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02-Abendausgabe Leipziger Tageblatt und Handelszeitung : 28.10.1911
- Titel
- 02-Abendausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1911-10-28
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id84535308X-19111028021
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id84535308X-1911102802
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-84535308X-1911102802
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Leipziger Tageblatt und Handelszeitung
-
Jahr
1911
-
Monat
1911-10
- Tag 1911-10-28
-
Monat
1911-10
-
Jahr
1911
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Tsgestznmlk. , Löbejün, 28. Okt. (Im Bett erschossen.) Der 29jährige einzige Sohn des Steinbruchsbesitzers B. hat sich in seinem Lett erschossen; er war schon längere Zeit nervenleidend. s Bernburg, 28. Okt. (Die Scharlachkrank heit) in unserer Stadt scheint nach den neuesten amtlichen Feststellungen doch weiter um sich zu greifen. Während in den ersten Tagen der Woche zusammen nur fünf Fälle gemeldet wurden, stieg die Zahl der Neuertrankungen gestern auf elf. ll. Eilenburg, 28. Okt. (Die Verpachtung der städtischen Jagden) hatte viele Liebhaber, haupt sächlich aus Leipzig, angezogen. Das Jagdrevier auf der Leipziger Höhe, das 2000 Morgen umfatzt, erstand der Oberinspektor Lohmann, das Battaunaer Jagdrevier, 750 Morgen umfassend, Fabrikbesitzer Meißner-Leipzig. * Erfurt, 28. Okt. (Das Eustav-Adolf-Denk- mal), dessen Grundsteinlegung kürzlich stattsand, wird Anfang November ferng sein und am 10. No vember, dem in Erfurt allsährkich festlich begangenen Luthertag, feierlich eingeweiht werden. Die Festpredigt wird Eeneralsuperintendent I). Jacobi (Magdeburg) halten. In der am Abend statlfinden- den volkstümlichen Versammlung wird Geheimer Kirchenrat v. Hartung (Leipzig , Vorsitzender des Zentralvorstandes der Gustav-Adols-Stutung, sprechen. Zu der Feier sind viele Einladungen über das ganze Reich ergangen, auch der schwedische Ge sandte in Berlin ist dazu geladen. Berlin, 28. Okt. (Ein Kartell von sechzig tausend Bühnenkünstlern) aus Deutschland und Oesterreich ist gestern abgeschlossen worden zum Schutze und zur Förderung der aemeinsamen Beruss interessen. Zum Kartellpräsidenten wurde Hermann Nissen gewählt. Berlin, 28. Okt. (Ingenieur Richter) aus Jena hält am 31. Oktober einen Vortrag über seine Gefangenschaft. Er sprach gestern abend im Volks hause rn Jena vor etwa zweitausend Personen. Posen, 28. Okt. (Auf dem Truppenübungs plätze) fand gestern ein Zweikampf zwischen einem Hauptmann und einem Oberleutnant statt. Der Hauptmann wurde verwundet. Den Anlaß zu dein Duell bildeten Zwistigkeiten bei einer Abschiedsseier. Paris, 28. Okt. (Unterschlagung.) Wie aus Marseille gemeldet wird, wurde bei einer Revision in der Sparkasse von Jokielte (Dep. Bauches du Rhone) Unterschlagungen in Höhe von 75 000 Fr. entdeckt. Der Kassierer ist verhaftet worden. Die Betrügereien datieren ein Jahr zurück. Paris, 28. Okt Die Serie der Unglücks fälle) in der französischen Marine setzt sich sort. Keur Tag vergeht, der uns nicht nach dieser Richtung hin ein neues Ereignis brächte. So meldet der Draht aus Brest: Heute stieg auf der Reede von Brest das Unterseeboot „Atgrette" mit dem Torpedo boot „Sirocco" zusammen. Das Torpedoboot, welches sich in voller Fahrt befunden hatte, hatte das Herannahen des Unterseebootes nickt bemerkt. Als das Signal „Volldampf rückwärts^ gegeben wurde, war es bereits zu spät. Menschenlöbeu sind bei dem Unfall glücklicherweise nicht zu be klagen. Die Schiffe selbst wurden leicht havariert und konnten kurz darauf nach dem Dock geschafft werden. Gerilhtslssl. Reichsgericht. ä. Leipzig, 28. Oktober. Lehär gegen Blochs Erben. Ein Rechtsstreit, der auch wertere Kreise intereffiren dürfte, kam heute vor dem Reichsgericht zur Entscheidung. Dem Prozeß lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Firma Felix Blochs Erben in Berlin hat am 7 August 1908 mrt dem bekannten Komponisten Franz Le hör in Wien in Bad Ischl einen Ver trag dahingehend abgeschlossen, dass Lehar der Firma Blochs Erben den Bühnenvertrieb aller seiner zukünftigen Werke bis zum Ende des Jahres 1919 überließ. Ausgenommen waren nur die Werke „Soldatenspiel", „Zigeunerliebe" und „Der Graf von Luxemburg". Blochs Erben räumten dem Komponisten das Lersügungsrecht über die Uraufillhrungen ein und sicherten ihm auch eine dominierende Stellung am Theater des Westens in Berlin zu, solange sie an demselben beteiligt sein würden. Ferner erhielt Lehar bei Abschluss des Vertrages die Summe von 10000 Kronen. Lehär räumte der Firma eine Provision von 10 Proz. von den ihm zu fließenden Tantiemen ein, mit Ausnahme der ilm vom Theater des Westens zustehenden Tantiemen. Es wurde ferner eine Vertragsstrafe von 50000 Kr., sowie als Erfüllungsort Berlin festgesetzt. In dem Vertrag waren außerdem verschiedentlich Para- grapben des Bürgerlichen Gesetzbuches und der Zivilprozeßordnung ange-ogen. Dieser Vertrag wurde nun von Lehär auf Grund des österreichischen Ur- hebergesetzes von 1895 am 1. Mai 1910 für den 1. Mai 1911 gekündigt. Das österreichische Urheber gesetz besagt in seinem 8 16, daß Verträge über zu künftige Werke eines Autors nut einjähriger Frist gekündigt werden können, falls nicht eine kürzere Kündigungsfrist vereinbart sei. Blochs Erben machten nun den Einwand, daß nicht das öster reichische Gesetz, sondern das deutsche Gesetz anwend bar sei, weil als Gerichtsstand Berlin vereinbart sei. Daraufhin reichte Lek«r am 4. Mai 1910 bei dem Wiener Gericht eine Feststellungsllage ein, die er in allen Instanzen gewonnen hat. Auch die Firma Blochs Erben hat dann einige Tage später in Berlin eine Feststellungsklage eingereicht, mrt der sie vor dem Landgericht und dem Kammergericht obsiegte, die nun, da LehLr Berufung einlegte, heule vor dem Reichsgericht zur Entscheidung kam. Beide Gerichte hatten sich auf den Standpunlt ge stellt, daß LehLr nicht berechtigt gewesen sei nach dem österreichischen Gesetz zu kündigen, daß vielmehr das deutsche Gesetz anzuwenden sei, das den Kün- digungsparagraphen nicht kenne. LehLr hatte den Einwand der Leichtsinnigkeit gemacht, daß er die Tragweite des Vertrages nicht gekannt habe, der dis an die Grenze des Möglichen ginge. Dagegen hatte die klagende Firma LehLr vorgeworsen, daß er keinen rechten Sinn für Vertragstreue habe. durck welcye Das Reichsgericht hat nun dahin entschieden, daß das Urteil des Kammergerichts aufzuheben und die Firma mit ihrer Klage abzuweisen sei, auch die Kosten des Verfahrens zu tragen habe. Aus der Begründung ist hervorzuheben, daß das Reichs gericht sich auf den Standpunkt gestellt habe, die Parteien hätten wohl die Absicht gehabt, Berlin als Gerichtsstand zur Austragung etwaiger Streitigkeiten zu wählen, jedoch nickt ausschließlich, wenigstens sei dies im Vertrage nicht zweifelsfrei zum Ausdruck gebracht. Schließlich ist die Klage von LehLr zuerst anhängig gemacht worden und auch der höchste Ge richtshof in Oesterreich habe die Klage in Wien für zuständig erklärt. j-r Gemeinde Leutzsch und Thüringer EaSgesell« schäft. Die Gemeinde Leutzsch hatte mit der Thüringer Gasgesellschaft im Jahre 1898 einen Vertrag abgeschlossen, wodurch der Thüringer Gasgesellschaft das Reckt der Straßenbeleuchtung mittels Gas bis zum Jahre 1937 zugestanden wurde. Für den Fall, daß das elektrische Licht Fortschritte machen'und ebenso billig herzustellen sein sollte, wie das Gas, übernahm die Thüringer Gasgesellschaft die Verpflichtung, auch elektrisches Licht einzuführen. Nach der Gründung der Ueberlandzentrale für elektrisches Licht ist zwischen der Gemeinde Leutz'ch und der Thüringer Gasgesellschaft Streit darüber entstanden, ob die Gemeinde berechtigt sei, selbst einige Kandelaber zum Zwecke der elektrischen Beleuchtung der Straßen ohne die Einwilligung der Thüringer Gasgesellschaft aufrustellen. Das Landgericht Leipzig ist der Gemeinde Leutzsch beigetreten. Dagegen hat das Oberlandesgericht Dresden den Vertrag in anderem Sinne ausgelegt und die Gemeinde Leutzsch, die auf die Zubilligung dieses Rechts Klage erhoben hatte, mit ihrer Klage abgewiesen. Das Ober landesgericht erklärt begründend, daß der zwilchen den Parteien geschloffene Vertrag in »einem ganzen Zusammenhänge so aufzusasjen sei, daß der Thüringer Gasgesellschaft das Monopol der Straßen beleuchtung bis zum Jahre 1937 über tragen sein soll; unter diese Beleuchtung sollte nach dem Vertragswillen auch die Beleuchtung durch elektrisches Licht fallen: denn der Vertrag bringe zum Ausdruck, daß die Beklagte sich auf jede Beleuchtungsart verstehe, infolgedessen ser auch die Verpflichtung für die elektrische Beleuchtung schon in den Vertrag ausgenommen worden. Die von der Gemeinde Leutzsch gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Dresden eingelegte Revision ist vom Reichsgericht (III. Zivilsenat) zurück- gewiesen worden, damit gilt das Urteil des Oberlandesgerichts Dresden, das die Klage der Gemeinde Leutzsch abweist, als bestätigt. js. Unschuldig verbüßte Untersuchungshaft. Das Gesetz vom 14. Juni 1904 betreffend die Ent schädigung für unschuldig verbüßte Untersuchungshaft bestimmt in seinem 8 6, daß der Geschädigte, der einen Anspruch aus diesem Gesetze geltend machen will, diesen Anspruch bei der Staatsanwaltschaft zu verfolgen hat; der 8 10 erklärt, daß dieses Gesetz auch auf die im Militärstrafver fahren freigesprochenen Personen Anwendung findet. Dem Reichsgericht ist jetzt die Frage vorgelegt worden, ob der Soldat die oberste Justiznnlitär- behörde, das Kriegsministerium oder den Reichsmilitärfiskus auf Entschädigung wegen verbüßter Untersuchungshaft zu verklagen hat. Ein Feuerwerksoberleutnant hatte im Jahre 1905/06 wegen eines Strafverfahrens beim Kom mandanturgericht in Untersuchungshaft gesessen später wurde er sreigesprochen. Für die unschuldig verbüßte Haft mochte er einen Entschädigungsanspruch in Höhe von 20 000 geltend. Das Kriegsmini sterium lehnte den Antrag ab. Der dann gegen den Reichsmilitärfiskus erhobenen Klage hielt der Beklagte die Einrede der Unzulässigkeit des Rechtsweges entgegen. Das Landgericht Berlin verwarf diesen Einwand. Dagegen hat das Kammergericht in Berlin die Klage wegen Unzulässigkeit des Rechtsweges abge wiesen. In der Urteilsbegründung legte das Kammergericht dar, daß allerdings der Reichsmilitär fiskus getroffen werden soll, jedoch hätte der Klage antrag nicht gegen die Intendantur des Armeekorps gerichtet werden dürfen, sondern gegen die oberste Militärjustiznerwaltung, das ist das Kriegsmini sterium. — In der gegen dieses Urteil eingelegten Revision suchte der Kläger nachzuweisen, daß die Intendantur die Entschädigungsarbeiten zu erledigen habe und nicht das Kriegsministerium. Das Reichsgericht hat diesen Nachweis nicht als glaubhaft gemacht angesehen. Es hat deshalb im Sinne des Kammergerichts entschieden und die Revision des Klägers zurückgewiesen. js. Ist das Arbeitspferd eines Rennvereins «in Luxuspserd? Nach der Abänderung des Tierschaden paragraphen tritt die Haftpflicht des Tierhalters ohne Verschulden nur noch bei sogen. Luxustieren ein. Bei solchen Tieren, die oestimmt sind, zum Brot erwerb zu dienen, bei sogenannten Nutztieren, ist der Tierhalter nur noch haftpflichtig, wenn er bei der Beaufsichtigung des Tieres die im Verkehr erforder liche Sorgfalt außer acht gelassen hat. Dieser zweite Absatz des 8 833 BEB läßt deshalb oft die Frage ent stehen, ob das Tier, das einen Schaden angerichtet hat, «in Luxus- oder ein Nutztier war. So sollte das Reichsgericht unlängst über folgenden Fall entschei den : Die Trabrenngesellschaft Westend in Berlin benutzt zum Abschleifen und zum Reinigen ihre Rennbahn zwei Pferde, die gesondert in einem Stalle stehen. Am 5. Februar 1909 wollte der Tie r arzt B. das eine Pferd, das krank war, näher unter suchen. Als er um das Pferd herumgehen wollte und es deshalb anrief und ihm mit einem Stock einen leichten Schlag versetzte, schlug es aus und verletzte den B. an einem Bein. B. erhob deshalb Klage auf Zahlung einer Rente in Höh« von 290 viertel jährlich. Landgericht und Kammergericht zu Berlin stellten daraufhin fest, daß die beklagte Trabr«nn-Ge- sellschast schon nach Absatz 1 des § 833 BEB zu haften habe, weil das Pferd des Rennvereins mit zu den Luxuspferden zu zählen sei, auch wenn es zur Jn- standha tung der Rennbahn diene. Denn auch da- dren« es nur dem Rennsport und nicht irgend- , m nützlichen Broterwerb. Mithin komme es gar nicht auf ein Verschulden des Vereins an. — Gegen das Urteil des Kammeraerichts hatte dis Beklagte Revision beim Reichsgericht eingelegt. Das Reichsgericht hat di« Revision zurückgewiesen, weil die Beklagte di« Höhe des Revisionsintereffes, das jetzt 4000 »K beträgt, nicht nachzuweisen vermochte. Da die Folgen der Verletzung des Klägers nicht besonders schwer sind, konnte ein so hoher Betrag nicht ange nommen werden. Königliche» Landgericht. -rm. Leipzig, 27. Oktober. Ein Straßenbahnzusammenstoh. In der 12. Abend- stunde des 17. Mai d. I. erfolgte an der Haltestelle vor dem „Deutschen Hause" in Lindenau ein Zu sammenstoß zweier Wagen der Großen Leipziger Straßenbahn, bei dem acht Personen mehr oder minder erheblich verletzt wurden. Ein Wagen der 1-Linie, der aus der Richtung von Leipzig kam, fuhr mit so großer Gewalt von hinten auf einen am „Deutschen Hause" haltenden Wagen der Linie ll, daß der Hinterperron des l.-Wagens fast vollitändig zertrümmert wurde. Von den bei dem heftigen An prall zu Schaden gekommenen Fahrgästen war der Notenstecher P. so schwer verletzt worden, daß er dem Krankenhause zugesührt werden mußte. Die übrigen Personen kamen mit leichteren Verletzungen davon, jo daß sie nach der Anlegung von Rotv rbänden ihre Wohnungen aujsuchen konnten. Ein Verschulden an dem Zusammenstoß wurde dem Führer des t-'-Wagens, dem 43 Jahre alten Motorwagenführer Gustav Her mann Kunze aus Lindenau, der seit 20 Jahren bei der Straßenbahn angestellt war, beigemessen. Nach den Ergebnissen der Voruntersuchung wurde Kunze dann auch wegen fahrlässiger Gefährdung eines Eisenbahntransports und wegen Körper verletzung vor die I>1. Strafkammer gestellt. In der mehrtägigen Hauptverhandlung erklärte der An geklagte, er sei sich keiner Schuld bewußt. Durch den Umstand, daß die Luftbremse versagt habe, sei der Unfall herdeigeführt worden. Kunze war bald nach dem Zujaminenstotz bis auf weiteres außer Dienst gestellt worden. Wie festgestellt wurde, haben die in Frage kommenden Fahrgäste Verletzungen an den Äugen, an der Stirn, an den Beinen und Armen, Beckenquetschungen usw. erlitten, doch sind die Ver letzungen sämtlich gut geheilt. Das Gericht nahm heute vormittag eine Bcsichngung im Straßenbahn depot vor, um die Bremsvorrichtung an den Straßen bahnwagen und deren Handhabung in Augenschein zu nehmen. Die Verhandlung endete mit der Ver urteilung des Angeklagten Kunze zu zwer Monaten Gefängnis. Unter der Anklage der fahrlässigen Tötung. Un vorsichtiges Umgehen mit einer geladenen Brow ning-Pistole kostete am Nachmittage des 22. Sep tember ein junges Menschenleben. Ter 17 Jahre alte Markthelser Paul Walther aus Gautzsch wurde im Kontor der Automobilhandlung Ben; L Co. in der Reichelstraße aus Fahrlässigkeit von dem gleichaltrigen Chauffeur Friedrich Wilhelm Jänicke aus Weimar durck einen Schuß in den ! Kops so schwer verletzt, daß er kurz darauf verstarb. > Jänicke hatte sich die Waffe am Abend zuvor bei ! dem Wassenhändler Oskar Rüßler gekauft und die Pistole dem Getöteten dann am folgenden Tage gezeigt. Bei dem leichtfertigen Hantieren mit der Waffe war der Schuß losgegangen. Tcm Markt helfer Walther war die Kugel dicht neben dem linken Ohr in den Kopf gedrungen, hatte das Gehirn durch bohrt und die rechte Schädeldecke zertrümmert. Nack der Tat hatte der unglückliche Schütze versucht, auf einem Automobil zu entkommen; er war aber an gehalten und verhaftet worden. Zunächst hatte Ja nicke bei seiner Befragung angegeben, er trage keine Schuld an dem Tode Walthers, sondern dieser habe selbst die Pistole in der Hand gehabt, als der Schuß losgegangen sei. Ter Kontorist H., der bei dem Borgang zugegen war, bezeugte jedoch das Gegen teil und erklärte, daß sich die Waffe in dem Augen blicke entladen habe, als Jänicke daran herum hantiert habe, um seinem Freunde Walther die Beschaffenheit zu zeigen. Am Freitag stand Jänicke nun vor der l. Strafkammer unter der Anklage der fahrlässigen Tötung. Zugleich hatte sick der Wassenhändler Rößler zu verantworten, weil er dem Jänicke die Waffe und Munition verkauft hatte, obwohl dieser noch nicht 21 Jahre alt war. N. gab an, der Mitangeklagte habe ihm erklärt, er wolle für seinen Vater, der regelmäßig in der Nacht mit seinem Fuhrwerke von Pretzsch nach Leipzig fahren müsse, eine Schußwaffe kaufen und er habe sich vann die Browning-Pistole ausgesucht. Er habe dem Käufer die Einrichtung der Waffe gezeigt und ihm nack der Erteilung der Instruktion beim Verlassen des Ladens noch besonders darauf aufmerksam ge macht, daß die Waffe zwar gesichert, aber scharf geladen sei. Taß er einem Minderjährigen keine Waffe verkaufen dürfe, habe er gewußt, dock habe er in diesem Falle eine Ausnahme gemacht, weil Jänicke die Waffe zum Schutz für seinen Vater ver langt habe. Jänicke gab an, ec wisse nicht mehr, aus welcher Ursache sich die Waffe entladen haben könne. Gespielt habe er mit der Pistole nicht. Weiter bestritt Jänicke noch, daß er nach dem Unfall habe flüchten wollen, es sei vielmehr seine Absicht ge wesen, mit dem Automobil nach der Polizei zu fahren und sich dort zu stellen. Der von seinen früheren Chefs und auch von seinem jetzigen Prin zipal gut beleumundete Angeklagte wurde wegen fahrlässiger Tötung zu vier Monaten Ge fängnis, sowie wegen unbefugten Waffentragens zuzehnMarkGeldstrafe verurteilt. Ter Mit angeklagte N. erhielt eine Geldstrafe in Höhe von einhundert Mark auferlegt. Strafschärfend wurde bei ihm erwogen, daß er nicht nur einem Minderjährigen, sondern auch einem des Schießens Unkundigen die Browning-Pistole verkauft habe. Literatur. Standhaft und treu. Karl v. Röder und seine Brüder in Preußens Kämpfen von 1806—1815. Auf Grund hinterlassener Aufzeichnungen. Verlag Sieg fried Mittler L Sohn, Berlin 1912. Emma Bockeradt: „Wanderer im Dunkeln". Ro man. I. G. Cottasche Buchhandlung Nachf. Stutt gart. Ludwig Emil Grimm: Erinnerungen aus meinem Leben. Von Prof. Adolf Stoll. Reich illustriert 3,— »tt. Zum ersten Male gedruckt. Bei Hesse L Becker in Leipzig. Ikolei' ^it1epung8ll6p68l)!ien vom 28. Oktober, mittags 12 Udr. Ort «s ZL'-> Vittoruo8»vordii1tol»»o I IvllLdruclr 5 lkexev zvivästll 2 ^»llüeelr 8 liez-n ^Villösti l L kitrbndel 2 liegen zVimksOU 4 Luksteiv 7 liexov 5 21 als 5 liefen ZViacki-llll 6 llrenver 4 8ebnes 7 Lrixen i) liefen 8 Ü'oblüeb 3 Lebnee 9 lloe.va 6 liefen M I-vvieo — — — - 11 Llerau 3 liegen 12 Triear 10 liefen 13 lliva 10 liexen Leipziger Bühnen. Spielplan vom 29. Oktober bis mit K. November. Nene» Theater «Utes Theater scyaMpicl- huus Lpcrclrc». thcatcr Sonntag t. Serie (braun). ^3 Uhr: II »». Carmen. 7"- Uhr: Di« romantische Frau. Sonntag 3 Uhr: « I» Glaube und Heimat. ' 8 Uhr: Figaros Hochzeit. Sonntag 3 Uhr: V.-V. Wallenstein» Lager und Die Piccolomini. 7-i, llbr: Da» Kind. Sonntag 3 Uhr: V.-V. Die schone Kalatho. Hieraus: Lrüderlein seil' 7 Uhr: Die lunigen Nibelungen. btontag 1. Serie (grün). Alt-Heidelberg. lilontag Der fidele Lauer. lläontag 8 Uhr: Das Kind. Ibtontz 8 Uhr: Die lustigen Nibelungen. vlonatag 2. Serie (rot). Undine, vienatag 3 Uhr: »»'. Der Bcttelstudent. 's-8 Uhr: Hundstage. Hieraus Der Arzt seiner Ehre Vlenrtag 3 Ubr: V.-V. Abrüstung. 7-^UHr: Das Kind. , lonatag 3 Uhr: I.-V. Die lustigen Nibelungen. 8 Uhr: Die lustigen Nibelungen. u>n»ovk 3. Serie (Weihs, ß». Tristan und Isolde. KIMaocd II I» Die geschiedene Frau. tMttwoek 8 Uhr: Das Kind. hlltt^ood Die lustigen Nibelungen. Donnerstag 1 Serie tbraunl. Das weite Land vonnerrtag Der Zigeuncrbaron. vonneratag 8 Uhr: Ter Hiittcnbesitzer. vonnoratsg Tie lustigen Nibelungen. Freitag 1. Serie (grün). Der Nosenkaoalier kreitag Hundstaae. Hieraus: Der Arzt seiner Ehre. froitag 3 Uhr: Mlhelm Teil. 8 Uhr: Das Kind. freltag Tie lustigen Nibelungen. Sonnabend 2. Serie (rot). Garparone. Sonnabend Robert Euislard. Hieraus: Der -erbrochene Krug. Sonnadenll 3 Uhr: Wallenstein» Tod. 7>- Uhr: >«!'. Wilhelm Teil. Sonnabend Die lustigen Nibelungen Sonntag 3. Serie iweih). ',,3 Uhr: klaube und .Heimat. 7 Uhr. Alessandro Strode lla. Hieraus: Die Puppensee. Sonntag 3 Uhr: Der Graf von Luxemburg. ' 8 Uhr: Wiener Llut. Sonntag 3 Uhr: V.-V. Tas Kind. 7^ Uhr: <», Der Fomilientag. Sonntag 3 Uhr: V -V. Die lustigen Nibelungen. 7>s, Uhr: Die lustigen Nibelungen. nontaq Serie (braun). Hundstage. Hrerous: Der Arzr seiner Ehre. Montag Der Rastelbindcr. lilontag 8 Uhr: Onkel Brasig. lV.ontag Die lustigen Nibelungen. --- Opcrn-Prem. --- OpcreUen-Prem. — Schawp. Prem. e».---Gastspiel. *6. — Neu cinstud Ermäsz. Preise >>» - »albe Preise. » -- Vereinsvorst. Küchenzettel für Sonntag: Erbseniuppe. Blumen kohl mit Sauerbraten, Plinsen. Für Montag: Wein suppe, gebratene Leber mit geschmorten Kartoffeln, Schneebälle. Einfacher Speisezettel für Sonntag. lFür 4 Personen.) Wiegebraten. Möhrengemüse.Salzkartoffeln. 1 tzu gehacktes Rind- und Schweinefleisch . 1,— 1 Brötchen, 1 Ei 0,10 „ Salz, Pfeffer. Zwiebel 0,01 „ Speckfäden, Mehl 0,03 „ 1 Möhren 0,20 „ Salz, 40 x Fett oder Butter 0,10 „ W p; Niehl, Petersilie, Zucker 0,03 „ l kx Kartoffeln 0,10 „ Einfacher Speisezettel für Montag. (Für 4 Personen.) Irish Stew. Iccr Hammelfleisch 0,9t) ./L 1 üb Kartoffeln 0,10 „ Zwiebel, Kümmel. Salz, Pfeffer 002 „ 1 Kopf Weißkraut 0,15 „ kg; Möhren, Petersilie 0,10 „ I I Wasser 1,27 ./z Zubereitung: Fleisch waschen, klopfen, in Würfel schneiden. Kartoffeln in Scheiben schneiden, Kraut schneiden, brühen. In einen gut schließenden Topf aowechsetnd Kartoffel-, Möhrenscheiben, Fleischwürfel, Kraut, Gewürz füllen. Kochzeit 2 Stunden. )Vl« krlselier, dllibevckev bllesier ckuttet i_okse's Neuestes ^liedei-pak-süm „Lankum I-ilss" Löv'gliedor llokliekercuit. rrr» klrkLltlick in allen eiusobläLigea Oesekäktev. klaseke L.SO, xrOssers 7.— uvck KO.— (sitz kömizelien II<ni8ü Titxllob »d 4 L'kr »»okmlttax» cklo beliebten del voroebmvr Llaslb. iiSelwkrlie IjilMlWelilLlmIlkW. ÜLlllsiM m-v»« Hemmlr allor Systems. jf sSoovowlssr, L6886Ul3USb6lroKIUVK8SQl3A6N, Ulsost. KO8tbS80KIoKUQ^8SpparL>d6 NL Vertreter kür Löni§rsiok 8soksov: Ing, Iß. vninkmsnn, I-vipLig-Iß., Vrvsällsr Strasse 36.
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