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Das Weil im VranWßel - Prozeß Van der Luvbe zum Tode verurteilt - Torgler und die drei angeklagten Vulgaren sreigesprochen Schutzhast über die Freigesprochenen Oie Begründung des Ltrteils bemerk- Dresden Erweis van der Nach die anderen Honen Tarier geltend gemachten De« dachtsgründe halte der Senat für nicht bewiesen oder für nicht durchschlagend. Die Torgier belastenden Zeugen halte das Gericht nach dein persönlichen Eindruck und unter Berücksichtigung ihrer Vorstrafen siir unglaubwür dig. Die Bekundungen des Zeugen Weberstedt über ein Zusammensein van der Lubbe und Torgler sowie von Di- mitrofs und Torgler im Obergeschoß seien von der An klagebehörde nicht für ausschlaggebend angesehen worden. Was Dimitroff betreffe, äußerte der Vorsitzende weiter, so schließe seine Abwesenheit von Berlin am Brandtnge eine Mittäterschaft und geistige Urheberschaft keineswegs aus. Vor allem bleibe er verdächtig, sich trotz seiner gegenteiligen Behauptungen mit Angelegen heiten der kommunistischen Partei Deutsch lands befaßt zu haben. Ein schlüssiger Beweis jedoch, in welcher Weise er für die KPD. tätig gewesen ist, lasse sich ebensowenig führen, wie der Beweis, wie weit er an der Brandstiftung mittätig war und wie weit er mit Lubbe bekannt ist. Die Bekundungen des Zeugen Helmer über ein wiederholtes Zusammensein Dimitrofss mit Lub be im Bauernhof unterlägen höchst erheblichen Bedenken. Vor allem spreche dagegen die Tatsache, daß van der Lubbe sich in der von Helmer angegebenen Zeit größten teils in Holland aufgehalten hat. Die bestimmte Erklä rung Helmers, ein Irrtum sei ausgeschlossen, ändere nichts an der Unwahrscheinlichkeit seiner Bekundung. Auch Pop off erscheine nach dem Ergebnis der Be weisaufnahme ausreichend überführt. Auch gegen ihn bestehe der Verdacht, in Deutschland außer den Interessen seiner bulgarischen Parteigenossen auch andere unaufge klärte Ziele verfolgt zu haben. Die Zeugenaussagen könnten jedoch nicht den Beweis stützen, daß Popoff mit van der Lubbe zusammengewesen sein soll. Ein aus reichender Beweis für die Beteiligung Tanesfs am Reichs« tagsbrand sei gleichfalls nicht erbracht. geber Lübbes im Lager der Kommunisten stellen, daß die Reichstagsbrandstiftung ein Werk der Kommunisten und der ihnen nahestehenden und gleichzusetzcnden Organi sationen zur Verwirklichung des Bürgerkrieges gewesen ist. Es ist erwiesen, daß das deutsche Volk im Frühjahr d. I. vor die Gefahr seiner Auslieferung an den Kommu nismus und damit vor dem Abgrund gestanden hat, nnd daß cs im letzten Augenblick von diesem Abgrund zu rückgerissen worden ist. Der Vorsitzende bescl)ästigt sich dann mit dem Reichs tagsbrand selbst und erklärt, das Gericht habe keine Zwei fel, daß der Angeklagte van der Lubbe seinen Brandweg im wesentlichen so genommen hat, wie er ihn in der Vor untersuchung beschrieben und in der Hauptverhandlung bestätigt habe. Das Gericht sei aber auch der Ueberzeu- gung, daß Lubbe den Brand nicht allein, sondern in be wußten und gewollten Zusammenwirken mit anderen gelegt hat. Das Bild, das die Zeugen von dem Verlauf des Brandes entwickelten, zeige deutlich, daß es sich nicht um eine Brandlegung normaler Art handelte, und gut achtliche Auslassungen der Sachverständigen ergaben, daß Brandmatsrialien in das Gebäude hineingebracht und ver teilt sein mußten. Solche Vorbereitungen habe der An geklagte in der ihm zur Verfügung stehenden Zeit un möglich neben seinen sonstigen Brandlegungen stclligen können. Vie Anklage gegen Torgler fuhr der Vorsitzende fort, ist durch die nicht volle barkeit der Tatsache, daß er am Brandtage mit Lublie im Reichstag gewesen ist, die bei weitem wesent lichste Stütze entzogen worden. Die Anklage gegen Popo ff, der mit Torgler im Reichstage gesehen und um 9 Uhr aus dem Portal 2 herausgelaufcn sein soll, ist durch die überaus leichte Verniechslungsmöglichkeit und viele andere Tatsachen stark erschüttert worden. Ausführlich beschäftigte sich der Vorsitzende mit den Bekundungen der Zeugen Karwahne, Kroger und Frey und kommt zu dem Schluß, daß die Aussagen dieser drei Zeugen, die an und für sich von grundlegender Bedeutung und Wichtigkeit für den Prozeß waren, eine Verurteilung des Angeklagten Torgler nicht zu begründen vermögen. Modehaus Der Reichstagsbrand - eine politische Tat Wenn danach, betonte Dr. BUngcr, die angeklag ten Vulgaren und Torgler als Mittäter nicht überführt werden konnten, so besteht doch kein Zweifel, in welchem Lager sich die Mittäter befunden haben. Die näheren Ausführungen werden im schriftlichen Urteil erfolgen. Hier sei nur folgendes gesagt: Unzweifelhaft war der Reichstagsbrand eine politische Tat. Die ungeheure Größe dieses Verbrechens weist auf die Größe und Ge waltigkeit des Kampfobjektes hin und dieses kann nur der Besitz der Macht gewesen sein. Die KPD. hat solche hochverräterische Ziele in ihrem Programm. Sie ist die Partei des Hochverrates nnd hat sich ost als diese bezeich net. Die Annahme, daß die Mitarbeiter van der Lübbes in den Reihen der KPD. zu suchen sind, verstärkt sich da durch, daß van der Lubbe selbst Kommunist ist. Als der Senat im Vegrisse ist, den Saal zu verlassen, springt Dimitroff auf, um noch eine Erklärung abzuge- lren. Er kommt aber nicht mehr zum Wort, da die Se natsmitglieder bereits den Saal verlassen haben. Die Angeklagten werden sodann abgesührt. Mit der heute verkündeten Entscheidung des Reichs gerichtes ist das Todesurteil gegen van der Lubbe rechts kräftig geworden, da es ein Rechtsmittel dagegen nicht gibt. Die Todesstrafe darf allerdings nickt vollstreckt werden, bevor nicht die Gnadeninstanz erledigt ist. Für einen Gnadenakt kommt im vorliegenden Falle nur der Reichspräsident in Frage. Der Sicherhcitcdircklor siir Tirol, vr. Steidlc, ist zurück^ getreten. Als Grund wird Uebcrbürdung durch die Geschäft« als Propagandakommijfar angesehen. Dr. Steidlc sühn au ßerdem noch die Geschäfte eines Landesrates von Tirot. Zum neuen Sicherheitsdircttor von Tirol Ist der Amts- hanplmann von Beutle, Dr. Biörl, beslellt. Der Rücktritt Sleidles dürste wesentlich zur politischen Beruhigung in Tiroß beitragen. von ng der Angestellten des im Schwester und dis Braut Tanesfs waren ebenfalls wieder in Leipzig eingetroffen. Auch Frau Torgler war in der Verhandlung anwesend. Die Schlußsitzung beginnt Kurz nach 9 Uhr wurden die Angeklagten in den Saal geführt. Um 9.10 Uhr betritt der Gerichtshof zu sammen mit der Neichsanwaltschaft den Saal. Senats präsident Dr. Bünger eröffnet sofort die Verlzandlung und fordert die Angeklagten auf, sich von den Plätzen zu erheben. Im Namen des Reiches, so erklärt der Präsident, verkünde ich folgendes Urteil: Die Angeklagten Torgler, Dimitroff, Popo ff und Tans ff werden freigesprochen. Der Angeklagte van der Lubbe wird wegen Hoch verrates in Tateinheit mit aufrührerischer Brandstiftung und versuchter einfacher Brandstiftung zum Tode und dauerndem Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte ver urteilt. Die Koken des Verfahrens fallen, soweit Verurtei lung erfolgt ist, dem Verurteilten, im übrigen der Neichskasse zur Last. Leipzig, 23. Dez. Der Vierte Strafsenat des Reichsgerichtes verur teilte heute den Relchstagsbrandstister vanderLubbe zum Tode; alle übrigen Angeklagten wurden sreigesprochen. Stach Schluß der Verhandlung im Reichstagsbrand prozeß wurden die vier freigesprochenen Angeklagten, Torgler,Dimitroff, Poposf undTaneff von der Leipziger Polizei in Schutz ha ft genommen. Wie wir erfahren, wird der Verteidiger van der Lübbes vor aussichtlich kein Gnadengesuch einreichen. Zur Urteilsverkündung im Reichstogsbrandstifter prozeß, die von der ganzen Welt mit großer Spannung erwartet wurde, war der Andrang besonders stark. Schon um 8 Uhr begann der Zustrom der zugelassenen Zuhörer und der Pressevertreter, die aus Deutschland und dem Auslände in großer Zahl erschienen ivaren. Auch die Zahl der R e g i e r u n g s ve r t r e t e r, der höheren Be amten, der Vertreter der Justizverwaltungen und der Anwaltschaft, die diesem letzten Akt eines Prozesses bei wohnten, der drei Monate lang die Welt in Spannung gehalten hat, war sehr groß. Auch die Angehörigen der bulgarischen Angeklagten, die Mutter Dimitrofss, seine Mit Rücksicht auf die Offenhattung -er Geschäfte am WSonntag, den 24. Dezember, gewähren wir unseren Mit» arbettern einen 3. Feiertag. Am 22. Dezember Bei Fällung des soeben verkündeten Urteilsspruch, so erklärte der Vorsitzende in der Begründung, hat sich der Senat nicht nur, wie ich es im Lause des 'Verfahrens mehrfach zu betonen gezwungen war, von äußeren Ein flüssen, sondern auch von jeder gefühlsmäßigen Einstel lung durchaus ferngehalten. Die sorgsame Prüfung und Wägung der festgcstellten Tatsachen, wie sie die selbst verständliche Pflicht jedes gewissenhaften Richters ist, er forderte natürlich bei der Fülle des von den Prozeß beteiligten vorgebrochten Materials eine gewisse Zeit. Zeitraubend wirkte auch die Notwendigkeit, sich mit ge wissenlosen U n t e r st e l l u n g e n tendenziö ser Schmähschriften auseinanderzusetzen, die ver suchten, durch ungeheuerlich Verdächtigungen führender deutscher Männer die Wahrlieitsfindung zu verschleiern oder zu vereiteln. Die Widerlegung, die die in ihrer Quelle auch allzu durchsichtigen Versuche einer Ver drehung der Tatsachen im Laufe des Verfahrens erfahren haben, ist von den Prozeßbeteiligten vielfach mit Reckt hervorgehoben und von der Weltöffentlichkeit, soweit sic überhaupt die Wahrheit hören will, vernommen worden. Es genügt, an dieser «stelle hervorzuheben, daß das er- kennende Gericht auch seinerseits diese Verleumdungen für rest> os widerlegt erachtet. Das gilt insbesondere von ^ener unsinnigen Legende über die Beteiligung führender . cegierungsmitglieder, deutscher Männer, an dem vorlie genden Verbrechen und von jenen falschen Behauptungen über das Zusammentreffen Lübbes mit Nationalsozia- ' Sörnewitz „nd Hennigsdorf von Lübbes an- Behörden gefälschten Paß. von dem 5 der Stabs- und Lcckwache des obkic Präsidentenzxilais. Reick--!' 1«.« Entlassung der Angestellten des R cks ao n'n>7 "7 ^otage des Rettungswerkes im Reichstag und von so manchem anderen. Der ^rand - eln Werl der Kommnnisien das hnt d7n^e7'L.7L°^ Prozeß " die politischen Hintergründe diesen 'Prozeß"enckeh>7^h^7 i arg erwiesen, daß die Mittäter und Auftrag