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01-Frühausgabe Leipziger Tageblatt und Handelszeitung : 11.05.1912
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1912-05-11
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id84535308X-19120511016
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id84535308X-1912051101
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-84535308X-1912051101
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Leipziger Tageblatt und Handelszeitung
-
Jahr
1912
-
Monat
1912-05
- Tag 1912-05-11
-
Monat
1912-05
-
Jahr
1912
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den Lutachten der Sachverständigen einers ein gehenden Würdigung und kam »u der Ueberzeugung, daß der Angeklagte Böllert nicht darüber im un klaren gewesen sei, daß der Plan einen erheblichen Wert hatte, daß es sich nicht etwa um einen alten Plan bandelte, an dem niemand mehr Interesse batte. Der Sachverständige Marinebaumeistcr Becker hat sich dahin geäußert, datz der Plan in einem be stimmten Punkte von sehr großer Wichtigkeit war und daß es ,ehr zu bedauern gewesen sei, wenn der selbe zur Kenntnis einer fremden Macht gekommen wäre. Böllert sei seinem ganzen Borleben nach nicht der Mann, der etwas Wertloses stehle, er sei auch lange genug im Auslands gewesen, um den Wert eines solchen Diebstahlsobtekts richtig einschätzen und beurteilen zu können. Mir dem medizinischen Sach verständigen stimmt der Neichsanwalt überein, daß Böllert em moralisch minderwertiger Mensch sei, wenig widerstandsfähig gegen seine verbrecherischen Steigungen, aber an der Zurechnungsfähigkeit des An geklagten zur Zeit der Tat sei nicht zu zweifeln. Dr. Schweigger beantragte, den Angeklagten sowohl wegen versuchten Verrats militärischer Geheimnisse als auch wegen Rückfallsdicbstah'.s zu verurteilen, er schwerend müsse in Betracht gezogen werden, daß wenn der Versuch geglückt wäre, der Sicherheit des Reichs ein empfindlicher Schaden zugefügt worden wäre. Bezüglich der Straiausmessung geht der An trag des Reichsunwalts Dr. Schweigger dahin, auf eine Zuchthausstrafe von vier Jahren und Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte auf weitere vier Jahre zu erkennen, aus dre Untersuchungshaft vier Monate als verbüßt anzurechnen. Bollert brach weinend in der Anklagebank zusammen, als er diesen Antrag hörte, raffte sich aber wieder aus und folgte mit Auf merksamkeit den Ausführungen seines Verteidigers, der bezweifelte, daß ein Diebstahl als vorliegend anzunehmen sei. Auch sei es nicht unglaubwürdig, La« Bollert den Plan wirklich für alt und wertlos gehalten habe. Auf alle Fälle seien dem Angeklagten im weitesten Maße mildernde Umstände zuzubilligen, auch die Untersuchungshaft bei einer Verurteilung voll anzurechnen. Der Angeklagte Böllert erhielt dann das letzte Wort, und man mußte sich wundern, wie scharfsinnig er seine Ausführungen, die er vom Blatte ablas, vorbereitet hatte. Zuletzt sprach er in freier Rede ebenso fließend, wie er vorher gelesen hätte. Er blieb dabei, daß er den Plan nur der Kuriosität wegen an sich genommen und an einen Verkauf gar nicht gedacht habe. Das Urteil. Der Gerichtshof hat cs für erwiesen erachtet, daß der Angeklagte Vollen den Plan gestohlen hat, mit dem vollen Bewußtsein, daß es sich um einen wich tigen, im Interesse der Reichssicherheit geheim zu haltenden Gegenstand handelte. Er hatte auch die Absicht, den Plan in der Weise für sich zu verwerten, da i er ihn gegen Entgelt an eine fremde Macht weiter gab. Es würde ein Verbrechen gegen den Paragraphen ll Les Spionagegcsetzes vorliegen, wenn nicht Umstände einträten, die außerhalb des Willens des Angeklagten lagen und cs ermöglichten, daß der gestohlene Plan wieder in Len Besitz des Eigentümers tam. Es kann nicht geleugnet werden, daß Böllert ein moralisch minderwertiger Mensch ist, aber dagegen steht auch seine große JntelUgen', und die ganz besondere Gefährlichkeit seines Unternehmens. Mildernde Umstände konnten ihm daher zugute kommen Das schon mitgeteilte Urteil lautete auf 4 Jahre Zuchthausstrafe, 5 Jahre Ehrenrechtsverlust und Zulässi-ikeit der Stellung Les Angeklagten unter Polizeiaufsicht, fünf Monate von der Strafe gelten als durch die Untersuchungshaft verbüßt. Als Böllert sein Urteil hörte, warf er die Arme in die Luft, schrie: „Ich bin unschuldig! Ihr habt mich vernichtet!" Er sprang dann über die Barriere der Anklagebank, über die Tische des Verteidigers und des Reichsanwalts gegen ein Fenster und machte Miene, sich durch die Scheiben zu stürzen. Einen Moment war alles starr, dann eilten die Diener hinzu, packten den sich wie rasend gebärdenden Menschen und überwältigten ihn endlich. Dann ließen die Kräfte Böllerts nach, er fiel zu Boden und blieb röchelnd und bewegungslos liegen. Der Zu schauerraum mußte vom Publikum verlassen werden, Böllert wurde in den unten im Hofe wartenden Ge- flmgenwagen getragen und sortgebracht. Serlchtslsrll. Reichsgericht. rr. Leipzig, 9. Mqz. Wegen versuchten Totschlag« hat das Land gericht Magdeburg den Schüler Koch zu vier Pahren Gefängnis verurteilt. Der Angeklagte ist im Jahre 1895 geboren: er besuchte das Realgymnasium in Magdeburg und war wegen seiner Nachlässigkeit, Gleichgültigkeit und Unauf merksamkeit von jeher nicht die Freude seiner Lehrer. Trotz seiner Trägheit und mangelhaften Leistungen, deretwegen er bereits in den untersten Klassen sitzengeblieben war, zeigte er eine große lLmpsindlichkeit gegen gerechten Tadel und Jäh zorn. In diesem Lichte zeigte sich K. auch in der Obertertia, wo er zwei Tage vor Schul schluß, am 28. Sept. 1911, mit einem Tadel ins Klassenbuch eingetragen wurde. Da er diesen Tadel hinterher heimlich ausradiert hatte, so stand ihm, wie ihm sein Klassenlehrer I. er öffnete, die Entfernung von der Schule bevor. Nachdem nun am 30. Sept, die Zcugnisverteikung stattaefunden und er u. a. auch im Betragen die Note „ungenügend" erhalten hatte, beschloß er, sich an seinem Klassenlehrer zu rächen. Zu einem Revolver, den er seinem Vater entwendet I-atte, taufte er sich Patronen. Sein Entschluß war indessen damals wohl noch nicht ganz reif; denn er ging am 2. und 3. Oktober in die Woh nung des Direktors, in der Hoffnung, diesen zu bewegen, von der Entfernung von der Schule Abstand zu nehmen. Da er aber den Direktor an beiden Tagen nicht antraf, begab er sich, in der Tasche den fünffach geladenen Revolver, in die Wohnung seines Klassenlehrers I. Der Lehrer batte kaum seinen Schüler aufacfvrdert, sich zu setzen, als er sah, wie dieser ihm einen Revolver cutgegeuhielt. Dem Lehrer, der sofort aufsprana, gelang es nicht, K. den Revolver zu entreißen. Mit den Worten: „ES hilft nichts, Herr Oberlehrer, Sie müssen ran", gab K. drei Schüsse ab, von denen zwei den Lehrer trafen. Erne weitere Kugel schoß K. sich in den Mund, um sich zu töten. Während die Vorunter suchung zunächst „versuchten Dkord" annebmen wollte, ist K. nur wegen versuchten Totschlags im Sinne der U 212 und 213 StGB, unter Zu billigung mildernder Umstände — geistige Min derwertigkeit und jugendliches Alter — nach 88 53 und 57 StGB, verurteilt worden. — Ge gen das Urteil hatte der Vater des sechzehn jährigen Angeklagten Revision eingelegt. In dieser wurde hauptsächlich bemängelt, daß aus dem Urteil nicht zu ersehen sei, ob dem LUr- geklagten tatsächlich mildernde Umstände -uge- oilligt worden iirw und somit 8 44 StGB. An wendung gefunden hau Denn die hohe Strafe spreche nicht dafür. Das Reichsgericht ver warf das Rechtsmittel als unbegründet. rr. Benutzung von Zeichenmustern. Wegen Der- gehens gegen das „Desetz gegen den unlauteren Wett bewerb" hatte sich vor dem Landgericht Plauen am 18. Dezomber v. I. der Musterzeichner Franz B. erneut zu verantworten, nachdem ein früheres gegen B. ebendort ergangenes Urteil in der Re visionsinstanz vam Reichsgericht aufgehoben worden war. In der erneuten Verhandlung hat das Gericht auf Einstellung des Verfahrens erkannt. B. war bis zur,! 2v. August 1910 der dem Musterzeichner I. in Elsterberg anqestellt. Während der Zeit seiner Tätigteit hat B. sich eine Kollektion von Spitzenmustern zügel egt, um diese später einmal für sich zu verwenden. Unter diesen gesammelten Zeichen mustern befanden sich auch drei, die sich B., wie ihn: in dem Eröffnungbeschluß zur Last gelegt worden war, widerrechtlich abgezeichnet unv für seine Zwecke weitergcgeben haben sollte. Hierdurch würde sich B. als Angestellter des I. diesem gegenüber eines Ge- zeimbruches im Sinne des 8 17 des genannten Ge- ctzes oder eines Modellverrates im Sinne des 8 18 chüldig gemacht haben. Das Gericht hat jedoch keines der Leiden Vergehen für vorliegend erachtet, da I. die drei hier in Frage stehenden Muster an drei Fabrikanten zur Fabrikation vergeben harte, noch ehe B. diese in 'seinem eigenen Interesse verwandte. Danach waren, wie das Urteil sagt, die Zeichenmuster für B. kein Geschäftsgeheimnis mehr. — Gegen dieses Urteil hatte I., der in dem Prozeß als Nebenkläger zugclassen war, Revision eingelegt. In dieser behauptete I.: Di« drei fraglichen Muster hüten in einer sogenannten „Irrganglinie mit Platzlicht" «ine Grundidee. Diese seien den Mustern durch die Frei gabe an die drei Fabrikanten nicht verloren gegan gen; ini Gegenteil, es hätte diese Idee jederzeit wei ter benutzt unv weiter ausgcsponnen werden können. Hierzu aber habe B. keinerlei Befugnis gehabt, und deshalb Hütte B. zum mindesten wegen Modellverrats verurteilt werden müssen. Der Reichsanwalt war jedoch derselben Ansicht wie der Dorderrichter, daß sich B. in keiner Weise schuldig gemacht habe. Er beanstandete das Urteil nur insofern, als das Land gericht auf Einstellung des Verfahrens erdannr hatte; er beantragte deshalb, das Urteil aufzuheben uns den Angellagten frei zusprechen. Das Reichs gericht aber schloß sich diesem Antrag nicht an, son dern bestätigte nur oas Urteil der Vorinstanz, indem es di« Revision des Nebenklägers als unbegründet verwarf. (4 V. 188/12.) zs. Bestandteile eines Grundstücks. Bestandteile einer Sache, die voneinander nicht getrennt werden können, ohne daß der eine oder der ander« zerstört oder in seinem Wesen verändert wird, sogenannte wesentliche Bestandteile, können nicht Ge genstand besonderer Rechte sein. Aus dieser gesetz lichen Vorschrift ergibt sich, daß jedes andere Eigen tumsrecht an einer Sache unterc-eht, die mit einer größeren Sache seinem Grundstück, einem Schiff) ver bunden wird. Der Eigcntumsvorbehalt wird ver nichtet, jede Eigcntumsübertragung bleibt wertlos. Hat jemand auf einem Grundstück Hypotheken, so kann er der Herausnahme wesentlicher Bestandteile 'aus dem Grundstücke solange widersprechen, bis seine Hypotheken gedeckt find. Die Hypothek umfaßt aber nicht nur wesentliche Bestandteile; ihr Recht erstreckt sich auch auf die Zubehörstücke. Die Zubehör eigenschaft ist der Eigenschaft der wesentlichen Be standteile eng verwandt. Unter Zubehör versteht das Gesetz solche Sachen, die dauernd mit der Hauptsache in einem entsprechenden räumlichen Verhältnisse sieben, um dem wirtschaftlichen Zwecke der Haupt sache zu dienen. Das Reichsgericht hat jetzt in einer Entscheidung gegen den Sylter Kreditverein und den Bürgermeister von Westerland die Zubehör eigenschaft einer Doppelschnellprcsse an einem Buch druckereigrundstück in Westerland bejaht. Der Pro zeß interessiert mit folgenden Einzelheiten: Der Sylter Kreditoerein und der Bürgernreister von Westerland hatten auf dem Hause des Buchdruckerei besitzers R. in der Strandstraßc in Westerland Hypo theken stehen. Als R. das Eigentumsrecht an der Schnellpresse der Firma N. L B. in Altona über tragen hatte und diese die Maschine wegschaffcn wollte, erhoben der Sylter Kredltvercin und der Bürgermeister Widerspruch gegen die Wegnahme. Die Firma N. L B. erhob Klag« auf Herausgabe, wurde aber in allen Instanzen damit abaewiesen. — Landgericht Flensburg und OLerlandesgericht Kiel nahmen an, daß die Schnellpresse Zubehör des Buchdruckereigrundstücks sei. Zn den Entschei- dungsgründcn führt das Oberlandcsgericht zunächst aus, daß die Maschine die Eigenschaft eines wesent lichen Bestandteils des Grund st ücks nicht habe. Hierbei komme in Betracht, daß die Maschine Katalogware sei, und daß sie auch mit dem Grundstück nicht festverbundcn sei, sondern infolge ihrer eigenen Schwere nur auf einem Beton fundament stehe. Nach der Judikatur Les Reichs gerichts sei eine Maschine nur dann als wesentlicher Bestandteil anzusehen, wenn sie und die Hauptsache so eingerichtet seien, daß sie eine Sache bilden. Dagegen bejaht das Oberlandesgericht die Zubehör eigenschaft. Tenn der Anbau zu dem Hause des R. sei als Druckerei eingerichtet worden. In ihn ist auch die betreffende Schnellpresse ausgenommen wor den, um zur Herstellung großer Plakate Ku dienen. Die Maschine steht auch unstreitig in einem dem Druckereibetriebe entsprechenden räumlichen Verbält- nisse. — Gegen da, Urteil des Oberlcmdesgerichts Kiel hatte die Klägerin Revision eingelegt und auszuführen versucht, daß das Haus des N. nicht dauernd als Druckerei eingerichtet sei. Das Reichs gericht hat die Revision zurückgewiesen und das Urteil des Oberlandesgerichts Kiel bestätigt. (Aktenzeichen: V. 512/11. —Urteil vom 8. Mat 1812.) Königliches Landgericht. -i-m. Leipzig, S. Mai. Betrag nad Urkundenfälschung.. Der aus Bremen stammende 25jährige Kellner Emil Swiderski hatte es verstanden, den Gastwirt D. über seine Der- mögensverhältnifse so zu täuschen, daß dieser ihm innerhalb weniger Monate über 900 -K borgte. Sw. war in Leipzig als Aushilfskellner tätig. Er kam in seiner freien Zeit wiederholt in die Dzche Gastwirt schaft und wurde bald näher mit D. bekannt. Im vorigen Herbst brauchte Sw. einen neuen Iackett- anzug. Das Geld dazu lieh er sich von dem Gastwirt D., dem er vorspieg«lt«. er müsse eine ibm wegen Körperverletzung in Leipzig auferlegte Geldstrafe von 75 .X zahlen. Würde die Strafe nicht bezahlt, so müsse er 14 Tage brummen. In Wirklichkeit war Sw. in Kastel aber wegen Körperverletzung zu zwei Wochen Gefängnis verurteilt worden. Bald darauf brauchte Sw. wiederum 60 ^l. Auch dies« Summe erhielt er anstandslos von D. geborgt. Es folgten dann noch weitere kleinere Darlehen, bi« Sw. eines Tage» gleich mehrer« hundert Mark haben wollte. Er erzählte dem D. bei dieser Gelegenheit, er habe LOOO .tt auf der Sparkasse in Fl«t-e liegen, die er geerbt habe. Diese» Geld werde er sich kommen lasten. Der Gastwirt trug, nachdem Sw. ihm einen Brief seines Vaters vorgelegt hatte, kein Bedenken, ihm auch noch dieses Geld zu geben. In dem Briefe hatte der Sohn nämlich einen Zusatz gemacht, woraus der Gastwirt entnehmen konnte, Laß der Vater nächstens nach Leipzig kommen und die ganzen Schulden seines Sohnes bezahlen werde. Als der Gastwirt schließlich mißtrauisch wurde und deshalb kein Geld mehr hergeben wollte, operierte Sw. mit Erfolg mit Briefen, die angeblich von seiner Mutter herstammen sollten. Sw. hatte di« Briese, in denen die Mutter schrieb, ihr Sohn besitze mehrere tausend Mark, auch werde sie dafür sorgen, daß alles bezahlt werde, aber selbst geschrieben. Als die Schuld schließ lich auf 930 R aufgelaufen war, verlangte D. energisch sein Geld zurück. Sw. stellte auch einen Schuldschein aus und versprach, jeden Monat eine be stimmte Summ« zurückzuzahlen. Da er aber sein Wort nicht hielt, erstattete der Gastwirt Anzeige gegen ihn. Wegen Betrugs und Urkundenfälschung verurteilte die IV. Strafkammer den Angeklagten unter Anrechnung von zwei Wochen der Unter suchungshaft zu sechs Monaten Gefängnis. Kaufmannsgericht. Leipzig, 8. Mai. ! Das Recht auf freie Zeit. Der Kaufmann K. hatte den Handlungsgehilfen N. ohne Kündigung entlassen, weil N. am zweiten Osterfeiertage nlch: ins Geschärt gekommen war. Nach dem eigenen Zugeständnis des Beklagten har N. überhaupt nicht frei gehabt, K. hat ihm auch den freien Doniierstast- nachmittag genommen, den N. bei dem Geschäfte vorgänger K.s hatte; so etwas gäbe es bei ihm nicht. Nun klagte N. gegen K. auf eine Entschädigung von 270 .<!, sciu Gxtzalt bis zum Ablauf der gesetz lichen Kündigungsfrist. Das Kauftnannsgericht war der Ansicht, daß kein genügender Grund zur fristlosen Entlastung vorgelegen habe. Der Beklagte wurde zur Zahlung des Gehalts und zur Ausstellung des Zeugnisses auf die Zeit bis zum Ende der Kündi gungsfrist verurteilt. Glnyrlrrnüt. ltzür den Inhalt der Ecmendnngen uirter oceser Rubrik übernimmt die Redaktion auper der prebgeistziicheir teinr Peraurwaklung.j Rellamewesen. Unter dieser Ueberschrift ergriff in einem Ein gesandt des Leipziger Tageblatts vom ö. Mai d. I. Professor Tr. Paul Schumann namens des Sächsischen HeimatschuYeS das Wort zur Frage der Streckenretlame. Er meint, die Rekiame-Zuleroj,e:lle.l leugneten die großen Werte des Naturgenusfes und hielten die Freude an der Landschaft für ästhetische Liebhaberei weltfremder Leute; er gibt daS Ent gegenkommen der Reklame-Interessenten für Gegenden bon großer Naturjchonheit zu, fordert aber die Entfernung der Reklame aus jeder Landschaft, auch aus der „grünen Wiese", weil sich der Naturmensch darüber ärgere. Wir kommen der Aufforderung von verschiedenster, interessierter wie nicht inter essierter Seite nach, demgegenüber in Kürze den heurigen Standpunkt oer Interessen einer maßvollen Außenretlame darzntun. Reklame ist grundsätzlich zu verbieten an Puul- . ten, die um ihrer Reize oder ihrer Dünkivübdigkoit-- willen von Vergnügnngsreisenden, Touristen usf. be sucht werden; zuzulafsen sind hier Reklamen nur, wenn sie sich auf Grund besonders passender Auf- machung angenehm in die Umgebung einstigen und so weder den augenblicklichen Eindruck noch die Er innerung stören. Häßliche verdorbene Außenrellame ist überall zu verbleien. Geschmackvolle Außen reklame ist zu dulden in Gegenden ohne besonderen lcindschaftlict-en Reiz. Inmitten unschöner Um gebung ist Reklame keinesfalls strenger zu ver urteilen als die Umgebuna selbst. Ter seine materiellen Interessen so verteidigende Geschäftsmann ist zwar nicht das Ideal jenes „Naturmenschen", er beneidet vielmehr diesen Natur» menscl-en um die glückliche Lage, seinem Idealismus ohne Widerstreit der Gefühle die Zügel schießen lassen zu können. Ihm selbst verbietet das der Ernst des modernen ErwcrbskampfeS. Deswegen hat er aber seine Heimat nicht weniger lieb und sehnt sich nicht weniger stark nach reinen» Naturgenuß und nach dem Reiz der frischen grünen Wiese. Nur sucht er unter Rücksichttrahme auf beachtenswerte materielle Gegenintcressen diesen Genuß nicht ge rade längs der Haupteisenoahnen und Staats- straßen, die der moderne Handel und Wandel eben einmal für sich und seine Bedürfnisse erobort hat, sondern in der weiten, wahrhaft unberührten Natur abseits der großen Adern des modernen Wirtschafts lebens. Gewiß ist da? Interesse des Reisenden verständlich, durch einen Blick aus dem Fenster je nach seiner individuellen Veranlagung die noch so einfache vor- übersaufcndc Gegend zu genießen, oder das Gefühl des Kunst, und Naturfreundes, in die monotonste Landschaft erquickende Raum-, Luft- und Lickst- Probleme zn zaubern, und dcc Wunsch des nervösen Städters, einmal fern von Gesctsiiften, nichts, rein gar nichts Störendes im Sinn, durch friedliche Aecker und Wiesen recht? und links der Bahn hin- zutränmen. Aber welcher Egoismus ist stärker und welcher berechtigter, der dieses gemütlich sich ans» ruhenden Reisenden oder der deZ Kaufmanns, der in der heutigen wilden Jagd nach Erwerb diesen Reisenden gelegentlich an feine Waren erinnern möchte? Unser Kaufmann arbeitet nicht nur für sich, sondern in hohem Maße für die Allgemeinheit. Er ist es, der durch Schaffung des Reichtums die Kultur fördert und so dein „Naturmenschen" erst die soliden Voraussetzungen für die Betätigung seines Idealismus und für den höheren Lebensgenuß schafft. Wo die Allgemeinheit ein Interesse hat an der Erhaltuna reiner landschaftlicher Schönheit selbst läng? des Pfad? von Eisen mit all seinem der Natur wesensfremden Drum und Tran, da verbannt man mit Recht Verunstaltungen irgendwelcher Art, also auch Verunstaltungen durch unschöne Reklame Jede weiterqehcnde Forderung aber ist tatsächlich „ästhetische Empfindelei". Verband der Reklame-Interessenten, E. B., Mannheim. vermiMes. Drahtlose Telegraphie in Indien. Sowohl die Engländer wie die Franzosen beävsichtigcn in ihren indischen Besitzungen di« drahtlose Telegraphie plan mäßig cinzusühren. Für Brittsch-Jndien ist zunächst beschlossen worden, vier Stationen «ir.zurichten, näm lich in Kalkutta, Allahabad, Delhi und Iukogh (bei Snnlaj. Mit dem Bau ist bereits begonnen wor den. Der Zwick ist teils ein kommerzieller, teils ein militärischer. Infolgedessen werden die Posten auch mit drei verschiedenen Wellenlängen zu arbeiten haben. Die kleine Wellenlänge von 3—«00 Metern soll zum Austausch von Nachrichten zwischen den großen Stationen und beweglichen Posten beispiels weise tm Felde dienen, die -wett« van SOO dis 1200 Metern sür den Austausch von Nachrichten mit Sta tionen zweiten Rariges, die in Abständen von etwa 200 Kilometern in Indien erreicht werden sollen, die letzte von 1209—2500 Metern endlich für den Ver kehr der großen Slationen miteinander. Di« An. last« in Jntogh erhält eine geringere Leistungsfähig, kett, weil der Platz in einem Gebiet liegt, wo noch niemals Aufstände ober Unruhen oorgekommen sind. Di« Stationen sollen noch in diesem Frühjabr zum Betrieb fertig sein. Die Franzosen Haven in Hinter indien bisher drei Statlonen für drahtlos« Tele graphie, nämlich in Hanoi, der Hauptstadt von Tong- king, in Kienan uns am Kap St. Jacques (Einfahrt nach Saigon). Jede dieser Stationen besitzt aber nur eine Reichweite von 350 Kilometern. Daher sollen nun drei weitere Posten von größerer Kraft geschaffen werden, einer wiederum in Hanoi, ein zweiter in Saigon selbst, der dritte in Huö, etwa Halbwegs zwischen den beiden Hauptstädten. Di« Reichweite der Station in Saigon soll auf 5000 Kilometer ge bracht werden, oamit eine Verbindung mit Indien und bis nach Afrika und weit in den stillen Ozean hinein hergestellt werden kann. Ein Preis für Elektrotechniker. In Lüttich besteht ein elektrotechnisches Institut, das noch George Montesioce benannt ist. Von demselben Stifter ist seiner eine Summe von 120 000 Mark hinterlassen worden, vle zur Verleihung eines Preises für die beste Originalarbeit über den wissenschaftlichen Fort schritt in der technischen Anwendung der Elektrizi tät in all ihren Zweigen bestimmt war. Ter Preis sollte alle drei Jahre verliehen werden, und zwar in der Höhe der dann ausgelaufenen Zinsen, zu 3 v. H. gerechnet. Infolgedessen erbält der Preis eine Höhe von 10 800 Mark. Zum erstenmal wurde er im vorigen Jahr vergeben und wird das nächste Mal demnach im Jahre 1914 fällig sein. Tie Ver- össentiichung der Bedingungen ist bereits geschehen, und wer Anwartschaft darauf zu haben glaubt, das hübsck>e Sümmchen zu gewinnen, muß die Arbeit, auf die er seine Bewerbung gründet, bis späte- stens 31. März 1014 an den Archivsekrctär dec Fondation George Montesiore nach Lüttich ein senden. J' Die größte Orgel Europas soll in der neuen Kathedrale der englischen Stadt Liverpool errichtet werden und ist bereits im Bau begriffen. Sie wird selbstverständlich in größter Vollständigkeit mit allen modernen Errungenschaften des Orgelbaues ausgc- siattet werden. Namentlich werden die Luftdruck- Verhältnisse ein. '. bisher noch nie erreichten Grad aufweisen. Für die Flötenpfeifen wird dieser Druck 10 Zoll, für dos Rührwerk 50 Zoll betragen. Der Erbauer der Orgel ist Henry Willis in London, dessen Vorfahren sich schon seit langem mit dem Orgelbau besch/ästigen. Sein Großvater hat unter anderem di« berühmte Orgel in der Gcorgskirche, der bevorznoten Traukirche de: Londoner Gesell schaft, geschaffen. Aunlttrslenüer. Theater. Ltädtische Theater. Neuen Theater »«langt hrut« Tonnobcnd Berdis Oper „Nigolctio" zur Aufführung. Morgen gcl>t „Rienzi" in Szene. — Tas Alt« Theater ist geschlossen. v'rlp-igcr Schauspielhaus. AIS glasiikcroorstcllung zu halben Preisen geht heute abend 7'^ Mir „Kabale und Rebe" «in Tzenc: Morgen ilvrmiitag 11V- Uarr veranstaltet Miuni»- (Ephrg-Kornfeld br« gewöhnlichen Preisen sDutzendkarten haben i^ültigkeili eine Euienberg-Matincc, in der sie verschiedenes auS de» Werken des TiüsterS »um Vortrag bringen wird. Abend» 7'2 Nur sowie am Montag komint der burleske Schwank „Tic goldene Rittcrzeit" zur Wiederholung. Neues kperctten-Theater. Heute findet die lehie Auffüb- rung vou „Der liebe Augustin" statt, worin sich die beiden Berliner Gä-w, 'Herren Ross und Ltralscr, von Leipzig ver abschiede» werden. Ara Lonning abends 714 Ubr gehr „Eva" in Szene, beseyt mit den Herren Grünwald, Elstorfs, (Maller, Holthaus, Klemm, sowie de« Damen Nöstner, Wiet und Munch. Ten Wcrksührcr Larousse wird Herr Bertram spielen. Am Mittwoch, den Ui. Mai, Erstausführung der Qperettennovitü« „Tat EcuinantMeichcn", bei Auwesenbeit des .goinpouistcn, Herrn Leuuo Lieruberg. Rattrnberg-Theeter. Heute Eistaussübrnng: „7tn der .'Zremdcnlegivu", Lkbauspiel in 4 Akten von v'co guugmauu. — Morgen: ,Tcr kritische Tag." VeiynUynniM. : Kristallpalaft-Tbeater. Die übermütige Burleske: „!22i uachis", die durch das V'cvnliardu-Haskcl-Eu>cml>lc »ur ,!»s< sühruug gelaugt, findet allabeudiich den stürmischsten Beistib. — gm Weinrestaurant konzertiert bis 2 Uhr »achrs eine erst, klassige gunstlerkaoellc. Tao Kristallpalast-Eass ist die ganze Nacht über gevssnct. : ^zoologischer Barten. Heute nachmitrag b »Ihr findet die ErSssniiugsvvrsteNung von R. HavewannS „Slaubtierschule" statt. Ter kühne Dompteur, der bereit« vor Jahren hier groben Beifall errang, führt unb seine Bastardldwen, Tiger und Leo parden vor und wird sicher auch diesmal allseitiges Interesse erwecken. Morgen mittag 12 Uhr wird das Tceldwenbaüin, das ini Pleifteuslustc eingerichtet werden ist, in Betrieb genom men. Tic ttvnzerte werden nachmittags und abends vou der M7cr Kapelle unter Meister Ailtsch» Le-tung anbgesührt. — Tic Ausgabe der neuen, bi« 1. MLrz 1M3 gültigen Dauer karten erlolat täglich im Bureau, Pfaffendorfcr Zirastc 20. : Restaurant Monarchcnbüge!. 20 Minuten hinter dem Bdlkerschlachldenkmal und nur 8 Minuten hinter Park Meus dorf liegt daß Restaurant Mouarchcnhügel, welches wieder in neue Hände übergegangen ist. Gerade am Z.nuiag, dem Borlage der Schlrifsteinlegung, ist das Etablissement Mouarchcnhügel als ein günstiger Auüflugsvunkt zu empfehlen. ZlLün und heimisch eingerichtet, vorzügliche neue Bewirtung, das alles ist geeignet, die Ansslllglcr iu grostcn Mengen hin- aitSzulockcn. rUrülttlftL Nachrichten. Israelitische Religionsgemeinde „ Selp,«,: rabbalgolicsdlcnst heute Sonnabend früh 8Z4 Uhr. Motette in »er T»,««isNrche. Sonnabend, den ll. Mai »S12, nachmittag» >-«r Uhr. Karl Hasse: 2 bhoralvorspiele: «. .Alles ist an Gottes Segen", b. .Freu dich sehr, 0 meine Seele." G. P. da Palestrina: .Sirut cervus drsiderai." Karl Hasse: 2 Ehoralvorspiele: ». „Tie güldnc Lonne", b. „Herr ,Zcsu Christ, dich zu uns wend'." Wilhelm Rust: .Kyrle" Texte für lü Ps. sind an den Kirchtllrrn zu haben. »«rchenmnllk t« »«, Rl^laMr»«. Sonntag Rogate. den 12. Mai 1SI2, vormittags >4l» Uhr. Gustav Schreck: .Dem Herrn will ich singen." An dlrsr» «»»»tage wird eine Kollekte sllr »le Leipziger Missl» s«s«»»»lt. «» r»««t«, Rogate »r,e»lg«>: <«. ThosUl: flrlih zstio Uhr Pastor v. von Clicgern, » Uhr Beichte bei demselben sowie bei den Pastoren Dr. Krömer und Hanitzsch, vorn,. Zh>2 Ubr Kindrrgoitctdirnst: Pastor vanihsch, nachm. » Uhr kirchliche Unterredung mit den kon- firmierten Löhnen: Pastor 0-nirsch. abends s Uhr Pastor Dr. Kromer, nach der Predigt Beichte und heil. Abendmahl: derselbe. — Montag, den l>. Mai, abrud, « Ubr kirchlich« Unterredung mit den konfirmierten Töchtern: Pastor v. von Erlegern, 's.» Uhr kirchliche Unterredung mir den koustr- mlerten Löhnen, »"selbe. — Sonnabend nach«. 2 Uhr lna« »er Motette): Betstunde. — Wochen««» sllr Taufen und Trauungen: Pastor 0. v. Lricgcrn, für vrerdigungen: Pasta« Hauitzsch.
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