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«7. Fahr«. Tmnavtnd, Ai. Februar k'N 4, abenss. 4S. Riesaer W Tageblatt ««v A«r»rg»v («MMM'RMtz«). ..M».. Kmtsölatt für Ue König!. AmtShauptmannschaft Großenhain, das König!. Amtsgericht und den Rat der Stadt Riesa, sowie den Gemeinderat Grvba. La« Rvjaer Tageblatt «fchevN jede» Lag abend» mit Ausnahme der Sonn- und Festtag«. BiertehShrlicher Veza-Sprei» bet Abholung ln der S»editton in Riesa 1 Mark öv Pfg., durch unsere Tröger frei ins Hau» t Mark Sb PK., bei Abholung am Sebattrr der kaisrrl. Postanstalten 1 Mark 05 Pfg., durch den Briefträger srei in» Hau» 2 Mark 7 Pfg. Auch MonatSabonnement» werden angenommen. Auzeigeu-Aunahme für die Kummer Le» Ausgabetage» bl» vonulttag S Uhr ohne Vewähr. Prei» für dir kletngespaltene 43 mm breite Aorpu»zetle 18 Pfg. (Lokalprei» 12 Psg.) Zeitraubend« und tabellarischer Satz nach besonderem Taris. Rotatton»dnrck und Verlag von Langer t Winterlich in Riesa. — w«lchäft»stelle: «oethrstrahr LL — Für die Stedaktton verantwortlich: Arthur Höhnel in Riesa. Di« MttftertMß der im AuShebungSbezirke Großenhain i»n laufenden Jahre ange- meldeten und aufhältlichen Militärpflichtigen findet wie folgt flalt: rag Mnsternug-s ort. Begin«. ve,etch««ng der gestellnugSpfltchtigen Mannschafte«. Montag, den 23. Februar Riesa, Hotel .Kronprinz" Borm. '/. S Uhr Die Mannschaften au« Gröba. Dienstag, den 24. Februar > . O IS Die Mannschaften au» Bobersen, Böhlen- Jahnishausen, Forberge, Glaubitz-Sagerttz- Langenberg, Gostewitz, Gröditz, Klein- trebnttz, Lichtensee, Markstedlitz, Mehl theuer, Mergrndorf, Nauwalde. Mittwoch, den 25. Februar U Die Mannschaften auS Grödel, Heyda, Lefla, Merzdorf, Moritz, Nickritz, NtrSka, Nünchritz, Röderau. Donnerstag, den 26. Februar G Die Mannschaften aus Kobeln, Leute witz, Oberreußen, Oelsitz, Pahrenz, Pausitz, Pochra, Poppitz, Prausitz, Promnitz, Rade- wttz, Reppi«, Gchweinfurth, SpanSberg, Streumen, Tiefenau, Weida, Wülknitz, Zschatten. Freitag, den 27. Februar Di« Mannschaften auS Zeithain und di« Mannschaften aus der Stadt Riesa, deren Namen mit den Buchstaben L. bi« einschließlich II beginnen. Sonnabend, W G Die Mannschaften au« der Stadt Riesa, denLZ.AeVrullr deren Namen mit den Buchstaben bl« einschließlich k beginne». Montag, den 2. Mär- G N Die Mannschaften auS der Stadt Riesa, deren Namen mit den Buchstaben tz bi« einschließlich 2 beginnen. Dienstag, den 8. Mär- Radeburg, .Ratskeller" Norm?/, 10 Uhr Die Mannschaften au» Bärnsdorf, Bär walde, Beiersdorf, Berbisdorf, Boden, Cunnersdorf, CunnertSwalde, Dobra- Zschorna, Ermendorf, FrettelSdorf, Groß- dittmannSdorf, Kleinnaundorf, Lauterbach, Lötzschen, Marschau, MarSdorf, Medingen, Naunhof, Neuer Anbau, Nteder-EberSbach, BolkerSdorf. Mittwoch, oen 4. März SS w Die Mannschaften aus Niederrödern. Ober-Mittel-EberSbach, Oberrödern, Rade burg, Sacka, Steinbach, Stölpchen, Tauscha, Welxande, Würschnitz. Donnerstag, den 5. März Großenhain, .Gesellschaft»- hau«" Norm. '/iS Uhr I . . - . Die Mannschaften auS Adelsdorf, Alt- lei«, Baselitz, Baßlitz, Bauda, Bieberach, Blattersleben, Blochwitz, Böhla b. G., Böhla b. O., Brockwitz, Vrößnitz, Colm nitz, Dallwitz, DieSbar, Döschütz, Foldern- Freitag, ' - > . . PaulSmühle, Frauenhain-Lautendorf, Gä- oernitz, Geißlitz, Göhra, Görzig, Göltzscha, Kalkreuth, Kleinraschütz. W Die Mannschaften aus Großraschütz, den 6. März Hohndorf, Kleinthtemtg, Kmehlen, Koselitz, Kottewitz, Krauschütz, Kraußnttz, Lampert«, walde, Vaubach, Leckwitz, Lenz-Döbritzchen, Lieg«, Linz, Medessen, Merschwitz, Mühl- dach, Naffeböhla, Nauleis, Naundörfchen, Naundorf b. Gr. Sonnabend, den 7. Mär- G Die Mannschaften au» Naundorf b. O., Neuseußlitz, Ntegerode, OelSnitz, Peritz, Ponickau, Porschütz, Priestewitz, Pulsen, Qnersa, Raden, Reinersdorf, Roda, Rostig, Schvnborn, Schönfeld, Seußlitz. Montag, den v. März SS Die Mannschaften au« Skäßchen, Skassa, Skaup, Stauda, Strauch, Strießen-Kolk- witz, Thtendorf-Dammenhain, Treugeböhla, Uebtgau, Walda, Wantewttz-PtSkowitz- Wüstaudr, Wetßig a. R., Weißtg b. Gk., Weßnitz. Wtldenhain, Zabeltitz, Zottewitz, Zschauitz, Zschieschen. Dienstag, den 10. März G E Di« Mannschaften au« der Stadt Großenhain, deren Namen mit den Buch- staben bi« mit H beginnen. Donnerstag, den IS. März G Die Mannschaften au» der Stadt Großenhain, deren Namen mit den Buch- staben I? bi« mit 2 beginnen. 1. Dl« sämtlichen, hiernach zur Gestellung verbundenen Militärpflichtigen, welche sich t« AuShebungSbeztrke Großenhain aushalten, werden zum persönlichen und pünktlichen Erscheinen in dem für sie bestimmten MusterungStermine — in nüchternem und reinem Zustande — aufgefordert. Militärpflichtige, die nicht pünktlich, in nicht nüchternem oder unreinlichem Zustande erscheinen, werden, sofern sie nicht dadurch zugleich «ine härtere Strafe verwirkt haben, mit Geldstrafe bi« zu 30 M. oder mit Haft bi« zu 3 Tagen be- straft. Außerdem wird auf die wetteren nach 8 26 Ziff. 7 der Wehrordnung zu erwartenden Nachteile hingewiesen. 2. Militärpflichtige, welche durch Krankheit am Erscheinen im MusterungStermine verhindert find, haben rechtzeitig ein durch die zuständige Polizeibehörde beglaubigte« ärztliche» Attest anher elnzureichen. l8 62,4 Wehr-Ordnung.) Gemütskranke, Blödsinnige, Krüppel usw. werden nach vorheriger Vorlegung von in derselben Weise ausgestellten Attesten von der unterzeichneten Stelle von der Gestellung entbunden werden. 3. Wer atr Epilepsie zu leiden behauptet, hat auf eigene Kosten drei glaubhaft« Zeugen hierfür zu stellen oder ein Zeugni« eine« beamteten Arzte« (BeztrkSarzt, GerichtSarzt usw.) beizubringen. Die Abhörung der Zeugen ist tunlichst einige Zeit vor der Musterung hier zu beantragen. 4. Diejenigen Handwerker, welche auf den Kaiserlichen Werften ausgebildet und mit den Einrichtungen der Krieg»schifle vertraut sind, haben die« im Musterungstermine zu melden. 5. Jeder Militärpflichtige kann sich im Musterung«1ermtne freiwillig zur Aushebung melden, ohne daß ihm jedoch hieran« ein besondere« Recht auf die Au»wahl der Waffen gattung oder de« Truppenteil« erwächst. <8 63,8 der Wehrordnung.) Die zu einer vierjährigen aktiven Dienstzeit bet der Kavallerie sich verpflichtenden Mannschaften genießen, sofern sie dieser Verpflichtung nachgekommen find, außer der Ver günstigung einer nur drei- anstatt sünfjährigen Dienstzeit in der Landwehr ersten Auf gebot« In der Regel auch während ihre« Reseroeverhältniffe« Befreiung von den jährlichen Uebungen. Diejenigen" Militärpflichtigen, «eiche sich zu einer vierjährigen aktiven Dienstzeit bet der Kavallerie verpflichten wollen, haben hierüber eine SinwilltgungSerklärung de» Vater« bezw. der Mutter oder de« Vormunde«, womöglich schon im MusterungStermine, beizubrivgen. 6. In Bezug auf die nach der Wehr-Ordnung zulässigen Anträge auf Zurückstellung oder Befreiung von der Aushebung wird auf nachstehende Bestimmungen ausdrücklich aufmerksam gemacht: Nach 8 63.7 der Wehrordnung sind Militärpflichtige, sowie deren Angehörige berechtigt, spätestens im MusterungStermine Anträge uuf Zurückstellung oder Befreiung von der Aushebung in Berücksichtigung bürgerlicher Verhältnisse zu stellen und dieselben durch Vorlegung von Urkunden, welche nach 8 65,8 der Wehr-Ordnung obrigkeitlich beglaubigt sein müssen, sowie durch Stellung von Zeugen und Sachverständigen zu unterstützen. Ueber solche Reklamationen wird an den den Reklamanten im einzelnen Falle bei der Musterung bekannt zu gebenden Tagen entschieden werden. Nur für den Fall, daß die Veranlassung zur Reklamation erst nach beendigtem MusterungSgeschäfte entsteht, kann der Antrag noch im AnShebuugStermtue angebracht werden. Jedoch wird sich sür diesen Fall empfehlen, diesen Antrag noch vor dem AuS- hebungSgeschäste anzubringen, um Erörterungen zu ermöglichen. Die Entscheidungen der Ersatz. Kommtision auf derartige Anträge werden je am S. Lage «ach den dem Reklamanten bekannt gegebenen ReklamattonStrrminen mittags 12 Uhr als bekannt gemacht angesehen, auch wenn der Reklamant bis dahiv zur Anhörung derselben sich nicht eingesunden haben sollte. Rekurse gegen die im vorstehenden Absätze gedachten Entscheidungen müssen bei Verlust der Beachtlichkeit binnen 10 Tagen, von dem Tage an gerechnet, an welchem die Entscheidung der Ersatz-Kommission für bekannt gemacht anzusehen bezw. bekannt gemacht worden ist, und zwar bi« nachmittag» 5 Uhr bei der Ersatz-Kommission unter gehötiger Begründung angebracht werden. 7. Die Herren Bürgermeister und Gemeittbevorstiinde werden hiermit veranlaßt, die in ihren Orten aufhältlichen gestellpflichtigen Mannschaften zum pünktlichen Erscheinen im Musterungslokale vorzuladen, sowie der Musterung bezw. waS die Städte anbelangt, durch Beauftragt« beizuwohnen. Ueber Zugang und Abgang Gestellpflichtiger ist sofort Anzeige anher zu erstatten. Die RekrulterungSstammrollen sind -um MusterungStermine mitzubringen. 8. Die Mannschafte« der Reserve, Marinereserve, Landwehr, Seewehr, Ersatz reserve and Marineersatzreserve, sowie anSgebtldete Landstnrmpflichtige des II Anf- gebotS, welche gemäß 8 123,1 der Wehr-Ordnung auf Zurückstellung auf den Fall einer etwaigen Mobilmachung aus Anlaß häuslicher oder gewerblicher Verhältnisse Anspruch machen, haben hierauf gerichtete Gesuche bei dem OrtSvorstande ihre« Wohnort« und zwar noch vor Beginn der Musterung anzubringen. Der OrtSvorstand hat diese Gesuche zu prüfen und darüber eine alsbald anher einzuretchende Nachweisung aufzustellen. Lu« dieser Nachweisung müssen nicht nur die militärischen, bürgerlichen und BermögenSver- hältnisse der Bittsteller, sondern auch die obwaltend«» besonderen Umstände, durch welche «Ine zeitweise Zurückstellung bedingt werden kann, ersichtlich sein. Ueber diese Gesuchs wird die Königliche verstärkte Ersatzkommifsion Donnerstag, de« 12. März d. I., vormittags 11 Uhr, im Kesellschafl-Hans Ärotzrnhatn Entscheidung treffen. Zur Entgegennahme der letzteren bezw. zu etwaiger Auskunft«- erteilnng haben sich die betreffenden Antragsteller in Person zur gedachten Zett im „Gesellschaftshanse" in Grotzenhain einzufindcn. Großenhain, am 10. Februar 19l4. Ter Zivil-Vorsitzende der Königlichen Ersatzkommiffto« de» AnshebtlngSbrjirkS Grossenhain. Hall-r w z» Wt -es Mck Kutscher ßerO).» Wch Konzert. Eintritt frei.