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zuführen, ihre eigenen Namen 'als Verfertiger und Arbeiter be kannt zu geben und dem Arbeiterstaud, durch Vergleichung der Einzel-Leistungen seiner Berufsgenessen, Gelegenheit znr Beleh rung und Anregung zum Wetteifer in technischer Ausbildung zu geben, hat man bereits in verschiedenen Ländern, wie z. B. in England und in Oesterreich, hesondere Ausstellungen für Er zeugnisse kleiner Handwerker, Gesellen und Fabrikarbeiter ver anstaltet. Es wurde nun in neuester Zeit in England der Plan ge faßt, im Interesse der Arbeiter eine solche internationale Aus stellung für das Jahr 1871 in London zu veranstalten. Diese Idee wurde von einem Mitglied des englischen Comitss, Herrn Pratt, auch in Arbeiter-Versammlungen unserer Gegend bespro chen und es wurde von demselben zur Betheiliguug an der Lon doner Ausstellung eingeladen. Der Gegenstand wurde von den Arbeiterversammlungen in Berathung genommen und es bildeten sich Comitss an einigen Orten des Inlandes, welche über die Ausführung weiter berathen sollten. Man kam hierbei zu der Ansicht, daß vorerst eine derartige Ausstellung für das Groß- herzogthum zu veranstalten sei und daß Beschlußfassung darüber, ob und in wie weit eine Betheiligung an der internationalen Ausstellung in London, welche nicht wohl von einer größeren Zahl diesseitiger Aussteller und Arbeiter besucht und studirt wer den könnte, räthlich und möglich ist, noch ausgesetzt werde» könne. Zugleich waren die Lokal-Comitss der Ansicht, daß die Gr. Centralstelle für Gewerbe und der Landesgewerbverein mit der Leitung der für das Inland zu veranstaltenden Ausstellung zu betrauen sei, und drückten uns den Wunsch aus, diese Angelegen heit in die Hand zu nehmen. Nachdem wir die Lokalgewerb- vereine über den Gegenstand mit Bericht gehört und die Mehr zahl derselben sich für die Veranstaltung einer solchen Ausstellung ausgesprochen, auch eine ziemliche Betheiligung von Ausstellern in Aussicht gestellt haben, beschloß der Ausschuß des Landesge- werbvereins, dem Ersuchen der bemerkten Lokal-Comitv's zu ent sprechen und Seitens des Laudesgewerbvereins die Angelegenheit zu unterstützen und zu betreiben. Auf unseren Antrag hat auch Großherz. Ministerium einen Beitrag von 1000 fl. aus dem Fonds für öffentliche und gemeinnützige Zwecke zur Bestreitung der Kosten dieser Ausstellung bewilligt und von einem Ausschuß- Mitglied des Laudesgewerbvereins sind uns weiter 500 fl. zu gleichem Zwecke zur Verfügung gestellt worden. Es ist zu hoffen, daß dies Beispiel weitere Nachahmung findet und daß uns zu dem bemerkten Zweck weitere freiwillige Beiträge zugeheu werden. Wir haben nun, in Gemeinschaft mit den von den Arbeiter versammlungen gewählten Lokal-Comitss von Darmstadt, Offen bach und Worms den folgenden Plan für die Veranstaltung einer Ausstellung von Arbeiten der Handwerker und Fabrikarbeiter für das Großherzogthum berathen. Wir hoffen, daß die aus den Arbeitskreisen selbst angeregte Idee der Veranstaltung einer sol chen Ausstellung nunmehr auch in ihrer praktischen Ausführung deren Unterstützung und lebhafte Betheiligung findet; wie wir auch erwarten können, daß Seitens der Arbeitgeber diese Sache möglichst gefördert wird. Plan für die Veranstaltung der Ausstellung. 1. Die Leitung des Unternehmens übernimmt der Landesge werbverein. 2. An den größeren Orten des Landes bilden sich Lokal-Comitss, welche in ihren Kreisen die Ausstellungs-Angelegenheiten betreiben und mit der Gr. Ceutralstelle für die Gewerbe und den Landes gewerbverein in laufendem Verkehr stehen. Da wo Lokalgewerbvereine bestehen, können deren Vorstände die Geschäfte von Lokal-Comitss übernehmen; es können aber auch, neben denselben, noch besondere Comitss von den einzelnen Arbeitervereinen gewählt werden, und bleibt denselben überlasten, ob sie sich mit den Vorständen der Lokalgewerbvereine zu einem gemeinschaftlichen Lokal-Comits für den betr. Ort oder Distrikt verbinden wollen oder ob sie getrennt bestehen und direkt mit der Großh. Centralstelle des Gcwerbvereins in Geschäftsverkehr treten wollen. 3. Den Lokal-Comitss liegt ob, in ihrem Kreise das Interesse für die Ausstellung zu wecken, die Zwecke der Ausstellung zu er läutern, den Handwerkern und Fabrikarbeitern bei Bestimmung der auszustellenden Gegenstände mit Rath an die Hand zu gehen, soweit dies gewünscht wird. Ferner werden die Lokal-Comitss, soweit sie dies für nothwendig erachten, durch freiwillige Beiträge die Mittel aufbringen, um einzelne Arbeiter durch Beschaffung der erforderlichen Materialien für die Ausstellungsgegenstände zu unterstützen. Die Lokal-Comitss nehmen die Anmeldungen zur Betheili gung an der Ausstellung aus ihren betr. Orten und Distrikten entgegen; sie sehen darauf, daß die Anmeldescheine richtig aus gefüllt werden und übersenden dieselben an die Gr. Centralstelle nach Darmstadt; überdies führen sie Verzeichnisse der bei ihnen erfolgten Anmeldungen, in welche die Namen der Aussteller, die angemeldeten Gegenstände und die Größenangaben derselben ein getragen werden. Die Lokal-Comitss verlässigen sich von Zeit zu Zeit über den Fortgang in der Anfertigung der anszustellenden Gegenstände. Nach Festsetzung des Einsendungstermins nehmen die Local-Comitss die gefertigten Waaren in Empfang und vereinigen solche mög lichst zu einer- Hauptsendung an die Centralstelle in Darmstadt. Nach dem Schluß der Ausstellung gehen die nicht verkauften Ge genstände wieder an die betr. Lokal-Comitss zurück und werden von denselben an die resp. Aussteller znrückgegeben. Die Aus zahlung der Beträge für verkaufte Gegenstände erfolgt gleichfalls durch die betr. Lokal-Comitss, welchen die Beträge von der Aus stellungs-Commission in Darmstadt zu diesem Zwecke übermittelt werden. Jedem Lokal-Comits steht das Recht zu, ein Mitglied in die Ausstellungs-Commission zu wählen und während der Zeit der Aufstellung der Gegenstände nach Darmstadt abznordnen. Ebenso steht jedem Lokal-Comits die Wahl eines Vertreters in der Com mission zu, welche die Verloosungsgegeustäude auszuwählen hat. Würde demnächst beschlossen, mit der Ausstellung eine Preis- vertheilung, bestehend in Preisen, Medaillen oder Diplomen, zu verbinden, so werden die Lokal Comitss zur Bildung der Preis- Jury herbeigezogen und soll dann die Wahl der Jnry-Mitglieder Seitens der Aussteller nach absoluter Majorität stattfinden. Würde demnächst beschlossen, eine Auswahl der ausgestellten Gegenstände zu treffen und zur internationalen Ausstellung nach London zu schicken, so würde die Auswahl durch eine Commission zu treffen sein, welche durch die Aussteller zu wählen ist und es würden auch bei diesem Geschäft die Lokal-Comitss mitzuwirken haben. 4. Die von den Lokal-Comitss gesammelten freiwilligen Bei träge bilden die Fonds der Lokal-Comitss, aus welchen Unter stützungen an Arbeiter, insbesondere zur Materialanschaffung ge geben werden und aus welchen die speciellen Kosten für die Aus stellung der aus dem Bezirk des Comitss eingeliefcrtcn Gegen stände bestritten, sowie auch Vergütungen für Reisen der Comits- Mitglieder geleistet werden können. Die Verwaltung dieser Fonds ist Sache der Lokal-Comitss; sollte indeß ein Ueberschuß ver bleiben, so darf derselbe nicht vertheilt werden, sondern soll den betr. Lokalgewerbvereinen oder Arbeiter-Bildnngsvereinen für Bildungszwecke der Arbeiter überwiesen werden. Die der Gr. Centralstelle des Landesgewerbvereins für die Ausstellung bereits zur Verfügung gestellten und noch gestellt wer denden Fonds werden von dieser Stelle verwaltet und zu all gemeinen Ausstellungszwecken, Herstellung der Ausstellungsräume, Tische, Gestelle, Decorationen, Transportkosten der Waaren, Auf- stellungs-, Ueberwachungs-, Bersicherungs- und Einpackungskosten, sowie für etwa zu vergebende Preise oder Medaillen verwendet. Auch die Eintrittsgelder für die Ausstellung fließen in diese Fonds. Verbleibt am Ende der Ausstellung ein Ueberschuß, so hat der Landesgewerbverein über denselben zu verfügen; es kann derselbe, nach dem Gutachten und Beschluß der Ausstellungs- Commission, zunächst znr Deckung von Deficits verwendet wer den, wenn solche etwa, gegen Erwarten, bei den Lokal-Comitss durch Vorschüsse auf Materialien rc. entstanden sein sollten; der Rest soll insbesondere zu Bildungszwecken verwendet werden. 5. Im Anschluß an die Ausstellung von Erzeugnissen der Hand-