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Lonntogsopistol „ ... die Stunde ist da. vom Schlafe aufzustehen . . . " Einem betagten französischen Politiker, der schon im neunten Lebensjahrzehnt steht, sprach jemand kürzlich seine Berwunderung darüber aus, das; dieser Mann alle Reisen im Flugzeug zurücklege. „Ja", war die lächelnd erteilte Antwort, „ich habe eben nicht mehr viel Zeit zu verlieren. Das heitzt: kostbar ist die Zeit eigentlich im mer, blotz in der Jugend weih man das nicht so". — Ein >'acl)denkliches Wort. Viele Menschen vernehmen den Weckruf, der sie mahnt, die Zeit zu nutzen, zu spät. Und auch dann denken sie bequem: „Morgen . . . Morgen sänge ich mit einem ganz neuen Lelum an . . Für alle diese ist die Kirche eine unermiidlicl)e und unerbittliche Mahnerin. Ihr erstes Wort am Beginne des Kirchenjahrs, wenn der Priester zum ersten Male in dem neuen Fahrer rund die Epistel verlieht, ist die Riah nung: „Die Stunde ist, vom Schlafe aufzustehen". Im mer ist diese Stunde da, immer ist für jeden der Leben digen die Möglichkeit gegeben, abzusagen der Finsternis lind sich den Werken des Lichtes zuzuwenden. Von Wer ken der Finsternis spricht der Apostel, und er nennt: Schwelgereien und Trinkgelage, Wollust und Ausschivei- sung, Zank und Eifersucht. Ein Dvciklang, der sich in logischer Folge entwickelt und heute noch sich täglich be stätigt wie voreinst. Christ sein heiht, sein Leben so ge stalten, das; cs vor den Augen Gottes bestehen kann. An jedem Tage ist uns das Ziel dieses Lebens näher, an dem über unser Denken und Tun geurteilt werden wird. Roch ist die Zeit unser, noch haben wir die Möglichkeit, uns dem Führer zuzuwenden, in dem allein Heil ist: Jesus Christus. Bartholomäus. Kolping zu Ehren Der katholische Gesellenverein feiert am heutigen Sonntag einen ganz besonderen Gedenktag. Ueberall, wo eine Kolpingsfamilie lebendig ist, treten ihre Mit glieder an diesem Tage zusammen, um des Gründers der katholischen Gesellenvereine zu gedenken, dessen 120. Ge burtstag in die kommende Woche füllt. Im Hinblick darauf, das; sowohl der Geburtstag (8. Dezember) wie der Todestag (4. Dezember) Adolf Kolpings am Anfang des Wintermonats liegt, hat die Führung der deutschen Kolpingsbewegung beschlossen, datz die Aufnahme neuer Mitglieder in den Gesellenverein neben dem St. Iosefs- tag künftig nur noch am 1. Sonntag im Dezember statt finden soll. Heute wird dieser Brauch zum ersten Male verwirklicht, und in feierlicher Neuaufnahme das Stamm buch der deutschen Kolpingsbewegung eröffnet. Am Sitz der Führung des Gesellenvereins in Köln, in der Mino- ritenkirä-e, die Kolpings Grab birgt, iverden an diesem Tcge besondere Feierlichkeiten sein. Ueberall im Reiche werden die Gesellen mit Generalkommunion dieses Tages gedenken. Er soll zugleich ein Tag des Be kenntnisses zum christlichen Deutschen Reiche sein. Gestalt und Werk Kolpings sind zu bekannt, als dah sie hier eingehend geschildert zu werden brauchten. Frei lich ist es ungemein reizvoll, sich etwas näher mit diesem Sohne des Rheinlands zu befassen, der ganz entgegen der Rieinung, die man sonst von rl)einischer Art hat, Zeit seines Lebens ein Mensch war, der die Dinge hart und ernst nahm, und die Aufgaben, die er erkannte, ohne Zögern mit Entschlossenheit und Zähigkeit anpackte. Ein Sohn des Handwerkerstandes, der sich die Bildung, die ihn zum Priesterberufe führte, hart erkämpft hat. Schü ler des gleichen Marzellengymnasiums in Köln, durch das auch der Revolutionär Robert Blum und der grohe Deutsch-Amerikaner Karl Schurz gegangen sind. Wie diese beiden war Kolping ausgeschlossen für die grohen sozialen Entscheidungsfragen seiner Zeit. Auch er sah die Möglichkeit einer Weltrevolution. Aber er ist weit da von entfernt, diese Möglichkeit zu bejahen. Nicht revolu tionäre Zerstörung, sondern organischer Aufbau, das ist für ihn der Weg, der in die Zukunft führt. Ungemein modern mutet uns dieser Adolf Kolping an, der ein glühender Gegner des Libera lismus war, der in dem Vorherrschen der Vernunft, in der Verächtlichmachung des Glaubens, in der Ueber- schätzung der reinen Gehirnbildung und in der schranken losen Freiheit auf wirtschaftlichem Gebiete die Quellen jener Zerstörung sah, die damals Volk und Staat ergrif fen. Es zeugt für die Gröhe Adolf Kolpings, dah er in der Wirrnis der sozialen Probleme jener Zeit klar die ei.tsck)eidenden Linien gesehen hat. Er will die Dinge nicht von auhen l)er meistern, sondern will den kranken Volkskörper von innen her erneuern. Er, der selber auf der Schattenseite des Lebens gestanden hat, der den Fluch des liberalistischcn Systems am eigenen Leibe gespürt hat, will Wirtschaft, Staat und Bildung erneuern, indem er die Menschen erneuert. „Wollt Ihr eine bessere Zu kunft, so müht Ihr sie erziehen", das ist sein Leit wort. So ist die Gründung der Gesellenvereine zu ver stehen. Alis dem entwurzelten Proletarier soll ein stan- desbewuhter Geselle, aus dem Menschen ohne Halt und Heim soll ein Mitglied einer durch Liebe zusammen geschlossenen Familie werden. Für die Familie kämpft Kolping, für die Her stellung einer b e r u f s st ä n d i s che n Ordnung, die die Grundlage sein soll für eine Erneuerung des Staates. Es ist augenfällig, wie stark diese Kern ideen des Gesellenvaters iibereinstimmen mit Gedanken, die heute für die Erneuerung des Reiches richtuugrveisend Ein Wort zum Von Alois Fürst In der Diözese Aachen gibt es eine grohe Dorf gemeinde, deren Bewohner ungewöhnlich zahlreich Mit glieder des Päpstlichen Werkes der Glaubensverbrei tung waren. Zu 00 Prozent waren es Industriearbeiter mit ihren Familien. Als nun im vergangenen Winter fast 80 Prozent dieser Leute arbeitslos waren, schrieb die Missionszentrale in Aachen an den Pfarrer des Ortes, er solle die Vereinshefte nach wie vor verteilen, aber von den Mitgliedern nur die Hälfte oder ein Viertel des ordentlichen Beitrags, oder gar nichts einkassieren. Bald darauf muhte der Pfarrer berichten, seine Pfarrkinder hätten die wohlgemeinte Rücksichtnahme auf ihre traurige Lage entrüstet zurückgewiesen. Gehe es ihnen auch noch so schlecht, die 2,00 NM. im Jahr für die Heidenmission würden sie noch aufbringen. Wen diese Predigt aus dem wirklichen Leben nicht packt, der hat kein Herz im Leit'«. Darum wird sie hier bekanntgegeben, nicht um das Lob jener heldenmütigen Missionssreunde zu verkünden, sondern uns anderen zur Beschämung, zum Beispiel, als Ansporn zur Besserung. Der W e l t m i s s i o n s s o n n t a g ruft die Gewis sen wach. Die Gewissen der allzuvielen Katholiken, die bisher taub waren für die eindringlichsten Mahnungen des Papstes und der Bischöfe; die vielleicht für das eigene Seelenheil ganz nett sorgten, aber nie daran dachten, dah Besitz verpflichtet, auch der Besitz des heiligen Glaubens; Welimissionsiag zu Löwenstein. die kein Gemeinschaftsgefühl kannten, keine Vaterlands, liebe für das Reich Christi. An den hochwürdigen Pfarrklerus richte ich als Lei ter des Werkes der Glaubensverbreitung in Deutschland sauherhalb Bayerns) die ehrerbietige Bitte: auf den kommenden Weltmissionssonntag acht Tage vorher von der Kanzel herab hinzuweisen; am Sonntag selbst Pre digt und Gottesdienst gemäh den oberhirtlichen Verord nungen ganz auf die Ausbreitung des Gottesreiches unter den Heiden einzustellen; für Eintritt in das Werk der Glaubensverbreitung sFranziskus-Taverius-Verein) zu werben, dazu aber auch die äuhere Gelegenheit zu bieten sBeiziehung von Laienhelfern — Förderern und Förderinnen — sehr zu empfehlen); die Kollekte des Tages, nach Befehl des Papstes, für das Werk der Glau bensverbreitung zu veranstalten; vor allem aber, die Gläubigen zu innigem Gebet für das Apostolat der Kirclx unter den Heiden zu ermuntern. Der Segen Gottes für die eigene Gemeinde wird nicht ausbleiben. Ter verewigte Kardinal van Rossum hat für die Arbeit des Werkes vom hl. Petrus für den einheimischen Klerus das Losungswort ausgegeben: Jeder Bischof für einen Bischof, jeder Priester für einen Priester. Jetzt kam von Rom für den Weltmissionssonntag 1033 die Losung: „Jeder Gläubige für einen Ungläubigen!" Katholiken Deutschlands: Wir sind 20 Millionen! Deutsches Bauernrecht im Erbhosgeseh Von Stadtverordneten Verwaltungsamtmclnn Richard Müller, Dresden. „Grund und Boden verlangen ein eigenes Landwirtschafts recht. Der Bauernstand braucht ein eigenes Erbrecht: Bluts erbfolge, das Bauerntum nach Ort nnd Brauch berücksichtigend. Es braucht weiter geschlossene und unteilbare Erbgüter. Diese sollen cs schützen vor Uebcrschuldung, vor Gütcrschacher, vor dein Aufsaugen durch Grotzbesitz, vor dein Verkrüppeln in Zwergwirtschasten. Ein Erbgut mutz mindestens so grotz sein, datz es eine bäuerliche Familie standcsgemätz erhalten kann. Jedem Hof soll eine angemessene Belriebseinrichtung so zugc- hören, datz sie ohne ihn weder verkauft noch verpfändet werden kann. Kein Gut soll stärker belastet werden, als es noch ge deihlich wirtschaften kann. Der Anerbe mutz das Bauerngut so übernehmen, datz er ohne Druck wirtschasten kann." — Wohl mit grotzer Ueberraschung wird man davon Kennt nis nehmen, datz obige Sätze Nus einer Entschlietzung stammen, die eine katholische sozialmissenschastliche Studicnrunde — der unter dem Vorsitze des FUrsten zu Löwenstein sdes Va ters des jetzigen Präsidenten der Deutschen Katholikentage) hauptsächlich süddeutsche Adlige, u. a. Freiherr von Hertling, Freiherr von Vogelsang und bedeutende Moralthcologcn und Moralphilosophen, u. a. auch Franz Hitze angehörten — schon im Jahre 1883 in Salzburg fatzten. Leider sind diese Männer gegen den damals in voller Blüte stehenden Liberalismus mit ihren Anschauungen nicht durchgedrungen. Erst der nationalsozialistische Staat verwirk lichte diese Grundsätze und schasste das im Interesse von Volk und Vaterland so notwendige deutsche Baucrnrccht im Reichs- crbhosgesctz vom 29. September 1933 und der dazu erlassenen Durchführungsverordnung vom 19. Oktober 1933. — Wohl be trifft das Gesetz zunächst unmittelbar nur den Bauernstand, in seiner überragenden Bedeutung und Grütze wird cs aber dar über hinaus den Neubau des deutschen Wirtschasts- und Geseil- schastslcbens entscheidend beeinflussen. Das Ziel der Rcichsrcgierung iätzt sich am besten aus der Einleitung zum Reichserbhosgesetz vom 29. September 1933 erkennen. Hier heitzt es: „Die Reichsregicrung will unter Sicherung alter deutscher Erbsittc das Bauerntum als B l u t s q u e l l e des deut schen Volkes erhalten. Der Vaucrnhos soll vor Ueber- schuldung und Zersplitterung im Erbgange geschützt werden, damit er d a u e r n d a l s E r b e der Sippe in der Hand freier Bauern bleibt. Es soll aus eine gesunde Verteilung der landwirtschaftlichen Besitzgrötzcn- hingewirkt werden, da eine grohe Anzahl lebensfähiger kleiner und mittlerer Bauernhöse, möglichst gleichmätzig über das ganze Land verteilt, die beste Gewähr für die Gesunderhaltung von Volk und Staat bildet. Die Grundgedanken des Gesetzes sind: Land- und Forstwirtschaftsbesitz in der Grötze von minde stens einer Ackernahrung und von höchstens 125 Hektar <500 Morgen) ist Erbhof, wenn einer b a u e r n f ä h i g e n Per son gehörig. Der Eigentümer des Erbhofes heitzt Bauer. Bauer kann nur sein, wer deutscher Staatsbürger, deutschen oder stammcsgleichen Bluts und ehrbar ist. Der Erbhof geht ungeteilt auf den Anerben über. Die Rechte der Miterbm be schränken sich auf das übrige Vermöge» des Bauern. Nicht als Anerben berufene Abkömmlinge erhalten eine den Kräften des Hofes entsprechende Berufsausbildung und Ausstattung: geraten sie unverschuldet in Not, so wird ihnen die Hcimatsznslucht ge währt. Das Ancrbenrecht kann durch Verfügung von todeswege» nicht ausgeschlossen oder beschränkt werden. Der Erbhof ist grundsätzlich unveräuherlich und unbelastbar." sind. Die Gedanken Kolpings haben gerade der heutigen Zeit ungemein viel zu sagen, und die Gegenwart ehrt sich selbst, wenn sie diesen aufrechten Kämpfer gegen den Li beralismus — zu einer Zeit, in der dieser Liberalismus die herrschende Macht war — heute die verdiente Ehre zuteil lverden lätzt. Der Gesellenverein war für Kolping nur Mittel zum Zweck, Werkzeug zur Erneuerung der Familie, der Stände und des Staates. In diesem Sinne saht auch der Tesellenvcrein seine Aufgabe auf, in die sem Sinne arbeiten alle Glieder des katholischen Organi sationswesens, das ja nach dem Rtuster des Kolping werkes seine Ausbildung erfahren l)at und dessen Ziel im Geiste Kolpings Dienst am Volk, Dienst an Staat und Kirche ist. Dyk. Bauer und Scholle. Der Bauernstand soll durch dos Gesetz mehr als bisher mit der Scholle verbunden, an sie gebunden werden. Gerade im industriellen Zeitalter bedarf der Staat eines gesunden, setz- hastcn Bauernstandes, eines Standes, der durch seine Tätigkeit und seine Lebensart als natürliches Gegengewicht zur Stadt- und Industriebcvöllrerung stetig wirkt. Das Geivicht des Bauern standes in der Volksgemeinschaft mutz daher verstärkt werden durch eine stärkere Bindung an die Scholle. Dazu war das so tief einschneidende Gesetz nötig, denn es hat sich gezeigt, datz die liberalistische Auffassung van Grund und Boden ass einer Erwerbsquelle und nur Erwerbsquelle schon lies auch in bäuerliches Denken eingedrungen war Das wurde da durch begünstigt, datz das frühere besondere bäuerliche Erbrecht meistens beseitigt und dah der ländliche Grundbesitz durch die liberale Gesetzgebung den gleichen Bestimmungen unterworfen mar, >vie sonstige Vermögcnsbestandteile. Grund und Boden ist aber keine Ware. Wenn auch unserem heutigen Denken der durch das Reichs erbhofgesetz gebrachte Zwang an die Scholle vielfach noch unge wohnt erscheint, so wird doch eine eingehendere Prüfung ohne weiteres ergeben, datz diese starke Bindung des Bauernstandes an die Scholle im Interesse des deutschen Volkes unbedingt nötig war. Gemeinnutz geht vor Eigennutz. Soll dieser Grundsatz schon allgemein siir Besitz Geltung haben, so gilt er in ganz besonderer Weise vom Eigentum an Grund und Boden. Grnnd und Boden sind innerhalb des Staates nur in einem begrenzten Ausmatze vorhanden. Wer davon besitzt, ist der Allgemeinheit in ganz besonderer Weise vcrvslichtct. Das sehen wir schon aus der Geschichte. Die alt germanische Auffassung betrachtete den Besitz an Grund und Boden nur als Leh e n der Familie oder der Sippe. Der Besitzer des Grund und Bodens übte gewissermatzen eine Trcu- handtütigkeit für die Sippe aus. Sowie damals die Sippe, so hat heute die Volksgemeinschaft ein Anrecht darauf, datz auf jedem Erbgute ein Treuhänder, der Besitzer, verantwortlich ist für die Erhaltuüg eines gefunden Bauernhofes, einer aus reichenden Nahrungsgrundlagc. Dieser Forderung der Volks gemeinschaft müllen unter Umständen Einzelrechle weichen. Das Allgemeinwohl, das Wohl des ganzen Volkes ist den pri vaten Interessen Einzelner voran zu stellen. Diesem Grund sätze müssen sich auch die Miterben hinsichtlich der Unteilbarkeit des Erbhofes fügen. Nach dem Willen der Reichsregierung soll in Zukunft jeder eingetragene Erbhof unteilbar sein. Keine Zer splitterung und Verkrüppelung des bäuerlichen Grundbesitzes darf mehr erfolgen. Wenn auch in einzelnen Teilen Deutschlands die Unteil barkeit des bäuerlichen Grundbesitzes bis in die jüngste Zeit noch Sitte war, so überwog doch im grotzen und ganzen die Sitte der freien Teilbarkeit. Man betrachtete eben den Besitz an Grund und Boden als gleichartig mit dem Besitz an Geld oder sonstigen Gütern. Von dieser Gewohnheit der freien Teilung mich nunmehr abgegangen werden. Beim Tode des Bauern bildet in Zu kunft der Erbhof sowohl hinsichtlich der gesetzlichen Erbfolge, als auch hinsichtlich der Erbteilung einen besonderen Teil der Erbschaft. Er geht Kraft Gesetzes ungeteilt auf den Anerben über. Erbfolge. Zu Anerben sind In folgender Ordnung berufen: 1. Die Söhne des Erblassers: an die Stelle eines verstorbenen Sohnes treten dessen Söhne und Sohnessöhne. 2. Der Vater des Erb lassers. 3. Die Brüder des Erblassers: an die Stelle eines ver storbenen Bruders treten dessen Söhne und Sohnessöhne. -1 Die Tochter des Erblassers; an die Stelle einer verstorbenen Tochter treten deren Söhne und Sohnessöhne: 5. Die Schwe stern des Erblassers: an die Stelle einer verstorbenen Schwe ster treten deren Söhne und Sohnessöhne. 0. Die weiblichen Abkömmlinge des Erblassers und die Nachkommen von solchen, soweit sie nicht bereits zu Nr. 4 gehören. Der dem Mannes- stamm des Erblassers Näherstehende schliesst den Fcrnerstehen- den aus. Im übrigen entscheidet der Vorzug des Mannes geschlechts. Wer nicht baucrnsähig ist, scheidet als Anerbe aus <baucrn- fähig --- der Bauer mutz ehrbar sein; er mutz fähig sein, einen Hof ordnungsgcmätz zu bewirtschaften). Ein Verwandter ist nicht zur Anerbenfolge beruscn, solange eine Verwandter einer vorhergehenden Ordnung vorhanden ist. Innerhalb der gleichen