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01-Frühausgabe Leipziger Tageblatt und Handelszeitung : 30.07.1914
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1914-07-30
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id84535308X-19140730011
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id84535308X-1914073001
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-84535308X-1914073001
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Leipziger Tageblatt und Handelszeitung
-
Jahr
1914
-
Monat
1914-07
- Tag 1914-07-30
-
Monat
1914-07
-
Jahr
1914
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Deutscher tzanöwerks- unö Gewerbekammertas. Ilg. Mannheim, 29. Juli. Der 16. Deutsche Handwerks- und Eewerbekammer- lag beendete heute seine Arbeiten. An erster Stelle beschäftigte man sich mit der Frage der Regelung der gewerberechtlichen Verhältnisse der weiblichen Handwerker. Der Syndikus der Hamburger Gewerbekammer, Dr. Hampke, führte dazu aus: Die Frage der Frau im Handwerk hat bereits zweimal den Deutschen Handwerks- und Ge- werbekammertag beschäftigt. Auf beiden Kammer tagen wurden Beschlüsse nicht gefakt. Ader es zeigt sich, daß die Frage der Frau im Handwerk ganz un gemein grosie Fortschritte in Deutschland gemacht hat, und zwar sind diese Fortschritte in der Hauptsache wohl zu danken dem Gesetz über den sogenannten kleinen Befähigungsnachweis vom 13. Mai 1'308. Durch die in diesem Gesetz vorgesehene Uebergangszeit mit dem Stichtag, dem 1. Oktober 1013, wurden die Kammern gezwungen, sich energisch mit der Frage der Frau im Handwerk zu beschäftigen. Ganz besonders ist auch die Frage der Frau im Handwerk gefördert worden, neben den Bestimmungen des „kleinen Befähigungsnachweises", durch die preußischen Ministerialerlasse vom 11. November 1900 und besonders vom 18. Juli 1911. Auch die Frauen selbst haben die Bedeutung der Regelung der Frage der Frau im Handwerk im allgemeinen anerkannt. Das führte zur Gründung des Berbandes für handwerksmäßige und f a ch l i ch e A u s b i l d u n g der Frau, der durch seine großen Verbandstage ebenfalls sehr dazu beigetragen hat, das Verständnis für die Wichtigkeit der Angelegenheit in die weitesten kreise der weib lichen Handwerker zu tragen. Man kann auf Grund der neuesten vorliegenden Enquete, sagen, daß sämtliche Kammern, außer Sig maringen, die Gewerbe der D a m e n sch n e i d e r ei, Butzmacherei und derFriseuIen als hand werksmäßige Gewerbe anerkannt haben und Vorschriften zur Regelung des Lehrlingswefens in diesen Gewerben erlassen haben. Außerdem werden von einer Anzahl von Handwerkskammern auch noch Stickerinnen, Kor seit näherinnen, Weiß näherinnen und andere Gewerbe als handwerks mäßig anerkannt. Für die hauptsächlichsten hand werksmäßigen weiblichen Gewerbe, die Damen schneiderei, Putzmacherei und das Friseuscngewerbe, haben fast alle Kammern Kurse eingerichtet als Vorbereitung für die Gesellenprüfung, und noch viel zahlreicher sind die Kurse als Vorbereitung für dce Meisterprüfung. Alle diese Kurse sind mit großem Eifer von den betreffen den jungen Handwerkerinnen besucht worden. Vielfach haben sich die Kammern bemüht, für die Damenschneiderinnen, Friseusen und Putzmacherinnen Fachklassen einzuri.l>ten, damit das nötige theoretische Wissen auch in der Schule diesen jungen Handwerkerinnen geboten werden kann. Jedoch sind diese Bestrebungen leider immer noch nicht zum Durchbruch gekommen. Die erste These lautet daher: „Der 16. Deutsche Handwerks- und Eewerbe- kammertag hält eine Lösung der Frage der Frau im Handwerk im Sinne der Beschlüße der Kammer tage zu Nürnberg und Königsberg und im Sinne des Ministerialerlasses des preußischen Ministers für Handel und Gewerbe vom 18. Juli 1911 für dringend erforderlich und empfiehlt daher allen Handwerks- und Gewerbekammern nachdrück lichst, die Bestimmungen der Gewerbeordnung auf die weiblichen Handwerksberufe in Anwendung zu dringen. Insbesondere sind die Verhältnisse der Damenschneiderei, der Putzmacherinnen und der Fri seusen von allen Kammern aus Grund der gesetzlichen Bestimmungen zu regeln." Der wundeste Punkt der ganzen Frage der Frau im Handwerk betrifft die sogenannten Haus- b e d a r s s l e h r m ä d ch e n. Vielfach wird, um die Bestimmungen der Gewerbeordnung zu umgehen, von den jungen Mädchen aus Unverstand erklärt, daß sie den Beruffür den Hausbedarf erlernen wollen, um dadurch der Ausbildung mit einer längeren Lehr zeit überhoben zu sein. Bon Anfang an war man sich daher in den Kreisen der Handwerks - und Ee- werbekammern nicht recht klar, welche Stellung man den sogenannten Hausbedarfslehrmäochen gegenüber einnehmen sollte. Viele Kammern wollten gar keinen Unterschied machen zwischen den eigentlichen Lehr lingen und den Hausbedarfslehrmädchen. Syndikus Dr. Hampke begründet eingehend folgende Forderungen, die geeignet seien, die Frage der Frau im Handwerk einen wesentlichen Schritt vorwärts zu bringen: „Um eine möglichst einheitliche Durchführung der gesetzlichen Bestimmungen für die Fran rm Hand weck bei allen Kammern zu ermöglcchen, empfiehlt der 16. Deutsche Handwerks- und Gewerbekammertag zu Mannheim den Handwerks- und Gcwerbekammern für die D a m e n s ch n e i d e r i n n e n einheitlich.eine dreijährige und für die P utzmacherinnen und Friseuse n einheitlich eine M indcstlehr - zeit von zwei Jahren festzusetzen". Der 16. Deutsche Handwerks- und Gewerbekammer tag empfiehlt weiter den einzelnen Kammern, eine Festsetzung der Höchst za hl der Lehrlinge auf Grund des 8 130 G. O. noch nicht vorzunehmen, da die Verhältnisse bei diesen weiblichen Berufen noch nicht genügend geklärt sind. Statt dessen dürfte cs sich empfehlen, daß alle Handwerks- und Gewerbe kammern auf Grund des 8 128 E. O. gegen die leider noch bei den weiblichen Berufen in größerem Maße vorhandene Lchrlingszüchterei energisch vorgehen. Der 16. Deutsche Handwerks- und Gewerbekammer, tag beschließt, den Handwerks- und Grwerbekammern zu empfehlen, möglichst auch bei der Ausbildung der weiblichen Lehrlinge an der Meister lehre als der empfehlenswertesten und ordnungsmäßigsten Aus bildung des jungen Nachwuchses festzuhalten, Sollen aus Grund des 8 219Abs. 5E. O. Kurse an Fachschulen anerkannt werden, so darf dies nur bei solchen Fach schulen der Fall sein, die entweder staatlich oder vom Staate anerkannt sind. Es muß entweder vor oder nach dem Schulbesuch eine praktische Lehrzeit in einem Werlstattbetriebe bis zu ein Drittel der Lehr zeit stattfinden. Bei Neuerrichtung und bei weiterer Anerkennung solcher Unterrichtsanstalten ist eine gutachtliche Anhörung der Handwerks- und Ee- wcrbekammern zur Prüfung der Bedürfnisfrage er forderlich. Der 16. Deutsche Handwerks- und Eewerbekammer- tag empfiehlt ferner den Handwerks- und Gewerbe kammern, zu bestimmen, daß für solche junge Mäd chen, die sich in einem weiblichen Handwerk einige Kenntnisse für ihren eigenen Bedarf ancignen wollen (sogenannte Hausbedarfslehrmädchen), nur eine Beschäftigungsdauer bis zu sechs Monaten zugelassen wird. Solche Hausbcdarfslehrmädchen sind durch Lehranzeigen bei den Kammern anzu melden Diese Anzeigen sind lediglich als Kontroll maßregeln anzuschen. Den Sonderverhältnisscn des Frijeurgewecbes ist in der Weise entgcgenzukommen, daß hier nicht eine Tätigkeit bis zu sechs Monaten, sondern bis zu vier Wochen als Ausbildungszeit anerkannt wird. Der 16. Deutsche Handwerks- und Eewerbe- kammertag empfiehlt schließlich den Handwerks- und Grwerbekammern, bei den Landeszentralbehördcn nachdrücklich darauf hinzuwirken, daß »Zuschneide- lurse". .Zuschneideakademien", „Frifeurakademien" und andere gewerbliche Privatschulcn zu den ge werblichen Unterrrichtsan st alten zu rechnen und die Inhaber dieser Unterrichtsanstalten einer Konzession zu unterwerfen sind, die im Sinne der Beschlüsse des Würzburger Kammertages seitens der einzelnen Bundesregierungen zu regeln sein dürste." In der Besprechung wandte sich Friseurmeister Schütz-Stuttgart gegen die 2jährige Lehrzeit des Friseuraewerbes. Die dreijährige Lehrzeit sei eine Notwendigkeit, die Hausbedarsslehre im Friseurgewerbe sei überflüssig. — Baugewerksmeister Herzog- Danzig äußerte dieselben Bedenken auch für das Putz macherinnengewerbe. Man müsse an den gesetzlichen Bestimmungen der drei jährigen Mindestlehrzeit frsthalten. Schuhmacher- Obermeister Figge - Köln fordert im Namen der Kölner Damenschneiderinnung Sicherungen nach der Richtung hin, daß die Bestimmungen der Omonatigen Hausbedarsslehre nicht mißbraucht werden. Es müsse verlangt werden, daß die sechsmonatige Lehrzeit genüge für Mädchen, die ihr eigenes Material für ihren eigenen Bedarf verarbeiten. Aehnlich äußerten sich auch andere Redner. — In seinem Schlußwort tritt der Referent Dr. Hampke den geäußerten Bedenken entgegen. Die Resolution wird darauf» mit einem Zusatz Figge angenommen, in dem es heißt, daß nur eine einmalige sechsmonatige Haus bedarfslehrzeit stattfinden dürfe. — Die weiteren Punkte der Tagesordnung wurden wegen des Ernstes der politischen Lage, der bei vielen Teilnehmern die Notwendigkeit einer Abreise wünschenswert erscheinen läßt, abgesetzt, und der Vorsitzende Obermeister Plate schloß die Tagung mit einem Hoch auf das deutsche Handwerk. Kecvt unü Bericht. Königliches Lan-gericht. Leipzig, 29. Juli. ; Eingestelltes Verfahren. Der Asphaltarbeiter L. ist vom Schöffengericht wegen Nötigung zu einer Woche Gefängnisstrafe verurteilt worden. Diese Be strafung hing mit einem Auftritt zusammen, der sich am 2. Mai in der Nähe der Riebeckbrauerei zugetra- gcn hat. An diesem Tage war der Asphcrltarbeitcr Lo. zu einem dort patroullierenden Schutzmann gekom men und hatte ihn um Hilfe gegen L. gebeten, der ihn bedroht habe: „Wenn du nicht dem Verbände bes trittst, dann haue ich dir die Fresse voll, du Lump, du Vagabund!" In der schöffengerichtlichen Ver handlung zog Lo. den von ihm wegen Beleidigung gegen Len Angeklagten L. gestellten Strafantrag zurück mit der Begründung, daß er die Bestrafung des L. nicht wünsche, da er von seiten seiner Mit arbeiter sonst große Unannehmlichkeiten zu gewärti gen habe. So kam es nur zu der oben erwähnten Bestrafung des Angeklagten L. wegen Nötigung, gegen welches Urteil L. Berufung an das Landgericht ein legte, so daß sich jetzt die Ferienstrafcammer mit der Angelegenheit zu befassen hatte. Die Strafkam mer kam zu dem Erkenntnis, daß die Nötigung nicht erwiesen sei, und so wurde das Verfahren gegen den Angeklagten L. eingestellt. : Wege» eines Sittlichkeitsverbrechen» im Sinne des 8 176 Ziffer 3 des Reichsstvafgesetzduches hatte sich der Dienfttnecht Friedrich Georg Seydel vor der Ferienstrafkammer (3 des Landgerichts zu verant worten. Dce Verhandlung fand hinter verschlossenen Türen statt. Die Beweisaufnahme ergab die Schuld des Angellagten, uud das Urteil lautete auf ein Jahr Gefängnis. « Ein geradezu blindes Vertrauen hat die Kell nerin N. ihrem Geliebten, dem Chauffeur Karl Walter Röhling, entgegengebracht, der es iir der schnödesten Weise mißbrauchte. Röhling schwindelte dem Mädchen, das glaubte, er werde es heiraten, vor, daß er in Wien eine sehr gute Stellung in Aussicht haoc. Er solle sich persönlich dort vorstcllcn, es fehle ihm indessen augenblicklich an Reisegeld dorthin; ob sic ihm aushelfen wolle, er brauche etwa 6t) Al. Die 9k. gab Röhling ein Sparkassenbuch mit der Erlaub nis, daß er den Betrag davon abhebcn dürfe. Röh ling holte sich das Geld auch, vertat es und erzählte dann einige Tage darauf, daß er in Wien gewesen sei und die Stelle bekommen habe: es sei nun nötig, daß er sich mit einem passenden Anzug versehe und dann abreise. Die N. war sofort bereit, ihm noch- mals auszuhclfen; sie übergab ihm noch ein Spar kassenbuch und die Schlüssel zu ihrer Wohnung, wo hin er das Buch dann wieder bringen sollte. Diese günstige Gelegenheit hat Röhling benutzt, um dem Mädchen zwei weitere Sparkassenbücher zu stehlen. Er hob im ganzen 700 ab und verschwand. Er ist nach England gefahren und wollte nach Afrika. Diesen Plan hat Röhling aber dann nicht ausge- sührt. Er kehrte vielmehr nach Leipzig zurück und verstand es, mit der N. eine Aussöhnung herbeizu führen. Auf seine Bitten hat ihm die N. am :>1. März wieder ein Sparkassenbuch über 177,42 gegeben, wovon er 75 .st abhebcn sollte, und irrtüm licherweise auch ein Sparkassenbuch mit einer Ein lage von 839 -L, das einer Verwandten von ihr ge hörte. Von beiden Büchern hat Röhling die Ein lagen bis auf den letzten Pfennig abgehoben und von den Geldern lustig gelebt, bis er auf die Anzeige der N. verhaftet wurde. Die Ferienstrafkammer O verurteilte den Angeklagten Röhling zu drei Jahren Gefängnis. In Berücksichtigung der Gemeinheit der Gesinnung, die er an den Tag ge legt hat, wurden ihm die bürgerlichen Ehrenrechte auf fünf Jahre abgesprochen. ! Diebstähle. In der Zeit vom 2. bis 13. Mai waren in mehreren Produktcngcschäftcn in der Hauptstraße in Leutzsch, in der Pariser Straße in Gohlis, in der Bergstraße in Reudnitz und in der Dufourstraße Wurst und Flcischwaren, und in einem Geschäfte am Roßplatz eine Partie Hemden und Hüte gestohlen worden. Die polizei lichen Nachforschungen hatten den Erfolg, daß sieden Personen festgenommen wurden unter dem Verdachte, die Täter gewesen zu sein. Sie befanden sich heute vor der Ferienstrafkammer 6 auf der Anklagebank. Es waren der Zimergcselle Wilhelm Kurt Max Karl Jänichen, der Handarbeiter Friedrich Pose, der Schneidergeselle Friedrich Hermann Schneide wind, der Arbeiter Friedrich Wilhelm Karl Schulze, d.'r Bauarbeiter Karl Albert Erich Bauer, der Klcmpncrgcselle Karl Wilhelm David Koch und der Arbeiter Richard Cölestin Vorsatz. Die ersten vier Angeklagten waren auch des Banden diebstahls angcklagt, Vorsatz noch tvr Hehlerei, da er einzelne der gestohlenen Sachen in seinen Besitz gebracht haben sollte. Die Verhandlung ergab nicht, daß bandcnmäßige Diebstähle Vorlagen. Im übrigen gaben die Angeklagten alle zu, die Diebstähle aus geführt zu haben, nur Vorsatz bestritt jegliche Teil nahme. Es konnte ihm auch nichts nachgcwicsen werden, und so erfolgte seine Freisprechung. Das Urteil lautete gegen Jänichen aus 6 Monate Gefäng nis, gegen Pose, der von den Angeklagten am schwersten vorbestraft ist, auf 2 Jahre und 6 Monate Gefängnis und 3jährigen Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte, gegen Schncidcwind auf 1 Monat und 2 Wochen Gefängnis, gegen Schulze auf 1 Jahr 1 Monat Gefängnis und 3 Jahre Ehrenrechtsvcrlust, gegen Bauer auf 5 Monate Gefängnis und gegen Koch auf 10 Monate Gefängnis uno 3 Jahre Ehrenrechtsvcrlust. SSchsiscve Nachrichten Dresden, 29. Juli. * Eine große Brandprobe von wissenschaftlicher Be deutung soll anläßlich der cm kommenden Jahre hier stattfindcnden Ausstellung „DasDeutschc Hand werk" abgehalten werden. Die Projekte der ge planten neuen Brandhäuser werden auf ungefähr 35 000 .st veranschlagt. Mit dem Bau auf einem von der Stadt Dresden zur Verfügung gestellten Ge lände im Ostragehege soll Anfang September be gonnen werden. * Wasserstand der Elbe: Dresden — 62 Von den böhmischen Stationen sind die Meldungen nicht ein gegangen. big. Buchholz, 29. Juli. Die Gesamtzahl der bei der Stadt verwalteten Stiftungen beträgt nach einem vom Stadtrate herausgegebenen Stiftungs buche zurzeit 83; die Gesamtsumme ihres Vermögens rund 400000 A4 Davon entfallen auf Kinderfürsorge, Schule und Erziehung 27 Stiftungen mit 67000 .//, auf Armenpflege 16 Stiftungen mit 113l)00 A4, Krankenfürsorge und Gesundheitspflege 53 Stif tungen mit 49000 Aik. Altersversorgung lBürger- hospital) 14 Stiftungen mit 81000 A4, 3 Familien stiftungen mit 13000 ./L und auf sonstige Stiftungs- zwecke 10 Stiftungen mit 87 000 At Außerdem ver waltet die Stadt noch 19 Stiftungen mit 30800 AL Kapital für kirchliche Zwecke. * Annaberg, 29. Juli. Die am 1. Januar 1915 ab geltende Gemeindesteuerordnung fand in einer gemeinschaftlichen Sitzung des Rates und der Stadtverordneten gestern nahezu einstimmige Annahme. Danach wird der Eesamtbedarf der Ge meinde gedeckt zu 85 Proz. durch die Eemeindeein- kommensteuer, zu 7'/, Proz. durch die Grundsteuer, zu 7'/, Proz. durch die Hundesteuer, Betriebssteuer für Schankwirtschaften, Biersteuer, Lustbarkeitssteuer, Besitzwechselabgabe, Zuwachssteucr und Wanderlager steuer. Eine neue Steuer gelangt demnach hier nicht zur Einführung, aber die Kopfsteuer, die bisher erhoben wurde, kommt in Wegfall. Die Kirchensteuerordnung und die Schulsteuerordnungen beider Konfessionen fanden gleichfalls Annahme. * Annaberg, 29. Juli. Am 26. Juli hat der Bundesvorstand des Wettinschützenbundes im König reich Sachsen die Schießanlagen für das 11. Wettin- bundesschießen, das vom 9. bis 14. August hier stattfindet, zusammen mit dem Stadtrat zu Anna berg geprüft und abgenommen, worauf dann ein Probeschießen stattgefunden hat. Es wird darauf hingewiesen, daß bei diesem Bundes schießen ausschließlich graue Ausweiskarten gel ten. die vom Bundesschatzmeister, Geschoßfabrikant Heinze, Löbau, zu erlangen sind. Aller dings nur für Mitglieder der dem Bunde angehörigen Korporationen. Ohne Ausweiskarten wird keine Festkarte erteilt, und die Beteiligung am Schießen ist unmöglich. Zur bloßen Teilnahme am Festzug, Fest mahl und sonstigen Vergnügungen, Veranstaltungen ist Ausweiskarte nicht erforderlich. Die Kgl. Staats bahn wird voraussichtlich am 9. August vormittags 8.50 Uhr von Flöha einen Vorläufer nach Annaberg abgehen lassen. m. Zittau, 28. Juli. Eine hier von der sozial demokratischen Parteileitung einberufene Protest - Versammlung gegen den österreichisch serbischen Krieg ist von dem Stadtrat ver boten worden. Dce Versammlung sollte unter freiem Himmel mit dem Thema: „Das Volk gegen den Krieg" stattfinden. Der Stadtrat begründet das Verbot u. a. mit der Tatsache, daß in Zittau rund 6000 österreichische Staatsangehörige wohnen, von denen sicherlich ein großer Teil nicht die Auffassung der Verhältnisse teile, wie sie durch die gesamte sozialdemokratische Versammlung provoziert werden soll. Es sei deswegen eine Gegendemonstration zu befürchten, die im Interesse der öffentlichen Sicher heit vermieden werden müsse. Thüringen und Provinz Sachsen. * Gera (Reuß), 29.Juli, Der Bäckergehilfen- zweigdund Anhalt-Thüringen des Deutschen Bäckergehilfenbundes hielt hier gestern seinen achten Verbandstag ab, der aus allen Verbandsstädten be sucht war. Nach Erledigung der geschäftlichen Ange legenheiten wurde eine Resolution dahingehend an genommen, daß mit allen Mitteln dahin gestrebt werden soll, daß im Bäckergewerbe eine allgemeine 22 stündige Sonntagsruhe zur Einführung gebracht werden soll. — Der nächste Zweigbundestag soll 1916 in Altenburg stattfinden. * Weimar, 29. Juli. Heute hat sich der Bankier August Sahl, Inhaber des bekannten Bankhauses A. Sahl Kastners Nachfolger, in seinem Hause er schossen. Was den 65 Jahre alten Mann zu diesem Schritte veranlaßt hat, ist noch nicht festgestellt. Der Bruder des Verstorbenen, der zugleich Prokurist der Firma ist, ist verreist, ohne daß jemand seinen Aufenthalt kennt. Das Geschäft gehört zu den be deutendsten Bankgeschäften Thüringens, und der Ver storbene genoß in allen Kreisen das vollste Vertrauen. * Wöhlsdorf b. Auma, 29. Juli. Gestern früh ist das Hugo Wächterschc Wohnhaus gänzlich ab gebrannt. Das Haus des Nachbars Opitz erlitt Schaden; man vermutet Brandstiftung. Nachrichten vom Tage. Falsche Reichsbanknoten. Berlin, 29. Juli. Das Reichsbankdirek torium macht folgendes bekannt: Seit kurzem sind Nachbildungen der Reichsbanknoten zu zwanzig Mark in Bayern, Württemberg und Baden zum Vorschein gekommen. Die Nachbildungen sind insbesondere daran zu erkennen, daß auf ihnen die Fasern nur mangelhaft durch Druck nach geahmt und kaum zu sehen sind, wenn man die Fälschung gegen das Licht hält, während in diesem Falle bei den echten Noten die Fasern deutlich und in Masse heroortreten. Indem wir auf diese Fälschung aufmerksam machen, versprechen wir demjenigen, der zuerst einen Verfertiger oder wissent lichen Verbreiter dieser Nachbildungen bei einer Orts- oder Polizeibehörde oder bei einem Gericht dergestalt anzeigt, daß die Täter zur Untersuchung gezogen und bestraft werden können, eine Beloh nung von dreitausend Mark, die wir uns vorbehalten, unter Umständen noch zu erhöhen. Die Feuerwerksexplosion in Dudeln. Pamplona, SS. Jnlt. Aus rudela wird gemeldet, das; dort infolge der Exvlosiou von Feuer werk bet einem Volksfest 25 Personen ge tötet und etwa 50 Verwundet wurden. Von den letztere» liegen mehrere im Sterten. Die Mehrzahl der Leichen wurde in schrecklicher Weise geköpft. Die rlöpfe wurden wett sortgeschleudert. Kunllkalea-er. Theater. atäVtische Theater. Im Alien Tl> eater keine Toniicrslag „Schneider Äibbcl", morgen „Iphigenie auf Tauris", Sonnabend „Wie einst im Mai". — Im Operetten theater heute und morgen „Orpheus« in der Unterwelt", Sonnabend „Ter Gras von Luccmburg". Tie nächste volks tümliche Vorstellung findet am Montag statt, und zwar wird „Ter liebe Augustin" gegeben. Leipziger Schauspielhaus. Leute Gastspiel Anton Jwnck „Ter müde Theodor". — Morgen und die folgenden Tage Gastspiel Anton Franck „Ter müde Theodor", «amtliche noch außenstehende Tutzendkarte» und Bons haben nur noch bis 3l. Juli Gültigkeit. Battenberg-Theater. Tonnerstag: „Johannisseuer." Schauspiel von Sudermann. — Morgen und folgende Tage: „Großstadtluft." * «aturthratrr, Part Meusdorf. Täglich „Hans- Sachs"-Spicle, u. a. ..Ter Rostdieb zu Fünsing", „Halber brüten", „Heist' Eisen" und „Ter fahrende Schüler ,m Paradies". Vergnügungen. Kristallpalast-Theater. Infolge der Vorberei tungen zur Bactercr-zachiinsstetlung fallen die Baiietccvorstcllungen aus. — Im Partecrefaal von abends 8 llhr an Konzert des Varicteeorchesters Gustav Curth. — 2m Kristallpalast-Eafe finden täglich zwei Konzerte des Berliner Metropolenscmbles statt, und zwar nachmittags von >/,5—7 Uhr und von 9—2 Uhr nachts. Varietee Battenberg. Heute Ehrcuabend für Ott» Neuner,- au dem der beliebte und geistvolle Humorist seine besten Schlager servieren wird. Teilt Auftreten erfolgt gegen V-lO Uhr. Alle Freunde eines wirklich gesunden und geist vollen Humors sind herrlichst zu diesem Bencsizabend ein geladen. Zoologischer Gart em. Es sei besonders darauf auf merksam gemacht, dast Ende der Woche weitere Blüten der Victoria regia zu erwarten sind. Heute TonnerStag, nachmittag- 4 Uhr, konzertiert die 77cr Artilleriekapellc unter Leitung des Obermusikmcisters Goldberg. — Der kommende Sonntag ist wieder ein „billiger Tag", der Eintritt beträgt für Erwachsene nur 30 Pf. und für Kinder nur 15. Pf. P a l m e n g a r t e u. Heute Elitetag! Herr Lbcrmusik- mcister I. Kapitain hat für die beiden Konzerte des Mufikkorps der 106er Eliteprogramme ausgestellt. Für die Kleinen finden unter Leitung einer Kindergärtnerin Jugendspiele statt und der groste Weiher ladet zu genußreicher Bootsfahrt ein. Am Abend wird die farbenprächtige Lcuchtfontäne ihr herrliches abwechslungsreiches «spiel bewundern lassen und Gesellschaft»- und Palmenhaus werden das Elitegetvand der Illumination anlegcn. Aus die Veranstaltungen am nächsten Sonntag und Mittwoch sei besonders verwiesen. Sanssouci. Rechte und echte volkstümliche humorvolle Kost bieten die bekannten Kristallpalast-Sängcr auch heute abend > wieder. Tie Soiree beginnt um 8 Uhr. Borzugskartcu haben Gültigkeit. Um 10 Uhr folgt der flotte und beliebte 'Donnerstagsball bis 1 Uhr; während desselben läßt Herr W. Städter wiederum köstliche Blumen an die Tänzerinnen und Tänzer gratis verteilen. Leipziger veremsiebea. * Unabhängiger Bildungsverein fürs per sönliche und ö s s e n t l i ch c Le b en. FreieRedevereinigung, Schulstrastc 3 part., „Zum Augustiner". Heute Donnerstag, abends Uhr, spricht Herr Viertel über „Vererbung und Venvandtcs". Gäste (auch Damen) stets willkommen. Freie Aussprache. Unterrichtswesen. * Hochschule für kommunale un» soziale Ver waltung, Hüt«. Das Vorlesungsverzeichnis der Hochschule für kommunale und soziale Verwaltung für das Wintersemester 1914/15 ist erschienen. Ter Studienplan ist weiter ausgebaut worden. Er umfaßt die Gebiete der Rechtslehre, der Wirtschastslehrc und Kulturpstegr, der Statistik, dcrBersicherungslchreund dcr Technik. Außerdem können die immatrikulierten Studierenden der Ver- waltungshochschule die Vorlesungen an der Handelshochschule unentgeltlich belcgen. Gegenüber dem letzten Vorlesungsverzeichnis fand eine Erweiterung auf dem Gebiete des VerwaltungSrechts statt. Es tverden nicht nur die „Grundlagen" und das „Spezielle Bcrwaltungsrecht", sondern auch die Sondcrgcbicte der wirtschaftlichen Verwaltung besonders behandelt werden. Äußer der Erweiterung der Vorlesungen über das Bürgerliche Recht, die sich auch über Zivilprozeß- und Konkursrecht erstrecken werden, sind noch die neue Vorlesung über „die Nutzbar machung der Sozialversicherung durch die Gemeinden" und die „Versichcrungsrcchncrischcn Hebungen insbesondere auf dem Ge biete der Sozialversicherung" hervorzuhebcn. Ucber die Ncu- cinrichtnngen der Hochschule u. dgl. unterrichten die Interessenten unentgeltlich zur Verfügung stehenden „Mitteilungen", von denen bisher 3 Nummern erschienen sind. Die Vorlesungen und Hebungen beginnen am 22. Oktober. Ein Glanzpunkt der Münchener Ausstellung „DaS GaS". Hoch über dem weiten Eingänge einer offenen Haupt halle grüßt uns in weiß leuchtenden Riesenleltern das Wort „Auer". Wir betreten die Abteilung der Ausstellung, die unter dem Zeichen dieses tveltbekannten "Namens steht, mit den höchsten Erwartungen — und wir werden nicht enttäuscht. Tas Neueste und Vollkommenste, was die moderne Beleuch tung»- und Gastechnik geschaffen hat, wird uns hier in muster gültiger Aufmachung vorgesührt mit instruktiver uud klarer Hervorhebung und Betonung aller technisch, ökonomisch und künstlerisch wichtigen Momente. Ter größere vordere Haupt raum ist für die systematische Vorführung der drei Gas- bclcuchtungsformen des „Pharos"-Lichtcs (Preßgas- und Preßluit- Starklicht), des „D e g e a" - N o r m a l - L i ch t« s und des Nicdcrdruck-StarklichteS bestimmt und eingerichtet, die rechts und links in zwei raffiniert gegliederten Halbrotunde» in ihren verschiedenen Lampcntypen und Lichtstärken (von 10 Kerzen bis 4000 Kerzen) mit vrachtvoller lleberjichtlichkeit und lehr reicher Einzeldemoustrierung gezeigt werden. Vor jeder Halb rotunde steht ein Kiosk, in dem der Werdegang des berühmten „Dcgea"-Glühstrumvscs von der rohen Ramiesaser bis zum gebrauchsfertigen Glühkürver naturgetreu plastisch veranschaulicht wird. Um die Mittelsäulc des HauptraumrS ist. eine von mild- wcistem „Tcgea"-Licht rageshell überstrahlte Gruppe arrangiert — ein Rundtisch mit Korbklubsesselir, aus dem sich Zeitschriften, Zeitungen, Adreß- und Kursbücher, belehrende Schriften aller Art, Schreibmaterial usw. befinden. Diese Gruppe dient lediglich für de» Empfang und zur Bequemlichkeit der Besucher. Ein breiter Durchgang führt von der Borderhalle in die zweite Hauptabteilung. Hier sehe» wir die Erzeugung des Preß- gas-Starklichtes und der Preßluft-Heizung mit ihrem Maschinenbetrieb. Von den Spezialitäten der Preßluft- Heizung, welche die Auergesellschaft geschaffen hat, seien be sonders erwähnt: ein Gqs-Bügeleisen, ein Gas- Lötkolben, eine Gas-Kcssclbeheizung uiü» ei» Apparat zur G a s - K e s s cl b c hei z un g. Auch hier wie in der ersten Abteilung werben die in vollem Betriebe ge zeigten naturgetreuen Modelle durch eine sinnreich auSgewählte Serie instruktiver bildlicher Darstellungen (Photographien, Zeich nungen, Tabellen usw.) aufs zweckmäßigste ergänzt. In drei mit erlesenem modernen Geschmack eingerichteten Wolmräumcn kann man schließlich die neuesten Beleuchtnngs- und Heizungs typen der Auergesellschaft in ihrer praktischen Amvendung, in ihrer technischen Bollcndung und künstlerischen Wirkung bewundern. — So präsentiert sich uns alles in allem die '.'lbtcilung der „Tcutschen Gasgltthlicht-Aktiengesellschast" (Auer- gesellschast), Berlin, auf der großen Münchener Gasausstellung als eine musterhaft organisierte Einheit und ein vorbildliches Werk reifster moderner AusstellungStultur, dessen Besuch für jeden hochinteressant und lehrreich-fruchtbar ist. cLis K-ünigin äsr» 8ssdä6si". kopal kalaos SotsI vL8 xrös8tv, 8vkön8ts unä moäsrv8ts »olsl. SPK cäis Königin Zsi' tieUciusUsri. ^Uer ^rt küllsUerisebo uaä »portlled« :: VeritULtsItuogeu äer grossen XVelt s
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