendwie zu befassen. Dagegen besteht gemäß Artikel 585 der Konvention ein allgemeines Anssichtsrecht der, Präsidenten der Gemischten Kommission, das sich auf die richtige Aus führung des ganzen Vertrages und auch auf alle Fragen, die das Verhältnis der zwei Vertragsparteien zu ihren Minderheiten in Obcrschlcsicn betreffen, erstreckt. Es um faßt auch gespannte Situationen, welche durch die strafrecht liche Verfolgung von Mindcrheitsangehörigen wegen poli tischer Verbrechen entstehen. Dieses Aussichtsrccht übt der Präsident auf diplomatischem Wege aus, und zwar durch Vermittelung des von einen jeden der beiden Negierungen bei der Gemischten Kommission akkreditierten Vertreters, der den Titel Staatsvcrtretcr trägt. Tie dem Artikel 585 entsprechenden diplomatischen Bemühungen zur Beruhi gung und Befriedung Oberschlcsiens bilden eine sehr wich tige Aufgabe des Präsidenten, die sich naturgemäß formell und inhaltlich den jeweils austauchenden Fragen anpancn muß. Soweit cS sich um Angelegenheiten strafrechtlicher Natur handelt, vollzieht sich diese diplomatische Aktion in bloßen Anregungen, welche die Souveränität der Gerichte in keiner Weise antasten. Diese diplomatischen Funktionen hat der Präsident im Einverständnis mit den übrigen Mit gliedern der Gemischten Kommission in einem früheren ähnlichen Falle, nämlich in dem gegen zahlreiche Angehörige der Polnischen Minderheit Teutsch-Obcrschlesiens gerichtete» sogenannten Jnsurgcntenprozeß, welcher ebenfalls politische Delikte betraf und der durch den Strafsenat des Reichsge richts in Leipzig verhandelt worden ist, nach folgenden Ge sichtspunkten ausgeübt: a) Vermeidung unnötiger Verhaftungen und möglichste Abkürzung der Präventivhast, wo immer die Interessen der Strafuntersuchung cs gestatten, b) möglichste Beschleunigung deS ganzen Strafverfahrens zu dem Zwecke, damit die Ange schuldigten möglichst bald unter Anklage gestellt oder von Grüne Woche. vdz. Berlin. Die Grüne Woche Berlin 1926 hat, am sechste» Tage, ihre» Höhepunkt erreicht. Nm Mittwoch fand zunächst eine Versammlung zur Förderung der Zuchttier ausfuhr statt, in der besonders Rußland als Abnehmer deutschen Zuchtviehes hervoraebobeu wurde. Es folgte eine Versammlung der „Freunde der Feld beregnung", in der die künftige Gestaltung der deutschen Wasserwirtschaft eine große Rolle spielte, insbesondere der Ausbau der Wasserläufe, der, wenn er in reinem Schiffahrt?- interesse erfolge, für die Landwirtschaft direkt schädigend wirken könne. Es wurde verlangt, daß unsere Wasserläufe durch Erleichterung der Wasserentnahme für BercgnungS- zwecke und Anlage von Bewässerungskanälen und land- wirtschaftlichen Schöpfwerken in erster Linie für die Land wirtschaft nutzbar gemacht werden. Auch der Verein zur Förderung der Moorkultur hielt eine Versammlung ab. Dr. Feldt-KönigSberg wies darauf bin, daß durch die Verwendung der deutschen Gräserzüch tungen eine wesentliche Ertragssteigerung auf allen Wiesen und Weiden erreicht werden könne. In einer Versammlung zur Förderung der Boden bearbeitung durch Krastbetried kam zum Ausdruck, daß die Verwendung von Motorpflügen deutscher Fabrikate und die Nutzung von Spiritus als Treibstoff bereits weiten Boden gesunden hat. Weiter fand am Donnerstag noch eine außerordentlich stark besuchte Bertretertagung des Deutsche« Bauernbundes statt. Der Bund steht unter Leitung des früheren deutsch- voltSparteilichen Abg. Dr. Böhme. Zu seiner Vertreter tagung waren Delegierte der Behörden sowie der Deutschen Volkspartei, Wirtschaftlichen Vereinigung und Demo kratischen Partei erschienen, Bekanntlich bat der Deutsche Bauernbund in manche» Fragen eine dem Reichslandbund entgegengesetzte Auffassung. Das Ergebnis der Vertreter tagung fand Ausdruck in einer einstimmig angenommenen Entschliestung, in der es u. a. beißt, der Zolltarif muß vom Standpunkt der Viehzucht als völlig unzureichend be zeichnet werdem da in dem Gefrierfleisch eine überaus ge fahrvolle neue Konkurrenz entstanden ist. die, nach englische» Erfahrungen, zu einem Rückgang und Stillstand der heimi schen Viehproduktion führen muß. Auch den übrige» Pro dukten der Landwirtschaft darf bei Abschluß der Handels verträge ausreichender Zollschutz nicht entzogen werden. Der aus parteipolitische» Gründe» erfolgte Sturz der bürger liche» Regierung durch die Dentjchuationale» ist i» der beutigen Not der Landwirtschaft ein glatter Verrat am Bauernstände. Angriffe gegen die ncugcdildete Negierung der Mirlelparteie», für die der Deutsche Bauernbund nicht oerantwort'.ich ist und deren Late» er abwarteu will, ändern uichtS a»d«r Tatsache daß der reale Machteiufluß voa «t«r tzentschaorio.na'.en Landbundministern. der zolloolitUck der Anklage entbunden, und dost die Angeklagten möglichst b«l- »o» -em zuständige» Richter abgcurteilt werde» könne«, c) unbeschränkte Leffentlichkeit aller Gerichtsverhandlungen, damit die Gründe der Verurteilung oder Freisprechung der uativnnlen und inter nationalen öffentlichen Meinung voll und ganz zugänglich werden, d) billige Rücksichtnahme auf die Familien der Angeschuldigten und auf die allgemeine Lage der Min derheit, wo immer solche Rücksichtnahme mit den Interessen der Strafjustiz und den Staatsinteressen zu vereinbaren ist. Dir Befolgung dieser Grundsätze liegt sowohl im In- tcresse -er Minderheit und der beschuldigten Minderheits- angehörigen als auch im wohlverstandenen höheren Inter- esse der beiden Vcrtragsstaaten. Die Anwendung dieser Grundsätze empfiehlt sich aber vor allein deshalb, weil darin die einzige Möglichkeit liegt, nach der tiefgehenden Er- regung, die stets durch derartige Manenanklagcn wegen politischer Verbrechen hervorgcrusen wird, die Beruhigung, den Frieden und das gegenseitige Vcrrrancn wieder herzu stellen. Die dargelegtcn Grundsätze und Beweggründe werden auch in der gegenwärtigen Sache beiresscnd die argen die Angehörigen der deutschen Minderheit Polniich-Oberschic- siens gerichteten Strafverfolgungen die Haltung des Präsi denten der Gemischten Kommission bestimmen. Namentlich werde ich im Interesse der deutschen Minderheit in Polnisch-Obcr- schlesie» im gleichen Sinne wirken wie ich es zngnnsteir der polnischen Minderheit Dcntsch-Obcrschlcsiens im Jnsurgentenprozcß getan habe. Solche Situationen wie die gegenwärtige tiefe moralische Krise in Polnisch-Oberschlesien können nur durch Gerechtigkeit und weise Besonnenheit über wunden werden, niemals aber im Zeichen des Hanes. Ta die Verhältnisse mich gezwungen haben, öffentlich das Wort zu ergreifen, erachte ich es als meine unabweisbare Pflicht, mit allem 'Nachdruck daraus hinznweiscn, wie gefahrvoll und verderblich die Bestrebungen derjenigen Zeitun gen sind, welche dieie Tirainnierinchnngen mir einer Kam pagne systematischer öffentlicher Aufreizung zum Klas sen kam pf begleiten, dabei sogar zur Vernichtung der Minderheit annordern und sich io gebärden, als ob sie tagtäglich über die Resultate der -n inunreri'uchung unterrichtet würden. Terarlige Erzene der Preise sind nicht nur ein Unrecht gegenüber der Minderheit, die als solche mit den Strafuntersuchungen nichts zu rnn har, sondern sie sind auch geeignet, der» internationalen Ansehen des eigenen Staates zn schaden. Jeder aufreizende Angriff, möge er von polnischer oder von deutscher 2eire kommen, ist zu verurteilen. Tie ganze Angelegenheit ist in den Händen des Richters. Dabei sollten sich alle Kreise be ruhiget! können. DaS faire Amt deS Richters, der weder der Anspornung noch der Anleitung durch die Preße be darf, steht hoch über den Leidenschaften der Tagespolemik. Dem zuständigen Richter der polnischen Republik gebührt absolutes Vertrauen. Dieses Vertrauen kann in keiner Weise besser zum Ausdruck kommen nlS dadurch, daß alle diejenigen, die guten Willens sind, die Leidenschaften be ruhigen und unsachliche und gehässige Aeußcrungen unter lassen und in würdiger Zurückhaltung die Ergeb- niise der Gerichtsverhandlungen abwartcn. Ter polnische Staatsverlreler hat mir die Erklärung abgegeben, daß alle Strafuntersuchungen mit größter Beschleunigung geführt und in kürzester Zeit zum endgültigen Abschluß ge langen werben. Im allseitigen Interesse hofse ich, -aß sämtliche Gerichts verhandlungen öffentlich sein werden Nm ans diese Weise kann eine wirksame, allseitige Abklärung erzielt nnd Oberschlesien von der gegenwärtigen Atmosphäre des Mißtrauens nnd der Verdächtigungen befreit werben. nützlich fein konnte, aufgegeben wurde, weil die Landbund- führer sich den großstädtischen Bierbankstrateaen der deutsch nationalen Partei gefügt haben. Die Drrtretertagung stellt vor aller Oeffentlichkeit fest, daß die ungenügenden Getreide, preise eine Folge des Verbotes der TetrrideauSsuhr und der verzögerten Einführung der Getreideeinsuhrschrin« durch den Grafen Kanitz waren. Nachdem in der Entschließung noch dagegen protestiert wird, daß große Landbesitzer sich mit Hilfe der Buchführung von der Einkommensteuer be freiten und verlangt wird, daß der Großarundbesitz in erst«: Linie für die Siedlung herangezogen wird, dankt der Ver- tretertag dem Reichskanzler Luther für feine auf dem Gebiet der Siedlung neuerdings entwickelte Initiative und erwartet durchgreifende Taten. Kn stilsstimller Vms des FtlNtlliöckrs 8ckit-Lckr. Er beschuldigt völkische Abgeordnete de» Anstiftung zum Morde. In einer Geheunsitzung des FeineuutersuchungsauS- schusseS des preußische» Landtages kam ein i'emationeller Brief des Fememörders Grütte-Leder zur Verlesung, der wegen eines Mordes zu d Jayren Gefängnis verurteilt worden ist. Grütte-Leder verweist daraus, daß er der Verhandlung des FemcunteriuchuugSausschusics nut gro ßem Interesse verfolge. Er lenkte die Aufmerksamkeit deS Ausschusses ausdrücklich aus die völkischen Abgeordneten Wulle, Kube und Ahlemann. Er erzählt, daß er zwar durch das Urteil der ersten Instanz bestraft worden daß man aber Behauptungen, führende vslkuche Abge- ordnete hätten ihn zum Mord an gestiftet, nickt uachge- prüst habe. Grütte-Leder erklärt: „Ich habe t-eu Mmo rm Auftrag der völkischen Abgeordneten Kube und Wul.e ausgesührt. Ich richte ferner schwere Anklagen gegen den Oberstaatsanwalt Dr. Jäger, der mit dem Verfahren gegen Wulle beauftragt worden ist." Grütte-Leder verlangt vom Ausschuß, daß er sich mit dieser Angelegenheit befasse, da da? Verfahren gegen Wulle vom Oberstaatsanwalt außergewöhnlich schonend behandelt worden sei, so daß dabei nichts beranskommen konnte. Er erklarre lecnrr, daß auf eine Frage während der Gerichtsverhandlung der unter Eid vernommene Zeuge Dr. Heinz zugab, er wisse von dem Attentat, das der 'Abgeordnete Ahlemann gegen den preußische» Minister Sevcring habe vorbereitet lassen. Der Amerikaflng Francos beendet. )( M adiid. Ter Außenminister erklärte Pressevertre tern. die Negierung habe beschlossen, den Arnerikaflug Moror »vrancos als beendet nuznschcn. Franco sei bireitl anamv:eicil worden, sein Flugzeug dem argentinischem Präir-enteu als Geschenk zu übergeben und sich Sä«r»i«u «inrufchiffen.