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2. Srila-r. Sonntag, ir. Nonemvrr iSll Leipstger Tagedian Nr. SI4. los. Zatzkyang. polilizche Umschau. Sus Sem LäülMchen List. In den allgemeinen Erläuterungen zum Etaaishaushaltsetat für die Jahre 19l2 und ISIS wird milgeteilt, daß die Gesamtsummeder Einnahmen und Ausgaben gegenüber dem vorigen Etat um je 78 127 US gestiegen ist. Um den Reinüberschuß der Staatseisenbahnen zutreffend dar^ustellen, ist die Verzinsung und die Tilgung des in den Staatseisenbahnen angelegten Teils der Staatsschulden nicht mehr wie bisher in einer bloßen Erläuterung zum Abschlüsse des Ka pitels 16 (Staatseisenbohnens zum Ausdruck ge- bracht.sondern — nach dem Vorgänge des preußischen Eisenbahnetats — durch Einstellung des auf die Staatselsenbahnen entfallenden Anteils an der Ver zinsung und Tilgung der gesamten Staatsschulden als Ausgabe bei Kapitel 16 nachgewiesen worden. Selbstverständlich treten die bei diesem Kapitel in Ausgabe gestellten Beträge bei der Verzinsung und Tilgung der Staatsschulden als Einnahmen auf. Dadurch erhöhen sich im vorliegenden Etat die Sum men der Einnahmen und der Ausgaben des gesamten Etaatshanshaltsetats weiter um je 63 753 520 ttl, während die Gesamtsumme der Ueberschüsse und der Zuschüsse um den gleichen Betrag sinken. Die Gesamtsumme der Ueberschüsse und der Zuschüsse gegenüber dem vorigen Etat ist um je 23 916 217 gefallen. Diese Verminderung hat ihre Ursache darin, daß Beitrüge der Staatseisen- bahnen zur Verzinsung und zur Tilgung der Staats schulden in Höhe von zusammen 33 753 520 .lt als Ausgaben bei Kapitel 16 und als Einnahmen bei Kapitel 25 und 26 eingestellt worden sind. Wird von der Wirkung dieser formellen Acnderung der Etataufstellung abgesehen, so ergibt sich eine tatsäch liche Zunahme der Ueberschüsse und der Zuschüsse um je 9 837 303 Hieran sind mit Beträgen von min destens 100 000 beteiligt unter den Ueber- schüssen: Forsten infolge höherer Holzpreise 558 914 Etaatseisenbahnen infolge höherer Ein nahmen ans dem Personen-, Gepäck- und Güterver kehr 2 531 500 ^lt, Lotteriedarlehnskasic infolge Höhercinstellung der Zinsen von Ausleihungen 199 700 direkte Steuern infolge Höhereivstellung der Einkommensteuer 6 920 983 <K. Durch die plan mäßig fortschreitende Abrüstung des staatlichen Erz bergbaues bei Freiberg ermäßigt sich der Zuschuß bei diesem Kapitel um 234 550 Unter den Zuschüssen: zum Königl. Haus- fideikommiß gehörige Sammlungen für Kunst und Wissenschaft infolge Verstärkung der zur Vermehrung der Sammlungen zu verwendenden Mittel und ver mehrten Bauaufwandes sowie wegen Beschaffung eines Bauplatzes für Museumszwccke 524 332 ttl, Nauptstaatsarchiv infolge der Einstellung der ersten Rate des Bedarfs für den Neubau eines Dienst gebäudes nebst Zentralheizungsanlage 499 875 Land- und Amtsgerichte und Staatsanwaltschaften infolge Vermehrung des Personals, Steigerung des Gescbättsbedarss und vermehrten Aufwandes für Baulichkeiten und Grundstückserwerbungcn 839 303 <tt, Kreis- und Amtshauptmannschaften und Delegation Sayda, sowie Generalkommisston für Ablösungen und Gemcinhcitsteilungen 480 935 „st, Akademie der bil denden Künste zu Dresden infolge der Einstellung de» Restbedarfe» für die Errichtung von Un- terrichtogebäuden für die Ateliers für Bild hauerei und Tiermalerei 162 827 „st. Polizei direktion zu Dresden infolge Steigerung des persönlichen und sächlichen Bedarfes sowie Mindereinstellung der Einnahmen an Gebühren und Strafgeldern 167 205 „st, Landarmen- und Jürsorge- erzieyungswesen infolge größeren Bedarfes zur Unterstützung der Landarmen und zur Gewährung außerordentlicher Beihilfen an die FUrsorgeoerbände 100 000 ^st, Armenkrankenpslege und sonstige Aus gaben im Interesse der öffentlichen Wohlfahrt infolge Hühereinstellung der Unterstützungen an Wohltätig- keitsoereine und Einstellung eines außerordentlichen Beitrags an Krüppelfürsorgevereine 144 900 .4t, land- wirtschaftliche, gewerbliche und Handelsschulen, sowie allgemeine Ausgaben für Landwirtschaft und Ge werbe. insbesondere infolge Höhercinstellung der Beiträge zu den Unterhaltungskosten von Fachschulen und Einstellung des Bedarfes für «inen Neubau der Zeichenschule für Textilindustrie und der Spitzen klöppelmusterschule zu Schneeberg 367 440 .st. Landes pferdezucht infolge Uebernahme von Einstellungen für Pferdezucht ans Kapitel 60 und Einstellung des Bedarfes für Ankauf von Gelände und einen Stall bau beim Landstallamte zu Moritzburg 165 548 st, Wegebau-, Wcgeunterhaltungs- und Wasserbauunter stätzungen infolge neuer Einstellungen für Wasser karten und Stationierung der Flußläufe, für die Feststellung von Ufer- und Hochwasserlinlcn, sowie zu Vorarbeiten für wasserwirtschaftliche Unterneh mungen 142 500 .st, Landesanstalten, hauptsächlich in folge Einstellung höheren Bedarfs für Neu-. Unr und Erweiterungsbauten 1386 250 .st, Bergakademie zu Freiberg infolge Einstellung des Neubaues eines Gebäudes für Mineralogie und Geologie 251 340 .st, Straßen- und Wasserbnunerwaltung wegen Mehr einstellung für Unterhaltung der Strafen- und Baumpslanzungen und für Verbesserung und Neu bau von Straßen, besonders zur Herstellung von Kleinpflaster 597 640 .st. Universität Leipzig in folge vermehrten persönlichen und technischen Be- darfs, insbesondere aber wegen Mehreinstellung für Grundstückserwerbungen und Erweiterungsbauten 516 846 ^st. Technische Hochschule zu Dresden wegen Vermehrung der Lehrkräfte und Einstellung des Nestbedarses für den Neubau eines Gebäude« für die Ingenicurabtcilung und das wissenschastlich-vhoto- graphische Institut 688 839 .st. evangelische Kirchen infolge Höhercinstellung des Bedarfes für Pensionen 116 418 -4t, Gymnasien. Nealgnmnasicn. Oberreal- schulen. sowie höhere Mädchenbildungsanstalten in folge erhöhten Bedarfs für Pensionen sowie Bei- Hilfen an städtische Realgymnasien und Realschulen 117 284 .st, Seminare wegen Indienststellung der neuen Seminare Bischofswerda und Zwickau 188 774 Mark. Volksschulen wegen vermehrten Bedarfs an Beihilfen und Unterstützungen an die Schulgemein den und zu Pensionen 1 078 976 .st, Taubstummen anstalten infolge Einstellung der ersten Rate für den Ankauf eines Grundstücks und den Neubau eines Ge bäudes für die Taubstummenanstalt Leipzig 458 431 .st, finanzielles Verhältnis Sachsens zum Reiche infolge Zunahme der matrikularmäßigen Be völkerung 389 041 .st Pensionen infolge Zunahme des Bedarfs und der Verbesserung der Hinterlassenen- Versorgung 638 700 .st, Reservefonds zur Ausgleichung 399 733 .st. Beamte unü Wahlrecht. Aus Anlaß der Stichwahl in Düsseldorf ist in der Presse vielfach di« Frag« erörtert worden, ob der Diensteid die Beamten an der Wahl eines so zialdemokratischen Kandidaten Kindern müsse. Es ist dabei von den Befürwortern der abso luten Wahlfreiheit die Theorie ausgestellt, daß der Diensteid nicht dem Monarchen, sondern dem Staar, dessen Bevollmächtigter der Fürst sei, geleistet würde: uns obwohl der Eid sich dem Wortlaut nach aus den Monarchen beziehe, werd« er ihm nur in Vertrerung des Vaterlandes geschworen. Außerdem aber stchs das Wahlrecht nicht dem Beamten, sondern dem Staarsbürger zu, und da letzterer den Dienst eid nur als Beamter leiste, habe die Ausübung des Wahlrechts mit dem Dienst und dem Diensteide gar nichts zu tun. Zu dieser Frage nimmt jetzt das Organ des Verbandes Deutscher Beamten vereine, der mehr als 200 000 Staats- und Kommunal beamte als Mitglieder umfaßt, Stellung, und diese Ausführungen verdienen mit Rücksicht aus die bevor stehenden Reichstagswaolen Beachtung. Gegenüber der Auffassung, daß d«r Diensteid -em Monarchen nur in Stellvertretung des Vaterlandes geleistet würde, wird darauf hmgewicsen, Laß der Diensteid bei einem Thronwechsel von allen Beamten erneut abgelegt werden muß: und hieraus ergibt sich aller dings unzweifelhaft, daß der Eid nicht dem Reprä- sentant«n des Staates, sondern dem Monarchen persönlich geleistet wird. Diese Unterstel lung, der Beamte habe den Diensteid nur als Be amter und nicht als Staatsbürger geleistet, wird ai. eine Beleidigung der gesamten Beamtenschaft zu rückgewiesen. Denn das in dem Diensteid freiwillig abgegebene Gelübde könne niemals nur eine Eigen schaft des Beamten bilden. Die Ausführungen des amtlichen Organs kommen zu de», Ergebnis, daß den Beamten innerhalb der Grenzen, dis ihn seine bevorrechtigte Stellung auserlegt, volle Wahlfeiheit gewährt ist. Denn wenn der Ge setzgeber eine andere Absicht gehabt hätte, so würde er den Beamten, wie jedem Angehörigen des Heeres, die politische Betätigung durch Stimmabgabe verjagt haben. Bei der Ausübung des Wahlrec'--, müßte jedoch sesbstverständlich aus die Verpflichttiiigcn Rück- sicht genommen werden, die der Diensteid den Be amten auferlegt. Daß aber kein Beamter für eine Partei eine Stimme abgcben darf, für deren Ange hörige die Betonung republikanischer Gesinnung zur Pflicht gemacht ist, sei ahne weiteres selbstver ständlich. Deutsches Reich. Leipzig, 12. November. * Da« Kaiserpaar in Kiel. Am gestrigen Sonn abendmittag 12 Uhr wurden die hiesigen Marine rekruten im Exerzierhause der 1. Matrosendivisiou in Gegenwart des Kaisers und der Kaiserin, sowie der hier anwesenden Prinzen und Prinzessinnen vereidigt. Nach den Reden der beiden Stations pfarrer beider Bekenntnisse hielt der Kaiser e ne Ansprache an die Rekruten. Nach Schluß der Feier nahm Seine Majestät militärische Meldung n ent gegen und frühstückte daun in der Offiziers'pei e- anstatt bei den Offttierskocos der bei der Vereidigung beteiligt gewesenen Marineteile. * General der Infanterie Frhr. v. Gnyl, zuletzt Gouverneur von Köln, besonders bekanntgeworden durch seine Tätigkeit als Generalstabschef während der ostasiatischen Expedition, dem b«i Schluß de» diesjähri.qen Kaisermanöo«rs der Charakter «ine» Generals der Infanterie verliehen wurd«, bereift zur zeit zu Studienzwecken die Länd«r des südamerika- nischen Erdteils. Im vergangenen Jahr« hatte er zu gleichem Zwecke ein Reise durch die deutschen und englischen Kolonien Afrikas unternommen und seine Erlebnisse und Erfahrungen u. a. in einem längeren Dortrage niedergelegt, den er in d«r Abteilung Berlin der D«utichcn Kolonialgesellschaft hielt. * Für Frhrn. v. Danckelman», der gleichzeitig mit Herrn o. Lindeguist von seinem Amte zurückgetreten ist, ist mit der Führung der Geschäfte Haupt mann a. D. Maryuardscn betraut worden, der auch bei früheren Gelegenheiten schon die Vertretung de» Frhrn. v. Danckelmann übernommen hatte. ' Die Seelsorge in Here und Flotte. 2n der Zeit vom 1. Oktober 1910 bis zum 30. September 1 '11 sind unter die Mannschaften des preußischen Heeres und der zugehörigen Kontingente 5372 Bibeln, 11420 Neue Testamente, unter tue Mannschaften der Marine 2i-1 Bibeln uno 137 Neue Testamente, unter die Mann chasten der Schutztruppeu 39 Bibeln verteilt worden. Die Versorgung mit Heiligen Schriften zu ermäßigten Preiisn i alten rn lutherisch - deuticher Uebcrseijung übernommen: die preußftchc Hauprtubel- gesellschäit für die preußische Armee uno die zuge hörigen Kontingente, die Meck.enburgische Bibelgeiell- sb. aft lür das meckie »burgiiche Kontingent, die Lnileswig-Holsceinische Landesbibelgesclljchuft für die Marine und Schutz ruppe. In sremdiprachlichen tteberjetzun en tte erte die Britische und Ausländische Bibelgeiellschaft 56 Bibeln und 72 Neue Testamente. "Zahl der Tauglichen in Stadt und Land. Wie wir den „Annalen für soziale Politik und Gesetzgebung" entnehmen, beantwortet der Leiter des Statistischen Amtes der Stadt Schöneberg, Dr. Kuczynski, die Frage nach der Zahl der Tauglichen unter den Wehr pflichtigen in folgender Weije: Es wurden in den Jahren 1907 und 1908 für tauglich befunden in Berlin .11,4 bzw. 28.2 Prozent, in den Großstädten von einer halben Million Einwohnern und mehr 39,9 bzw. 44 Prozent, in Städten von 200 000 bis 500 000 50 bzw. 49.9 Prozent, in Städten von 100 000 bis 200 000 47,9 bzw. 48.2 Prozent, in solchen von 50 000 bis 100 000 51,8 bzw. 51,5 Prozent. In den Land gemeinden dagegen stellte sich dieser Satz auf 88,8 bzw. 84,5 Prozent. Er ist aber wesentlich höher al» in den Städten. Dadurch wird von neuem der Beweis erbracht, daß Las Land auch heute noch im allge meinen für das Heeresergänzungsgeschäft die er giebigste Quelle bildet, da es der körperlichen Ent wicklung der Jugend am günstigsten ist. * Abänderung der Einsuhrscheinordnung. Die „Norddeutsch« Allgemeine Zeitung" schreibt in Be stätigung unserer früheren Meldung: Durch Bun de s r a t s b « s ch l u ß ist d i« Einfuhrschein ordnung mit Wirkung vom 1. Dezember 1911 dahin geändert worden, daß die Einsuhrschcine nicht mehr für sechs Monat«, sondern nur noch für drei Monate Geltung haben und bei der Einfuhr von Kaffee und Petroleum nicht mehr verwendbar sind. Die neuen Bestim - mungcn finden auf diejenigen Einfuhrscheine, die nach den von den Zollstellen bestimmungsgemäß für die z w e i t e H ä l f re desNovembcr anzust:llen- dcn Nachweisungen zu erteilen sind, bereits An- Wendung. Dagegen bleiben die Verwertbarkeit. K. 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