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Riesaer O Tageblatt 117. 65. Jahr«. nnd Anzeiger (LlbedlM mü> Anzeiger). Taegramm-Adress« ß!^ Fernsprechstell« r-g-ranRisL N-.LL für die König!. Amtshaupknannschaft Großenhain, das König!. Amtsgericht und den Rat der Stadt Riesa, sowie den Gemeinderat Gröba. Mittwoch, 22. Mai 1912, abends. Da» Riesaer Tageblatt erscheint jede» Tag abend» mit Ausnahme der Conn- und Festtage. Vierteljährlicher Bezugspreis bei Abholung in der Expedition In Riesa I Mark 80 Psg., durch unsere Träger irei InS HauS 1 Marl 65 Psg., bet Abholung am Schalter der kaiscrl. Postansialten I Mark 65 Psg., durch den Briestrüger sret ins HauS 2 Mark 7 Psg. Auch MonatSabonncmentS werden angenommen. Aozcigrn-Anuahme sür die Nummer dcS Ausgabetages bis vormittag 9 Uhr ohne Grwöhr. Preis sür die Ileingcspaltene 43 mm breite Kor-puSzellc 18 Psg. (Lokalpreis 12 Psg.) Zeitraubender und tabellarischer Satz nach besonderem Tarif. Rotationsdruck ond Verlag von Langer t Winterlich in Riesa. — Geschäftsstelle: Goethe st raße 59. — Für die Redaktion verantwortlich: Arthur Hähne! in Riesa. " " — 1»! ' '!» u > .. < > > S ES werden .Scharfschießen abgehalten ». auf dem Schießplatz HeidehLuser: am 28. Mai 1S12 von 9 Uhr bis etwa 10'° Uhr avends und am 29, 30., 31. Mat und 1. Juni dieser JahreS in der Zett von 7 Uhr vormittags bis 6 Uhr abends, I». auf -em Schießplatz Gohrisch (Artillerieschießplatz): nördlich und südlich des Wülknitzer Weges: am 28., 29., 80., 31. Mai und 1. Juni dieses JahreS in der Zelt von 7 Uhr vormittags bis 1 Uhr mittags, sowie in der Nacht vom 31. Mai zum 1. Juni von 11 Uhr abend- bi- etwa 1 Nhr nachts. Dis Sperrung dieser Schießplätze und ihrer Gefahrenbereiche wird an jedem Schieß, tage so bewirkt, daß sie */, Stunde vor Beginn des Schießens durchgeführt ist. Bei Schießen auf dem Schießplätze Gohrisch ist die Mühlberger Straße und der Wülknitzer Weg gesperrt. Die Wege des Platzes sind bei geöffneten Schlagbäumen und durch Hochklappen unsichtbar gemachten Warnungstafeln ohne Aufenthalt zu passieren. Unter Hinweis auf die amtShauptmannschaftliche Bekanntmachung vom 9. Mai 1912, Nr. 295 k v, abgedruckt in Nr. 108 des Riesaer Amtsblattes, wird dies mit dem Bemerken bekannt gemacht, daß Uebertretungen nach 8 366"> bez. 368» des ReichSstraf- gesetzbuchS bestraft werden. Die OrtSpolizetbehörden werden veranlaßt, den OrtSeinwohnern auf dem sorge- schrieben«» Wege von gegenwärtiger Bekanntmachung Kenntnis zu geben. Großenhain, am 21. Mai 1912. 295 t v. Königliche Amtthauplmauuschaft. An dem Kommunikation-Wege von Nünchritz nach Leckwitz — Flur Nünchritz — ist in der Nacht vom 16. zum 17. dieses Monats an einem Ktrschbanme die Krone avgeschuilten worden. Für die Ermittelung des Täters wird eine Belohnung von 15 Mark zugesichert. Großenhain, am 18. Mai 1912. 369II. Königliche Amtshauplmauuschaft. Am 20. Mat 1912 ist hier ein Hund — gelbe Dogge, über 40 cm Schulterhöh« — eingefangen worden, da er ohne Steuermarke betroffen worden ist. Der rechtmäßige Eigentümer dieses Tieres wird hiermit aufgefordert, eS binnen 3 Tagen hier abzuholen, anderenfalls über dasselbe nach den bestehenden Vorschriften ver fügt werden wird. Der Rat der Stadt Riesa, am 22. Mai 1912. SIH. W 4» AL 4» für da- „Riesaer Tageblatt" erbitten wir uns bi« spätestens vormittag- 9 Uhr des jeweiligen Ausgabetages. r>e «elchiistSftkll-. Realproghmnasium mit Realschule. Zur Feier des Gebnrtstages Sr. Maj. des König-, 24. Mat 1S12, 9 Uhr, ladet die Eltern und Angehörigen der Schüler, die Behörden und alle Freunde der Schule ergebenst ein Riesa, den 22. Mat 1912. Das Lehrerkollegium. Prof. I)r. Güh l. Knabenbürgerschule. Zur Teilnahme an der Sttsnülivkvn kHen, die nächsten Freitag, den 24. Mat, vormittags V-9 Uhr, anläßlich des SevnrtStageS Sr. Majestät des Königs Friedrich August I». von Sachsen in der Turnhalle des Schulhaus«» an der Goethestraße stattfinden soll, werden hierdurch die Behörden, die Eltern und sonstigen Angehörigen der Schüler und alle Freunde der Schule im Namen des Lehrerkollegiums ergebenst eingeladen. Riesa, den 22. Mai 1912. Dietzel, Direktor. zur Mkseier »er SeblM« er. MM Ar MW MM MM am Freitag, den 24. Mai 1912, vorn«. 9 Uhr in der Turnhalle der Karolaschule werden hierdurch die staatlichen, städtischen, kirchlichen Behörden, die Eltern der Schüle rinnen und alle sonstigen Freunde der Schule freundlichst eingeladen. Eingang für Gäste nur von der Mathildenstraße. DaS Lehrerkollegium. Riesa, den 22. Mai 1912. Dankwarth. Volksschule Gröba. Anläßlich des Geburtstags Sr. Maj. des Königs soll Freitag, den 24. Mai, vormittags 9 Uhr, eine öffentliche Schulfeier in der Turnhalle abgehalten werden. Zur Teilnahme daran werden die Herren Mitglieder des Schulvorstandes, Gemeinde rates und Kirchenvorstandes, sowie die Eltern der Kinder und alle Freunde der Schule im Namen des Lehrerkollegiums höflichst eingeladen. Gröba, den 20. Mai 1912. Börner, Direktor. Freibank Gröba. Donnerstag, den 23. Mai 1912, vormittags 8 Uhr, wird rohes und gekochtes Schweinefleisch verkauft. Preis 60 Pfg. und 25 Pfg. für */. kg. Gröba, am 22. Mai 1912. Der Gemeindevorstand. Oertttches und Sächsisches. Rt-I-. 22. Mal ISI2. —* Nichtamtlicher Bericht über die gestern abend von 6 Uhr ab im Rathaussaale abgehaltens öffentliche Sitzung der Stadtverordneten. Vom Kollegium fehlten Herr Stadto.-Vizeoorst. B. Müller, sowie die Herren Stadto. Romberg und Winter. Als Vertreter des RatS wohnten die Herren Bürgermeister Dr. Scheider, Stadtrat Riedel und Stadtrat Schnauder der Sitzung bei. Außer- dem war Herr Ratsaffesssr Dr. Dietzel anwesend. 1. Die hiesigen Inhaber von Zigarren-Spezialgeschäften haben in einer Eingabe an den Rat gegen das OrtSgesetz protestiert, das den Handel mit Eß-, Kolonial-, Material waren usw., sowie mit Tabakwaren und Zigarren, ferner die Beschäftigung von Gehilfen, Lehrlingen und Arbeitern in solchen Geschäften am 1. Oster-, Pfingst- und Weihnachts feiertag, desgleichen an den Bußtagen, am Karfreitag und Totensonntag untersagt. Der Zigarren-Spezialhandel sei gerade an diesen Tagen auf den Geschäftsverkehr angewiesen. Die Anreger der Polizeloerordnung hätten sich seinerzeit mit den Inhabern der Zigarren-Spezialgeschäfte nicht ins Einvernehmen gesetzt. Der Zigarrenhandel, der schon durch Steuern genug geschädigt sei, könne weiter« Lasten nicht aufnehmen. ES seien den Zigarrengeschäften schon dadurch Nachteile erwachsen, daß sie an den Wochentagen um 8 Uhr mit schließen müßten, während dies in anderen Städten erst um 9 Uhr geschehe. Diese Geschäfte seien eben auf den Verkehr an den Feiertagen und an den Abenden an gewiesen. Auch durch andere Umstände sei der Zigarren- handel bereits sehr geschädigt. Die GeschSstSerschwerungen stünden aber in einem krassen Gegensatz zu den heutigen teuren LebenSmitteloerhältniffen. vom Rate ist zunächst sestgestellt worden, daß den Gesuchstellern Gelegenheit ge boten worden sei, über die Einstellung de« Verkaufs an dm erwähnten Tagen sich auSzusprrchen. Sodann hat der Rat beschlossen, von der Eingabe Kenntnis zu nehmen, daS OrtSgesetz aber bestehen zu lassen. Mit diesem Be schlüsse haben sich aber die Petenten nicht beschieden, sie sind vielmehr in einer neuen Eingabe den Ansichten des Rates entgegengetreten und haben versucht, eine Entschei- düng der Kreishauptmannschaft herbetzusühren. Die Ge suchsteller sührten in der zweiten Eingabe an, daß ihnen durch den Ladenschluß uneinbringliche Verluste zugefügt würden, die dem Barbiergewerbe und den Gastwirten zu gute kämen. Biele der übrigen Geschäftsleute würden eben falls froh sein, wenn sie da» OrtSgesetz wieder rückgängig machen könnten. Auch in Oschatz seien solche Bestrebungen im Gange. Die Sorge um die Existenz zwinge die Ztgarrenhändler, alle weiteren Erschwerungen ihres Ge werbes von sich fernzuhallen. Die Berufung bei der KreiShauptmannschast ist von den Petenten schließlich zurück gezogen worden, da der Rat in Erwägung darüber ein getreten war, ob nicht wenigstens die drei 1. Feiertage für den Handel mit Tabakwaren und Zigarren freizngeben seien. Der Rat hat dann auch beschlossen, die Polizei verordnung zwar bestehen zu lassen, den Zigarren-Speztal- geschäften da« Offenhalten der Läden am 1. Oster-, Pfingst» und WethnachtSfetertag aber zu gestatten. Herr Bürger meister Dr. Scheider führte aus, der Rat habe seinerzeit geglaubt, uoch den vorliegenden Eingaben die Ueberzeugung haben zu müssen, daß in den beteiligten Kreisen selbst es al» ein Wunsch empfunden werde, daß die DerkaufSver- hältnisse an Sonn- und Festtagen so wie erst beschlossen geregelt würden. WaS die drei ersten Feiertage anbelange, auf die die Zigarrenhändler jetzt so großen Wert legten, so weise er darauf hin, daß nach der Reichsgewerbeordnung an diesen Tagen eigentlich der Geschäftsbetrieb zu ruhen habe. Die KreiShauptmannschast habe die Beschwerde der Petenten auch abschlägig beschieden. Der Rat habe aber, nm den Schein zu vermeiden, daß man nicht genügend Rücksicht auf die ErwerbSkreise der Stadt nehme, geglaubt, die drei ersten Feiertage auch weiterhin für den Handel mit Tabak und Zigarren freizugeben. Im übrigen hätten sich die Petenten damit beschieden, daß an den Bußtagen, am Karfreitag und Totensonntag die Läden geschlossen bleiben. Herr Stadto. Bergmann begrüßt den Beschluß deS Rate» und meint, daß die Meinungsverschiedenheiten wohl dadurch entstanden seien, daß die Zigarrenhändler seinerzeit in der Angelegenheit nicht befragt worden seien. Demgegenüber stellte Herr Stadto.-Vorst. Schönherr und Herr Stadto. Schlegel fest, daß die ZigarrengeschäftS- inhaber seinerzeit befragt worden seien. Herr Stadto. Bergmann fragt, wo denn die Grenze bei den Zigarren- geschäften zu ziehen sei. Ebenso bemerkt Herr Stadto. Ketzer, daß doch verschiedene Zigarrenhändler auch Tabak pfeifen, Zigarrenspitzen und Postkarten zu verkaufen hätten. Herr Bürgermeister Dr. Scheider erwiderte, daß der Ver kauf von Tabak und Zigarren in Spezialgeschäften gestattet werde. Wegen dem Verkauf eines ZigarrenspitzchenS werde natürlich nicht einzuschreiten sein. Die anderen Geschäfte, die zwar auch Zigarren und Tabak führten, aber keine Spezialgeschäfte seien, werde man nicht mit von dem OrtS gesetz entbinden können. Diese hätten auch bereit» erklärt, ihre Läden schließen zu wollen. Auf eine Frage deS Herrn Stadtv. Richter bemerkt Herr Stadtv.-Vorst. Schön- herr, daß an den drei 1. Feiertagen in den Zigarren- Spezialgeschäften nach wie vor auch Gehilfen, Lehrlinge und Arbeiter beschäftigt werden könnten. DaS Kollegium stimmt hierauf dem RatSbeschluß einstimmig zu. 2. Zur Beratung kommt der Entwurf einer neuen GaSbezugSordnung. 8 4 der Ordnung besagt, daß die Herstellung der neuen Leitungen durch da» Gaswerk cder durch konzessionierte Privatinstallateure er folgen kann. Jede von einem Prioattnstallateur auSzu- führende Neuanlage oder sonstig« Veränderung an einer Gasleitung muß von diesem vorher dem Gaswerk ange zeigt werden. Auch vom GaSabnrhmer wird verlangt, daß Ja« gute N«bsek-8ler — -