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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 24.11.1939
- Erscheinungsdatum
- 1939-11-24
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-193911244
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19391124
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19391124
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Riesaer Tageblatt und Anzeiger
-
Jahr
1939
-
Monat
1939-11
- Tag 1939-11-24
-
Monat
1939-11
-
Jahr
1939
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 24.11.1939
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Leitspruch für 25. November 19SS Für das nächst? Jahrhundert wird es bas deutsche Boll nicht nötig haben, seine Waffenehre zu reha bilitieren. Adolf Hitler. Sonnabend, 25. Rovember Sonnenaufgang 7^7 Uhr Monduntergang 5,80 Uhr Sonnenuntergang 15,56 Uhr Mondaufgang 15,21 Uhr I« verdunkeln ist eine halbe Stund« «ach Sonnenuntergang Wer kommt für da- Kriegsverdienstkreuz in Betracht? ndz. Berlin. Am 18. Oktober hat der Führer als Zeichen der Anerkennung für Verdienste, die keine Würdigung durch das Eiferne Kreuz finden können, den Orden des Krtegsvcrdienstkreuzes gestiftet. Das Kriegsverdienstkreuz wird mit und ohne Schwerter erliehen. Die Verleihung kann sowohl an Angehörige der Wehrmacht als auch an Nichtwehrmachtsangehörige er- verliehen. Für den Bereich des Heeres hat de- Oberbefehls haber des Heeres Ausführungsbestimmungen für di« Ver leihung des Krtegsverdienstkreuzes erlassen. Er stellt dabei grundsätzlich fest, daß das Kriegsverdienstkreuz ein Orden und kein Massenerinnerungsreichen ist, auch kein Ersatz für daS fehlende Eiserne Kreuz. Sinngemäß gel ten daher die für Verleihung des Eisernen Kreuzes ge gebenen engen Richtlinien, nur für „Tapferkeit vor dem Feinde" durch „besondere Verdienste" zu ersetzen. Eine Verleihung des KrtegSverbtenstkreuzes an weibliche Per sonen ist nicht beabsichtigt. Zum Abschluß deS Krieges ist di« Stiftung eines Ehrenzeichens geplant, baS alle Kriegs teilnehmer erhalten können. Der Personenkreis, der im Heere für das .Kriegs verdienstkreuz in Betracht kommt, umfaßt im Feldheer alle rückwärtigen Einheiten und die nicht unmittelbar und ausschlaggebend an der Truppenführung beteiligten Organe der Stäbe, ferner das Ersatzheer. Für die Verleihung der Schwerter gelten besondere Richtlinien. Danach können das Kriegsverdienstkreuz mit Schwer tern erhalten: Im Feldheer Angehörige von Einheiten und höheren Stäben, die nicht selbst zu tapferer Be tätigung im Kampf kommen können und Angehörige der rückwärtigen Dienste, tm Operationsgebiet Angehörige von Einheiten und Stäben, die zum Erhalt der Schlag- fertigkeit der fechtenden Truppe eingesetzt sind, in der Heimat Angehörige des Ersatzheeres, die sich in beson derem Matze um die Vorbereitung deS besonderen Einsatzes der Wehrmacht Verdienste erworben haben oder die seit KrieaSdeginn in hervorragender Weise an der Erhaltung der Wehrmacht im Kriegszustand unmittelbar mitgewirkt haben, schließlich Angehörige aller Dienststellen, die bei späteren besonderen Verdiensten in der Heimat dem Feld heer mindestens drei Monate angehürt haben, "hne ver wundet zu sein. Erhält ein mit dem Kriegsverdienstkreuz Beliehener später das Eiserne Kreuz, so ist das KriegS- verdienstkreuz der gleichen Klasse einzuziehcn. DaS Ober kommando der Wehrmacht hat gleichzeitig verfügt, daß die Verleihung deS Kriegsverdienstkreuzes für Wehrmacht angehörige in das Wehrstammbuch, den Wehrpaß, die Kriegsstammrolle, die KriegSranaliste die Persvnalpapicre der Offiziere usw. einzutragen ist. Neue Dorsckrtften zur EinhettSbewertung und zur Veranlagung der Vermögenssteuer )( Berlin. Der Reichsminister der Finanzen teilt mit: Im Reichsgesetzblatt wird eine Verordnung zur Ae»der«ng -er Durchführungsbestimmungen zum Reichs» bemertungsgesetz und zum Bermügeusfteuergesetz vom 22. November 1989 bekanntgeacben. Die Veränderung ist dur chdie bevorstehende Hauptseststellung der Einheitswerte für gewerbliche Betriebe und zur Hauptveranlagung der Vermögenssteuer veranlaßt worden. Die bisherigen Vor schriften waren nur für die Hauptfcststellung und dir Hauptveranlagung auf den 1. 1. 1985 bestimmt. Die alten Vorschriften gelten tm großen und ganzen unverändert weiter. Sie mußten in einzelnen Punkte» auf den neuen Stichtag vom 1. 1. 1949 umgcstellt werben. Von den weni gen örtlichen Slenderungen ist die Neuregelung der Steuer» »ergüuftiguuge« für Genossenschasten hervorzuheben. Einige Vorschriften waren, wie bereits bet der Veränderung des VermügenSsteuergesetzeS, neu zu fasten. Sine Hanptfeststellung der EiuheitSwerte sür Grund besitz find« Li» «ms «eitere» nicht statt. Es verbleibt in- soweit bei den EtnheitSwerten, die bei der Hauptfeststellung auf den 1. 1. 1985 ober bei einer Fortschreibung oder Nach feststellung auf einen späteren Zeitpunkt sestgestellt worden m«d. Diese Einheitswerte werben der Veranlagung der Vermögenssteuer und der EinhettSbewertung brr gewerb lichen Betriebe auf den 1. 1. 1949 zugrunde gelegt. Mela und Umgebung Verleihung von SA. Wehrabzeichen Bist Du deutscher Mann schon Angehöriger der Wehrmannschaft- Am kommenden Dienstag, abends 8 Uhr, erhalten SO Teilnehmer der letzten SA.-Wehrabzeichengemernschaft de» GA.-SturmS 23/101 im Gasthof „Stern" in Zeithain da» SA.-Wehrabzeichen rm Rahmen einer Feier über reicht. Bemerkenswert ist dabei, daß die meisten der Männer nicht aus den Reihen der SÄ. und der Gliede rungen der Partei stammen, sondern sich auS allen Schichten zusammensetzen. Die Verleihung ist öffentlich. Für die Wehrmannschaften kann sich noch jeder wehr fähige deutsche Mann melden. Er wird jederzeit aus genommen. Die Meldestellen für den Sturm 23/101 sind DienStagS und Freitags von Ist bi» 21 Uhr in Nünchritz, Dorsplatz, geöffnet. Außerdem nimmt der Einheitsführer, Großenhainer Straße 28, Meldungen entgegen. — In Glaudttz nimmt Meldungen an Oberscharführer Pöschel, in Zeithain Scharführer Feister und in Röderau Oberscharführer Hentschel. Aber auch in Riesa befinden sich zahlreiche Mel- dungSstellen für die SA.-Wehrmannschasten. Der Sturm 24/101 nimmt seine Meldungen in der Polizeiwache Gröba, der Sturm 25/101 Montags und Donnerstag» ab LS Uhr tm SA.-Hetm und der Marinesturm Mittwochs von 20 bi» 21 Ubr tm Geschäftszimmer de» Sturm», SA.-Hetm, Friedrich-List-Straße, entgegen. * —* Ab-atze von Schokolade und Le», kuchen »etr. Da» Ernährungsamt Großenhain teilt un» mit: Bekanntlich werden für die laufende Zutei- lungSperiode (20. November bi» 17. Dezember) Schoko- laoenerzeugnlsse und Lebkuchen aller Art de« Ladengeschäften in beschränktem Umfang zum verkauf an all« Verbraucher lBersorgungSberechtigte und Selbst versorger) freigegeben. Infolge gewißer Transport- schwierigkeiten reichen die zum gegenwärtigen Zeitpunkt t«» LüuUvgndeL vorhandene» Vorräte in manche» Lal len nicht aus, die vorgesehene« Menge« sofort in vollem Umfang zu verabfolgen. E» ist aber, wenn nicht unvorher- gesehene Umstände eintrete«, damit zu rechnen, daß der Einzelhandel tm Laufe des Dezember zur Deckung de» vollen Bedarfs »«liefert werden wird. Das Ernährung»- amt wird daher» um etne aletchmäßige Belieferung zu er möglichen, rechtzeitig amtlich bekaNntgeöen, von welchem Zeitpunkt an' und auf welche Nährmittelkartenabschnttte diese Schokolabenerzeugntste und Lebkuchen von den Ber- »eilungsstellen abgegeben werden dürfen. Ein vorzeitiger Berkaus ist verboten und strafbar. Ein Versor gungsanspruch auf die genannten Erzeugnisse besteht nicht. —* Erntehilfe der Berufsschule. 126 beruf»- schulpflichtige Mädchen der Hinbenburg-BerufSschul« stell- ten sich zur Einbringung der Getreide- und Hackfrucht ernte den Bauern de» Kreises Großenhain zur Ber- sügung, darunter 28 für beide Erntezeiten. Im Gommer wurden 1025 und im Herbst 127V Tagewerke geleistet. —* Der Borverkauf zum „Deutsch-Jta- lientschen Konzert für das WHW* hat rege ein- gesetzt. — Schon um de» zu erwartenden hohen künstleri- schen Genusses willen ist es z» empfehlen, sich noch recht» zeitig Karten zu versorgen — und nicht zuletzt gilt e», ein gute» Werk zu tun und mitzuhelsen am KrtegSwtnterhilf». werk de» Deutschen Volkes! —* Etn Telephon ist «tue ganz schöne Sach«. Ge schäftlich erspart es einem eine Menge Jett, prtvat kann man auch nur seine Vorzüge loben. Bon Uebel ist e» aber, wenn man das Telephon benutzt, um bet Feuer- alarm, Störung der Ltchtbelteferung ober sonsttgen Er eignissen sich einfach an die Strippe setzt, um zu erfahren, was eigentlich lo» ist. Damit blockiert man den amtlichen Stellen ihre Apparate, die ste so dringend benötigen, um die Schäden lindern zu helfen, und wa» nützt es einem selbst, wenn man weiß, daS und daS ist los, es wird so und so lange bauern. . . Ein Telephon iu Ehren, aber nicht -um Schaden der Volksgemeinschaft benutzen! —* Gefährliche Unbedachtsamkeit. Gehr oft hört man in diesen Tagen in der Unterhaltung zweier VolkSgenosten die Frage, wo denn jetzt der ober jener Wehrmacht-angehöriger stecke, bet welcher Waffengattung er sich befinde, welchen Dienstgrad er bekleide usw. usw. Manchmal erfährt man dann, daß^der Betreffende sich ge rade auf einem Transport vom Osten nach dem Westen oder in umgekehrter Richtung befindet, oder gar, daß er bei einem Sonderkommando Dienst tue. Ahnungslos wird dann noch die Feldpostnummer angegeben und -- das Material für etwa zuhürend« landeSverräierische Schur ken ist fertig! — Wer Angehörige bet der Wehrmacht hat, verrate niemals auch nur andeutungsweise drren Stand ort, wenn er zufällig den Ort ober die Gegend erfahren hat. Er könnte sonst leicht an seinem eigenen Freund oder Angehörigen, ohne cS zu wissen, -um Verräter werden. AuS kleinen und allerkleinstcn Angaben, die der Feind mosaikartig zusammensetzt, können wetttragende Nachrich- ten entstehen, die für ihn von größter Bedeutung sind. Ein teder hüte sich deshalb, daß er nicht durch eigene Un bedachtsamkeit, ohne e» zu wißen und zu wollen, zum Bundesgenossen d«S Feindes wird! —* Leuchtplakettcn trägt man links. Wenn eS sich schon vielfach am Hellen Tage noch nicht überall her- nmgesprochen hat, daß in Deutschland der Rechtsverkehr herrscht, so können aus einer Vernachlässigung dieser Er kenntnis während der Verdunkelung besonders unange nehme »Zusammenstöße* entstehen, die durchaus zu ver meiden sind. Zur Disziplin nach den Regeln der Straßen verkehrsordnung sind wir alle auch während der Verdun kelung aufgerufen. Die Träger von Leuchtplaketten können einen kleinen, aber wertvollen Beitrag zu dieser Disziplin leisten, wenn ste die Leuchtplaketten stet» links tragen und in peinlicher Befolgung der BerkehrSorbnung rechts gehen. Dann kann Wan unschwer erkennen, wo der Passant .zu Ende* ist und braucht ihn nicht anzurempeln. Selbstver ständlich müssen erst reckt dtesenigen, die keine Leucht- Plakette tragen, scharf reckt» gehen. —ndz. Gewicht» Überschreitung vis zu 100 Gramm. Die Deutsche Reichrvost wird künftig bei Feld- postväckchen eine Ueberschreitung de» Höchstgewichts von 1000 Gramm dis zu 10 Prozent, also bis zu 100 Gramm, nicht beanstanden. Absender unzureichend verpackter Feld postsendungen, die neu verpackt werden mutzten, werden künftig durch eine BcnachrichtigunaSkarte aufgeforbert, ihre Feldvostsendungen besser zu verpacken. Die ReichSvost Wen der sich gleichfalls gegen die irrige Meinung, baß zugleich mit der Einführung der Feldvostpäckchen zu ermäßigter Gebühr auch für andere Päckchen eine Gebührenermäßi gung eingetreten wäre. Päckchest bis 1000 Gramm, die nicht an einen Angehörigen der KriegSwebrmacht gerichtet sind oder von ihm herrühren, müssen mit 40 Psg. frei gemacht werden. —* Die Sozialversicherung der einbe rufenen Luftschutzdienstpflichtigen. Eine Ver ordnung vom 1l. 11. 1SSS (RGBl. Teil 1 Seite 2181) regelt die Sozialversicherung der etnberufenen Luft- schutzbienstvflichtigen. Sine kurzfristig« Heranziehung zu Lustschutzübungen und Au»bildung«dienst berührt, wie die Landesversicherungsanstalt Sachsen mttteilt, ein bestehen des SozialversicherunaSverhältnis nicht. Während der langfristigen Heranziehung ruht die BeitragSpslicht -um RetchSstock für Arbeitseinsatz; tm übrigen bleiben die Sozialversicherung-Verhältnisse mit der Maßgabe be stehen, baß der Arbeitgeber die Beiträge allein zu tragen hat. Wetter regelt die Verordnung die Sozialversicherung der Lustschutzdienstpflichtigen nach Aufruf deS Lustschutze». Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf den Wortlaut der Verordnung verwiesen. —ndz. Messen, Jahr- und Krammärkte auch während des Kriege«. Im Hinblick auf das Vorgehen einzelner Gemeindebehörden hat der ReichSwirt- schastSmtntster grundsätzlich Kargestem, daß die Kriegs verhältnisse kein Anlaß sind, die Abhaltung von Messen, Jahr- und KrammärKen zu verbieten, soweit sich nicht ein solches Verbot auS militärischen Gründen von selbst rechtfertigt. Sowohl den Inhabern der Markthandels- betriebe wie auch den Schaustellern soll die Möglich keit bleiben, weiterhin ihrem Gewerbe nachzugehen. Ein Verbot sei auch deshalb nicht vertretbar, weil diese Veranstaltungen vielfach für die Versorgung besonders ländlicher Bezirke mit lebensnotwendigen Bedarfsartikeln und anderen Gegenständen unentbehrlich sind. ES liege auch kein Grund vor, da» Aufstellen von Vergnügungs- geschäften zu verkieken. Den zumeist ländlichen Besuchern solle die Möglichkeit einer Entspannung nicht genommen werden. Dagegen seien bet der Durchführung der Messen und Märkte einschneidende Bestimmungen tm Hinblick auf die Berdunkelunasvorschristen nicht zu vermeiden. —* Brtefsenoungen nach dem Ausland. Briese, GeschäftSva-tere, Drucksachen, Warenproben, Misch- sendungen und Päckchen müssen in feste und ausreichend große Umschläge oder andere geeignete Umhüllungen ver packt sein. DteS gilt ganz besonder» für umfangreiche Sendungen nach entfernten Ländern und nach lleber- see. Warenproben und Warenprodeteile, die den Misch sendungen beigegeben »»erden, dürfen da» Höchstgewicht von KOO Gramm nicht übersteigen. Waren oder Ge schenke, die Handelswert besitzen oder zollpflichtig sind, dürfen zur Gebühr für Warenproben nur nach solchen Ländern verwandt werde», die eure» solche» Anhalt bei Warenproben und Mischsenbunaen ausdrücklich zulassen. In Päckchen (Höchstgewicht 1 Kilogramm), ist die Versen dung von Waren und Geschenken nach allen Ländern ge stattet, die am Päckchendienst teilnehmen. Bei allen Brief sendungen nach dem Ausland liegt di« vollständige Frei machung im eigenen Vorteil des Absender». Nicht voll ständig freiaemachte GeschäftSpaviere, Drucksachen, Waren proben, Mischsendungen und Päckchen werden überhaupt nicht befördert. Nähere. Auskunft erteilen die Postämter. * Strehla. DaS Geld gehört in die Sparkasse Im Stadtteil Kleinrügeln glaubte etn Melker, um 190 Mark bestohlen worden zu sein. Es wurde sogar ein ganz be stimmter Verdacht ausgesprochen. Bei der polizeilichen Nachprüfung wurde festgestellt, daß der Mann sein Geld — es waren wohl 900 Mark — im unverschlossenen Schrank aufbewahrte. Das offene Fenster hätte e» jedem Einstetgebteb letcht gemacht, gute Beute zu erlangen. Schließlich ergab sich aber, daß sich der Melker, der mit seinen Ersparnissen fo fahrlässig umging, lediglich — ver- zählt hatte. Die Polizei hat es an der nötigen Belehrung nicht ermangeln lassen und dafür gesorgt,, baß da» Geld sofort dorthin kommt, wo es htngehürt: 1« di« Sparkasse. Ami Sachse« * Lonnewitz. Berkehrsunfall. Sn der zweiten Kurv« stieben zwei Kraftfahrzeug« zusammen, wobei der Insasse «ine» auSwärttgen Personenwagens so schwer verletzt wurde, daß er ins Oschatzer Krankenhaus geschafft werben mußt«. * Oschatz. Einem Goldhamsterer seinen Schatz gestohlen. Dieser Tage wurde hier ein jugendlicher Dieb festgenommen, der bei einem hiesigen Einwohner einen Goldschatz von 10- unb 20-Mark-Stücken im Gesamtwert von 750 RM. aus baldowert und -tesen Schatz in Abwesenheit des Gold- hamsterer» gestohlen hatte. Der jugendliche Dieb hatte noch eine grobe Anzahl der Goldmünzen im Besitz. E» wird angenommen, daß er noch einige Goldstücke verkauft oder verschenkt bat, sodaß di« Kriminal-Außenstelle zur Abgabe dieser Goldstücke aufforberte. vekanntltck ist nach den bestehenden Verordnungen da» Goldgelb schon mehrmals aufgerufen worben; verheimlichter Besitz wird bestraft. * Bautzen. Vom Kraftwagen erfaßt und getötet. AlS in Grlintal der Arbeiter Willy Bräuer au» Bautzen mit dem Ausladen von Holz auf einen Lastwagen beschäftigt war, wurde er von einem Personenauto erfaßt und auf der Stell« getötet. Der Verunglückte hinterläßt Frau und zwet Kinder. * Augustusburg. Gauleiter Mutschmann bei der Hitler-Jugend. Gauleiter und Reichsstatthalter Martin Mutschmann stattete am Mittwoch nachmittag der Gäu- schulunasburg Augustusburg, die von ihm der sächsischen Hitler-Jugend bis auf weitere» für Ausbildungszwecke zur Verfügung gestellt worden ist, einen Besuch ab. Nach Begrüßung durch den Leiter der GauschulungSburg, Ober führer Seifert, sprach der Gauleiter in einer 1>/, stün digen mitreißenden Rede vor den Lehrgangsteilnehmern über die politischen Ereignisse, ihren Ursprung und die insbesondere der Jugend durch den un» aufgezwungencn Krieg erwachsenden Aufgaben Und Verpflichtungen. Zeh« Jahre Zuchihau» and «ichernngSverwahrnng für jüdisch-« Rafse«schL«Ler Die Strafkammer M de» Landgericht» Dresden verur teilte am Donnerstag nach dreitägiger Verhandlung den am 11. April 1884 geborenen Alfred Israel Müller wegen Raffenschande in insgesamt IS Fällen zu zehn Jahren Zuckt- Haus, sechs Jahren Ehrverlust und ordnete gegen ibn al» gefährlichen Gewohnheitsverbrecher die SicherhettSverwah- rung an. „Die ga«ze deutsch« Wehrwacht lacht, weil'» gute» vnch viel Freud« macht!" Spendet Bücher a« 25.26. NevewLer Werke der bildenden Künstler und Ihr bleibender Wert Der bildende Künstler und vor allen Dingen der Maler wird von vielen Volksgenossen auch heute noch nicht ganz ernst genommen. Die wenigsten wissen, unter welchen Entbehrungen und mit welchem Fanatismus der wahre Künstler fortwährend an sich arbeitet, um sich zu vervollkommnen. Diese» trifft i-doch nur für den Kunst schaffenden zu, der seine Kunst nicht al» Beruf, sonder» al» Berufung auSübt, der mit seinen Bildern nicht wie mit einer Handelsware hausieren geht ober Ansichtskarten abmalt. Die Werke dieser Abmaler stellen kein« Wert« dar. Hier sind natürlich nicht die Kopisten gemeint, die Werke alter Meister kopieren, sondern jene, die an einem Tage verschiedene Bilder olme jede» innere Ge fühl abtlatschen, diese für wenig Geld anbieten, ober au» einer Photographie durch Uebermale« «in Gemälde machen wollen. Au» dem Werk eine» wahren Künstler» dagegen spricht die Seele seine» SchöpserS und steht um Verständnis. Die Zeiten sind vorbei, in denen Kunstausstellungen eine Art Volksbelustigung darstellten und dem Be schauer Werke gezeigt wurde», die wir nur al» Wahnsinns produkte bezeichnen müssen. Wer heute in ein« Kunst ausstellung geht und die Werke unserer Künstler be trachtet, nimmt ohne weitere» etn schöne» Erlebnis mit nach Hause. Und wer dann «ne» der gezeigten Werk« ankauft, da» ja al« ein Teil seine» Schöpfer» anzuspre chen ist, der macht dann diesen zum glücklichsten Men schen und gibt ihm seine Eristenzmügltchkeit. Gerade in diesem und zu Beginn de» nächsten Mo- na(s werden in allen größeren Städten Sachten» und darüber hinau» WeihnachtSauSstellungen eröffnet, tn denen der Besucher Werke von bleibendem Wert vor findet, sei e» nun etn Gemälde, eine Plastik ober eia kunsthandwerlltche» Erzeugnt». , Weihnachtsgratifikationen In diesem Jahr voll steuerpflichtig Der Sachbearbeiter be» ReichSfinanzmintstertum», Regie- rangSrat Dr. Orstering, hat tn einem Vortrag klargestellt, daß tn diesem Jahre die bisher übliche stenerltche veaünsti- »««» der Weihnachtsgratifikationen «icht ersolgt. «l» man dies« Begünstigung 1988 «tnführte, galt e» die Nachfrage nach Gütern und Leistungen mit allen Mitteln zu fördern. In diesem Jahre besteht aber kein Anlaß, die Nachfrage nach Gütern künstlich weiterhin zu begünstigen. Die Weih- nacht»geschenke sind also grundsätzlich in volle» Höhe zur Lohnsteuer «nd damit auch »um KrtegSzuschlag heranzuztehen. Gleichzeitig hat der ReichSsinan,Minister jetzt einen Erlaß herauSaegeben, wonach Zuwendungen von Unter nehmern an ihre Gefolgschaft-Mitglieder au» Anlaß des Wethnachtvfeste», de» G«schäft»jahrabschluffe» ober au» einem ähnlichen Anlaß nur insoweit al» Betriebsausgaben abzugs fähig sind, als der Empfänger auf di« Zuwendung nach dem Stande vom 1. Oktober 1S8S einen Rechtsanspruch hatte. Der Unternehmer hat in ZwetfelSfälle» de» Rechtsanspruch dem Stuanzamt »achzuweue».
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