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Sette 10. Nr. 37S. sonntsss»Nosgsve. Leipziger Tageblatt. stelle gern angenommen. Auch können diese auf Postscheckkono Nr. 50 066 eingezahlt lverden. Auf nahmebedingungen und Anmeldekarten sowie Jahresberichte werde» kostenlos zngesandt. Die „Germanen", e. B., Sch Leipzig Verein znr Unterstichnng bcdürttigcr Kriegs veteranen von 1849—1870/71. Geschäftsstelle: Thomasring 71, Zimmer Ar. 6. Fernsprecher 5659. Eine Bitte an die Intendanz. Ich bin vor einem balden Jahre etm.i nach Leipzig gezogen, habe ab.r schon vorher regelinägig Leipzigs Tageszeitungen gelesen und mich über die Programme der Theater und ihre Kritiken unter richtet. Da habe ich dann regelmäßig gesunden, dasi gerade die „Carmen" Ausführungen immer beson ders gut besprochen wurden. Jetzt bin ich nun schon sechs Monate in Leipzig, aber noch niemals ist es non der Bühne erklungen: „Auf in den Kampf, Torcro." Da setzt die Oper obendrein Ferien hat, so ist in absehbarer Zeit gewiß nicht daran zu den ken, das; wir in Leipzig Bizets schönste Musik zu hören bekommen werden. Aber könnte die Inten danz nicht bereits jetzt beschlichen, unbedingt gleich zu Beginn der nächsten Spielzeit „Carmen" hcraus- zubringcn? Des Dankes vieler Theaterbesucher könnte sic sicher sein, auszerdcm aber werden gewisz, wie bei den früheren Vorstellungen auch, die Kassie rer nicht über mange'ndcs Kleingeld in den Kassen zu klagen haben. Dr. S. Eine Autofalle. Gegen eine Strafverfügung des Sladtrats zu Lucka iS.-A.) über ."0 Mark wegen zu schnel len Fahrens durch diese Stadt habe ich gericht liche Gntscheiduug beantragt; es hat sich bei der Vernehmung der Zeugen (Angestellte der Bür germeisterei- heransgestellt, daj; diese von ihrem Vorgesetzten angewiesen sind, aus alle au der Bürgermeisterei vorbeisahrendeu Automobile ge nau zu achten, deren t'-ieschwindigkeit mittels Zählen von Sekunden (ohne Stopp-Uhr) nnr schätzungsweise zu ermitteln und bei über schrittener Geschwindigkeit (es ist dort bloss 15 Hilometer Stnndengesclnvindigkeit zulässig» das Auto znr Anzeige zu bringen. — Dabei handelt es sich um die Beobachtung einer ganz kurzen Strecke von ea. 100 Meter, turz vor einer starken Steigung, zu deren Bewältigung wohl die meisten Fahrer einen kleinen Anlauf zu nehmen gezwungen sind, bei deut eben die Ueberschrei- inng der zulässigen Geschwindigkeit für wenige Meter Vorkommen kann und sofort zur An zeige gebracht wird. — Wie wenig be gründet das Vorgehen des Stadtrates zu Lueta ist, geht daraus hervor, das; das Herzogliche Amtsgericht zu Meuselwitz in meinem Falie an Stelle von .00 M. (der höchsten zulässigen Strafe für schnelles Fahren» blos; aus eine Strafe von 2 M. erkannt hat. Obgleich ich bei dem Gericht in Erfahrung gebracht habe, daß öfters schon Gerichtsverhandlungen wegen ähnlicher Straf verfügungen des StadtratcS zu Lucka stattge- snnden haben, werden vielleicht doch viel Auto mobilisten nicht zu diesem Rechtsmittel greifen und diese maßlose Strafe einfach hinnehmen. — t'nvete eolleeno! —eb. Notschrei eine« Steuerzahlers. Vor kurzem ging durch die Zeitung eine Klage über zu hohe Steuereinschätzung, und mit Recht. Nicht allein, daß man dadurch Schreibereien, Zeitverluste und Beschwerden hat, so muh man sich auch noch manche unangenehme Dinge sagen lassen. „Wollen wir erst einmal sehen, ob wir nicht das Steuernachzahlungsverfahren einleiten können" wurde mir u. a. zur Antwort auf meine durch aus begründete Anfrage wegen zu hoher Ein schätzung. Und die Abfertigung bei der Rück zahlung der zu viel bezahlten Steuerbeträge läht auch zu wünschen übrig. Ueberall, wo man Unter schrift abzugeben hat oder sonst zum Schreiben ge nötigt ist. sind auch Einrichtungen hierzu getroffen — bei der Steuer aber nicht. Ohne Schreibunter, läge, ohne alles, auf schmaler Holzplatte und stehend muh man die Quittung vollziehen. Könnte da nicht zuwenigstens ein Tisch ausgestellt werden? Hat der Steuerzahler hierauf keinen Anspruch? unä geriet. Reichsgericht. Leipzig, 21. Juli. Ein Unsoll im Warenhaus und die vertragliche Haftpflicht. Die Klägerin, die Ehefrau eines Kauf manns aus Stettin, befand sich am 1. Februar 1008 im Warenhaus Tietz in Berlin. 'Nachdem sie be reits einige Einkäufe gemacht hatte, begab sie sich in die Kurzwarcnabteilung, um auch hier etwas zu kaufen. Als sie diese Abteilung durchschritt, fiel ihr eine zur Dekoration verwendete 3 Pfund schwere Attrappe auf den Kopf. Für die Folgen dieses Un falls sucht die Klägerin die Firma T. schadenersatz pflichtig zu machen, einmal aus Vertrag und dann aus den tzß 823, 831 BGB. Das Landgericht Ber - l i n hat die Beklagte verurteilt: das Kammergericht hat die Klage abgewiesen, weil vertragliche Haftung nicht in Betracht komme und weil in bezug auf die au'ßcrvertraglichc Haftung die Beklagte die zu ihrer Entlastung erforderlichen Beweise erbracht habe. Das Reichsgericht hat das Urteil des Kammergerichts bestätigt und in den Ent scheid u n g s a r ü n d e n hierzu folgendes aus geführt: Das Kammergerichr hat den rechtlichen Ge sichtspunkt einer Vc r t r a g s h a f t u n g van vorn herein abgelchnt. Ein allgemeiner Rechtssatz des Inhaltes, daß, wer in seinem Hause ein Gewerbe betreibe, das den Eintritt von Käufern mit sich bringe, kraft Vertrages den kaufenden Personen für eine die Sicherheit gefährdende Beschaffenheit der Räume einzustehen habe, sei nicht anznerkcnnen. Vertragliche Beziehungen seien nur dann an- zunehmrn, wenn mindestens ein durch Vorlegung von Waren zur Besichtigung begründetes, vcrtragsähnliches Verhältnis geschaffen worden sei. Ein solches vorbereitendes Rechtsver hältnis sei aber hier nicht dargetan, weil der Unfall sich ereignet habe, als die Klägerin nach Erledigung einiger Einkäufe sich nach einer anderen Stelle des Warenhauses begeben gehabt habe, um noch weitere Einkäufe zu machen. Die Revision bekämpft diese Ausführungen als rechtsirrig. Dieser Angriff kann keinen Erfolg haben. Der Unfall, der die Klägerin getroffen hat, steht mit irgendwelchen Kaufverhandlungen nicht in Zusammenhang. — Was die ausiervertragliche Haftung anlangt, so führt das Reichsgericht aus, daß der beklagten Firma ein Vor wurf aus 8 823 BGB. nicht gemacht werden kann. In bezog auf 8 831 BEB. aber habe die Beklagt« sür den Betriebsleiter der Kurzwarenabtei lung und dem ihm als „Aufsichtsherr" oeigegebenen Kaufmann F. den Entlastungsbeweis erbracht. So wohl eine ausreichende Organisation des Betriebes als auch die Zuverlässigkeit der erwähnten Angestellten ist erwiesen worden. (Aktenzeichen: VI. 545/13. — 20. 4. 14Z Königliches Schöffengericht. Leipzig, 25. Juli. Z Christliche und sozialdemokratisch« Gewerkschaft. Das Schöffengericht verhandelte heute in einer Be leidigungsklage, die der Bauarbeiter Bauersfeld, der erste Vorsitzende der Ortsgruppe Leipzig des sozialdemokratischen Bauarbeiteroerbandes Deutsch lands, gegen den Bauarbeiter Raunert, der früher auch Mitglied dieses Verbandes war, aber jetzt der christlichen Gewerkschaft an- gehört, angestrengt hatte. Auf einem Neubau in Schönefeld war es Anfang Mai zu Zwistig keiten zwischen den sozialdemokratischen und den christlichen Arbeitern gekommen. Auch Raunert ar beitete damals auf diesem Neubau. Der Arbeiter sekretär der Christlichen nahm Veranlassung, sich auf den Bau zu begeben und die Sozialdemokraten zu ersuchen, mit den Schikanen gegenüber Andersorgani sierten aufzuhören. Nach ihm ist dann auch der zweite Vorsitzende des Bauarbeiterverbandes, Hagen, auf dem Bau erschienen und hat gefragt, ob schon ein Vertrauensmann auf dem Bau angestellt sei. Auf eine bejahende Antwort hat Hagen sich wieder entfernen wollen, es ist ihm aber von verschiedenen Leiten zugerufen worden, es seien noch einige Christ liche auf dem Bau, und dann sind gegen die Christ lichen beleidigende Ausdrücke gefallen, wie Lumpen und Streikbrecher. In der schöffengerichtlichen Ver handlung konnte nicht einwandfrei erwiesen wer den, ob Hagen sich an diesen Beleidigungen beteiligt hat oder nicht, er selbst bestritt es, ein Zeuge wollte von Hagen solche Ausdrücke bestimmt gehört haben, es stand Aussage gegen Aussage. Die Christlichen lehnten den Beitritt zum sozialdemokratischen Verbände ab, als sie dazu aufgefordert wurden. Der Angeklagte Raunert hat sich dabei darüber ausgesprochen, aus welchem Grunde er aus dem Bauarbeiterverbande ausgetreten sei, und zwar hat er behauptet, er. sei betrogen worden. Auf eine erneute Frage hat er der geg nerischen Seite zugerufen: „Ihr seid alle Betrüger!" Darauf hat Jagen geantwortet, daß er doch wohl als solcher nicht in Frage komme, worauf Raunert meinte, nein, er nicht, aber Bauersfeld, der sei der größte Betrüger, der habe im Betriebe des Unternehmers P. dazu aufgefordert, er solle die Leute auf die Straße werfen, Lenen gehe es zu gut. Das Schöffengericht gelangte zu einer Freisprechung des Beklagten Raunert, in der Begründung des Urteils wurde aus geführt, Lag an sich eine Beleidigung des Klägers Bauersfeld durch den Beklagten Raunert gegeben sei, indessen sei dem Raunert der Schutz des Paragraphen 103 des Reichsstrafgesetzbuchs, Wahrung berechtigter Interessen, zuzubilligen. Raunert sei als Mitglied des christlichen Verbandes beleidigt worden, er habe das Recht, ja sogar die Pflicht ge habt, sich den Vorwürfen gegenüber zu wehren und zu erklären, warum er aus dem sozialdemokratischen Verbände ausgetreten sei, und dabei habe er auch an sich beleidigende Aeußerungen gebrauchen können. Der Beklagte Raunert habe nach den Ergebnissen der Zeugenvernehmung des Glaubens sein können, Latz eine ähnliche Aenherung des Bauersfeld, wie sie den Gegenstand der Anklage darstelle, gefallen sei. Raunert babe annehmen können, der Bauarbeiter- SvNMSS, 26. Hutt 1914. verband habe ihn im Stiche gelassen. Man habe bei dem Beklagten Raunert nicht feststellen können, dasi er die Absicht gehabt habe, den Kläger Baue»! feld zu beleidigen. Was die Aeusieruna der Bauers feld wegen der Entlassung einzelner Leute betrifft, so hat der Polier Riemer bekundet, dasi es sich darum gehandelt habe, solche Leute zu entlassen, die nichr fähig seien, die Arbeiten als Zementarbeiter zu ver richten, von einem Aufdiestrasiesetzen keine Rede gewesen. Strasiburg, 25. Juli. (E i g. Drahtberich t.j Revision im Algringenprozesi Der Vikar Adam von A k ar ingen, der während seiner Festung-, haft in Magdeburg seine Zelle mit beleidigenden Inschriften versehen hatte, aber freigesprochen war, ist benachrichtigt, dasi der Staatsanwalt gegen den Freispruch Berufung angemeldet hat. Leipziger Vereinsieben. * Der Königlich Sächsische M ili tärveret« „167 er" zu Leipzig hielt im B.norand sein diesjähriger Sommerfest ab, da», von: herrlichsten Soimnertvetter begünstig,, sich eines überaus zahlreichen Besuches erfreute. Der stets rührige Festausschuß mir seinem unermüdlichen Vorsitzenden Mir- reuter an der Spitze hatte das Fest bestens vorbereitet, und es wurde zur vollsten Zufriedenheit aller Teilnehmer durch geführt. Tie Kapelle des StammregimentS bot ein vorzügliches Konzert. Die lleine Welt wurde sowohl durch allgememe Spiele, als auch durch Steril- und Vogelschieben, Kranzirechen. Ballwerscn nsw., trefflich unterhalten. Eine Tombola mir praktischen cyegeuständen ech'reutc sich der besonderen Gunst der Festteilnehmer, während beim PreiSschießen Auge urü> Hand, wie einst im aktiven Dienste, willkommene Uebung sanden. In den Abend stunden wurden die Kinder, deren Zahl über 400 betrug, vom Verein bewirtet uitd beschenkt. Eine Theateraufführung iMärchenspicl in 3 Akten) bereitete den Kindern eine gen» besondere Freude. Ten der Kinderrvelt gewidmeten Teil d?s Festes beschloß ein Lampionsestzug in die nähere Umgebung von Bonorand unter Vorantritt der RegimentSmusik. Ein Bast beschloß das schöne Fest. * Lanöeskirchliche Gemeinschaft, Sidonien- st raße 44a. Sonntag nachmittag 4 Nhr Gemeinschaft?- Versammlung: abeirds 8 Uhr Zugenübund I und II. Bidet- kränzchen finden in folgenden Stadtteilen statt: Montag, naä- mittags V>4 Uhr: L.-Plagwitz, Alte Str. 23 HI; Dienstag, abends 8f, Uhr, Sidonienstraße 44 I; Mittwoch, abend- 8'/, Uhr, L.-Plagwitz, Weißenfelser Straße 5 1; Donnerstag, nachmittags 5 Uhr, Sidonienstraße 44 I; abends 8>/, Uhr. L.^fohliS, Schillerweg 29 I und Gautzsch, Oetzscher Straße 3(> Freitag, abends 8V, Uhr, Sommerfeld, Leipziger Str. 2 U und Ferdinand-Jost-Straße 20 IV. * Zugendabteilnug des Evgl. »natl- Arbeiter vereins. Sonntag, 26. Juli, Halbtagswanderung. Treffen vor dem Hauptportal des HauptbahnhoseS >/>6 Uhr. Fahrt bis Machern 5,51 Uhr. Bon hier aut nach Zeititz—Leulitz—- schmiclteich—Ammelshain—Kohlenberg—Kleinsteinbcrg—Hafselben —Beucha. Abkochgeschirr mitbringen. Badehosen nicht vergessen Vertzsu/swovopol kür Llotorrraxev: iutowobNbaus L-oiit« vlüok, Ilsisoberplstr 2 5 l ulirlLck-Vvrtreter: Rodert üeuxe. IbomnsrlnF 1 > 9akvMÄNvcckt 81* RLLK,j <2rtr»»iu«t»el»er Stvlovv« 28, I M«» IIII I IVI »»IMMUN« !!I II > - Msnllm vsneilhM llngeboie - 0.20 0.(5 0.58 2.50 Porzellan Oi» und und und und 28 s Uinderbecher . . 22 a Uaffesservice -um« 45 .35 . 48 Kinder 0.50 45 35 . 48 55 .4 18,, Golddecor Tassen m dekor Untertaffe ... 25 -L Alilchgießer Kaffeekannen.... 1.10 95 75 4 Zuckerdosen Teller flach oder tief Dessertteller . 0.75 0.85 ^pielwaren Lin Posten Lommer-Spiele für jeden Alters zum Ausstichen .... Stück Tine Partie Segelschiffe mn 1 oder 2 Masten Stück ^.00 und 0.75 Lin Kosten engl. u. deutscher Fustbälle LLSK 5.00 und Konfektion x^rottb - ^lxostuinröcke zum Aussuchen. ..... ^?^)0rtjacken Kunstseide bestrickt Seidene Blusen auf Futt-r t^aletot^ aus Stoffen engl. 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