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XXIV. Jahrgang, Nr. 12. 107 1. Oktober 1915. Bundesvorstandssitzung Nächste Bundesvorstandsitzung: Donnerstag, den 7. und 21. Oktober in Leipzig, Cafd Thomasring, Gottschedstr. 30. Kassengeschäftliches Die Kassenstelle des Sächsischen Radfahrer-Bundes befindet sich Leipzig, Markt 9. Bundestags-Hauptversammlung. (Erweiterte Bundesvorstands-Sitzung.) Die Bundestags-Hauptversammlung findet Sonntag, den 14. November 1915, in Leipzig, Kristallpalast-Kaffee, Winter gartenstraße, statt. Beginn mittags 1 Uhr. Es ergeht hiermit an die Mitglieder des erweiterten Bundesvorstandes, sowie die Herren Bezirksvertreter und Delegierten das höfliche Ersuchen, an diesem Tage in An betracht der hochwichtigen Tagesordnung zu erscheinen und an den Beratungen teilzunehmen. Tagesordnung: 1. Eröffnung und Wahl von 2 Urkundenführern. 2. Bericht des 1. Vorsitzenden a) über die Tätigkeit des Bundes im vergangenen Ge schäftsjahre, b) über die Bundeszeitung, c) über die Kassenbewegung und den Mitgliederbestand. 3. Bericht der Kassenprüfer und Entlastung der Bundes kassenverwaltung. 4. Bericht des Geschäftsstellenleiters über bundesamtliche und sportliche Angelegenheiten. (Referent Herr Weniger.) 5. Satzungsgemäße Wahl des geschäftsführenden Bundes vorstandes und der 3 Bundesfahrwarte. 6. Wahl von 3 Beisitzern zum Zeitungsausschuß. Letztere aus dem geschäftsführenden Bundesvorstand mittels Stimmzettel. 7. Wahl von 3 Kassenprüfern und 2 Ersatzleuten. 8. Beschlußfassung über Eintragung ins Vereinsregister. 9. Wahl des Geschäftsstellenleiters. 10. Bewilligung des Haushaltplanes für das neue Geschäftsjahr. 11. Berichterstattung der Herren Bezirks Vertreter. (Die Be richte sind möglichst schriftlich abzugeben.) 12. Erledigung eingegangener Anträge. 13. Verschiedenes. Alle Mitglieder haben zu den Verhandlungen Zutritt und können an den Beratungen teilnehmen. Als Ausweis der Mitgliedschaft gilt die Mitgliedskarte für das Geschäfts jahr 1915/16 nebst Bundeszeichen. Stimmberechtigt sind nur die Delegierten, die sich durch die Ausweiskarte legitimieren. Bezirkshauptversammlungen Laut Bundessatzungen haben mit Ablauf des Geschäfts jahres in den Bezirken die Neuwahlen des Bezirksvorstandes zu erfolgen, ebenso die Wahlen der Buudesbeisitzer, sobald der Bezirk 250 Mitglieder oder mehr zählt. Im Interesse einer geregelten Geschäftsführung werden die Bezirke auf gefordert, die Hauptversammlungen spätestens im Oktober zu veranstalten und den genauen Tag frühzeitig festzulegen, damit die Versammlungen durch einen Vertreter der Bundes verwaltung beschickt werden können. Der Geschäftsstelle des Bundes ist der Versammlungstag sofort mitzuteilen. Die in den Bezirks-Hauptversammlungen gewählten Bundesbeisitzer und Bezirks Vertreter werden nach erfolgter Bestätigung durch den Bundesvorstand insgesamt in der im November erscheinen den Bundeszeitung veröffentlicht. Jeder Bezirk hat die Pflicht, von der Hauptversammlung eine Protokollabschrift an die Bundesgeschäftsstelle einzu senden. Berichtbogen mit Vordrucken können durch die Bundes geschäftsstelle Robert Weniger, Leipzig, Hohe Straße 48, bezogen werden. In denjenigen Bezirken, in welchen sich die alte Vor standschaft ganz oder teilweise im Felde befindet, kann von einer Neuwahl der Bezirksvorstandschaft abgesehen werden, und können die Herren, welche bisher die Vorstandsämter verwaltet haben, durch Versammlungsbeschluß wieder be stätigt werden. Zur Beachtung! Bei Einzahlungen an die Bnndeskassenstellc ist be sonders darauf zu'achten, dass die Zahlkarte die Postscheck- Konto-Nummer 50229, Leipzig, trägt. Zahlungen auf das private Scheck-Konto des jetzigen Bundeskassieres Paul Claus sind zu vermeiden. Die Bundesleitung. (Jnfall-Hnmeldungen Es werden der Kassenstelle fortgesetzt Unfälle angezeigt, weshalb wir wiederholt an dieser Stelle darauf aufmerksam machen, daß Unfälle nur direkt bei der Ersten Österreichischen Allgemeinen Unfall-Versicherungs-Ge sellschaft Dresden, Waisenhausstraße 20, anzuzeigen sind. Sterbekasse Jährlich zum Bundestage wird, je nach dem Stande der für diese Zwecke reservierten Gelder, ein Betrag festgesetzt, der den Hinterbliebenen verstorbener Mit glieder bei Bedürftigkeit als Beitrag zu den Begräbnis kosten ausgehändigt wird. Für die im Geschäftsjahr 1914/15 eintretenden Sterbefälle ist die Auszahlung von je 10 M. beschlossen worden. Ansprüche nebst Ein sendung einer amtlichen Sterbeurkunde müssen inner halb 4 Wochen, vom Todestage ab gerechnet, gestellt werden. Nach Ablauf dieses Termins ist jeder Anspruch auf Sterbegeld erloschen. Die Sterbe-Unterstützungskasse ist im Kriegsfälle als aufgehoben zu betrachten und können Unterstüt zungen für unsere im Felde stehenden Mitglieder nur dann Genehmigung finden, wenn die Bedürfnisfrage durch den jeweiligen Bezirksvertreter bestätigt wird. Die Prämiierung für Mitgliederwerbung im Kriegsjahr 1914/15 Der Ruf zur Mitarbeit bei der Werbung neuer Bundes mitglieder ist auch in diesem Jahre nicht unerhört verhallt. In einer Anzahl Bezirken haben sich treue Anhänger des Bundes bereit gefunden, neue Mitglieder für unseren Bund zu werben. Nicht große Stiftungen und Ehrenpreise sind für die Werbetätigkeit im Geschäftsjahre 1914/15 ausgesetzt worden, sondern nur unser Kriegswerbekreuz dient zur Belohnung. Dieses Kreuz in seiner Schlichtheit soll eine Auszeichnung besonderen Ranges für diejenigen Mitglieder sein, die dem Bunde in dieser schweren Zeit treue Dienste leisteten, es zu tragen, wird für jedes Mitglied eine Ehre sein, für die an deren ein Ansporn, es sich ebenfalls zu erwerben. Darum werbt Mitglieder! Wir richten nun an alle die werten Mitglieder, welche in dem Geschäftsjahre 1914/15 mindestens 5 neue Mitglieder ge worben haben, die Bitte, uns diese namhaft zu machen resp. die genaue Angabe der Postadresse, vollständigen Namen und Wohnort sowie Bezirksangehörigkeit mitzuteilen und an unsere Geschäftsstelle, Leipzig, Hohe Straße 481, bis späte stens den 15. Oktober einzusenden. Bekanntmachung! Unterstützungsgesuche Angehöriger unserer im Felde stehenden Mitglieder, werden nur dann berücksichtigt, wenn die Bedürfnisfrage vorliegt. Die Gesuche selbst um Unterstützung können nur durch den Bezirksver treter eingereicht werden. Gesuche an die Kassenstelle direkt werden unter keinen Umständen berücksichtigt. Der Bundesvorstand.