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der Central-W bergs an GerK achtet der mW Gerberei un?Me Wald stattfan^ Ausnützung der vorhandenen Rinde, daß in'dieser jetzt ein Aus fuhr-Handelsartikel Württembergs fick bildet. Das Patentwesen in Preußen. Wohl über keinen Gegenstand im Gebiete der technischen Ge setzgebung unseres Vaterlandes hört man so allgemeine Klage führen, als über das preußische, resp. deutsche Patentwesen. Ab gesehen von den durch die staatliche Zersplitterung herbeigeführken, auch in andern Punkten so hemmend auftretenden Weitläufigkeiten und Uebelständen, ist es auch in einzelnen Staaten, und vor Allem besonders in Preußen für die Erfinder fast zu einer Unmöglichkeit geworden, auf irgend eine wichtigere Erfindung ein Patent zu be kommen. Während in England im Jahr 1859 2028 Patente verliehen wurden, ertheilte die preußische Regierung vom 1. Juli 1857 bis ult. Juni 1858 im Ganzen 47 Patente, von denen nach Berlin 18, nach Westphalen und Rheinland 14, nach Sachsen 10, nach Schlesien 1, nach der Provinz Preußen I, nach dem Auslande 4 fielen, zusammen 47. Von diesen Patenten wurden allein 14 für Zwecke der Spin nerei , Weberei und Appretur ertheilt; für chemische Zwecke kein einziges. Wie viele von diesen Patenten zur Ausführung gelangen, ist leider nicht statistisch nachgewiesen ; doch geht die Meinung unter den Industriellen, daß die meisten todtgeborne Kinder find. Wer Gelegenheit gehabt hat, mit der preußischen Patent- Commission in Berührung zu kommen, wundert sich viel weniger über die geringe Anzahl der Patente, als darüber, daß überhaupt diese glücklichen 47 Patente der scharfen Kritik der betreffenden Behörde entgangen sind. Der Begriff „neu und eigenthümlich", von dem das Schicksal der Patente abhängt, wird von derselben so eng gegriffen, daß eigentlich keine Erfindung, und wäre es z. B. die Daguerreotypie,*) als patentfähig betrachtet werden kann. Es heißt den Vorgang beim Erfinden ganz falsch verstehen, wenn man glaubt, daß irgend eine Erfindung in allen ihren Thei- len frei aus der Luft herausgegriffen werden könne. Die Technik empfindet das Bedürfniß irgend einer Verbesse rung; ein denkender Kopf vergleicht, was darüber bekannt ist; das Nachdenken oder ein glücklicher Zufall zeigt ihm eine chemische Reaction, eine Maschinenconstruction, durch weiche sich dieser Zweck wohl erreichen ließe ; er stellt Versuche an, die, wenn sie glücken, ihn zur Erfindung führen. Ist dieselbe mechanischer Art, so wird er dazu Hebel und Räder, Chlinder und Kolben, Kurbeln und Excentriks, Keile und Schrauben re. rc. bedürfen, alles Theile, die schon lange bekannt und angewandt sind, in deren besonderer Anordnung und Ver wendung auf einen bestimmten Zweck aber gerade das Verdienst des Erfinders, der Bortheil für die betreffende Industrie bestehen kann. Die Chemie ist andererseits so weit vorgeschritten, daß die Reactionen der für die Industrie brauchbaren Körper so ziemlich vollständig bekannt und beschrieben find. Dessenungeachtet kann die Kombination der Reactionen zu irgend einem technischen Zwecke, ja selbst überbaupt die Verwendung irgend einer chemischen Ver bindung im Großen durchaus neu und eigenthümlich sein und der Industrie sehr wesentliche Vortheile bieten. Im Anfänge des verflossenen Jahrzehnts wurde in Preußen ein Patent nachgesucht auf die Darstellung von Oelsäureäther aus der Oelsäure der Stearinfabriken, um denselben als ein durchaus neutrales, sehr dünnflüssiges, weit unter 0" nicht erstarrendes, nicht harzendes und die Metalle nicht angreifendes Schmiermate rial für feine Maschinentheile zu benutzen. Es lag die Erfahrung ') Die Färbung der Silbersalze durch das Licht war lange vor Dazuerre bekannt nnd in wissensckartlichen Schriften angegeben. vor, daß Spinnereien im Winter, und besonders am Morgen, ehe die Säle vollständig erwärmt, mehre Pferdekräfte mehr zu ihrem Betriebe brauchten, weil das verwendete Baumöl schon bei mäßiger Temperaturerniedrigung dicker wird und die Reibung steigert. In England wurde einige Zeit daraus das erwähnte Patent ohne Anstand ertheilt ; in Preußen wurde unter Verweisung dar auf, daß der Oelsäureäther ja schon wissenschaftlich bekannt sei, das Patentgesuch rundweg abgeschlagen. Es ist sogar ein Fall in neuester Zeit vorgekommen, wo die Patentcommission in ihrer abschläglichen Antwort ein ganz anderes Ding als bereits bekannt anführte, als das, welches der Erfinder in seinem Gesuche erwähnt hatte, und worauf sich die fragliche Erfindung basirte. Die Ver bindung der Patentcommission hatte ein Aeguivalent oder circa 18 Procent Säure mehr, als die vom Erfinder beschriebene, mit Analysenzahlen belegte und als Probe eingesendete Verbindung. Die erstere ist zerfließlich an der Lust, die letztere unlöslich im Wasser!!! Beiläufig handelte es sich um die Verwerthung eines werth losen Haufwerks von mindestens 55 Mill. Centner, wodurch einer preußischen Provinz ein Bruttowerth von ca. 30 Mill. Thlrn. er halten werden sollte. Soweit dem Verfasser die Intentionen der preußischen Patent commission verständlich sind, soll die möglichste Sparsamkeit in der Patentertheilung die vaterländischen Industriellen vor einer bedrückenden Ausbeutung durch die Erfinder sicher stellen, eine Furcht, die jedenfalls unbegründet ist. Hilft die gemachte Erfindung einem wirklich gefühlten Be dürfnisse ab, so wird der mäßige Gewinnantheil, den der Patent inhaber beansprucht, leicht durch die Industriellen ertragen werden. Verlangt er Unbilliges, so ist ja Niemand gezwungen, seine Er findung anzuwenden, und gerade hierin wird der Sporn zu noch weiter greifenden Verbesserungen liegen. Soviel übrigens dem Verfasser bekannt, ist noch nie, selbst nicht in England und Nordamerika, irgend eine Klage in dieser Beziehung von Seiten der Industriellen erhoben worden. Das Patentwesen bietet auf den ersten Blick mit zwei schon bekannten gesetzlichen Einrichtungen Analogien. Einmal mit dem Schutze des literarischen Eigenthums. Wir wissen alle, daß wir auf den Schultern unserer Väter stehen, daß die in Schriften nie dergelegten Gedanken nie das ausschließliche Product eines mensch lichen Geistes sind, daß daher im Sinne der preußischen Patent commission selbst das bedeutendste Buch, das je geschrieben, keinen- salls neu und eigenthümlich ist; und doch wird in civilisirten Staa ten der Schutz für das geistige Eigenthum nur mit seltenen Aus nahmen verweigert. Ist eine Erfindung, wie klein oder wie groß sie sei, nicht auch ein geistiges Eigenthum? Die andere Parallele bietet die Verleihung von Bergbau berechtigungen. — Der Staat betrachtet die im Boden vorhan denen Mineralschätze als sein Eigenthum, überläßt aber dem Ent decker gegen eine Rente die Ausbeutung des von ihm entdeckten Antheils und schützt ihn in diesem, ihm durch das Recht der Ent deckung zugefallenen Antheile des Regals wie in jedem andern Besitze. Warum soll der Erfinder rechtloser sein, als der Ent decker? Möge doch der Staat, wie beim Bergwerkseigenthume seine Rente, den Zwanzigsten, so auch von dem Ertrage der pa- tenlirten Erfindung lsofern sie überhaupt Ertrag liefert) seinen, ihm für den Rechtsschutz gebührenden Antheil dahinnehmen. Kein Erfinder wird sich dagegen sträuben, insofern ihm nur überhaupt ein wirksamer Rechtsschutz zu Theil wird. Nach diesen beiden Analogien dürfte in Patentsachen kein besserer Weg einzuschlagen sein, als der, daß man das Urtheil, ob die Erfindung neu und eigenthümlich ist, nicht einzelnen, wenn auch noch so ausgezeichneten Beamten, sondern der gewiß am schärfsten blickenden Concurrenz des ganzen Publikums anheimstellr. Dies ist das Princip, auf dem die liberalen Patentgesetzgebungen Englands und Nordamerikas beruhen, ein Princip, dem die rie sigen industriellen Erfolge dieser Länder nicht zum kleinsten Theile zuzuschreiben sind. Preußen soll die Bahn moralischer Eroberungen in Deutsch land betrete». en-Markt für das ganze Erzeugniß Württem- Awerden. Dieses Erzeugniß schien früher unge- UMnwaldungen des Landes für die württemb. ^nd, so daß Einfuhr an Rinde aus dem Oden- äe vereinigte Versteigerunakührt aber zu solcher