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verttlcher Reichstag. 1». St»,,» verli«, 9. Februar. (Priv.-Tel.) StlmmuugsvUü. Die Parteigruppterunge« wäre» bei b«r heuiige« Fortsetzung der Beratung der Gerichtsverfassung gegen gestern etwas oerschokxn. Wir stab bet de» grundlegenden 8 77 angelangt, d« sowohl die Be stimmungen über die Besserung der Strafkammern erster und zweiter Instanz enthält, wie Kommissions beschlüsse -weiter Lesung dringt, wonach für di« erst« Instanz ein Kollegium von 3 Schöffrn und 2 Beruf», richtern, für die zweite Instanz ein Kollegium von 3 verufsrichtern festgesetzt wird. Da, entspricht dem Willen der Regierung. Der Abg. Müller- Meiningen (Fortschr. Vpt.) und ebenso Abgeordneter Gröber (Ztr.) beantragen, auch die Berufung». Instanz zu 3 Schöffen und 2 Richtern zu besetzen; die Sozialdemokraten gehen noch weiter und wollen für beide Instanzen 4 Schöffen neben dem Vorsitzenden Berufsriaster. Di« Debatte spielt sich heut« nicht, wie während der letzten Zeit, in kurzer Red« und Gegenrede gab, sondern die Wortführer der Parteien holen weiter aus und geben eine umfassende Dar- stellung. Da erfährt man denn gleich vom ersten Redner, Dr. W a g n e r - Sachsen (Kons.), dah seine Partei gespalten ist. Da» gleich« gilt von den Ratio- nalliberalen und dem Zentrum. Abg. Basser- mann (Natl.) trat zwar warm für die Zuziehung von Schöffen auch in der Derufunaskammer em, und bezeichnete das geplante Drei-Richter-Kollegium als „so ziemlich die schlechteste Organisation, di« man sich denken kann". Man weiß aber, dah ein anderer Teil der Nationalliberalen sich mit einer Berufungsinstanz ohne Schöffen befreundet hat; sei es, dah man glaubt, die Schöffen würden in dieser Instanz doch nicht zu rechter Wirksamkeit gelangen, sei es, dah man sich mit dem Erreichbaren begnügen will. Was erreichbar ist, glaubt dieser Teil der Nationalliberalen aus der Rede des Staatssekretärs des Reichsjustizamtts Lisco entnehmen zu können. Dieser spricht ein klare» Unannehmbar gegenüber der Forderung, Schöffrn in die zweite Instanz zu bringen. Der Abg. Gröber (Ztr.) zählte auf, in welchen erkennenden Körperschaften sich das Laienelement be währt habe, nannte darunter auch das Reichsversiche rungsamt und die Militärgerichte. Abg. Stadt- Hagen (Coz.) kam in die seltene Lage, das Militär al» Muster aufzustellen. Im übrigen war er bet feiner Kritik des Richterstandes so mahlos, dah Abg. Müller-Meiningen (Fortschr. Bpt.) ihn energisch in die Schranken zurückwiev. Allerdings sei da, Vertrauen zur Rechtspflege nicht mehr, wie es sein sollte, und das Vertrauen wiederzugewinnen, sei nur möglich durch größtmögliche Beteiligung des Laienelements. Im zweiten Abschnitt der Sitzung kam d«r vorsichtigere Teil des Zentrums und der Nationalliberalen durch Dr. Wellstein (der selbst Richter ist, wie übrigens auch Gröber) und den Münchner Wölzl zu Wort. Auch Varenhorst (Rpt.) und Kreth (Kons.) gehörten zu denjenigen, die da meinten, man dürfe nicht zuviel fordern. Auch der preußische Iustizminister Deseler sagte dies mal sein Sprüchlein. Heute beendigte man die Dis kussion, die Abstimmung erfolgt erst morgen. von Sitzungsbericht. L« Bundesratstisch«: Staatssekretär Dr. Lisco und preuhischer Iustizminister v. Brseler. Präsident Gras Schioeri «-Löwitz «öffnet die Sitzuna um 1 Uhr 18 Minuten. Auf der Tagesordnung steht di« Beratung de» Gesetzes, betreffend Äeuderuug der <8eri<-ldve,faff»»q. Die Berat«»« wird bet tz 77 des Gesetzes fortgesetzt; dies« «gelt die Zusa»meusetzu«g der Strafkammer«. Nach der Kommissionsfassung sollen die Straf, kammern, die i« der Hauptverhandlung ent- scheiden, aus zwei Richtern und drei Schöffen zusammengesetzt sein. Die Be rufungskammern bleiben aus drei Richtern. Ein Antrag Gröber will die letzter« Be stimmung stretchen. Ein fortschrittlicher Antrag Müller-Meiningen will in erster und zweiter Instanz die Kammern mit zwei Richtern und drei schössen besetzen. Ein sozialdemokratischer Antrag Albrecht sieht für die erste Instanz einen Richter und vier Schöffen vor. Abg. Dr. Wagner-Sachsen (Kons.): Meine poli- tischen Freund« sind in der Frag« der Berufung und der Besetzung der Strafkammern geteilter Meinung. Es ist nicht zu leugnen, dah gegen unsere Rechtspflege im Volke ein gewisses Misstrauen besteht. Es ist natürlich, dah di« Rechtsprechung, die mit ihren Entscheidungen in die Persönlichkeit und die wirtschaftlichen Verhältnisse der einzelnen Staatsbürger eingreift, diejenigen nicht befriedigt, die durch diese Entscheidungen Unrecht erhalten. Diese sind natürlich geneigt, die Schuld der Recht sprechung in d e Schuhe zu schieben. Was schon Hm den Zivllprozessen gilt, gilt in noch höherem Grade den Strafkammern. Aber ich gebe zu, dah auch unabhängig hiervon ein Misstrauen gegen die Recht sprechung vorhanden ist. Zum kleinen Teil ist schuld daran, dah es unsere Gerichte noch nicht verstanden haben, sich einer volkstümlichen Sprache zu bedienen. Dann liegt es auch daran, dah dem freien Ermessen unserer Richter in der Rechtsprechung viel zu wenig Spiel raum gelassen wird. Die Unzufriedenheit mit unseren deutschen Richtern wird von keiner Seite so sehr gefördert, wie von sozialdemokratischer Seite. Es hängt das zusammen mit dem politischen Empfinden. Neben unserer Heeresverwaltung ist es der Richter st and, der zu Agitationszwecken mißbraucht wird. (Unruhe links.) Die Vorwürfe gegen un seren Nichterstand sind aber durchaus unbegrün det. Ich weise Sie aus das Urteil hervorragender Autoren hin, nicht bloh von rechts, wie Professor Adolf Wagner, sondern auch von links, die überein stimmend auf die großen Vorzüge unserer Richter und Beamten Hinweisen. Gewiß kommen auch ein mal Fehlsprüche der Richter vor, diese fallen aber gegenüber der ungeheuren Zahl von Prozessen nichts ins Gewicht. Ist es denn ein Wunder, daß bei so vielen Sprüchen auch einmal Fehlsprüche vor kommen? Die Richter sind auch menschlichen Schwächen unterworfen. Ich glaube ein Recht zu haben, den deutschen Richterstand und die deutschen Beamten gegen die Vorwürfe, die gestern die Abgg. Stadthagen und Genossen gegen sie erhoben haben, verteidige» z» arilsse«. Da» Volk steht d«r Frag« der Zuziehung des Loienelementer sttt Recht sprechung vollständig still, ruhig und nüchtern geaen- uder. Sind etwa di« Lui«« al» Schöffen unabhängiger als di« B « rufsrichte r? Gewiß gibt es vollkommen unabhängig« Männer mit festem Charakter, aber wir wollen doch alle Berufe klassen zulassen, auch die »nteren Klassen, den Lryrerstand istw. Wie wirt» man diese Schöffen vor d« Beeinflussung durch di« Männer, i« deren Brot sie stehen, oder vor den politischen Parteien be wahren? In einem Falle, wo dem „Vorwärts* ein Urteil nicht pahte, veröffentlicht« er die Namen und Adressen der beA>en Schöffen. (Hört, hört!) Die Veröffentlichung de, Namens genügt unter Umstän den, um einen Schöffen zu vernichten. Wie will man dem vorbeugen? Die Herren mögen einmal Vorschläge dazu machen. Die Berufsrichter sind in jahrelanger Praxi» gerade in der Objektivität ge schult. Die Auswahl der Schöffen wird schon zwei öder drei Tage vor einem Prozeß b?konnt, und diese Zeit genügt, sie zu beeinflussen. Es soll immer Rück sicht auf die sogenannte Volksseele genommen werden, aber oft genug kommt es vor, dah diese heute: Hosiannah! und morgen: ..Kreuzige ihn!" ruft. Ich erinnere daran, wir in Sachsen in dem Fall der Grete Beier die öffentliche Meinung gespalten war. Man spricht für eine zweite Instanz von Schöffen höherer Ordnung, also von einer Art Oberschöffen. Dadurch müssen sich die Schöffen der unteren Instanz deklassiert fühlen. Der G.'danke, daß zwei Richter und drei Laien be richtigt werden zollen von drei Richtern und vier Laien oder gar von drei Richtern und fünf Laien ist nickt ausführbar. Die Hinzuziehung als Schöffen wird schon jetzt in weiten Kreisen direkt alseincLast empfunden, und gerade die Männer, auf deren Tätigkeit als Schöffen man großen Wert legt, die in hervorragender wirtschaftlicher Stellung mitten im Leben stehen, empfinden es als das größte Opfer, wenn sie das Echöffenamt aus- uben müssen. Es kommt hinzu, daß noch kein anderer Kulturstaat der Welt bisher in feinen allgemeinen ordentlichen Gerichten Laien mit als Schössen Recht sprechen läßt. Sind die Laien wirklich zur Mitwir kung in zweiter Instanz berufen, dann müssen sie auch ihre eigenen Prozesse selber führen können, dann muß der Anwaltszwang fallen, und wir müssen uns vorbehalten, eventuell in dritter Lesung einen entsprechenden Antrag einzubringen. Nach der Haltung der verbündeten Regierungen ist keine Aussicht vorhanden, wenn ihr Vorschlag nicht durch dringt. Ist es richtig, hieran die ganze Vorlage schei tern zu lasten? Die Arbeit von zwei Jahrzehnten wäre dann nutzlos. Nirgends wird so viel mit Schlagworten und Schablonen ge arbeitet als in Just izfra gen. Man soll nicht um dieses einen Paragraphen willen Las ganze Re formwerk aufs Spiel setzen. Abg. Gröber (Ztr.): Der Vorredner hält die Schöffen für eine unerwünschte, vermeidliche In stitution. Durch die Drohung, den Anwaltszwang abzuschaffen, lasten wir uns nicht schrecken. Heute handelt es sich lediglich darum, ob bei der Be rufung gegen schösfengerichtliche Urteile Laien hinzugezogen werden sollen oder nicht. Das Schöffen gericht entspricht dem Rechisberoußffeiu des Volkes am meisten. Das Zentrum hat daher seit langer Zeit > auch für die Berufung da» Laienelement gefordert. Menn die Schöffen in erster Instanz sich be- währt haben, so ist nicht ersichtlich, warum * sie es nicht «>ck i» I«st««i t»n sollen Hervorraaende Fachmänner «ne Hamm »nd Lilzt Haden sich mr Abschaffung der Halbheit au», gesprochen «nd die Zuziehung der Schöffen für di« Berufung verlangt. Wenn «an glanbt, nicht genug Schöffen zu finden, so soll man den Kreis der Laien richter erweitern, -. B. durch Zuziehung der Lehrer. Die Berufung soll dem Angeklagten besseres Recht schaffen, dies tut aber dir Ersetzung des Fllnsrichter- kollegium» dvrch drei Richter nicht, sondern im Gegenteil, sie verschlechtern leinen Stand; deshalb bitten wir um Annahme unseres Antrages. (Bravo! im Zentrums Abg. Bastermarni (Natl.): Da» Volk hat eine ge radezu rührende Anhänglichkeit an die Geschworenen, gerichte. Es will im werktätigen Leben stehende Ele- mente in der Rechtsprechung. Sie haben sich auch anderswo, wie z. B in den Kammern für Handels sachen, gut bewahrt. Geschworener zu sein, wird immer noch als eine Ehr« angerechnet; man sieht da, in der Bewegung der Volksschullehrer. Wenn aber in den schweren Schwurgerichtsfällen Volksgenossen über di« Schuldfragen entscheiden, so ist nicht einzufehen, weshalb sic in den minder schweren Fällen der Str a f k a m m « r n nicht mit wirken sollen. Die Kommisstonsfastuna dient d,HU, selbst die jetzige Lage zu verschlechtern. Ich bitte, den Antrag Müller-Meiningen anzu nehmen. (Bravo! bei den Nationalliberalen.) Aba. Stadthagen (Soz.): Es ist ein Hohn auf die Rechtspflege, dah i» der ersten Instanz Laienrichter zugelassen find, in d«r zweiten aber nicht. Diese letztere Frage braucht heute überhaupt nicht mehr diskutiert zu werden. Die Kriegsgerichte habe« da» Laienelement m allen Instanzen. Wa» da möglich ist, muß auch für die Gerichtsverfassung möglich' sei«. Abg. Müller-Meiningen (Fortschr. Lpt.): Dos Intereste für die Fragen hat in der Bevölkerung nachgelassen infolge des langen erfolglose»'. Kampfes, den wir für eine Reform geführt Haden. Die Berufungsinstanz muß die gleichen Garan tien bieten wie die erste Instanz. Infolgedessen muß auch sie Laienrichter haben. Läßt man die Lehrer zum Schöffenamt zu, so hat man genügend Laienrichter und dazu das beste Material. Lasten wir uns nicht durch ein »Unannehmbar" der Regie rung abschrecken. Staatssekretär Dr. Lisco: Da» ganze Geschick des Gesetzentwurfes hängt von der Gestaltung des tz 77 ab. (Hört, hört! links.) Gegen di« Zuziehung von vier Laienrichtern spricht auch der Umstand, daß unsere Bevölkerung mit ehrenamtlicher Tätigkeit im Dormundfchaftswesen, in den Waisenräten, kommu nalen und kirchlichen Organisationen überreich lich belastet ist. Die iu gewährenden Tagegelder werden nicht überreichlich fern. Die Hauptbe- denken haben wir aber gegen die Zuziehung des Laienelemente» zur zweiten Instanz. Das Lob auf die Schöffen bezieht sich nur auf die in der ersten Instanz gemachten Erfahrungen. Hinsicht lich der zweiten Instand fehlt e» an Erfahrungen; ihre Bewertung dürfte da anders aakf«ll«n. Das Laienelement Hal sich beim Schöffen- und Schwurgericht durchaus bewährt. Jetzt soll es auch zur mittleren Rechtsprechung, wenn auch in erster Instanz, herangezogen werden. Der Vorwurf mangelnder Logik kann uns nicht gemacht werden. Die ganze Vorlage würbe für die Regie rung unannehmbar sein. Lehnen Sie deshalb die Antrag« ab! E» wäre tief zu bedauern, wenn da, ganze Reformwerk daran scheiter« müßte. Lum Ku» AuretentuA V orzu§8-^cn§ebo1e IKorgen, 8oansdeack, ckea II. Februar d-- 2um Kesten der Trecke des ^arxarelentaxes ^drd die Kinns Lekneider- ein« derömmtev Prozentsatz von der l^eseinnakme nm l 1. kebrusr dem krtrsx aus der vkoklMixen Veranstaltung ruvelsen. kedWck im Interesse der guten Lacke bittet die Kinns >viederum ikre xesckStrte Kundscdatt, ikre Destredungen durck lebkstten 2uspruck tunlickst zu unterstützen, damit dis dem Komitee ruruttikrende Lumme reicklick bemessen sein kann. vm die Anregung rum Kauten besonders zu erb Oben, sind in slien Stellungen auserlesene ^Varenangebots von grösster kreisnlirdigkeit zaklreick vertreten, von derien an dieser Ltells nur sollende ervLkat sein sollen: krlikfskrs-Kostvm „^skAsrete" «u» dl»u«m cv1nMvII«n«r Xumniikuioi- kriikj.-Kosttimrock „Marburg" Hu» ktuusrn c»tuMoN»uml L»nun«i»i-n- vdo^lol, L'ultonkoiiu Voc»u««vr»1» dlt. krUkjskrs-kluse »^4ara" »n» rvinvoUonom dkn«e>Un. «uu» »nt Vuttm» Vo»-»u«»pc»1» Lttc. 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