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DieDerlinerDerfasfungsresorm Do» Stadtverordneten Friedrich Lange. Der Kampf um die Neugestaltung der Versüssung im Gemeindeaus sch uß des Preu«. Landtags ist be endet. Der Ausschuß hat mit großer Mehrheit und gan, un wesentlichen Abänderungen die von Zentrum, Sozial demokraten und Demokraten nach der zweiten Lesung gemein sam erfühlen Anträge in der dritten Lesung angenommen. Wenn so die seit Jahren geplante Reform der Berliner Eemeinde- versassung endlich im Ausschub zum Abschluft gelangt ist, so kann und wird kein Einsichtiger bestreiten, daß diese Tat in allererster Reihe der unermüdlichen Arbeit der Zen trum s v «r t r e t e r im Ausschuß, insbesondere den Zentrums abgeordneten Dr. Fahbender und Schiiltng, zu danken ist. Gegen di« Regierungsvorlage sowohl wie gegen die Ab änderungsvorschläge des Innenministeriums sträubten sich wohl beinahe alle Parteien, selbst in der sozialdemokratischen Partei gab es ganz namhafte Kommunalpolitiker, die gegen die .Aejormpläne" die schwersten Bedenke» äuherten. Restlos zufrieden mit seinem Werk schien allein das Innen ministerium zu sein. So war es denn eine erfreuliche Tat der Zentrumsvertreter, daß sie im Ausschuß die Initia tive ergriffen, indem sie die sogenannten „Resormpläne" ab lehnten und lediglich eine den praktischen Bedürfnissen gerecht werdende Novelle zum Berliner Gesetz vom 27. 4. 1920 ver langten. Di« von einigen Seiten geflissentlich erhobenen Be denken gegen ein solches Vorgehen der Mitglieder einer Re gierungspartei sind durchaus abwegig, mit den großen Fragen der Regierungskoalition in Preußen hat die Berliner Kommunalverfassung nicht das mindeste zu tun; worauf es hier ankam, war das Moment, im gegenwärtigen Augen blick nicht die ganze Berliner Verfassung aus den Kops zu stellen und nicht in der Kommunalverfassung Neuerungen zu schassen, über deren Zweckmäßigkeit nicht nur im Zentrum, sondern auch in allen anderen Parteien di« Anschauungen ab solut ungeklärt sind. So also entstand der Antrag Fahbender — Schilling, d«r das hauptsächlichste Ziel einer Reform darin erblickte, durch di« Einführung des von der Regierung vorgeschlagenen Stadtgemeindeausschusses ein« schnellere Durch führung der kommunalen Aufgaben zu gewährleisten und diesen Ausschuh sowohl wie die Bezirksversammlungcn nicht als eine Art öffentlich tagender Parlamente anzuschcn, sondern mehr als selbständige Vcrwaltungsausschüsse, die der inneren Verwaltungsarbeit dienen. Unter Aufrechterhaltung der Magistratvversassung soNte der Antrag die Grund lage für die weiteren Beratungen bilden und die zu beschreiten den Wege gegenüber den Vorschlägen des Ministeriums von vornherein sehr stark begrenzen. Wie sehr ein solches Vor gehen der Zentrumsvertreter der allgemeinen Auf fassung entsprach, ergab sich aus der mit großer Mehrheit ersolgten Annahme des Antrages in zweiter Lesung. Wenn hier bei einige berechtigte, auf eine straffere Vermal« tungsorgantsation und aus die Stärkung der Exekutivgewalt des Oberbürgermeisters hinauslaufend« Wünsche nicht erfüllt wurden, so lag das daran, daß die Sozial- demokrati« zunächst abseits stand, di« anderen Parteien aber, die in den letzten Jahren derartige Forderungen gerade am heftigsten erhoben hatten, jetzt am wenigsten dafür zu haben waren. Erfreulicherweise erklärte nun die Sozialdemo kratie, aus der Basis der Zentrumsvorschläge weiter ver handel» zu wollen, und so kamen denn für die dritte Lesung gemeinsam« Vorschläge dr» Zen trum», der Sozialdemokraten und der Demokraten zustande. Auch in ihnen wurde naturgemäß der Gedanke der Magtstratsverfassung in vollem Umfange aufrecht erhalten, andererseits aber für de» Oberbürgermeister über seine Stellung als primus intgrz> nrvs im Magistrat hinaus eine stärkere Leitungsgewalt und die Gewalt der Exekutive an Stelle der des Magistrats verlangt. Inner» halb des Magistrats sollen dessen Mitglieder wie bisher un abhängig sei», im übrigen aber ihre Geschäfte unter der obersten Verantwortung des Oberbürgermeisters als seine Vertreter führen. Das Moment der gegenüber dem fetzigen Rechlszustand verstärkten F Uh r e r st e l l u n g des Oberbürgermeisters wurde weiterhin dadurch zum Ausdruck gebracht, daß man die Uebertragung des Vorsitzes Ini Stadtgemeindcausschuß auf den Oberbürgermeister vorsah, wiederum aber sür den Magistrat nickt >i„r wie bisher die Zustimmung zu den Beschlüssen der -Stadtverordneten >erlam,,,tung. zc»,or«n «nck zu. venen der sozu- saqca für ni'nder wichtige Anaelegenbei'«n neu elnoe- führten verkleinerten Stadtverordnetenversammlung von 42 Mitgliedern, das heißt des Stadtgemeindeaus- schusses, vorschlug. Die so gefundene Lösung erscheint durchaus glücklich und müßte jeden befriedigen, der sich mit dem Problem des Gesetzes für Berlin befaßt hat. Die zuweilen als nachteilig empfundene „Unpersönlichkeit" des Magistrats innerhalb einer so großen Verwaltung wle cs die der Stadt Berlin ist, erhält hierdurch eben die Ergänzung nach der persönlichen Seite hin, ohne daß an den Grundfesten der Magistratsversassung gerüttelt wird. Und dem Oberbürger meister wird durch die prägnanter« Festlegung seines Amtes als obersten verantwortlichen Leiters stärker als bisher zur Pflicht gemacht, jede Tätigkeit von Magistratsmitglie dern zu verhindern, die den Bestimmungen der Städteordnung und sonstiger Gesetze zuwiderläust. Gerade diese Frage greift ja an den Kern der schädlichen Verwaltungspraris, die sich in Berlin insbesondere durch die allzu selbständige Inangriff nahme von Millionenprojckten herausgebildet hatte. Gegenüber den früheren Vorschlägen haben die Koalitions parteien weiterhin mit Recht verlangt, daß sämtliche Vor lagen sowohl für die Stadtverordnetenversammlung als für den Stadtgemeindcausschuß vom Magistrat einzubringen sind, daß diesem ferner das Recht der Ernennung der Beamten und leitenden Angestellten verbleibt. Andererseits soll dem Ober bürgermeister die Befugnis gegeben werden, über die Ver setzung der Beamten Innerhalb der Grosz-Berliner Verwaltung selbständig zu entscheiden. Was schließlich die B ez i r k« an- langt, so wird auch hier an der bestehenden Verfassung wenig geändert. Die Bezirksämter bleilien in vollem Umfange be stehen, ebenso die Versammlungen der Bezirksvcrordneten, sie finden aber künftig unter Ausschluß der Ocfscntlichkeit und unter dem Vorsitz des Bezirksbürgermcisters statt. Während man im zentralen Magistrat die unbesoldeten Stadträle um die Hälfte vermindert hat, ist das ehrenamtliche Element in der Bezirksverwaltung im bisherigen Ausmaße erhalten, der ehrenamtliche Charqkter dieser Stellungen aber stärker zum Ausdruck gebracht worden. Schließlich sollen, auch das liegt durch aus im Sinne der für Berlin so notwendigen einheitlichen Verwaltung, die Bezirksämter in» Rahmen der ausgestellten Ernndsäke den We'' men des Oberbürgermeisters unterliegen. In g Lesung sind nun dteje Vorschläge mir großer Mehrheit angenommen worden, es ist daher zu hoffen, daß sie im Plenum des Landtags in der nächsten Woche zum Gesetz erhoben werden. Allerdings wäre es in Anbetracht der etwas starren Ein stellung des Innenministcrlums gut, wenn der Landtag sich auch die Zustimmnng zu de» vom Innenministerium zu er lassenden A u s s U h r u n g s b e st i in in u n g e n vorbehalten würde. Betrachtet man die vom Ausschuß verabschiedete No velle, die insgesamt nur 26 Paragraphen enthält, so bleibt fest- zustellcn: Die Berliner Bevölkerung kann den Zentrninsvertre- tern im Landtagsausschnß nur in jeder Beziehung dankbar sein, daß sie die Wege für eine nntzb ringende Reform arbeit an dem Berliner Eemeindegesetz gewiesen haben, daß es ihnen darüber hinaus aber auch gelungen ist, mit den anderen Parteien ein Werk zu schassen, das neben den alten er probten und bewährten Einrichtungen durchaus Raum für notwendige Neuerungen sreigelassen hat. Nur je mand, der die Berliner Gemeindeversassung und den ungeheuer komplizierten Apparat der Berliner Verwaltung nicht kennt, kann behaupten, daß die vom Ausschuß verabschiedete Novelle unzureichend sei. Derjenige, der ernsthast ans Grund der tat sächlich bestehenden Verhältnisse Verbcsserungsmögltchkciten des vorhandenen Gesetzes vom 27. April IV26 geprüft hat, wird zu gebe» müssen, daß solche Lücken nunmehr ausgefUllt sind. Schon Plato meinte, daß es soviel Verfassungen geben müsse, al» es Arten von Menschen gäbe; nun in der Gemeinde ist der Streit im allgemeinen nur um die Magistrats- und die Vürger- meisterverfassung entbrannt. Beide haben wohl gleichviel An hänger. beide Verfassungen haben wohl auch ihre Licht, und Schattenseiten. Die Schatten in der Berliner Verwaltung sind aber weniger durch die Verfassung als durch ihre Handhabung entstanden, und gerade diesem Mangel sucht die neue Gesetzes novelle abzuhelscn. Deshalb muß man sie begrüßen! Mögen sich dann auch die Persönlichkeiten finden, die cs verstehen, die neue erweiterte Verfassung aus dem Geiste heraus zu handhaben, der zu ihrer Entstehung geführt hat. Verleger Heinrich Otto S0 Lahre alt 3. März Am heutigen 3. März 1931 feiert Herr Verleger Heinrich Otto in Bad Godesberg seinen 80. Geburtstag. Geboren am 3. März 18-'»1 zu llerdingcn am Rhein, führt« ihn sein reges Interesse für die öffentlichen Angelegenheiten bereits im Juli 1872 in die Redaktion der Nicderrheinischen Volks zeitung in Krefeld. Bereits nach drei Jahren, am 1. Januar 187S, übernahm er, ein Vierundzwanzigjährlger, die verantwort liche Leitung des Blattes und wurde später Ehefredakteur und Verleger. Am 2. August 1888 zum Mitglied des Stadtverord- neten-Kollcginms in Krefeld gewählt, im Jahre 1903 zum unbe soldeten Beigeordneten, schied er nach mehr als sünfundzwan- zigjähriger Tätigkeit wahrend des Krieges, im Jahre 1916, aus diesen öffentlichen Aemtern und auch aus dem Dienst an der Tagespresse aus, um die Möglichkeit zu haben, sich andern be deutsamen Aufgaben zu widmen. Von 1889 bis 1909, zwanzig Jahre hindurch, war er Vorsitzender des Augustinus- Vereins znr Pflege der katholischen Presse. In gleicher Weise war er in den Berufsorganisationen, dem Verein Deut scher Zeitungs-Verleger und dem Deutschen Buchdrucker-Verein, Jahrzehnte hindurch an führender Stelle tätig. Während der beiden Jahrzehnte, die Heinrich Otto den A n g u st i n u s - V e re i n leitete, schuf er in den regelmäßigen Versammlungen des Augustinus-Vereins die beste Gelegenheit znr Aussprache unter den Politikern. In jenen Jahren, von 1889 bis 1909, gab es noch keine einheitliche Organisation der Zcntrumspartei. Die Versammlungen des Augustinus-Vereins haben in dieser Zeit die erst viel später geschaffenen Parteitage mit anerkennenswertem Erfolge ersetzt. Unter Ottos langjäh riger und zielbewusster Leitung ist der Augustinus-Verein das geworden, was er seiner Natur nach sein mußte: die alle An gehörigen der katholischen Presse erfassende und als solche auch außerhalb anerkannte Organisation, die ihre Tätig keit nach allen Richtungen hin entsaltete. Zwei Kategorien seiner Berussgenossen galt stets seine besondere Sorge: den Veteranen der katholischen Presse und dem jungen Nachwuchs. Die Gründung der Pensionskasie für die katholische Presse ist sein Werk, sie weiter zu festigen und auszubauen, ist heute noch in seiner Stellung als Vorsitzender des Aussichlsratcs der Pem sionskasse sein nimmermüdes Bemühen. Der Augustinus-Verein verehrt in Heinrich Otto sein verdientes E h r e n v or st a n d s m i t g l i e d. Die Berufs organisationen der Deutschen Verleger und Buchdrucker habe ihm wiederholt in besonderen Ehrungen Dank und Anc-kennn.g ausgesprochen. Möge dem jetzt achtzigjährigen, um das katho lische Deutschland hochverdienten Manne in seinem trauten Familienkreise noch manches Jahr eines glücklichen, sonnigen Abendsriedcns beschicken sein. * Wachsend« Beteilig»'»«« an deutsche» Sprachkursen in Amerika. Die Staatliche Hochschule von Pennsnlvanien sPennsylvanla State College) gibt bekannt, daß sich ein Achtel aller immatrikulierten Studenten an den deut Icker Sprachkursen beteiligt, »veil sie die Kenntnis der deutschen Sprache sür ein wissenschaftliches Studium sür un- entbehrlich halten. Die Zahl der Teilnehmer an den deutschen Kursen ist von 182 im Jahre 1923 aus 600 in diesem Jahre gestiegen. Geschäftliches Lautenschlägersche Pizrmoorstur. Einen sehr weit verbro leien und infolge eines überaus guten Erfolges vollberechtigten Internationalen Ruf genießt das unter dem Namen der ,.Lau- tenschlägerschen Pgrinoorhur" beßannle Naturbeilverfabren Es handelt sich bei dieser .Heilmethode um eine Kombination der naturwissenschaftlichen Heilliunde mit den modernsten medi .stnischen Erfahrungen auf dem Gebiete der Bäder-.HeUlnmdc. Die Kur bann von jedermann bequem,zu .Hause ohne Berus slörung vorqenonimen werden Pros. Dr. med. 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