Volltext Seite (XML)
Der Papst an das Rom, 16. Dez. Der Heilige Vater empfing 160 spa- nisckze Pilger aus Madrid und Barcelona. Er benutzte diese Gelegenheit, um seine Freude darüber auszrldrücken, datz sich endlich am Horizont eine gute Hoffnung für eine bessere Zukunft Spaniens abzuzeichnen scl-eine. Dieser Augenblick müsse alle Söhne Spaniens, des wahren, d. h. des katholischen Spanien an ihre Pflicht erinnern, Nutzen aus der Hilfe zu ziehen, welche die Güte Gottes in Erhörung so vieler Gebete, die innerhalb und außer halb des Landes für das Schicksal, dieses so teuren Lan des zum Himmel aufgestiegen seien, ihnen anzubieten und zu versprechen scheine. Sie müßten einmütig und in tiefer HerzensgemeinsclM unter Verzicht auf Sonder auffassung für das gemeinsame Wohl, das Wohl Spaniens arbeiten. Sie müßten sich auf dem Boden aller Guten treffen, und dort müsse jeder arlxnten für die Ehre Got- tes, für die Rechte des Gewissens, für die Heiligkeit der Familie und der Schule, von der die Erziehung der Heran wachsenden Generation abhänge. katholische Spanien Vater von vier Priestern. Würzburg, 16. Dez. Im Orte Geußenheim (Unter franken) starb der 90 Jahre alte Adam Fischer, dessen vier Söhne sämtlich Priester sind. Heroismus katholischer Nonnen. Madrid, 16. Dez. Die spanisckze Zeitung La Nacion verösentlicht den Bericht eines Augenzeugen über einen erschütternden Vorfall, der sich unlängst auf dem Haupt bahnhof in Cordoba abgespielt lzat. Um den Wagen eines Zuges drängten sich zahlreiche Neugierige. Sie umstan den seä>s Leprakranke, die in das bekannte Aussätzigen heim nach Fontille gebracht werden sollten. Die Unglück lichen waren so schwer von der Krankheit befallen, daß einige von ihnen nicht einmal gehen konnten. Es kam der Augenblick, wo der Zug bestiegen werden sollte. Nie ¬ mand, nicht einmal die Pfleger, sand den Mut, den Kran- Ken beim Einsteigen in den Zug behilflich zu sein, weil sie sie ivegen des graucnl-asten Aussehens und der An steckungsgefahr nicht zu berühren wagten. Die Neugie rigen wichen immer mehr zurück. Schließlich griffen einige Ordensschwestern ein und boten ihre letzten Kräfte auf, um den Kranken in den Zug zu Helsen. Sie taten es mit zum Himmel erhobenem Blick, als wenn sie den Allmächtigen um seineil Schutz und seine Hilfe anslehen wollten. Mexiko schränkt die Zahl der Priester von neuem ein. Rom, 16. Dez. Die staatliche Behörde von Quere taro (Mexiko) hat eine neue Versügung erlassen, derzu- folge die Zahl der Priester wiederum eingeschränkt wird. Für je 30 000 Gläubige wird ein Priester zugelassen. Priester, die ihr Amt ausüben wollen, liediirfen außer der staatlichen Anerkennung auch noch einer besonderen Genehmigung der Lokalbehörde. Der älteste Vischof der Wett ^8 neue Gesetze verabschiedet Vor dem diamantenen Bischofs-Jubiläum. London, 16. Dez. Der älteste Bischof der Welt ist gegenwärtig Erzbischof Redwood von Wellington (Neu seeland), der am 17. März 1934 sein diamantenes Bischofs- Jubiläum feiert. Der Erzbischof ist am 8. April 1839 in Lower Hanyard (Staffordshire, England) geboren, voll endet also kurze Zeit nach seinem Jubiläum sein 95. Le bensjahr. Er ist jetzt Breits 68 Jahre Priester, denn er empfing die heilige Priesterweihe im Jahre 1865. Zu nächst in der Seelsorge und dann als Theologieprosessor tätig, wurde er Anfang 1874 von Papst Pius IX. zum Bischof von Wellington ernannt und am 17. März 1874 von dem bekannten Kardinal Manning in London zum Bischof geiveiht. Er hat in der Zeit seiner Tätigkeit als Bischof 21 Reisen nach Europa unternommen, die letzte noch im vergangenen Jahre zum Eucharistischen Kongreß in Dublin. Bei dieser Gelegenheit machte er auch noch seinen Besuch ad limina beim Papst in Nom. Diese amt lichen Besuche hat er im Lause seiner langen Amtszeit als Bischof nicht weniger als fünf Päpsten gemacht: Pius IX., Leo XIII., Pius X., Benedict XV. und Pius XI. Erzbischof Dr. Gröber beim kirchenhistorischen Verein. Freiburg, 16. Dez. Auf der Iahrestagung des kir- chenhislorischen Mreins für das Erzbistum Freiburg sprach der Oberhirte der oberrheinischen Kirchenprovinz, Erzbischof Dr. Gröber über die Ausgabe, die die Gegen wart dein katholischen Klerus stelle, insbesondere auch hinsichtlich der großen geschichtlichen Ausgabe auf geist lichem und kulturelle und religiöse Berichterstattung und Dinge in den Vordergrund treten würden, so sei es, wie der Badische Beobachter über die Ansprache des Erz bischofs berichtet, Ausgabe des Klerus, aus der reichen Lokalgcschichle der Gegenwart etwas zu behalten und sie von der Vergangenheit her zu befruchten. Ter Erz bischof wies auf das Fehlen einer Geschichte der katho lischen Musik lind einer Geschichte des Freiburger Dom kapitels und einer solchen der katholischen Fakultät hin Dabei handle es sich darum, objektive Geschichte zu schrei ben, um den verloren gegangenen historischen Sinn zu erwecken und um aus dem Studium der Vergangenheit Mut und Kraft für die Gestaltung der Zukunft zu ge- Winnen. » Am Todestage des verstorbenen Erzbischofs Dr. Carl Fritz fand im Freiburger Münster ein feierliche Pontisikalrequiem statt, das Erzbiscl-of Dr. Gröber zelebrierte. Letzte KabinettHhung dor Weihnachten Berlin, 16. Dez. Da, Reichrkablnekk verabschiedeke in seiner letzten Sit zung vor der Weihnachtspause, die bis zum 9. Januar dauert, eine Reihe von Gesetzentwürfen wirtschaft,- und äenehnüg^ wurden die vom Reichsminister für Ernäh rung und Landwirtschaft vorgelegten Gesetzentwürfe Uber den Verkehr mit Milcherzeuguisjeu und über den Verkehr mit Eiern. Der hauptsächlichste Zweck der beiden neuen Geseße ist die dauernde Ordnung des Marktes, durch die die bisher üblichen Marktschwankungen ausgeglichen und möglichst gleichbleibende Preise, insbesondere im Interesse der Verbraucherschaft gewährleistet werden. Um diele« Ziel zu erreichen, müssen zu der Regelung des inneren Marktes auf Grund des Reichsnährstandesgesetzes und des tz 38 des Milch- gesetzes noch Maßnahmen zur Beseitigung der regellosen Einfuhr van Milcherzeugnissen und Eiern hinzukommen. Die, ist nur möglich durch eine einheitliche Erfassung und In Ver kehrsetzung sowohl der inländischen als der ausländischen Ware. Hierdurch wird für die Handelspolitik eine ausrei chende Bewegungsfreiheit geschaffen, die es ermöglicht. einen gerechten Ausgleich zwischen den Lebensbedürfnissen der deutschen Landwirtschaft und den Ausfuhrinteressen der In dustrie zu finden. Die Einfuhr soll nicht abqedrosselt »verden, aber sie kann nun den Bedürfnissen des deutschen Markte» angepasst werden. Gleichest!« wird dadurch eine größer« Möglichkeit geschaffen, um bei der Einfuhr auf solche Länder Rücksicht zu nehmen, die ihrerseits bereit sind, die deutsche Aussuhr aufzunehmen. Daneben werden grundsätzlich neu« Wege für die deutsche Handelspolitik eröffnet. Die Gesetze bestimmen, daß Butter, käse und Eier im Inland nur durch Reichsstellen in Verkehr gebracht werde« dürfen, ähnlich wie die, bisher schon bei Mai», Del und Fetten der Fall war. Da« gilt sowohl für Inlandsware wie auch für die Linsuhr. wer Butter, käse oder Lier in Verkehr bringen oder aus dem Ausland einführen will, muh die» vorher der zuständigen Reichsstelle zum kauf anbieteu. Lehnt die Relchsstelle die Uebernahme ab, so darf die Ware im Inland nicht in den Verkehr gebracht werden. Der Reichsminister sür Ernährung und Landwirtschaft setzt die Rebernahme- und Abgabepreise der Reichsstellen fest. Die Regelung kann auch aus bestimmte Milcherzeugnisse anderer Art al» Butter und käse ausgedehnt werden. Soweit dies mit dem Ziel der Gesetzgebung vereinbar ist, wird bet ihrer Durchführung in der Regel kein zentraler Einkauf durch die Reichsstellen in Frage kommen und aus bestehende Geschäfts- beziehungen de« handel» Rücksicht genommen werden. Die Beschränkungen de» Verkehr» werden sich nur aus da» für die Marktordnung Notwendigste erstrecken. In den Gesehen ist die Möglichkeit der llebertraguug ge wisser Befugnisse de» Relch»minister» für Ernährung und Landwirtschaft auf einen Beauftragten vorgesehen. Der Reichsminlstex beabsichtigt, diese Befugnisse auf den Reich«- kommissar sür die Milchwirtfä-afl, Frhr. von Kanne, zu übertragen ia Erweiterung de« ibm erlellteu Austra«» Verbilligte Kartoffelstocken für Mchsutter-Hersteller Berlin, 15. Dez. Wie das BDZ-Büro meldet, hat der Reichsernührungsmiiiister lx'stimml, daß MckchfuNer Hersteller in die Karlofselflockenaklion einbezvgen werden können, und zwar auf Grund eines besonderen Mrtraaes mit der Reichs stelle für Getreide usw., durch den sie sich verpflichten, ihrem Mischfutter bestimmte Mengen von Karlofsclfiocken zuzusügen. Preßmischfutter muß mindestens 20 v. H.. Körnermischfutter mindestens 2 v. H., alle übrigen Mischfutter mindestens 25 v. H. Kartoffelstöcken enthalten. Die Bezugssclieiue für verbilligte Kartoffelflocken können die Mischsutterhersleller von den be zugsberechtigten Geflügelhaltern criverlie», wenn sie minde stens RM. 25 für se 1000 kg Berechtigung zahlen. zur Ordnung de, Markte« mit landwirtschaftlichen ver*kM lungserzeugniisen auf berusssländischer Grundlage. Das Reicyskabinett verabschiedete ferner ein Gesek üb« die R e i chs l u f t v e r w a l t u n g. Dieses Gesetz bestimm! u. a., daß die staatlichen Hoheitsbefugnisse in der Luftfahrt, soweit sie bisher noch den Ländern zustanden, auf das Reich übergehen. Der Reichsminister für Luftfahrt wird damit in Zukunft auch Träger der gesamten Luftpolizei- und Flugsiche rungsaufgaben. Das Gesetz sieht eine Verschärfung der Stra fen gegen unbefugtes Photographieren auf Luftfahrzeuge« vor. Außerdem verleiht es der Bekleidung des Deutsche« Luftsportverbandes und des Reichsluftschutzbundes denselben Rechtsschutz, wie ihn die SA und SS genießt. Weiterhin wurde verabschiedet ein Gesetz zur Aenderung de« Gesetzes über die Errichtung eines Unternehmen» „Reichsautobahnen", wodurch die Errichtung vo« Bauten und Nebenbetrieben in der Nähe der Kraftsahrbahn«» einer besonderen Regelung unterworfen sind. Ein Gesetz über den Deutschen Gemeindetag stellt diesen unter eine straffe Rcichsaufsicht und enthält eingehend« Bestimmungen über die Organisation und die Finanzgeba rung dieser Körpersck-aft des öffentlichen Rechts. Durch das Gesetz über dieVereinigungvonMect» lenbur g-Strelitz und Mecklenburg-Schwerin erhalten all« Angehörigen der beiden Länder die mecklenburgische Staate angehörigkeit. Die vereinigten Länder erhalten den Nam« „Mecklenburg". Ein Gesetz zur Aenderung des Genosse«-» schaftsgesetzes bedeutet eine erste wichtige Etappe auf oem Wege einer Umgestaltung des deutscken Gesellschafts rechtes. Das Gesetz bezweckt einen verstärkten Rechtsschutz der Genossen und enthält Bestimmungen über Zwangsver gleich, Zuiassung des Vergleichs über die Nachschußpslicht und Einstellung des Konkursverfahrens. Die Genossenschaften mit unbeschränkter Haftung sollen in Zukunft überhaupt ver schwinden. Ein Gesetz über Maßnahmen auf dem Gebiet des K a- pitalverkehrs trisft Bestimmungen über den Kündi gungsschutz sür zinsgesenkte Forderungen und über die Stun dung von Hypotheken sowie über die Ablösung von Grund stückslasten durch Hingabe von Schuldverschreibungen. Ferner verabschiedete das Reichskabinett ein Geletz über Reisekostenvergütung der Beamten, durch das der Begriff der Dienstreise vereinfacht wird, sowie ein Gesetz über die Bil dung des Aller-Ohre-Verbandes, wodurch die Msliorations- genossensck)aft und die berührten Kommunalverbände des Be zirkes zu einem gemeinsamen Zweckverband vereinigt wer den, mn das ausgedehnte Niederungsgebiet zu kultiviere«. Dresden Modehaus In 28 Tischen Ihnen «Setzt wivd's atze« Zeit WM Obre rvew«achtS-Gi«eäu-e zu tätige«! weihnachtlich geschmückten Schaufenstern und auf vielen, vielen Auslage« im Hause finden Sie Tausende von «Seschenl-Vorschlägen. Sie zeigen wie man auch mit wenig Geld große Weihnachtsfreude bereiten kann.