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Sächsische Volkszeitung : 26.07.1931
- Erscheinungsdatum
- 1931-07-26
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id494508531-193107268
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id494508531-19310726
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-494508531-19310726
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Sächsische Volkszeitung
-
Jahr
1931
-
Monat
1931-07
- Tag 1931-07-26
-
Monat
1931-07
-
Jahr
1931
- Titel
- Sächsische Volkszeitung : 26.07.1931
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Zivilprozetzrech» Prozeß bedeutet ein vorgehen, «In Fortschrelten nach einem bestimmten Ziel hin. Der Zivilprozeß als das gerichtliche Ver- fahren tn bürgerlichen Rechtsstreittgkeilen schreitet nach Meinung »ieler Rechtslaien nicht mit der wünschenswerten Schnelligkeit fort, und was er als sein Ziel bringt, das Urteil, muß sich erst recht häufig die Schelte von Parteien, womöglich gar beider, ge fallen lassen. Und doch lassen sich immer wieder Ungezählte zu langwieriger Prozedur bestimmen und es aus bet der zwangs- läustgen Verschiedeicheit der richterlichen Auffassung weitgehend ungewisse Entscheidung ankommen. Nun ist klar: Wenn «in Anspruch, den jemand zu haben glaubt, bestritten jedensalls nicht erfüllt, oder wenn «in sonsti ges Recht verletzt wird, dann muh sein Inhaber sich entweder selbst helfen oder der Staat mutz ihm helfen. Ein Staat von nur bescheidener Kulturhöh« kann, abgesehen von verschwindend wenigen Ausnahmefällen, keine Akte der Selbsthilfe zur Verwirklichung eines Rechtsanspruchs dulden, weil sie den für das Dolkswohl unentbehrlichen inneren Frieden fortgesetzt ge fährden würden. Er muh freilich, indem er die Selbsthilfe ver bietet, den Parteien durch zweckmäßige Einrichtungen unter seiner Autorität Rechtsschutz gewähren. Als solche Einrich tungen kommen, was gern übersehen wird, in erster Linie di« in Frage, welche den Parteien angemessene Gelegenheit geben, ihren Streit unter verständigem Zusammenwirken zur Aufklä rung des Sachverhalts und der Rechtslage gütlich beizulegen. Jeder Streitende muh, wenn es ihm bei seiner RechtsverfSlgung nicht um ein Fischen im Trüben, sondern um das Finden des wahren Rechts zu tun ist, dir Möglichkeit begrüben, dab er und sein Gegner unter neutraler Leitung möglichst zu dessen Er kenntnis und Ausrichtung in einem Friedensschluß gebracht werden. Den Rechtsfrieden auf diesem Wege den Par teien und damit der Gesamtheit zu bringen, mutz das erst« ZIelderstaatlichenRechtspflegesein. Allein die tägliche Erfahrung lehrt, datz das alt« Wort von dem Vorzug des mageren Vergleichs vor dem fetten Pro zeß im allgemeinen beileibe nicht zu viele Vergleiche zeitigt und etwa den gesunden kraftvollen Rechtsgedanken unterdrückt. Es wird im Gegenteil noch immer viele Kraft an unnützem Prozessieren verschwendet, das, durchaus vermeidbar, niemals mit Jherings stolzer Bezeichnung eines Kampfes ums Recht bedacht werden darf, sondern mit dem richtigen Namen eines Streiten« aus Rechtseigensinn, einer Speku lation auf ungerechten Vorteil, wenn auch nur durch ein Hin ausziehen der Verwirklichung berechtigter Ansprüche, genannt werden sollte. Gleichgültig nun, ob ein solcher unnötiger Pro zeß der Verblendung oder dem Verschulden beider Parteien oder nur einer entspringt, der Staat muß den Parteien zum Schutze ihrer privaten Interessen, endgültig aber in seinem eigenen Interesse an der Bewährung der Rechtsordnung und der Erhaltung des Rechtsfriedens, den Zivilprozeß zur Durchsetzung ihrer Rechte und zur rechtskräftigen Entscheidung der unter ihnen streitigen Rechtsfrage zur Verfügung stelle». Nicht, wie man es oft irrig ausgedrückt hört, der einzelne Zivilprozeß als solcher ist eine Krankheitserscheinung des Rechts lebens, sondern ihm liegt ein Krankheitsfall zugrunde, den er durch die Behandlung im Schutze seiner Vorschriften heilen soll. Wir dürfen uns darüber nicht täuschen, daß manches Urteil eine Heilung überhaupt nicht oder nur unvollkommen bringt, weil während des gerichtlichen Verfahrens, wirtschaftlich, mora lisch gesprochen, außerhalb desselben schon wer weiß was „ver fahren" wird, aber auch weil das Gericht aus Gründen der ungenügenden Möglichkeit der Tatsachenfeststellung und der An passung der rechtlichen Beurteilung an den konkreten Rechts fall nicht zu der wünschenswerten Entscheidung gelangen kann. In dieser Hinsicht haben wir deutsche Juristen alle Veran lassung, dem wertvollen Gedanken vermittelnder Entscheidungen nachzugehen, wie ihn seit Jahren der Amsterdamer Richter Dr. E. A. I. Hartzfeld im Schrift- tum und in seiner Spruchpraxis zur Befriedung beider Parteien verfolgt. Aber wenn, geschweige den Richter selbst nicht befriedigen des, auch objektiv bestes Urteil ost genug nicht den inneren Frieden der Parteien verschasft, es ist doch ein« Notwendigkeit und ein Gewinn, wenn wenigstens der äußere Rechtsfrieden durch die Autorität einer rechtskräftigen Entscheidung des Streites seitens der dazu berufenen staatlichen Organ« wieder- beraeltellt ilt. rtzsaker-WochenspielplS«« Sächsische Slaststheater Dresden. Opernhaus: Bis mit 22. 8. geschlossen. — Schauspielhaus: Sonntag. 26.7. (8) College Crampton. — Ab 27. 7. bis 22. 8. geschlossen. Di« Komödie, Dresden. Allabendlich bis einschließlich Donnerstag, 30. 7. (8.15) Liebfrauenmilch. — Ab Freitag, 31. 7. allabendlich (8.15) Hokuspokus. Residenztheaker Dresden. Allabendlich (8.15) Die goldene Motte. Zentraltheater Dresden. Allabendlich vom 26. bis mit 91. 7. s8.1b) Peppina. — Vom 1. 8. bis mit 3. 8. allabendlich (8.16) Gastspiel Enrico Rastelli und das große Sensations- Varietee-Programm. Stadttheater Plauen. Montag, 27. 7. geschlossen. Diens tag, 28. 7. (8) Das große Objekt. — Mittwoch, 28. 7. (8) Der Opernball. — Donnerstag, 30. 7. (8) Die Journalisten. — Frei tag. 31. 7. geschlossen. — Sonnabend, 1. 8. (8) Der Opernball. — Sonntag, 2. 8. (8) Lharleys Tante. Das S. Orgelkonzert Im Lingnerschloß findet Sonntag, den 26. Juli 1931, nachmittags 3 Uhr, statt: nach Vesnrs Wieder holung 4.30 Uhr. Werke von Bach, Händel, Gade, Brosig u. a. Eintritt 30 Pfg. Bühnenvolksbund Dresden. Komödie: Montag, 27. 7. Gruppe 1 3001 bis 3200. — Dienstag, 28. 7. Gruppe 1 7501 bis 7800, Gruppe 2 151 bis 200. — Mittwoch, 29. 7. Gruppe 1 3501 bis 3700, 8301 bis 8400, Gruppe 2 501 bis 550. — Donnerstag, 30. 7. Gruppe 1 4301 bis 4600, Gruppe 2 551 bis 575. — Frei tag, 31 7. Gruppe 1 600t bis 6200, 7801 bis 7900, Gruppe 2 576 bis 600. — Sonnabend, 1. 8. Gruppe 1 5201 bis 5300, Gr. 2 201 bis 225. — Sonntag, 2. 8. Gruppe 1 5301 bis 5400, Gr. 2 H26 bis 250. — Montag, 3. 8. Gruppe 1 8101 bis 8600. — Nesi- d'e n z l he a te r: Montag, 27. 7. Gruppe 1 9701 bis 9800. — Dienstag. 28. 7. Gruppe 1 1401 bis 1500. — Mittwoch, 29. 7. Gruppe 1 1701 bis 1800. — Donnerstag, 30. 7. Gruppe 1 2101 bis 2200. — Freitag, 31. 7. Gruppe 1 2201 bis 2300. — Sonn abend, 1. 8. Gruppe 1 2301 bis 2400. — Sonntag, 2. 8. Gr. 1 8401 bis 2500. — Montag, 3. 8. Gruppe 1 2501 bis 2600. — Zentraltheater: Montag, 27. 7. Gruppe 1 1501 bis 1600, .Gruppe 2 301 bis 350. — Dienstag, 28. 7. Gruppe 1 801 bis 1000 Grupp« 2 51 bis 100. — Mittwoch, 29. 7. Gruppe 1 1001 bio 1100, 1301 bis 1400, Gruppe 2 101 bis 150. — Donnerstag, SO 7. Grupp« 1 4601 bis 1800, Gruppe 2 251 bis 275. — Freitag, tag 31. 7. Gr. 1 1601 di» 1700, 2001 bis 2100, Gr. 2 276 bis 300. Dresdner Volksbühne E. V. Schauspielhaus: Sonntag, 26. 7. 3731 bis 3860. — Komödie: Sonntag, 26. 7. 821 bis 870. — Montag, 27. 7. 871 bis 920. — Dienstag, 28. 7. 921 bis 970. — Mittwoch, 29. 7. 971 bis 1000, 6001 bis 6020. — Donnerstag, 30. 7. 6021 bis 6070. — Freitag, 31. 7. 6071 bis 61Ä. — Sonnabend, 1. 8. 6121 bis 6170. — Sonntag, 2. 8. 6171 bis 6220. — Montag, 3. 8. 6221 bis 6270. — Zentralthea ter: Sonntag, 26. 7. 1161 bis 1210. — Montag, 27. 7. 1211 bis 1260. — Dienstag, 28. 7. 1261 bis 1310. — 'Mittwoch, 29. 7. 1311 bis 1360. — Donnerstag, 30. 7. 1361 bis 1410. — Freitag. 31. 7. 1411 bis 1460. — Sonnabend, 1. 8. bis Montag, 3. 8.: Zum Rastelli-Gastspiele erhalten unsere Mitglieder Karten an der Theaterkasse. Städtische Theater Leipzig. Neues Theater: Sonn tag, 26. 7. bis Sonntag, 2. 8. (20) Die Blume von Hawai. Außer Anrecht. — Altes Theater: Sonntag, 26. 7. (20) Husaren fieber. Außer Anr. — Montag, 27. 7 bis Donnerstag, 30. 7. (20) Husarenfieber. Außer Anrecht. — Freitag, 31. 7. (20) Bobb») weint — Bobby lacht. Außer Anrecht. — Sonnabend, 1. 8. (20) Husarenfieber. Außer Anrecht. — Sonntag, 2. 8. (20) Bobby weint — Bobby lacht. Außer Anrecht. Katholisches Ferienlager Chemnitz Chemnitz, 25. Juli. Um auch ärmeren Kindern wenigstens einige Tage lang Landaufenthalt zu ermöglichen, wurde von Chemnitz aus ein be achtenswerter Versuch eines Ferienlagers unternommen. Mit 43 Kindern von 10 bis 13 Jahren und 5 Helferinnen und Helfern marschierte Pfarrer Dr. Spettmann am 12. Juli in Wechselburg ein. Nach einer entsprechenden kurzen An dacht in der Schloßkirche ging es über de» Rochlitzer Berg zum sog. Traschkengut. Die idealste Jugend- und Ferieninsel, die man sich denken kann. Auf drei Seiten durch die Mulde und auf der vierten durch hohe, steilabfallende Waldhänge ist das Ge biet gegen die Außenwelt abgeschlossen. Eine große Wiese stand neben de» Wäldern für Spiele zur Verfügung. Ein sehr geräu miger Bode», durch starke Papierwäude in zwei Räume geteilt, diente als Nachtlager. Als Bette» ivar eine gute Strohspreu her- gerichtet. Helle Begeisterung herrschte bei allen, als sie hier ihre Plätze für die nächsten zwölf Nächte angewiesen bekamen. Nur zu schnell gingen die einzelnen Tage vorüber. 7^ Uhr war Wecken. Unten am Hofbrunnen mar Morgentoilette. Erst für die 18 Knaben, dann für die 25 Mädchen. Dann für alle auf dem Hofe ein kurzes Morgengebet. Und nun ging's hinüber zur hl. Messe in die Schloßkirche. Manchmal eine Stunde Weges über den Berg, meist wohl zur besonderen Freude der Jugend auf dem Kahn über die Mulde und durch den Schloßpark. Nack, der hl. Messe wurde das Frühstück im Saale des Katt). Kasinos eingenommen. Hier wurde auch, nachdem der Vormittag durch Spiele oder Spaziergänge ausgefüllt war, das Mittagessen ein genommen. Im Saale selbst und in der Waschküche des gräf lichen Rentamtes wurde gekocht. Nach Tisch ging's dann wieder über die Mulde zum Trasch kengut. Zur Mittagsruhe war meist keine Stimmung. Gleich wurde gespielt. Entiveder Ball- und Kreisspiele auf der Wiese oder „Räuber und Prinzessin" oder andere Spiele in den Wäl dern. War das ein Leben und Treiben! War das eine Lust und ein Vergnügen! Selbst die -45 Sonntagsbesucher aus Chemnitz wurden da wieder jung. Die Proviantkolonne hatte Vesperbrot und Alwndcssen je weils aus dem „Küchenhauplquartier" mit herübergebracht. Vom 3. Tage an war cs manchmal schwierig, die hungrigen Mä gen und durstigen Kehlen zu befriedigen. Aber es war doch ge nügend Vorsorge getroffen. Ein Wiegenlied brauchten mir abends zum Einschlafen nicht zu singen. Auch ohne Matratzen und Federbetten, auch trotz Härte des Strohlagers lag bald alles im tiefsten Schlafe. Und nie haben sich unsere Jungens und Mädchen durch des Wetters Laune die eigene Laune verderben lassen Uebrigens sind wir höchstens einmal richtig naß gewor den. Gedrückte Stimmung war eigentlich nur, als die schönen Tage zu Ende gingen. Fast alle wären gerne noch einige Tage geblieben Aber das mar wirtschaftlich unmöglich. Denn die 12 Tage kosteten immerhin rund 500 M. Eine große Summet Und doch nicht viel für so viele. Bei 50 Mann macht das pro Tag 80 Pf. auf den Kopf. Von diesen 500 M. waren gut 60 M. von den Kindern selbst eingezahlt worden. Rund 300 M. sind durch freiwillige Spenden hereingekommen. Und die 150 M. Defizit werden gewiß auch noch durch Kinderfreunde geschenkt werden. Jedenfalls können nicht nur die Kinder mit ihren, Land- oufenthalt zufrieden sein — und sind es auch —, sondern auch die Führung Hani voll auf ihre Rechnung. Die Kinder haben sich gut betragen und gut vertragen Auch in den. Beieinander und Durck,einander vo» Knaben und Mädchen Kani es zu keiner- lei Klagen. Im Schlafraum herrschte — abgesehen vom ersten Tlbend — eine ganz musterhafte Disziplin. Von den Kindern ging — ohne jede Aufforderung in dieser Richtung — täglich mehr als die Hälfte zur heiligen Kommunion. Von Erkran kungen und Ungliickssällen blieben wir Gott sei Dank völlig verschont. Eigcntlickw Unbotmüßigkeiten und Absonderungen einzelner kamen nicht vor. Mit vollem Rechte konnten wir darum vor dem Abmarsche in der Schloßkirche dem Heiland und der Mutter von der Immerwährenden Hilfe herzlich danken für di« schön und gut verlaufenen Tage. Möge allen Wohltätern unseres ersten Chemnitzer Ferien, lagers, denen in der Heimatstadt und denen in Wechselburg. Gottes reichster Lohn werden für ihre Beihilfe! Ein Lohn ist ihnen gewiß das Bewußtsein, so vielen — meist zeitgemäß armen — Kindern ein paar schöne, wonnevolle Tage in Gottes schöner freien Natnr bereitet zu haben. In Chemnitz selbst helfen wir weiter, daß unsere Kinder etwas Ferienfreude haben. Wöchentlich zweimal finden unter Führung eines de» Herrn Kapläne von St. Johann und eines Herr» Lehrers Tagesnxmdernngen statt. Und wir hoffen, daß die einmal begonnene Arbeit „Kinderwohl" sich mehr und mehr entfalten und vertiefen wird. N Dlejes Ziel ist aber nur durch eine zweckdienliche Regelung des von den Parteien um ihr Recht zu führende» Kampess er reichbar. Dieser Kamps ist nicht Selbstzweck, sondern erscheint als eine notwendige und wirksame Form, dem Gericht die Streit sache für seine Beurteilung vorzuführcn. Allein was für sie in Frage kommt, soll Gegenstand des Zivilprozesses werden. Nicht nur sollen neben dem Weg, den er geht, allenthalben Wegweiser zum Friedensschluß vor dem Urteil bleiben, sondern der Zivil prozeß darf auch bei seiner Durchführung nirgends zum Tummel platz der Unsachlichkeit, der Leidenschaftlichkeit der Gegnerschaft werden. Die Zivilprozeßordnung ist eine Fülle von Regeln, wie der Prozeßkampf geführt werden muß, um möglichst rasch, ruhig und sicher die richtige Entscheidung herbei- zusiihren. Das Ztvttprozeßrecht enthält eine große Zahl von Be stimmungen, deren Zweck erst enthüllt sein will, deren Feinheiten dem Unkundigen nur Schwierigkeiten bedeuten. Es bietet sie ge rade dem sich erst nur theoretisch mit seinen Bestimmungen Be schäftigenden. In seine zahlreichen Bestimmungen plastisch klar werdenden Zusammenhang und erleuchtendes und für die Ma terie erwärmendes Licht zu bringen, ist darum besonders schwer, aber auch besonders verdienstvoll. Im Schrifttum über das deutsche Zivilprozeßrecht nimmt das „Lehrbuch des Deutschen Zivilprozeßrechts" von Dr. Leo Rosenberg, o. ö. Professor an der Universität Gießen (Berlin, Verlag von Otto Liebmann, Verlagsbuch handlung für Rechts- und Staatswissenschasten, Verlag der Deut schen Juristen-Zeitung »sw., W 57) eine rühmliche Son derstellung ein. Es liegt nunmehr bereits in dritter, völlig neubearbeitcter und vermehrter Auflage (6—8. Tausend XVI u. 804 S., 30 M., eleg. geb. 33 M., mit 6 Proz. Preissenkung) vor, zum Besten gehörend, was sein angesehener Verlag her ausbrachte, der dabei den Abonnenten der Deutschen Juristen- Zeitung noch besonderen Vorzugspreis gewährt. ddn zwei Jahren nach der zweiten Auflage ist „eine Fülle lehrreicher Ent scheidungen, sind zahlreiche fördernde Bücher und Abhandlungen zum Zivilprozeß erschienen und wichtige Gesetze (u. a. di« Echiedsgerichtsnovelle vom 25. Juli und die Notverordnung vom 1 Dezember 1930) erlaßen worden". So war eine völlig« Neubearbeitung des Rosenbergschen Lehrbuchs nötig, und sie hat denn auch In der Tat in der vorliegeirden drtttenver- mehrten Auflage bestmöglichst stattgefunden. Dankens werterweise ist unter Vermehrung der rechtsvergleichenden Hin weise das österreichische Prozeßrecht mehr al» früher berücksichtigt. Rosenbergs Lehrbuch des Deutschen Zivilprozeßrechts, vock der Kritik allgemein als ein Meisterstück anerkannt, ist da< Ideallehrbuch zugleich für den Rechtsstudenten, den Referenda^ wie für den In der Praxis stehenden Juristen, nicht nur elu» glänzende wissenschaftliche Leistung, )ondern auch allonthalbe» ein ausgezeichnetes pädagogisches Geschick in der Anpassung seiner Darbietungen an die Bedürfnisse der vielen ganz ver schiedenen Personenkreise zeigend, die au» ihm lernen wolle» und sollten. Eine strenge Systematik der Darstellung auf im Verhältnis zum Umfang der Materie knappem Raum, zwar über einen bloßen Grundriß hinausgehend, aber durch di« An wendung verschiedener Druckschriften den Vorteil der äußeren Uebersichtlichkeit eines solchen besitzend. Als ein« glücklichste organische Verbindung der Form eines Lehrbuch» mit der Darbietung eines durch zahlreiche Beispiele und ständige Be- riicksichtigung der Rechtsprechung (auch des Retchsarbeitsgerichts) wertvollen ausführlichen Kommentars findet Rosenberg» Lehrbuch bei Theorie und Praxi» immer begeistertere Aufnahme. Es ist eine Großtat im Dienste des Gedankens, daß gerade auf dem Gebiete des Zivilprozehrechts alle Theori« unfruchtbar bleibt, wenn sie nicht bereitwilligst di« Erfahrungen und Ergebnisse der Praxis berücksichtigt. Vorstehende grundsätzlich wärmste Empfehlung des Rosen- bergschen Lehrbuchs hält uns, von selbstverständlich denkbarer sonstiger Einzelkritik hier einmal abgesehen, nicht ab, den Wunsch auszusprechen, dieses ausgezeichnete Lehrbuch möge, gerade weil es auf das Denken in der Juristenwelt immer größeren Einfluß gewinnen wird, dem oben von uns betonten Gedanken schärferen Ausdruck geben, daß vor aller Kunst des Juristen im streitigen Verfahren seine Kunst stehen muß, wenn eben angängig, ein solches den Parteien durch Vermittlung einer gütlichen Einigung zu ersparen. Nach unserem Empfin den kann im Gegensatz von Rosenberg bei dem durch die Novelle vom 13. Februar 1924 eingesllhrten Ellteversahren, trotz seiner gerade von uns wiederholt betonten Mängel, ein nicht ge ringer Friedensersolg nicht geleugnet werden. Ihn durch Aenderungen des Gesetzes, vor allem aber auch durch Förderung des Rechtsfriedensgedankens beim Publikum und bet den Juristen, nach Kräften zu mehren, müssen wir uns ganz be- sonders angelegen sein lassen. Rudolf Düll stellt in seinem sehr lesenswerten Buche „Der Gütegedank« im römi schen Zivilprozeßrecht" fest, daß ,F>ie Ellteidee im Römischen Zivilprozeß, wie in anderen antiken Rechten, der Angelpunkt des ganzen Verfahrens ist". Unsere Notzeit hat aber doppelten Grund, sie allenthalben herauszustellen. Noobtoanrvalt I-'eiix Io», Klein (Uonn). l. Doppeljubttäum. In Kamenz feierte am 22. Juli Herr Friseur Theodor R ol h« r und seine Ehefrau das Fest Ser silbernen Hochzeit, verbunden mit dem 25 jährigen Geschäsis jubiläum. Aus diesen, Anlaß brachte der Kirchenchor „Cäcil-.a" -em Jubelpaar am Vorabend des Festes ein Ständchen dar niid verschönte den Gottesdienst am Festtage durch vierstimmige Ge länge und Sopransolis. Hcrr Rother hat seit langen Jahren das Amt des Kassierers im Verein „Kaih. Kasino" inne uns Hal sich anch sonst um das Gemeindeleben verdient gemacht, mosin ihm am Iubeltag verschiedene Deputationen, an der Sp-tze Herr Ortspsarrer Rüde, den Dank und Glückwünsche der Vrrcinc und Gemeinden überbrachten. — Dem Jubelpaar, das die S. V zu ihre» treuesten Stammabonnenten zählt, nachiräglich anch von dieser Sielle aus herzliche Glück- und Segenswünsche. AS niultos annos! * Gin schiverer Erdstnrz in Ungarn. Wie A. Neggel ane Zala-Egcrszeg berichtet, hat sich bei Erdarbeiten in der Ge- Gemeinde Gutorfölde ein kolgenschwerer Erdsturz ereignet bei dem lüns Arbeiter getötet wurden und zwei lebensoelährliä« Verletzungen erlitten haben Die Frau des einen Todesopiers ist irrsinnig geworden. Insgesamt waren 20 Berben r>«r-
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