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Bezugt Prei- sür Lelpt»« und P»k»n« dirch miler« Iküaei und koediteue» 4m«I lö-Iich In» puu» «ediaa» « PI minaU, 1-lll Ml. »leneliohrt Bei un>,r» HlUoten » Mn» nahmestellen adaedoU 76 PI. «»natU, LL M«. oi«N»UiiI>kt Durch »I« P,Ur Innerhalb DeuUchland» un» der dentllhen Kolonien olerteliädrl ».«I Ptt^ monatl. l.LU Ml auelchl Polldellellgeld Aerner In Lelaien, Dänemark den Donaullaaten, Italien. Lurembuia. «tedetland, Ktor- we»en l^esterieia. Unaarn, Rußland, Echweven, Schwele u kpanirn. In allen übriaen Sluatrn nui direkt durch dt« ivelchalteileU« de» Blatt», erhältlich. Da» l!«>pt>ae« Taaeblan eliche'nl Lmal täglich Sonn. u. ileieriag» nut morgen», illdonnemrnte-iklnnahm« 2,hannl»gall« 8» d«> unieren Trägern, gtlialen. Spediteuren und illnnahmeitellen, lowie Pogämtern und ivriellragern. Stn,,lv»rkaut»pr,t» kV Pf. Abend-Ausgabe KWigerTagMM 14 892 l«ncht,.l4»»r 14 894 Handelszeitung. Amtsblatt des Rates und des Nolizeiamtes der Stadt Leipzig. Anzeigen Preis Nlr Inleeot» au» vetpzia und Umgebung dl« lipalttg»P«t«tt»ile S Ps oi,-ieklame» »eil« I Ml. oon au»wärt» ml PI, Vieklamen UV Ml. Initial» von Behörden >m amt lichen Teil di» Perit.eU» L0 PI E»Ichäft»ant»ig«n mtt Plagvorlchrlste» im Preil, erhöht Nabatk nach Tarlk. Beilagegedähr Delamt- auslag» S Ml. o. Taulend eikl. Postgebühr. Telldetlog» h^ber. Feftenetlt« Luitraa« können nicht jurülk» aerogen werden, kür da» ikrlchetnen an belnmmien Togen und Plänen wird kein» Gar -nti» übernommen. Anzeigen - Annahme I»hanni»»ag» 8, bet lämtlichen Ktlialen » allen Annoncen- Ezpedttton«» de» In» und Au»lande». Dru« „» Verl«, ,»» K'Icher L Kürst«, Inhaber. Paul Kü-ilen. vedakkion und Erlchäll»st«ll«: IohannirgaH« 6. Haupt-Ktlial« Dre»d«n: Seestrag« 4, t (Telephon 4621). Nr. 354. 105. Jahrgang /reltsg. üen 22. Dezember l9N. Die vorliegende Auvgade umfaßt 8 Lenen Das Dlltztigste. * Dor dem Landgericht Leipzig begann heute der Prozeß gegen den Chauffeur Fröhner, der am 4. Oktober in Leipzig den Leutnant Pfeil töd lich ü b e r f u h r. (S. Eerichtssaal.) * Wie verlautet, sind im Rcichsamt des Innern Vorarbeiten zur Aufstellung eines neuen Zoll tarifs im Gange. (S. Pol. Nachr.) * Der französische Senat nahm einen Dringlichkeitsantrag betr. die Natifi- zierung des deutsch-französischen Ab kommens an. (S. Pol. Nachr.) * Vor Durazzo sind mehrereitalienische Kriegsschiffe erschienen. (2. bes. Art.) * Di« Unruhen in Dundee dauern weiter an. (S. Pol. Nachr.) * Ein Zugendwerk Tizians wurde in Ferrara aufgefunden. (S. Feuill.) Der Entwurf eines pfarrdeiMunxs"eletzes ist, wie schon im heutigen Morgeublatte kurz ge meldet, der Zweiren Klammer gestern abend zu gegangen. Ter Gesetzentwurf trägt den Beschlüs sen der letzten Landessynode in der Hauptsache Rechnung. Bon den allgemeinen Bestimmungen des Gesetzentwurfes seien sorgende hervorgehoben: § 1. Tas gegenwärtige Kirchcngesetz findet Anwendung auf alle in die allgemeinen geist lichen Penjionstassen aufgenommenen ständigen Geistlichen und geistlichen Stellen der evangelisch lutherischen Landeskirche. Für geistliche Stellen, die nicht solche an Parochialkirryen sind, liegen die Verpflichtungen, die in diesem Kirchengesetze den Kirchgemeinden auferlegt werden, den in Frage kommenden kirchlichen Stiftungen oder den sonst zur Unterhaltung der geistlichen Stelle Verpflichteten ob. Für geistliche Stellen, deren Unterhaltung von Äirchgemeindeverbänoen über nommen ist, tritt an die Stelle der Kirchgemeinde der betreffende Kirchgemeiudeverband. 8 2. Jede ständige geistliche Stelle ist mit einem reinen Stellcneinkommen von mindestens 2600 Mark jährlich auszustatten. Zu einer Er höhung des reinen Stelleneinkommens durch Stellenzulagen sowie zu jeder Verminderung des selben ist die Genehmigung des Evangelisch lutherischen Landcskonstistoriums erforderlich. 8 3. Jede ständige geistliche Stelle ist außer dem mit freier Amtswohnung zu versehen, welche der Amtsstellung des Inhabers und den örtlichen Verhältnissen entsprechen muß. Wo die örtlichen Verhältnisse es tunlich erscheinen lassen, ist als Zubehör zur Amtswohnung ein angemessener Da am 2. Weihliaehtsfeiertag das Leipziger Tageblatt erscheint, bitten wir alle für diesen Tag bestimmen Anzeigen schon für die Nummer vom ss. lveihnachtrferertag aufzugeben. Anzeigen für diese sowie für die Nummer vom Al'ttwocb, den 27. Dezember, erbitten wir bis EZ nach unserer Hauptgeschäfts ¬ stelle Iohannisgasse 8. Eilige Anzeigen, Familiennachrichten usw., für die Nummer vom 27. Dezember können bis zum 26. Dezember, abends 8 Ahr, Hohannisgasse 8 im Be triebsgebäude, Hof parterre, abgegeben werden. Hausgartcn bcreitzustellen. Mit Genehmigung des E.augeiisch-luth.'<ijchcn L'.n.xskonstistoriums kann jedoch ausnahmsivelse statt der Amtswoh nung ein Wohnungsgetd gewährt werden. Dieses hat den jeweiligen Orts- und Zeitverhältnissen zu entsprechen und ist in vierteljährlichen Be trägen rm voraus zu zahlen. Tas Evangelisch lutherische La desions istorium kann nach seinem Ermessen die erteilte Genehmigung zur Gewäh rung eines Wohnuugsgeldes wieder zurückziehen und die Beschaffung einer Amtswohnung an ordnen. 8 4. Tie ständig angestellten Geistlichen haben ferner persönliche Zulagen nach ihrem Licnstalter (Alte'szulngen) insoweit zu bean spruchen, das; ih. Dienst inkommen — ohne Rück sicht aus den Werc der Amtswohnung oder auf ein Wohnungsgetd — mindestens jährlich beträgt: 3000 Mark nach erfülltem 3. Tienstjahre, 3400 „ „ „ 6. 3900 ,, ,, ,, 9. „ 44YO 12. 4800 „ „ „ 15. 5200 „ „ „ 18. „ 5600 „ „ „ 21. „ 6000 „ „ „ 24. . Diese Zulagen sind zu gewähren vom Beginne des Kalendervierteljahres an, welches der Erfül lung des erforderlichen Dienstalters zunächst folgt. 8 5. Persönliche Zulagen über die in 8 4 angegebenen Mindestsätze hinaus können den Geistlichen bewilligt werden. Sie bedürfen je doch, soweit sie auf die Amtsdäuer unwider ruflich bewilligt werden, der Genehmigung des Elä:gelisch-.uli e ischen L inces.o.lslistorinn s. 8 6. Auf den Miudestbetrag des reinen Stclleneinkommens in 8 2 Absatz 1 sowie bei Beurteilung der Höhe des Ticnsteiukommens für den Zweck der Zulagen nach 8 4 kommt das ge samte im Kataster der betreffenden Stelle ein getragene pcnsionsfähige Diensteinkommen in Anrechnung mit Ausschluß 1. des Werts der Amtswohnung oder eines Wohnungsgeldes und des Ertrags eines zur Amtswohnung gehörigen gehörigen Hausgartens, 2. von Einkommens bezügen, welche dem Stclleninhaber als Entschä digung für besondere Mühwaltungen zukommen, die an sich nicht zu den Pflichten des betreffenden geistlichen Amts oder des geistlichen Amts über haupt gehören (zufällige Ticnstbezüge), oder die ihm oder der Stelle von dritter Seite zu dem Zwecke ausgesetzt worden sind, daß sie dem Stelleninhaber außer dem regelmäßigen Amts einkommen zukommen sollen, 3. bei Geistlichen, welche zugleich ein Ephoralamt bekleiden, des Ephoralcinkommens einschließlich der Dicnstauf- wandsentschädigung. 8 7. Tie Zulagen nach 88 4 und 5 sind mit dem sonstigen aus kirchlichen Kassen fließen den baren Tienstcinkommen monatlich im voraus an den Stelleninhaber in dessen Wohnung zu zahlen. Die Gewährung des Diensteinkommens einschließlich der Zulagen erfolgt bei Neuein richtung geistlicher Stellen vom Tage ihrer erst maligen Besetzung an, bei Erledigung und Neu besetzung geistlicher Stellen nach den für die Berechnung und den Bezug des Einkommens geistlicher Stellen bei eintretcnden Amtswechsetn Zeltenden Vorschriften. 8 8. Tas Dienstalter eines Geistlichen be stimmt sich für den Zweck der Alterszulagcn durch die Zeitdauer, 1. welche von ihm im ständigen geistlichen Amte sowie im ständigen Schulamte und im geistlichen Hilfsdienste, letzierenfalls nach bestandener Wahlfähigleitsprüfung oder vorder erfolgter Ordination, vom vollendeten 25. Le bensjahre ab verbracht worden ist, 2. welche ihm nach den Vorschriften in 8 9 des Kirchcngesetzes, die Verbindung auswärtiger Kirchgemeinden und Geistlichen mit der evangelisch-lutherischen Lan deskirche des Königreichs Sachsen betreffend, vom 12. März 1908 (G- und V.-Bl. S. 22 flg.) ungerechnet wird, 3. in welcher er als akademi scher Lehrer bei der theologischen Fakultät der Universität Leipzig tätig gewesen ist. Der Dienst als Militärgeistlicher innerhalb Sachsens oder als Geistlicher bei den sächsischen Landesanstaltcn ist landeskirchlicher Dienst. Die aktive Militär- und Marinedienstzeit wird den Geistlichen bis zur Tauer eines Jahres bei Bestimmung des Besoldungsdienstaltcrs angerechnet, wenn und so weit sie durch Erfüllung ihrer Dienstpflicht an dem Beginn oder an der Fortsetzung des theologi schen Studiums an der Hochschule oder der späte ren Berufsausbildung gehindert worden sind. Auch in diesem Falle gilt als frühester Zeit punkt des Beginns des Bcsoldungsdienstalters die Vollendung des 25. Lebensjahres. Auf An suchen kann das Evangelisch-lutherische Landes- konstistorium unter Zustimmung des Ministe riums des Kultus und östentlichcn Unterrichts im einzelnen Falle auch die Dienstzeit anrechnen: .,) die außerhalb Sachsens in der in Absatz 1 Ziffer 1 erwähnten Weise im öffentlichen evan gelischen Kirchen- oder Schuldienste, b) die im Dienste der äußeren oder inneren Mission oder ähnlicher von der evangelisch-lutherischen Landes kirche anerkannter und unterstützter Organisa tionen oder bei öffentlichen Lehr- oder Er ziehungsanstalten nach vollendetem 25. Lebens wahre verbracht worden ist. 8 9. Geistliche, welche, 2) ein geistliches Amt medergelegt haben, um in anderer als der in 8 8 angegebenen Weise ihr Fortkommen zu suchen, b) rm Disziplinarwege nach 8 4 Ziffer 2 und 8 7 der Tiszivlinarordnung für die evan gelisch-lutherische Kircye des Kon.gr.uns Sachsen vom 30. Juli 1891 des Dienstes entlassen oder der daselbst in 8 7 bezeichneten Rechte eines Geist lichen für verlustig erklärt woroen sind, haben, wenn sie später im geistlict^en Amte wieder ange stellt werden, keinen Anspruch daraus, daß ihnen die vor ihrem Abgänge oder ihrer Dienstentlas sung durchlebte Dienstzeit bei den Alterszulagen angerechnet wird. Tas Evangelisch-lulhcrijche Landeskonsistorium kann jedoch in besonderen Ausnahmefällen mit Zustimmung des Ministe riums des Kultus und öffentlichen Unterrichts die Anrechnung bewilligen. 8 10. Tie Leistungen gemäß 88 2 bis 9 liegen — vorbehältlich der aus den nachstehenden Vorschriften sich ergebenden Einschränkungen — den beteiligten Kirchgemeinden oder den nach 8 1 Absatz 2 und 3 an deren Stelle Verpsl chieten ob. Tie Vorschriften des Kirchengcsetzes, die Gewähr leistung des Stellencinkommens von Geistlichen und Kirchendienern betreffend, vom 22. Juli 1902 (G.- u. V.-Bl. S. 314) werden in bezug auf die Inhaber geistlicher Stellen außer Anwendung gesetzt. Tic Gewährung von Beihilfen an Kirch gemeinden oder von außerordentlichen persön lichen Zulagen und Unterstützungen an Geistliche erfolgt nach den Vorschriften in 8 37. Weiter enthält der Gesetzentwurf noch Be stimmungen über die Alterszulagenversichcrung sowie über die Pfarrbcsoldungs- und Alterszu lagenkasse. (:) Der Nlllllhrei eines Snüslüeumkrnten. Brot und Gerechtigkeit für alle, die Solidarität aller Menschen, ein menschenwürdiges Dasein für jedermann — das ist so ungefähr das mindeste, was die sozialdemokratischen Flugblätter den Wählern versprechen. Wie diese herrlichen Dinge heute in der Sozialdemokratie verwirklicht sind, dafür ist, wie wir dem „Schwä bischen Merkur" entnehmen, soeben ein Dokument an die Oeffentlichkeit gebracht worden, das lauter als alle Agitatoren der ganzen Sozialdemokratie spricht. Der Verfasser ist der Stuttgarter Obergenosse Westmeyer. „Zn der Notwehr" veröffentlicht er in der Eöppinger „Freien Volkszeitung" eine Er- Hus enter kke. Roman von H. LourthS-Mahler. 10) (Nachdruck verboten.) „Ach, — für mich hat nie jemand Zeit ge habt; ich war den ganzen Tag mit Mademoiselle zusammen, gerade wie Eva mit ihrer Tante. Mademoiselle jaulte au.ch. den ganzen lieben Tag über Zahnweh oder Husten und Schnup- fen. Papa war immer stark beschäftigt, denn du halfst ihm noch nicht. Und Mama und Silvie — die hockten doch immer zusammen über Modebildern und solch 'nem Kram, wenn sie nicht in Gesellschaft waren. Ich war immer und überall überflüssig. Seit du da bist, ist es ja viel besser. Papa hat mehr Zeit für mich; und du, — na, mit dir kann man sich doch wenigstens mal herzhaft zanken und an ulken." Es zuckte schon wieder amüsiert in seinem Gesicht. „Also zu etwas bin ich doch noch gut, Jutz?" „Gott, — nun werde nur nicht gleich wieder übermütig. Ich habe jetzt ernsthaft mit dir zu reden, — über meine Schwester. Fritz, ich möchte am liebsten gleich loSrennen, bis ich bei ihr wäre, und sie hierherholen. Ist eS denn sicher, daß Papa sie nun endlich nach Wollersheim bringt?" ' » „Wenn eS deine Mutter erlaubt, ja." Jutta sah ihn nachdenklich an. „Wie alt ist Eva?" „Neunzehn Jahre." „Ist sie hübsch?" Weiß ich nicht. Jedenfalls mache dir kein sehr glänzendes Bild von ihr. Sie ist eine schüch terne Kleinstädterin." „Das ist mir lieber, als wenn sie, wie Silvie, vor lauter Eleganz und Vornehmheit über sich selbst stolpert." „Du gehst ja wieder liebevoll mit Silvie um." „Ich gifte mich noch zu Tode über die Zier liese. Denk nur, als ich mir eben vorhin in meinem Zimmer meinen Hut holte, kramte sie wieder in meinen Sachen herum. Sie maust mir nämlich immer Schleifen und Gürtel und ähnlichen Kram, und wenn ich sie bei Mama verklage, behauptet sie dann, sie hätte nur in meinen Sachen Ordnung schaffen wollen, ich sei so unordentlich. Pöh — hat sich was! Dazu ist sie ja viel zu faul. Sie bringt mir nur alles viel toller in Unordnung. — Wie ich also in mein Zimmer komme und ihr ordentlich Be scheid sage, frägt sie mich, wo ich hin will. Ich sagte ihr: „In den Wald, — mit Fritz." Na- türlich wollte sie mit und lief wie der Wind nach Hut und Sonnenschirm. Ich ihr nach — und schwups — den Schlüssel zu ihrem Zimmer 'rumgedreht! Da kann sie nun meinetwegen sitzen bis zum jüngsten Tag." Fritz lachte schallend auf. „Aber Jutz!" „Na, was denn? Sollte ich sie vielleicht mitgehen lassen? Sie hat ja schon Tenni- mit dir gespielt. Wenn sie mit un- gekommen wäre, hätte man doch wieder kein vernünftige-Wort miteinander sprechen können; und ich wäre wie das fünfte Rad am Wagen nebenher gerollt. Nein, — ich danke ergebenst." Fritz lachte noch immer. „Nein, Jutz, zum „rollen" taugst du nicht. Aber wa- wird nun geschehen, wenn du nach Hause kommst? Du hast dich einer strafbaren Handlung schuldig gemacht: Freiheitsberaubung nprnt mau da»." Jutta zuckte gleichmütig die Schultern. „Silvie kann ja zum Fenster hinausrufen, daß man ihr die Tür aufschließt. Die Haupt- fache war, daß wir uns erst aus dem Staube machten." „Sie wird dich aber bei deiner Mutter ver klagen." „Todsicher! Silvie klatscht alles und macht noch ein gut Teil dazu. Ich bekomme sicher heute keinen Nachtisch und muß wie immer hun dertmal abschreiben: „Ich soll liebenswürdig zu meiner Schwester sein." „O weh, armer Jutz, — das wird hart!" Jutta lachte spitzbübisch. „Als Ersatz für den Nachtisch mopse ich mir Rosinen und Mandeln in der Speisekammer." „Aber das Abschreiben? Bei deiner Schreib faulheit." „Ich habe ein famoses Mittel, mich um daS dämliche Abschreiber: zu drücken." „Nun?" Sie rückte vertraulich näher. „Mama gibt mir nämlich immer dieselbe Strafarbeit auf, mindestens jeden dritten Tag muß ich das hundertmal abschreiben, denn Silvie verklatscht mich immer. Weißt du, die ersten paarmal hab ich's ja ehrlich getan; aber dann wurde eS mir doch zu dumm. Mama wirft meine Abschriften immer in den Papierkorb. Da habe ich sie- mir nun wieder herausgesucht und zwischen schweren Büchern wieder glatt ge preßt. Nun zeig ich immer eine von den alten Abschriften." „Jutz, — du bist ein Schelm! Merkt denn da- deine Mutter nicht ?" „Bis jetzt noch nicht. Ich gehe immer, sie zu zeigen, wenn Mama mit Silvie über den Modeblättern sitzt. Dann guckt sie nur flüchtig „Weißt du, daß das unehrlich ist?" sagte Fritz ernst. „Ach, sei kein Philister, Fritz. Das ist ein fach Selbsterhaltungstrieb. Stell dir doch nur vor: Hundertmal dasselbe schreiben und noch dazu: „Ich soll liebenswürdig gegen meine Schwester sein". Das hält doch kein Mensch auf die Dauer aus. Dabei wird man ja blöd sinnig." „Nun, wenn du deine neue Schwester mit den gleichen Grundsätzen empfängst, wenn es dir ihr gegenüber auch so sauer wird, liebens würdig zu sein, dann sind das ja nette Aussichten für sie." Jutta faßte ihn bei den Armen und sah ihn mit einem seltsamen Blicke an. Tränen standen in klaren Tropfen in ihren Augen. „Fritz, glaube doch nicht, daß ich solch ein Scheusal bin. Wenn Silvie nur ein bißchen lieb und gut zu mir wäre, — gleich würde ich anders zu ihr sein. Aber sie ist so kalt und lieblos und hetzt Papa und Mama gegen mich auf, wo sie nur kann, und auch dir erzählt sie nur Schlechtes von mir. Denkst wohl, ich weiß es nicht. Ich lasse sie ja auch sonst reden, so viel sie will; aber dich soll sie nicht aufhetzen. Du mußt wissen, wie es zugeht, daß ich nicht nett zu ihr bin. Und deshalb sag ich dir alle-." Fritz klopfte ihr beruhigend die glühenden Dangen. „Beruhige dich, Jutz, ich kenne dich besser al- Silvie. Mich kann niemand gegen dich auf hetzen," sagte er ernst. Sie wurde rot vor Vergnügen. „Na weißte, — sonst könntest du mir auch im Mondschein begegnen," sagte sie, um ihre Rührung zu ver bergen. (Fortsetzung 1» d« vkoegarauSgubeZ