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01-Frühausgabe Leipziger Tageblatt und Handelszeitung : 10.11.1911
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1911-11-10
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id84535308X-19111110018
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id84535308X-1911111001
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-84535308X-1911111001
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Leipziger Tageblatt und Handelszeitung
-
Jahr
1911
-
Monat
1911-11
- Tag 1911-11-10
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Monat
1911-11
-
Jahr
1911
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Freitag, 10. November 1911. Leipziger Tageblatt. Nr. 315. 103. Jabrgang. «onenstrom sich außerhalb der «rotzen politische» Strömungen der Neuen Welt befindet, wöhrend im Gegensatz dazu Aequatorialafrika dazu auserkoren ist. «in wichtiger Weg und «in Kreuzungspuntt der bedeutendsten Einflußsphären zu werden." vaudtn aibt dann einen Ueberdlick über die Aufteilung Zentrolafrikar und die Bedeutung der Berliner Konferenz und erörtert die Wichtigkeit der Kongo» kolonie für Frankreich. „Die Kolonie hat für Frankreich zwei unge heure Vorteile, die ganz ohnegleichen find. Zunächst gestattet sie, in vollem Matze und ohne Tribut zu zahlen, an dem grotzen Handel», und Lölkerwettbewerb teilzunehmen, der sich quer durch Aequatorialafrika entwickelt und organisiert. Di« zweit, Rolle besteht darin, datz st, einen normalen und weitgeöffneten Ausgang für unser gewaltige» afrikanische» Reich bietet. Würde st« aufhören, sich an den Kongo und an den Ubangi anzulehnen, so wäre sie in einer internationalen Sackgasse gefangen und von unseren gefährlichsten Rivalen beherrscht." Die Gebietsabtretung an Deutschland schränkt nun nach Daudins Ansicht diese beiden Hauptvorteile ein. »Zunächst entfernt sie uns von der grotzen afri kanischen Mittellinie, von der reichen Strömung zwischen den Meeren. Sie läht uns zwar Brazzaville mit einer Strecke des Kongoufers, die man auf 550 Kilometer schätzen kann: aber sie beschränkt uns auf einen ziemlich dürftigen Teil, während wir früher mit einem sehr umfangreichen Gebiet an der inter nationalen Arbeit teilnahmen. Die Abtretung schneidet auch den Zugang zum Kongo durch den Ubangi und durch das Sangha ab. Diese beiden Zu gänge machen aber in Wirklichkeit fast den ganzen Wert unserer Kolonie aus; sie sind ihre beiden inneren Adern, und wenn man sie unterbindet, nimmt man der Kolonie die Mittel der nötigen Entwick lung. Die zweite Sorge ist die, datz wir an Deutsch land einen Winkel abtreten, der in das Herz unserer Kolonie hineindringt und sie in zwei Teile schneidet. Keines der Stücke hat denselben Wert wie früher; das südliche ist nicht mehr al» ein vergrötzertes Gabun, das nördliche ist nur ein Annex der Gebiete vom Schari und vom Tschad. . . . Was uns bleibt, ist nur gleichsam eine Art Eintrittshalle, «in unge- heure», wüstenarttges, unfruchtbare» Vestibül, besten Zugänge von den Engländern an der Nilseite, von den Deutschen und Belgiern an der Kongoseite be setzt sind. Dieses Vestibül hat nur einen Ausgang durch Westafrila, d. h., da es viel größer ist als das Haus selbst, wird es nur die Ursache zu Ausgaben und Schwierigkeiten bilden, von denen man sich noch gar keine Vorstellung machen kann. Kurz gesagt: wir übernehmen die Aufsicht über diese trostlosen weiten Gebiete zum Nutzen unserer Nachbarn. Die Vorteile, die Deutschland aus der Gebietsabtretung ziehen wird, sind kurz folgende. Das bisher isolierte Kamerun erhält einen beträchtlichen Zu» wachs und wird zudem direkt mit der äqua. torialen Verkehrs st römung verbun- den. Nichts wird sich mehr entgegenstellen dem Traum Deutschlands, der darrn besteht, die üutzerste» Enden einer fortlaufenden Verbindungslinie von Sansibar zum Atlantischen Ozean in den Händen zu halten. Deutschland wird seinen Willen dem bel- Kijchen Kongo fühlen lassen und wird ihm für sein Interesse günstige Bedingungen aufzwingen. Binnen kurzem wird es den belgischen Kongo veran lassen, mit ihm in eine Verbindung zu treten, wo seine Stimme vorherrscht. So wird Acquatorial- cisriia deutsch werden." LäüMcher Lsnlstsz. Erste Kammer. (:) Dresden, 9. November. (Priv.-Tel.) Die Erste Kammer hielt heute vormittag !L12 Uhr ihre zweite öffentliche Präliminarsitzung ab, die nur von kurzer Dauer war. Die Mitglieder waren fämt- lich im Frack und Ordensfchmuck erschienen, und der Präsident Dr. Graf Vitzthum o. Eckftädt hatte Stern und Band des Hausordcns der Rautenkrone angelegt. Am M i n i st e r t i s ch e bemerkte man Staats minister Dr. v. Otto und in der Reihe der Mct- glieder den Prinzen Johann Georg. Präsident Dr. Graf Vitzthum beglückwünschte zunächst die Kammermitglieder Geh. Kirchenrat I). Pank-Leipzig und Kammerherrn Sahrer von Sahr-Dahlen anlätzlich ihrer 25jährigen parlamentarischen Tätigkeit. Die Plätze der beiden Herren waren mit Blumensträußen ge schmückt. Hierauf teilte der Präsident mit, datz der König soeben im Residenzjchlosse die feierliche Verpflichtung der beiden Präsidenten vorgenommen habe. Er bitte nunmehr die Kammermitglieder, ihm das bisher ge schenkte Vertrauen auch in der bevorstehenden Session entgegenznbringen. Dann begrüßte der Präsident die neu eingetretenen Mitglieder der Kammer Verlags buchhändler Drockhaus-Leipzig, Präsident a. D. o. K i r ch b a ch, General o. Kospoth, Ober hofprediger ODr. Dibelius, Wirk!. Geh. Rat Dr. Waentig und den Fürsten v. Schönburg- Waldeckdurg. Selten sei «ine so grotze Anzahl wichtiger und bekannter Persönlichkeiten in die Kammer «ingetreten, deren Namen und hervorragende soziale Stellung ihn veranlasse, sie besonders freudig als Mitglieder zu begrünen. Hierauf leisteten die sechs neuen Mitglieder den verfasiungsmätzigen Eid. Geh. Kirchenrat O. Pank schlug nunmehr vor. die Wahlen des Vizepräsidenten und der Sekretäre per Akklamation vorzunehmen, womit sich die Kammer einverstanden erklärte. Gewählt wurden zum 1. Vizepräsidenten Oberbürgermeister Geh. Rat Dr. Deutler, zum 1. Sekretär Oberbürgermeister Dr. Kaeublc r-Bautzen und zum 2. Sekretär Drafzur Lippe. Nächst« Sitzung (1. öffentliche Sitzung) Frei tag 11 Uhr. Tagesordnung: Re^'strande, Ver losung der Sitzplätze, Wahl der Deputationen. M Di« Zweite Kammer trat XU Uhr zu ihrer S. öffentlichen Präliminar sitzung zusammen. Auch hier war die Mehrzahl der Mitglieder im Frack und Ordensschmuck erschienen. Nur die Mitglieder der sozialdemokratischen Fraktion waren nicht feierlich gekleidet. Präsident Dr. Vogel teilt« gleichfalls mit, datz er soeben durch den König verpflichtet worden fei, woraus er di, Verpflichtung der neu- bzw. wieder gewählten Abgeordneten Barth, Möller-Schönefeld. Sammler und Dr. Zöphel oornahm. Die Mitglieder leisteten gleichfall, den verfasiungsmätzigen Eid und Handschlag. Räch st« Sitzung Freitag 10 Uhr. Tages ordnung: Wahl der Deputationen. * Au« Anlatz der feierlichen Eröffnung de» sächsischen Landtage« fand heute nachmittag 6 Uhr im Residenz- schloss, die üblich« Landtagstafel statt, an der die Mitglieder de» Königshauses, di« Herren Staatsminister, dir Direktorien beider Kammern und zahlreiche Mit. gl jeder derselben teilnahmen. Die sozial demokratische Fraktion hatte sich hier bei ausgeschlossen. Im Verlauf der Tafel erhob sich der König, um sein Glas aus das Wohl aller getreuen Stünde zu erheben, worauf der Präsi dent der Ersten Karniner Dr. Graf Vitzthum v. Eckstädt aus das Wohl des Königs und der Präsident der Zweiten Kammer Dr. Vogel auf das Wohl aller Mit glieder des königlichen Hauses tranken. Nach Schlutz der Tafel hielt der König Eercle ab, wobei zahlreiche Mitglieder beider Kammern durch Ansprachen aus gezeichnet wurden. Anträge beim lälMHrn Lrmülaye. Die konservative Fraktion des sächsischen Landtages hat folgende Anträge und Inter pellation eingcbrachr: Das verbot Les betäubungslosen Schlachtens (Schachtens) betr., Antrag Schmidt und Genossen. Die Kammer wolle beschließen, die Königl. Staats regierung zu ersuchen, eine Verordnung zu erlassen, datz auch in Zukunft Las Schlachten sämtlichen Viehes mit Ausnahme des Federviehes nur nach vorheriger Betäubung durch Kopfschlag (mit Bolzen- oder Schuhapparat) stattfinden darf. Ernsiihrung des angemessenen Preises betr., An trag S pietz, Diener und Gen. Die Kammer wolle beschlichen, die Königl. Staats regierung zu ersuchen, I. die Arbeiten und Lieferun gen für den Staat nur zu Preisen zu vergeben, deren Angemessenheit nach Gehör von Sachverstän digen unmittelbar vor der Vergebung festgcstellt worden ist: II- bei allen Ausschreibungen, insbe sondere 1) Sachverständige zu hören a. vor der Aus schreibung zu den Ausschreibungsunterlagen, i>. nach Eingang der Angebote und vor ihrer Oennung über den angemessenen Preis, c. bei der Ueberwachung und Abnahme der Lieferung. 2) Den Zuschlag dem Bewerber zu erteilen, der mit seiner Forderung dem festgcftcllten angemessenen Preise am nächsten kommt. Fürsorge für dir schulentlassene Jugend betr., An trag Mangler und Gen. Die Kammer wolle beschließen, die Königl. Staats regierung zu ersuchen, 1) in verstärktem Matze über die Jugendorganisationen zu wachen, damit diese nicht weiter zu Vorschulen der Sozialdemokratie sich auswachsen: 2) zu erwägen, in welcher Weise auf dem Wege der Landesgesetzgebung die vaterländische Erziehung der Fortbildungsschüler bester als bisher sichergcstellt werden könne. Ersatz eines Landeskinogesetze» betr., Antrag Wittig und Een. Die Kammer wolle beschließen, die Königl. Staats regierung zu ersuchen, vcm gegenwärtig tagenden Landtag ein Gesetz vorzulegen, durch das Bestimmun gen getroffen werden dahin, daß o. die Prüfung der Films für kinematographiiche Vorführungen für das ganze Land durch eine hierzu bestimmte Behörde erfolgt: b. die Films für Kindervorstellungen be sonders kenntlich zu machen sind, und zwar dergestalt, daß bei jedem einzelnen Film dem Beschauer sofort erkennbar wird, ob der Film für Kindervorstellungen geeignet ist oder nicht, und a. in Zukunft die Films nicht mehr unter Titeln angeoriesen werden dürfen, die geeignet sind, die Sinnlichkeit in besonderem Maße zu reizen. Zulassung der Gerichtsfchreiber zu Grundbnch- Seamien und Beurkundungen betr., Antrag Mang ler und Gen. Die Kammer wolle beschließen, die Königl. Staats regierung zu ersuchen, 1) der Ständeuersammlung einen Gesetzentwurf vorzulegen, der in Ansehung der im Gebiete des Königreichs Sachsen gelegenen Grundstücke bestimmt, a. daß für die Beurkundung des im ß 313 BGB. bezeichneten Vertrags, sowie für die nach 8 873, Abs. 2 DGB. zur Bindung der Be teiligten erforderliche Beurkundung der Erklärungen außer den Gerichten und Notaren auch die Gerichts schreiber zuständig sind: h. daß die Einigung der Parteien in den Fällen der KS 925. 1015 BGB auch vor den Gerichtsschreibern erklärt werden kann: 2) zu erwöaen. daß kür gewisse Fäll-' neben den Rich tern auch die Gerubtsschreiber zu Erundbuchbeamten bestellt werden können. Rücksichtnahme auf das kommende Lolksschulgesetz bei Schulbauten betr.. Antrag Schade und Gon. Die Kammer wolle bcfck»l'ekr"n. die Königl. Staats regierung zu ersuchen, in Rücksicht auf das in dieser Session vorruleaende Dolksichulgesetz. das insondcr- beit neue Bestimm«naen über die Höchstzahl der Schüler in einer Klasse bringen wird, die Bezirks-- schulinspektoren onzuweisen. Schul-Neu- und -Um- bauten, soweit diele noch nicht in Angriff genommen sind, bis zum Erlöste des neuen Schulgesetzes aus- zuseben. Unterstützung der durch Weo'all des Bergbaues aeschäd-oten Gemeinden betr., Antrag Schmidt- Mangler und Een. Die Kammer wolle beschließen, die Königl. Staats regierung zu erlmbon. daß denjenigen Gemeinden, bei denen die Befürchtung besteht, daß durch Be endigung des Frerberger Bergbaues im Fabre 1913 starke Abwand"runaon erfolgen, durch Gewährung von weiteren Darlehen Gelegenheit gegeben wird. Industrien anzusiedeln, um für die abgehenden Berg- leute und deren Familienangehörige eine Erwerb», quelle zu schassen. Schutz der Arbeitswillige» uud Bestimmungen »r Ausrrchterhaltung der Freiheit de» Gewerbebetriebe» betr., Antrag Böhme und Gen. Die Kammer wolle beschließen, die König!. Staats regierung zu ersuchen, im Bundesrat dafür einzu treten, datz baldmöglichst durch Reichsgesetz ein aus- giebiaer Schutz der Arbeitswillige» und der Freiheit des Gewerbebetriebes geschaffen werde. Ausbau de» sächsischen Eisenbahnnetze» betr., An trag Hofmann und Gen. Die Kammer wolle beschließen, die Königl. Staats regierung zu ersuchen, dem Ausbau de» sächsischen Eisenbahnnetze» erhöhte Aufmerksamkeit zuzuwenden, nicht nur vom Gesichtspunkte des rein internen Ver kehr», sondern auch von dem Gesichtspunkte der Er haltung eine» Durchgangsverkehrs und damit der Verhinderung der Umgehung Sachsen» durch andere Bahnen. Landermedizinalkollegium und Veterinärkommis- flau betr., Antrag Mangler und Gen. Di« Kammer wolle beschließen, die Königl. Staats regierung zu ersuche», die Verschmelzung de» bis herigen Landesmedizinalkollegiums und der bis herigen Beterinärkommission zu einem Landesgesund heitsamte nicht auf dem Wege der Vcrordttuug. son dern durch Gesetz vorzunehmen und zu dem Zweck der gegenwärtigen Etändeversammlung einen Gesetzent wurf vorzulegen. Vereinfachung der Staatsbetriebe betr., Antrag Böhme und Een. Die Kammer wolle beschließen, die Königl. Staats regierung zu ersuchen, unerwartet der von der Kom- Mission zur Vereinfachung des Geschäftsbetriebes bei den Staatsbehörden zu machenden VorsMäge bald möglichst zur Beschleunigung und Vereinfachung des Betriebes bei den Behörden in folgender Richtung Anordnungen zu treffen: 1) Den unteren Behörden eine grögere Selbständigkeit in der Ent schließung zu gewähren, 2) zwischen den einzelnen sächsischen Verwaltungsbehörden mehr wie bisher einen unmittelbaren Verkehr einzusühren, 3) den mündlichen Verkehr zwischen Behör- den und Publikum möglichst auszudehnen, 4) den Telephonverkehr zu erweitern, 5) für die Schreibarbeit mehr wie bisher Schreibmaschinen uns Maschinenschreiberinnen einzustellen (die Maschinen schreiberinnen sollen gleichzeitig der Stenographie mächtig sein, damit die Beamten die von ihnen zu entwerfenden Ausfertigungen diktieren können), 6) in die mittlere Beamtenschaft nur solche Anwärter auszunehmen, die durch erfolgreich abgelegte Schul- und Fachprüfungen eine genügende Dor- und Ausbildung nachweisen können (die mitt lere Beamtenschaft soll hierdurch befähigt werden, eine vcrantwortungsreiche Tätigkeit zu übernehmen und die oberen Beamten zu entlasten), 7) die Tätigkeit des Ministeriums der aus wärtigen Angelegenheiten durch Einfüh rung unmittelbaren Verkehrs zwischen den ein zelnen Ministerien und den Reichsämtern bzw. den Bundesratsbevollmächtigten wesentlich ein zu- schränken und den Leschäftsgang hierdurch zu b e- schleunigen (die jetzige zeitraubende und kost spielige Einrichtung der doppelten Aktenhaltung bei dem betreffende» Nestort-Ministerium und bei dem Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten ist zu beseitigen). Erhöhte Unterstützung der EchulgemeinLeu betr., Antrag Schanz und Een. Die Kammer wolle beschließen, die Königl. Staats regierung zu ersuchen, in den nächsten Etat und die künftigen Etats wesentlich erhöhte Mittel zur Unter stützung der Schulgemeinden einzustellen, damit diese dadurch die Möglichkeit erhalten, die steigenden Schuilasten besonders für die minderbemittelten Kreise der Bevölkerung erträglicher zu gestalten. Neuregelung des Beamtenrechts betr., Antrag Schanz und Een. Die Kammer wolle beschließen, die König!. Staats regierung zu ersuchen, durch Vorlegung eines Gesetz entwurfes das gesamte Beamtenrechi einer grund sätzlichen Neuordnung zu unterziehen. Ferner folgende Interpellation des Ab geordneten Schmidt wegen der Maul- und Klauenseuche: Welche Maßnahmen gedenkt die Königl. Staats- regieruna zu ergreifen, um eine Wiederholung der in letzter Zeit zutage getretenen Uebelstände bei der Handhabung der ge,etzlichen Bestimmungen, die Maul- und Klauenseuche betreffend, zu vermeiden? Die nationalliberale Fraktion der Zweiten Kammer hat folgende Anträge eingebracht: 1) Die Kammer wolle beschließen. 1 die Königl. Staatsregierung zu rrsuchen. daß sie bei Staatsauf trägen in l-öherem Maße als bisher den Versuch an stelle, ob sich die Vergebung nach dem Erunosatzs des angemessenen Preises und t>. die Vergebung an sogenannte Lieierungsverbände von Xlemgerverbe- treibenven bewähri; 2. die Elfte Kammer zu diesem Beschlüsse einzuladen. Nitzschke-Leutzsch undLI Ab geordnete. 2) Die Kammer wolle beschließen, 1. die Königl. Staatsregierung um Vorlegung eines Gesetzentwurfes des Inhalts zu ersuchen, daß das sächsische Gesetz vom 23. August 1878, das Diszip'.rnnrveriahren gegen städtsiche Beamte betreffend, auch Anwendung finden soll auf die berufsmäßigen Bürgermeister in Städten mit der Städteordnung für mittlere und kleinere Städte und aus die beru smäßigen Eemeindevor- stänve, ferner auf alle mit Pensionsberechtigung an gestellten Beamten und Ünterbeamtcn beiderlei Städte und rn Landgemeinden, auch wenn sie nicht auf Lebenszeit angestellt sind: 2. Die Erste Kammer zum Beitritt zu diesem Beschlüsse einzuladen. Kleinheinpel und 2-t Abgeordnete. 3) Die Kammer wolle beschließen. 1. die Könialiche Staatsregieiung um Vorlegung eines Gesetzentwurfes zur Abänderung des Gesetzes, die Feuerbestattung betreffend, vom 29. Mai 19< 6. dahin zu ersuchen, dag a. zur Ausstellung der nach V und 7 des Gesetzes erforderlichen Zeugnisse nicht nur die beamteten, sondern alle approbierten Aer^te, und iwar auch dann befugt sind, wenn der Tore nicht ärztlich behandelt worden ist; b. in den Fällen des A 157 der Straf- prozeßordnnng. der staatsanwaitschaitliche odrramts- richterliche Genehm guna zur Beerdigung ohne wei- teres auch zur Feuerbesta tung gibt; c. bei Ucber- fLLrung von Leichen au» anderen Staaten zur Feuer bestattung in Sachsen der von der ausländischen Bebörde ausgestellt« Leichenpaß al» Nachweis zur Erteilung der Genehmigung zur Feuerbestattung au»reicht: 2. die Erst« Kammer zum Beitritt zu diesem Beschlüsse etnzuladen. Döhler und 24 Ab- geordnete. ?s!itizcfte Umschau. Nationaler Lanüesauslchutz unü vresüner Nationale Ausschüsse. Ter Nationale LandeSausschuß ebenso wie die einzelnen Körperschaften, die ihm angehüren, stellen weder selbst Kandidaten für die Reich-- tagswahl auk, noch mischen sie sich in die Auf stellung ein, aber setzen alle Kraft daran, mög- lichst vielen Vertretern der bürgerlichen Parteien zur Wahl zu verhelfen. Grund sätzlich nehmen sie für keine bürgerliche Partei Hegen die andere Stellung, sondern unterstützen >ie alle durch tatkräftige Bekämpfung der So zialdemokratie. Aus diesem Grundsätze ergibt sich, daß im Falle einer Stichwahl zwi'ch:n zwei bürgerlichen Kandidaten die Körperschaften als solche neu tral bleiben. Im Falle der Stichwahl zwi schen einem bürgerlichen Kandisglen, welcher Richtung er auch angehüren möge, und einem Sozialdemo'raten. ist unbedingt und mit aller Kraft der bürgerlich? Kanli at zu Unterstufen. Für die Haupkivahl folgt daraus, das; vor allein für eine möglichst starke Wahlbeteiligung gesorgt werden muß, aber die Agitation hat sich im wesentlichen auf die Vertretung der ge meinsamen bürgerlichen Interessen zu befchcänlen und die Bevorzugung erneä der bürgerlichen Kandidaien zu vermeiden. Nur so wird eS gelingen, die Masse der Lauen, partei politisch Indifferenten zur Beteiligung an der Wahl hervorzuho'.en und den Bruchteil der Nicht wähler zu verringern. Voraussetzung ekneS Er folges ist cs, daß unter allen Umständen der Wahtkampf zwischen den bürgerlichen Parteien so geführt wird, das; jeder Wähler in der Stich- ivahl für den im ersten Wahlgange siegreichen Kandidaten einzutreien vermag. Der schönste Erfolg dieser Bemühungen würde eS sein, wenn in allen Wahlkreisen, in denen Stichwahlen stattfinden, die bei der Hauptwahl unterlegenen Kandidaten für die Stichwahl persönlich ihre Anhänger für den bisherigen bürgerlichen Geg ner ausforderten. Tenn in der Stichwahl wird es sich nur darum handeln, ob der betreffende Wahlkreis künftig einen valcrlcrndSlosen Sozial- demolra en o.er ein n Vertreter des Bürge.tumS in den Reich: tag entsendet. Leutlches Reich. . Leipzig. 10. November. * Die Präsidentenwahl in der Zweiten sächsischen Kammer findet in einer Sonderausgabe der „säch sischen Nationalliberalen Korrespondenz" «in« Beur teilung vom nallonalliberalen Standpunkt aus, die den Konservativen die Schuld an dem Ausgang zu- schiebt. Durch di« Ablehnung des Abgeordneten Opitz sollte „Las Präsidium Vogel" nach national liberaler Airsfassung vor dem Lande diskieditiert werden. Di« Korrespondenz schließt dann mit fol gender Betrachtung: „Bedauerlich ist, daß die Fort schrittliche Volkspartei die Sachlage ver kannt« und, statt den Staatsstreich der konservativen Partei zu durchkreuzen, durch die Wahl eines sozial demokratischen Vizepräsidenien das Werk der konserva tiven Politik vollendete. Immerhin bleibt der kon servativen Fraktion unter Führung Les Herrn Opitz o-as Verdienst, den Anstoß zu dem ganzen Verlauf dieser merkwürdigen parlamentarischen Aktion ge geben zu haben. Sie hat der Sozialdemokratie einen Erfolg bereiten Helsen, den diese gar nicht erwartete. Wenn di« konservativ« Fraktion wollte, konnte sie dielen Ausgang noch verhüten. Sie hätte nur sich selbst zu überwinden und, wie es die Nationallibera len taten, den Fortschrittler Bär zum ersten Vize präsidenten zu wählen brauchen." * Bon der Marine. Das erste Geschwader der Linienschiffe ist, von Wühelmshare i kommend, gestern nachmittaa 2', Uhr in den Kieler Hafen eingelau'en. Die AuskUirungsschisfe werden heute von ihrer Uebungsreise nach Kiel zurückkehren, sodaß alsdann wahrend der bevorstehenden Nekrutenvereid'yung durch den Kaiser die gesamte Hochseeflotte im Kieler Hasen recsammelt sein wird. * Die Feuerbestattung in der bayrisches Kammer, In der gestrigen Sitzung der Kammer erklärt« bei Besprech»»» der Interpellation Günther und Ge nossen (LivercM betreffend die Zulassung der Feuerbestattunn in Bayern Minister von Brett re ich: Tie bayerisä« -LtaakSregierung hat wiederholt sowohl in Kaminersitzungen als auch in Ministerialentschließungen die S:andpunkte vertreten, das; die F e u e r b e st a t t u n g in Bayern zurzeit nicht zu gelassen werden kann, da die ge setzliche Grundlage za einer polizeilichen Regelung hierfür in Bauern fehlt, eine solche Regelung zur Wahrung der bei der Feuerbestattung in Betracht koinmenden religiösen, ethischen, sanitären und krimr- nellcn Rücksichten aber nicht zu entbehren ist und auch nicht durch die Satzung einer gemeindlichen Feuerbestattuiigsanlage ersetzt werden kann. Mit dieser Anschauung befindet sich die bayerisch« Staatsregierung im Einklang« mit allen Staaten, die die gesetzliche Regelung der Feuer bestattung für notwendto erachtet haben, um die öfsentlicl»en Interessen, die durch die Feuerbestat tung berührt werden, unter strafrechtlichen Schuh zfd stellen und sie durch die Möglichkeit eines sofortigen polizeilichen Einschreiten- schon gegen eine Gefähr dung tunlichst zu sichern. Die preußische Ne gierung hat, wie der Minister weiter sortfährt,, den Entwurf zum Gesetz über die Feuerbestattung beim preußischen Landtage erst eingebracht, als die beiden Häuser des Landtages zu erkennen gegeben hatten, daß grundsätzlicher bie elel^iLcke VeleueMung von ^VosivrLllwsn, (H-osesiLftssiLuserv. uuä I'usirijrsa Ksiesiissit »m vort»U1>»^««h»v äarok «in» müzlielist ULsmpsiLciliolr*, 6. I». »dossiosiers, uvö. ä»uerk»tto 21-rs.IIfL levlamp«. Disss Ti?sv«ok»tt«v bv»itrd in Hosiern äio IsntLl-I-Lwps äarolr isirsrr »a» rvlvsm xsrogfSllSll I^sucksit6r»sit. Xsvvsr sisvorrugev äusisr iLrixsd »ins Dslsucsitunx isirsr clie lanlal-l-ampe
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