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XXIV. Jahrgang, Nr. 12. 111 1. Oktober 1915. <o> -o o- Im Kampfe für das Vaterland stehen folgende Mitglieder im Felde Nachträge. o- o> ■CO Bezirk Dresden. Berthold, Otto, Dresden. Braun, Paul, Chirstan n, August, „ Fritzsch, Franz, „ Fritzsch, Max, „ Genauck, Hans, Georgi, R., „ Helm, Adolf, » Illgen, Oswald, Kleem ann, Fritz, Klötzke, Rich., Dresden. Kun ath , Willy, „ Kunze, Walter, „ Lupin ek, Wenzel, „ M ä s e r, Alfred, „ Oehler, Herrn., „ Paul, Herrn., Pritzsehe, Alfred, „ Puschn er, Anton, „ Rön sch, Robert, „ Roth er, Paul, Bezirk Rochlitz. Grunert, Emil, Geringswalde. Kaufmann, Fritz, Vogler, Arno, „ Schulz, Otto, Dresden. Siegel, Rich., „ Tanneberger, Otto, „ Wagn e r, Otto, „ Winkler, Pau), „ Wo stehen unsere Kameraden im Felde? rige unserer werten Bundeskameraden werden hierdurch ersucht, unserer Geschäftsstelle, Leipzig, Hohe Str. 48, umgehend die Adresse der im Felde stehenden Bundeskameraden mitzu teilen. Zugleich bitten wir auch, uns mitzuteilen, welche Kameraden im Kampfe für das Vaterland den Heldentod ge storben sind. Wer erwarb sich das Eiserne Kreuz? Der Bundesvorstand. Was bietet der Sächsische Radfahrer-Bund? Ohne besondere Beitragsleistung. Alle Herren-Mitglieder erhalten ohne weitere Bei tragsleistung 1. die Bundesmitgliedskarte als Legitimation für alle Bundesveranstaltungen; 2. das Bundeszeichen zwecks äusserer Erkennung der Bundesniitgliedschaft; 3. das Bundeshandbuch in der vorliegenden Ausstattung; 4. das Bundestourenbuch nebst Routenkarte, enthaltend ca. 500 Touren durch das Königreich Sachsen und an grenzende Nachbarstaaten; ein unentbehrlicher Führer bei Radtouren; 5. die Bundeswegekarte im zweiten Jahre der Mitglied schaft, sechsfarbig, das im vorgenannten Tourenbuch behan delte Gebiet umfassend; 6. die Bundeszeitung, 14tägig erscheinend, frei ins Haus geliefert zur näheren Orientierung der laufenden Vorkomm nisse im Bunde, der Bezirke und Vereine sowie der wich tigsten sportlichen Veranstaltungen außerhalb des Bundes. 7. die Satzungen und Wettfahrbestimmungen: 8. vollständig kostenlose Versicherung bei Ausübung des Radsportes und zwar: a) gegen Haftpflicht beim Radfahren, bei Körper schäden in jedem einzelnen Falle bis zu 100000 M., für jeden Sachschaden bis zn 50 000 M., b) gegen Unfall beim Radfahren und zwar im Todes fall mit 1000 M., bei völliger Invalidität mit 1000 M., bei vorübergehender Erwerbsunfähigkeit pro Woche mit 7 M., auf die Dauer von 365 Tagen. Gegen Nachzahlung von 1 M. oder 2 M. kann die Unfall rente bei eigenen Unfällen um das doppelte bzw. dreifache erhöht werden; 9. die Sterbe-Unterstützungskasse. Den Damen-Mitgliedern wird dagegen kostenlos verabreicht: a) die Bundesmitgliedskarte, b) das Bundeszeichen, c) die Bundeszeitung, auf persönlichen Wunsch gegen Zahlung von 1 M. d) Unfall- und Haftpflichtversicherung in angegebener Höhe. Sämtliche Mitglieder partizipieren ferner an der bestehenden 10. Unterstützungskasse (jetzt Kriegs-Unterstützungs kasse) des Bundes, die bereits einen ansehnlichen Fonds auf zuweisen hat, sie genießen weiter völlig kostenlosen 11. Rechtsschutz in Fällen von allgemeinem sportlichen Interesse, sowie bei Stellung eines Bürgen, 12. zollfreie Grenzüberschreitung nach Oesterreich-Ungarn, der Schweiz, Italien, Frankreich, Rußland, Belgien und Norwegen. Außerdem steht den Mitgliedern jederzeit eine Beteili gung an den 13. Wettbewerben im Straßen-, Bahn , Kunst-, Reigen- und Korsofahren, Radball- und Radpolospiel zu: 14. freundliche Aufnahme und gute Verpflegung in den Bundesgasthöfen, sowie 15. für sorgfältige und preiswerte Reparaturen in den Bundeswerkstätten wird weiter bestens gesorgt; 16. steht den Bundesmitgliedern kostenlos die Benutzung der Bibliothek zu. Die motorfahrenden Mitglieder des Bundes sind gleich falls bei Zahlung eines Jahresbeitrags von 16 M. gegen Unfall sowie Haftpflicht versichert, und zwar gewährleistet die Versicherungsgesell schaft 1. bei Haftpflichtfällen a) für körperliche Verletzung oder Tötung einzelner Personen bis zu 20000 M., b) für körperliche Verletzung oder Tötung mehrerer Personen durch ein Unfallereignis bis zu 50000 M., c) für Beschädigung fremden Eigentums bis zu 6000 M. Bei letzteren Fällen werden Schäden unter 10 M. nicht vergütet, Schäden über 10 M. mit 80% die Gesellschaft, 20% hat der Versicherte dagegen zu zahlen; 2. bei eigenen Unfällen a) bei vorübergehender Erwerbsunfähigkeit pro Woche 7 M., b) bei Ganzinvalidität 1000 M., c) bei Todesfall 1000 M. Die Versicherungsgesellschaft zahlte für Schadenfälle bis jetzt insgesamt 50000 M. Durch den Anschluß des Bundes an das Kartell deutsch österreichischer Rad- und Motorfahrer, Sitz München, ge nießen die Bundesmitglieder ferner bei Gesellschaftsfahrten überall in den Kartellgasthöfen freundliche Unterkunft sowie sonstige Auskünfte, ferner sind sämtliche Straßenprotilkarten der meisten europäischen Staaten sowie Tourenbücher zu Vorzugspreisen erhältlich. ■■■■■■■■■■■■■■■■■■■■■■■■■■■■■■■■■■■■■■■■■■■■■■■■■■■■■■■■■■■■■■■■■■■■■■■■■■ Bundeskameraden werbt unablässig für den Sächsischen Radfahrer-Bund neue Mitglieder.