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Ole LsnüesbrsnüksHen-ver- llcherunssdeitrSge Mr Gedsuüe lm Jahre l9ll nach üen neuen vrisgelshrenklaNen. Die Kömgl. Brandversicherungskammer erläßt unterm 6. Februar d. I. Bekanntmachung, daß mit Genehmigung des König!. Ministeriums des Innern nach dem Beschlüsse des Verwaltungsaus- schusses der Landes-Brandversicherungsanstalt für die Gebäudeversicherung im Jahre 1911 in der Ortsgefahrenklasse I 1H Pf., H 2 „ HI für jede Einheit erhöben werde. Hiernach sind ain April- und Oktober-Termine 1911 die Versicherungsbeiträge für Gebäude mit je '/» Pf. für die Einheit in der 1. Ortsgefahrenklasse 1 » » «» ,- ,» 5» H» », 1 ,» »» » ,, „ 1^ einzuheben. „In welche Ortsgefahrenklasse ein Ort gehört, wird den zuständigen Verwaltungsbehörden noch besonders mitgeteilt werden." Zum ersten Male tritt hier die Einteilung der Gemeinden nach Ortsgefahrenklassen in die Er scheinung. Bei der großen Bedeutung, die die Ver sicherungsbeiträge zur Landesbrarrdversicherung für alle Hausbesitzer überhaupt haben, und bei der ein schneidenden Wirkung, welche die neue Abstufung dieser Beiträge auf die Hausbesitzer in den einzelnen Gemeinden haben wird, erscheint es angebracht, eine Erklärung zu der Einführung der Ortsgefahrsnklassen zu geben. Wir sind in der Lage, aus einer demnächst in Joh. Wörners Verlag in Leipzig erscheinenden Schrift des einen Berichterstatters der Zweiten Stände kammer für das neue Landes-Brandversicherungs gesetz, Herrn Hofrat Dr. jur. Löbner-Leipztg, in dieser Beziehung folgendes mitzuteilen: Der Regierungsentwurf bestimmte (8 36 des Ent wurfs: „Der ordentliche Beitrag beträgt für die Einheit 3 Pfennige jährlich", ermächtigte aber das Ministerium des Innern, den Jahresbeitrag nach Maßgabe des Bedarfs zu erhöhen oder zu ermäßigen. Für den Fall der Ermäßigung des Beitrags bei der Abteilung für Ge bäudeversicherung traf der Entwurf jedoch noch besondere Vorschriften in den 88 115—119 durch Einführung der Einteilung der Gemein den nach Ortsgefahrenklassen. Obgleich diese Bestimmungen nicht im Gesetze Auf nahme finden konnten, weil die Verwaltungsaus- ichüsse darüber zu befinden haben, war die Eesetz- gebungsdeputation der Zweiten Kammer doch mit der Tendenz der Regierungsvorschläge soweit einver standen, daß sie den Wunsch hatte, es möge zunächst nach ihnen verfahren werden, bis durch den Verwal- tungsausschuß ein neuer Bcitragstarif aufgestellt worden ist. Und so ist denn ein „besonderer Antrag zu den 88 H5 bis 119 des Dekrets Nr. 17" anhangsweise eingebrackst und von den Ständekammern ange nommen worden dahingehend: Die Regierung zu ersuchen, dafür zu sorgen, daß für die Dauer der Geltung des gegenwärtig be stehenden Tarifs für die Abteilung für Gebäude versicherung bei der Herabsetzung der Versicherungs beiträge unter den ordentlichen Beitragssatz von 3 Pfennigen auf die Einheit die Ortsgefahr der Gemeinden im Sinne der Vorschläge der 88 1l5 bis 119 des Dekrets Nr. 17 berücksichtigt werde, sowie daß ferner der Beitragssatz, der nach dem zum H 88 des Dekrets Nr. 17 gefaßten Beschlüße für die Berechnung der Feuerlöschtassen- beiträge maßgebend zu sein hat, auf zwei Pfennige für die Einheit festgesetzt werde. Mit der Einführung der Ortsgefahrenklassen hat es folgende Bewandtnis (s. Begründung des Ent wurfs) : „Stärkere Berücksichtigung der hohen Feuersicher heit Les städtischen massiven Wohnhauses in der Bei- rragsbemessung und dementsprechende Abänderung der gegenwärtigen Klasseneinteilung" war wiederholt durch Petitionen und in Verhandlungen der Stände kammern verlangt worden mit Hinweis darauf, daß die Gedäudebesitzer der Städte, insbesondere der Großstädte, regelmäßig erheblich mehr Beiträge für die Gebäudeversicherung bezahlten, als sie an Schadenvergütungen wiedererstattet erhielten, wäh rend für die Dörfer das Verhältnis umgekehrt liege. „Nun darf ja das Verhältnis zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer für die einzelne Versicherung oder für ein« willkürlich zusammcngefaßte Gruppe nicht allein nach dem Verhältnis des gegenseitigen baren Aufwandes beurteilt' werden, sonst verlangte nach Ablauf entsprechend langer Zeit jeder Ver sicherte, für den der Versicherungsfall nicht eintritt, das Recht auf Beitragsbefreiung für die Zukunft und bei Beendigung des Versicherungsverhältnisses das Recht auf Rückgewährung der gezahlten Bei träge abzüglich Berwaltungsiosten. Die regelmäßige Gegenleistung des Versicherers besteht aber nicht in dem Ersätze 'des versicherten Gegenstandes, sondern in der bloßen Uebernahme der Gefahr, in der Siche rung des Versicherungsnehmers gegen etwaige Schäden. Den einzelnen Beitrag verdient der Ver sicherer schon durch die Uebernahme der Gefahr. Im Wesen der Versicherung liegt cs also be gründet, daß ein Teil der Versicherten jahraus jahrein Beiträge zahlt, ohne jemals eine entsprechende summe wiederzuerhalten, während anderen im Versichc- rungsfalle Summen ausgezahlt werden, für die, rein nach dem Geldbeträge bemessen, ihre Beiträge nicht entfernt einen Ausgleich bieten." Wenn also die Versicherten einer oder mehrerer Gemeinden mehr bezahlt als wiedererhaltcn haben — führte die Begründung zum Entwürfe weiter aus —, so sei ein Schluß auf Ungerechtigkeit in der Klassen einteilung noch nicht berechtigt. Um so weniger, als die Gebäude einer Stadt den verschiedensten Ge fahrenklassen angehören und sich außer aus Wohn häusern auch aus industriellen Gebäuden zusammen setzten, so daß ein Schluß für eine bestimmte Arc von Gebäuden nicht gezogen werden könne. Dies sei nur möglich, wenn genaue statistische Unterlagen ergäben, daß die Beiträge für eine umfangreiche Gattung be stimmter Gebäude, z. B. der massiven, ausschließlich Wohnzwecken dienenden Gebäude, die Summe des ge samten Aufwands der Anstalt für diese Gebäude gattung erheblich überstiegen. Solche Statistik fehle, müße sich aber gerade wegen der Großstädte auf lange Jahre erstrecken. Denn wenn auch dort Bauart und gute Feucrlösch- einrichtung meist ein Feuer beschränkten, so seien doch auch Ausnahmen möglich, die dann infolge der be deutenden Werte, die dabei vernichtet würden, für längeren Zeitraum Ausgleich schüfen lZwickauer Kaserne, Dresdner Kreuzkirche, Michaeliskirche, Warenhaus und zehn Wohnhäuser in Hamburg). Begünstigung des städtischen Wohnhauses führe auch zur Mehrbelastung der übrigen Gebäude gattungen, der Industrie und Landwirtschaft dienend, und zur Mehrbelastung von Gemeinden vielleicht nicht massiver Bauart, die seit Jahren und Jahr zehnten kein« Kosten verursacht haben. Die Regierung beabsichtigt nun im Anschluß an den Verband der öffentlichen Feuerversicherungs anstalten Aufnahme einer Statistik nach Benutzungs art der Gebäude und Verhältnis zwischen Beitrag und Gefahr für jede Gattung. Der Verwaltungs ausschuß für tbebäudeversicherung, der am 26. Januar !911 erstmalig zusammengetreten ist auf Grund des neuen Landcs-Brandversicherungsgesetzes, hat in Rück sicht darauf bereits die Umgestaltung der Statistik beschlossen. Immerhin wird noch länge Zeit ver gehen, ehe eine sür die Neugestaltung genügende Unterlage gewonnen ist. Inzwischen suchte der Entwurf den Verhältnissen Rechnung zu tragen eben durch Einteilung der Ge meinden nach Ortsgefahrenklassen, und das ist die Einrichtung, die der Landtag einstweilen als eine Verbesserung ansah und angewendet wissen wollte, bis vom Lerwaltungsausschuss« andere Bestimmungen getroffen seien. In der Ausführungsverordnung vom 15. Oktober 1910 ist demgemäß zum Gesetze bestimmt: „Ist bei der Gebäudeversicherung für ein Jahr nicht die Erhebung des vollen ordentlichen Beitrags satzes von drei Pfennigen auf die Einheit erforderlich, so werden die Beiträge nicht gleichmäßig für alle Einheiten, sondern verschieden unter Berück sichtigung der Ortsgefahr der Gemeinden herabgesetzt. Die Ortsgefahr wird nach dem Verhältnisse be rechnet, in dem nach dem Ergebnisse der letzten zehn Jahre, für die Abrechnungen vorliegen, die Summe der den Versicherungsnehmern einer Gemeinde be willigten Schädenoergütungen zu der Summe der von ihnen bezahlten Versicherungsbeiträge steht. Nach Maßgabe dieses Verhältnisses werden sämt liche Gemeinden in vier Klassen (Ortsgefahren klassen) eingeteilt. Es umfaßen Klasse I die Gemeinden mit einem Verhältnis von höchstens 1: 4, Klasse II die Gemeinden mit einem Verhältnis von mehr als 1 : 4 bis höchstens 2 : 4, Klasse III die Gemeinden mit einem Verhältnis von mehr als 2 : 4 bis höchstens 4 : 4, Klasse IV die Gemeinden mit einem Verhältnis von mehr als 4 : 4. Bei einer Herabsetzung des Jahresbeitrages ist in der Weise zu verfahren, daß soweit möglich auf die Einheit erlassen werden zunächst der Klasse I ein halber Pfennig, weiterhin der Klasse II ein halber Pfennig und glcichMtig der Klasse I ein weiterer halber Pfennig, ferner der Klasse III ein halber Pfennig und gleich zeitig den Klaßen I und Ü je ein werterer halber Pfennig, schließlich der Klaffe IV ein halber Pfennig und gleichzeitig den Klassen I bis HI je ein weiterer halber Pfennig. Eine weitere Herabsetzung ist nicht statthaft. Die Brandversicherungskammer hat die Ge meinden aller vier Iah« erneut «ach Ortsgefahren- klaffen einzuteilen." Selbständige Gutsbezirke werden dabei zu den Gemeinden gerechnet, zu deren Flur sie vermessen sind. Im Zweifel bestimmt die Brandversicherungskammer, zu welcher Gemeinde sie zu rechnen sind. Vergnügungen. : Srtt1allpalast»rH-Mer. Die Zugkraft des gegenwärtigen ganz hervorragenden LptelpIaneS ist die schone und nnver- gleichliche Tatykanstlerin Mlß Rajah. — Im Weinrestaurant findet alladenbltch di» 2 Uhr nachts vornehme Unterhalt»»»« mnsik statt. — Da» 1krtsta!Ipalast.<taf" ist die ganze «acht über geöffnet. : »«leklschastSa»«»» t» Palmengarte». Am heutigen Frei tag veranstaltet die Direktion für die Aktionäre und Abonnen ten deS PaimeagartenS den 4. «HesellschaftSabend. Ter Ball, zu dem das Philharmonische Orchester E. Herklotz die Musik stellt, beginnt bereits nm 8 Uhr. Bestellte Plätze werden nur bis Z,S llhr sreigehalten. Die Teilnahme an diesem Fest abend ist für alle Dauerkartcninhaber frei, von solchen ein geführte Gäste haben 3 zu bezahlen. Ter Schluß des Balles ist bestimmt auf 2 Uhr festgesetzt. Am nächsten Sonntag konzertiert im Palmengartcn das beliebte MuükkorpS der l7Ser unter Joh. Jos. KapltalnS Leitung. Tas große Kostümfest „Unter Palmen" findet am FastnachtS-Ticnötag, den 28. Fe bruar statt. Neue Dauerkarten, die bis 15. März 1812 Gültigkeit haben, entnehme man ungesäumt an den Kassen stellen oder im Verwaltungsgebäude des PalmcngartcnS. : Zoologischer Garten. Heute abend 8 llhr konzertiert die Kapelle deS König!. Lachs. Infanterie Regiments 2tr. 10« „König Georg" unter Leitung des König!. Musikdirektors Herrn I. H. Matthen. TaS Programm verzeichnet ernste und heitere Musikstücke erster Komponisten in sinngemäßer An ordnung. Bemerkt sei noch, daß die Schlager auS den neuesten Operetten („Schokoladenmädchen"» nicht fehlen. — Di« neuen Dauerkarten, gültig bis 31. 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Diesem schließt sich der beliebte Frei- tagSball an. Skatliebhaber finden jeden Sonnabend zn einem Spielchen Gelegenheit. : Hotel Schloß DrachenfelS. Heute Freitag abend 8 Uhr großer Bockbier-Bummel verbunden mit Kavalierball. : Auf dem Iohannapark-Deich findet beute abend ZH8 UKr und morgen nachmittag >4; Uhr Konzert statt. strudelt kür ffdUtkraue», rourirttd, Jäger etc- 7 L p.» re»f i» hygieviecher rabttl-starim»». kür Lod!vllilltvros8vlltsll. Ich beabsichtige anderer Unternehmungen halber meine vorzüglichen krvkvdürls in Vödwvn mit einer nachgewleiene, Kohlenmächtigkeit bis r« 17 w zu verkaufen, bin auch bereit, Geaenobjekt mit «mznnrhmen. DaS Objekt beträgt insgesamt zirka 600 000 Offerten n. I-. 1480 an die Expedition dieses Blattes. marrs kauptLlLs tür radriffva I wlt und odo« 6l«1»ao8«I>IllS8 »orei« Nlr VolindLasvr verdankt unter xllnttlxeo veckloxunxeo. —rr» I 7 oiprleer ^«stenck-IlnnKosellt-estakt, I^-^eblpu-sls. 7kövnerit/8lr. 2.. 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