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01-Frühausgabe Leipziger Tageblatt und Handelszeitung : 10.07.1914
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1914-07-10
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id84535308X-19140710017
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id84535308X-1914071001
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-84535308X-1914071001
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Leipziger Tageblatt und Handelszeitung
-
Jahr
1914
-
Monat
1914-07
- Tag 1914-07-10
-
Monat
1914-07
-
Jahr
1914
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Sun s. Nr. 3^5. Moryen-Nusgsde. Leipziger Tageblatt Amtliche Sekaniltmachuligkil. Selperrt wird fUr den durchgehenden Fahr« und Reitverkehr die Naumburger Straße von der Gießer- bi» zur Zollschuppensiraße vom l.'i. dieses Monats ab während der etwa 5 Wochen dauernden Pflasterarbeiten. Leipzig, am 9. Juli 1914. llri, Der Rat der Stadt Leipzig Gesperrt wird für den durchgehenden Fährverkehr die Bern- hardstraß« zwischen der Wiebclsiraße und der Breiten «trage vom 10. dieses Monats ad während der etwa 4 Wochen dauernden Pflasterung. Lerpzig, am 9. Juli 1914. Der Rat der Stadt Leipzig. Gesperrt wird für den durchgehenden Fahi> und Reitvcrlehr di« Zweinaundorfer «trotze vom Änger-Crottendorfer Berbindungsweg bis zum Slünz-Stötteritzer Verbin- dungsweg vom 13. Juli 1914 ad während der etwa 10 Tage dauernden Neubeschüttung. Leipzig, am 9. Juli 1914. ki«4 Der Rat der Stadt Leipzig. In das Handelsregister ist heute eingetragen worden: 1. auf Blatt 16137 die Firma Leipziger Kunst- gewerbchaus für Möbel Max Borchert in Leipzig (Frankfurter Sträße 6). Der Kaufmann Hugo Eugen Max Borchert in Leipzig ist Inhaber. (Angegebener Geschäftszweig: Handel und An fertigung von Möbeln, Polstermöbeln, Dekora tionen und Teppichen); Prokura ist erteilt dem Kaufmann Oskar Ernst Pippig in Leipzig; — . 2. auf Blatt 1613k die Girina Oskar Muhler in Leipzig ^Bayerjchc Straße 47, p.). Der Kauf mann Oskar Max Muhler in Leipzig ist Inhaber. (Angegebener Geschäftszweig: Han delsgeschäft mit Polstermaterial und verwandten Artikeln); S. auf Blatt 7282, bctr. die Firma August Braun in Leipzig: Die Prokura des Otto Wilhelm Al fred Telle ist erloschen; 4. auf Blatt 7986. betr. die Firma Emil Barban in Leipzig: Die Prokura des Eutzmann Charasch ist erloschen. Prokura ist erteilt dem Kaufmann Georg Ferdinand Willy Thieme in Leipzig. Er darf die Gesellschaft nur in Gemeinsa-aft mit einem anderen Prokuristen vertreten; 5. auf Blatt 9456, betr. die Firma R. Walthers Verlag in Leipzig: Felix Otto Robert Brach vogel ist als Gesellschafter ausgeschieden; 6. aut Blatt 10101, betr. die Firma Bernhard Schild in Leipzig: Der Firmeninhaber Bernhard Schild heißt richtig: Bernard Schild. In das Handels geschäft ist der Kaufmann Leopold Schild in Leipzig als Gesellschafter eingetreten. Seine Prokura ist erloschen. Die Gesellschaft ist am 1. Februar 1914 errichtet worden; 7. auf Blatt 10522, betr. die Firma Leipziger Ma schinenbau-Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Leipzig: Prokura ist erteilt dem Bureauchej Albert Richard Lewaltcr in Schönefeld. Er darf . die Gesellschaft nur in Gemeinschaft mit einem anderen Prokuristen oder einem Gesckzäftsführer vertreten; 8. auf Blatt 12997, betr. die Firma Friedrich Ehlers in Leipzig: Wilhelm Friedrich Christian Groebler ist — insolge Ablebens — als Inhaber ausgeschieden. Inhaberin ist Aurelie Karoline Agnes vcrw. Groebler geb. Abicht in Leipzig; V. auf Blatt 4021, betr. die Firma Moritz Schubert Nachf. in Leipzig: Die Firma ist erloschen. Leipzig, den 8. Juli 1914. Königliches Amtsgericht, Abt. Il L. Vekanntmschung. Am Freitag, den 10. Juli, abends 7',, Uhr, findet eine Schrifterklärung und am Sonnabend, den 11. Juli, vorn,. 9'/, Uhr, eine Gastpredigt seitens des Herrn Rabbiners l)r. IX itrunnsetin eluer aus Rybnik in der hiesigen Gemeindesynagoge statt. «»ros Der VoMM lier lMelltiÄeii keligim- MMe r« ichG Heute große Nachlatzvcrsteigerung Moltkestrafze 76—78, vorn». '/-IO Uhr. Ziegler, Lokalrichter. LMkWtrLauMsscuMMchlSktkr Leipzig, Querstraße 4, I. Mitte, Telephon 19880. Tägliche Bcrzinsung der Spareinlagen mit 4 Prozent. Die eingelegten Spargelder werden nur in dem soliden Grundbesitz der Baugenossenschaft angelegt. In den Geschäftsanteilen und Haftsummen der Mit glieder in Höhe von 575 MM sind ausreichende Garantien für die Sicherheit der anvertrauten Gelder geboten. Sparkassenannahmestellen befinden sich in allen Teilen der Stadt. 8»r Hecht una Bericht. Ein elsässischer Hetzer vor -em Reichsgericht. (Schluß.) Leipzig, 9. Juli. ; Die Verhandlung gegen den Kunstmaler und Schriftsteller Johann Jacob Waltz aus Kolmar vor dem vereinigten zweiten und dritten Strafsenate des Reichsgerichts nahm den ganzen Tag in Anspruch. Nachdem das Buch „Mon village" zum Bortrage gebracht worden war, machte der Vorsitzende Senatspräsident Dr. Menge den Angeklagten Waltz darauf aufmerksam, daß bei der ihm zur Last gelegten Straftat auch die Bestimmungen der 88 185 und 200 des Strafgesetzbuchs, öffentliche Beleidigung, des 8 IM, Aufreizung verschiedener Bevölkerungsklassen zu Gewalttätigkeiten, und 8 131, Verächtlichmachung von Staatseinrichtungen durch Behauptung unrichtiger und Entstellung richtiger Tatsachen, in Frage kommen könne, man könne in seinen Darstellungen eine Anreizung zum Kriege erblicken. Der Angeklagte Waltz erwiderte, Laß er einen derartigen Gedanken nicht gehabt habe, er habe nur zum Ausdrucke bringen wollen, daß in den Reichslanden Ruhe eintreten werde, wenn Elsaß und Lothringen dieselben staatlichen Freiheiten ge nössen wie das übrige Deutschland, wenn die Aus nahmegesetze aufgehoben würden. Er könne auch nicht einsehen, wen er denn eigentlich beleidigt haben solle. Der Vorsitzende bemerkte dazu, daß die Beleidigungen sich gegen die Lehrer an den Elementar schulen und gegen die Gendarmen richten, der Straf- antrag ist gestellt worden von dem Staatssekretär Zorn von Bulach. In dem Buche sind Typen der genannten Beamten dargestellt worden in einer Weise, die diese Beamtenkategorien der allgemeinen Verachtung preiigeben sollen, und der Eindruck sollt« hervorgerufen werden, daß alle diese deutschen Be amten so seien. Waltz hielt dem entgegen, daß er Jugenderinnerungen geschildert habe, unter deren Einflüße er immer noch gestanden habe. Auch habe er sich wohl noch beeinflussen lassen von dem Buche emes Metzer Archivdirektors: „Der Kaiser als Schloßherr in Elsaß-Lothringen", das ihndurch seineKriecherei abgestoßen habe und das sozu sagen zwangsweise in den Schulen habe eingeführt werden sollen. Ein derartiger Patriotismus Hube ihn adgcstoßen, ebenso eine Petition der reichslän- dtschen Lehrer um Gehaltserhöhung mit der Be gründung. daß sie so viel für den Patriotismus tun müßten. Dann nahm der Oberreichsanwalt Dr. Zweigert das Wort zu seinem Plä-oper. Zunächst kam er darauf zu sprechen, daß die Abweichung des Prozeßverfahrens von dem gewöhnlichen keine Aenderung des gerichtlichen Vorgehens gegen den An geklagten Waltz bedeuten könne. Es liege dem Gerichts höfe ob, zu prüfen, ob sich der Angeklagte einer Vorbereitung eines landesverrüterisaien Unterneh mens schuldig gemacht habe und ob dann noch andere strafrechtliche Gesichtspunkte vorliegen. Welche Tat sachen bilden die Grundlage für die Anklage? Lediglich das Buch „Roa villax.? mit Text und Ab bildungen. Was sonst alles hier in der Verhand lung vorgebracht worden ist, kann nur zur Cha rakterisierung des Angeklagten und seiner Tat in Betracht kommen in subjektiver Beziehung. Die objektive Grundlage für die Schuldfrage bildet das Buch, daraus wird ihm das Delikt nachzuweijen sein. Aus den sonst noch vorgelegten Zeichnungen des Angeklagten kann man folgern, daß er alles, was deutsch ist, heruntersetzt und in den Staub zieht, um das französische Gefühl und die französische Ge sinnung in den Reichslanden zu fördern und zu stärken. Ueber sein Buch „Die Geschichte von Elsaß" hat schon ein Gericht abgeurteilt; es ist keine Hoch verräterei festgestellt rvoroen. Hier scheidet diese Sache aus. Es kann nicht zweifelhaft sein, daß der Angeklagte Waltz für sein Buch „üov villsgv" die volle Verantwortung zu tragen hat, denn er hat nichts gegen dessen Verbreitung auch in Deutschland getan. Der Angeklagte kann nicht verlangen, daß die einzelnen Punkte, in denen seine Schuld gesunden wird, hier noch besonders in dem Ueberweisungs- beschluße spezialisiert werden, er mußte damit rechnen, dag jeder Satz in seinem Buche heran gezogen werden konnte. Nicht nur einzelne Stellen, londern die ganze Tendenz des Buches läßt deutlich erkennen, daß es dem Angeklagten Waltz drauf angekommen ist, zum Ausdruck zu bringen, daß es der Wunsch des Elsaß und sein eigener Wunsch ist, das Reichsland wieder an Frankreich zu bringen. Es war ihm auch sehr wohl bewußt, daß ein solcher Erfolg nur auf dem Wege der Gewalt, durch einen Krieg herbeigeführt werden könnte, dieses Bewußt sein ist auch aus dem Buche erkennbar. Dann ging der Ankläger auf die einzelnen Stellen näher ein, aus denen sich die Schuld des Ange klagten nachweisen lasse. Da ist zuerst die An kunft der Störche, die Kinder freuen sich der Zurück kunft der Vögel, und der Störchin ist der Gedanke beigelegt: Ob nicht die großen Elsässer sich ebenso freuen würden über die Rückkehr der schönen Tage die die tleinen? Weiter wird bei den Erinnerungen des alten Lehrers an die Tage der Schlachten gesagt, wie die Augen der Knaben leuchten, als wenn sie den Tag sehen, an dem sie das Unglück vergessen dürfen. An einem anderen Orte ist die Rede davon, wie un glücklich das Elsaß sei, aber man wisse, wie dem Unzu friedenen vom Staatsanwalt, vom Gendarm und vom Steuerbeamten der Mund gestopft werde. Wir uns unsere Kinder wollen die Rückkehr nach Frankreich fordern. Schießlich kam Oberreichsanwalt Dr. Zweigert in diesem Zusammenhänge noch auf eine Zeichnung zu sprechen, auf der fränzösstche Kavallerie im An reiten dargestellt ist. aber die Erklärung des Ange klagten Waltz sei nicht von der Hand zu weisen, daß es sich um eine Vision von 1870 handeln solle. Wenn Waltz dagegen immer wieder wünsche, daß bessere Tage für Elfaß kommen müßten, dast in seinem Dorfe nur freie und glückliche Elsässer sein sollten, dann ist es nichts weiter als eine leere Ausrede, wenn er sagt, er habe nur an Aufhebung der Ausnahmegesetze gedacht. Der Reichs anwalt trug indessen trog alledem Bedenken, einen Antrag gegen den Angeklagten Waltz wegen Vor bereitung eines hochverräterischen Unternehmens zu stellen, denn es sei nicht zu beweisen, daß Waltz Handlungen begangen hat, uni dieses Ziel zu er reichen, bloße Ausdrücke Ser Hoffnung und des Glaubens seten an sich nicht strafbar. So etwas er leben wir in den polnischen Landestellen alle Tage, eine Strafbarkeit ist nur dann vorliegend, wenn solchen Hoffnungen durch Handlungen Nachoruck gegeben wird. Der Angeklagte Waltz ist in seinen 'Wendungen sehr vorsichtig gewesen. Seine Stellung zu den in Frage kommenden französischen Kreisen ist hier gleichgültig, wenn es auch nicht undenkbar ist, daß Waltz solch enge Beziehungen dort hat, daß er seinen Wünnhen irgendwie einen tatsächlicheren Aus druck gegeben hat, als in dem gegenwärtigen Ver fahren kenntlich geworden ist. Aber alles das ist nicht Gegenstand der Anklage, hier interessiert nur das Buch. Der Oberreichsanwalt Dr. Zweigert war der Ansicht, daß der Paragraph 131 des Strafgesetzbuches nicht in Frage komme, dagegen habe der Angeklagte Waltz sich schuldig gc- machtdcrAufreizungverschiedcnerBevölkerungsklaßen zu Gewalttätigkeiten und der Beleidigung. Es bestand damals eine Stimmung, die starke Gefahren insichbarg, wenn sie noch geschürt wurde. Dem Angeklagten Waltz sichen taum irgendwelche Milderungsgründe zur Seite; er hat aus fanatischem Hasse gegen Deutsch land gehandelt, die Beleidigungen sind sehr schwer. In der strupellosesten Art und Weise hat er seine Entstellungen in die Welt gesetzt, um die Lehrer und die Gendarmen verächtlich zu machen. Waltz hat eine niedrige Gesinnung an den Tag gelegt, so wenn er schreibt, dafz der Wächter sich immer gefreut und betrunken habe, wenn einer der großen Zeppeline verunglückt sei. Seine Vorstrafen lasten den Waltz als einen gewerbsmäßigen Beleidiger erscheinen, der sich keine Veranlassung entgehen läßt. Der Obcrreichsanwalt beantragte, gegen den Ange klagten Waltz auf Gefängnisstrafe von einem Jahre und sechs Monaten zu er kennen und, wenn noch eine Vertagung der Verhand lung eintrcten müsse, den Angeklagten wegen Flucht verdachts wieder in Haft zu nehmen. Die Verteidiger, Rechtsanwälte Dr. Helmer- Kolniar und Dr. Drucker-Leipzig, hielten keine Schuld ihres Mandaten für erwiesen und beantragten dessen Freisprechung. Der Angeklagte habe aus seiner Ueberzeugung als Elsässer heraus gehandelt, er sei von Beruf Karikaturist und habe diese seine Fähigkeiten seinen Zwecken dienstbar gemacht. Vas Urteil. Der Gerichtshof ist infolge der Ergebnisse der Beweisaufnahme zu der Ueberzeuguna gekommen, daß der Angeklagte Waltz sich der Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmen» nicht schuldig gemacht habe, wenn er auch mit einem Kriege rechnete, auf ihn hofft unv ihn wünscht. Indessen kann seine Tat doch nicht al» Verbrechen gegen die 88 86 und 81 Ziffer 3 des Strafgesetzbuchs angesehen werden, denn er hat ein bestimmte» Unternehmen nicht im Auge gehabt und es ist nicht erwiesen, daß er aus ein solches Unternehmen hinztelte. Dagegen ist einwandfrei erwiesen, daß Waltz schuldig ist der Anreizung verschiedener Beoolkerungsklaffen zu Gewalttätigkeiten und der Beleidigung der Gen darmen und der seminaristisch gebildeten Elementar lehre: der Reichslande. Für das Gericht waren bei oer Beurteilung des Tatbestandes die Einzelheiten des Buches „Mon village" nicht ausschlaggebend, es kam als Ganzes in Betracht. Waltz' Absicht war, die eingeborenen Elsässer gegen die eingewanderten Deutschen aufzurenen, dadurch wäre der öffentliche Frieden gestört, so daß leicht Gewalttätigkeiten hätten entstehen können. Besonders bei der damals sehr gereizten Stimmung hätte ein leichter Angoß zum Ausbruch derartiger Exzesse genügen können. Die Beleidigungen der Lehrer und der Gendarmen der Reichslande sind fortwährende Verhöhnungen mit einzelnen direkt beleidigenden Wendungen. Waltz sagt, daß sein Dorf überhaupt nicht existiere, es sei nur der Typus eines elsässischen Dorfes, bann ist aber auch sein Gendarm und sein Lehrer ein Typus. Sehr schwer hat er die Lehrerschaft dadurch beleidigt, daß er behauptet hat, die Lehrer seien varteiifch, die Dorftinder züchtigten sie, die Kinder des Een- darmen nicht. Mrlderungsgründe für die Tat des Angeklagten hat der Gerichtshof nicht finden können, seine Tat ist eine höchst gefährliche und konnte zu allen möglichen Ausschreitungen führen. Die Beleidigungen und Entstellungen sind sehr gröb liche gewesen, die ganze Handlungsweise bekundet eine niedrige Gesinnung. Der Verteidiger Rechts anwalt Dr. Heimer hat von einer Doppelkultur gesprochen. Waltz habe den Beruf gefühlt, für die geschichtliche Entwickelung der Reichslande einzu treten, Lazu war er aber gar nicht berufen, er hat nicht versöhnen wollen, sondern verhetzen. Wegen Anreizung zu Gewalttätigkeiten und Be leidigung wurde der Angeklagte Waltz zu einem Jahre Gefängnis verurteilt. (Unsere Leser, die ja durch unsere am 4. Februar dieses Jahres erschienene Charakteristik des Buches hinreichend über den gehässigen Inhalt Les Hansischen Werkes unterrichtet waren, werden das Urteil mit großer Befriedigung vernehmen. Die Red.j O Der Pariser Verlag des elsässischen Schriftstellers Waltz ulm8 Hansi, hatte übrigens nach einer Meldung der „Vo,fischen Zeitung" die Absicht, das Buch „Mon Village", das den Anlaß zu Hansis Strasverfolgung gegeben Hatte, im französischen Staatsgebäude der Ausstellung für Buchgewerbe und Graphik in Leipzig auszustellen. Die französische Ausstellungsleitung hat aber das Taktgefühl besessen, das Buch zurück zuhalten und unter Verschluß aufzubewahren. Königliches Schwurgericht. Leipzig, 9. Juli. ; Des Meineids war in der heutigen ersten Ver handlung des Schwurgerichts der Barbier Nicesor Kruszona, gebürtig aus Gnesen und zuletzt in Schleutzig wohnhaft, angeschuldigt. Der Angeklagte, der im Jahre 1911 in üchleußig einen Barbier laden hatte, war seinem Hauswirte mit 80 Mark Miete im Rückstände gevlreben, und der Hauswirt hatte mehrere Möbel des Ladens pfänden lassen. Als der Gerichtsvollzieher am 12. Februar 1912 die gepfändeten Gegenstände ab- bolen wollte, da waren dieselben verschwunden, und Kruszona behauptete, er wisse nichts davon, wie die Möbelstücke weggekommen seien. In dem gegen ihn eingeleiteten Verfahren gab er an, baß er den Rechts konsulenten S. um Rat gefragt habe und S. müsse die Möbel haben abholen lasten, jedenfalls habe er selbst nichts damitzu tun gehabt.AlsZeugeinderVerhandlung gegen den genannten S. hat Kruszona diese Aussage dann am 10. September vergangenen Jahres wider sein besseres Wissen beschworen und sich damit an sich eines Meineids schuldig gemacht, die Geschworenen gestanden ihm indessen die Rechtswohltat des Para- graphen 157 des Strafgesetzbuchs zu, daß er sich bei Aussage der Wahrheit selbst der Gefahr einer straf rechtlichen Verzolgung ausgesetzt Hütte, und so lautete das Urteil auf ein Lahr sechs Monate Gefängnisstrafe, wovon zwei Monate als durch die Untersuchungshaft verbüßt gelten sollen, und fünfjährigen Verlust der bürgerlichen Ehren rechte. ? Wegen Kindestötung wurde das 25sährige Dienstmädchen Therese Hanike aus Leimgräte bei Karlsbad, die ihr außerehelich geborenes Kind gleich nach der Geburr erstickt hat, nach nichtöffentlich ge führter Verhandlung unter Zubilligung mildernder Umstände zu zwei Jahren Gefängnisstrafe verurteilt. Dresden, 8. Juli. (Eig. Drahtnachr.) Wegen Aufforderung zum Mord an ihrem eigenen Gatten hatte sich vor dem Dresdner Landgericht die Frau des Fuhrwerksbesitzers Bergt zu verant worten. Sie hatte auf offener Strazze einem unbe kannten Manne 2000 ./L Belohnung und eine Lebens stellung versprochen, wenn er ihren Mann erschießen würde. Die Frau war von ihrem Manne lange Jahre mißhandelt und betrogen worden. Das Ge richt verurteilte sie unter Zubilligung mildernder Umstände zu der gesetzlich zulässigen Mindeststrafe von drei Monaten Gefängnis unter der Begründung, daß der Mann ihre Ehre aufs tiefste verletzt hätte. Berlin, 9. Juli (Drahtnach r.). Berurteilung eines Defraudanten. Der frühere Generaldirektor der Land- und Industriebau! A.-G., Paul Lindner, der nach Unterschlagungen von 300000 Mark nach Amerika geflüchtet, dort verhaftet und an Deutschland ausaeliefert worden war, wurde vom Schwurgericht des Berliner Landgerichts wegen Fälschung einer öffentlichen Urkunde unter Zubilli gung mildernder Umstände zu 1'/, Jahren Ge- sängnis unter Anrechnung von zwei Monaten der Untersuchungshaft verurteilt. Die Verurteilung er folgte nur wegen eines Falles von Urkundenfälschung, da er nur wegen dieser Straftat von Amerika aus geliefert wurde. München, 9. Juli. (Eig. Drahtmeld.) Da» Strafverfahren gegen den Landtaasabgeord- neten Abresch. Ungeachtet der durch das Vormund schaftsgericht in Karlsruhe erfolgten Aufhebung der vorläufigen Vormundschaft über Else von Harder geht das vom Untersuchungsrichter in Mannheim geführte Strafverfahren gegen den bayrischen Land tagsabgeordneten Abresch fort. Wie eine Anfrage in Mannheim ergibt, Haden in den letzten Tagen neue Vernehmungen durch den Untersuchungs richter in der Strafsache gegen Abresch stattgefunden. Kaastkalr»-er. Theater. Aue »en -tähtifchen rtzeater» Im Neuen Theater kcuie Freitag ..Ein Maskenball" (Verdi-Zyklus V), morgen «Goethes Schauspiel „Iphigenie auf Tauris" in der Inszenierung des Intendanten. — Im Alten Theater deine sowie solgeiwe Tage „Wie «in ft im Mai". — Da» Reue Operettentheater ift geschlossen. Hchanspielhan». Freitag: (Gastspiel Anton Franck) „Rechte anwalt Tantalus". Morgen und allabendlich: „Siechttanwalt » Fretts-, 10. Juli 1914. verstorbenen Vorverkauf Kassen Ke ¬ der »ur sich als Bei dauernder Herstellung von einmal hergestellten Ioghurtmilch Verstellung neuer Milch zurück- aber, diese« Weiterimpfen mit acht- bi« zehnmal vorzuneknnen. Für ' Mn< Leuts« zuneh geblik auS ( Är kungs Drair neben alles füllt besuch inene ster Ü gesun erreg: Ein Heile Msch den) iivitä: über, lBal«! durchs gesam schwie dem mied Hamm was f und r klangt Lohse- „Trvi und n große an des rions So „Arior Sinn wende Arion« Herr l sangfri planlo ilunmc schen, Orchest Herr S Das L dem st, gäbe s waren sungen kam v Die ni sowie Zuhöri druck, schien sowie Chorsa Haftes, schöpfe, Herrn gesung vor al Hans Form i ausgez „Arion „Ständ mit wl ein hei versehe Heitere Göhler ist in ä zum T Bekann Spiele über t sich w Nase. Hl auf de den Tc dampfe Damen Ur Wald. D. t'langsä da, üb! Tantalus" mit Anton Franck al» „Prof, gimpel". Gewöhnliche Preise: Dutzendkarten usw. haben Gültigkeit. Vattentzerg-rheater Freitag: „Horridohl" Lustspiel von Schlack. — Morgen und Uebermorgrn: „Han« Huckebein." Konzert. * Leipziger Männerchor, e. B. Unter per- sönlicher Leitung seine» Ehrenchormeister« Kgl. Musikdirektors G. Wohlgemuth gibt der Leimiger Männerchor, e. B, am Sonnabend, den 11. Juli, abend« 8 Uhr, im Palmengarren feinen diesjährigen Sommer.Liederabend unter Mitwirkung de» Eurth-Fir-Lrchesters. Die sehr interessante Vortragsordnung ent- hält u. a. drei Chöre »um Gedächtnis des unlängst allgemein bekannten und beliebten Thomas Kosclmk. bei C. A. Klemm, Neumarkt, und an den Palmen gartens. Sprechverkehr im Grtssernsprechnetz Leipzig. Die Teilnehmer des Ortssernsprcchnetzes Leipzig sind neuerdings unbeschränkt zum Sprechverkchr zuge lassen worden mit: Abbach, Abensbcrg, Aidenbach, Altenstadt (Hessen), Alzenau (Unterfranken), Amorbach, Asch (Schwaben), Aub bei Ochsenfurt, Auerbach (Ober pfalz), Babenhausen (Schwaben), Baunach, Beiln gries, Bentheim, Berching, Berg Dievenow, Betzen stein, Biburg (Schwaben), Bischofsheim (Rhön), Bleharies, Bobingen, Bodenwöhr, Böblingen, Vogen, Borin, Breitenberg (Niederbayern), Bütt hart, Burgau (Schwaben), Burgbernheim, Burg haslach, Burgsinn, Burgwindheim, Cham (Ober pfalz), Creußen, Dachsbach, Deutsch Gabel, Dil- lingen a. Donau, Dießen, Dietfurt (Altmühl), Diet mannsried, Donaustauf, Donauwörth, Dorfen, Dramburg, Ebenhausen b. München, Ebrach, Eggen felden, Eggmühl, Eltmann, Engelskirchen, Eschenau (Mittelfranken), Eschenbach (Oberpfalz), Ettringen (Schwaben), Euerdorf, Falkenburg (Pommern), Fiddichow, Fischach, Frammersbach, Freyung (Wald), Friedberg (Bayern), Fürstenzell, Füssen, Furth i. Wald, Gaildorf, Gau-Odernheim, Gedern, Geisel höring, Geroldshausen, Georgensgmünd, Gerolzhofen, Eildehaus, Gräfenberg (Oberfranken), Grafenwöhr, Greifenhagen, Griesbach i. Rottal, Grünenbach, Großhartmannsdorf (Kr. Bunzlau), Großostheim, Günzburg, Hammelburg, Hamm (Sieg), Harburg (Schwaben), Haßfurt, Hauzenberg, Heidenheim (Mittelfranken), Heiligenstadt (Oberfranken), Heils bronn, Heldenbergen, Hemau, Hengersberg, Heren- thals, Herrieden, Hersbruck, Herzogenaurach, Hil poltstein (Mittelfranken), Hirschau (Oberpfalz), Hindelang, Hösbach (Bhf.), Horgau, Hofheim (Unter franken), Hutthurm, Ichenhausen (Schwaben), Jll- kirch-Erafenstaden, Jsny, Jasenitz (Pommern), Jettingen (Schwaben), Kallmünz, Karlshuld, Kastl b. Amberg, Kimratshofen, Kirchheimbolanden, Klingenberg (Unterfranken), Konzell, Krempe (Hol stein), Laabcr b. Hemau, Langquaid, Landau a. Isar, Laubach (Oberhcsscn), Lauingen a. Donau, Lauter hofen, Lebus, Leutkirch, Mähr. Nothwasser, Markt- Einersheim, Marktheidenfeld, Markt-Oberdorf, Ma roldsweisach, Maßbach, Meckenbeuren, Mengen, Mergentheim, Miltenberg, Mindelheim, Min traching, Mitterfels, Monheim (Schwaben), Münnerstadt, Nabburg, Nassenheide (Pommern), Nesselwang, Neuburg a. Donau, Neumark (Pom mern), Neunburg v. Wald, Neuwarp, Niemes, Nil- St. Vincent-St. Martin, Nordendorf, Nordheim (Rhön), Obbach, Obergünzburg, Obernburg (Unter franken), Obernsees, Obernzell, Obersontheim, Oberstdorf, Ochsenhausen, Oreye, Ortenburg, Oster hofen (Niederbayern), Parsberg, Penkun, Peter- baudc, Pfarrkirchen, Pielenhofen, Plattling, Pocking (Niederbayern), Podejuch, Podelzig, Pölitz (Pom mern), Pressath (Stadt), Pribbernow, Rain (Schwa ben), Regen, Regenstauf. Reistenhausen, Riedenburg (Oberpfalz), Rimpar, Röthenbach b. Lauf, Rup- prcchtstegen, Salder, Schillingsfürst, Schmidmühlen, Schnaittach, Schöllkrippen, Schöllnach, Schönaich, Schönhofen, Schotten, Schwarzach b. Bogen, Schwar zenfeld, Seestetten, Siegenburg, Sindelfingen, Som merhausen,Sonthofen, Stadtlauringen. Stadtprozelten, Stadtsteinach, Stockheim (Hessen), Stockstadt (Main), Stöoen (Bez. Stettin), Stozenhagen-Kratzwieck, Storkow (Mark), Straßkirchen b. Straubing, Sün ching, Sulzbiirg, Tempelburg, Tettnang, Thann hausen (Schwaben), Trabelsdorf, Treptow (Rega), Triesdorf, Trossingen, Uffenheim, Unterboihingen, Unterpleichfeld, Veitshöchheim, Velburg, Vietz, Vils hofen (Niederbayern), Vohenstrauß, Volkach, Wald se«, Wassertrüdingen, Wegscheid (Niederbayern), Weiler i. Algäu, Weilheim (Oberbayern), Weitnau, Wemding, Wendelstein, Wendlingen, Werneck, Wer tingen, Westheim (Schwaben), Wiesentheid, Winds bach, Windsheim, Wörishofen, Wörth a. Donau, Wusterwitz (Kr. Dramburg), Zeitlofs, Ziebingen, Zusmarshausen und Zwickau (Böhmen). m 32j zOopy- Geschäftsverkehr. * Joghurt. Da« Interesse für die bulgarische Lauer- milch Joghurt ist in de» letzten Jahren ins Publikum all gemein eingeorunge» und überall wird in Anstalten, Berkause- betriebe» und im privaten Haushalt Joghurt hergestellt und als Nähr-, Genuß- und Ltärkungsmittel vertäust und angewendet. Seit längerer Zeit sind nun diese Erzeugnisse durch städtische und private Institute einer gewissen Kontrolle unterworfen wor den, wobei sich herausgeftellt hat, daß nicht alles, was als Joghurt verlaust und verzehrt wird, Joghurt ist. Für eine richtige Joghurtbereitung und -Zusammensetzung sind zwei Grundbedin gungen unerläßlich, das ist 1. ei» eimvandsreies, lebendes, keim- kräftiges Impfmaterial, 2. eine richtige Bel-andlung der hiermit geimpften Milch. Unbedingt notweiwig sür den Begriff Joghurt ist in jedem Falle das Vorhandensein des Bacterium Bulgaricum. Bezeichnend für die bulgarische Sauermilch Joghurt ist deren Milchsäuregelialt, welcher größer ist als der unserer gewöhnlichen Lauermilch. Tic Hosapolheke zum weißen Adler, Leipzig, Hain straße S, bringt neuerdings ein flüssiges Joghurtpräparat (eine Kultur von Bacterium Bulgaricum) in den Handel. Tie Flasche» sind mit dem Datum der Impfung versehen, die Kulturen sind einer steten Kontrolle aus Reinheit und Keimfähigkeit unterworfen. Die Vorteile dieses flüssigen Joghurtpräparales sind folgende: 1. Jedes Fläschchen enthält unzählige lebende und keimfähige Joghurtbazillen (Bacterium Bulgaricum). 2. Tie Herstellung eines guten, gesunden und heilkräftigen Joghurtpräparates wird hierdurch in jedem Falle gesichert. 3. Die Herstellung der Ioghurtmilch ist eine einfache und billige. Der Inhalt eines Fläschchens genügt zur Herstellung von einem halben Liter Joghurt. Die Darstellung ist folgende: Man läßt ein halbes Liter Milch gut kochen und darauf zugedeckt auf ca. 40 Grad abkahlen. Hieraus wird der Inhalt eines Fläschchens deS flüssigen Joghurtpräparates dieser Milch zugesügt und diese Mischung an einein warmen Ort einige Stunden ausbewahrt. Borteilhast lassen sich hierbei Thermosslaschen verwenden. Ein ganz be sonderer Vorteil dcS flüssigen Joghurtpräparates ist folgender: Viele Menschen haben eine Abneigung gegen den Genuß von Milch, oder starke Leute, besonders Damen, wollen da» Trinken von Milch meiden, um nicht noch stärker zu werden, möchten aiidrerjeit» aber auch wieder des wohltuenden Einflusses des Joghurt» teilhaftig werden. Hier bietet da» flüssige Joghurt- Präparat den großen Vorteil, baß der Inhalt eine» Fläschchens für sich oder mit etwas Zuclcrwasser vermischt getrunken werden kann. Die wohltuend« heilkräftige Wirkung de» Joghurt« wird dadurch nicht beeinträchtigt. Joghurt kann man von zwei bi» drei Eßlöffel behalten. Es empfiehlt Ioghurtmilch nicht öfter .... da mit der Zeit neben dem Bacterium Bulgaricum eine Menge anderer Keime, Bazillen, Kokken, Hefen, Schimmelpilze »sw. in di« Mftch gelangen, wodurch da« «och«tum von Bacterium Bulgaricum stark deeinträchtigt wird und überhaupt ev. Schilds «ungen dej *Srper» herr-reifen wechen k»nne» eingeri der am ihnen ! Be lein, „i der ein Wiese : aber p schlacht. Al ältesten Geheim wühltei dem an voll B! sah Ali Kampf Rind, i
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