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Sette 6. Nr. 2S3. Morsen»Nusgavr. Leipziger Tageblatt Dienstag 26. Mat lS14. Amtliche Bekanntmachungen. Nachstehende Verordnung bringen wir hierdurch erneut zur öffentlichen Kenntnis. Unser« Aufsicht»' beamten sinh zu strenger lleberwachung angewiesen worden. W.-P.-A. Nr. 1315 Leipzig, den 25. Mai 1911. Der Rat der Stadt Leipzig. Verordnung, den Verkauf und Transport von Rot«, Da», und Rehwild betr. Die Königliche Kreishauptmannschaft verordnet nach Gehör des Kreisausschusses folgendes: 8 1. Wer Not-, Dam- und Rehwild, in ganzen Stücken oder zerlegt, befördert, in Orte einsührt, verkauft, in Läden, auf Märkten oder sonst auf irgendeine Art zum Verkauf ausstellt oder feilbietet, hat auf poli zeiliches Erfordern den rechtmäßigen Erwerb des Wildes nachzuweisen. Wer Wild der bezeichneten Art durch di« Post oder Eisenbahn versendet, hat den Nachweis auch den Post- und Eisenbahnbeamten gegenüber zu führen. Ebenso ist jeder Königliche Forstbcamte in seinem Verwaltungs- oder Schutzbezirkc und jeder vereidigte Jagdschutzbeamtc in dem Bezirk, für welchen er an gestellt ist, berechtigt, sich davon zu überzeugen, ob die Bestimmungen dieser Verordnung befolgt sind. 8 2. Der in H 1 vorgeschriebene Nachweis wird er bracht durch einen Wildschein, welchen der In Haber der Jagd, auf welcher das Wild erlegt worden ist, oder dessen berechtigter Vertreter (Jagdverwal- ter, Jagdaufseher usw.) unter Angabe Lieser Eigen schaft, und zwar für jedes Stück einzeln, auszu stellen hat. Der Wildschein muß von den betreffenden Stadt raten, resp. den Gemeindevorständen oder Gutsvor stehern, beziehentlich deren Stellvertretern beglau bigt und untersiegelt sein. Dieser Beglaubigung bedarf cs nicht, falls der Aussteller zur Führung eines Dienstsiegels berechtigt ist und er dieses Siegel dem Scheine aufdrückt. Bei zerlegtem Wilde genügt eine amtlich be glaubigte Abschrift des für das ganz« Wild aus gestellten Wildscheines. 8 Jeder Wildschein muß nach dem untenstehenden Formular deutlich mit Tinte ausgesüllt und unter schrieben sein, und enthalten: 1. den Namen des betreffenden Verwaltungs bezirkes (Amtshauptmannschaft Stadtrat ), 2. den Namen d«s Gemeinde- oder Gutsbezirks, in welchem der Jagdbezirk gelegen ist, 3. den Namen des Jagdbezirks, 4. die Wildgattung, 5. das Geschlecht, 6. den Tag der Erlegung, 7. den Tag der Ausstellung, 8. den Beglaubigungsvcrmerk (8 2), 9. die Gültigkeitsdauer (8 5), 10. den etwaigen Verlängerungsvermerk (8 5s. Der Tag und Monat der Erlegung darf nicht in Ziffern eingetragen, sondern muß vollständig aus geschrieben werden. Wildscheine, welche den vorstehenden, sowie den in 8 2 angegebenen Anforderungen nicht entsprechen, sind ungültig. Wildschein: Verwaltungsbezirk: . , > Gemeinde- (Guts-) Bezirk: . . . , . Jagdbezirk: Wildgattung: Geschlecht: Erlegt am. Jagdberechtigter: . am 18 . . bl. N. - Zur Beglaubigung des Ausstellers: I I Gültigkeitsdauer bis zum: .... Verlängert am bis zum. . durch 8 4. Der Wildschein ist auf festem Papier oder auf Pappe auszufcrtigcn und muß an dem zugehörigen Stücke befestigt sein. 8 5. Die Gültigkeitsdauer eines Wildscheincs beträgt 10 Tage, von der Ausstellung ab gerechnet. Diese Frist kann auf Antrag des Inhabers von der Ortspolizeibehörde desjenigen Ortes, an welchem das Wild bei Ablauf derselben sich befindet, jedoch auf nicht mehr als im ganzen 4 Wochen, verlängert werden. 8 6- Für Wild, welches aus Jagdbezirken eingebracht ist, die nicht zum Geltungsbereiche dieser Verordnung gehören, genügt ein Berechtigunasnachwet«, welcher nach den dort bestehenden Vorschriften ausge« fertigt ist. 8 7. Ein Wildschein oder sonstiger Bcrechtigunpsaus» weis der vorerwähnten Art ist nicht erforderlich: kj wenn bei Beförderung von Wild, welches auf Grund eigner Jagdberechtigung erlegt ist, der Jagdberechtigtc selbst oder sein berechtigter Vertreter zugegen ist und sich auf Erfordern als solcher auswcist, b) für Wild, welches der Jagdberechtigte oder sein oben gedachter Vertreter auf der Jagd oder bei der Rückkehr von derselben bei sich führt oder durch Beauftragte von der Schuß stelle nach seinem Wohnort bringen läßt, c) für Wild, welches von der zuständigen Bc, Hürde beschlagnahmt worden ist, <i) für Wild, welches nachweislich aus solchen Be zirken eingebracht ist, in welchen Berechtigungs ausweise der hier in Frage befangenen Art nicht vorgeschrieben sind, o) für Teile zerlegten Wildes, welche innerhalb derselben Ortschaft von der Verkaufs- oder Auf bewahrungsstelle nach der Wohnung des Käufers oder einem sonstigen Bestimmungs orte befördert werden, I) für Teile zerlegten Wildes, welche bereits zum Genüsse zubereitct sind. 8 8. Den Jagdbercchtigtcn sowie den sonstigen in 8 2 bezeichneten Personen ist cs untersagt, Wildscheine, die noch nicht vollständig ausgesüllt sind, an nicht jagdbcrechtigte Personen auszuhändigcn. 8 u. Mit Ausnahme der ersten 14 Tage ist es verboten, während der gesetzlichen Schonzeit «) des weiblichen Rot- und Damwildes: unzer- lagtes männliches oder weibliches Rot- und Damwild, h) des weiblichen Rehwildes: unzerlegtes männ- licljes oder weibliches Rehwild, bei welchen das Geschlecht nicht mehr mit Sicherheit erkennbar ist, zu befördern, zu versenden, zu verkaufen, zum Verkauf hcrumzutragen, in Läden, auf Märkten oder sonst auf irgendeine Art zum Verkauf auszu stellen oder fcilzubieten, oder den Verkauf desselben zu vermitteln. 8 10. Die Vorschriften des 8 9 finden keine Anwendung auf das feiten der zuständigen Behörde beschlag nahmte Wild. 8 11- Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften dieser Verordnung unterliegen, soweit nicht nach gesetzlichen Bestimmungen auf eine höhere Strafe erkannt wer den muß, einer Geldstrafe von 3 bis 60 an deren Stelle im Unvermögenssalle entsprechende Haftstrafe tritt. Gleicher Strafe verfällt, wer bei der Beförderung, Versendung oder beim Verkauf von Wild einen Wild schein benutzt, der nicht für das betreffende Stück ausgesertigt ist. 8 12. Die Verordnung, welche von den Amtshaupt mannschaften und den Stadtrüten der Städte mit der revidierten Städteordnung durch Abdruck in ihren Amtsblättern zur allgemeinen Kenntnis zu bringen ist, tritt mit dem 1. November 1890 in Kraft. Leipzig, am 1. Oktober 1890. E? Königliche Kreishauptmannschast. II 2306. v. Ehrenstcin. - Schulze. Der Klempner Felix Börnchen in L.-Reudnitz, Täubchenweg 53, ist in das Verzeichnis der Gewerbe treibenden eingetragen worden, die Privatgaseinrich tungen und Anlagen zur Benutzung des Wasserwerks ausführen dürfen. Leipzig, am 25. Mai 1914 lluo? v. ä. 601. Der Rat der Stadt Leipzig. Der Schlossermeistcr Ernst Richter in L.-Eohli», Breitenselder Straße 95, ist in das Verzeichnis der Gewerbetreibenden eingetragen worden, die Privat gaseinrichtungen ausfllhren dürfen. Leipzig, am 25. Mai 1914. Ii,»s ll. .4. 661. Der Rat der Stadt Leipzig. Wir haben die Straße An der Bücherei zur Er innerung an den am 3. Akai 1912 gestorbenen Leip ziger Schriftsteller und Humoristen Edwin Bormann Bormann st raße genannt. Die Umnennung tritt am 1. Januar 1915 in Kraft. Str.-Ben. 20. Leipzig, am 22. Mai 1914. R,s« Der Rat der Stadt Leipzig. In das Handelsregister ist heute eingetragen worden: 1. auf Blatt 16082 die Firma Eduard Beger in Leipzig (Ritterstraße 4). Der Kaufmann Gustav Eduard Hermann Beger in Leipzig ist Inhaber. (Angegebener Geschäftszweig: Vertrieb von Elas- hüttenprodukten und Metallwaren sowie Bc- leuchtungsartikeln); 2. auf Blatt 16083 die Firma Otto Wigand in Leipzig (Sternwartenstraße 12). Gesellschafter sind der Buchhändler Friedrich Alwin Ebert und der Buchdruckereibesitzer Arthur Paul Felix Pactzel, beide in Leipzig, die die von der Firma Otto Wigand Verlagsbuchhandlung und Buch druckerei mit beschränkter Haftung in Leipzig be triebene Verlagsbuchhandlung (mit Ausnahme des Verlags der „Quellen und Forschungen zur Erd- und Kulturkunde") samt dem Firmenrecht von dieser erworben haben. Die Gesellschaft ist am 1. April 1914 errichtet worden. Sie hastet nur für diejenigen Verbind lichkeiten der bisherigen Gesellschaft, die in dem zu den Registerakten überreichten Vertrage auf geführt sind. Die Uebernahme von Außenständen richtet sich gleichfalls nach diesem Vertrage; 3. auf Blatt 16084 die Firma Carl A. Becker in Leipzig (Reichsstraße 18). Anna Minna Helene verehel. Becker geb. Dittmann in Leipzig ist In haberin, die das Handelsgeschäft samt der bis her nicht eingetragenen Firma, von dem Kauf mann Earl August Becker in Leipzig erworben hat. (Angegebener Geschäftszweig: Betrieb einer Lederwarcnhandlung); 4. auf Blatt 16085 die Firma Hotel Deutsches Haus Robert Gullmann in Leipzig (-Lindenau, Markt 21). Der Hotelier Robert Eullmann in Leipzig ist Inhaber. Prokura ist erteilt an Pauline Helene Eullmann geb. Zetzsche in Leipzig. (Angegebener Geschäftszweig: Hotel- und Gastwirtschaftsbetrieb); 5. auf Blatt 16086 die Firma Paul Katzschmann in Leipzig (Nordstraße 38). Der Kaufmann Friedrich Paul Katzschmann in Leipzig ist Inhaber. (An gegebener Geschäftszweig: Betrieb eines kauf männischen Agenturgeschäfts für Farben und Firnisse sowie eines Grossohandels mit Pinsel- und Bürstcnwaren und Lacken); 6. auf Blatt 16087 die Firma Paul Berg in Leipzig (Uferstraße 16). Der Kaufmann Richard Paul Berg in Leipzig ist Inhaber. (Angegebener Ge schäftszweig: Betrieb eines Woll-Agentur geschäfts) ; 7. auf Blatt 16088 die Firma Adressen-Verlag Kurt Bieweg in Leipzig (Brüderstraße 37). Der Verlagsbuchhändler Ernst Kurt Vieweg in Leipzig ist Inhaber. (Angegebener Geschäfts zweig: Betrieb eines Adresscn-Verlags und einer Verlagsbuchhandlung); 8. auf Blatt 5134, betr. die Firma Leipziger Düngerexport-Actiengesellschaft in Leipzig: Der Gescllschaftsvertrag vom 16. März 1900 ist durch Beschluß der Generalversammlung vom 6. April 1914 laut Notariatsprotokolls von diesem Tage im 8 26 abgeändert worden; 9. auf Blatt 7943, betr. die Aktiengesellschaft unter der Firma Leipziger Lentral-Biehmarkts-Bank in Leipzig: Ernst Strcubel ist als Vorstands mitglied ausgeschicden. Zum Mitglied« des Vorstandes ist bestellt der Fleischermeister Gustav Nietzschmann in Leipzig; 10. auf Blatt 10811, betr. die Firma Union Leipziger Preßhefe - Fabriken und Kornbranntwem- Brennereien, Aktiengesellschaft in Leipzig, Zweig niederlassung: Die Generalversammlung vom 29. April 1914 hat die Erhöhung des Grund kapitals um 500 000 .K, in 500 Aktien zu 1000 .K zerfallend, mithin auf 1500 000 beschlossen. Die beschlossene Erhöhung ist erfolgt. Der Ec- scllschaftsvcrtrag vom 9. Februar 1900 ist durch den gleichen Beschluß laut Notariatsprotokolls vom 29. April 1914 im 8 2 abgeändert worden. Die neuen Aktien lauten auf den Inhaber und werden zum Kurse von 106 Prozent ausgegeben; 11. aus Blatt 12953, betr. die Firma Otto Wigand Verlagsbuchhandlung und Buchdruckerei mit be schränkter Haftung in Leipzig: Der Gesellschafts vertrag ist durch die Beschlüsse der Gesellschafter vom 27. April 1914 und 13. Mai 1914 laut Rotariatsprotokollen von diesen Tagen in den 88 1 und 2 abgeändert worden. Den Gegen stand des Unternehmens bildet die Fortführung des bisher von der Gesellschaft betriebenen Druckereigeschäftes und der Verlag der „Quellen und Forschungen zur Erd- und Kulturkunde", sowie der Abschluß von Geschäften, die mit der Buchdruckerei direkt oder indirekt Zusammen hängen. Die Gesellschaft soll auch berechtigt sein, gleichartige oder ähnliche Unternehmungen zu er werben oder (ich an solchen zu beteiligen. Die ' Prokura des Friedrich Alwin Ebert ist erloschen. Die Firma lautet künftig: Otto Wigandsche Buchdruckerei Gesellschaft mit beschränkter Haftung; 12. aus Blatt 13625, betr. die Firma Gesellschaft für Hvwardsche Buchführung und Betriebsober- teitung mit beschränkter Haftung in Leipzig: Der G-esellschaftsoertrag ist durch Beschluß der Gesell schafter vom 27. April 1914 laut Notariats protokolls vom gleichen Tage im 8 7 abgeändert worden; 13. auf Blatt 15043, betr. die Firma Moses Koswin in Leipzig: Di« Firma ist — infolge Ucbergangs auf eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung — erloschen; 14. auf Blatt 15345, betr. die Firma Baumbnchsche Dampfbuchbinderei Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Leipzig: Die Prokura Les Emil Weickert ist erloschen; 15. aus Blatt 15438, betr. die Firma Pathü Freies L Co. Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Filiale Leipzig in Leipzig: Das Stammkapital ist durch Beschluß der Gesellschafter vom 6. Januar 1914 auf 300 000 erhöht worden. Aus dem Gesellschaftsvcrtrag wird noch bckanntgegebcn: Auf die übernommenen Stammeinlagen wird der den Gesellschaftern zustehende, noch nicht aus geschüttete Reingewinn der Gesellschaft aus dem Geschäftsjahre 1911/12, der laut Abschluß per 28. Februar 1912 24885 .K 16 und der ihnen zustehende, noch nicht ausgeschüttete Reingewinn der Gesellschaft aus dem Geschäftsjahre 1912/13, der laut Abschluß per 28. Februar 1913 22 729 .il 19 beträgt, insgesamt also 47 614 <R 35 «5 ungerechnet, und zwar auf die Ctammeinlage des Charles Pathe in Vincennes, Emilie Paths in Ncuilly sur Seine und Ernest Albert Jvatts in Saint Germain en Lane mit je 14 284 30 so daß Diese drei Gesell ¬ schafter noch je 45 715 -k 70 -5 nachzuzahlen haben, auf die Stammcinlage des L. U. Boignct in Paris mit 1904 Ul 60 so daß dieser Gesell schafter noch 6095 .lt 40 -Z nachzuzahlen hat, auf die Stammeinlage des Fernand Neuville in Paris mit 1428 45 «Z, so daß dieser noch 4571 .X 55 nachzuzahlen hat. und auf die Stammeinlage des Beteiligten Paul Pigeard in Berlin-Tempelhof mit 1428 ^tt 40 L, so daß dieser noch 4571 Ul 60 -Z nachzuzahlen hat. Hiermit ist das gesamte erhöhte Stammkapital übernommen und belegt; 16. auf Blatt 15707, betr. die Firma Aktien-Gesell- schaft für Grundstücksoerwertung in Leipzig: Zum Mitglied« des Vorstandes ist bestellt der Kaufmann Johannes Levin in Leipzig. N? Leipzig, den 23. Mai 1914. Königliches Amtsgericht, Abt. II II. Dienstag, den 28. Mai, vormittags 11 Uhr, wird auf hiesigem Eüterbahnhofe meWWLrmWeiibl'ikctis, DM kss. gegen Barzahlung öffentlich versteigert. Kgl. Güterabfertigung Leipzig Bayrischer Bahnhof. Gemeindeamt, nahe der Hofer und Plagwitzer Staats- und der elektr Sternbahn (von Haltestelle „Schuljtraße" 2 und „Forsthaus Raschwitz" 7 Min. entfernt). Geschäftszeit: 8—1 u. 3-5, Sonnabends 8-2Uhr. Tägliche Verzinsung mit LVi"/«,. Postscheckkonto 14601 Leipzig. »sses ^w 24. ck. lll. abovcks evtsabliek in Dottvs Unnck cker lllitinbader »nssrer birma llsvir! Kappes». „b'riecko seiner ^sclw!" »77t l-lt^vlivtr «L Oe». UUksvorvIv IsravUtisokvr Le^vvrbs- troibvväsr («I. k ), I^eiprlx. 24. ck. A. verscbiöck cker Kaufmann Herr llsviü p«Wr. Oer Verbliebene rvar unser lanjrjälirigos treues Mtaliock, ckcssvn ^nckeaüvn mr stets in Dkron balteu verckeo. Vie Lsorckiguna Üockot beute Dienstag:, mittag 12'/« Ddr von cker Deicbenballo ckes Draelitisebev krisckdokes aus statt. Dm raklreiebe Leteili^unß; bittet vor» Vonatsnrt. »7«7 XVir erktlllen diorckarck ckio traurige ktüobt, unsere ver- ebrten Kitalieckor von ckew plötrlicbon Iliosokvickvn unsere, dlitgliocko, Derrn V»VliE in Kenntnis ru setreo. Dor Verstorbene «ar unsoreiu Vereine ein treues Kitglivck, ckessen Xnckonicen Wir »tot, in Lbren kalten norden. Dio Loerckigua« Locket beute mitt»«: '/«I Dkr von cker parentLtionsdkcklo cko» Israel, kriockdokes aus statt; vir bitten um roekt raklreicbo üoteilignois. ^rosi Israel. Verein „Likur Ottolini". Lonntax trüb evtsedliek unerwartet unser treues Uitlsiieck Herr llsviel Koppen. 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In « ' » diesem schönen Bestreben für das Glück ihrer Kinder e » r betätigen sich in erster Linie der Familiensinn und die z r 7 Liebe zur Heimat, und diese Eigenschaften überliefert ' ' » man am einfachsten durch Anlage eines Stammbuches 4 » x für jedes Kind. j „Mein Stammbuch," welches zu diesem Zweck ge« : r k schaffen und allen Eltern, bzw. jedermann warm ? » » empfohlen werden kann, ist zu haben in der Expedi« M r rion des Leipziger Lageolattes. Leipzig, Johannis« M t passe 8, zum Preise von 1.50 in Halbleinen, «ll 2.— M » in Ganzleinen und -4l 4.— in Leder-Einband, nach M auswärts 20 Pf. Porto extra. blvnvsn- Sinei Kvn«IeiiI«n, ^NFstrekildl, Hlaktlsflrokt, dkorvensokinorrva, vlutarmut, Uorrmusüolsvkvüoke, Kboum», vlobt, Isodla». km»r S. Dol 8574 UIckTst „UNvRIvS Verlangen 8io Prospekt. kriv88llttr-LLä.GLGL - ..... _ ,.8<,nnenk,ck. rtrNcb 2 redtt.V»»s«r<e,p.»tot»rr°.l>t»a»1.,kr«1t.Laa»t.acdm ^aaiilioaoack SsMWgr-llinlsl! „Huke ssntt" 6v8tav jjungei' -Kontor: Ikuckolplistr. 8, Loko A!oi it/.str. ,«7sr Grosses 8arrfin»rrarl» Lrllst Kösuor, Feldstratze 3, empfiehlt sich für Herren- und Lamenmoden, Aendern u. Repa, rieren, sowie Ausbügeln und Rei nigen zu soliden Preisen. iilarten- u. Aerenda-Möbel, einz. Stücke spottb.,Reijek.,Zentralstr.7/9. «7»«, Lnllststoplorvi N WoMäMtr. 22. kriMedmi vvabt KiMklsBlll "^llhk 2chlobgafse1S,FernruiL37l8. Trinkt Sana alkoholfrei i »«kr »rtrtsvl»«»»«!. Lier—Mse—klltler Eugros-Pretse D,oi, Vlllvr, Milchwirtschaft, Gerber« Maße 36. Täglich frischer Luark. L'L dilMaltwInilter (Ttarrdesamtliche Nachrichte» siehe Seite 8.)