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XXV. Jahrgang, Nr. 9. 66 30. Juni 1916. änderliche Liebe zum Sport und Bund sind die drei Haupteigenschaften, die wir an Bergmann besonders schätzen. Niemals Partei, sondern nur das Interesse am Bund kennzeichnen seine Tätigkeit als dessen Vor sitzenden. Oft hat man ihn und seine Maßnahmen ver kannt und doch sind ebensooft seine Gegner selbst sehr bald zu der Überzeugung gekommen, daß sie ihm Unrecht taten und man kann heute wohl mit vollem Recht behaupten, daß Bergmann keinen Gegner mehr im Bunde hat. Als Bergmann die Leitung des Bundes übernahm, war es recht traurig um diesen bestellt. Die Mitglieder zahl war mehr und mehr gesunken und die finanziellen Verhältnisse waren auch nicht gerade erfreulich. Seine Hauptarbeit galt zunächst der finanziellen Gesundung des Bundes und dann der Hebung der Mitgliederzahl. Beides ist ihm in gleich glänzender Weise gelungen, so daß der Bund, als der Krieg ausbrach, über etwa 6000 Mitglieder zählte und ein Vermögen besaß, wie keine andere radsportliche Vereinigung in Deutschland es auf weisen konnte. Nur dadurch war es möglich, daß der Bund bei Ausbruch des Krieges sofort sich der umfang reichen karitativen Tätigkeit widmen konnte, die den über 3000 im Felde und Heeresdienst stehenden Mit gliedern die Gewißheit gab, daß der Bund ihren in der Heimat zurückgebliebenen Angehörigen im Notfall bei springen würde und damit wesentlich zur Beruhigung der Kämpfer in der Sorge um ihre Angehörigen beitrug. Wir haben kaum nötig, mehr zur Vervollständigung des Bildes unseres Bergmann beizutragen. Jeder fast im Bunde kennt ihn und weiß ihn zu schätzen, ebenso wie jeder, der die Geschichte des Bundes mit erlebt hat, weiß, daß sein Name mit der glücklichsten Zeit des Bundes auf ewig verknüpft sein wird. Und in diesem Sinne wollen wir wünschen, daß es unserem Bergmann vergönnt sein möge, noch recht, recht lange seines Amtes in der bisherigen Weise zu walten und rufen ihm mit unseren herzlichsten Wünschen zu seinem Jubeltage ein kräftiges „All Heil“ für weitere mindestens 15 Jahre zu. Das Radfahrverbot. Wie in Berlin und verschiedenen anderen Bezirken Preußens ist auch in Sachsen ein Verbot für alle Rad fahrten ergangen, die nicht in direktem Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit des Radlers stehen. So hat man also den Radlern die Sonntagsausflüge ver boten, die ihm oft nach seiner anstrengenden Tätigkeit in der Woche des Sonntags hinaus in Gottes freie Natur führten und ihn neue Kraft für die kommende Woche sammeln ließen. Wir haben uns in diesem Kriege schon mit Vielen abfinden müssen, alle Entbehrungen ohne Murren er tragen und waren und sind stets weit davon entfernt gewesen uns dagegen aufzulehnen. Dennoch und viel leicht gerade deshalb haben wir dieses neueste aller Verbote vielleicht am unangenehmsten gefunden, denn jeder vernünftig denkende Mensch muß sich sagen, daß es das verkehrteste aller Verbote ist. Wir treiben Jugend pflege zur Ertüchtigung der Jugend, die wir so nötig brauchen, und nun wird mit einem Federstrich alles zu nichte gemacht, was man langsam und mühselig auf- gebaut hat. Es ist auch wirklich nicht einzusehen, warum Men schen, denen es die ganze Woche über erlaubt ist von ihrer Wohnung zum Geschäft oder zur Werkstatt zu fahren, nicht gestattet sein soll, am Sonntag zu ihrem Vergnügen und ihrer Erholung einige Kilometer hinaus zufahren. Darunter leiden die Reifen, auf die man be sonders durch das Verbot Rücksicht nehmen wollte, am allerwenigsten. Was man dem Amateur verbietet, ist aber dem Berufs fahrer gestattet. Er darf jeden Sonntag fahren soviel er will. Darin liegt eine besondere Härte, denn nicht nur dem D. R.-B., sondern auch unserem Bund sind die Radfernfahrten verboten worden. Das ist zweierlei Maß, mit dem gemessen wurde, und das dürfte nicht sein. Aber damit scheint es noch nicht genug zu sein, denn es wurden uns noch weitere Beschränkungen angekün digt. Von Seiten des Bundes ist alles getan worden, was möglich war. Wir haben in Eingaben an die Behörden auf die Nachteile hingewiesen, die unserem Bund, der doch ebenso nationale Interessen vertritt wie die Be hörden selbst, entstehen und, daß unseren Mitgliedern dadurch jede Möglichkeit zur Erholung benommen wurde. Eine Antwort ist leider bis zur Stunde noch nicht erfolgt, doch hoffen wir, daß die Eingaben von Erfolg begleitet sein mögen. Die Einschränkung des Fahrradverkehrs in Sachsen. Die stellvertr. komm. Generale des 12. und 19. Armee korps erlassen folgende Verfügung: Auf Grund des § 9b des Gesetzes über den Belagerungszustand vom 4. Juni 1851 in Verbindung mit dem Gesetz, betreffend Ab änderung dieses Gesetzes vom 11. Dezember 1915 (R.G.B1. S. 813) wird im Interesse der öffentlichen Sicherheit angeordnet: Jede Benutzung von Fahrrädern zu Ver gnügungsfahrten (Spazierfahrten und Ausflügen), ferner zu Sportzwecken wird hiermit ver boten. Fahrradrennen auf Rennbahnen dürfen stattfinden, wenn sie mit bereits vorrätigen sogenannten Rennreifen (geschlossenen Gummireifen ohne Luftschlauch) aus geführt werden. Jede Übertretung oder Aufforderung oder Anreizung zur Übertretung wird, soweit nicht die Gesetze eine schwerere Strafe androhen, mit Gefängnis bis zu einem Jahre und beim Vorliegen mildernder Umstände mit Haft oder Geldstrafe bis zu 1500 Mark bestraft. Infolge dieses Verbots, welches für den gesamten Radfahrverkehr, hauptsächlich aber für die großen Rad sportverbände und die Industrie große Nachteile mit sich bringt, hatte die Allgemeine Radfahrer-Union (Sitz Straßburg) eine Einladung an die in Betracht kommen den Radsportverbände und Industrie erlassen, zwecks einer Besprechung behufs Stellungnahme zu dem Ver bote persönlich nach Frankfurt a. M. zusammen zu kommen, um eine sofortige Eingabe absenden zu können. Der weiten Entfernung halber sah der Bundesvor stand von einer persönlichen Vertretung ab, erklärte sich aber mit den daselbst zu fassenden Beschlüssen einverstanden. Daselbst wurde beschlossen im Anschluß an die Eingabe des Deutschen Radfahrer-Bundes, eine er gänzende Eingabe durch den 1. Vorsitzenden des D. R.-B. Herrn Dr. Martin, Berlin, zu entwerfen und nach Durchsicht der in Betracht kommenden Verbände und deren Unterschrift an Se. Exzellenz dem Herrn Kriegs minister, Berlin, abzugeben. Im Besonderen hat sich der Bundesvorstand noch veranlaßt gefühlt, weitere Schritte bei den betr. Säch sischen Behörden zu unternehmen, indem er nachstehen des Gesuch an das König). Sächs. Kriegsministerium richtete. An das Königlich Sächsische Kriegsministerium, Dresden. Ew. Exzellenz erlaubt sich der unterzeichnete Sächsische Radfahrer- Bund folgendes ganz ergebens! zu unterbreiten. Durch Verfügung der Stellvertretenden General kommando in Sachsen, veröffentlicht in den Tages zeitungen, ist fast das gesamte Radfahren untersagt worden mit der Einschränkung, daß nur das Radfahren auf der Rennbahn, wenn es mit sogenannten Rennreifen