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Donnerslaq, ven 19. Mürz 193 t Nummer 68 — 30. Jahrgang kMelnI »mal wvLtl. mit tlluslr. «ratt»retla«rn.Heimat und «^mdde^ M Die ,g.,paI,.n.p.tt,,.>I. »U < yami«.» S! «eana-Bla"'. .UnlerdaMmg und Willen». .Die Well dei DU AU AR "UM u"' aleier.lllcker !«»,neber». . On» «ule Buch», .^llmnn.d. DW M W W ^U ^U DU W W 8W die,,, l ^e. ,>ü, »n,ci«en auliechnlb de» «e<tn.lluna«gedlel-, ldin' 'Monalllchee BcjuaSpr.lS »-X clnlchl. Bellell«eld. DA ^A ^A ^A ^A «<> Z. die pcNnettlimeieUe I .N0>. LNelged VN Z. Jmgall, in'i<e,nummer 1« Sonnabend, u. Sanntagnummer «»<. ^A W W W WWW W W W W W hühere,»emol, erlllchl lebe «eiplllchlun« au, t!le,erung ,°w>» Haudl.chrllll.l.e- G. Dredden. ^-^NAW- W M W W W W M. W W -"-el«en - lu^g... w Lelllun, p Cchadener.,». W W W W SelchM.cher r-ll: Fr,«, Buogor», Llibden. volkssettuns l»»la>a,t»,i»N«. »run».Verlag- '»eemania »l.^». lllr «erlaa und Drrnterel.Filiale Dresden. Dresden.»!. I. PolterUrabeN. ltenirn>2ial2. PolllrbecklonioDresden ?7ai »lauktonlo Tladtban! DreSd." !>N nilltt Für christliche Politik und Kultur - Brüning vor dem Kan-werk „Das Handwerk als Mittler zwischen den extremen Gegensätzen" Berlin, 18 Marz. Auf einer Obermeister-Tagung des Berliner und märki- schen Handiverlts, die am Diensinn slaltfand. hielt Reichskanz ler Dr. Brün in» nach einleitenden Begrüßungsworlen des Präsidenten Ludwin eine Rede, in der er zunächst namens der Reichs- und der preußischen Siaatsregierung den Dank für die Einladung zu dieser Tagung aussprach. Unter dem Hinweis aus die mannigfachen, dem Reichstag zurzeit vorlie genden Aufgaben betonte Dr. Brüning die Notwendigkeit einer rechtzeitigen Verabschiedung aller vorliegenden Ke sehe, damit die Unsicherheit, die seit langer Zeit über dem deutschen Balke geschwebt habe, wieder beseitigt werden könnte. Solange die Vertrauenskrise andauern würde, solange könne keine Stabi lisierung der Wirtschaii herbeigesührt werden, an der doch kein Stand so lebhaftes Interesse habe, als das deutsche Handwerk. Kein Stand sei so bedeutsam als Bermitller zwischen den extremen Gegensätzen wie der deutsche Handwerksmeister. Und weil dein so sei, habe das Handwerk auch ein R e ch t dar aus. das; die Gesetzgebung in Reich und Ländern sowohl als auch die politische Tätigkeit der Kommunen aus die Bedeutung dieses Standes Riirksichl nehmen. In der Vergangenheit sei beim Wiederaufbau wohl zu nächst mit Vorsicht zu Werke gegangen worden, doch wenn man bei diesem vorsichtige» Tempo geblieben wäre, so würde es heute keine Retchsregierung ipcken, die fast jeden Tag unpopulär« Beschlüsse auf sich zu nehmen habe. Wenn man heute mit Reformmahnahmen komme, so würde naturnotwendig T e m p o und Schärfe dieser Reformen b e - deuIend größer sein. Dabei spiele auch die Tatsache eine Nolle, daß Deutschland nicht das einzige Land der Wirtschafts krise sei. sondern das; mit einem Schlage mehr oder minder alle Völker der Welt vor den gleichen Problemen stehen wür den Dabei würden sich ihre Lösungen in der gleichen Linie be wegen. wie die Reichsregierung durchgesührt und gevlant habe. Für Deutsch'aud komm« es darauf an. a's erstes aller Länder seine politische und wirtschaftlich« Stabilität wieder zu erobern. Frankreichs Widerstand Genf, tü. März. Ueber das Schichsai des Genfer Handelsabkommens vom 2t. März 1g!tt> sand noch gestern auf der Wirtschaslskonserenz eine lebhafte Aussprache statt. Die Ve Handlungen ergaben eindeutig, daß die von Frankreich als der einzigen euro päischen Großmacht noch immer nicht vollzogene Ratifizierung des Handelsabkommens tatsächlich die einzige Ursache der gegenwärtigen aussichtslosen Lag« bedeute. Ministerialdirektor Posse wies daraus hin, daß das Handelsabkommen sowie das Protokoll über die weiteren wirt schaftlichen Berständigungsverhandlungen gegenwärtig in schiverer Gefahr ivären. da scheinbar in Euro;m das ivahre Ver ständnis für die Bedeutung dieses Abkommens erst dann kom men «oerde. wenn die Wirtschaftskrise sich noch weiter ver schärft hätte. Es biete sich jetzt für die Regierung eine letzte Gelegenheit, die volle Verantwortung zu übernehmen. Deutsch land befinde sich insofern in einer besonderen Lage, als der deutsch französische Handelsvertrag, der in einer glücklicheren Zeil mit ruhigeren wiüschaftlichen Verhältnissen abgeschlossen sei, das Kernstück des deutschen Handelsvertragssystems bilde. Wen» jetzt Deutschland dl« Ratifizierung de» Abkommens durch Frankreich fordere, so gescheh« das nur aus dem Grunde, well Deutschland nicht einseitig »veitergehinde Verpflichtungen übernehme,, könne, denen Frankreich nicht unterworfen sei. Der Vertreter der englischen Regierung gab eine Er klärung ab, daß die englisci)« Regierung im Hinblick aus die gegenwärtig« außerordentlich schwierige Lage «in sofortiges Inkrafttreten des Mkommens für u ninögli ch halte und den Zeitpunkt des Inkrafttretens sür di« Zukunft ossenznlasken wünsche. Damit waren die Verhandlungen der »xrsaminelten «uro. pätschen Regierungen Uber die Genfer Handelskonvention vom 24. März ISA, ge cheiter«. Aus Anfrage des Präsidenten E o- lij „ erklärten die Vertreter der Staaten, die das Abkommen bereits ratifiziert haben, daß sie keine Möglichkeit sähen, di« Konvrntion in Kraft zu setz«n. Mit dem 1. April läuft nunmehr endgültig das «rst« europäische Zollabkommen ab. Di« Konferenz wird am Milt Es komm« daraus an, 'Menschenunmögliches zu leisten, um als erstes Land aus dieser Kris« herauszukommen. Deshalb sei cs auch erstes Erfordernis der Stunde, di« Finanzen in Reich, Ländern und Kommunen in Ordnung zu bringen. Selbstver ständlich könne Deutschland die Reparationen unter keinen Umständen aus die Dauer tragen. Wenn man aber «in« Revision motte, dann müsse man auch den 'Mut haben, dos eigene Haus in Ordnung zu bringen, uni stark zu sein. Es sei aber unmöglich, eine geordnete Re'cks- und Länderfinonzpolitik durchzulühren, wenn in den Ge- m einden immer wieder neue Fehler gemacht würden. Des halb sei die Annahme des Plafond-Gesetzes notwendig gewesen Alte 'Maßnahmen könnten aber aus die Dauer keinen gesunden Erfolg haben, wenn gleichzeitig die Last der Repara tionen so bleibe, wie sie heute sei. In dieser Hinsicht sei es aber auch notwendig, die Illusion zu zerschlagen, das; immer nur der Staat der letzte Retter fei. Der Staat habe darüber zu wachen, das; die Lasten nicht einseitig verteilt werden. Er halw die Entwicklung der Selbsthilfe zu fördern, das sei seine vornehmste Pflicht. Für di« Zukunft müsse alles darauf eingestellt sein, daß wir in der Lage wären, dafür zu sorgen, daß sich die deutsche Wirtschaft aus ein gewisses Volumen im Durchschnitt einzustel- ien habe, und daß dann auch genügend Aufträge vorhanden seien, um das Volumen einzuhalten. Hierbei sei es aber auch notwendig, das; gewisse U e b e r st e i g e r u n g e n der ver gangenen Jahre in der Zukunft unterbleiben. So müßten nicht immer ausländische Hölzer verwandt werden, wo doch auch die deutschen Hölzer genügten, um hervorragende hand werkliche Leistungen auszusühren. Es sei notwendig, und zwar bei allen Wirtschaftsgruppen, sich an die Konsum kraft der gesamten Bevölkerung anzupassen. In diesem Sinne appellierte Dr. Brüning an das Handwerk, die große Tradition der Vergangenheit nicht auszugeben. Deutsch land müsse das erst« Land sein, das die Grundlage für eine wirklich« Freiheit geschaffen hab«. wochabend mit der Unterzeichnung des Schlußprotokolls abge, schlossen iverdcn. Wie verlautet, wird der deutsche Ver treter nicht mit unterzeichnen. Gegen »en politischen Morb Heut« Konferenz der Innenminister. Berlin, l8. März. Am Dienotagvormittag sand im R e l ch s j u st i z m i n i - sterium b«l Staatssekretär-Joel eine Ncsereutenbesprechung statt, in der man sich mit der Rechtslage bei dem vom Reichstag angenommenen Antrag beschäftigte, schärfere Bestim mungen Uber die Aussorderung »um poli tischen Mord und über den Handel mit Walken Zu erlassen. In der Konferenz der Munster der denstcyen Länder, die heute mit dem Innenminister slallsindet, wird auch der Kom- munisteumord in Hamburg zur Sprache kommen. 'Man will zu einer Verschärfung des 8 Zita des Strafgesetzbuches zukonn men. Bisher konnten wegen Aufforderung zu Mord und Tot schlag nur Gefängnisstrafen verhängt werden; man fordert jetzt Zuchthausstrafen. Ebenso kommt eine Ver schärfung des 8 k> des Republikschutzgesetzes in 'Betracht. Auch hier iverdcn nur Gefängnisstrafen angedroht. Schließlich sol len bei den Bestimmungen über das W asfentragen ebcn- salls schärfere Strafen eingcsührt und die Lücken ausgesülit werden, die sich aus dem bisherigen Zustand ergeben haben. * Dee kommunistische I u g« n d v«r b a n d hat die Osterfeiertag« nach Berlin einen Reichsjugendlag einberusen. Er hatte die Absicht, ein „rotes Osterfest" im Stile somjet russischer Vorbilder zu inszenieren. Des bestehenden Demonstra« ttonsverbotes wegen hatte sich der Verband an das Polizei- "räüdium newandt. Dieses hat jedoch konfequcnterweise den Antrag auf Zulassung eines Demonstrationvzuges am Osterfeste abgelchnt. Gleichzeitig sind auch öffentliche Versammlungen unter freiem Himmel auf oen Plätzen, die bisher zu ösfentlichen Kundgebungen zur Verfügung standen, 'für das rot« Jugend treffen am Osterfeste gesperrt worden, Diese Maßnahmen des Berliner Polizeipräsidiums dürften dazu beitragen, die öffentlich« Ordnung und di« feiertäglich« Ruh« de» Osterfestes -«ch in der Nelchshanptstadt zu gewährleisten. Strafrecht und Gotttofen-Propaganda Bon Klausa, Erster Slaalsanwall t. N.» Kannover. Es erscheint angesichts der Propaganda der Gottlosigkeit wohl angebracht, zu prüfen, wie es um den Schutz steht, den unser deutsches Recht der Religion und ihrer Vetäti- g» ,g gegenüber rechtswidrigen Angriffen und Eingriffen in den religiösen Frieden gewährt. Die einschlägigen strafrechtlichen Bestimmungen befin» den sich in 88 IW. 167 des geltenden Reichsstrafgesetzbucl-es. Ihnen ist aber als oberster Grundsatz die in Artikel 135 der deutschen Neichsversajsung vom ll. August 1019 garan» tierte und unter staatlichen Schul; gestellte Gewährleistung der vollen Glaubens- und Gewissensfreiheit und der un» gestörten Religionsausübung voranzustellen. Ferner statuiert ArtitU 137 der Reichsversnssung die Freiheit ter Bereinigung zu Religionsgeselischaften. Zn den gesetzlichen Tatbeständen der 88 166 und 167 NStB. wird ein Unter schied ausgestellt einerseits zwischen den christlichen Kirsten und ank-».-en mit Korporationsrechten innerhalb des Bundesgebiets ausgestatteten Religionsgesellschastcn und andererseits den tm Staate bestehenden Religionsgesell schaften schlechthin. Der völlige strafrechtliche Schutz wird uur der ersteren Kategorie gewährt. Die deutsche Reichs« Verfassung unterscheidet in Artikel 137 unter Neligions« gesellschasten schlechthin und solchen öfsentlichen Rechts und verordnet zu diesem Puntte folgendes: „Die Neligionsgescllfchasicn bleiben Körperschaften öffentlichen Rechts, soweit fie Wicke bisher waren. Anderen Rtligioosgcsellschaften sind auf ihren Antrag gleilh« Recht« zu gewähren, wenn sie durch ihr« Verfafsung und die Zahl ihrer Mitglieder die Gewähr der Dauer bieten." Die im geltenden Reichsstrafgesetzbuch vom 18. Mal 1871 hervorgchoben« Unterfästidung besteht also auch nach der viel späteren Neichsversanung von 1919. Unzweifelhaft genießt daher die römisch-katholische Kirche und das evan gelisch)« (lutherische, reformierte und uniertes Bekenntnis nebst anderen Religionsgenonenichaften öffentlichen Rechts, deren Aufzählung hier zu weit führen würde, zu denen aber u a. auch die jüdischen Ku'igemeinden gehören, tu vollem Maße den Rechtsschutz der 88 166 und 167 RStGB, Gegen« stand dieses Schutzes ist: a) die Ungestörtheit der äußeren Religionsausübung, l>) die Aufrechterhaltung des inneren religiösen Frte« dens. Punkt a) soll trotz seiner hohen Bedeutung für da religiöse Leben des deutsch»«» Volkes und trotz der in letzter Zett vielfach gemeldeten Störungen christlicher Gottes dienste bet der vorliegenden Erörterung außer Betracht gelassen werden, da die hier interessierenden von Grosz und Genossen unternommenen und zur Aburteilung gelangten Straftaten sich gegen den auf geistigem Gebiete liegenden religiösen Frieden gerichtet haben. De» strafrechtlichen Schutz gegen dcsse n Verletzung gewährt 8 166 RStGB. Zwei Mischtatbestände strafbarer Handlungen werden lper mit einer Gefängnisstrafe dis zu drei Jahren belegt, nämlich: 1. die Aergerniscrregung durch öffentliche Lästerung Gottes mittels beschimpfender Aeußerungen, 2. die öffentliche Beschimpfung einer der christlichen Kirchen oder einer anderen mit Korporationsrechten innerhalb des Reiches bestehenden Religionsges«llsck»aft oder ihrer Einrichtungen und Gebräuche. Bei dem Vergel)en der Gotteslästerung (zu 1s ist wesentliches Tatbestandsmerkmal das durch die Tat gegebene Aergernts, Der Sinn und Zweck dieser Strafbestimmung besteht nach der ihr vom Reichsgerichte gegebenen, ihrem Wortlaute entsprechenden Auslegung (Entscheidung Bd. 16 S 218s nicht darin, eine Sühne für die Verunglimpfung Gottes zu sclmssen, sonder» das religiös« Gefühl des gottgläubigen Mensche» vor ärgernis erregenden öffentlichen Beschimpfungen der göttlichen Autorität zu behüten. Der schutzbedürftige Gegenstand ist also nach dem Standpunkte des geltende» Strafrechts nicht die — nach Ansicht des Reichsgerichts durch eine menslh« licho Handlung nicht verletzbare Persönlichkeit des Aller höchsten, sondern das religiöse Empfinden des Mitbürgers und Volksgenossen. Daß auch eine beschimpfend« Lästerung der Person Christi oder des Heiligen Geistes unter den Begrifs Gottes lästerung fällt, ist anerkannten Rechtes. Der zweite Mtschtatb e st a n d des 8 166 a. a. O. kehrt den Schutz des religiösen Gefühls nicht als entscheidendes Mertmal hervor. Er will ohne auch dieses besondere Kriterium die christlichen Kirche» und die Reliaionsaekellschaften öiientlicken Ncckts aeaen ösient« DI« heutige Rümmer enthält die Beilage „llnterhal ' « ung nnd Wtss« n". Das gescheilerle Zollabkommen