Volltext Seite (XML)
2. Leu-ige. vonmag, 7. gprtl »sir. Lelpmer Lssevlan. Nr. >7S. los. I»lir,mis. SrUe s. politische Umschau. Neve Ms-nahmen veim Gmplang oorr Fremüen üurrtz ürn Aviler. Di* Mnysi» AnHelegenheir de. Obersten Doethat», der behaupvete, daß der Kaiser zu ihm über di« Be- festiMng des Pamrmakannls gesprochen habe, hat. wie der Korrespondenz „Heer und Politik" von mili tärischer Seite geschrieben wird, gezeigt, wie wenig sich manche Ausländer bei der Wiedergabe ihrer Unterredungen mit dem Kaiser der Tragweite ihrer Worte bemüht sind. Der Kaiser hatte schon vor kurzer Zeit, als seine Worte falsch oder mißdeutet roiedergvgoben worben sind, sich mit grohvm Unwillen darüber geäußert. Besonder« auffällig erscheint «der das Verhalten de, amerikanischen Obersten Goethals. da das De menti der ..Norddeutschen Allgemeinen Zeitung" nur auf persönliche Angabe des Kaisers erfolgt sein dürfte. Es ist leicht verständlich, wenn Ausländer nach einem Besuche bei dem Kaiser das Gewicht kaiserlicher Aeußevunqen zur Erreichung persönlicher Ziele oder zur Durchführung persönlicher Wünsche in di« Wagschale werfen möchten. Es war der Wunsch des Obersten Goethals von jeher, da» der Pa- nama.Kanal «ine sehr starke Befesti- gung erhalten sollte. Obe bst Goethals agitien da für in Amerika bereits seit zwei Jahren in Wort und Schrift. Trotzdom war die Entscheidung noch nicht sicher. Es ist vielleicht möglich, daß er dem Kaiser diese sein« Wünsche und AmsclMUwngcn über eine Befestigung des Panama-Kanals vorbei ragen har. Es ist aber ganz ausgeschlossen, da» der Kaiser dazu Stellung nahm, da er heraus vor sechs Jahren, als durch soanzöfisä)« Schauspieler angebliche poli- tische Aouheruwgen des Kaisers verbreitet wurden und viel Aufsehen erregten, erklärte, das; er mit fremden privaten Bewuchern kein Wort über politische Ding« spreche, da Mißverständnisse zwischen zwei Menschen sehr laicht möglich seien und in diesem Falle von großer Bedeutung und Ursachen zu poli- tischen Berstmumumgen werden könnten. Nachdem nun wiederum d--artige unliebsame Vorgänge allgemein politischer Natur sich an eine Unterredung, dve dor Kaiser einem Ausländer ge währte, angeschloffen haben, dürsten neu« Bestim mungen über den Empfang om Ausländern durch den Kaiser Platz greifen, um derartig« Vorgänge ein für allemal unmöglich zu machen. Eurem Ver nehmen nach hat der Kaiser bereits im vorigem Jahre sich mit ähnlichen Gedanken getragen, sie aber nicht zur Ausführung gebracht. ÜVenn auch politische Ver wicklungen durch solche falsche Wiedergaben von Ge sprächen nicht zu erwarten sind, so ist es doch nicht angängig, das; angebliche Kaiserivorte in phanta stischer Aufmachung verbreitet werden. Die UrdermsHuny üer Lanützsvrmy ües JeluitenyeletzLS. Eine Berliner Korrespondenz schreibt: Aus Anlatz der offiziösen Auslassung über di« Handhabung des Jesuitengesetzcs durch die bayrische Negierung sind Meinungsverschiedenheiten über die i Frage hervorgetretcn, welche Stelle in diesem Fall 1 oerfassung»mSßig zur Ueberwachung der Ausführung des G"stqes berufen ist. Hierbei mutz man sich zu- nach! darüber Nur werden, woran die Auslegung der layrischen Regierung anknüpft. Denn der 8 .1 des Jesuitengcsetzes bestimmt, daß di« zur Ausfüh rung und zur Sicherstellung des Vollzuges des Ge setzes erforderlichen Anordnungen vom Bundesrat er- lassen werden. Auf Grund dieser Vollmacht hat der Bundesrat in seinen Aussllhrungsb«stimmunq«n als Grundsatz amgestrllt, datz den Angehörigen de» Ordens der Gesellschaft Jesu die Ausübung der Orden Stätigkeit, insbesondere in Kirche und Schule, sowie die Abhaltung von Missionen nicht zu gestalten ist, weil der Orden vom Deutschen Reich ausgeschlossen ist. Es kommen nun tür die Frage, wer bet einer un- zutr«fsend«n Ausführung eines Gesetzes die Jnitia- tive zu ergreifen hat, zwei Bestimmungen der Der- fassung in Frage. Einmal hat der Bundesrat zu beschließen ii-er Mängel, welche bei der Ausführung der Necchsgefetze oder der von ihm zu ihrer Aus- fiihrung erlasiencn Verwaliungsvorschristen l-ervor» treten. Eine Verpflichtung zur lieber- wachung ist hierin jedoch nicht enthalten. Hier für kommt vielmehr die Bestimmung der Verfas sung in Frage über die Verantwortlichkeit des Reichskanzlers. Dem Kaiser steht di« Ueberwachung aller Reichsqesetze z«, und diese Macht vollkommenheit ist vom Reichskanzler als dem ver antwortlich-?!: Reichsminister auszuüben. Seine Pflicht zur Ueberwachung erstreckt sich dabei sowohl auf die Verwaltung de» Reichs wie auf die der Einzelstaatcn. Die Staatamin iscer d«r Bundesstaaten sind naturgemäß für die Ausführung der Reichs gesetze innerhalb ihres Staatsgebietes verantwort lich. Daneben besteht aber die veranlmortlicli« Auf- sicht d«s Reichskanzlers. Zur Ausübung der Ueber wachung bedient er sich des im einzelnen Falle zu- ständigen Reichsressorts. Und dieses ist für die Ausführung und Auslegung des Jesui tengesetzes das Reichsamt des Innern. Die offiziös angekündigte Prüfung der Handhabung des Gesetzes seitens der bayrischen Negierung dürste sich also in diesem Reicksrestort vollziehen. Falls sich bei einer solchen Prüfung Mängel in d«r Aus führung eines Gesetzes ergeben, so steht dem Reichs- j kanzler nicht das Recht zu, direkt den Einzelstaaten gegenüber einzugreisen. Er mutz vielmehr im Bun desrat einen Antrag stellen, über den dann gemäß der oben angeführten Vollmacht über Mängel bei der Ausführung van Reichsgesetzen zu beschließen ein« Abstimmung im Bundesrat stattfindet. Ein hieraus sich ergebender Bundesratsbeschlutz ist für alle Einzelregierungen maßgebend. Kulrvjlüung lür ü-n lauüwjrtlchüftttÄen Derwsimngs- unü GenollenlHaüLöjenlt. Eine wichtige Emveüevuwg wird vom Sommer semester 1912 ab der Lehrplan der König!. Landwirtschaftlichen Hochschule zu Berlin dadurch erfahren, datz dem Unterricht in Rechts- und Verwaltungstunde sowie im Genossen schaftswesen ein größerer Platz eingcräumt wirb. Wichtig« Gründe sprachen hierfür. Schon die Lei tung eines größeren landwirtschaftlichen Betriebes und noch mehr die Verwaltung großer Bsgütevungen gibt heute Veranlassung, in zahlreichen Angelegen heiten öffentlich-rechtlichen urch p r ir ot recht: sch. u Eharasters Entschluß zu fassen, so daß ohne ent sprechende Vorbildung aus Schritt und Tritt die Ge fahr droht, unzweckmäßige oder gar gesetzwidrig« smndlungen und Versäumnisse zu begehen. In oer- stärkten, Maße ist die» der Fall, wenn sich mit dem iui.dwlrtjchafrlichen Betriebe ein» oder mehrere der nocnvnigfachen, oft verantwortungsvollen Ehren ämter ovrfiwdeu, die in immer größerem Umfange als kaum vermeidbare Last an den Landwirt hevan- treten. Ganz besonders aber war der Umstand zu berücksichtigen, daß die määsti-g entfaltete berufliche Organisation der Landwirtschaft in steigendem Maße Beamt« bedarf, di« nicht nur «in« gute land- unrtschastliche Fachbildung erworben haben, sondern auch imstande sind, schwierigere volkswirtschaftliche Fragen zu bearbeiten und sich aast dem Gebcete des öffentlichen und bürgerlichen Rechts, soweit die Landwirtschaft interessiert ist, zurochtyufinden. In erster Reihe sind es die Landwirtschastskammcrn und di« Genossenfchaftsverbänlde, aber auch eine Reihe sonstiger Körperschaften, zuweilen auch Behörden des Staates und der Komimmalocrwaltung, di« nach solchen Kräften suchen. Auf der Grundlage eines landwirtschaftlichen Studiums von mindestens vier Semestern soll sich da her künftig «in besonderer Lehrgang ausbauen, Lcr zur V<rbereitung für den landwirtschaftlichen Ber- waltungs- und Genossen>scl)aftsdienst bestimmt ist: er umfaßt zwei Semester und wird durch ein« Prüfung abgeschlossen. Durch diese Einrichtung wird zugleich aus alle diejenigen Studierenden Rücksicht genom men, di« zioar nicht einem derartigen Verwaltungs dienst zustrsben, die aber mit der Aussicht rechnen, künftig als Leiter grober Betriebe, z. V. als Güter direktor, eines reicheren Maßes von Kenntnissen auf dem Gebiete des Rechts und Verwaltungswesens zu bedürfen, oder die sich für künftige ehrenamtlich« Pflichten vorbereiten wollen. Solchen Studierenden wird die Möglichkeit geboten, wenigstens einzelne für sie besonders wichtige Vorlesungen jenes Lehrganges zu hören. Um nach Möglichkeit den Anforderungen des Lebens zu entsprechen, sind für di« Vorlesungen und Hebungen des neuen Untcrrichtsplans zu großen! Teil Persönlichkeiten gewonnen worden, die als Be amte der Staats- und Gonoffenschcüstsverwalkung in der Praxis der von ihnen öcchandLltem Gebiete stehen. DeuMes Keich. Leipzig, 7. April. * Das Reichsgericht über Bahnpolizei. Wie der „Ins." mitgeteilt wird, hat das Reichsgericht vor kurzer Zeit eine Entscheidung getroffen, die für den gesaniten öffentlichen Verkehr von größter Bedeutung ist. Es herrscht allgemein die Auffassung, datz die Bahnpolizeibeamten und die mit bahnpolizeilichem Maßnahmen betrauten Eisenbahnbeamten nicht das Recht haben, zur Durchführung ihrer Anordnungen auch unmittelbaren Zwang anzumenden. Diefe Auf fassung ist nach der Entscheidung des Reichsgerichtes unzutreffend. Den Eisenbahnbeomten steht allen Reisenden gegenüber, selbst den Postbeamten, wenn sie sich zur Ausübung ihres Dienstes auf den Bahn höfen befinden, voliz«iliche Gewalt zu. Zur Aufrecht erhaltung der Ordnung können sie bei ihren Anord nungen auch körperlichen Zwang anwenden. * Kundgebung sür Bassermann. Auf Veranlas sung des Zitztauer Nationalliberalen Vereins hiel ten Donnerstag Vertreter der Nationo.Uiberalen Vereine der drei ersten sächsischen Netch»taa«wahl- kreise in Bautzen eine Besprechung ab über di« durch die Zerstralvorstandssitzuna geschaffene Lage innerhalb der Ncuionalliberalen Pactei. Herr Bank- direktor Dr. Weber-Lübau gab hierbei ein Bild über den Garcg der Verhandlung in jener Sitzung. Die l!':or den Nationailiberaken der sächsischen Oberlausttz herrschende Meinung kam zum Ausdruck durch folgende einstimmig angenommen« Erklä rung: „Die Vorstände der Narionallibrralen Ver eine der drei ersten sächsischen Reichstag-Wahlkreise lZittau, Löbau, Bautzen) spreä^u dem bewährten Führer der Notionallideralcn Partei des Deutschen Reiches, Herrn Neichstagsabgeordncten Basser, mann, ikr volles Vertrauen aus und er suchen ihn. die Führung d«c Partei unter allen Um- ständen zu behalten. Sie halten die Einigkeit der Partei und bas Zusammenhalten aller auf national liberalem Boden siebenden Organisationen für ein« politische Notwendigkeit und sprechen darum die Er wartung aus, daß der kommende Verir-tertag in Berlin der Po-i.-i dies: Geschlossenheit erhält." Außerdem wur v einstimmig ein Antrag aus Ein berufung einer Landesausschußsitzung im Laufe des April nach Dresden angenommen. * Reichskanzler und Jesuitengesetz. Wie die ..Braunsllnveiger Lanocszeitung" aus zuverlässiger Quelle erfahren haben will, hat der Reichs kanzler vor seiner Abreise nach Korfu über den dem Reichsjesuitengesetz zuwiderlauscnden bayerischen Ministerialerlatz das bayerische Staatsministerium um eine amtliche Erklärung für die Reichs regierung ersucht. O. Aojichtlicheo Mißverstehen. Die „Nordd. Allg. Ztg." schreibt in ihren Wochen rückblicken: „Die Be trachtungen über Verwilderung der öffent lichen Meinung haben sich in der letzten Zeit gehäuft. Von einem nationalliberalen Blatt ist über Pretzvcrwildcrung gegenüber den Parlamentariern geklagt worden, ein liberales Blatt, die „Weser zeitung" hat mit Bitterkeit von der Verwilderung der parlamentarischen Sitten geschrieben, ein rechts stehendes Blatt, die „Schlesische Zeitung" hat die all gemeinen Erscheinungen der Verwilderung auf publi zistischem Gebiete beleuchtet. Die Berechtigung dieser Klagen wird fast täglich neu erwiesen. So hat ein Teil der Presse unsere Aeußerungen zu einem „im authentischen Wortlaut noch nicht bekannten" bayri schen Erlaß zum tz 1 des Jesuitenpesetzes mit Erörterungen begleitet, deren persönliches Uebel- wo'.len durch keinerlei sachliche Ueberlegung gemäßigt war. Man hat es fertig gebracht, unseren Hinweis auf die Stelle, die verfassungsmäßig zur Ueber wachung der Ausführung der Reichsyesetze berufen ist, so auszulegen, als wolle sich der Reichskanzler hinter dem Kaiser verstecken. Von anderer Seit« hat man die Unterstellung nicht gescheut, als sei das Vorgehen der bayerischen Regierung in Sachen des Jesuiten- gesetzes zwischen Berlin und München längst abge kartet und als bandle es sich nur noch darum, der Oeffentlichkeit durch Pretznotizen Sand in di« Augen zu werfen. Alles irr allem eine Behandlung von politischen und verfassungsrechtlichen Dingen, die sich nur aus tendenziöser Voreingenommenheit erklären läßt." — Die Veröffentlichung der „Nordd. Allg. Ztg." in Sachen des Jesuitengesetzes schien uns für den Nichtooreingenommenen einen klaren Sinn zu baden. Wir haben sie dahin verstanden, daß die Träger der Ucberwachungspflicht, zu denen wir nicht nur den Kaiser, sondern auch den Reichskanzler als den für die Regierungshandlungen des Kaisers ver antwortlichen Mann rechnen, nicht daran denken, ihr 7/r -e/o/IL/eT-L voldeneßleüMv Softtone sitocksijlo ÜLsi'/iZK» vresäsu UM Vi»esäsu!S0L lnko!ge I^eu-^ukstellung üderrasckencl grosse, Luderst vorteiUmkte onck /cd» As»*« /oc»/e ^sc/> LeF-z««*-, moa>z-„ez- 6/ckozv/oL«^ <////- zv'of/cM-e-r ze^a/r/r! /§/ «rLc^/s/ie/r //> ^e/ke/r vo/'/«/7/,-7//«r «/'/?« S/c?/-/«/?//? »//«/? L7//s/7«/7 /ü//e ckec- vEom/v«/,«/? >>«/-- v/nZ ck«/-L«/-e em ^c/ke/- Few/ez- de/ §//7/'/c^kt/^ cker e/^e/?«/? ^e/v. §>/»Lk//'cde/r ^v/e/-- e^^evke/» ^^v/sA/^cz/se 7 un6 reitgemLaser 2immer-Linrfcfttungev, z^sletie 6eotLbar ?reis>verte8te dLr8teHen, 6»8 Keule bei etuer H^irklick geäiegeueu ^uskükruug ru scksttea »t. Duverbmälicke 8e3icktiguug im eigensten Ivtere88s vor Xauk einer Linricktun^ erbeten. ZWNlkl.lV oser