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Leipziger Tageblatt und Handelszeitung : 12.07.1914
- Erscheinungsdatum
- 1914-07-12
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id84535308X-191407128
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id84535308X-19140712
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-84535308X-19140712
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Leipziger Tageblatt und Handelszeitung
-
Jahr
1914
-
Monat
1914-07
- Tag 1914-07-12
-
Monat
1914-07
-
Jahr
1914
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Sparkasse Leutzsch. Unter Garantie der Gemeinde. Reserven über 800 000./ö Geschäftszeit: Wochentags 8—1 und 3-5 Uhr, Sonnabends durchgehend von 8—2 Uhr. (8 e! chüstönka 1: F°rnsprcch-A^ "/ Die Verzinsung der Gin» /2 /O* lagen erfolgt täglich. Haltestelle der Stragenbahn Linien I-, U u. Postscheckkonto Leipzig 3307. Girokonto bei der Allgemeinen Deutschen Credit- Anstalt Leipzig und der Gemeindeverbandsgirokasse Leutzsch. «8,12 bpäiime Wsiii'en. Unter Garantie der Gemeinde. Einlegeissuthaben: 15 Millionen Mark. Geschäftsstelle: Rathaus, Erdgesch.links, Zimmer Nr. 4. Zinsfuß t»/ bei täglicher 2 für Einlagen 0/2 /O Verzinsung. Geschäftszeit: 8—1 u. 3—5, Sonnabends nur 8—2 Uhr. iE" Einzahlungen auf Sparbücher können durch das Postscheckkonto Nr. <»7<»2 (Leipzig) bei jeder Post, anstatt ohne Kosten für den Einzahler bewirkt werden« Zahlkarten hierzu werden auf Wunsch zugesandt. 'Mg Lpsrkalle LöhNtz-Ghrenkerg. Gemeindeamt, Haltestelle der z, Straßenbahn, 15Min. vom Bahnhof und den Straßenbahnlinien U und I-, Leutzsch. Geschäftszeit))—1 und3—5, Sonnabends 8—2 Uhr. Tägliche Verzinsung. Zinsfuß 3'/,'7„. Kontroll marken. Postscheckkonto Leipzig 9191. Fernspr. 2047. GemindklMkaisk Och sch. Gemeindeamt: Nähe Staats- und Straßenbahn. Geschäftszeit 8—1 und 3—5, Sonnabends 8—2 Uhr. Zinsfuß: d Oe, Postscheckkonto 14 999 Leipzig. 8MS88K 6LUir8l:Ii. Gemeindeamt, nahe der Hofer und Plagwitzer Staats- und der elektr Sternbahn (von Halteitelle „Schulstraße" 2 und „Forsthaus Naschwitz" 7 Min. entfernt). Geschäftszeit: 8—1 u. 3—5, Sonnabends 8-2 Uhr. Lagliclie <-cr^insunn mit 3'/e°/o. Postscheckkonto 14001 Leipzig. ««„7 Sparkaffe Markkleeberg im Rathause zu Markkleeberg — 7 Min. von der End station L.-Döiitz der Groß. Lpz. Straßenb. Linie l) u. O. ZioSsiisl 3V.7» Tilil. LnziiisiiW. Geschäftszeit: Werkt. 8-1u.3—5 Uhr. Sonnab.8—2Uhr. Fernspr. 14753. Postscheckkonto Leipzig 50 357. »enr Fparklljsc der Stadt Grimm,!. Geschäftszeit jeden Werktag v. vorm. 8—12 u. nachm. 2—4 Uhr Sonnabends vorm. 8 bis nachm. 2 Uhr. Einladen werden mit 3'/r v. H. täglich verzinst. Die Sparkasse verkehrt auch schriftlich, Uebertragungen nach hier spesenfrei. v,„ Seite 14. Nr. 349. Sonntsgs-Nnsgnve. Leipziger Tageblatt. Amtliche Akkaniltmachnngk«. (Fortsetzung von Seite 13.) Sparkasse Schönerem im Rathause, Fernspr. 179 Geschäftsz.: Riontag» bi» freitags vorm.8-1 u.nachm 3—5 Uhr. Sonnabends vorm. 8 bi» nachm. 2 Uhr. Zinsfuß 3'/,°/o. Tägl. Verzinsung. Schließfächer. Postscheckkonto Leipzig Nr. 8857. Scheckkonto bei der Filiale der Säckst Bank und A. T. Creditanstalt Depositenkassc L.-Neustadt. - tzemmüe8pgrks88e fiumüork. Geschäftsstelle: Rathaus, Erdgeschoß rechts. Zinsfuß für ^inltigen: 3/2V0. Tägliche Verzinsung. Postscheckkonto Leipzig Nr. 12221. Kontrollmarken. Staklschließsächer. Fernsprecher Nr. 4287. Geschäftszeit: Montags bis Freitags 9—12 u.2—5 Uhr Sonnabends 9—2 Uhr. »«rri Nus üen übrigen Amtsblättern. In das Gllterrechtsrrgister ist eingetragen worden: Die Verwaltung und Nutznießung des Privatmanns August Franz Bischoff in Leutzsch an dem Bermögen ferner Ehefrau Clara Hulda verw. gew. Kriegs mann geb Lüdtke ist durch Ehever»rag vom 4. Juli ausgeschlossen worden. — Die Verwaltung und Nutz nießung des Inhabers einer Maschinenbauanstalt Franz Richard Brauer in Leipng.Reudnitz an dem Vermögen seiner Ehefrau Amalie Franziska Lina geb. Zeidler ist durch Ehevertrag vom 3. Juli aus geschlossen worden. — Die Verwaltung und Nutz nießung des Fabrikbesitzers Johannes Meister in Leipzig an dem Vermögen seiner Ehefrau Agnes Auguste Melanie geb. Zeqen ist durch Ehevertrag vom 3. Juli ausgeschlossen worden. — Die Ver- waltung und Nutznießung des Kaufmanns Johann Friedrich Franz Strube in Leipzig-Anger an dem Vermögen leiner Ehefrau Marie Louise geb. Mehnert ist durch Ehevertrag vom 2. Juli ausgeschlossen worden. — Die Verwaltung und Nutznießung des Tischlers Albert Arthur Minkewitz in Leipzig.GohUs an dem Vermögen seiner Ehefrau Lydia Marie Louise geb. Hartung ist durch Ehevertrag vom 6. Juli ausgeschlossen worden. Nll) Leipzig unü Umgebung Leipzig, 12. Juli. Kleiber- un- Virtsihaftsor-nungen -es Leipziger Nates aus -em Iahrhun-ert. In unserer heutigen Zeit, wo die Mode herrscht und jeder, der das Bedürfnis fühlt, „modisch korrekt" gekleidet zu sein, am Anfang der Saison mit Span nung nach Paris und London blickt, was wohl die nächste Zeit bringen wird, wird ein Rückblick auf die Leipziger Verhältnisse im 16. Jahrhundert von eini gem Interesse sein. Heute würden wir es mit Ent rüstung zurückweisen, wenn der Gesetzgeber Vorschrif ten erlassen wollte, wie wir uns zu kleiden Haden, wie teuer das Kleid höchstens sein darf usw und würden derartige Verordnungen als Eingriffe in die persönlichsten Rechte betrachten. Nicht so vor un gefähr 400 Jahren. Wir kennen aus jener Zeit eine ganze Reihe Kleider- und Wirtschaftsordnungen, die besonders gegen die Prunksucht der Frauen gerichtet sind. Denn diese waren damals nahe daran, ihre Gatten und Er nährer durch ihre modischen Ansprüche zugrunde zu richten. Ucberhaupt hören wir im 16. Jahrhundert häufig von dem übermäßigen Aufwand der damali gen Leipziger, dem durch diese Gesetze gesteuert wer den sollte. Wir finden derartige Kleider- und Wirt schaftsordnungen in Leipzig in den Jahren 1506, 1543 sunter der Regierung des reformatorischen Her zogs Moritz) und 1580. Auch das 17. Jahrhundert ist noch reich an derartigen Bestimmungen. Diese Ordnungen muhten natürlich dem Zeitgeist ent sprechend oft abgeändert, resp. erweitert werden, und so ist uns auch ein Neudruck aus dem Jahre 1596 erhalten, der den Titel führt: „Des Raths zu Leipzig »erneuerte Ordnung und Reformation: I. Wegen der Tracht und Kleidung. H. Wie es mit Anstellung der Hochzeiten, Verlöbnissen und Kindtausfen sol ge halten werden usw. usw. Auffs Neu nachgedruckt im Jahre Christi 1596." Nach dieser Ordnung war den vornehmsten Frauen („der Rathspersonen und vornembster Bür ger und Händeler Weiber") gestattet, zu ihren Ehren kleidern Damast, Seidenatlas und Tobin (schweres, gewässertes Seidenzeug) zu tragen: Samt. Gold- und Silberbrokat dagegen durften sie nur zu Verbrämun gen verwenden. Den Töchtern dieser Vornehmsten waren schwere seidene Stosse wie Damast. Atlas usw. verboten „bis aufs ihren Hochzeit tag". Doch durften sie Mieder aus Samt und Seidenatlas tragen sowie ..sammatte Schweisse" an die Röcke machen lassen. Goldene Ketten, Armbänder und Ringe zu tragen ivcir Frauen und Jungfrauen erlaubt, doch sollte da mit ihrem Vermögen entsprechend Maß gehalten werden. Anderer Schmuck wie vergoldetes Silber werk — es sei denn zu Gürteln und Scheiden — ver goldetes Kupfer und Messing — außer an Ketten und Armbändern — goldene Stifte, geschmolzene oder geschlagene goldene Rosen, Spangen, EWIsteine jeder Art, Gehänge oder Ketten von Perlen war „bey Vermeidung eines Erbarn Raths ernsten unnachles- lichcn willkürlichen straffen" zu tragen verboten. — Gemeiner Bürger und der Handwerks leute Weiber und Töchter sollten keine seidenen Ge wänder, außer Tzschamlot, tragen, auch keine goldenen Ketten noch Armbänder — Den Dien st mägden (die ihren Herrinnen nachzuahmen suchten) sollte alles Seidengewand verboten sein. Auch durften sie ihre Kleider nicht mit Samt verbrämen noch an di« Röcke samtne Schweife machen lassen bei Strafe eine» guten Schocks. Sie sollten auch keine goldnen Borten als Haarschmuck tragen „bey Verlust des Bortens oder anderer willkührlicher straffe". — Weiter enthält die Ordnung Bestimmungen über Hochzeits- und Verlobungsschmäuse usw. Auch hier finden wir wieder die Einteilung der -Bürgerschaft in zwei Klassen: die vornehmen Leute und die gemeinen Bürger. Ehe man eine „Wirt- schafft" ausrichten durfte, mußte man sich beim Rate melden, um von ihm zu erfahren, wie viel man nach seinen Vermögensoerhälinissen hierzu aufwenden durfte. Den Ratsherren, vornehmen Bür gern und Kaufleuten wurden zum allermeisten 10 Tische für einheimische Hochzeitsgäste bewilligt, auch durften an einen Tisch nicht mehr als 10, höch stens aber 12 Personen gesetzt werden. Fremde je- doch, die Braut und Bräutigam zu Ehren erschienen, durfte ein jeder nach Gelegenheit bitten. Sie waren ebenso wie das Dienstpersonal in obige Anzahl nicht mit eingerechnet. Wer mehr Tische setzte, als ge stattet, sollte für jede Person 2 Gulden Strafe zahlen. Traktieren durfte man seine Gäste mit nicht mehr als 5 Gerichten, außer Kuchen, Käse und Obst. Auch sollten die Schüsseln mit Fisch und Braten nicht so überhäuft werden, „das davon sonsten zwo oder drey Trachten gemacht werden köndten", sondern dabei aller Ueberfluß gänzlich abgeschafft werden. Inter essant sind auch die Bestimmungen über die Ge tränke: Es sollten nur zweierlei Wein und zweierlei Bier gereicht werden, aber keine süßen Weine wie Malvasier, Neinfall, Muscateller usw. Wer aber mehr Gerichte oder Getränke, als erlaubt, auftragen lassen würde, der war dem Rate mit 20 Gulden Strafe für jedes von ihnen verfallen! — Den gemeinen Bürgern und Hand werksleuten waren im Höchstfälle 6 Tische für Einheimische erlaubt. Die Fremden wurden auch hier nicht in diese Anzahl eingerechnet. Wer dawider handeln würde, sollte für jede mehr geladene Person 1 Gulden Strafe zahlen. Auch durfte man mit höchstens 4 Gerichten, außer Käse und Kuchen, auf warten und nur einen Franken- oder Landwein und einerlei Bier geben. „Do aber jemand solches über- trettcn, unnd es anders, dann wie gemeldet, halten würde, der sol dem Rathe zehen Gülden zur straff geben!" — Ueber die Hochzeitsgeschenke finden sich folgende Bestimmungen: Auf vornehmen Hochzeiten sollte es allein dem Vater, der Mutter, den Brüdern, Schwestern und Geschwisterkindern, ebenso den Frem- den gestattet sein, nach ihrem Belieben zu schenken. Die anderen Gäste jedoch sollten je nach ihrem Stande und Verwandtschaftsgrade in ihren Geschenken ein ge- wisses Maß halten. Geschenke wie Kleidung, Hemden, Schürzen, Kränze mit silbernen und goldnen Schnüren wurden jedoch „gantz un gar" verboten. Nur der Braut war es gestattet, ihrem Bräutigam, wie üb lich. einen „Krantz und Hembde" zu verehren; jedoch sollte der Kranz auf vornehmen Hochzeiten höchstens 4 oder 5 Taler kosten. Der Bräutigam schenkte der Braut ein Kleid oder goldene Ketten. Auch stand es ihm frei, seiner Schwiegermutter ebenfalls ein Kleid zu schenken. Wenn aber Braut und Bräutigam im Schenken der Hemden, Kleider und Kränze sich nicht die nötige Beschränkung auferlegten und dessen über- führt wurden, sollten sie von jedem Stück 6 Gulden Strafe geben. Die Braut des kleinen Mannes sollte ihrem Bräutigam keine Schnüre um den Kranz ver ehren, die mehr als einen halben Taler, höchsten» aber 1 Taler wert war. — Bei Verlöbnissen waren denen, die, wie oben angeführt, große Wirtschaften ausrichten durf ten, höchstens 4 Tische alles in allem gestattet, 5 Ge richte außer Käse, Kuchen und Obst, zweierlei Wein und Bier, allen süßen Wein ausgeschlossen, bei Strafe von 6 Gulden. Handwerker und gemeine Bürgers leute sollten nur 2 Tische haben, höchstens 4 Gerichte außer Käse und Kuchen, Landwein und eine Sorte Bier, bei Strafe von 3 Gulden. — Den Ertrag der zu zahlenden Geldstrafen wollte „ein Erbar Rath zu milden fachen zu verordnen und anzuschaffen wissen". Natsbefthlüste. Einladungen. Zn der gestrigen Gesamtrats sitzung nahm man Kenntnis von einer Einladung züm 8. Nationalen Volksfest am 12. Juli 1914 (Brauereigarten in Leipzig-Stötteritz), ferner von einer Einladung zum Wettschwimmen des Krei ses VII (Königreich Sachsen) des Deutschen Schwimmverbandes am 12. Juli 1914, nachm. 3 Uhr (Schwimmanstalt) und von einer Einladung des Verbandes Deutscher Papier- und Cchreibwanrn- händler zur Tagung am 25. Juli 1914 (Buchhändler haus). Der gemischte Theaterausschuß. — Baustellen oerkauf. — Da» Volkskindergartengebäude.) Ee- SlMNtag, 12. JuU 1914. nehmigt wurde — soweit nötig, unter Vorbehalt der Zustimmung der Stadtverordneten — das ab geänderte Ortsgesetz Uber den gemischten Theater ausschuß, der Verkauf von Baustellen an der Löß- niger Straße sowie eines 3 Meter breiten Streifens Land der Baustelle 2 am Poetenweg an den Besitzer der Baustellen 3/4, der Bebauungsplan Leipzig- Connewitz. Flurstücke 185- 198 (Nr. 42 des Gesamt plans), der Bebauungsplan Leipzig-Connewitz— Südwest (Nr. 68 des Gesamtplans), die Verdrückung der Fluchtlinie der Preußenstraße an den Baublöcken 3, 8 und 9 im Bebauungsplans Leipzig-Probstheida— Terraingesellschaft und die Erneuerung des Fuß bodens im Dolkskindergartengebäude Querstraße 20. Antragsgemäß vergeben wurde der Abputz des Kaufhauses, die Heizungs- und Lüftungsanlage für die V. höhere Bürgerschule, die Lieferung des Mo biliars für die neue Bürgerschule in Leipzig-Conne witz. die Lieferung des Bedarfs der Kläranlage an gelöstem Eisenoxyd in den Jahren 1915 und 1916 und der Verkauf alter gußeiserner Rohre und alter Bleidichtungcn. * Jubiläen. Am 11. Juli feierten die Herren Schirrmeister Franz Goldberg. Neuichönefeld, Montage-Vorarbeiter Edgar Jahn, Schönefeld, und Packer Karl Arndt, Thekla, den Tag ihrer 25jährigen ununterbrochenen Tätigkeit bei der Firma Mitteldeutsche Maschinenbau-Gesellschaft m. b. H. in Mockau. Aus diesem Anlaß veranstaltete die Firma eine würdige Feier in den Fabrikräumen, der sich eine Feier im „Alten Gasthof" anschloß. * Angelika Hartmanns 85. Geburtstag. Im Angelika-Hartmann-Hause wurde am 9. und 10. Jull der 85. Geburtstag ter Vorsteherin gefeiert. Diese, die hochverdiente, unermüdliche Vorkämpferin der Fröbelschen Erziehungsidee in unserer Stadt, beging ihren Freudentag in ungebrochener körperlicher und geistiger Frische und Rüstigkeit. Am 9. Juli ver sammelten sich nachmittags die Schülerinnen der „Anstalt zur Ausbildung weiblicher Dienstboten", um die Jubilarin in ihrem Kreise zu feiern. Am 10. Juli fand vormittags eine interne Feier im Lehrsaale der Anstalt statt. Sie wurde eröffnet durch den Chorgesang der Schülerinnen: „Gott grüße dich!", deren älteste. Fräulein Simon, der geliebten Führerin und Meisterin herzliche Dankes- grüße entbot. Im Namen des Lehrerkollegiums sprach Herr Paul Münch, der das herzlich-gemüt liche Verhältnis der Lehrer zu der greisen Leiterin mit warmen Worten hervorhob. Lehrer Schwob brachte ehrende Grüße vom Vorstand des Leipziger Fröbel-Vereins, der Angelika Hartmanns Ver dienste um die Verwirklichung, Vertiefung und Weiterentwicklung der Fröbelschen Erziehungsidce dankbarst anerkennt und zu würdigen weiß. Er überwirs satzungsgeinäß die Zinsen aus dem be stehenden Fonds der Angelika-Hartmann-Stiftung einer strebsamen Schülerin. Die Gefeierte dankte Vereinsvorstand wie Lehrerkollegium in kurzer, herzlicher Erwiderung auf alle Liebe und Treue und gab, sich an die Seminaristinnen wendend, dem innigen Wunsche Ausdruck, daß diese die geistvolle Erziehungsidee Friedrich Fröbels mit immer größerer Begeisterung erfassen und ihre Lebens aufgabe darin erblicken möchten, in den deutschen Familien in echtem Sinne und Geiste Fröbels zu wirken. Der Abend vereinte alle dem Geburtstags kind nahestehenden Kreise im Festsaalr des „Excelsior" bei einer überaus gelungenen, von der Lehrerin Fräulein Hedwig Seidel mit größter Liebe und feinstem Geschick veranstalteten intimen Feier, Lei der namentlich ein liebliches, alle Herzen erfreuendes Tanzbild, dargestellt van den kleinen Zöglingen des Kindergartens, die Teilnehmer ent zückte. * Das 8. Nationale Volksfest findet heute im Brauereigarten in Stötteritz statt. Der Festredner, Reichstagsabgeordneter Behrens, Essen, wird etwa nachmittags ^5 Uhr in der großen Halle sprechen. Eintritt zum Festplatz heute 20 Pf. * Amtliche Nachrichten von der Universität Leipzig. Der Prokanzellar der philosophischen Fakul tät Geheimer Hofrat Professor Dr. phil. Kirchner gibt bekannt, daß er in Promotionsangelegenheiten vor den Ferien seine letzte Sprechstunde Montag, den 3. August, von 11—12 Uhr und während der Ferien Dienstag, den 22. September, und Dienstag, den 6. Oktober, von 11—12 Uhr im Prokanzellariate abhalten wird. * Die religiöse Erziehung der Kinder aus ge mischten Ehen. Hiermit seien alle in gemischter Ehe lebenden Eltern schulpflichtig werdender Kinder auf die im amtlichen Teile unseres Blattes veröffentlichte Bekanntmachung über die religiöse Erziehung der Kinder aus gemischten Ehen ver wiesen. Diese Kinder sind, sofern die Eltern die sächsische Staatsangehörigkeit besitzen, in der Re ligion des Vaters zu erziehen, wenn nicht seitens der Eltern vor Ablauf des 6. Lebensjahres vom I der Kind« I abgeschl I stimmt, in I den sollen. I Stadthaus, * Ak« diesjcLrig tete akade 26. Septei steht allen der Staat weise auck Sonnaben ist für di« des IV. I Volkse in der Zei gebalten i gneLen. Vorlesung I . PrivatdiH P. Sch lag > mentieren experimen straße 4, ' Kindes, j knüpfung Prof. Dr. > der staats'. 8 Stunde, Brahn. 7 besondere' denburg. neunzehnt« 10 Stunde Mit Demc stitut, Tal der Schul Prof. Dr.' 10 Stunde aramme si Vorsitzend« kurse, Leip * Eine Beruf wer ihren Gest gezwungen arbeitsnack Vermittlu, suchenden Beruf auf Seite zu durch ein Arbeitgebe neuen Vei Er richtet > geber den strrbungen vielen Hui keit in ein Ob eine d greifbare < * Die Rat im A Blattes b< die der fo hygienische wird von rung und wird. Sil U Wöhlgcsch, M halb, wqil W den ekele r, licher Mil wahrnehm Kranke. ! gegeben, d lieferten s Farbe mit * Zu l in Leipz der Begin Hauptresta auf '/.8 Ul * Conn der Rat d> teilt, fahre der vorne, sehen ist, meinen 1 Verkehr zr der Linie Eutritzscher Friedrich-L Landsberg' Wagen ve in Abständ Hof bietet Solide Kei8eta8clien öc^onclcrs prosaisch un6 preiswert! p« siincklecker, solicker llüxe! unck beschlöße, Orellsuilcr 33 36 39 cm kügcüönge bl. 8.50 9^0 10.50 42 45 cm llüLeüönße bi. 11.50 12.50 Solitte Klei'clerkas1on8 Iviocicsardig, wallcrchcht, Ztosicherug, leckereren, Orcüsuller, 1 bercv. 2 5ck>Iösser. 50 55 60 65 70 75 cm I-nz bl.8.- 8.50 9.50 10.- 10^0 DerglLegeltuchber., ILckilofi, obne kckcen 50 55 60 65 70 75cm Inn« bl 4.50 5.- 5.50 6.- 6.50 7.- Prakt.kku1ksr1on8 für 1 Oamenßut, 5egelluck>bcrug, 45 cm lang, bi. 4.75, 50 cm lenß bi. 5.75. blit s)ilr unck blocke! bl. 2.— mebr. prskt. ^lLk-ktul8 mit Icompl. - Einrichtung, 8-sckckossen 14x7,5 cm. bi. 1^0 lascken Säckler-Kokker l.eicht, solich elegant, csauersiasi Von fckivarrorob- narb.bloutonlecker mi, Portemonnaie, äoieoe! 16x21cm bl 6.75 Von fcktvorr.grob- narb.bioutonlecker Innenbüge!, 8tofs- sulier. 18x19 cm. bi. 4.- vsmen- HsA^ler8 praktische Oamen- lasctien Kei8e- Xu85Ü8lun§en 6egr. >Sso kuck8äcke Ornugrün feinen, I-ecker-Irezriemen Z2xZ0 »Xie 42x40 cm N7IZ8 IM 1760 45x44 50x45 em bi. 1.70 1.86 keke-blecesaAlre» Von ff. lecker, leckerfutter, ml» Koos- Kerckötsckie, Leisenckose, HIelcon, Kemm, ^ebnbürsie, 16 cm leng.bl. 6.75 X d /I »» 11 lüubn'ette Preisliste kostenlos IVlOsi^T IVI(^ol6s.I^etes8brc3§eL praktkcke tkanäkokker ^usschveinrnarlr.l>raunerVuI!can-fil)reoIatte, solicle Zchlöller unci Lchutrecken, Orellfutter. 55 60 65 70 75 cm len« bl. 11.50 12.25 13.- 13.75 14.50 Llexsnle Toilette-Kokker p«. 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