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2. Lrilsge. Sonina«, z. srptenivec ISN. LeipMer Tayevisti. Nr. 2-c-c. los. Isdrmny. politische Umschau. Oer Oeutlchenmorü m Puebla. Angesichts der ruchlosen und, nach den vorlieaen- den Nachrichten, noch ungesühnten Ermordung einer Anzahl von friedfertigen Deutschen durch mexika- nische Revolutionäre muß eine amerikanische Zei- tungsmeldung erheblich auffallcn, wonach der chinesische Geschäftsträger in Mexiko-City bereits vom Präsidenten de la Barra und von Madero die Zusicherung der Zahlung einer Ent schädigung und Buke von 16Zj Mil lionen Dollars Gold, also fast 70 Mil lionen Mark, für den Tod von 023 Chinesen er halten haben soll, die während des letzten Aufstandes ums Leben gekommen sind. Herr Shung Ai Sune, der energische Diplomat vom Reich der Mitte, be wertet jeden seiner zopftragendcn Landsleute mit .'»0 000 Dollars Gold, das zerstörte chinesische Eigen tum auf eine halbe Million Dollars und hat in der Presse mitgetcilt, da» „er jetzt für Zahlung binnen drei Monaten nach Einreichung seiner Forderung bürgen könne". Das Deutsche Reich ist durch den energi schen Hintze sicherlich gut in Porfirio Diaz' alter Domäne vertreten. Ein wenig mehr als bisher könnte jedoch immerhin unsere Regierung über die in Mexiko anhängig gemachten Sühne forderungen verlautet lassen. Was den Chinesen recht ist, scheint den deutschen Opfern nur billig zu sein. Bielleicht äußert sich die „Norddeutsche All gemeine Zeitung" einmal über den Stand der An gelegenheit und die bisherigen Erfolge unseres Ge sandten bei der neuen mexikanischen Regierung. Das Interesse an dem Ausgang dieses traurigen Handels ist nicht nur bei den Familien der Opfer sehr groß. Aus üer Tätigkeit üer SttalreültLkvmmiiMtt. Aebcr die Beratungen «der Strafrechtstoinmission in ihrer letzten Sitzung vor den Ferien, die am 22. August an dieser Stelle bereits Erwähnung ge funden haben, teilt jetzt der Vorsitzende Wirkl. Keh. Rat Dr. Lucas in der „Deutsch. Iuristenztg" noch mit: Daß außer den beiden allgemeinen Schuldformen, dem Vorsatz und der Fahr lässigkeit. wie im bisherigen Recht, auch be sonders solche, z. B. „Böswilligkeit", „Handeln wider besseres Wissen" usw., in Betracht kommen können, wurde anerkannt. Allgemeine Bestimmungen für Liese durch die Eigenart einzelner Tatbestände bedingten besonderen Schukdformen erschienen nicht angezeigt: die betreffenden Festsetzungen wurden viel mehr dem Besonderen Teil überlassen. Bei der Vor schrift des 8 bk Abs. 2 über das Geltungsgebiet von Vorsatz und Fahrlässigkeit, ist es in verbesserter Fassung verblieben. Die allgemeinen Schuldformen erhielten folgende Begriffsbestimmungen: n) „Vorsätzlich handelt der Täter, wenn er weiß, daß die zum Tatbestände der strafbaren Hand lung gehörigen Umstände vorlicgen, insbesondere der dazu gehörige Erfolg eintreten wird, oder wenn er dies nur für möglich hält, jedoch für den Fall, daß sich der Tatbestand verwirklicht, damit einverstanden ist. Der Täter handelt absichtlich, Mnn es ihm ge rade darauf ankommt, einen im Gesetz bezeichneten Erfolg herbeizuführen.' b) „«Fahrlässig handelt der Täter, wenn er die Sorgfalt außer acht läßt, zu der er nach den Um ständen und nach seinen persönlichen Verhältnissen verpflichtet und imstande ist, und infolgedessen nicht Voraussicht, daß sich der Tatbestand der strafbaren Handlung verwirklichen könne, oder dies zwar für möglich hält, aber darauf vertraut, daß es nicht ge schehen werde " Hinsichtlich der Einwirkung des Rechksirr- tums auf die Schuld ist die in Abs. 2 vom Vorent wurf für die Fälle des Irrtums über das Strafgesetz fakultativ vorgesehene Milderung durch Anwendung der Vorschriften über die Bestrafung des Versuches obligatorisch gemacht worden. Bei der Beratung des Abschnitts strafaus- schließungs- und M i l d e r u n g sg r ü u d e " hat 8 63 Abs. 1 die Fassung erhalten: „Nicht strafbar ist, wer zur Zeit der Handlung wegen krankhafter Störung der Geistestätigkeit oder Bewußtseinsstörung nicht die Fähigkeit besaß, das Ungesetzliche seiner Tat eiuzusehcn oder seinen Bitte,, dieser Einsicht gemäß zu bestimmen." Die Eingangsworte sollen nicht die Bedeutung haben, daß die Unzurechnungsfähigkeit aufhören solle, Schulkausschließungsgrund zu sein. Vielmehr war die Kommission über das Gegenteil einig, indem sic es einstweilen sich vorbehielt, in welcher Weise dies zum Ausdruck zu bringen sei. Der tz (4 des Vorentwnrfs, der bei Unzurech nungsfähigkeit wegen selbstverschuldeter Trunken- h e i t Handlungen, die auch bei fahrlässiger Begehung strafbar sind, mit der für diese Begehung angedrohten Strafe treffen wollte, ist als nicht unbedenklich und im wesentlichen auch wirkungslos gestrichen wor den. Vorbehalten ist dabei die Ausstellung einer selbsläi'kigcn Strafandrohung gegen die selbstver schuldete Trunkenheit, die zu einer kriminellen Hand lung geführt hat, im Besonderen Teil. Der 8 65 des Voren^wurfs, der über die Unter bringung wegen Unzurechnungsfähigkeit Frei gesprochener oder gemindert zurechnungs fähiger Verurteilter in öffentlichen Herl-oder Pflege anstalten Bestimmung trifft, ist fachlich im wesent lichen unverändert geblieben und nur in der Fassung verbessert worden. Insbesondere hat der Satz 2 des Abs. 1 jetzt zur Ausschließung von Miß verständnissen folgende Gestalt erhalten: „War der Grund der Bewußtseinsstörung Trunkenheit, so finden aus Len Freigesprochenen oder außer Verfolgung Ge setzten. wenn nicht gemäß Satz 1 seine Verwahrung ungeordnet wird, die Vorschriften des 8 43 fWirts- hausverbot und Trinkerheilanstalt) entsprechende An wendung." Das 2. Gsrüe-Ulanenregiment, au dessen Chef der König Friedrich August III. von Sachsen ernannt worden ist, hat schon früher einen sächsischen Herrscher, den König Albert von Sachsen, zum Chef gehabt, der 1803 die Chefstelle erhielt und sie bis zu seinem Tode im Jahre 1902 innebatte. Das Regiment, das, abgesehen von vorübergehenden Standorten einzelner Eskadrons in märkischen Städten, stets in Berlin in Garnison ge standen hat (seine Kaserne in Moabit ist allen Ber linern wohlbekannt), ist am 1l. April 1819 zusammen mit dem jetzigen k. Garde-Ulanen-Regiment als Gardc-Landwehr-Kavatterie-Rcgiment errichtet wor den. Anl 3. August 1821 wurden von letzteren 4 Schwadronen abgeteilt und mit ihnen das 2. Garde- Landwehr-Kavallerie-Regiment gebildet, das am 30. März 1826 die Bezeichnung 2. Garde-Ulanen- (Landwehr) Regiment erhielt. Seit 2. Oktober 1852 führt es seine jetzige Bezeichnung. Das Regi ment nahm 1848 an den Straßenkämpfen in Berlin teil. 1866 kämpfte es bei Königgrätz. Im Kriege gegen Frankreich war es bei Kraoelotte «t. Privat und der Sedan im Eefecbt und beteiligte sich dann an der Belagerung von Paris. Im November 1870 kam es zur I. Armee und nahm an den Kämpfen gegen die französische Nordarmec, die unter Faid- herbes Führung stand, teil. Es kämpfte ruhmreich an der Halluc, bei Bapaumc und bei St. Ouentin. Zurzeit ist Kommandeur des Regiments der Flügel- adiutant Oberst v. Bülow, der demnächst eine Brigade erhalten wird. Beim Regiment werden ü la d-nito geführt außer dem Generaladjutanten Grafen v. Wedel der Prinz Johann Georg von Sachsen, Bruder des neuen Chefs, als Gen.-Lt. und der Prinz Otto zu Schaumburg-Lippe als Oberst. DeuillhLS Reich. Leipzig, 3. September. * Einberusung der Landesfynode. Die Regierungs blätter enthalten folgende Bekanntmachung: „Die in kvavLreüei»- beauftragten StaatsininisterjJustizminister Dr. von Otto und Kultusminister Dr. Beck, d. Red.) haben beschlossen, die neunte ordentlicheLandcs- ynode der evangelisch-lutherischen Kirche im König reich Sachsen zum 20. September dieses Jahres einzuberufen. An die Mitglieder der Landessynode ergehen besondere Einladungen aus dem Evangelisch lutherischen Landeskonsistoriuw." * Rücktritt des preußischen Gesandten in Dresden. Man schreibt der „N. G. C." aus Dresden, daß der Prinz Hans zu Hohenlohe-Oehringen. preußi scher Gesandter am Kgl. Sächs. Hofe sowie an den Höfen von Anhalt. Sachsen-Altenburg und Neuß, seinen Abschied eingereicht hat und demnächst aus dem diplomatischen Dienste ausscheiden wird. Die Beweggründe dieses Entschlusses sind rein pri vater Natur. Der Prinz ist genötigt, sich der Ver waltung des umsanareichen Grundbesitzes bei St. Johann an der March zu widmen, der eine Art von Sekundogenitur des Hauses Hohenlohe- Oehringen darstelkt und vor einigen Monaten bei dem Tode seines ohne männliche Erben verstorbenen älteren Bruders, des Primen Friedrich Karl, auf ihn überging. — Am 24. April 1858 als ein Sohn des ersten Herzogs von Ujest geboren, war Prinz Hans Hohenlohe Offizier im 3. badischen Dragonerregiment 22 in Karlsruhe, bevor er 1883 zur Diplomatie überging, der er also 28 Jahre lang angehört hat. Als Sekretär war er in St. Petersburg, Madrid, Dresden und Rom tätig, wurde 1895 erster Botschaftssekretär in London, 189/ Generalkonsul in Pest und 1900 preußischer Gesandter in Darmstadt. Am 9. Mai 1906 wurde er in Dresden beglaubigt. Der Prinz ist seit 1889 mit seiner Cousine, der Prinzessin Olga zu Hohenlohe-Oehringen, vermählt und Vater von zwei Söhnen und zwei Töchtern. Die Uebersiedeluuq des krouprinzlichcn Hos- lagers nach Danzig wild nach den augenblicklichen Dispositionen erst in der dritten Oktoberwoche erfolgen. Der Kronprinz wird nach der Uebernahme des Regiments am 15. September kurze Zeit in Danzig verweilen, sich aber alsdann nochmals bis zur endgültigen Uebersiedelung nach Potsdam zurück begeben. — Ob Prinz Eitel Friedrich als neuer Statthalter von Pommern bereits jetzt nach Stettin übersiedeln wird, steht noch nicht fest. Wie es heißt, soll der Prinz im Winter ein Stettiner Regiment erhalten und alsdann in Stettin seinen Aufenthalt nehmen. * Der Termin der nächsten Kaisermanöner. Wie der „Inf." auf eine Anfrage an zuständiger SteNe mitgeteilt wird, ist oie Nachricht, daß die nächst jährigen Kaisermanöver in Torgau vor der Ein weihung eines Denkmals Friedrichs des Großen durch den Kaiser stattfinden werden, unzutreffend. Bisher sind noch keinerlei Bestimmungen über Zeit und Ort der nächstjährigen Kaisermanöoer ge troffen wdrden, La die Bestimmung darüber erst zu einem viel späteren Termin erfolgt * Die Anerkennung der Republik Portugal durch das Deutsche Reich. Nachdem von den europäischen Machten zuerst Frankreich die Republik Portugal an erkannt har. siebt nunmehr die Anerkennung durch England unmittelbar bevor. Auch die Änertennungs- erklärungen anderer Großmächte werden in den nächsten Tagen zu erwarcen sein, und zwar dürste die Erklärung Deutschlands und Oesterreich- Ungarns ziemlich gleichzeitig erfolgen. Die Hindernisse, die für mehrere Länder der Anerken nung der portugiesischen Republik bisher entgegen standen, sind in der letzten Zeit im wesentlichen be- eitigt worden. " Zum Gedächtnis des 100. Geburtstages der Kaiserin Augusta wird auf Verfügung des preußt- )chen Kultusministeriums in allen preugischen Schulen am 30. September 1911 eine Gedenkfeier stattfinden. * Das Programm des Dcur,chea Ltädtetages. Am N. und 12. September tritt in Posen verdrille Deutsche Stüdreiag zusammen. Die Verhandlungen beginnen am Montag, vormittags 10 ttyr, im Fest saal der Akademie. Es ist folgende Tagesordnung vorgesehen: Bericht des Vorstanoes über die Prüfung der Kreditoerhältnisse der deutschen Städte. Be richterstatter: die Oberbürgermeister Dr. Beutler- Dresden und Dr. Ebeling-Dessau. Am Nachmir-ag soll die Ausstellung besichtigt werden. Am Dienstag beginnen die Verhandlungen wieder vormittags 10 Uhr mit folgender Tagesordnung: a. Sieilung- nahme zur Frage der Arbeitslojenaersicherung Be richterstatter: die Oberbürgermeister Wallrai Köln und Dr. Ad icke s-Frankfurt a. M. I>. Antrag München betreffend Neueinteilung der Reichs- tagswahlkrcife. Berichterstatter: rechtskundiger Magistratsrat Dr. Merki München. Ge chäst- liches: 1) Bericht über den Vermögensstand (tz 12 der Satzungen». 2) Neuwahlen des Vorstandes (12 Mit glieder, 12 Stellvertreter), des Hauptausschusscs (24 Städte oder Verbände). Als Ersah für schwere Fleischspeisen in heißen Solinucrtagen versuchen Sie einen UWÜZUik-WMziUMl. Er ist sehr erfrischend und bildet die beste Beistabe zn jeder Art von frischen, gekochten Früchten. Mondamin rchölst. in Pik. n 60, 30 u. 13 Psg. EIL MlvWIOM Verkauf im liciitkellen 2^vMenltock neuen Ixseue V^olltiotfe Z.50 3.50 Kitz. Kitz. 1.80 Kleider und ölulen 1.50 2.50 Bieter Kitz. KlNIONO—OI)el'^U1'f dreivlertelkrrti-, au» kchvarr und eilendem Tüll mit kranken, Sport« Ueubelt Qbervurk Kitz. — f^Al^fei'ki^eL Ulll^Ieid mit schönen tzunstkeid. kiotivrn in elfen- kein nack kchvarr Kleid Kitz ' Kimono - klufentückes SU» bsumvoll. Voile mit Zchnittmuster rur 8elbstankertizu»L. . . Kitz. L. / -- Kimono--ölusentücliei- am Vollpopelioe mkt §chnittmust«r rur äelbstsnfeltissun? .... Kitz. 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