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ster 'au, ben »8 «MWWW^! I ! l. VrUs-r !krrttag, i. ve^mver lSl l. LeipZigLt TSgLÜlätt. Nr. 333. los. Uskrasna. Amtlicher Teil. und Waren .11. t0. unbeschränkt i Arzneimittel von 5 bis 9 Uhr vorm. und von 11 Uhr vor- bis 8 Uhr nachm. i. Milch von 11 Uhr vorm. bis 9 Uhr von 11 Uhr vor- bis 4 Uhr abends nachm. io. StoheiS 12 Nettjahrskarten abends Weitere Familien-Nachrichte« steh« nächste Seite. Verkaufszeit am 17. und 24. Dezember 1911 Dio Trauerkvier üoäet 8ovn»deoä, <len 2. vercmder 1911, vacbmiit-tßs V>1 Dbr im 8kcrbetu,u5 Dgrn'He58trn5xe 20, statt. m,i»« Der Handel damit ist an diesem Tage verboten. von 11 Uhr vor- bis 6 Uhr nachm. von 11 Uhr vor- bi» 6 Uhr nachm. von 11 Uhr vor- bis 6 Uhr nachm. von 11 Uhr vorm. bis 9 Uhr abends 19. Alle diejenigen Personen, die nur GroßhtMOtl betreiben, dürfen NM 17. NNd Ä4. Dezember 1911 ihr Geschäft von 8 Ahr vormittags bis 0 l!hr nachmittags öffnen. Wer Groß- Ultd Kleinhandel betreibt, darf sein Geschäft an beiden Tagen Nach seiner Wahl entweder von 8 Ahr vormittags bis 6 Uhr nachmittags oder von 11 Uhr vormittags bi» 9 Ahr abend offen halttn. 11. Alle übrigen Waren, soweit sie in dieser Tabelle nicht aufgeführt sind Der Aat der Stadt Leipzig Ueato morgen «urcle mir oacb sebnerem, mit Oeäulä ßt.trüßoucn Teiäev weio keissZeliedler Llrum, äer trcusorgemio Vater mo ver Lmcler, Ueir IllxemöUl> im ^Iter von 35V» Andren üureb rikv rock eotri-sso. Deiprig-Lu., äen 30. November 1911, Delitrseber 8tr. 25. AInrs?«»re»v l »an« xed. Vie Trauerkeior mit uvseblicEwIor Lioiiseberuvß ülläet Llovtag, (iea 4. I s/.ember, vaedmilta^a 3 Ilbr auk clem 8üclkrioäboko statt. UolläolellLkesucko u»ä lll»mcm-p> n I« n äanliencl ad^eledot. r««t Tie Beerdigung deS verstorbenen Kameraden Solnrivd Limlnor findet Sonntag nachmittags 1 Uhr auf dem Trinitatis« friedhofe statt. i»i«r Fahne und Schießabteilung 12 Uhr vom BereinSlokale ab. Die Lieferung von neuen Wassermessern und die Jnstandsetzungsarbeite» an den in Betrieb befind lichen Wafsermessern sollen für die Zeit vom 1. Januar 1913 bis 31. Dezember 1910 vergeben werden. Die Angebotsunterlagen können in der Geschäfts stelle des Wasserwerks, Brühl 80, III., Zimmer 88, eingesehen, auch zum Preise von 1 ./L entnommen werden. Die unterschristlich vollzogenen Angebote, die für die Lieferung der Wassermesser und für die Jnfiand- setzungsarbeiten getrennt abzugeben sind, sind ver- Ichlossen mit der Aufschrift „Wassermcsser" bis spätestens zum 11. Dezember d. I., nachm. 4 Ukr, an das Amt für die städtischen technischen Werke, Brühl 80, I., Zimmer 12, einzureichen, wo sie zur bezeichneten Zeit in Gegenwart etwa erschienener Bewerber oder ihrer sich ausweiscnden Vertreter geöffnet werden. Jede Entschließung bleibt vorbehalten. Leipzig, am 30. November 1911. L. 1665. »-es Der Rat der Stadt Leipzig. Dis glileklicbe 6edurt eines ßv- suoäeo, strammen «iriü JuQASL «cißen borderfreut na Deip2iz-0o., Doriuusebe 8tr. 3, II. 30. November 19l 1. k^sui lloll! UNll fcsu O.'gL geb. öerlliiLcäl. Die Bekanntmachung vom 30. März 1907, den Verkauf von Kohlen, Briketten, Grude und Koks nach Matz im Umherziehen betreffend, wird hiermit in der Weise abgeändert, daß in Zukunft nur noch für den Verkauf von Grude und Koks das Mitführen mindestens eines bl-Maßes gefordert wird. Die Bekanntmachung erhält demnach folgende Fassung: 1. Auf den zum Handel mit Grude und Koks im Umherziehen verwendeten Wagen ist mindestens ein Maß zu bl mitzuführen. 2. Für die Befolgung dieser Vorschrift sind außer den Begleitern der Wagen auch die Eigen tümer des geladenen Brennmaterials verant wortlich. Zuwiderhandlungen werden mit Geldstrafe bis zu 60 ./^ oder Haft bis zu 14 Tagen geahndet werden. Leipzig, am 28. November 1911. >V.-L.-^. 412 L Der Rat der Stadt Leipzig. von 11 Uhr vorm. bis 9 Uhr von 11 Uhr vor- bis 6 Uhr " ' nachm. Statt ossonäerer Lnrsißs. Nsck bloßerem ickrveron Doiäko vercedicä beule morgen, 6ocb ooeb uoernairet, uc-srv liebe debucster, LebvüZerin, treusorßeoäe Tante imck Orosstavts Lräuloin Linms Hiivm« , ' s im 76. Dedellszadre. Deipriß, äoo 90. November 1911. im Nsmen Ser traaerväen MolerdUedevev traa verw. Sielte xed. Vkiloine, amt trau. Dio Trsnerkcier mit ooseklies'-eocker Liniirebernoß ünäet 8^vn- taß vaekmittsß 3 ildr io äer Xapellv äes LblUri'«ibokes statt. Lt>va ^n<roiluebta D. anevspeoäell sind vaeb ller Ueer6ißunrrsao.>-t«It „Liotät", tlaltdiii.nrebbot 28, erbeten. Gewerbe - Legitimstivnskklrten kür Ssnülungsreilenüe betr. Wegen der zum bevorstehenden Jahreswechsel zu bewirkenden Erneuerung der Gewerbe-Lcgitimations- karten für Handlungsreisende hiesiger Firmen tvergl. 8 44a Absatz 8 der Gewerbeordnung für das Deutsche Reich und dre in Nr. 8 des Reichs-Gesetzblattes vom Jahre 1903 abgedruckte Vereinbarung zwischen dem Deutschen Reiche und Frankreich über die gegenseitige Behandlung der Handlungsreisenden vom 2. Juli 1902) wird, um dem eintretenden allzu großen An drange soweit als möglich zu begegnen, darauf hin- gewlesen, daß die Erneuerung der Gewerbe- Legitimationskarten auf das Jahr 1912 seitens der Firmen- bzw. Geichäftsinhaber schon von jetzt ab schriftlich — und zwar die für Frankreich, Algerien und Monaco eingeführten besonders — unter Bei fügung der früheren Karte bei dem unterzeichneten Amte beantragt werden kann. Ferner wird, um Weitläufigkeiten zu vermeiden, darauf aufmerksam gemacht, daß die auf Grund 8 44a Absatz 1 der Reichsgewerbeordnung auszu stellenden Legitimationskarten für Personen, die nur im Teutschen Reiche reisen, bei dem hiesigen Rate lEewerbeamtj, Neues Rathaus, Eingang Westseite, zu beantragen sind. Leipzig, den 27. November 1911. 17«, v. L. 3755. Das Polizeiamt der Stadt Leipzig. in offenen Verkaufsstellen (Läden, Verkaufsbuden und dergl.) auch am 1. Januar ISIS in der Zeit von 11 Uhr vor- bis 2 Uhr nachmittags hiermit gestattet. ... - . , <, Für diejenigen Händler, die im Besitze eines Erlaubnisscheines zum Hausierhandel mit Ansichtspostkarten an Sonn- und Festtagen find, bleibt an diesem Tage ter Handel während der 5 auf dem Erlaubnisscheine vermerkten Stunden zugelassen. Weiter haben wir beschlossen, für den i. Sonntag der nächsten Nenjahrsniesse (7. Januar 1912) eine erweiterte Verkaufszeit für offene Verk lufsstellen nicht zuzulassen. Es darf an diesem Tage nur oer Handel insoweit ausgeübt werden, als er unter a> der Bekanntmachung vom 20. November 1911 an gewöhnlichen Sann- und Festtagen gestattet ist. Zur besseren Uebersicht haben wir die Oeffnungszeiten für die drei Sonntage vor Weihnachten und den Silvestertag in der Anlage zusammengestellt. Leipzig, am 30. November 1911. >7,7 6cvv.-^. l 32l5. Dleo. üc» 2626. Oestoro sbeml Kur« vor 9 Dbr vorsebiecl sankt llaek läox^em Xraakovlgzer mein lieber )lano, unser xuter Vater L. L. Otto 8upp68, keioksxbrlodtsrat a. 0., im 76. Dsdevsjadro Nioäerlössuit« bei vrosüeo, 6vu 30. November 1911. Vie Irrmernäen ttmieMvdensn. Auslösung üer 4°/°igen unü üer 3V-°/°igen Anleihe üer Ssnüelsksmmer zu Leipzig. Von unserer 4" §igen Anleihe sind in diesem Jahre bei der notariell vollzogenen Auslosung die Nummern 206, 2«V>, 277, 314, 319, 359. 392, 484, 712 und von unserer 3Vz'/oigen Anleihe die Nummern 192, 408 und 4l)3 gezogen worden. Sie werden den Inhabern mit der Ausforderung gekündigt, den Kapitalbetraq gegen Rückgabe der Schuldverschreibung und der dazu ge hörigen Zinsleiste und Zinsscheinc bei der All- gemenren Deutschen Eredit-Anstalt zu Leipzig am 3l. Dezember 1911 in Empfang zu nehmen. Gleichzeitig werben die Jnhaoer der bereits 1910 ausgelosten, bisher zur Zahlung noch nicht vor gelegten Nr. 381 und 4!>6 der 4"/.4gen Anleihe erneut aufgesordert, den Betrag dieser, seit ihrem Fällig keitstermine von der Verzinsung ausgeschlossenen Schuldscheine bei der obengenannten Einlösungsstclle zu erheben. Leipzig, am 25. Juli 1911. Die Handelskammer. Schmidt, Dr. zur. Wendtland, Li«, Vorsitzender. Syndikus. Sonntagsruhe im Handelsgewerbe. Wir haben beschlossen, am 2. Adventsonntage und am Silvestertage 1911 Sonntag, den 10. Dezember 1911, Sonntag, den 31. Dezember 1911, einen erweiterten Geschäftsverkehr in den offenen Verkaufsstellen in der Weise zuzulassen, daß für beide Sonntage die Verkaufszeiten gelten, wie sic in unserer Bekanntmachung vom 20. November 1911 für die Mcßsonntage festgesetzt worden sind, für den 31. Dezember 1911 jedoch mit der Beschränkung, daß nur die unter Nr. 1—7 bezeichneten Waren und Neujahrskarten feilgeboten werden dürfen und für alle übrigen unter 8—10 bezeichneten Waren die Verkaufszeiten für die gewöhnlichen Tonn- und Festtage gelten. Das Nähere ist aus der uuten angefügten Tabelle ersichtlich. Außerdem wird der Leipziger SeeriliMge-AiutÄt „k'isläl" r-K-d °-r 7euerdertsttung 28. Ockerm-vvstr. 10. I^-Volhm-r-iäork, Xovr-n!-tr 41 D.-L»dll8, L^oseker 8tr. 8. Tel. 16370. llelsekördv Lllllvrswll. 17710 Paptrr-, Bürsten- u. Staubtuchkörbe ArbeitS-u.Rotenstänvrr s.b.AuerbachS Hof. »v7v»a 3. Brot und weiße Bnckware, Lionditorei- von 5 bis 9 Uhr vorm. und ...-r an - tn-« von 11 Uhr vor- bls b Uhr Wille, soweit diese Waren in Backerei- und Kon- nachm. ditorciläden vcikauft werden von 5 bis 9 Uhr vorm. und von 11 Uhr vorm bis 9 Uhr abends von 5 bis 9 Uhr vorm. und von 11 Uhr vor- bis 6 Uhr nachm. 4. Bror und werße Backware, Kouditorerware, soweit alle diese Waren in anderen Läden als unter 3. verkauft werden, Nahrungsmittel aticr Art cinschl. Kolonial- und Materialwaren, Be- lenchtungsmaterial, Getränte, Grüne waren, Bntter, Aase, Eier und Delikateß waren, ferner Tabak und Zigarren in an deren Läden als unter 7. von 7 bis 9 Uhr vorm. und von 11 Uhr vor- bis 6 Uhr nachm. von 7 bis 9 Uhr vorm., von 11 Uhr vor- bis 2 Uhr nachm. und von 4 Uhr nachm. bis 9 Uhr abends von 7 bis 9 Uhr vorm. und von 11 Uhr vor- bis 6 Uhr nachm. 5. Lchotolaoen- und Zuckerwaren in Spezial- geschästen 6. A!eisch Wv Aleischwaren sowie Fische und Fischwaren von 11 Uhr vor- bis 6 Uhr nachm. von 6 bis 9 Uhr vorm., von 11 Uhr vor- bis 1 Uhr nacbm. und von 4 bis 6 Uhr nachm. von 11 Uhr vorm. bis 9 Uhr abends von 6 bis 9 Uhr vorm., von 11 Uhr vor- bis 1 Uhr nachm. und von 4 Uhr nachm. bis 9 Uhr abends von 11 Uhr vor- bis 6 Uhr nachm. von 6 bis 9 Uhr vorm., von 11 Uhr vor- bis 1 Uhr nachm. und von 4 bis 6 Uhr nachm. 7. Tabak und Zigarren in Spezialgeschäften von 7 bis 9 Uhr vorm. und von 11 Uhr vor- bis 6 Uhr nachm. von 11 Uhr vorm. bis 9 Uhr abends von 7 bis 9 Uhr vorm. und von 11 Uhr vor- bis 6 Uhr nachm. 8. Blumen, Blumen gewinde und Topf pflanzen »> soweit sie unmittelbar vor den Friedhöfen zum Schmucke der Gräber ve»kauft werden d) soweit sie in anderen nicht unter füllenden Verkaufsstellen ver kauft werde» von 7 bis 9 Uhr vorm. und von 11 Uhr vor- dis 6 Uhr nachm. von 11 Uhr vorm. bis 9 Uhr abends von 7 bis 9 Uhr vorm., von llllhrvor- bis 2Uhr nachm. u. v.4Uhr nachm. bis 9Uhr abends von 7 bis 9 Uhr vorm. und von 11 Uhr vor- bis 6 Uhr nachm. o. Führer und Pläne von Leipzig, Zeitungen und Knrsvüchlrr a) in Zeitungsexveditionen und in aus öffentlichen Straßen und Plätzen befindlichen Trinkhallen, Zeitungs häuschen und sonstigen Verkaufs ständen von V-11 Uhr vor- bis 6 Uhr nachm. von V»11 Uhr vorm. bis V»9 Uhr abends von V»11 Uhr vor- bis V>4 Uhr nachm. d) in allen anderen nicht unter a) fallenden Verkaufsstellen von 11 Uhr vor- bis 6 Uhr nachm. von 11 Uhr vorm. bis 9 Uhr abends Der Handel ist verboten 7!— — !— —"—- — — k'a.niilieii-Na.vliriolitsii. Lilli V ist aas d Dsiz Otodori I015I Mlllltlk8 ^illillAjMl' äte krilb dssekert voräev. iiß-A., 30. November 1911. «krssss 8. Ooläkrsunä u. krau Lisa xeb. 8tübsl.