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Mittwoch, 14. Februar 1917. abeabS. 87 7V. Fabra. K. SOSdL. macht auf dem Lande, auf und unter dem Aieere muH den Endkampf in dem Bewußtsein aufnehmen können, daß die bürgerliche Bevölkerung sich, wenn auch bescheiden, so doch auskömmlich ernähre» kann. Tenn nichts lähmt die Ent schlußkraft und Widerstandsfähigkeit, den Angriffsgeist und Wagemut so stark, wie die Sorge um die Lieben. An die Besitzer von Brotgetreide und Mehl, Gerste, Hafer und Hülsenfrüchten, ergebt durch die bevorstehende im Hotelzum Stern in der Polizeiwache im Ratskeller in der Knabenschule in der Elbterraffe in der Carolaschule im Realprogymnasium in der Dampfbadschänke — im Hotel Stadt Dresden — im Hotel Deutsches Haus — statt. Gerade diese Erhebung steht unter einem besonderen Zeichen. Das Deutsche Reich bat die schicksalsschwersten kriegerischen Maßnahmen beschlossen, um ein schnelles Ende des Krieges von unseren auf Deutschlands Zerschmetterung abzielenden Feinden zu erzwingen. Das deutsche Schwert, das zu dem gewaltigsten Schlage ausholt, darf an seiner Wucht und Schärfe durch nichts.verlieren, was wir — die Daheimgebliebenen — verhindern können. Unsere W-k>r, Die hiesigen meldepflichtigen Einwohner werden hiermit nochmals auf die am 13. Februar 1917 vorzunehmende Erbebuna der Vorräte an Brotgetreide, Mehl, Gerste, Hafer sowie Hülsenfrüchten bingewiese». «Bekanntmachung des KommunalverbandcS Großenhain im Riesaer Tageblatt vom 12. Februar 1917.) In den hiesigen landwirtschaftlichen Betrieben werden die Vorrats-Erhebungen von der unterzeichneten Gemeindebehörde durch freiwillige Zähler vorgenommen werden. Gröba, am 13. Februar 1917.Der Gemcindcvorftand. La» Riesa« T-geblau erschein» le»e« Laa abend» '/,? Uhr mN Ausnahme der Dann- und Festtage. Pe,u«»prei», gegen Borau-zahlung, vurch unsere Träger frei Hau» oder bei Abholung am Schalter d« Kaiser!. Postanstalten vierteljährlich 2,10 Mark, monatlich 70 Pf. ««zetgen für die Nummer de» «uraabetage» sind bi» 10 Uhr vormittags aufzugeben und im voraus zu bezahlen; eine Gewähr für da» «rschetnen an bestimmten Tagen und Plätzen wird nicht übernommen. Preis für die 48 mm breit« Grundschrift-Zeile (7 Silben) 20 Pf., OrtSprets 18 Pf.; zeitraubender und tabellarischer Satz ent. sprühend höh« Nachweisung»« und VermittelunaSgebühr 20 Pf. Feste Tarrs«. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Bettag verfällt, durch Klage «ingezoaen werden muh oder der Auftraggeber in KoÄa» gerat Zahlung», und Erfüllungsort: Riesa. Wöchentliche Unterhaltungsbeilage „Erzähler an der Elbe". — Hm Falle höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger irgendwelcher Störungen des vtttiebi« der Druckerei, der Lieferanten oder der Beförderungseinrichtungen — hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung de» Bezugs», eises. Rotationsdruck und «erlag: LangerL Winterlich, Riesa. GeschiftSftrkle: tSoetÜestraße SS. Verantwortlich für Redaktion: Arthur Hähnel, Riesa; für Anzeigenteil: Wilhelm Dittrich, Riel». vertticheS »nd Sächsisches. Riesa, den 14. Februar 1Sl7. Die vaterländische Pflicht. - Morsen, am IS. Februar, findet die allgemeine Ne- fiandsaufnabme der Vorräte an Brotgetreide Upd Mehl, Gerste, Hafer und Hüllonfrüchten Ein FellermlNlll " bei gutem Lohn sofort in Lauernde Beschäftigung gesucht. Stadt. Gaswerk Riesa 2, 2, 15, , 14. Anträge find von sämtlichen Vollmilchbezugsberechtigten zu stellen. Die jetzige Milchstammkarte ist mitznbringen; ebenso sind ärztliche Zeugnisse, soweit sie nicht bereits innebehalten worden sind, wieder vorzulegen. Es wird darauf hingewiesen, daß bei dieser Ausgabe sämtliche Anträge zu stellen sind. Späteren Anträgen wird nur in dringenden Ausnahrnefällcn entsprochen. Der Rat der Stadt Riesa, am 14. Februar 1917. Schdr. Der noch rückständige Wasserzins auf das 4. Vierteljahr 191« ist längstens bis »um S1. Aebrnar 1917 an unsere Stadthauptkasse abzufübren. Der Rat der Stadt Riesa, am 13. Februar 1917.Lt. Indem solches hiermit bekanntgegeben wird, ergeht gleichzeitig an die OrtSbehörden des hiesigen Bezirks die Aufforderung, die Pferdebesitzer nicht nur im Wege ortsüblicher Bekanntmachung, sondern womöglich noch durch besondere Ansage auf die obigen Muste rungstermine hinzuweiseu. Ueberdies wird noch bemerkt, daß laut Verordnung des Königlichen Ministeriums des Innern für alle nicht im Zuchtregister eingetragenen Stuten ein um 3 Mk. erhöhtes Deckaeld zu zahlen ist und ebenso für eingetragene Auchtstnten, sobald ihre nachzuweisen den Nachkommen im ersten oder zweiten Jahre bei den Fohlenschauen nicht vorgcstellt werden. Diejenigen Züchter also, deren Stuten nicht im Zuchtregister ausgenommen sind, die sich aber fernerweit das bisher niedrigere Deckgeld sichern wollen, müssen ihre Stuten bei der nächsten Stutenmusterung zur Eintragung ins Zuchtregister vorstellen und ihre Nachkommen zur Fohlenschau bringen. Eine Anmeldung der Fohlen resp. Stuten zur Schau hat nur stattzufindcn, wenn für die in Frage kommenden Tiere Prämierungen angesagt sind und sie hierbei in Wett bewerb treten sollen. In diesem Falle mutz die Anmeldung auf einem bei jeder Beschäl- itation zu entnehmenden Vordruck bis zum 15. März dieses Jahres an diejenige Beschäl station erfolgen, wo die Tiere zur Prämierung oorgeführt werden sollen. «»--—Die, Musterung pp. findet auch in diesem Jahre in Großenhain wiederum auf dem ain, am 13. Februar 1917. Königliche Amtshauptmauuschaft. Höchstpreise sür Kartoffeln. ! - Auf Grund der Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 13. Juli 1916 über die Festsetzung der Höchstpreise für Kartoffel» und die Preisstellung für den Weiterverkauf in Drrbtndung mrt der Bekanntmachung vom 28. Oktober 1915 über die Regelung der Kartoffelpreise werden nach Gehör der zuständigen PreiSpriifungSstellen für die Abgabe *»« Kartoffeln im Kleinhandel vom 1«. Februar 1917 ab folgende Höchstpreise fest gesetzt r l. Beim Verkauf von Mengen nicht unter 1 Ztr. ») vom Erzeuger an den Verbraucher für den Ztr. av Hof des Erzeugers 5,30 M. t>) vom Groß- oder Kleinhändler an den Verbraucher für den Ztr. > - ab Geschäftsstelle des Händlers / II. Beim Verkauf von Mengen unter 1 Atr. für das Pfund 6'/- Pfg. Ms Klttnhandel gilt der Verkauf an den Verbraucher, soweit er nicht mehr als 16 Ztr. zum Gegenstände hat. IV. Der Verkauf nach Hohlmaß ist nicht zulässig, er darf nur nach Gewicht erfolgen. »er als Erzeuger bez. Händler Kartoffeln feilhält oder feilbietet, ist verpflichtet, auf verlangen der Verbraucher diese, sofern die zur Verfügung stehenden Vorräte aus- reichen, in Mengen von mindestens 1 Ztr. zu verabfolgen. VI. Zuwiderhandlungen gegen die vorstehenden Bestimmungen werden, was Ziffer l und Hl anlangt, gemäß 8 6 des ReichSgesctzes über die Höchstpreise in der Fassung vom 23. März 1916 rüit Gefängnis bis zn einem Jahre und mit Geldstrafe bis zu zehntausend Mark oder mit einer dieser Strafen; was Ziffer IV und V anlangt, gemäß 8 17 Ziffer 2 des Reichsgesetzes über die Errichtung von Breisprttfnngsstellen nnd> die Versorgungs regelung in der Fassung vom 4. November 1915 mit Gefängnis bis zn sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 1500 M. bestraft. Bei Ueberschreitung der Höchstpreise kann neben den anaedrohten Strafen angeordnet werden, daß die Verurteilung auf Kosten des Schuldigen öffentlich bekannt zu machen ist, außerdem kann neben Gefängnisstrafe der Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte erkannt werden. Die mit der Bekanntmachung der unterzeichneten Behörden vom 30. September ISIS bekanntgegebenen Höchstpreise verlieren vom 16. Februar 1917 ab ihre Gültigkeit. Großenhain und Riesa, am 13. Februar 1917. Die Königliche Aintshanvtmannschaft Grossenhain und Vie Stadträte zu Grossenhain und Riesa. Schdr. Die Schankwirtschaft im städtischen Schlachthofe ist vom 1. April 1917 ab ander- weit zu verpachten. Pachtzins 1300 M. jährlich. Auf die Dauer des Krieges kann Er- Mäßigung des Pachtzinses eintreten. Pachtbedingungen können im Rathause Zimmer Nr. 4, cingesehen werden oder werden gegen Erstattung der Schreibaebühren zugesandt. Bewerbungen werden bis 20. dieses Monats erbeten. Zurückweisung aller Angebote bleibt Vorbehalten. Riesa, am 10. Februar 1917. Der Rat der Stadt Mesa. Mlchkartcn öetrcffend. Die erneuten Anträge auf Ausstellung von Milchkarten werden Freitag, de« IS. Februar 1917 nachm. von S—V Ubr im RathaUse entgegengenümmcn, und zwar von denjenigen, die ihre Brotmarken abhole« im Hotelzum Stern — in der Polizeiwache, -- in der Polizeiwache, — inr Zimmer Nr. 7. — im Zimmer Nr. 4, im Zimmer Nr. 8, im Zimmer Nr. 2, im Zimmer Nr. " im Zimmer Nr. im Zimmer Nr. im Zimmer Nr. klm die mit der Durchführung der Bekanntmachung vom5. dieses Monats für die betroffenen Betriebe verbundenen wirtschaftlichen Nachteile nach Möglichkeit abzuschwachen, wird nachdem nunmehr mildere Witterung einaetreten ist, die zur Ersparnis von Brenn stoffen und BeleuchtungSmitteln verfügte Schliessung der Theater. Lichtspielhäuser, Tale und Räume im Einverständnisse mit den stellvertretenden Generalkommandos Hl. und XIX. vom 14. dieses MonatS ab wieder aufgehoben. Die Betriebsräume dürfen jedoch bis auf weiteres nur an Frosttagen und auch danu nur insoweit geheizt werden, als dies zur Abwendung von Schäden für die Betriebs-Ein richtungen und Gegenstände (Heizungsanlagen, Maschinen) unbedingt erforderlich ist. Die für die Gast-, Speise- und Schankwirtschaften, Kaffeehäuser, Vereins- und Ge- sellfchaftsräume und öffentlichen Vergnügungsstätten auf 10 Uhr abends festgesetzte all gemeine Polizeistunde bleibt bis auf weiteres bestehen. Nur für den Fall eines vorliegenden zwingenden öffentlichen Interesses werden die KreiShauptmannschaften hiermit ermächtigt, die Polizeistunde im Einzelfalle längstens bis '/,12 Uhr abends auSzudehnen. Dresden, am 12. Februar 1917. 33711^ Ministerium des Innern. 711 Das Königliche Landstallamt Moritzburg wird die diesjährige« Stutcnmusterungen »ud Fodlenschauen und die darauffolgenden Fohlen- und Stutenprämterungen für die untenstehenden Zuchtgebiete wie folgt abhalten: Regelung -es Mauis van Wen, Lriktls M KM Auf Grund von 8 12 und 8 17, Ziffer 2 der Bekanntmachung über die Errlcyruna von Preisprüfungsstellen und die Versoraungsregelung vom 25. September 1915 wirs hiermit für die Stadt Riesa folgendes bestimmt: Kohlen, Briketts oder Koks für Hausbrandzwccke und Bäckereien dürfen an hiesige Einwohner bis auf weiteres im Handel nur noch gegen vom Rate ausgestellte Bezugs scheine bezogen und abgegeben werden. Bei der zur- Zeit vorhandenen außerordentlichen Knappheit an HeizungSmaterial kann jedem Haushalt für die Woche, soweit dies uns überhaupt möglich ist, höchstens nur 1 Ztr. zugeteilt werden. Die Bezugsscheine werden im Rathause, Zimmer Nr. 17 ausgestellt. Da begründeter Verdacht vorliegt, daß auch Familien, die noch Vorräte für mehr als die allernächsten Tage haben, sich Bezugsscheine verschafft haben, werden Beznqsscheine nur an diejenigen abgegeben, die eine Bescheinigung des Hauswirts oder seines Vertreters darüber vorlegen, daß sie an Heizungsmaterial keine oder nur noch Vorräte auf höchstens «—3 Tage haben. Die Herren Hausbesitzer werden gebeten» im Interesse der Allgemeinheit sich der Mühe zu unterziehen, derartige Bescheinigungen auszustcllen und zwar »ur, wenn sie sich vorher überzeugt haben, daß die betreffenden Haushaltungen tatsächlich keine oder nur Vorräte auf 2—3 Lage haben. Der Rat der Stadt Riesa, am 14. Februar 1917 Leöensmttterverkauf m Gröba. Der Lebensmittelverkauf der Gemeinde Gröba im Grundstück Weststrasse 14 wird eingestellt. Rindfleischkonferven werden künftig Dienstags und Donnerstags im Gc fchaft des Herrn Karl FÜgner Georgplatz 9 verkauft. Eier gelangen künftig je nach Eingang in den Geschäften der Herren Dege Riesaer Strasse 1« und Rösler Riesaer Strasse 19 zum Verkauf. Gröba, am 13. Februar 1917.Ter sNemcindeborstand. Beschäl- stationen bezw. Prämierungs orte. Tag.- Monat. - Beginn der Stut n- umsterung und Foh es» Mw. Prämierung der 1- und 2- Mrlgen Ahlen der 3- und 4- jährigru lech» gezognen tztuien der älteren Zuchlstuttn mir mindeste!,» 3 Nach kommen der unter Zucht- bedi ivngen erkauften Zuchlstuttn flvblenpresse. Augeldpreile. Zuchtpresse. Haltungspreise Großenhain. 29. März 8 Uhr vorm. r-. findet statt. findet statt. Mohlis. 28. 9 Uhr vorm. — findet statt. findet statt. -Ed Sorna. 12- April 2 Uhr nachm. — findet statt. — findet statt. Moritzburg. 4. 9 Uhr vorm. findet statt. — — Riesa. 12. 8°° Uhr vorm. — findet statt. —- findet statt. Riesaer G Tageblatt ««d Mrdlatt rmd Aryrigerst Amtsblatt für die ASnigl. AmtShauptmannschast Großenhain, das König!. Amtsgericht und den Rat der Stadt Riefa, 4 sowie den Gemeinderat Gröba.