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Sonnadenü, 24. kedruar lSl2. celpriger Tsyedlrm. «> tlichen Rundschau" ein Fund be Sette 2. Nr. loi. los. Jatzrgans In den großen Industriezentren haben sämtliche Fabrikbesitzer ihren Arbeitern b^anntgegeden, daß sie genötigt sein würden, im Falle Les Ausbruches des Streikes sämtliche Arbeiter Lis auf weiteres zu entlassen und sie gegebenenfalls nur von einem Tag zum anderen beschäftigen könnten, ohne sich an eine Kündigungsfrist zu binden. Es wird angenommen, daß allein in Staf fordshire 109 000 Arbeiter bereits am ersten Streiktage entlassen werden müßte». In Leeds haben die Kohlenhändler den Fabrik besitzern mitgeteilt, daß sie von morgen ab keine Be stellungen auf Kohlen mehr annehmen können, außer auf Risiko der Besteller . . . Die Seidenspinnereien und übrigen industriellen Werke haben zurzeit nur einen ganz geringen Kohlenvorrat, da es ihnen nicht möglich ist, ihren Vorrat zu den gegenwärtigen hohen Preisen zu er gänzen. Infolgedessen würden sie bereits am ersten Streiktage ihren Betrieb «instellen müssen. Weiter wird gemeldet: London, 24 Febr. (Tel.) Die Preis« für Kohlen sind beträchtlich gestiegen. Bunkerkohlen stehen in Newcastle auf 18 Schilling, in Swansea auf 18 und 19 Schilling pro Tonne gegen 11 Schilling unter normalen Umständen. Der Lordmayor von London hat die Lordmayors und Mayors von England und Wales auf heute nachmittag zu einer Konferenz im Mansion-House geladen, um über die Lage zu beraten. In gewissen Kreisen ist di« Ueberzcngung verbreitet, daß es nur zu einem Streik in Wales, aber nicht zu einem allgemeinen Streik kommen werde. Mehrere Polizeigerichte in Wales haben nm Entsendung von Truppen ersucht, da im Zusammenhang mit dein Streik Unruhen befürchtet werden. ._ ...... Wicklung unangenehme Gerüche wie die von Tabaks- I rauch zu beseitigen oder wenigstens unmerklich zu machen imstande ist. Das Einatmen einer Luft, deren (be halt an Ozon sich nur durch einen kaum merklichen Geruch verrät, ist wenigstens nicht schädlich. Äon stärkeren Mischungen aber kann die Medizin nur insofern einen Nutzen erhalten, als die Anwendung auf eine äußerst kurze Zeit beschränkt wird. Gzvnmärcken. (A) Es ist jetzt wieder einmal viel von» Ozon die Rede. Nachdem vor etwa 30 Jahren dieses Gas vorübergehend durch die Behauptung, daß allein auf seine Gegenwart in der Luft deren erfrischende und gesunde Beschaffenheit zurückzusühren sei, volks- uimlrch geworden war, geriet das Ozon wieder ziem lich in Bergessenheit. Neuerdings wird ihm aber uns fast unbeschränkte Verwendungsmöglichkeit im Dienste der Technik, der Medizin und der Gesundheits- iflege zugeschrieben. Der alte Glaube ist wieder auf- e.elebt, und mancher wähnt durch einen Apparat zur Erzeugung von Ozon die Luft in seiner Wohnung erheblich und dauernd verbessern zu können. Es scheint nun aber, daß diese Bestrebungen wieder in eine Uebertreibung verfallen sind, und es melden sich Stimmen, die dagegen auftreten und sich sogar ur der Behauptung versteigen, daß die Schätzung des Ozons in gesundheitlicher Hinsicht durchaus auf einem Irrtum beruhe. Daß dieses Gas, das sich chemisch als ein verdichteter Sauerstoff darstellt, eine keimtötende Kraft besitzt, ist .llerdings zr eifellos, aber nach den Tausenden von lntersuchungen ist selbst der stärkste Ozonaehalt, der :n der Luft vorkommt, zu einer solchen Wirkung in einem erheblichen Grade ungenügend. Das Märchen von dem Verschwinden einer Epidemie durch zu- ällige Anreicherung der Lust mit Ozon muß endlich lufgegeben werden. Im Gegenteil hat sich der Mensch glücklich zu schützen, daß nicht mehr Ozon in der Lust enthalten ist, weil das Gas ihm sonst ge- geradezu schädlich werden könnte. Schon kleine Mengen von Ozon üben eine Reizwirkung auf die Atmungswege des Menschen aus. Früher hat man, soweit sich diese Tatsache bereits der Kenntnis ausgedrängt hatte, den Grund nicht im Ozon selbst gesucht, sondern in seiner Verunreinigung mit Sauer- Nofsverblndungen des Stickstoffs. Erst vor kurzer Zelt ist es gelungen, das Ozon in einer absoluten Reinheit herzustellen, und dadurch wurde die Mög lichkeit und Veranlassung geboten, die früheren For schungen auf sicherer Grundlage nachzuprüfen. Dieser Aufgabe haben sich Professor Leonard Hill und Dr. Martin Flack unterzogen. Sie haben fest gestellt, daß gerade dies vollkommen reine Ozon eine äußerst gefährliche Sache für den Menschen rst. Ein bedenklicher Einfluß auf die Atmungsorgane zeigt sich bereits bei einer Mischung von nur einem Teil Ozon auf eine Million Teile Luft. Wird sie aber auf das Fünfzehn- bis Zwanzigfache gesteigert, so wird die Einwirkung bei einer Dauer von zwei Stunden für den Menschen schlechthin lebensgefährlich. Da» Ozon tötet freilich die Bazillen, mit ihnen zu- gleich aber auch die Gewebe, auf denen diese vor kommen. und damit kann dem Menschen nicht gedient sein. Wird aber die schädliche Wirkung durch weniger starte Anwendung vermieden, jo tritt auch der er wartete Nutzen nicht ein. Die einzige Möglichkeit eines nützlichen Gebrauch» scheint darin zu liegen, daß eine schwache Ozonent« der freisinnigen Partei — ost Anlaß der gegen ihn ergriffenen Maßnahmen gewesen sei, und daß di« politischen Kümpfe ihn stark erbittert hätten. Auch dieses Urteil hat Becker mit dem Rechtsmittel der Revision angefochten. Den Vorsitz rn der Verhandlung führt Senats- Präsident v. Pelargu», der Angeklagte Becker ist persönlich anwesend, die Anklage vertritt Reichs anwalt Dr. Dietz. Zunächst wurde da» Referat erstattet über die Entwicklungsgeschichte der Ange- legenbeit, die hinlänglich bekannt sein dürste Die Verlesung der einzelnen Schriftstücke, eines Teil» der Eingaben und Beschwerden des Angeklagten, nahm anderthalb Stunden in Anspruch. Es finden sich darunter Eingaben an den Regierungspräsidenten in Stettin, an den Minister des Innern und an den Handelsminister, in denen Becker den Landrat v. Maltzahn in einer ganz unge wöhnlich scharfen Weise angreift, des Amts mißbrauchs beschuldigt und dre Richter in dem Verwaltungsverfahren, in dem er seiner Stellung als Gutsvorsteher enthoben wurde, ebenfalls schwer beleidigt. Das Urteil sei nur gefällt, um ihn als liberalen Mann zu diskreditieren und in seinem Ansehen zu schädigen; durch ihre reaktionäre Ge sinnung hätten die Richter sich bestechen lasten und sich einer Rechtsbeugung schuldig gemacht. Das Urteil im Verwaltungsverfahren ist von Becker eine Majestätsbeleidigung und ein Pamphlet genannt worden. Das Landgericht ist zu der Ueberzeuaung gekommen, daß die Beleidigungen aus dem Para graphen 186 St.-G.-B. zu beurteilen gewesen seien. Becker habe sich in die Meinung verrannt, daß alle Maßnahmen der Verwaltungsbehörden gegen ihn Schikanen seien; er halte alle Maßnahmen für falsch, die nicht in feinem Sinne getroffen seien. In der Eingabe an den Minister des Innern hat Becker sich sogar gesagt, der Landrat von Maltzahn sei wert, körperlich gezüchtigt zu werden. Die Revision des Angeklagten stützt sich auf eine Reihe von formalen Rügen, u. a. daß eine Anzahl Beweisanträge, die Becker in der Straf kammerverhandlung stellte, um zu beweisen, daß er den Vorwurf, der Landrat von Maltzahn sei ein politischer Agent des agrarischen Demagogentums, nicht grundlos erhoben habe, vom Gericht ab gelehnt worden seien. Seme Beweisanträge hätten auch zur Klarlegung des ganzen Milieus und dazu dienen sollen, das berechtigte Interesse zu erklären, das er an seinem Vorgehen gehabt habe, um die gegen ihn gerichteten unmoralischen politischen Angriffe zu parieren. Weiter bemängelt Becker, daß sein Antrag, die Akten des Ministeriums des Innern zur Verlesung zu bringen, abgelehnt worden sei; ebenso hätten müssen die geforderten Artikel des „Grimmer Tageblatts" verlesen werden, die aus Grund der Privatakten des Landrats verfaßt seien und Schmähungen der frei sinnigen Partei enthielten. Eine weitere Rüge richtet sich dagegen, daß der Zeuge Dr. Benndorf nicht danach gefragt worden sei, ob Becker nicht als Schriftführer des freisinnigen Vereins die Pflicht gehabt habe, den Kampf für die wirtschaftlich Schwachen gegen die Großgrundbesitzer auszunebmen und zu führen. Der Verteidiger des Angeklagten Becker. Rechtsanwalt Dr. Berndt aus Stettin, begründete dann in längeren Darlegungen die formalen Rügen. Von wesentlicher Bedeutung mußte sein, darzulegen, in welcher Weise Landrat von Maltzahn gegen den An geklagten Becker in dem politischen Kampfe vorae- gangen sei, ebenso, wie wert Becker recht gehabt habe, daß die Verhältnisse im Kreise Grimmen in mancher Beziehung im argen lägen, ganz abgesehen von seiner subjektiven Ueberzeuaung, und daß es erforderlich für Becker gewesen sei, in der ganz außerordentlichen Art und Weise gegen den Landrat vorzugehen, um *i«L Lästerung Der Verhältnisse herbeizusühren und selbst zu seinem Rechte zu kommen. Der Rechtsanwalt Dr. Berndt ging dann auf die gegen das Stettiner Urteil erhobenen materiellen Rügen ein. Er meinte, daß die einschlägigen Be stimmungen der Allgemeinen Landesverwaltuug und der Landgemeindeordnung für die östlichen Provinzen bei der Ernennung des Beamten des Üandrats- amts Hä wert verletzt worden seien. Die Ernen nung Häwerts zum Eutsvorsteher-Stellvertreter sei ungesetzlich gewesen, denn zunächst habe man noch einen Gutsvorsteher gehabt, also konnte Becker nicht gehalten werden, einen Stellvertreter zu er nennen, und dann war es durchaus nicht angängig, einen generellen Beschluß zu fasten, daß jeder von Becker ernannte Stellvertreter eo ipso ab zulehnen sei. Nach der Ansicht des Verteidigers ist dem Angeklagten auch der Schutz des Para graphen 193 zu Unrecht versagt worden; der Ver teidiger beantragte dann zum Schluß seine» Plädoyers die Zurückverweisung der Strafsache an da» Land gericht Stettin zur erneuten Verhandlung. Reichsanwalt Dr. Dietz ging die einzelnen formalen und materiellen Rügen der Reihe nach durch; einzelne Rügen, wie die, daß Häwert unrecht mäßig Gulsvorsteherstellvertreter geworden sei, seien bezüglich der Feststellung der Beleidigungen vollkommen irrelevant und ohne Einfluß auf die Beurteilung, andere Rügen seien nicht zutreffend, allerdings sei der ange führte generelle Beschluß anzufechten gewesen, aber der bade mit der vorliegenden Sache nichts zu tun, denn Becker habe ja niemanden zum Stellvertreter ernannt. Bezüglich des dem Landrat und den Mitgliedern des Kreisausschuffes gemachten, sehr schweren Vor wurfs der Rechtsbeugung ist der Paragraph 186 voll- ständia einwandfrei in Anwendung gebracht worden, auch hier sei in dem Urteile keinerlei Rechtsirrtum zu finden. Der Reichsanwalt kam dann auf den Vorwurf, der Landrat von Maltzahn sei ein politischer Agent des agrarischen Demagogentums und er habe sich die Einleitung des Disziplinarverfahrens gegen Becker als einen kleinen Soloscherz geleistet: das sind zu schwere Beleidigungen in ausgesprochenem Sinne des 8 185, Die Rechtswohltat des Paragraphen 193 sei hier dem Angeklagten mit Recht versagt worden, denn die Vorgänge lagen bereit» neun Jahre zurück. Reichsanwatt Dr. Dietz beantragte nach alledem, da er einen durchgreifenden Rechts irrtum weder in formaler noch in materieller Hinsicht in dem ganzen Urteil finden könne, wenn auch einzelne kleine Umstände möglicherweise b«. mängelt werden könnten, die Verwerfung des vom Angeklagten Becker gegen das Urteil des Stettiner Landgerichts eingelegten Revision. (Das Urteil steht noch aus.) Da. wo die Natur nicht genügend gegeben, hat die Pflege und Kultur rrachgeholfen, ein Faktor, der der neuen Generation wieder zugute kommt. Ebenso wirk es für die künftige Generation in bezug auf deren Wuchs und Körperbau gar sehr von Vorteil sein, daß di« Mütter sich viel mit Sport, aber auch viel mit geistigen Dingen beschäftigt haben. Bulway erwartet von der kommenden Frau, daß st« im Durchschnitt Ra ff «Merkmale haben wird, di« wir heute nur verhältnismäßig selten bei Frauen aus dem Bürger stande finden, di« mefftens nur in der Aristokratie vorhanden sind. Zum Schluß ccker nach allen Betrach, tungen meint Bulwav: „Doch die Männer der Zukunft werden wGrschein- lich für Vie Schönheit der Frauen so wenig Verstand, nis haben, wi« die heutig« Generation für die Rehe der heutigen Frau. Sie werden sich auch wieder in die nichtssagenden Gesichter vergangener Zeiten ver- tiefen und ausrufen: „Ach, waren di« Frauen von früher aber schön. Und die Schönheit steht doch gerade neben ihnen." So sagt Bulway. Der Doppeltzut. h. Die englischen Modeerfinder setzen ihren Stolz darein, nicht nur «legante, sondern auch praktisch« Sachen ihrem Publikum darzubieten. So haben Lon doner Modefirmen vor einiger Zeit di« Gesellschafts toilette gebracht, die gewendet als Straßenkleid ge tragen werden kann. Wie aus der Raupe sich der schöne Schmetterling entwickelt, so verwandelt sich di« Besitzerin eines solchen „En-tout-oas" aus der Trägerin «rnes einfach-knappen Promenadenkostüms in ein« Dame in großer Toilette. Der Erfolg mit diesem Versuch hat nun die Erfindung des Doppel- huteszur Folge gehabt, der in der englischen Mode- wett gegenwärtig Aufsehen «rregt. Bei! der Kost spieligkeit de: modernen Hüte ist es aber auch wirk lich die «benso einfache wie kluge Lösung eines schwie rigen Problems, daß die Käuferin eines solchen Dop- pelhutes — zwei elegant« Hüte erwirbt. Di« Hüte sind au, weichem Seivensttoh gemacht; di« äußer« und di« innere Seite weisen verschiedene Färbungen auf. Das außerordentlich weiche Stroh läßt sich fal ten, biegen und wenden, ohne daß es bricht, und so genügt eine Handbewegung, um den weißen Stroh- Hut umzuwcnlxn und nun einen roten «ufzusetzen. Der Rand wird avfgeklappt und bietet einen pikan ten farbigen Kontrast zu dem Kopf. Die Garnierung besteht aus einer großen Schnalle oder Schleife, die am äußersten End« de» Randes angebracht ist, und beim Ilmdrehen wieder an dieselbe Stell« kommt. Die Hüte sind in Farbe und Form höchst geschmack- voll zusammangestellt und können durch di« beiden verschiedenen Farbennuancierungen, die sie aufwei- sen, zu zwei vc^lck»i»denen Toiletten in Harmonie ge bracht werden. > z. ver Prozeß gegen üen Rittergutsvektzer Becker vor üem Reichsgericht. . Leipzig, 21. Februar. Der Beleidigungsprozeß gegen Len Ritregutsbesitzer Becker beschäftigte heute zum zweiten Male den höchsten Gerichts hof, um 9 llhr begann die Verhairdlung vor dem dritten Strafsenat des Reichs gerichts. Der Angeklagte Artur Becker hatte im Fahre 1897 Las Rittergut Bartmannshaaen im Kreise Grimmen käuflich ermorden. Im Jahre 1900 wurde in diesem Kreise der Freiherr v. Maltzahn Landrat, gegen Len sich in der Hauptsache die An griffe Beckers richteten, die zu seiner Verurteilung wegen Beleidigung geführt haben. Becker hat in einer Anzahl von Anzeig«» und Eingaben an die Staatsanwaltschaft und an die vorgesetzten Behörden des Landrats bis zum Ministerium des Innern hinauf dem Freiherr» v. Mattzahn in bezug auf seine Amtsführung schwere Vorwürfe gemacht und auch den Kreisausschuß in seine Angriff« mit einbezogen. Im Dezember 1910 hatte sich das Landgericht Greifswald mit der Beleidigungsklage gegen Becker im Offizial verfahren zu beschäftigen, der Staatsanwalt bean tragte gegen den Angeklagten eine Gefängnisstrafe von neun Monaten, die Strafkammer ging aber über diesen Antrag hinaus und verurteilt« Becker zu einem Jahre Gefängnisstrafe. Gegen dieses Urteil legte Becker Revision ein. Las Reichsgericht gab derselben statt und verwies am 3. Juli vorigen IGrep. L-L -ache zur nochmaligen Verhandlung zuruck, und zwar an das Landgericht Stettin. Dort dauerte der Prozeß vier Tage, vom 17. bis 20. Oktober, das '.lrt«il lautete, während der Staatsanwalt fünf Monate Gefängnisstrafe beantragt hatte, auf drei Monate, und zwar wegen Beleidigung in drei Fällen, in den Leiden anderen Fällen erfolgte Freisprechung des Angeklagten. Als strafschärfend kam in Betracht, daß Becker seine beleidigenden Behauptungen nicht etwa in der Hitze des Wahlkampfes gemacht hat, son dern wohlüberlegt erst nach 8 Jahren, mildernd wurde !>erücksichtigt, daß er in der Erregung darüber gehandelt hat, daß fein« politische Richtung — er war Mitglied SSchfMer Gemelnüetsg. II. " Leipzig, 24. Februar. Oberbürgermeister Dr. Dittrich eröffnet die Ver sammlung pünktlich umSUHr und erteilt dem zumRech- nungsprüfer gewählten Bürgermeister Dr. Seetzen- Wurzen das Wort. Dieser hat in Gemeinschaft mit dem Stadtverordneten Unzack-Dresden die Kaste geprüft und in Ordnung befunden. Es wird Decharge beantragt und einstimmig erteilt. Zum ersten Punkt: Beratungen über den Entwurf eines Ge meindesteuergesetzes referiert zunächst Stadtrat Dr. Pallmann-Leipzig, der aussührt, daß die Regelung des Steuerwesens der Gemeinden bereits 1899 in der Zweiten Kammer des Landtages als unabweislich notwendig bezeichnet worden. Mit dem Dekret 29 von 1904 wurde dann eine Eemeindesteuervorlage, durch das die Grundsätze für die Neuregelung des Demeindestcuerwesens ge schaffen werden sollten. Der Redner besprach diesen Ent wurf sowie dann den durch das Dekret vom 3O.Nooember 1911 vorgelegten neuen Entwurf, den er als eine geeignete Grundlage für ein Eemeindesteuergesetz bezeichnete. Das Abhängigkeitsverhältnis, das der der Erhebung der Steuern zwischen den bürgerlichen Gemeinden, den Kirchengemeinden und den Schul gemeinden bestehen soll, würde in der Praxis zu Schwieri^eiten führen und wäre deshalb zu be seitigen. Die Ausführungsbestimmungen, die zugleich auch Normalentwürse der Steuerordnungen zu ent halte« hätten, müßten vor ihren endgültigen Fest setzungen den Gemeinden zur Aussprache vorgelegt werden. Es müßte eine getrennte Erhebung der Abgaben für die bürgerlichen Gemeinden und für die Schulgemeinden zugelassen, dürften aber nicht »wingend oorgeschrieben werden. Auch müßten alle Vorschriften, die einen Wettbewerb der bürgerlichen Gemeinden durch Begünstigung von Steuerpflichtigen ermöglichen, auch soweit die Ausländer in Frage kommen, beseitigt werden. Dem Staatsfiskus durften außer den bisher bestehenden Bestreiungen neue und weltergehende Befreiungen nicht zugestanden werden. Des weiteren besprach der Redner die Strafbestim mungen des Gesetzes. Der zweite Referent Bürgermeister Dr. Krüger-Kirchberg besprach die Bindung der Gemeindeeinkommensteurr und die Einführung obligatorischer Ersatzsteuern und betrachtet dieses Werk al» einen Fortschritt. Die Gemeinden hatten nach Ansicht der Regierung die Quellen in der Einkommensteuer gesucht. Die Ge meinden seien sicher ebenso an der Förderung de» Staatswohle» interessiert, wie die Staatsregierung, sie könnten aber einer Reform nur zustimmen, wenn diese ohne Störung sich vollziehen kann. Für die bürgerlichen Gemeinden bestehe kein Gesetz, das die Quellen der Steuern behandele im Gegensatz zu den Kirchen- und Schulgemeinden. Bisher habe für die Gemeinde keine Pflicht bestanden, nach besonderen Steuern zu suchen, sie hätten gesucht, ihr Steuersystem allen Grundsätzen ausgleichender Gerechtigkeit anzu paffen. Der Vorwurf, die Gemeinden hätten bisher Sonderstcuerpolitik betrieben, sei nicht stichhaltig. Die Verhältnisse lägen in jeder Gemeinde anders und seien nicht zu verallgemeinern. Im übrigen hätten ja auch die Gemeinden, wie auch der Staat, erfahren muffen, wie schwer es ist, neue Steuern einzuführen. Die Reform will die Gemeinden zwingen, Grundsteuern und Besitz wechselabgaben einzuführen, aber die gesetzlichen Bin dungen seien erheblich. Mit der Festsetzung eines Tarifs für die Einkommensteuer erkläre er sich ein- verstanden. Die Regierung verlasse mit dem Ent wurf den Boden ihres bisherigen Standpunktes. Mit dem Zwang der Steuersuche für die Gemeinden, wie ihn der Entwurf vorsehe, würde in die Gemeinden nur Streit und Unzufriedenheit getragen werden. Redner besprach die einzelnen Bestimmungen des Entwurfes und faßte seine Ausführungen in folgenden Leitsätze» zusammen. 1. Die Beschränkung der Erhebung kommunaler Einkommensteuern wie Vie Einführung obligatorischer Ersatzsteuern ist so zu regeln, daß die Gemeinde autonomie und die Fortentwicklung der Gemeinde aufgaben möglichst wenig eingeengt werden. 2. Die Bestimmung der Höhe der jährlich auszu schreibenden Steuern in der gesetzlichen Bindung möchte der bürgerlichen Gemeinde allein, nicht drei verschiedenen Gemeinden überlassen werden. 3. Die obligatorische Besttzwechsrlabgabe ist zu billigen; ihre obligatorische Erhebung nur für Kirchen- und Schulzwecke ist abzulehnen. 4. Die obligatorische Grundsteuer ist M billigen. Für die gebräuchlichsten Arten dieser Steuer sind Normalentwürse erwünscht. Der Grundsteuer ist der - Charakter einer möglichst gleichmäßigen und fest stehenden Abgabe zu erhalten. 5. Die Gemeindeeinkommensteuer ist nicht auf einen festen Prozentsatz des Gemeindsbedarfs zu beschränken (8 45 des Entwurfes). Zu ihrer Bindung genügt der gesetzliche Zwang zur Erhebung obli gatorischer Sondersteuern. Der dritte Referent Gemeindevorftand Kleinhempel-Wilka« führte aus, daß im allgemeinen der Wunsch nach einer Neuregelung der Gemeindesteuergesetzgebungen vorhanden sei. Eine Bindung nach dem 8 45, 46 sei für die Landgemeinden äußerst bedenklich. Der Redner Lhrte seine Bedenken ausführlich aus. Besonders tänden die Landgemeinden schlecht dabei fort. Sie eien zumeist auf die Einkommensteuer angewiesen, )ic Besitzwechselabgaben kommen nicht groß in Frage; und man sollte es auch vermeiden, die Ständig- Werbung zu erschweren, denn schließlich kämen ja nur solche Leute in Frage, die Grundbesitz haben müssen, wie die Kleinhandwerker usw. Des gleichen sei die Hundesteuer nicht dis- kutabel und auch mit der Lustbarkeitssteuer sei nicht viel zu machen, da die Verhältnisse auf dem Lande nicht dazu angetan seien, größere Erträge zu liefern. Die beweglichen Klagen der Gastwirte und Saal besitzer seien doch nicht ganz von der Hand zu weilen, wenn man sich auch in allen Punkten ihnen nicht anschließen könne. Die Biersteuer würde ja vom Reiche erhoben, und die Gemeinden erhielten ihren Anteil überwiesen. Die Ausführungen dieses Referenten gipfelten in folgenden Leitsätzen. 1. Die Verhältnisse in den Dörfern liegen außer- ordentlich verschieden. Bei den Jndustriedörsern kann der Bettag des vom Grundbesitz als Voraus- Linbeldttportrst öes SieinzettmenlHen 2 DerKonservator derMuseen vonMont-de-Maesan, Dubalen, hat in der Nähe von Dar in der Riviäre- Höhle, in der man Gegenstände aller Art aus dem Ende der paläolithischen Periode gefunden hat, eine Anzahl Tierknochen und Werkzeuge aus Kieselsteinen, Knochen und Elfenbein gesammelt, unter denen nach der „Wissenschaftlichen Rundschau" ein Fund be sonderes Interesse erweckt. Es ist die Darstellung eines menschlichen Gesicht», die auf dem Bruchstück eines Schenkelbeins eingeschnitten ist. Das Gesicht ist nur mit einfachen, flach eingeritzten Strichen en tace dargestellt, ein einfaches Oval, da» unten am Kinn sprtzer zuläust. Die Augen sind richtig unter einer ziemlich niedrigen Stirn einge zeichnet und werden durch zwei kleine Vierecke wiedergegeben, die eine kleine Vertiefung umschließen. Die Nase ist mit einer ziemlich langen braunen Linie, die augenscheinlich durch einen heißen Körper in den Knochen eingebrannt ist, dargestellt; die beiden Nasenflügel sind wenig deutlich; um sie zu erkennen, muß man das Licht unter einem bestimmten Winkel auf die Fläche fallen lassen. Der Mund ist groß, durch zwei tiefe, fast parallele Striche bezeichnet; das Kinn lang und spitz. Zwischen der Nase und dem Munde sieht man zwei Striche rechts und links, die vielleicht als Schnurrbart zu deuten wären. An der linken Seite treten sieben lange Striche aus der Umrißzeichnung des Gesichts hervor, in denen man wohl die Haare erblicken muß. Auch ein Obr ist deutlich zu erkennen. Da» Ganze erweckt den Eindruck eines sehr regelmäßigen Gesichts, von guten Verhältnissen, mit niedriger, tn *iter Stirn, erscheint doch aber zu allgemein und schematisch, al» daß man die Merkmale einer bestimmten Menschen rasse darin erkennen könnte. Jedenfalls läßt es sich wenig mit der prähistori schen Raffe, wie man sie nach den Schädelfunden rekonstruieren muß, in Einklang bringen. Es ist also kein individuelles Porträt, das bestimmte Züge wiedergibt. sondern es stellt einen allgemein menschlichen Typus dar. Dubalen ist aber über zeugt, daß e» es sich um «inen zeichnerischen Selbst porträtversuch eines prähistorischen Menschen handelt. werüen Sie /rauen schöner? ) Di« kommende Generation geht einer glücklichen Zeit «ntacaen. Zvenn cs Männer geben soll«, die mit I ver Schönheit der heutigen Frauen unzufrieden find, so können diese Nörgler damit getröstet werden, Latz die Zukunft in dieser Beziehung gar gewaltigen Wandel schaffen wird. Der bekannte englische Ärzt Harro Bulway hat sich nämlich in seinen letzten Forschungen auf das eindringlichste mit der Frage beschäftigt, ob die Frauen der Zukunft schöner öder garstiaer werden können, und er fft auf Grund wiffen- ichcrftncher Forschungen zu höchst erfreulichen Resul taten gekommen. Die Frau der Zukunft wird der Frau der Gegenwart an Reizen bedeutend überlegen sein, ebenso wie das Mädchen von heute für das Auge des kultivierten und schönheitsverständigen Mannes weit reizender ist, als das Mädchen von ehedem. Die rosige Lieblichkeit der Frau vergangener Jahrzehnte finden wir heute nur noch selten, das ist gewiß währ, da aber, wo sie vorhanden ist ist sie auch meistens gepaart mit Anmut und Geist. Das Antlitz der heutigen Frau unterscheidet sich aus das vorteil haftste von den Gesichtern der ehemaligen Schönen. Nur noch ganz selten finden wir, das Antlitz der Frau, deren Jntereffenkrei» sich auch nicht um Haares breite von der plattesten Alltäglichkeit «rhebt, dem man es anschaut, daß seine Trägerin die Schneiderin nicht verrät, die Putzmacherin nicht weiter empfiehlt, selbst wenn diese noch so sehr darum gebeten, daß rhr Dienstmädchen die wichtigste Rolle in ihrem Leben spielt, und daß fr« dem Manne nichts anderes zu bieten versteht, als Li« gröbeste Alltagskost in jeder Beziehung. Fast auf jedem Frauengesicht von heute findet man einen gewissen Seelenadet, der den Mann mehr an zieht, als dre größte Regelmäßigkeit der Linien, wenn sonst Las Gesicht kleinlich und ausdruckslos ist. Nicht selten sind wir sogar überrascht von der Kühnheit und d«r Intelligenz, die auf einer Frauenstirn thront, von der Größe, der Freiheit des Blickes, def noch an ziehender wird, weil er schön und lieblich ist. Und die Gestalt der Frau von heute ist «««en di« der Frau von «Hedem fast ideal zu nennen. Di« meisten Mäd chen haben eine gut gewachsene, gut gestreckte Gestalt, gestählt durch Sport und Spiel, behalten sie die schön« Ebenmäßigkeit der Figur noch lang« Zeit und darum ist heutzutage ein Mädchen von dreißig bis sünsund. dreißig Jahren das bogebrenswerteste Weib, während früher «ln Mädchen in diesem Alter bereit, verblüht, verblaßt, für die Männerwelt erledigt war. Hände und Füße der meisten Frauen sind schön, da wo die Natur versagt hat. sind sie wenigstens gepflegt, und gewähren dadurch dom Mann« einen angenehmen An. blick. Der Teint, die Gesichtshaut ist rosig und frisch, oft auch «in Produkt der Pflege und Körperkultur, ober darauf kommt es ja nicht an, die Hauptsache bleibt, daß er einen schönen und angenehmen Anblick gewahrt. Auch das Haar ist gut gepflegt und kleid sam aufs,:steckt. Die fart.chreitend« Körperkultur bedingt «in heran- wachsendes schönes Frauengeschlecht. Der Ausdruck des Gesichte» wird belebter, die Augen gNängenLer, nachsichtiger im Ausdruck und daher auch anmutiger.