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Beilage ;«« „Riesaer Tageblatt". DmAk «mb «al», tzmi Sa»,er b »ivterttch b» »»«s«. — Mk Ne «edaktla» »mvchnAIch: Gchmlbt b, 274 Woattg, 2ö November I8-S, Abends. 48. Jatzrg. Der Entwurf eines Börsengesetzes,' der de« Reichstage unmittelbar bei dessen Wiedereröffnung zugehen wird, zerfällt in sechs Thrile. Im ersten werden allgemeine Bestimmungen itber die Börse getroffen. Danach bedarf fortan die Errichtung einer Börse der Genehmigung der Landesregierung, der auch eine entscheidende Einwirkung auf das Bestehen der Börse, wie auf die Aussicht und Rege» lang de» Börsenbetriebe«, zusteht. Bei jeder Börse ist al« Organ der Landesregierung ein Staatsk wmissar zu bestellen, der, um der Regierung eine wirksame Handhabung der Auf sicht zu ermöglichen, eine unmittelbare Verbindung zwischen ihr und der einzelnen Börse Herstellen soll. Als begutachten de« Sachverständigenorgan zur Unterstützung des Bundesrath« bei einer Reihe ihm obliegender Beschlüsse ist ein Börsen ausschuß zu bilden. Für jede Börse ist eine Börsenordnung zu erlassen mit Bestimmungen über die Börsenleitung und ihre Organe, itber die Geschäftszweige, für welche die Börsen- ! einrichtungrn bestimmend sind, über die Voraussetzung der , Zulassung zum Besuch d.r Börse und über Art und Weise I der Preis- und Kur«notirungen. Auszuschließen vom Besuche !- der Börse sind Personen weiblichen Geschlechts ; Personen, , die sich nicht im Besitz der bürgerlichen Ehrenrechte befinden; endlich solche, die durch rechtskräftige oder ehrengerichtliche Entscheidung auf Ausschließung vom Börsenbesuche erkannt ist. Die Handhabung der Ordnung in den Börsenräumen liegt dem Börsenvorstande ob. Außerdem wird an jeder Börse ein Ehrengericht gebildet, da« solche Börsenbesucher zur Verantwortung zu ziehen hat, die sich im Zusammenhänge mit ihrer Thätigkett an der Börse eine unehrenhafte Hand lung haben zu Schulden kommen lassen und das als Strafen einen Verweis, sowie zciiweiligen oder dauernden Ausschluß von der Börse verhängen, sowie nebenher auf vollständigen oder theilweisen Ersatz der Kosten des Verfahren« erkennen kann. Gegen die Entscheidung des Ehrengericht« steht sowohl dem Staatskommissar wie dem BerurtheiUen die Berufung an die BerusungSkammer offen, deren Vorsitzen der vom Bunde«- rath ernannt wird, während die sechs Beisitzer vom Börsen ausschuß gewählt werden. Der zweite Theil des Entwurfs behandelt die Feststellung der Börsenpreise und das Makler wesen. Der Entwurf bezeichnet den Börsenpreis als den jenigen Preis, der nach der wirklichen Geschäftslage des Verkehr» am Börsenorte den gemeinen Handelswerth dar stellt. Eine amtliche Feststellung desselben kann vom Bunde«, ralh für bestimmte Waaren allgemein oder für einzelne Börsen vorgeschrieben werden und erfolgt sowohl für Kaffen- wie für Zeitgeschäfte durch den Börsenvorstand. Zur Mit- Wirkung dabei «erden von der Landesregierung nach Anhörung der Börsenorgane vereidete Kursmakler bestellt, die der Auf- sicht des Börsenvorstandes unterstehen. Der dritte Theil be schäftigt sich mit der Zulassung von Wertpapieren zum Börsenhandel. Die Zulassung oder Ausschließung von Werth papieren zum Börsenhandel erfolgt an jeder Börse durch eine besondere Kommission, von deren Mitgliedern mindest, ns ein Drittel nicht gewerbsmäßig am Börsenhandel mit Werth- papieren beteiligt sein darf. An diese ZulaffungSstelle, über deren Aufgaben der Bundesrats nähere Bestimmungen treffen darf, ist ein Prospekt mit eingehenden Angaben über die ein- zusührenden Papiere einzureichen. Für etwaige unrichtige oder unvollständige Angaben haften die Verfasser des Pro spektes für die Dauer von fünf Jahren. Der vierte Theil des Entwurfs bezieht sich auf den Börsenterminhandcl. Da nach ist der Bundesrath befugt, den Börsenterminhandel in Waaren oder Wertpapieren zu untersagen oder von Be dingungen abhängig zu machen, ferner die Lieferungsqualität des im Terminhand' l zu liefernden Getreide» festzustellen. Ferner wird die Fähigkeit, rechtlich wirksame vörsentermin- geschäste abzuschließen, an die Voraussetzung der Eintragung des Betreffenden in das Börsenregister geknüpft. Die Ein- tragungsgebühr beträgt ISO Mk., die Erhaltungsgebühr für jedes folgende Kalenderjahr 25 Mk. Der sünfie Theil regelt das Kommissionsgeschäft, namentlich bezüglich des Gelbstem- trittsrechtes des Kommissionärs. Der sechste und letzte Theil enthält Straf« und Schlußbestimmungen, von den n besonders heroorzuheben ist die Strafandrohung für betrügerische Ein- Wirkung auf den Kurs von Waaren und Werthpapieren, so- wie für die gewohnheitsmäßige Verleitung zu Börsenspeku lationen. AageSgeschichte. Deutsche» Reich. Die jährlichen Nachweisungen der kommandtrencen Generale über die wegen Mißhandlung von Untergebenen nothwendig gewordenen Bestrafungen haben in den fünf Jahren eine stetige Abnahme de« Vorkommen« diese« Vergehen« bei sämmtlichen Armeekorp« ergeben. Diese erfreuliche Erscheinung dürste auf eine im Februar 1890 vom Kaiser erlassene Ordre zurückzuführen sein, welche bestimmungs- mäßig sämmtlichen Offizieren und Unteroffizieren alljährlich durch Lorleseu und Erläuterung in Erinnerung zu bringen ist und in welcher e« unter Anderem lautet: „In Meiner Armee soll jede« Soldaten eine gesetzliche, gerechte und wür- dig« Behandlung zu Theil werden, weil eine solche eine wesentliche Grundlage bildet, um in demselben Beruf, Liebe und Vertrauen zu den Vorgesetzten zu erwecken und zu för dern. Treten Fälle von fortgesetzten systematischen Miß- Handlungen Untergebener hervor, so haben Mir die komman- dtrrndea Generale bet Einreichung der Nachweisungen zu berichten, welche» Vorgesetzten die Verantwortung mangel hafter Beaufsichtigung trifft und wa« ihrerseits gegen den selben veranlaßt worden ist." Wie gemeldet wird, beabsichtigt die Marine Verwaltung di« achtstündige Arbeitzeit aus sämmtlichen Werften einzu- sühren. Zunächst soll diese Neuerung probeweise auf einer kleineren Werft durchgeführt werden. Von der russischen Grenze wird der „Königs. Allgem. Ztg." geschrieben: Seit einigen Monaten findet in verschiedenen polnischen Bezirken eine förmliche Auswanderung statt. Der Strom der Auswanderer richtet sich nicht wie sonst nach Amerika, sondern größtentheils nach Sibirien. Au« noch nicht aufgeklärter Ursache hat sich vielfach da« Gerücht ver breitet, daß dvtt reiche Goldlager in Menge entdeckt, daß r« an Kräften zur Hebung der Schätze ganz und gar mangele und in kürzester Frist die größten Reichthümer zu erwerben seien. Die fabelhaftesten Erzählungen von gefundenen riesigen Goldschätzen und wie dieselben, kaum verborgen, in geringer Tiefe zahlreich umherliegen, wurden willig g-glaubt. Leute, die nicht« zu verlieren haben, machten sich bald auf den Weg, aber auch gut gestellte Arbeiter haben ihre einträglichen Stellungen aufgegebcn, Besitzer ihr H»b und Gut schleunigst verkauft oder ohne Weiteres verlassen, um die beschwerliche Reise anzutret n, in der Hoffnung, dort schnell reich zu werden und dann zurückkehren zu können. Dem Goldfiever gegen- über waren alle Mahnungen Einsichtsvoller bisher vergeblich. Jetzt haben die Behörden sich der Sache angenommen und warnen unter Androhung von Strafen vor Weiterverbreitung des falschen Gerüchts und vor unbedachter Auswanderung. Die voreilig Ausgewanderten erwartet aber in Sibirien ein trauriges Loos, da sie im g nstigst n Fall dort höchstens arm- selige Ansiedler werden können, wenn sie nicht als Bettler zurückkehrcn wollen. Die „Herforder Zeitung" meldet: Da« Wahlresultat, der Reichstagsersatzwahl im Wahlkreise Herford-Halle ist: l AmtsgerichtSrath Dr. Weihe (konserv.) 6SS3, Bürgermeister ! Quentin (nat.-lib.) 390«, Hoffmann (Sozialdem.) 2383, ' Pfarrer Schall (Dcutschsoz.) 213 Stimmen. Zersplittert j 247 Stimmen. ES ist Stichwahl zwischen Weihe und Quentin i erforderlich. Oie „Berl. Pol. N." entwerfen ein sehr düstere« Bild von der durch den Aufschub der Reichsfinanzreform herbei geführten Finanzlage des Reichs und deren Rückwirkung auf die Finanzen der Einzelstaaten. Sie stellen noch einmal eine Berechnung auf und kommen zu dem Schluß, daß die Matri- kularumlagen um 26 857 276 Mark die Ueberwcisungen über»- steigen. „Daraus ergeben sich nicht bloß die kolvssalrn, jede gesicherte Kinanzverwalmng schwer beeinträchtigenden Schwank ungen in dem Kinanzverhältniß des Reichs zu den Einzel staaten, sondern es tritt klar für jeden objektiv denkenden Menschen die Wahrheit hervor, daß die Schwierigkeiten der Finanzen Preußens wie der übrigen Einzelstaaten de« Reich wesentlich in der Verschlechterung der Reichssinanzlage zu suchen sind, welche durch die Verminderung der Einnahmen und durch eine gleichzeitige Steigerung der Reichsausgaben herbeigeführt worden ist, ohne daß das Reich die erforderlichen Ersatzmittel lieferte. Dieser Zustand kann zwar durch vorüber gehende Steigerungen der Zvlleinnahmen gemildert, aber bei dem unausbleiblichen Steigen der Ausgaben nicht beseitigt werden." Italien. Der Papst ist leicht erkrankt. Die kühle und feuchte Witterung, welche eine Heiserkeit verursachte, dauert noch an. Der Leibarzt ves P -pstes Dr. Lapponi hat nur vorsichtshalber dem Papste angerathen, das Zimmer zu hüten. Gestern empfing der Papst zur E ledigung der laufen den Geschäfte einige Prälaten, darunter den Stellvertreter de» Kardinals Rampolla. Dr. Lapponi erklärte gestern auf neue Anfragen, daß der Gesundheitszustand des Papstes durch aus zu keiner Beunruhigung Anlaß gebe. Die Verschiebung der Konsistorien auf nur kurze Zeit beweise, daß nur einige Tage genügen werden, um dle Heiserkeit des Papstes zu be seitigen. Belgien. Die Regierung de« Congostaate« hat be schlossen, den Kapitän Lothai e vor ein belgische« Kriegsgericht zu stellen. (Lothaire hat unrechtmäßigerweise den englischen Händler Stoke« aufhängen lassen.) Dem Vernehmen nach besteht aber in belgischen RegierungSkreisen keine Neigung, dem Congostaate ein belgisches Kriegsgericht zur Dersügung zu stellen, da Belgien nicht wünsche, in diese Angelegenheit verwickelt zu werden. Dürr ei. Halboffiziö« meldet man: Alle bisherigen Besprechungen der Botschafter ergaben ein volle« Einverneh men betreffs der vorläufig zu beobachtenden Haltung. Da« Ersuchen, den zweiten StationSschiffen die Durchfahrt durch die Dardanellen zu gestatten, ist nunmehr von allen Bot schaftern gestellt, die thatsächliche Beorderung derselben nach Konstantinopel wird jedoch als eventuelle Vorsichtsmaßregel nur im Falle etwaigen Bedarfs erfolgen. — In diplomati schen wie in allen politischen Kreisen v rsolgt man die Durch führung der türkischen Beruhigungsmaßregeln mit großer Aufmerksamkeit und giebt sich der Hoffnung hin, daß da« PacifirungSwerk von Erfolg sein werde, fall« e« gelingt, die »it der Durchführung desselben betrauten Organe von dem Ernste der an sie ergangenen Weisungen zu überzeugen. Die neuesten Berichte stellen fest, daß eine theilweise Beunruhigung und Gewaltthätigkeiten geringeren Umfange« forldauern. Die in türkischen Kreisen ansgesprochene Hoffnung einer raschen Erstickung der Bewegung gilt allseitig al« allzu optimistisch, vielmehr dürfte da« Beruhigung-werk auch ohne Eintritt un vorhergesehener. Erschwerungen einige Wochen und die voll ständige Beruhigung der Stimmung noch längere Zeit in Anspruch nehmen. Der starke Schneefall, welcher au« einigen Bilajet« gemeldet wird, trägt jedenfalls zur Förderung der PacificirungSbestrebungen bei, verschärft jedoch leider zugleich die allgemeine Rothlage. — Au« amtlicher türkischer Quell« verlautet, auf verlangen der Ephoren der armenischen Kirche in Riksar haben die Lokalbehörden dreizehn verdächtige Ar menier verhaftet. In Hast! (?) wurden Dank der von den Behörden getroffenen Maßregeln Marodeure verhaftet, welche dort Plünderung-versuchr unternahmen ; die Einwohner haben ihr« Geschäfte wieder eröffnet. Wegen der in Samsun herrschenden Beunruhigung und einiger kleineren Vorfälle ist ein russische« Kriegsschiff, da« bisher in der Nähe von Trapezunt verweilte, dorthin beordert, um die russischen Unterthanen zu schützen, fall- dir« noth wendig werden sollte. 5tn Konstantinopel selbst hofft man, der neuerding« verschärfte Polizei- und Militär-Sicherheits dienst werde den gewünschten Erfolg haben. In Folge der zahlreichen unter Türken und Armeniern vorgenommenen Verhaftungen sind die Gefängnisse überfüllt. Marktberichte. Grotzenhain, 23. November. 85 Kilo Wehen M. 11,50 btS 12,SO. 80 Kilo Roggen M. S.8V bis . 70 Kilo Gersie M. 9,— bi« 10,-. 50 Kilo Hafer M. S,— bi« 6,60. 75 Kilo Heidekorn M. 11,50 bis 11,80. 1 Kilogramm Butter M. 1,80 bis 2,-0 Chemnitz, 23. November. Pro 50 Kilo Weizen, fremde Sorten Mk. 7,20 bis 7,90, weiß und bunt, Mk. - ,-, sllchs., gelb Mt. 7,20 bis 7,50. Roggen, sächs. u. preuß. M. 6,55 bis 6 70, hies. M. 6,20 bis 6,30, fremder M. 6F0 bis 6,50, türk. M.bis—, . Braugerste, fremde, Mk. 7,25 bis 8,90, sächs. Mk. 6,75 biS 7,40. ftuttergerst« Mt. 5,40 bis 5,75. Hafer, sächsischer, M. 5,90 bl» 6,60, durch Regen beschädigt, Mk. —, bis —, -. Kocherbsen Mk. 7,50 bis 8,50. Mahl- und Futtererbsrn Mk. 6,80 bi« 6,95. Heu Mk. 2,75 bi« 3,50. Stroh Mk. 2,50 bi« 3,—. Kartoffeln M. 1,90 biS 2 -. Butter pro 1 Kilo Mk. 2,40 bis 2,60. Leipzig, 23. November. (Produktenbörse.) Wetzen loco M. 145 bis 151, fremderM. 140-158, ruhig Roggen loco M. 122—130, matt. Hafer lo.o M. Riiböl loco M. 47, G., Spintu« loco M. - . 50 er loco M. 5 ,90, 70«r 32,50 G. Hamburger Hnttermiikelmarkt. Originalbericht von G. L O. Lüder«. , Hamburg, 23. November 1805. Vermehrter Abzug nach dem Jnlande erzeugte an der hiesigen Börse in dieser Woche eine sehr seste Stimmung. Für Reissuttermehi, Kleie und Baumwollsaatmehl wurden höhere Preise erzielt bei guter Bedarfssrage. Tendenz: sest. Reisfuttermehl Getrocknete Getreideschlempe Getrocknete Biertreber Erdnußkuchen und Erdnußmehl Baumwollsaatkucheu und Baumwollsaatmehl Cocosnußkuchen und Cocosnußmehl Palmkernkuchen Rapskuchen Mais, Amerik. mixed verzollt, Weizenkleie Roggenkleie sk 3 8 5.50 4.75 3.90 3.25 1.30 4.75 3.60 3.50 4.50. 3. 0. 5.90. 5.30. 475. 3.40. 4.75. 5.- 390 3.80.^ Mi. 3.35 biS 3.50. .4 lagvskalvndsr. Kaiserl. kostamt I (Lostgobäuds am Labubok): kostsaolioo- trmabmo (kartsrro): IVoobontags IVintorlialbjabr 8—1 Lbr Vorm., 2—8 Lbr diaobm.; an Lonutasou und gosotrUobon Foiortagon 8—9 Lbr Vorm. und 5—7 Lbr diaobm. lolosramm-Lonabms am Hauptpostamt immsrväbnsnd, »Iso lag und diaedt. Laiserl. kostamt II (IVottinor Lok): Lostsaobon-^nnabme; Wookontags ^Vintsibalbsakr 8—12 Lbr Vorm., 1—8 Lbr üaobm.: an Lonntagsll und gosstrllobon §oiortason 8—9 Lbr Vorm. und 5—7 Lbr I^aotun., sussordom an 8onn- und Lssttagsn von 12—1 Lbr Littags ^.rmabms von Islsgrammsn. Landpostkakrt naoli vorltr. Abgang in Rissa: 7,5 krüb, mit bosobränktor korsononkabrt, ä Lm. 5 i?k., Lotonpost 12,30 Uittags. In öoritr 1,30 Vorm., mit bosobränbtor ksrsononkabit, L Lm. 5 Lk., 5,30 liavbw. öskordsraugsroit: 1 8t. 45 titln. 8onn- und Psisrtags lallt dis 2. Lost aus. Vvrrslobnls» der rum kostamt Liss» gebürlgsn I-and- vrtsobakten. (korto kür xsvöbnliobsn Lrisk ü ktg). Oolonis, korborgo, Llausgut, Oüiilis, Oröba, laimisbaussn, Lsntovitr, Llsreondork, Lorrdork, Nioicritr, Loupoobra, Louvsida, Oolsitr, Oppitrsob, Lausitr, Loobra, Loppitr, 8obänitr, IVindinübls bar koobra, VV oida, Lalmrvärtsrlläussr an dor Liosa-Lbsmnitror Laim dir. 1 und 2, dosgl. Riosa-Lommatrsob Lr. 1, 2isgsloi b'orbsrgo Lissnvoric, üsidsbsrg, ^sldmübls. krlvdvnsrlobter-^mt ilVottinorstrasso 19). Lrpoditionsrsit, Lontags und Oonnorstags von Vorm. 8—12 Lbr titittags. Lgl. Amtsgettvbtr Lrpsditiousrsit IVovbvntags 8—12 Lbr Vorm., 2—6 Lbr Lavbm. vonositsn- und Sportoloasso dos Lgl. Xmtsgoriobts: gsökkast 8—12 Lbr Voriv. und 2—4 Lbr diaoiun. Lgl. 8tvavr»mt (Labnbokstrasso): Llcpoditioosroil: Oo- tobor bis Lsbruar 8—12 und 1—5 Lbr, starr bis 8sptombsr 7—12 nnd 2—5 Lbr, Standesamt (katbbaus): goölkust 8—12 Lbr Vorm. und 2—6 Lbr dlaobm. Hatbs-Lxpeditloo: gsökdot 8—12 Lbr Vorn», und 2 di» 6 Lbr Haobw. Leideamt r 8—1 Lbr Vorm. Htildt. Lassen» gsökkuot 8—1 Lbr Vorm. 8p»roa»svr goökkool 8—12 Lbr Vorn»., 2—4 Liu Xaobm. Klrvbvass« (Lastanionstrasso 17): gsöLnot 10 Lbr Vor» bi» 2 tlnr diaonm. 8tadtdlbllotbeb: goöSnst im IVintorbaldzabre 8onnt,G 11—12 Lbr Vormittags. Ortsbranbenoass« (kardstrasse 4): Lrpoditionsroit: 8—18 Lbr Vorm. nnd 2—5 Lbr Laobm.