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Verkauf von Feiutalg. Durch Herrn Fleischermeister Karl Reichelt, Hauptstrasse 40, gelangt wiederum ein kleiner Posten Feintalg zum Preise von 2 M. 30 Pfg. Mr das Mund rum Verkauf, und zwar: Dienstag, den 10. Juli an Diejenigen, die ihre Lebensmittelkarten in der Knabenschule abholen und Donnerstag, den IS. Juli an Diejenigen, die ihre Lebensmittelkarten in der Schankwirtschaft „Elbterraffe" abholen. Jede brotkartenbezugsberechtigte Person erhält 50 xr Feintalg. Die Brotausweis karte ist vorzulegen. Das Geld ist möglichst abgezählt mitzubringen Der Rat der Stadt Riesa, am 6. Juli 1917^ Gßm. über der Güterexpedition) am 20., 27-Jnli, 3., 10., 17., 24. und 30. August 191" vormittags 8-12 Uhr, o) in Nckdeburg (BahnbofSrestaurant der Frau Eichlers nm 16., 23., 30. Juli 6., ln., 20. und 27. August 1917 vormittags 8--12 Uhr. Großenhain, am 2. Juli 1917. ' 181 -t Dir. Der ttoulmunalverband. Die Lbstnutzung an der zum Tr.-P. Zeithain gehörigen Abendrothstraße und auf dem Flurstück 173» des Flurbuchs für Bobersen wird Donnerstag, den 19. Juli 1917, vormittags 10 Uhr im Geschäftszimmer 10 verdungctt. Die vorher einzuschcnden Be- dingnngen liegen hier aus. Zuschlagssrist 2 Wochen. .... Königliche Garnisouverwaltnna Tr.-P. Zetthai«. 4>aS Riesaer Tageblatt erscheint Wen Tag avrndS V,7 Uhr mit ÄuSnahm« der Tonn- und Fesnaae. VezUgg-reiS, gegen Vorauszahlung, durch unsere Träger srel Haus oder bet Abholung am Schatt« Ser Kaiser!. Postanstalten vierteljährlich 2,55 Mark, monatlich 85 Pf. Anzeige» für bi« Nummer des Ausgabetages sind bis 10 Uhr vormittags aufzuqeben und im voraus zu bezahlen; eine Gewähr fiir da« Erscheinen an bestimmten Tagt» und Plätzen wird nicht übernommen. Preis für die 43 mm breite Grundschrift-Zeile (7 Silben) 20 Pf., Ortspreis 15 Pf.; zeitraubender und tabellarischer Satz ent- ' sprechend höher. NachweisungS- und Bermittelungsgebühr 20 Pf. Feste Tarife. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Betrag verfällt, durch Klage eingezogen werden muh oder der Auftraggeber in Konkurs gerät. Zahlungs- und Erfüllungsort: Riesa. Wöchentliche Unterhaltungsbeilage „Erzähler an der Elbe". — Im Falle höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger irgendwelcher Störungen des Betriebes der Druckerei, der Lieferanten oder der BcförderungLeinnchtungen — hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeituiig oder aul Rückzahlung des Bezugspreises. Rotationsdruck und Berlag: LangerL Winterlich, Riesa. Geschäftsstelle: Goethestrahe 59. Verantwortlich für Redaktion: Arthur Hähnel, Riesa; siir Anzeigenteil: Wilhelm Dittrich, Riesa. Knpfei beschlagnahme betreffen». Durch Bekanntmachung vöm 20. Juni 1917 — Nr. Mc. 1 3. 17. K. R. A. — sind SlnrichtungSgegenstände aus Kupfer und Kupferlegierungen iMesiing, Rotguß, Tombak, Bronze) beschlagnahmt worden und zunächst deren freiwillige Ablieferung vor gesehen. Diese Bekanntmachung ist in der Sächsischen Staatszeitnng vom 20. Juni 1917 — Nr. 140 — abgedruckt und wird in den Städten, Gemeinden und Gutsbezirken öffent lich zum Aushang gebracht werdet,. Ueber die Durchführung dieser Beschlagnahme bez. deren freiwillige Ablieferung wird hiermit folgendes bestimmt: 1. Bon der Bekanntmachung werden lediglich die in 8 2 namentlich aufgetührten Gegenstände betroffen. Ob es sich um solche aus Kupfer und Kupferlegierungen besehende Gegenstände oder um solche Gegenstände bandelt, bei denen Kupfer oder Kupferlegierungen nur als Ueberzug oder Plattierung auf Eisen verwendet sind läßt sich durch Anfcilen oder den Magneten feftftellen; die ersteren werden durch den Mangneten nicht ungezogen, während dies bei den letzteren der Fall ist. Zu Grabbe L Ziffer 1. Bei außer Betrieb befindlichen Wasserpumpen ist in der Hauptsache an die in ländlichen Gemeinden vielfach stillgelegten Hauswasserpumpen ge dacht worden. Zu Gruppe 1 Ziffer 2. Barrierenstangen nebst Pfosten und Stützen sind die meist vor Schaufenstern, Schauschränken und dergl. angebrachten Schubstangen, welche bezwecken, einen Zwischenraum zwischen dem besichtigenden Publikum und den ausgestellten Gegen ständen oder Schaufenstern zum Schutze der beiden letzteren abzugrenzen. Auch kommen diese Barrierenstangen beispielsweise an Kaffen häufig vor, um das Publikum zur Ein haltung eines bestimmten Weges zu zwingen Zu Gruppe Ziffer S und 10. Bei Gardinenstange», VorLangstangen, Treppen- läuferstangen und dergl. muß darauf geachtet werden, daß nur solche beschlagnahmt sind, welche aus Kupfer und Kupferlegiernngen bestehen: gerade diese Gegenstände werben viel fach in-mit Messing überzogenem Eisenrohr ausaeführt. Die Ringe zu Gardinenstangen nnd die Treppenläuserstangen-Endknöpfe sind da gegen fast durchweg in Kupferlegiernngen ausgeführt. Treppenläuferstangenendknöpfe fallen auch dann unter die Bekanntmachung, wenn sie zu Treppenlänferstangen aus Eisen mit Messing überzogen gehören. Treppenläufer- und Gardinenstangen-Oesen sind nicht in die Beschlagnahme eiube- zogen worden, damit diese zur Befestigung von Ersatzstangen benutzt werden können. Sie können aber, wenn sie abgeliefert werden, zu den gleichen Preisen und Bedingungen wie die Treppenlänferstangen selbst angenommen werden. Zu Gruppe 1 Ziffer 8. Schubstangen und Schutzgitter bestehen fast durchweg aus Kupfer und Kupferlegierungen, zumal wenn dieselben irgend eine Biegung aufweisen. Eisen mit Messing überzogene Gegenstände lassen sich nicht in gebogene Form bringen. Es könnte sich höchstens darum handeln, das vorher gebogene eiserne Gegenstände nachher galvanisch vermessinat werden, was aber in der Praxis selten ausqefübrt wurde. Zu Gruppe v 10 und SV. Bei Briefkastenschildern und Briefeinwürfen, bei Pfeiler- und Füllungsbekleidungen an Fassaden sind diejenigen ausgenommen worden, welche eingemauert sind. In den meisten Fällen sind diese Gegenstände verdeckt an Stein schrauben angeschraubt, sodaß der Ausnahmefall nicht gegeben ist. Zu Gruppe v Ziffer SO. Unter Füllungen von Geländern sind die zwischen den Stützen befindlichen Slnskleidungeu, vielfach in Stabform, verstanden. Dieselben werden in den meisten Fällen ersetzt werden müssen, da vielfach die baupolizeilichen Vorschriften bestimmte Stababstände vorschreiben. Die Handleisten sind meist auf eisernen Tragekonstrnktionen aufgebracht, sodaß sie ohne weiteres entbehrt werden können. Zu Gruppe 8 Ziffer SS, SS und S7. Die durch die Bekanntmachung betroffenen mneren und äußeren Bekleidungen von Türen, Fenstern, Kassenschaltern usw. sind fast durchweg auf anderweitige Tragekonstrukttonen aufgebracht, sodaß nach deren Entfernung die Türen usw. selbst noch immer brauchbar bl-iben. Die Bekleidungen sind meist anf- aeschraubt. Die Verschraubung ist sehr häufig von außen unsichtbar ausgeführt, sodaß die Entfernung von der Rückseite aus geschehen muß. Zu Gruppe » Ziffer 317 Türknöpse, Türgriffe usw. können entbehrt werden, da wiche Lürknöpfe. welche zur Betätigung eines Schlosses dienen, ausgenommen sind. Die Schließfähigkeit der Türen ist demnach gewahrt. Zu ldruppe v Ziffer 3«. Hier ist darauf zu achten daß die genannten Gegenstände nur dann unter die Bekanntmachung fallen, wenn sie „Gegenstände der Schaufensterdeko ration und Grschäftsausstattnng" sind. Die gleichen Gegenstände fallen nicht unter die Bekanntmachung, wenn sie sich im Besitze voll Privaten befinden. 2. Die beschlagnahmten Gegenstände können freiwillig bis zum 31. August 1017 an eine der unten verzeichneten Sammelstellen zu den bezeichnete« Tage« nnd Stunden abgeliefert werden. Bei der Ablieferung ist die genaue Adresse des Eigentümers der abgelieferten Gegenstände anzugeber.. Dem Ablieferer wird für die abgelieferten Gegenstände ein Anerkenntnisschein ausgehändigt. Al«f Grund dieses Anerkenntnisscheines erfolgt sodann die Auszahlung des festgestellten Uebernahmepreisss (stehe 8 7 der Bekanntmachung) und zwar für die Bewohner der Städte durch die Stadtkassen. In den Gemeinden können die Gememdevorstände die quittierten Anerkenntnisscheine sammeln, den Betrag dafür eo. verlegen und die Anerkennt nisse zur Einlösung sodann an die Bezirkskasse bei der unterzeichneten Königlichen AmtS- gauptmannschaft emsenden. 8. Wenn es dem Betroffenen nicht möglich ist, die beschlagnahmten Gegenstände freiwillig abzuliefern, weil er nachweislich keine Arbeiter oder Handwerker zum Ausbau beschaffen konnte, so kann er auf einem hierzu bestimmten Vordruck, der bei deni unter zeichneten Kommnnalverband zu haben ist, die erforderlichen Hilfskräfte beantragen. Die Bezahlung der Hilfskräfte liegt dem Betroffenen selbst ob. Die Stellung von Arbeitern und Handwerkern kommt jedoch nur für die Gegen stände von Gruppe 8 Ziffer 17, 20, 24, 25, 26, 27, 28, 29, 31 uud der Gruppe 0 Ziffer 34 in Betracht. Die Anträge sind bis zum 31. Juli 1017 bei dein Kommunalvcrband einzureichen. 4. Auskunft darüber, ob dec eine oder der andere Gegenstand unter die Aufzählung des 8 2 der Bekanntmachung fällt, vor allem, ob die Gegenstände aus Kupfer oder Kupferlegierungen bestehen, öder nur mit diesen überzogen sind usw. kann bei den Sam- melftellen eingeholt werden- Auf Wunsch können bei dem Betroffenen die Gegenstände durch den Sachverständigen der Sammelstelle besichtigt werden, wenn es sich nm Gegen stände der Gruppe L Zsifer 17, 20, 24, 25, 26, -7, 28, 29, 31 und Gruppe 0 Ziffer 34 handelt. Anträge auf Besichtigung sind rechtzeitig schriftlich oder mündlich bei einer der Sammelstellen bez. bei Herrn Maschinenhändler Rothe in Lenz oder bei dem unterzeich neten Kommunalverband zu stellen. 5. Nach Ablauf der Frist für die freiwillige Ablieferung sind die beschlagnahmten Gegenstände bei dem unterzeichneten Kommunalverband zu melden. Formulare hierzu sind seinerzeit bei den Gemeindebehörden zu haben. ») in Grossenhain (Firma I. s. Broermanu, Weftitraße) am 18., 25. Juli, 1., 8., 15^ 22., 29. und 31. August 1917 vormittags 8—12 Ubr, H1« Riesa (am Babnioeicher der Firma Johann Carl Henn, am Babnbok. oeaen- Obstverpachtmlg. Tie diesjährige Obstnutzung der BezirkSstrassc Riesa—Röderau soll im Auftrage der Königlichen Amtshauptmannschaft Großenhain verpachtet werden. Angebote sind bis 11. Juli 1017 an den Unterzeichneten abzugeben, bei dem auch die Bedingungen einzusehen sind. Riesa, den 7. Juli 1917. Henning, AmtSstrmstr. Eine geübte Maschinenschreiben«, welche die Stenographie beherrscht, zum sofortigen Antritt gesucht. Bewerbungsg«luche sind mit Zeugnissen unter Angabe der Gebaltsan sprüche umgehend einzureichen ast den Gemeinderat in Gröba. — .9 ' - .->'--2»- . - - — — LtSSt, Sparkasse Strehla. Einlagen werden jeden Wochentag angenommen und alltäglich verzinst zu 3,5"/<-> Geheimhaltung statutarisch verbürgt. * Eine weitere Abnahme beschlagnahmter Bronzeglotten, Orgelpfeifen, Bierkrugderkcl aus Zinn sowie Aluminiumgegenständ« findet am 11. Juli 1017, vormittags 8—IS Ubr bei der Firma I. H. Broerman» in Grossenhain Weststrasse 80 statt. Großenhain, am 5. Juli 1917. Dir. Der Kommunalverband. Auf Anordnung des Königlichen Ministeriums des Innern ist am 12. Juli 1917 int Königreich Sachsen eine allgemeine Zählung der mit Lebensmitteln zu versorgenden Bevölkerung vorzunehmen. Im Interesse der Bevölkerung liegt es,, daß-diese Zählung möglichst lückenlos durch geführt wird und daß die anSzugebenden Hauslistcn genau und vollständig ausgefüllt werde». Das Ergebnis der Zählung bildet die Grundlage für die Lebensmittelzuweisung im kommenden Wirtschaftsjahr. Den Herren Gemeindevarstäuden werden die dazu nötigen Vordrucke mit der erforder lichen Anleitung in den nächsten Tagen zugeben. Großenhain, am 6. Juli 1917. 2221 s L. Königliche Amtshauptmannfchast. Unter den Pferden des Gutsbesitzers Max Kraufpcin Gröba ist die Räude bezirkstierärztlich festgestellt morden. Großenhain, am 5. Juli 1917. 2168 t>L Die Königliche Amtshauptmannschaft. Das Einsammeln von Heidelbeeren, Erd- und Himbeeren in?Bezirke der König lichen Amtshauptmannfchast mit Ausnahme der Staatsforsten, für die besondere Bekannt' machnng erlassen wird, ist vom 8. Juli 1017 ab gestattet. Das Einsammeln anderer Beeren bleibt bis auf weiteres verboten. Beim Einsammeln alles BeerenobstcS ist die Verwendung von Kämmen auch ferner hin verboten. Im klebrigen ist etwaigen besonderen Anordnungen der Waldbesitzer genau nachzugehen. Großenhain, am 6. Juli 1917. 2079 s L Die Königliche Amtsbauptmanuschaft. Wir geben hiermit bekannt, daß von uns auf die Dauer von 3 Jahren in Pflicht genomui-n worden sind: Herr Kaufmann Ernst Kiessling als stellv. Bezirksvorsteber für den l. Bezirk, Herr Gerichtssekretär Oskar Sänger als Bezirksvorsteher für den II. Bezirk, Herr Kaufmann Paul Pinker ' als Bezirksvorsteher für den m. Bezirk, Herr Schuhwarenhändler Kurt Rossberg als Bezirksvorsteber für den IV. Bezirk, Herr Kupferschmiedemeister Waldemar Dölitzsch als stellv. Bezirksvorsteher für den lV. Bezirk, Herr Kaufmann Max Mehner als stellv. Bezirksvorsteher für den v. Bezirk, Herr Bäckermeister Theodor Köhler - als Bezirksvorsteber für den VI. Bezirk, Herr Professor vr Kallenbach als stellv. Bezirksvorsteher für den VI. Bezirk. Der Rat der Stadt Riesa, am 7. Juli 1917. Gßm. Für 2 Knaben im Alter von 59, und 4 Jahren werden Pflegestellen, eo. auch auf dem Lande, gesucht. Schriftliche oder müudliche Meldungen mit Angabe der Höhe des monatlichen Pflege- geldeS sind zu richten an das Armenamt Riesa. Der Rat der Stadt Riesa, am 7. Juli 1917. Illltl «todt MU«. 70. Aabra. le aer ISS. Tagei and Mrblak mst Zsiychaf. Amtsblatt für die König!. AmtShauptmannschatt Großenhain, das König!. Amtsgericht nnd den Rat der sowie den Gemeinderat Gröba. Soaimveitt, 7. Juli 1917, aveiids.