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Riesaer H Tageblatt Mittwoch, 3. März 192N, abends 73. 3«hra Gefrierfleisch mit elnaewach- senen Knocken oder Knochen» beilage. Bescheinig»»« in doppelter Form ausftellen »u lassen, in welcher die Angemeldeten getrennt nach den bestehenden Klassen von Be-näsberecktiaten lKlnder im l.und 2. Lebens jahr. Kinder im 8. und 4. Lebensjahr^ Erwachsene. Masten» und VolkSküchenteilnehmer) aufzufiihren sind. Diele Bescheinigungen sind, wie dies bisher vorgeschrieben, an die GroßeinkaufS- geseMchatt ein,»senden. Nach Mastgabe der abgelieferten. BezttgSauSweis« »sw. erfolgt di« Zuteilung der Waren durch die Hauptverteilungsstelle de» Kommunalverbande» an die UnterverteilungS- stellen und durch dies« an die Kleinhändler, bei den Konsumvereinen durch die Groß- einkauisaesellschaft. - Die Krtfte« sind «uter alle« UmftLudeueturubalte«, da saust «itVelieseruua «ichtgerechuetwerde« ka«n. Hierbei wird »«gleich darauf hingewiesen, dast uicht nur alle Nachwelduugen, sondern auch alle Abmeldungen in den Kundenlisten zu vermerken und an die Unter- vertrtlungsstelle bez. di« Hauptverteilungsstelle, Herrn KommissionSrat Ernst Bitte, Riesa, zu melden sind. Großenhain, am 1. Mär, 1920. 108 o M.Der Kommnnalverband. Fleischverwraung in der Woche vom 1.—7. März 1920 Auf die Reichsfleischkarte Reihe v erhalten: Versoneu über S Jahre auf di, Marken 1-7 bis 128 gr Personen unter « Jahre auf die Marken 1—4 bis 62 gr DaS Pfund Gefrierfleisch kostet 6,60 Mk. Großenhain, am 1. März 1920. . 10oV. Die «mtShanptmannschast. DonnerStag, den LI. Mär, 1020, vorm. 10 Ubr sollen im Hafen zu Gröba im Speicher der Firma Gustav Emil Müller drei Kiste« Holzsohlen versteigert werden. ES handelt sich um «inen Pkandverkauf. Riesa, den 2. Mär, 1920. Der Gerichtsvollzieher deS Amtsgericht-, Stockparzellen-Versteigerung am DteuStag, de« 0. Mär, 1020, vorm. 0 Ubr im Gasthofe ,u Lichteuse«, 78 Parzellen zum Selbstroden in den Schlägen Jagen 14 lSchneise 12) und Jagen 23 (Schneise 13) Ost» rand des ArtillerieplatzeS am Gohnsch. Forstverwaltung der Reich-vermögenSstclle Zeithain. Nährmittelkarten. Die den Gemeindebehörden »ugegangenen Näbrmittelkartrn l mit den Abschnitten 121—150 sind, sofern dies noch nicht geschehen sein sollte, sofort an die Bezugsberechtigten auSzubändigen. Die Bestimmungen in der Bekanntmachung vom 17. Dezember 1917 — 360<i lll — hehalten allentbalben Geltung. ES wird jedoch da» Folgende kervorgeboben: 1. Jede versorgungsberechtigte Person hat eine Kart« zu erhalten, und zwar: Kinder im 1. und 2. Lebensjahr die grüne, Kinder im 3. nnd 4. Lebensjahr die rote, alle übrigen Personen mit Ausnahme der Teilnehmer an Maffenspeisungeu und Volksküchen die arane Nährmlttelkarte. Teilnehmer au Majscuspeisungen und Volksküchen die gelbe Nährmlttelkarte. VersorgnngSberrchtigt sind alle zur Zeit der KartennuSgabe im Bezirke des Kommunal» verbände« dauernd wohnhaften Personen mit Ausnahme derjenigen über 4 Jahre alte« Personen, die mit Fleisch oder mit Fett (Butter) oder mit Gerste voll versorgt sind. Es haben also die Kinder von Selbstversorgern bis zu 4 Jahren die Nährmittelkarte zu erhalten. Lazarette. Genesungsheime. Kranken» und sonstige Anstalten haben unter Angabe der zu verpflegenden Personen die Anträge auf Zuteilung der Nährmittelkarten an die AmtSbauvtmlmnickgft zu richten. 2. Die Inhaber der Nährmittelkarte l haben sofort «ach Emvfang der Karte«, spätestens «Ser bis zum 10. März 1020 einen seither mit der Lebensmittelverteilung betraut gewesenen Kleinhändler bez. Konsumverein, bei dem sie die auf die sämtliche« Abschnitte 121—180 auszugcbenden Waren entnehmen wollen, z« bestimmen und diesem die Nährmittelkarte vorznlegen. Die Kleinhändler bez. Konsumvereine haben sowohl den BezugSauSweiS, als auch die Stammkarte an der hierfür vorgesehenen Stelle mit dem Firmenstempel oder hand schriftlich mit ihrem Name» (mit Tinte oder Tintenstift) zu versehen, den Bezugs» ausweis abzutrennen und zurückzubehalten, die Stammkarte aber dem Inhaber »«ruck» zugeben. In ländlichen Gemeinden, in denen kein Kleinhändler am Orte ist, hat die Vor legung der Karten, sofern der Inhaber die Ware« nicht bei einem Kleinhändler in riner benachbarten Stadt» oder Landgemeinde de» Bezirks beziehen will, bet der Gemeindebehörde zu erfolgen. Die Gemeindebebärden habe» sowohl den BezugSauSweiS, als auch die Stammkarte an der für den Firmenstempel de» Kleinhändlers vorgesehenen Stelle mit dem Gemeindestempel zu versehen, den Bezugsausweis abzutreNnen und zurückzubehalten, die Stammkarte aber dem Inhaber zuriickzugeben. Die Inhaber der Karten sind verpflichtet, die auf sämtliche Abschnitte 121—180 anSzugebruden Waren bei dem von ihnen auSersebenrn Kleinhändler zu beziehen. Ein Wechsel ist vor Ablauf der jetzt ausgegebcne» Näbrmittelkarto l nicht rulässtg. 3. Die Kleinhändler bez. Gemeindebehörde» haben die abgetrennten, mit Firmen stempel bez. handschriftlich mit dem Namen bez. mit Gemeindestempek versehenen Bezugs« ausweise biö spätestens znm 18. März 1020 an diejenige Unterverteilungsstelle, von der die Waren bisher bezogen worden sind, einzusenden. Die Einsendung hat in einem verschlossenen Briefumschlag, auf dem der Name und Wohnort des Kleinhändlers, sowie die Anzahl der eingesandten ÄezugsauSweise ver merkt ist. zu erfolgen. Die Unterverteilungsstellen und der Konsumverein zum Baum in Großenhain haben diese Bezugsausweise gesammelt biS zum IV. Mär» 1020 unmittelbar an Herrn KommissionSrat Ernst Bilke in Riesa »inzusenden. Diejenigen Konsumvereine, die durch die Grobeinkaufsgesellschaft Deutscher Konsum vereine in Gröba beliefert werde», haben die Anzahl der angemeldeten Lebensmittelkarten der Gemeindebehörde ihres Niederlassnngsortes vorzulegeu und sich darüber eine ««d A«r»rgor (Lldeblatt und Atyeiger). Amtsblatt 51 Las miemer Lagevlatt erscheint ievt» Leg all end» '/,<i Uhr m» Äusnahm, der Sonn- und Fentag«. Vezugoprei», gegen Vorauszahlung, monatlich L.— Mark ohne Zustellgebühr, bei Abholung am Postschalter monatlich D.lO Mart ohne Postgebühr. Anzeige« für die Nummer de» Ausgabetag«« sind dl« » Uhr vormittaa« aufzuaeben und im voraus zu bezahlen; «in« Gewähr für da» Erscheinen an bestimmten Tagen und Plätzen wird nicht übernommen. Preis für dir 48 mm breite, 8 mm hohe Grundschrift-Zeile (7 Tuben) SS Pf., Ortspreit 70 Pf.; zeitraubender und tabellarischer Satz vü'/, Ausschlag. Nachweisung»- und BrrmittrlungSgebühr 80 Pf. Feste Tarife. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Betrag verfällt, durch Klage eingezogen werden mutz oder der Auftraggeber in Kontur» gerät. Zahlung»» und Erfüllungsort: Riesa. Vicrzehntämgr Unterhaltungsbeilage »Erzähler an der Elbe". — Im Fall« höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger irgendwelcher Störungen de» Betriebe» der Druckerei, der Lieferanten oder der Besörderung-einrichtunaen — hat der Bezieher keinen Anspruch auf Liderung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung de» Bezugspreise». Rotationsdruck nnd Berlag: LangeräMinterltch. Riesa. Geschäftsstelle: GpetHestraße 89. Verantwortlich für Redaktion: Arthur Hähnel. Riesa: für AnzeigenteU: Wilhelm Dittrich, Riesa. Ausnahme schulpflichtiger Kinder in Weida. OrtStril Nenweidar Mont«,, de« 8. Mär» 1020, « «ltweida: DtenSta«. de« O. Mär» 1020 nackm. 2—4 Ubr in Zimmer Nr. 5. Dorzuleaen sind Impfschein und für auswärts geborene außerbem Geburtsurkunde mit Taufbescketnlaung oder Familienbuch. Nur solche, die bis 30. Juni 1920 das 6. Leben»- jahr vollenden, tonnen ausgenommen werden. Der Schulleiter. Georg«. Bezirksarbeitsnachweis Großenhain, Nebenstelle Riesa. Kaiser-Frauz JosePh-Straste IT, Tel. Nr. 40. Stell««« erhalte« sofort: 2 Böttcher. 3 Möbeltischler, 2 Bleilöter, perfekt, 2 gelernte Metallschleifer. 2 gelernte Armaturenscklofser, 1 gelernter Werkzeugdreber, 1 gelernter Metalldreher, 1 Friseur, jüngerer, 1 Friseuse, 1 Handlungsgehilfe d. Lederschnhwarenbranche, 2 geübte Stenotypistinnen, 1 Schnnedelehrling, Dienst-, Haus- und Küchenmädcken für Herrschaft und Restaurant, landw. Dienftmägde und Ostermädchen, 3—4 jugendl. kräftige Burschen, kräftige Arbeiter fürs Eisenwerk Riesa von Riesa und nächstliegenden Ortschaften. Oertliches und Sächsisches. Riesa, den 3. März 1920. —* Verhaftung. Von der hiesigen Polizei würbe gestern wegen Betrugs der stellungs- und wohnungslose Expedient Johann Georg Felix Geißler auS Dresden fest genommen. Der Verhaftete hatte sich in Gastwirtschaften Darlehen dadurch erschwindelt, daß er dafür mehrere Flaschen, die angeblich Kognak enthalten sollten, anbot. Wie später festgestellt wurde, enthielten -ie Flaschen Gardinen cremefarbe und gefärbtes Wasser. —* Brannkohlenverkehr aus BöLmen nack Sacksen und Norddeutschland. Der Braunkohlen- verkehr aus Böhmen nach Sackten und Norddeutfckland bat fick im Monat Januar 1920 folgendermüßen gestellt. Es find geliefert morden an HauSbrandkohle nach Sachsen per Bahn 10592 To., HauSbrandkohle nach Sachsen per Wasser 4 454,5 To., Hausbrandkohle nach Norddeutfckland per Wasser 279 To., Hausbrandkohle nach Norddeutschland per Bahn 432,5 To., zusammen 15 758 Tonnen. Außerdem sind auf dem Wasserwege 2973,5 To. Ententekohle für Hausbrandzwecke an das westfälische Kohlenkontor, Ham burg, geliefert worden. Im Wege des LandabsatzeS sind rund 200 To. Hausbrandkohlen nach Sachsen eingeführt worden. Der erheblicke KohlenauSfall Ist auf die Ein stellung der Schiffahrt infolge Hochwassers, den erheblicke» Wagenmangel und die dnrch Wafferjckäden hervoraerufenen Betriebsstörungen im Falkenauer Revier znrückznsühren. —' Sächsisches StaatSIchuldbuch. Einge- tragen waren Ende Februar 1920: 3562 Konten un Gesamt beträge von 232 370100 Mark. — Bo nderLeipztger Messe. Nach den neuesten Feststellungen hat sich die Besucherzahl der Frühjahrsmesse aus über 106 000 (verkaufte Meßabzeichen) gesteigert. Dieie Zahl übertrifft bereits das Besucherergebnis der letzten Herbstmesse um ein beträchtliches. Sie dürfte mit Beginn der „Technischen Herbstmesse" sich abermals er höhen. — Das Auswärtige Ami hatte zum Besuch der Leip ziger Mustermesse «ine Anzahl Anwärter für den auswär tigen Dienst entsandt. Auch von den Vertretern der deut schen Handelskammern wurde di« Messe einer eingehenden Kestchstgung näterzogen. —* Wohnungswechsel vvn Antragstellern auf Milttärrenten. Bon der Berwrgungsstelle Gro ßenhain wird uns mitgeteilt: ES hänfen sich die Fälle, daß die vom Versorgungsamt abgesandten Mitteilungen zur Bescheidung des Antragstellers über den Stand seiner im'ntenangelegenheiten al» unbestellbar zurückkommen. Der Umstand muß darauf zurückaesührt werden, daß die be treffende« Personen uni erlasen Laben. Man Wohnungs wechsel der zuständigen VersorgunaSstelle — Abw. — mitzuteilen. Da nach den neueren Bestimmungen auch die Rentenbescheide den Rentenempfängern vom BersorgnngS- amt zugestellt werden, treten zum Nachteil des Antrag stellers wesentliche Verzögerungen ein, wenn erst die neuen Anschriften festgestellt werden müssen. Es wird daher jedem VersorgungSberechtigten bringend empfohlen, bei Woh nungswechsel di« neue Anschrift der zuständigen Bersor- gungsstelle umgehend mitzuteilen. —" Aus dem Beirat de» LandeSpreiS- amte». Die zweite Sitzung de» Beirates beim Landes- preiSamt eröffnete Geheimer Rat Dr. Wach mit dem Hin weis auf die vielfach noch herrschende Voreingenommenheit gegen dieses Amt. Wenn eingewendet werde, daß die Tätig keit und Erfolge in keinem Verhältnis zu Personal und Aufwand stünden, jo sei darauf zu erwidern, daß, wie die Berichte zeigen würden, schon jetzt sehr ansehnliche Er folge erzielt würden nnd daß diese noch wesentlich besser sein könnten, wenn die dem Amte zur Verfügung stehen den Kräfte nicht an Zahl viel zu gering im Verhältnis zur Größe der zu bewältigenden Aufgaben wären. In anderen Ländern sei dies anders. So verfüg« z. B. die Bäurische Wucheiavwehrstell« über ein Personal von rund 600 Akinn, Baden im vergangenen Herbst über etwa 1000 Personen und etwa V» Millionen Mark monatlich, wäh rend dem Freistaat Sachsen z. Z. nur 33 Revisoren zur Verfügung stünden. Nach Erstattung eingehender Berichte der Preisprüsungsstelle, der Abteilung für Schleichhandel und Preistreiberei und der Ewatzmittelftelle wurden dem Beirat seitens des Landeöprelsamtes verschiedene Ab änderungsvorschläge zur Verordnung über Preistreiberei (vom 8. S. 1918) zur Begutachtung unterbreitet, und zwar wurde angeregt, dle Verordnung nicht auf Gegen stände deS täglichen Bedarfs (also auf Lieferungen) zu erstrecken, sonder» auch auf Werklohn, Pachtverträge usw. (älso Leistungen) auszudehnen, ferner den Begriff deS „Durchschnittspreises" für gleichartige Waren zu erweitern, und endlich die Lieferungen nicht nur nach dem Ausland, sondern allgemein an Ausländer von den Bestimmungen der Verordnung über Preistreiberei wie über Höchstpreise auszunehmen. Die Mehrzahl sprach sich im Sinne der Anregungen des Landespreisamtes aus. Die weitere» Per- Handlungen betrafen die Frage, ob ein« Ausdehnung der Verordnung des Ministeriums des Innern vom 20. 2.1917, die das Anbringen von PreiStäfelchen für bestimmte Lebens mittel vorsieht, auf sämtlich« Gegenstände deS täglichen Bedarfs wünschenswert erscheine. Ueber die'en Punkt gingen die Ansichten auseinander. —SEK. Der Deutsche Eoangelische Ge- metndetag. Landesgruppe Sachsen, hielt vorgestern, am 1. März 1920 zur Vorbereitung auf den am 8.-5. Mat in Leipzig stattfindenden Gemeindetag in Dresden eine Vortagung un Gemeindesaal der Kreuzstich« ab, die als ein Studienkursus gedacht war, der besonders in die Tiefe der gegenwärtigen Probleme einführen »ollie. Der Vor sitzende Oberlandesgerichtsrat Dr. Äarrng begrüßte die Versammlung mit dem Hinweis auf die großen kirchlichen Aufgaben der Gegenwart. Pastor Lic. Stange-Leivzig dielt den ersten Vortrag: Die Gemeinde und die Austritts- beweguna. Es ser gegenwärtig Entscheidungsstunde für die Kirche; da bedürze es der Austrittsbewegung gegen über, die nicht eine vorübergehende, sondern eine dauernde Erscheinung sei, der Aufklärung, gerade entgegen den ver wirrenden Ausstreuungen des Ausbaus der Helserorgani- sationen, die sich der Gemeindetag besonders zum Ziel gesetzt habe, der Evangelisation, in der die Gemeinde wie der zur Missionsgemeinde werde. Die Aussprach.' war über aus lebhaft. — Obcrkonsistorialrat Dr. Költzsch, M. d. N., sprach über die Gemeinde und die Schule. Die Ge meinde hat ein nnbestreitba.es Recht an die Schule. Dre Reichsversassung sichert den Erziehungsberechtigten diese? Recht. Diese müssen sich zusammenschließen. Die drei Krerse, die Anhänger der Bekenntnisschule, der weltlichen und der Gemeinschaftsschule, seien alle in ihrer überwieaen den Zahl, Gemeindegsteder, da.um hat die Gemeinde ihre hohe Pflicht an der Schule, die Pflicht einzuteten für ihre Gemeindegsteder und für die ihrer Pflege Befohlene». Ihre Mittel sind die Kanzel, die an de.en großen Problemen der Gegenwart nicht vorübergehen darf, die Agitation, die Presse, die rechtlich« Vertretung kirchlicher Kreise in den einzelnen Körperschaften. — Am Nach,nittag sprach Pastor Krömer-Dresden über das Kirchenbuchamt und das Kirchenrentamt. Den vierten Vortrag hielt GewerkichaltS- sekretär Richter: Die soziale Ausgabe dec Gemeinde. Di« Kirche tut sozial sehr viel, aber sie muß statt vieler Ernzel- leistungen vielmehr auf eine Gesamtwirkung hinzrclen. Sie muß alle Schichten der Bevölkerung innerlich verjchmel- -en, muß mehr Fühlung zwischen Haus und Kirche noch, schassen als bisher. In der Aussprache wurde besonders das Wort P. Schulzes freudig ausgenommen, die Kirche müsse au? geistigem Gebiete die neutrale Schweiz we.den, die die verichiedenen geistigen Nationen mit ihren inneren Gütern vereine. Am Abend fand noch die Jahrrsversamm lung der Ortsgruppe statt, in der die Pastoren Klee und Dr. Leonhard über die erweiterte kirchliche Gemeindevertre tung sprachen. * Gröba. Oeffentliche Sitzung de» Schulvorstandes findet am Donnerstag, den 4. März 1920, nachm. 7 Uhr im Sitzungssaale in der Zentralschule statt. BeratungS- gegenstände: 1. Mitteilungen über die vorgeschlagenen B«