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Sonnabend, 18. Juli 1896, Abends. 165. und Anzeiger Meblatl md Ämeign). Lelegramm-Adnsse 6 Femlpnchstelle „Tageblatt", Riesa. H-N V 4-H- Nr. 20. der König!. Amtshauptmannschast Großenhain, des König!. Amtsgerichts und des Stadtraths zu Mesa. 49 Jahrg. DäS Mesaer Tageblatt erscheint sedrn Ta, Abend» mtt Ausnahme der Sonn- und Festtage. Vierteljährlicher Bezugspreis bei Abholung in den Expeditionen in Riesa und Strehla oder durch Ms«, Träg« frei in» Hau» 1 Mark SV Psg., bei Abholung am Schalt« d« katserl. Postanstaltrn 1 Mark 25 Pfg., durch dm Briefträger frei in« Hau» 1 Mark «5 Pfg. «a^igm-wmahine für die Nummer KI M Ausgabetage« bi» vormittag S Uhr ohne Gewähr. Druck und Verlag von Langer L Winterlich in Riesa. — Geschäftsstelle: Kastanirnstraße öS. — Für die Redactton verantwortlich: Hermann Schmidt, Riesa. Bekanntmachung. Diejenigen Personen, welche noch im laufenden Jahre Anschluß an da» Fernsprechnetz zu rhalten wünschen, «erden ersucht, ihre Anmeldungen recht bald, spätestens aber bis zum 1. August zu bewirken. Anmeldungen nimmt das Kaiserliche Postamt in Nies» mtgegen. Spätere Aumelduugeu können erst »ach de« 1. April 18V7 Berücksich- tigung finden. Dresden, 30. Juni 1896. Der Kaiserliche Oberpostdireetor. Halte. Bekanntmachung. Circa 8OVV Mark Kircheugeldt^stnd auf mündelmäßige Hypothek «»»-«leihe» Nähere« ist bei de« Kirchrechnungsführer I oft zu erfahren. Riesa, den 11. Juli 1896. ' Der Kirchenvorstand. Führer, k * Oertliches «uv Sächsisches. Riesa, 18. Juli 1896. — Morgen, Sonntag, Nachmittag findet in Seußlitz das BerbandSfest der Männer- und Jünglingsvereine von Großenhain, Riesa, Sröba, Merschwitz und Strehla statt. Ansprachen, Gesänge und Darbietungen mancherlei Art sollen mit einander abwechseln. — Der Kommandeur der Feld-Artillerie-Brigade Nr. 12, Generalmajor v. Schlieben, trifft nebst Adjutanten am 20. d. M. aus dem Truppenübungsplätze Zeithain ein, um an diesem und am folgenden Tage dem zweiten und dritten ge- sechtsmäßigen Schießen der Batterien des 2. Feld-Artillerie- Regiments Nr. 28 beizuwohnen. — Wenn ein Radfahrer eine größere Radfahrt machen will, so muß er sich vorher nach den Fahrordnungen in den verschiedenen Städten erkundigen, falls er überall ohne Auf enthalt durchkommen will. Trotzdem stößt er hier und da noch häufig auf Schwierigkeiten, einestheils wegen ungenügen der Ksnntniß seinerseits und anderntheils wegen der ver schiedenen Handhabung der ausübenden Beamte». Um nun den vielen Klagen abzuhelfen und eine einheitliche Radfahrer- Ordnung für Preußen zu erwirken, wandte sich die Rechts schutz-Kommission des Deutschen Radfahrer-Bundes im April d. I. mit einem Gesuch an das Ministerium des Innern. Darauf ist vor Kurzem an den Vorsitzenden des deutschen Radfahrer-BundeS ein Schreiben eingegangen, unterzeichnet von den betheiligten Ministerien für Handel und Gewerbe, der öffentlichen Arbeiten und des Innern, worin dem Vor stände anheimgegeben wird, zuerst selbst einen Entwurf einer den Wünschen entsprechenden Polizeiverordnung auszuarbeiten und einzureichen, worauf dann die Angelegenheit näher er wogen werden solle. Da die Ausarbeitung des Entwurfs von dem Vorsitzenden der Rechtsschutz-Kommission in Angriff genommen ist, wird hoffentlich bald eine einheitliche Regelung des RadfahrwesenS cingcsührt werden. — Wie erzieht man ein Kind ohne Ruthe und Stock frühzeitig zum Gehorsam? — das ist eine der wichtigsten Fragen der Erziehungskunst. Vor Allem hüte man sich, mit dem Kinde über den Gegenstand des Gebotes oder Verbotes Spaß zu treiben. Sobald man lacht, entsagt man der Herr schaft. Spiele und scherze wit deinem Kinde und zeige ihm die zärtlichste Liebe, aber Alles zu seiner Zeit. Hast du in einem gewissen Punkte einmal Gehorsam verlangt, so sei du ernst und fest. Suche denselben nicht durch Bitten und Schmeicheln zu erlangen! Das Kind sucht tausend Wendungen, um deinen Widerstand zu besiegen. Derartige Versuche sind aber schon die Folge der Weichheit und Schlaffheit, mit der die Eltern ihren Willen kundgegeben haben, und es steht bedenk lich um ihre Herrschaft, wenn sie sich erst einmal haben be siegen lasten. Ein großer Fehler ist es, wenn zärtliche Mütter oder Väter glauben, sie dürften ihren Liebling nie ein strenges Wort hören lassen. Ist man in seinen Befehlen nur wenige Male fest geblieben, so wird man künftig nicht mehr in die Lage kommen, ernst und streng verfahren zu müssen, das elterliche Ansehen ist und bleibt bewahrt. Die gegenseitige Liebe aber erleidet dadurch keine solche Einbuße, wie da, wo bald die Weichlichkeit, bald der Stock das Regiment führt. Die Erziehung zum unbedingten, freudigen Gehorsam ist die wichtigste Grundlage aller guten Erziehung; sie ist zugleich die beste Vorbereitung für die Unterordnung in der Schule und im späteren Leben. — Eine für Reisende sowohl wie nicht minder für Hotel- und Gasthofsbesitzer wichtige Entscheidung ist vom Land gericht 1, Berlin, gefällt worden. Ein Kaufmann Hordliczka war im vergangenen Jahre mit seiner Frau aus Warschau nach Berlin gekommen und in einem käsigen Gasthofe abgestiegen. Frau Hordliczka hatte in einer Handtasche Schmucksachen im Werthe von 3000 M., nahm die Tasche mit in ihr Zimmer und verließ dieses bald darauf. Das Zimmer schloß sie ab. Bei ihrer Rückkehr war die Zimmerthür durch Nachschlüssel geöffnet ; die Koffer waren erbrochen und die Handtasche war leer. Frau Hordliczka klagte gegen die Besitzer des Gast hofes auf Schadenersatz. Diese wendeten ein, daß sie nur für solche Schmuckgegenstände hafteten, welche ihnen zur be sonderen Verwahrung übergeben würden; eine andere Haf tung sei durch Anschläge, dieM jedem Zimmer an einer in die Augen fallenden Stelle angebracht seien, ausdrücklich ab gelehnt. Der Anwalt des Klägers führte demgegenüber aus^ daß ein solcher Anschlag nicht genüge, besonders nicht Aus ländern gegenüber, welche die deutsche Schrift und Sprache nicht beherrschten. Die Gäste müßten ausdrücklich von dem Wirthe oder einem seiner Angestellten bei ihrem Zuzug auf die Bedingungen bezüglich der Haftung hingewiesen werden, wenn der Wirth sich von einer weiteren Haftung befreien wolle. Dieser Ansicht schloß sich das Landgericht an und er kannte nach dem Anträge der Kläger. — Im April nächsten Jahres beginnt wieder ein neuer Kursus der Unteroffizier-Borschule zu Marienberg. Junge Leute, welche die Absicht hegen, in diese Vorschule einzutreten, haben sich persönlich mit ihrem Vater oder Vormund bei ihrem Bezirks-Kommando oder beim Kommando der Unter offizier-Vorschule zu Marienberg bis spätestens 15. Januar anzumclden und erfahren daselbst alles Nähere. Die Auf- I zunehmenden müssen mindestens 14'/, Jahre alt sein und I dürfen das 16. Lebensjahr nicht überschriten habe. Es er folgt die Aufnahme nach Maßgabe der vorhandenen offenen Stellen und können später offen werdende Stellen jederzeit besetzt werden. Da sich jedoch der Hauptbestand durch Zu gang aus der Soldatenknaben-Erziehungsanstalt Kleinstruppen ergänzt, so können nur solche Bewerber in erster Linie be rücksichtigt werden, die einer Versorgung am dringendsten be dürfen, als Söhne von Kriegs-Jnsaliden, gut gedienter Sol daten und von Mitgliedern von Miliräroereinen. — Zur Aufbewahrung von Werthpapieren. Aus Wies baden meldet ein dortiges Blatt, daß vorgestern früh einer Wittwe durch Einbruchdiebstahl ihr gesammrer Besitz an k Werthpapieren im Betrage von 23000 M. gestohlen worden ! sei, umfassend Schuldverschreibungen der Nassauischen Landes- j bank, der Stadt Wiesbaden und der Frankfurter Hypotheken bank. Die Bestohlene war in der Lage, der Polizei die Nummern der entwendeten Werthpapiere aufzugeben, so daß man mittels derselben des Diebes habhaft werden zu können hofft. Immerhin kann diese Hoffnung auch trügen, und je denfalls hat die Bestohlene zunächst große Aufregung und Umstände durch die Entwendung ihres Besitzes erfahren. Die „Köln. Ztg." bemerkt sehr richtig dazu: Dieses Vor- kommniß weist wieder einmal eindringlich auf die Nothwen- digkeit einer sicheren Aufbewahrung von Werthpapieren hin, die am besten außer dem Hause der Eigenthümer erfolgt, wenigstens wenn diese Privatleute sind, die keine besonderen Stahlcassen, Geldschränke, Sicherheitsgewölbe und dergleichen besitzen. Mindestens sollten diejenigen Privatleute, die ihre Wertpapiere selbst aufbewahren wollen, die Stücke — Schuld verschreibungen oder Actien — von den Zinsscheinbogen örtlich getrennt aufbewahren, so daß nicht leicht beide zusam men gestohlen oder vernichtet werden können. Das ebenfalls am dritten Ort aufzubewahrende Nummerverzeichniß hat im vorliegenden Falle ja nicht gefehlt. Diese Mittel sind aber alle Nothbehelfe; die Hauptsache ist, daß die Werthpapiere gar nicht in Verlust gerathen können, und dies wird eben durch eine zweckmäßige Aufbewahrung derselben in den Cassen- gewölben zuverlässiger Banken oder Bankiers erreicht. Diese Bankiers und Banken besorgen auch die Erhebungen der fälligen Zinsen und zur Verloosung gelangenden Werthpa piere, wofür sie natürlich eine ang:messene Gebühr erheben wüsten, sofern sie nicht das Entgelt in den Vermittelungs gebühren für An- und Verkauf von den Werthpapieren finden. Jede größere Bank hat viele Millionen solcher Werthe in Verwahrung, und man hat nie gehört, daß dort Entwen dungen oder Zerstörungen dieses Eigenthums vorgekommen seien, für das die Berwahrungsstellen zudem mit ihrem Ver mögen haften. Die größte Summe an solchen hinterlegten Werthen besitzt von allen Banken natürlich die ReichSbauk in Höhe von zuletzt 2721 Millionen Mark. Ferner lichten jetzt immer mehr Banken Stahlkammern mit feuer- und diebes sicheren Schrankgefachen zur Selbstverwaltung von Werth papieren durch die Eigenthümer ein, zu denen die letzteren nur unter Mitwirkung eines Bankbeamten Zugang haben, während sie die Gefache nach Erledigung ihrer Geschäfte allein verschließen können. Diese Stahlkammern sind durch Bauart und örtliche Lage, ferner auch durch die vielfach in großen Banken übliche Nachtwache gegen Beraubung geschützt und bieten auch vermöge der neuen Heizung«- und Beleuchtungs vorrichtung eine viel weitergehende Sicherheit gegen Feuers gefahr, als der hölzerne Schreibtisch oder der Wäscheschrank in einem Privathause, in dem manche Capitalisten heute noch ihre Werthpapiere verwahren. Der eingangs erwähnte Vor fall mag somit Beachtung in weiteren Kreisen verdienen und deshalb als warnendes Beispiel angeführt werden. Lommatzsch. Bei dem gestern Mittag niedergegange nen Gewitter schlug der Blitz in die Scheune des Gutsbe sitzers Sohr in Piskowitz und brannte dieselbe nieder. Meißen, 17. Juli. In der gestrigen Stadtgemeinde rathssitzung wurde mitgethsilt, daß Se. Majestät der König bei den diesjährigen Manöver» die Stadt Meißen berühren wird. Se. Majestät wird am 3. Septen,ber eine Begrüßung der städtischen Kollegien entgegennehmen. Eine aus Mit gliedern des Raths und der Stadtverordneten bestehende Kommission wird die erforderlichen Vorbereitungen treffen. — Den Tod durch Verschlucken von Kirschkernen fand hier ein 11 jähriges Mädchen, die Tochter eines Fabrikarbeiters. Lin Gerücht besagt, daß auch der vor einigen Tagen ver storbene Sohn eines Oberlehrers diesem gefährlichen Genüsse erlegen sei. — Den Tod durch Gift hat in vergangener Nacht der Direktor eines hiesigen Fabrik-Etablissements ge sucht und gefunden. Er war etwa 40 Jahre alr. Da seine Verhältnisse durchaus geordnet sind, kann nur Schwermuth, entstanden durch ein andauerndes inneres Leiden, die Ursache der That sein. -s- Dresden, 18. Juli. Mit dem Anfang dieses Mo nats von Hamburg nach Deutsch - Ostafrik abgegangenen ! Dampfer „Bundesrath" unserer Ostafrika-Linie hat das Süd- ! afrikanische Handelskomitee in Dresden" erstmalig eine ziem lich umfangreiche Sendung von Maaren für BagamoyS ver laden, woselbst das Komitee eine weitere Handelsstation erlistete. Mylau, 15. Juli. Gestern waren es 30 Jahre, daß Herr Bürgermeister Jacob al« städtischer Beamter (von 1874 als Bürgermeister) in hiesiger Stadt amtirt hat. Dieser Jubiläumstag gestaltete sich für den Jubilar zu einer er hebenden Feier. Hierbei «achte der Bürgermeister der Fest versammlung die Mittheilung, daß Se. Majestät der König in nächster Zeit nach Mylau zu kommen gedenke, um da» Kaiserschloß in Augenschein zu nehmen. Ehrenfriedersdorf, 16 Juli. Seitens des hiesigen Stadtrathes werden gegenwärtig Erhebungen angestellt, wie groß die Betheiligung an einem zu errichtenden EleltricitätS- werke sein würde, um auf Grund dieser Feststellungen ein Urthetl zu bekommen, ob und unter welchen Bedingungen die Errichtung einer elektrischen Anlage für unseren Ort Möglich ist. Frauenstein. In der vorvergangenen Nacht sind ' dreizehn Häuser abgebrannt. Durch da» Unglück sind saft