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Rr. 19. Kiedrich Georg Wieck s 1861. Or. Wilhelm Ritter von Schwär; Or. F. von SIcindeis. stjtz Ä. M. Nillcr von Surg, K. K. Rea.-Ratb u. Prof., Mitglied d. Akademie Wissenschaften, VerwaitungiraN, >c. in Wien. Or. Knapp, Professor der angewandten Ehemie in München. Or. Ernst Engel, Kgl. Preuß. Geb. Rcg.-Ralh, Direktor de« Kgl. Statist. Bureau, Ritter >c. in Berlin. Or. M. Rühlmann, Prof, d-r Königl. Polptechn. Schule, Ritter >e. in Hannover. M. M. Freiherr von Weder, Anter besonderer Mlwirkung der Kerren Or. Rudolph Vieh, Großherzogl.Bad. Geh. Referend. im Handeld- Minist., Ritter >c in Carl-ruhe. W. Vechelhiiuser, Gcneral-Direet. d. Continental.Gas-Gcfcllsch. in Dessau. K. K. Sections-Ratb und Kanjlei-Direetor de« öftere. General-Eonsulat« >c. in Pari«. Direkt, d. K. Württemb. Zentralstelle f. Handel u. Gew., Lomtb. u. Ritter ic. in Stuttgart. Ingen., K. Sächs. Finanz-Rath u. Staalicisenb.- Dircetor, Lomtbur n. Ritter in Dresden. Herausgegeben von Or. Heinrich Hir;rl. Privatdoccnt der Chemie a. d. Universität Leipzig, d. Z. Director der Leipziger Polytechn. Gesellschaft. Wöchentlich 14—2 Bossen. Zu beziehen durch alle Buchhandlungen und Postämter. LechSnndzwanzistster Jahrssmiss. Die Arithmetik und Handelswissenschaft siir Gewcrb- treilicnde. (Fortsetzung z» Rr. 17.) kl) Berechnung der Waaren mit Spesen. Die sämmtlichen Kosten, die mit dem Ein- oder Verkaufe einer Waare verbunden sind, nennt man Spesen. Man kann sie ein- theilenin: 1) Werth-oder Pro po rti o n irte Sp es en; hierzu gehö ren: Provision oder Commission, Courtage, Sensarie oder Makler gebühr, Delkredere, Affecuranzprämie; überhaupt alle Spesen, die von irgend einem Werthe nach Procenten berechnet werden. 2) Gewichts- oder unproportionirte Spesen; hierzu rechnet man hauptsächlich die Fracht, die Zölle, Lagermiethe; über haupt alle Spesen, die nach dem Gewichte berechnet werden. Man hat daher bei derCalculation mehrerer von ein und dem selben Platze bezogener Artikel stets zu beachten, auf was sich die Spesen beziehen, denn von deren Trennung und richtigen Verthei- lung hängt die Richtigkeit der Kalkulation ab. Bei einem einzelnen Artikel wird natürlich kein Unterschied in den Spesen gemacht; dessen Calculation ist daher eine sehr einfache, denn man addirt zu dem Facturenwerthe die Spesen und dividirt dann mit dem Nettogewicht, dem Maße, der Ellen- oder Stückzahl, um dadurch den Preis der Einheit zu sinken. Bei Manufacturwaaren, Kurzwaaren u. s. w. wird durch die Menge der Artikel die Calculation sehr complicirt, weshalb eine Trennung der Spesen nicht vorgenommen wird, sondern diese als allgemeine Spesen betrachtet werden. Der Gewerbtreibende hat bei der Anfertigung einer Calculation außer den bereits erwähnten Spesen noch besonders zu beachten: 1) Den Arbeitslohn, Kost und Wohnung der Gesellen oder der Gehilfen; 2) den Werth des im Geschäft verbrauchten Hilfsmaterials, als Holz, Kohlen, Licht u. s. w. ; 3) den Verlust durch die Abnutzung des Handwerkzeuges und der Gerätschaften; 4) die Gewerbesteuer und sonstigen Abgaben ; 5) die Miethe für Wohnung und Gewerbelokal ; 6) die Feuerversicherungs-Prämie; 7) die Zinsen auf das Capital, welches in der Waare steckt ; 8) die Zinsen und etwaige Verluste bei Waaren-Verkäufen auf Kredit, Zeit, Ziel oder Borg ; 9) die Coursverluste an fremden Münzen und Papiergeld ; 10) den reinen Gewinn, den er (der Gewerbtreibende) haben muß, um vorwärts zu kommen; 11) die Spesen bei Waaren-Versendungen; 12) den Werth der Waarenabfälle, sobald diese entweder selbst oder von Andern verwendet werden können. Der Werth oder Er lös dafür ist dann bei der Calculation vor Berechnung der Spesen in Abzug zu bringen. Ich werde jetzt einige Beispiele solcher Kalkulationen geben. 1) Jemand bezieht von Leipzig: 12 Stck. ord. Wachs-Leinen Nr. 4. » 3'/» Thlr. Kthlr. 38. —. 6 - Wachs-Barchent ^ä.4',2 - - 27.—. 2 - Wachs-Mousselin «/. » 3 - 6.—. kthlr. 71. —. Diskont 4 Proc. - 2. 25. ^thlr. 6tz. 5i für die Verpackung - —. 20. kthlr. 68. 25. Hierzu kommen: 37