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Fernruf Nr. N>. F- 1S8 Mittwoch, 10. Juli 1918, abends Jahr«, Ai. Die Vorschrift Fest 3. 11. 120 100 80 . <!0 Noftscheantt« «»» Gtrokass, Nirsa Nr. SR n» die sie die Kartoffeln auf Weisung des Kommnnalverbands abzuliefern haben, eine Quittung ausstellen zu lassen und diese sorgfältig auf,«bewahren. Wegen der Abgabe der Kartoffeln seitens der lvriueiuden bez. der non den Gemcin- den mit der Abgabe betranien Händler au die Perbrancker ergeht noeb weitere Verfügung. Fede Ausfuhr von Frühkartoffeln ans dem Bezirke des Kommnnalverbands Großenhain ist verboten. Tie Kartoffelerzeugcr sind iveiter verpflichtet, die Kartoffeln sachgemäss 5» ernten. Ein Verstoss „egen diese Vorschrift würde auch dann vorliegen, wenn .Kartoffeln nnrcif der Erde entnommen werde». Bis auf weiteres wird das AnSuehrnen von Kartoffeln zmn Berkans im Bezirke des KoinninnnlverbnndS üverhanpt untersagt. . ES ist iveiter auch verboten, Spätkartoffeln nnznlässigeriveife im halbreifen Zu stande als Frühkartoffeln abznliefcrn. Vtit OsesänqniS bis zu l Fabre und mit Geldstrafe bis zu 10000 Mk. oder mit einer dieser Strafen wird bestraft, wer den vorstehenden Bestimmungen zuwiderhandelt. Neben der Strafe tonnen die Vorräte, auf die sich die strafbare Handlung bezieht, ohne Unter- schied, ob sie dem Täter gehören oder nicht, eingezogen werden. Gros; en Hain, am 0. Juli 1i>18. 888 .-c 11. Der Kommunalverband. § 2. ins bis zu . .... Strafen belegt. Neben der Strafe kann auf Einziehung der Vorräte erkannt werden, auf die sich die strafbare Handlung bezieht, ohne Unterschied, ob sie dem Täter gehören oder nicht. ff 8. Diese Bekanntmachung tritt am 1. Juli 1918 in, am 20. August 1918 außer Kraft. Berlin, den 17. Juni 1918. Rcichsftelle für Gemüse und Obst. Der Vorsitzende: v o n Till». Eierablieferrmg detr. Unter Abänderung der Bestimmung in Ziffer 21 der Bekanntmachung des Kom- munaloerbaudes vom 12. 2. 18 in den Amtsblättern über Regelung des Verkehrs mit Eiern wird hiermit bestimmt, das; die Mindestpflichtmenge Eier von jedem Geflügelhalter nach VO"/» bis zmn 31. Juli 1918 „ 100 "/„ „ „ 30. September 1918 abzuliefern ist. Der Kounnunalverband erwartet auf das bestimmteste, daß diese Ablieferungsmengen hiernach erfüllt werden, andernfalls schärfer« Maßnahmen ergriffen werden müssen. Großenhain, nm 9. Juli 1918. 837 ä IV. Der LkommniialverbMd. Schwerin betterznlage an die in der Land- nnd Forst wirtschaft deschiiftifttett Personen vetr. Die Brotznlage für Schwerarbeiter kann den in der Landwirtschaft beschäftigten über 1<t Jahre alten Arbeitern und Arbeiterinnen, sowie den Selbstversorgern, jedoch nur soweit sic bei der Getreideernte mit tätig sind, ans die Zeit vom 1.1. Juli bis 11. August 1918, wieder gewährt werde». Tic Zulage ist den in Frage kommenden Personen lediglich für ihre Perfou, nicht etwa also auch für ihre Familienangehörigen, zu gewähren. Es haben überdies auch nur diejenigen Personen Anspruch auf die Zulage, die tatsächlich ständig, also nicht nur stun den- oder tageweise, bei der Getreideernte mit tätig sind. Die Anträge sind bei der für den Wohnort des GesnchstellerS zuständigen Gemeinde behörde (Stadtrat, Gemeindeporstaud) zu stellen, die über die Anträge nach eingehender Prüfung, ob die Voraussetzungen für die Gewährung der Zulage vorlicgcn, zu entscheiden hat. Wer sich die Brotzulagc widerrechtlich verschafft, wird mit Gefängnis bis zu 1 Jahre und mit Geldstrafe bis zn 10000 Mk. oder mit einer dieser Strafen bestraft. Vom IS. August 1918 ab ist die Gcwähruug der Zulage cinzustcllen. Neber den Zeitpunkt der späteren BLeitcracmähruug ergeht wieder Bekanntmachung. Großenhain, am 8. Juli 1918. 781 bi. Der Kommunaldc^baud. vom 23. Januar 1918 (RGBl. S. -IG wird bestimmt: 8 l. T' ' "ß'„ ' ' .. '7 Tie Vorschrift des Absatzes 1 gilt nicht 1) ' " ' - " " ' 2) Amtsblatt für die Könsql. Amtshauptmannschaft Großenhain, das König?. Amtsgericht und den Rat der Stadt Mesa, sowie den Gemeinderat GrSva. 8. Kriegsanleihe. Zur Vornahme der Abrechnung ersuchen wir die Zeichner nnS, soweit noch nicht ge schehen, ihre Sparbücher vorzuleaen. Diese, sowie noch zu bewirkende Barzahlungen er bitten wir uns bis zmn 18. ds. Mts. Sparlassenverwaltnng Riesa, am 0. Juli 1918. 16. Juli 1918 um eine Druschprämie von 1. August 1918 um eine Druschprämie von 16. August 1918 um eine Druschprämie von 1. September 1918 um eine Druschprämie von „ 16. September 1918 um eine Druschprämie von 40 „ 1. Oktober 1918 um eine Druschprämie vou 20 ., .... im Absatz 1 findet keine Anwendung auf Hafer und Mais, setzrmg von Druschprämien für Hafer erfolat durch besondere Verordnung. 8 2- Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Berlin, den 15. Jnni 1918. Ter Staatssekretär deS KriegSernährungsamts. von Waldo w. Ter Rücktritt des Staatssekretärs von Kuhlmann wird in den Berliner Abendblättern eingehend besprochen. Mit wenigen Ausnahmen betonen die Zeitungen, daß die Ent lassnng Kuhlmanns nach den Ereignisse» der letzten Wochen nicht überraschend komme. Der „1A»r.-Anz." erklärt, daß der Rücktritt Küblinanns ein Akt der freien Wülenscnt- schließung des Reichskanzlers sei. Damit sei erwiesen, wie voreilig die cmSgegebene Parole, sine Kühlmannkrtse sei gleichbedeutend mit einer Kanzlertrise, gewesen ist. — Die „Deutsche Ztg." schreibt: Mit Herrn van Kühlmann ist der gefährlichste Träger der Bethmann-Hollwegiscken Politik endgiltig erledigt nnd wir stehen nicht an z« erklären, daß sein Sturz im deutschen Volke so ziemliche ungeteilte Be- friediguna anslöscn wird. — Die „Kreuzztg." sagt: Kühl wanne Rücktritt war eine zwingende Notwendigkeit, blieb er auf scincm Poste», so bedeutete das für Deutschland einen erheblichen Prcftiaeverlnst unseren Gegnern nnd den Neutralen gegenüber. — Die „Tql. Rimdsch." führt ans: Kein Syftemwechsel, sondern eine Systemsichernna. Der Braun Kühlmann hat sich politisch unmöglich gemacht; ihn allein gilt es zu ersetzen durch jemanden, der nicht jedes politischen Kre dites bar ist.— Die „Deutsche TaaeSztg." erklärt: Tie Erb schaft, die Kühlmann seinem Nachfolger nnd leider amh dem Verordnung über Frtthdrnschpräuüen Vom 15. Jnni 1918. Auf Grund des §4Nbs. 2 der Verordnung über die Preise für Getreide, Buchweizen und Hirse vom 15. Juni 1918 lNcichSgesctzblatt S. 657) wird bestimmt: 8 1. Die im 8 1 der Verordnung über die Preise für Getreide, Buchweizen nnd Hirse von: 15. Juni 1918 für Getreide festgesetzten Höchstpreise erhöhen sich, wenn die Ablieferung erfolgt , - für die Tonne vor dem Nachstehende Bekanntmachung wird zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Dresden, am 8. Juli 1918. 1093 VO? Ministerium des Innern. 3139 Bekanntmachung über die Herstellung von Sauerkraut. Aus Grund de? 8 Id er Verordnung über die Verarbeitung von Gemüse und Obst Tie gewerbsmäßige Verarbeitung von Weißkohl zu Sauerkraut ist verboten. ? ... soweit an den Friscbmärkten verbleibende Ueberstäude von Weißkohl durch Einsäuern vor dem Verderb geschützt werden müssen und soweit Weißkohl auf Grund besonderen Auftrags der Reichsstelle für Gemüse und Obst. GefchäftSabtcilnng, in Berlin zur Deckung des Bedarfs von Heer und Marine zn Sauerkraut verarbeitet wird. , Zuwiderhandlungen werden nach 8 9 der erwähnten Verordnung mit Gefäng- cinem Jahre und mit Geldstrafe bis zu 10000 M. oder mit eiuer dieser ' Strafe kann auf Einziehung der Vorräte erkannt werden, Kriegsuachrichten. Zu« Wechsel im Staatssekretariat des Au SM artigen wird uns ans Berlin gemeldet: Nach übereinstimmenden Gerüchten soll der kaiserlich deutsche Gesandte in Kristia nia, Admiral v. Hintze, zum Nachfolger Herrn v. Kübl- mannS anSerseben sein. Herr v. Hintze gilt als ein guter Kenner der russischen Verhältnisse nnd ist, wie ausdrücklich versichert wird, parteipolitisch in keiner Hinsicht gebunden. Auf alle Mille wird von vornherein erklärt, daß eine Acndernng in der bisherigen Reichspolitik in keiner Weise cintretcn wird. Die Bürgschaft dafür liegt schon in der Tatsache, daß der Reichskanzler selbst auf seinem Posten verbleibt uttd die Reichspolitik verantwortlich weiterführt. — Im Zusammenhang mit dem Wechsel im StaatSsckre- tariat des Aeußeren nahm der Reichstag einen Antrag des Sozialdemokraten Ebert an, wodurch di« KrieaSkreditvor- laae dem HauptauSschutz überwiesen wird. — Die Nachricht, daß Kühlmanns Rücktrittgesuch angenommen sei, erregte im Reichstag umso größeres Aussehen, als gestern noch von hoher Rcgierunassette -en Parteiführer» erklärt worden sein soll, eine Krise im Auswärtigen Amt bestehe nicht. DK Sozialdemokraten und mit ihnen auch die übrigen MehrheitSparteicn wünschen Auskunft darüber zu erhalten, ob in der Politik oder Wilhelmstrahe besonders hinsichtlich der Ostfrageu, eine Aenüeruug eintrcten soll. In der Mittagspause, die der Reichstag gestern in die Sitzung ein legte, hielten sämtliche Fraktionen Besprechungen ab, in denen zu der durch deu Rücktritt des «Staatssekretärs von Kühlmann und die Ernennung des Gesandten v. Hintze zu seinem Nachfolger geschaffenen politischen Lage Stellung genommen wurde. Ter interfraktionelle Ausschuß der MehrheitSparteicn trat gleichfalls zusammen, nm zu der ncusescbaffenen politischen Laae Stellung zu nehmen. — Der „L. A." schreibt: Im Zusammenhang mit der politi schen Lage ist es bemerkenswert, daß erst am vergangenen Sonnabend eine neue Einigung zwischen RegierungS- und MehrheitLpartcie» -n Stande gekommen sein soll. Tie Rede Scheidemanns am Mittwoch letzter Woche hatte, wie verlautet, weitere Kreise gezogen, als zuerst angenommen wurde und Herr v. Payer hatte bei einem Uebcrgnng der Sozialdemokratie in vic Opposition seinen Rücktritt anae- kündigt. Durch Vermittlung des Zentrums wurden die Gegensätze wieder überbrückt. Die Sozialdemokratie fand sich bereit, im Mebrheitsblock zu verbleiben und Herr v. Payer gab daraufhin die RücktttttSabsichten wieder auf. La« Niefaer Tageblatt erscheint jeden Laa abends '/,? Uhr mit SluSnahme der Sonn- und Festtage. Bezugspreis, gegen Vorauszahlung, durch unsere Träger frei Hau« oder bei Abholung ani Schalter der Kaiser!. Postanstaltcn vierteljährlich 8 Mark, monatlich 1 Mark. Anzeigen Mr di« Nummer de? Ausgabetages sind bis 10 Uhr vorn»!tag« auszugebcn und im voraus zu bezahlen; eine Gewähr für da« Erscheinen an bestimmten Lagen und Plätzen wird nicht übernommen. Preis für die 43 mm breite Grundschrlft-Zeile (7 Silben) 25. Pf., OrlSpreiS 20 Pf.; zeitraubender und tabellarischer Satz eut- Vrechend höher. Nachweisung«, und BermittclungSgebühr 20 Pf. Fest« Tarife. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Betrag versällt, durch Mage eingezoge» werden muß oder der Auftraggeber in SondirS gerät. Zahlung«, und Erfüllungsort: Riesa. Merzehntägige Unterhaltungsbeilage „Erzähler an der Elbe". — Im Falle höherer GewaltKrieg vdcr svnstiger irgendwelcher Stttrungen de» BatricbeS der Druckerei, der Lieferanten oder der BeförhcrimgSeinrichtungen — hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder aus Rückzahlung de« Bezugspreises. Rotationsdruck und N-rlagr 8 an g er L MI n te rlich, R i ei a. Geschäftsstelle: ttloetbestratze 59. Verantwortlich für Redaktion: Arthur Hähne!. Nieia; für Anzeigenteil: M ilheln, Di l trick,. Nicsa. Beschlagnahme der Frühkartoffelernte detr. Nachdem der Staatssekretär des KriegsernährungSaintS angeordnet hat, daß die Frühkartoffeln der öffentlichen Bewirtschaftung unterliegen, wird hiermit die gesamte Irühkartoffelernte des Bezirks beschlagnahmt. Als Frühkartoffeln gelten alle Kartoffeln, die bis zmn 13. September 1V18 ge erntet werden. Die unmittelbare Abgabe von Kartoffeln seitens der Erzeuger an die Verbraucher ist verboten. Die Kartoffeln sind von den Erzeugern lediglich dem Komnnmalverband — auf kürzestem Wege ev. telefonisch — mrzubieten, der sofort darüber verfügen wird. Die Erzeuger sind verpflichtet, sich über die abgegebenen Mengen von den Stellen, « 20 „ . Die Entgrannen der Gerste vetr. Die Landwirte, welche Gerste erbaut haben, werden zufolge neuerer Anordnung der ReichSgctreidestclle in Berlin angewiesen, diese beim Dreschen vrdnungsnüistig zu ent- granncn. Nicht vorschriftsmäßig entgrannte Gerste wird nach Befinden nnr zn einem nied rigerem Preise als dem Höchstpreise abgcnommcn. , Gro ßenh ai n, am 5. Jnli 1918. > 784bl. Der Komuinnalverband, ....... Genehmisinufl der Kirchenstetterordmmg fnr die bürgerliche Gcmrirzdc Riesa. Tas Ministerium des Kultus nnd öffentlichen llüterricifts und das En.-lnth. Landes» konsistorium haben, um aüfgetanchte rechtliche Zweifel zn beseitigen, iwchträglich ausdrück lich alle Bestimmungen vvn Schul- nnd Kirchenstcnerordnnngen genehmigt, die, soweit Be- sitzmcchselabgabe in Frage kommt, ans Grund ihrer mit dem Königlichen Ministerium des Jnuern gemeinsam erlassenen Verordnung von; 28. März 1914 — Nr. 135 II o und 71 lk — vou den Aufsichtsbehörden im Namen der oberste» Schul- und Kirchenbehördc geneh migt worden sind. Die nachträgliche Genehmigung wirkt in jedem Falle vom Tage der betreffenden 20 9 Entschließung an. Für Riesa gilt sie für die Kirchcnstenelordnnng vom ' 1915. Ter Rat der Stadt Riesa, am 9. Juli 1918.Nec. Höchstpreise für Heidelbeeren (Vlimdeeren). Für Heidelbeeren (Blaubeeren) frei Verladestelle werden folgende Höchstpreise festgesetzt: ErzengcrhöchstpreiS: Grobhandelshöchstpreis: KleinhandelshochstpreiS: -.60 -.75 -.95 M. je Psd. Ter ErzengerhöchstpreiS für Blaubeeren frei Verladestelle kommt dem Aufkäufer oder Händler zu, der die Beeren von den eigentlichen Pflückern anskauft. Der Pflücker- bezw. Sammlerpreis darf diese Höhe nicht erreichen. Tic vorstehend festgesetzten Preise treten an Stelle dec für Heidelbeeren mit der Verordnung des Ministeriums des Innern vorn 28. 6.1918 — 1317 v 6 i — festgesetzten Preise. Die Bestimmungen der genannten Verordnung finden jedoch Anwendnng. Diese Verordnung tritt am 11. Juli 1918 in Kraft. Dresden, am 8. Juli 1918. 1405V61 — Ministcrinm des Innern. 3140 Diphtherie-Heilsera mit den Kontrollnuuunern: 1818 bis mit 1843 ans den Höchster Farbwerke», 21 - - 26 „ „ Behringwerken in Marburg, 456 . - 464 , dem Serumlaboratorinm Rncte-Enoch in Hamburg, 162 - - 168 „ dem Sächsischen Serumwerk in Dresden sind, soweit sie nicht bereits früher wegen Abschwächung nsw. ciugezogeu sind, vom 1. Juli 1918 ab wegen Ablaufs der staatlichen Gcwährdancr zur Einziehung bestimmt worden. Dresden, am 8. Juli 19l8. 7451 v Ll Ministerium des Inner».3137