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vortragknder Rath in das lönigl. Ministerium de» Innern versetzt wird. Uebrr den Nachfolger des Herrn Amt-Haupt- mann v. Schröter verlautet noch nichts Bestimmtes. Oeffcntliche Stadtverordneten - Sitzung am Donnerstag, den 17. Mai er., Nachmittags 6 Uhr. An wesend die Herren Thost, Hammitzsch, Heldner, Nitzsche, Schneider. O. Barth, Dr. Mende, Förster, H. Barth, Starke, Schütze, Braune, Donath, Thalheim, Richter, Barthel und Berg; entschuldigt war au-geblieben Herr Pietsckmann. Als Rathsdepulirler wohnte der Sitzung Herr Bürgermeister Klötzer bei. Unter Leitung des Borsitzenden Herrn Rendant Thost gelangte Nachfolgendes zur Berathung und resp. Be- schlußfassung: 1. Dem Kollegium liegen Zeichnungen und Kostenan schläge über den projektirten Kirchenneubau zu event. Be schlußfassung hierüber vor. Der Stadtrath als Kirchenpatron hat unterm 30. April cr. gegen die Stimme des Stadtrath Riedel beschlossen, dem vom Kirchenvorstand gewählten mit , dem 1. Preise prämiirten Kröger'fchen Projekte seine Zu stimmung zur Ausführung nicht zu versagen; die Herren Bürgermeister Klötzer, Stadträthe Schwarzenberg und Bret- schneider haben jedoch ausdrücklich constatiren lassen, daß sie dem mit dem 2. Preise gekrönten Knothe-Seeck'schen Projekt den Borzug gegeben haben würden. Stadtv. H. Barth richtet an Herrn Bürgermeister Klötzer die Frage, wie es komme, daß der Stadtrath zu diesem zustimmenden Beschlüsse gekommen sei, trotzdem doch mehrseitig gegemheilige Ansicht vorgeherrscht habe? Was würde denn wohl werben, wenn die Stadtverordneten sich gegen die Ausführung des Kröger'fchen Projektes aussprechen würden? Herr Bürger meister Klötzer: der Grund, weshalb die Sache an daS Kollegium abgegeben sei, sei lediglich der, daß man bei Aus führung eines so wichtigen Bauwerkes auch die Meinung der Bürgerschaft resp. die der Vertreter derselben hören wolle. Der Stadtrath als Kirchenpatron habe seinen Beschluß gefaßt, um als Patron der vom Kirchenvorstande einstimmig hcschlossenen Ausführung die Genehmigung nicht zu versagen. Das Kollegium sei zu einem dies bezüglichen Beschlüsse nicht gezwungen, die Macht desselben gehe aber auch nicht so weit, einen Beschluß des Kirchen vorstandes zü versagen, letzterer habe außer der beschlossenen Zustimmung des Patrons lediglich die Genehmigung der Kircheninspektion und des Köntgl. Konsistoriums einzuholen. Stadtv. Dr. Mende: Nachdem die Preisausschreibungen für Kirchenbauprojekte erfolgt waren, gingen eine Unmenge von Plänen beim Kirchenvorstande ein. Zu Preisrichtern waren geeignete Sachverständige und Mitglieder des Kirchenvor standes gewählt. Nach genauer eingehender Prüfung und Erwägung aller Verhältnisse sei von denselben dem krögcr'- schen Projekt der 1. Preis zuerkannt und dieses zur Aus führung dringend empfohlen nicht nur der äußeren Form und seiner allen gestellten Ansprüchen entsprechenden vorzüg lichen inneren Einrichtung wegen, sondern es sei auch das einzige Projekt gewesen, welches voraussichtlich mit den be willigten Mitteln herzustellen sei. Der Kirchenvorstand sei daher der Meinung gewesen, daß dieser Vorschlag des Preis richterkollegiums genüge, um sich hiervon leiten zu lassen. Stadtv. Heldner: Wenn der Stadtrath als Patron der Kirche die Stadtverordneten vorher um deren Meinung befragt hätte, so hätte er diese letztere ev. zur seinen machen können. Er stelle den Antrag: Nachdem die Wahl vom Kirchenvorstande und vom Stadlralhe als Kirchcnpatron ge troffen, von Abgabe ei er Erklärung fettens des Kcllegiums abzusehen. Stadtv. H. Barth: die s.Zt. vomKirchenvorstands- mitgliede Kaufmann Heyn veröffentlichte Meinung habe er für eine sehr richtige gehalten und er empfehle deshalb die Annahme der Ausführung des gewählten Projektes. Stadtv. Schütze wünscht, daß das Kollegium auf eine bestimmte Seite trete und empfiehlt deshalb Beschlußfassung. Stadtv. Hammitzsch drückt seine Bewunderung aus über Prämiirung des Kröger'- scheu Projektes mit dem 1. Preis, seiner Meinung nach sei das Knolhe-Secck'sche Projekt annehmbar gewesen. Hierauf gelangt der Antrag des Stadtv. Heldner zur Abstimmung, welcher gegen 5 Stimmen angenommen wird. 2. Das Projekt zur Erbauung des städtischen Schlacht. Hofes hat durch Erweiterung der Anlagen nicht unbedeutende Aeiiderungcn erfahren, so daß die bewilligten Mittel von 150000 M. auf ca. 178000 M. sich erhöhen. . Der Stadl- rath schlägt dem Kollegium vor, um mit späteren Nachbe- willigungcn nicht herantreren zu müssen, zumal auch mit den zu bewilligenden Mitteln die Vorbereitungen zu den später herzustellenden Geleisanlagen getroffen werden sollen, zu dem prozektirten Schlachthosbau die Summe von 200000 M. zu bewilligen. Nach Gehör der Flcischerinnung sei Anfangs von der Einrichtung einer Restauration im Schlachthose abgesehen worden, auf deren späteres Ersuchen jedoch die Einrichtung einer geräumigen Kantine in Aussicht genommen. Stadtv. Pietschmann entwickelt in einem an das Kollegium gerich teten Schreiben seine Ansichten über den Bau, nach welchem denselben einige Mängel, die von ihm speziell benannt wer den, anhängen. Das Gutachten des Bauausschusscs über den Bau lautet im Allgemeinen günstig, einige Ersparnisse lassen sich nach demselben erzielen. Bürgmstr. Klötzer widerlegt die vom St. Pictschmann gerügten Mängel nach allen Richtun- gen. St. H. Barth bemerkt hierzu, daß eine Kantine im Schlacht- oofe nicht genüge, er hätte gewünscht, daß der Stadtrath den Bau eines besseren Restaurants in Aussicht genommen, damit sich das Anlagekapital besser verzinse. Herr Bürgermeister Klötzer: Zum Baue feiner Restaurants werde die Behörde die Aufnahme einer Anleihe nicht genehmigen, dem Bedürfniß sei durch Einrichtung einer Kantine nach dem Wunsche der Fleischerinnung entsprochen. Stadtv. H. Barth meint, es handle -sich nicht um einen besonderen Bau eines Restaurants, sondern um den Einbau eines solchen in den Schlachthof. Die dem anliegenden Besitzer ertheilte Kon zession zum Baue und Betriebe einer Restauration sei der Schlachthos»restauration zum Schaden. Bürgermeister Klötzer: Diese Konzession ist erst ertheilt worden, nachdem die Fleischer innung den Einbau eine- Restaurant» in den Gchlachthof nicht für erforderlich gehalten. St. Nitzsche erklärt sich für den Einbau eine- großen, dem vorau-sichtl. Bedarf« entsprechenden Restaurant», die Stadt werde hierbei gute Geschäfte machen. Bors. Thost ist gleicher Ansicht. Bürgmstr. Klötzer stellt die Gewähr eines etwa dahingehenden Beschlusses des Kollegiums in Aussicht. Nach weiterer kurzer Debatte über diesen Ge- genstand richtet Vorsitzender Thost an Bürgermeister Klötzer die Frage, ob in den geforderten 200000 M. auch die Straßenbauanlagcn mit inbegriffen sind, die von demselben verneinend beantwortet wird, ebenso antwortet derselbe auf die Frage dcs Stadtv. Dr. Mende, ob der Bahnanschluß in die geforderte Summe mit inbegriffen ist, daß dies nicht der Fall, wohl aber die hierzu erforderliche theilweise Anschüt tung der Rampe durch beim Schlachthosbaue zu gewinnenden Boden. Nachdem schließlich Stadtv. Schütze, Hammitzsch, H. Barth und Vvrs. Thost sich nochmals für den Einbau eines größeren Restaurants erwärmt, faßt das Kollegium einslim- mig den Beschluß, die bisher bewilligt gewesene Bausumme von 150000 M. in der vom Stadlralhe geforderten Höhe von 200000 M. zu bewilligen unter der Bedingung, daß ein besseres und geräumiges Restaurant in den Schlachthof ein gebaut wird. Stadtv. Richter will an die maßgebenden Personen die Bitte gerichtet haben, bei den vorzunehmenden Bauten in der Hauptsache hiesige Gewerbetreibende zu be- rücksichtigen. Die durch Ausschreibungen eingegangenen Offerten möchten durch Ausgleich kleinerer Preisdifferenzen zwischen solchen auswärtiger und hiesiger Unternehmer beglichen und Letztere mit den Ausführungen betraut werden. Es sei bei den Kasernenbauten auch die Erfahrung gemacht, daß bei dem Zuzug von vielen fremden Arbeitern die Baulust beginnt. So seien damals Baue emporgewachsen, um dem Wohnungs- mangel abzuhelfen, nach dem Wegzug der Fremden herrsche jedoch ein Wohnungsüberfluß. Bürgermeister Klötzer führt aus, daß die Bauten des Schlachthofes nur unbedeu tende seien, die Hauptsache hierbei seien die maschinellen Ein richtungen. Bezüglich der Wohnungsfrage hält der Herr Redner die Zustände einer Stadt für keine gesunden, wenn sämmtliche Wohnungen besetzt sind, der Wohnungsüberfluß sei aber nicht von Belang, derselbe beziehe sich in der Haupt sache nur auf einige solche der Neuzeit nicht mehr ent sprechende Wohnräume. Die Vergebung von Arbeiten an hiesige Unternehmer sei vom Stadlralhe stets im Auge be halten, beim Kasernenbau sei das jedoch nicht möglich gewe sen, wiewohl beim Baue des zweiten Kasernements ausge dehntere Berücksichtigungen stattfinden konnten, als beim ersten. Stadtv. H. Barth ist der Meinung, daß die Spezialfächer mehr berücksichtigt werden könnten dadurch, daß dem betr. Baumeister nicht alle Arbeiten und Lieferungen zu über tragen seien. Herr Bürgermeister Klötzer: Die Arbeiten lassen sich des Häufigen nicht von einander trennen, insbe sondere wegen der Haftung des betr. Baumeisters. Stadtv. Förster: Bet Staatsbauten werden Klempner- und Dach deckerarbeiten ebenfalls getrennt. Der Redner drückt Herrn Bürgermeister Klötzer gegenüber den Wunsch aus, daß die Eröffnung von Submissionsofferten für die Folge nur vom Stadlralhe erfolgen möge. Hierauf Schluß der Debatte. (Schluß folgt.) — Auf dem Artillerieschießplätze bei Zeithain wird am 23. und 24. d. M. Vormittags von 7 bis Mittags 1 Uhr Scharfschießen aus schweren Feldgeschützen von der Reitenden Abtheilung des i. Feld-Artillerie-Regiments Nr. 12 statt finden. DaS 3. Feld-Artillerie-Regiment hält Schießübungen auf dem Platze ab am 29., 30. uns 3l. Mai, am 1., 4., 6, 7., 9., 12 und 13. Juni Vormittags von 5'/z bis g gen 2 Uhr Nachmittags und am 1. Juni außerdem Abd--. von 7 bis 11 Uhr. — Vom 18. Juni ab wird alsdann das 2. Feld-Art.-Reglinent Nr. 28 sein Uebungsschießcn abhalteo. — Die Mannschaften des Beurlaubtenstandes, welche zu den zum Theile bereits nächster Zeit beginnenden Uebungen heranzuziehen sind, seien daran erinnert, daß, soweit sie nicht Reichs-, Staats- oder Kommunalbeamte sind, die während der Ucbung ihr persönliches Diensteinkommen fortbeziehen, ihre Familien auf Verlangen Unterstützungen aus öffent lichen Mitteln gewährt erhalten. Der Anspruch auf >o che Unterstützungen muß innerhalb von vier Wochen nach Be endigung der Uebung unter Verlust des Anspruchs darauf bei der Gem.indcbehörde desjenigen Ortes, dem der Einbe rufene angehört, durch diesen selbp, oder du ch diejenige Person, der in seiner Abwesenheit die Fürsorge für die Ka- milie obliegt, oder endlich durch die Unterstützungsbercchligten selbst angebracht werden. Unterstützungsberechtigt sind die Ehefrau, Kinder, Verwandte in aussleigender Linie, die vom Einderujcncn unterhalten wcrocn. Die Unterstützung beträgt für die Ehefrau 30 Proc., für jede sonst bezugsberechtigte Person 10 Proc. des durch die Verwaltungsbehörden festge setzten ortsüblichen Tagclohncs, doch darf der einem Haus- hatic zu gewährende Benag nicht 60 Proc. dcs Tageloques überschreiten. Die Unterstützung ist halbmonatlich im Vor aus zahlbar. Eine Rückzahlung dcs einmal erhobenen Be trages sinder nicht statt, auch für den Fall nicht, daß der Einb.rufene als Ucberzähliger vom Gestellungsplatze wieder entlassen wird, noch wenn derselbe vor Ablauf des Ha'.b- monats, sür welchen bereits die Zahlung geleistet wurde, aus irgend welchem Grunde vor der Uebung zurückkehrt. Der Gestellungsbefehl zur Uebung gilt als Ausweis für die UnterstützungSbercchtigung. Ferner dürste für die übenden Mannschaften wissenswerch sein, von der in Gemäßheit des ReichShaushaltsctats erlassenen neuen Bestimmung Kenntniß zu nehmen, wonach Stieselprämien in Höhe von 3 M. an solche Mannschaften gewährt werden, die zu den Friedens übungen der Infanterie, Jäger und Schützen eingezogen sind, und dazu eigene brauchbare Fußbekleidung mitbringen. Diese Stiefelprämie wird sür ein und dasselbe Paar Stiefel wieder holt gewährt, falls dasselbe bei wiederholten Uebungen seines Eigenthümers den Anforderungen voll entspricht. Diese Ein richtung ist auch für den Fall einer Mobilmachung wirksam. Letzteren Falle», wie auch bei den Uebungen während der Friedenszrit wird e» außer der zu empfangenden Geldprämie noch den großen praktischen Nutzen haben, die ungewohnten Marschleistungen in bereit» angetragenen passenden Stiefeln viel leichter überwinden zu können, al» in neuer, dem Fuße sich noch nicht vollkommen anschmiegender Fußbekleidung. ES liegt also im eigenen Interesse der Mannschaften des BeurlaubtenstandcS, schon im Frieden mit geeigneten eigenen Riarschstiefeln versehen zu sein, die sich bei den Uebungen bewährt haben. — Das „große Loos" wäre nunmehr wieder einmal heraus. Am gestrigen 9. Ziehungstage fünfter Klasse der 125. König!. Sächs. Landrslotterie wurde der erste Haupt gewinn von 500000 Mark auf die Numzner 39 245 gezogen und fiel in die Kollektion von Heinrich Schäfer in Leipzig. Das Loos ist in Zehnteln verkauft und theils in Leipzig, theils auswäris gespielt worden. — Zur Aufhebung des Identitätsnachweises für Getreide rc. Ueber die für Sachscn erlassenen Ausführungs-Bestimmungen zu dem Rcichsgcsetz vom 14. April d. I., betreffend die Ab änderung dcs Zolltarifgesetzes (Aufhebung des Identitäts- Nachweises sür Getreide rc.) ist der Handelskammer am 15. d. M. die im Nachstehenden auszugsweise wiedergegebene Ministerial - Verordnung zugegangen: „Zur Ertheilung der im Gesetze vorgesehenen Einsuhrscheine sind darnach sämmt liche Hauptzvllämter und Nebenämter l an der Grenze, so wie die mit öffentlichen Niederlagen ausgestattetcn Aemter, wozu in Sachsen das Hauptsteueramt Bautzen gehört, befugt. Außerdem sind die Untersteuerämter Riesa und Wurzen vom Finanzministerium dazu für competent erklärt worden. Bei dem Untersteueramt Löbau soll zunächst noch abgewartet werden, ob sich ein Bedürfniß für die Befugnißertheilung Herausstellen wird. In Bezug auf die Mindestqualität des gegen Einsuhrscheine auszuführenden Getreides sind die säch sischen Zollstellen mit der Anweisung versehen worden, daß „marktgängige Waare" gefordert werden müsse. Ob künftig ein Mindestgewicht zu fordern sein wird, unterliegt noch der Erwägung. Zum Zwecke der Berechnung dcs Werthes der Einfuhrscheine wird für Mchl aus Weizen und Roggcn und für Malz aus Gerste und Weizen ein festes Ansbeukeverhält- niß angenommen. Wird dagegen Mehl oder Malz aus anderen Getreidearten oder werden andere Mühlen, rc. Fabrikate als gebeuteltes Mehl bez. Malz zur Ausfuhr mir dem Aus spruch auf Ertheilung eines Einfuhrscheines angemelret, so erfolgt die Umrechnung auf Grund dcs in jedem einzelnen Falle von der Directiv-Behörde festzusetzenden Ausbcukevcr- hältnisses. Für den Fall, daß sich bei Handhabung dieser Vorschriften Unzuträglichkeiten Herausstellen sollten, werden die Handels- und Gewerbekammern zur Berichterstattung über etwaige Wünsche auf Revisicn dieser Bestimmungen auf gefordert. Die Interessenten werden daher gut lhun, sich gegcbenenfalls an die Handelskammer ihres Bezirks zu wenden." Oschatz. Beim Einhängen der Fenster kam im „Cafö Saxonia" ein Dienstmädchen zu Falle. Dabei drang ihr ein scharfes, spitzes Tischmesser, welches sie in der Tasche hatte, in den Unterleib und verletzte sie lebensgefährlich. Zittau, 16. Mai. Im benachbarten Reibersdorf brach gestern Nacht in der Wohnung des Hausbesitzers Christoph Feuer aus. Während die übrigen Insassen sich in Sicherheit bringen konnten, erstickte der sechsjährige Sohn. Die Leiche konnte geborgen werden. — Auf dem Spitzberge bei Oberoderwitz wurde am Nachmittage des ersten Pfingst- fciertagcs während eines Volksconcertes der an der Kasse stehende Musiker Dunsch von einem plötzlich herniederfahrenden Blitzstrahl getroffen und sofort getödtet. Sein neben ihm stehendes Töchterchen wurde leicht verletzt. Pirna. Hier war jetzt der Vorschlag aufgetaucht, bei Trauungen in der Ltasikirche Eintrittsgeld zu erheben; wie zu erwarten stand, kennte eine derartige Einrichtung seitens dcs Kirchenvorstandes jedoch nicht für angemessen erachtet werden. Freiberg, 16. Mai. Gestern Abend ist der ledige 36 Jahre alte Bergarbeiter Gerlach aus Freiberg auf der Cen ralwäsche von Epilepsie befallen worden und so Unglück- l-ch zu Falle gekommen, daß er mit dem Gesicht in einen Tümpel zu liegen kam, so daß er erstickre. Zwickau, 17. Mai. Gestern Abend 8 Uhr ist auf der Vereinsglückstraße hier der Geschirrsührer Ernst Günther aus Cainsdorf köstlich verunglückt. Er führte einen mit leeren Kisten beladenen Wagen. Wegen des P.llerns der Kisten scheuten die Pferde. Günther wurde mit fortgeschleift uns schließlich vom eigenen Geschirr überfahren. Der Tod trat joforc ein. Geringswalde. Die in der Zeit vom 10. bis mit 24. Juni hier statifindende Gcwcrbeausstellung wird einen Umfang annehmcn, wie man ihn vorher nicht im Entfern testen geahnt hatte. Außer dem Bau einer großen Aus stellungshalle macht sich die Errichtung einer kleineren Ma- IH.nenyaue nothwendig, auch wird der Saal d s an dcn Ausstellungsplatz angrenzenden Schützenhauses, sowie der Schützensalon zu Unterbringung der zahlreichen Ausstcllunzs, objecte benutzt werden müssen. Schönhaide, 15. Mai. Ein Akt größter Ruchlosig keit setzte unseren Ort in die größte Aufregung. Am ersten Pfingstscierlag wurde der 12jährige Sohn des Schneider- meijiers Hentschel in Stützengrün von seinem Vater nach Schönhaide geschickt, um fertige Sachen abzuliefern. Auf dem Rückwege wurde cr aber von drei Bürschchen, 16 bis 17 Jahre alt, überfallen und ihm drei Stiche m die Brust bei gebracht. Die Buben hätten sicher dem Knaben noch übel mitgespielt, wenn nicht ein Mann sie verjagt und den Ge stochenen in die väterliche Wohnung gebracht hätte. Neuere« Nachrichten zufolge soll der beda lernSwcrthe Knabe seine« Wunden erlegen sein. Die Gendarmerie ermittelte 2 der hoffnungsvollen Bürschchen, da diese an der Kleidung erkannt worden waren. Aus dem Bogtlande, 16. Mai. Al» im vorige« Jahre die vogtländischen Landwirthe in Folge dr» Futtere