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Leipziger Tageblatt und Handelszeitung : 01.03.1914
- Erscheinungsdatum
- 1914-03-01
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id84535308X-191403012
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id84535308X-19140301
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-84535308X-19140301
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
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Zeitung
Leipziger Tageblatt und Handelszeitung
-
Jahr
1914
-
Monat
1914-03
- Tag 1914-03-01
-
Monat
1914-03
-
Jahr
1914
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lv»4 i Kammern Einrichtung«" !)t e i n u n g s - as Leben zur urg mit ihrem d, indem sic rage. sel-Lokomotive m Freitag auf mmen worden. , datz die Auf. l-Motoren ,esehen werden , Aus Pots, frau Witt und Nowawes be reu am Freitag um Holz zu männer ihre de der Forst icr abgeiucht. Erst heute t mit Kratz- chnrttencr > lei Potsdam utz an Sitt- wvrden. Bon r. D«e Stelle, , besinnet sich Rärz 1900 der ler aus Berlin trankes ver- fs. Aus G u - Zu der M i l - >cn geborenen r. Karl Eugen berichte sveoen > nach G u - Der Zweck der aber heim« ) ne Unter- »uben und >n > Kalkutta >rte Fox, der t sein Anti- t hatte, st a r h Mittels im r Giftschlange m worden. — sitzen Uetz, um en, machte an ih die fünfte, gistungs - nflc Bißstelle xin nur wirkt, zewandt wird, ilkerung Süd februar. wird ung ist in der in, und d e en Schwarzen mrch Dyna - gwerksbesitzcc nrch eine Dy morden war, Bergarbeiter, z abend ent sechszehn dc ein Haus t; der weitzc : sich in dcni abrilcriat, mos. l. riilsill i» <1 ki ix ' 8SS « stelluvx) (büedste /oiebvuoxr). Svnmas, 1. März lSii. LetpzigLr Cagedlatt. Nr. los. Sonntags-Nusgabe. Sette ls. I^echl unü «erlebt. Reichsgericht. Leipzig, 28. Februar. rr. AahrlSsftge Tötung. Das Landgericht Hannover hat am 1. Oktober v. I. den Me chaniker nnd Fahrradhändler .Hermann M. we gen fahrlässiger Tötung zu 9 Monaten 6)efängnis verurteilt. Am 6. Mai 1919 fuhr der Angeklagte mit seinem Gehilfen, dem Mechaniker R., von Hameln nach Grohnde mit einem Auto mobil, das in seiner Reparaturwerkstatt ausge bessert worden war und das er in Grohnde dem bisherigen Besitzer abkauftc. Aus der Hin fahrt lenkte R. den Wagen, aus der Rückfahrt der Angeklagte. t5r fuhr auf der Ohsener Land- strasie, welche zu beiden Seiten mit Bäumen bepflanzt ist, zunächst in der Mitte der chauffier ten Fahrbahn, lenkte dann aber, als ihm aus der entgegengesetzten Achtung ein Automobil ent gegen tam, seinen Wagen nach rechts auf den Sommer Weg und fuhr so scharf an den Fußweg heran, das; er den dort in derselben Richtung wie er auf seinem Rade fahrenden Kreisarzt Geheimen Medizinalrat Dr. Lehmann von der Seite ansuhr und zum Sturze brachte. Ge heimrat L. ist noch an demselben Tage im Kran- kcnhause an den erlittenen Verletzungen gestorben. Der Angeklagte hat nach den Feststellungen des Gerichts den Tod des Arztes durch Fahrlässig keit herbeigeführt. Zwar war die Geschwindig keit ('N—40 Kilometer) auf offener Landstraße nicht zu beanstanden, aber der Angeklagte wußte, daß vor ihm ein Radfahrer fuhr,'und er mußte so fahren, daß er jederzeit halten konnte. Daß er dem Radler ein Signal gegeben, genügte nicht, er mußte sich vielmehr davon überzeugen, ob dieser das Signal auch gehört hatte, also wußte, daß das Automobil an ihm vorbeifahren wollte. Außerdem ist der Angeklagte so scharf au den Rand des Fußweges hcrangefahren, daß die überstehenden Teile des Automobils in den Fußweg hereinragten. Die Revision des An geklagten, welche Verkennung der Fahrlässigkeit rügte, wurde vom Reichsgericht verworfen, da das Urteil keineswegs den Begriff der Fahr lässigkeit Überspanne. (5 v 1094/13.) königliches Lanögericht. Leipzig, 28. Februar. k Wasjerzujatz zur Gose. Ein hiesiger Gastwirt hatte sich vor der llk. Strafkammer des Landgerichts m verantworten wegen Vergehens gegen die Be stimmungen des Brausteuergesetzes und des Gesetzes betreffend den öffentlichen Verkehr mit Nahrungs und Geuutzmittcln. Er wurde beschuldigt, in den letzten zwei Jahren zu der von ihm verschenkten Döllnitzer Gose Wasser zugesetzt zu haben, und zwar aus 200 Liter etwa 7 Liter. Der Angeklagte ent schuldigte sich damit, datz die Gose so behandelt werden müsse, um die Hefe vollständig zum Aus stößen zu bringen. Er habe dieses Verfahren von seinem Vorgänger übernommen und es für durchaus -"lässig gehalten. Der Sachverständige Dr. Röhrig, Direktor der chemischen Untersuchungsanstalt der Stadt Leipzig, vertrat einen durchaus anderen Standpunkt. Ein Zusatz irgendwelcher Art zu einem Biere, und die Gose sei ein obergüriges Bier, nach Abschluß des Brauvcrfahrens und außerhalb der Brauerei verstoße unter allen Umständen gegen die Bestimmungen des Brausteuergesetzes. Zur Aus stoßung der Hefe sei auch nicht etwa ein Zusatz von Wasser notwendig, diesen Zweck erreiche man auch genau so gut durch ein Zugietzen von Gose. Der Wasserzusatz zur Kose stelle sich auch als eine Eenutz- initteloerfälschung dar, denn der Angeklagte habe seinen Abnehmern von dem Zusatze nichts gesagt und sic in dem Glauben gelassen, daß sie ein reines Ge tränk bekämen. Die Döllnitzer Gose enthalte 10 bis 12 Prozent Stammwürze, dieser Gehalt werde durch Wasserzusatz hcrabgemindert. Die Art und Weise, wie der Angeklagte die Gose gepflegt habe, indem er den Hescnausstoß mit Wasser erzielen wollte, sei nicht als ein allgemeiner Gebrauch zu bezeichnen, sondern als ein allgemeiner Mißbrauch, wenn er sonst auch noch geübt werden sollte. Der Gerichtshof kam zu der lleberzeugung, daß objektiv eine Nahrungsmittel fälschung vorliegc, aber man müsse es dem An geklagten glauben, daß er nicht das Bewußtsein ge habt habe, datz er fälsche und datz er auch eine Täuschung des koniumierenden Publikums nicht be absichtigt habe. Eines Vergehens gegen das Brau steuergesetz vom 15. Juli 1W9 K 1 Abs. 5 und 47 habe der Angeklagte indessen sich wissentlich schuldig ge macht. Der Gerichtshof erkannte auf eine Geld strafe von zwanzig Mark. Unterschlagungen in Höhe von 2000 Mart. Der 18jährige Expedient Carl Robert Br., der bei einer hiesigen Firma angestellt war, hatte die Kontrolle Uber die Unterstützungen in Krankheits- und Sterbe fällen in der Arbeiterschaft des Etablissements. Er hatte auch die Unterstützungsbeträge, die er sich an der Kasse anweisen ließ, auszuzahlen. Das in ihn gesetzte Vertrauen hat Br. in den letzten zehn Jahren fortgesetzt getäuscht, indem er Unterstützunasfälle vortäuschte, die entsprechenden Quittungen fälschte und die so erhaltenen Beträge in seine eigene Tasche steckte. Die Gesamtsumme der Unterschlagungen be ziffert sich nach seinem eigenen Geständnis in der Verhandlung vor der ll. Strafkammer auf min destens 2000 .K. Der Angeklagte, der in Not ge wesen sein will, da er eine große Familie und nur ein Gehalt von 120 monatlich hatte, wurde unter Zubilligung mildernder Umstände zu einer Ge fängnisstrafe von vier Monaten ver urteilt. ! Der Beihilfe zur Urkundenfälschung hat sich der .">8jährige Handlungsgehilfe Johann Friedrich Otto Sch. schuldig gemacht, weshalb er sich heute vor der IV. Strafkammer des Landgerichts zu verantworten hatte. Der Angeklagte war bei einer hiesigen Firma als Buchhalter in Stellung. Als die Firma in Zah lungsschwierigkeiten geriet, hat Sch. sich von dem einen Inhaber verleiten lasten, nach und nach 08 Wechsel zu fälschen, die zusammen auf die Summe von 9932,59 .41 lauteten. Der Verführer ist flüchtig geworden. Der Angestellte wurde in Hast genommen und jetzt wegen Beihilfe zur Urkundenfälschung zu einer Gefängnisstrafe von neun Monaten unter Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte auf die Dauer von einem Jahre vcr urteilt. Königliches Schöffengericht. Leipzig, 28. Februar. ! Beleidigungsklage. Das Schöffengericht ver handelte heute in der Beleidigungsklage, die der Studicnrat Professor Dr. Martin Hart mann in Leipzig-lhohlis gegen dcn^ Führer der deutschen Turnerschafl, den Geheimen Sanitäts rat Dr. Ferdinand Goetz in Leipzig-Lindenau in die Woge geleitet hat. Professor Hartmann ist der Herausgeber der „Mätzigkeitsblätter", in denen er im vergangenen Sommer nach dem in Leipzig abge haltenen Allgemeinen Deutschen Turnfeste Veran lassung nahm, sich gegen das angeblich übermäßige Trinken der Turner zu wenden und ihnen die alkoholfreie Feier der abstinenten Turner im Künstlerhause als nachahmungswürdiges Beispiel entgegenzuhalten. Professor Hartmanns Beifall hat es auch nicht gefunden, daß in dem Turnerfestzuge allerlei Trintgefätze mitgeführt wurden. Die Re klamen der Bierbrauereien auf dem Turnplätze seien der Beweis gewesen, datz das Alkoholgroßlapital auf die Turner rechnen könne und jo weiter, und dann kam der Verfasser auch auf den angeblich massen haften Besuch der Turner in den öffentlichen Häusern zu sprechen, den er als eine erwiesene Tatsache hin stellte. Gegen diese Behauptungen erhob sich Dr. Goetz in der „Deutschen Turnzeitung". Am 18. Sep tember schrieb er unter der Spitzmarke „Hartnrannia" „Schon neulich war in einem „Raub- und Streifzuge" angedcutet, daß von Professor Dr. Hartmann, Gym nasiallehrer in Leipzig-Gohlis, der nach früheren Turnfesten seine mathematischen Kenntnisse stets hervorsucht«, um der Welt zu verkündigen, was die lieben Turner zusammengetrunken hätten, jedenfalls auch nach dem Leipziger Turnfest eine liebenswürdige Kritik zu erwarten sei. Nun hat solche das Licht der Welt erblickt und liegt gedruckt in den „Mäßigkeits blättern" als Zeugnis dafür vor, was ein deutsch sein wollender Lehrer in seinem öden, blinden Fanatismus fertig bringt. Das ganze auf dem Feste getrunkene Bier nur auf die Turner schieben und die 2 -300 000 anderen Fcstteilnehmer nicht zu rechnen, haben wir dem Männel abgewöhnt, dafür schildert er nun die Unsittlichkeit der Turner, ihr Hinein- und Herausdrängen in die Bordelle mit glühenden Farben, uns das alles, was er jo beweiskräftig schildert, schiebt er auf den Altoholgenutz der Turner! Lasten wir den Mann seine traurigen Wege gehen und möge er die in der „Deutschen Turnzeitung" ver öffentlichten Briefe bzw. Aussprüche der beiden Geist lichen lesen, die die mit Lüge und Verdächtigung auf geputzte Sache vom Standpunkte klarer und wohl wollender Männer besprechen — vielleicht dämmert auch einmal in Hartmanns Hirn der Gedanke, datz es eines deutschen Lehrers nicht würdig ist, im blinden, verbitterten Fanatismus die große deutsche Turner schaft so zu verunglimpfen." Zu einem zweiten Ar tikel gab dem Dr. Goetz die Veranlassung eine Aus lassung in den „Mitteilungen des deutschösterreichi schen Alpenvereins" eines Dr. med. Liebe über die alkoholischen Neigungen der Turner. Am 25. Sep tember las man in der „Deutschen Turnzeitung" unter der Ueberschrift: „Noch ein Nachklang zum Deutschen Turnfest", es sei schier unbegreiflich, datz ein sonst so vornehmes Blatt wie die „Mitteilungen" sich dazu hcrgebe, in die Futztapfen eines Martin Hartmann zu treten. Dann war die Rede von be rüchtigten Anschuldigungen Hartmanns nach dem Frankfurter Turnfeste, bei denen ja auch nach be kannter Verleumdungsmanier die 100 000 Zuschauer, die mitgetruntcn hätten, nicht mitgerechnet worden seien, der ganze Konsum sei auf die Turner gerechnet, die doch nur den zehnten Teil der Festtcilnehmer ausgemacht hätten. Wenn einzelne Fanatiker ihrer blinden und törichten Wut die Zügel schießen ließen, dann sei das allerdings nicht zu ändern. Wegen dieser Angriffe hat Professor Hartmann Klage wegen Beleidigung erhoben. Die Autorschaft der beiden Artikel wurde von Dr. Goetz selbstverständlich gar nicht bestritten, ab«r er betonte, datz ihm der Schutz des Paragraphen 193 des Rcichsstrafgesetzbuchs zu gestanden werden müsse, denn er habe in Wahrung der berechtigten Interessen der gesamten deutschen Turnerschaft gehandelt. Er sei seit vierundfünszig Jahren deren Vorsitzender und aus ihren Reihen habe er Aufforderungen erhalten, gegen die Anwürfe des Studienrats Professor Hartmann energisch vor zugehen. Es könne gar kein Zweifel daran auf kommen, daß er mit der ganzen deutschen Turner schaft jede Ueberteibung des Alkoholgenusses miß billige: weder in bezug auf das Trinken noch auf die von Professor Hartmann behaupteten sittlichen Aus schreitungen der Turner s«' ein Beweis erbracht wor den und könne auch nicht erbracht werden. Don Einzel erscheinungen dürste man doch niemals auf die Ge samtheit schließen und solche ungeheuerlichen Vor würfe gegen Deutschlands Turner in die Welt schleu dern. Gegen derartige Verunglimpfungen habe er seine Turner mit aller Energie in Schutz nehmen müßen. Professor Hartmann entgegnete, daß er niemals die Absicht gehabt habe, die Turnersck>aft zu verunglimpfen oder dem Dr. Goetz zu nahe zu treten. Er habe von seinem Standpunkt als Gegner des Alko hols aus geschrieben, als er in den Straßen junge Turner sich vor den öffentlichen Häusern habe drän gen sehen. Sein Artikel habe den Zusammenhang zwischen Alkoholgenutz und Unsittlichkeit beleuchten, nicht aber die Turner kränken wollen, von denen er im Gegenteil eine sehr hohe Meinung habe. Das Schöffengericht billigte dem Beklagten Dr. Goetz zu. datz er in Wahrung berechtigter Interessen gehandelt habe, aber er sei dabei über die ihm gezogenen Gren zen hinausgegangen und beleidigend geworden. Das Urteil lautete auf eine Geldstrafe von sechzig Mark und Tragung der Kosten. Dem Kläger Pros. Hartmann sollen die ihm erwachsenen notwendigen Auslagen vom Beklagten zurückerstattet werden, auch ist ihm die Befugnis zugestanden, den Wortlaut des Ur teils nach Eintritt der Rechtskraft einmal auf Kosten des Beklagten in der „Deutschen Turnzeitung" zu ver öffentlichen. -g. Thorn, 28 Februar Ein Beleidigungsprozetz. Schluß.) In dem Beleidigungsprozetz gegen den praktischen Arzt Dr. Schacht aus Culm, der gestern vor dem hiesigen Landgericht begann, wurde heute das Urteil gesprochen. Es lautete aus Freisprechu NZ,. Die Kosten des Verfahrens trägt die Staatskasse. In der Begründung des Urteil) führte der Vorsitzende u. A. aus: Der Angeklagte habe schwere Beleidi gungen erhoben, er habe zum Teil in Wahrung be rechtigter Interessen gehandelt. In vielen Fällen geht aber aus der Form die Absicht der Beleidigung hervor. Der Angeklagte habe als gebildeter Mensch auch gewußt, daß seine Behauptungen belei digend waren Er habe sich also strafbar ge macht Er könne aber nicht bestraft werden, iveil der 8 51 auf ihn Anwendung finde. — Das Gericht sei sich der Schwere seiner Entscheidung sehr wohl bewußt gewesen. Trotzdem hatte es keinen Zweifel, daß in dem vorlieaenden Falle mit Recht 8 51 Anwendung finden müsse. — Am Nachmittag hatte sich noch die Ehesrau des Angeklagten Dr. Schacht vor derselben Strafkammer wegen Beleidigung zu verantworten. Mitteilungen aus -er Selamtratsfftzung am 25. Februar 1914. Vorsitzender: Bürgermeister Roth. 1. Man nimmt Kenntnis a) von einer Einladung des Südvvrstädtischen Bc- zirksoereins zu Leipzig zur Feier seines 40jährigen Bestehens am 27. Februar 1914 im Elysium, I>) von einer Einladung des evangelisch-luthe rischen Vereins für Innere Mission zum 44. Jahres- sest am 8. März 1914 im Evangelischen Vereinshause, c) von einer Mitteilung der Königlich Preußischen Eiscnbahndirektioa Köln, daß zur Erleichterung des Besuchs der Ostervormesse am 1. März 1914 von Köln und und Düsseldorf Verwaltungsjonderzügc zu er mäßigten Preisen nach hier abgelassen werden, 0) von einer Mitteilung, daß dem Museum für Völkerkunde die goldene Medaille der Iba verliehen worden ist. 2. Folgende Straßen und Wege werden neu benannt: u) Straße I in Leipzig-Anger-CrottendorfSaar- brückenstratze, k>) der Steg im Zuge des Schlößchenwegs in Leipzig-Gohlis — Schlötzchensteg, e) die verlängerte Brandvorwerkstraße (Straße 11) — Papestratze, cl) Straße IX in Leipzig-Anger-Crottendors — Borsdorfer Straße, c) Straße VIII und Völkerschlachtstraße — Trachen- bergstratze, s) der Weg von der Waldstraßenbrücke bis zur Gohliser Wchrbrücke Waldstraße (als Verlänge rung der jetzigen Waldstratze), rr )die Verlängerung der Leibnizstraße bis zur Einmündung in die Waldstraße — Leibnizweg, Ii) der über die Marienbrückc führende jetzige Mittelweg Marien weg, i) der Weg zwischen dem künftigen Leibnizweg und der Waldstratze am Südrande des Rosentals — Zöllnerweg. 3. Den Beschlüssen der Stadtverordneten zum Bauabgabenorisgesetz Leipzig-Gohlis—Süd wird bei getreten. 4. Bewilligt werden die Kosten für Abbruch, Transport und Aufstellung des der Königlick>en Bau schule leihweise überlassenen Rüstungsmddells. 5. Genehmigt werden :>) der Verkauf der Baustelle 15 vom Vaublock 100 und der Baustelle 4 vom Baublock 1Y2 an der Noon- straßc, . K) der Derkalif der Baustelle 35 an Ur Leipziger Straße in Mockau, «) die Errichtung eines Knabenhortes an der 15. Bezirksschule in Leipzig-Sellerhausen. 6. Antragsgemäß vergeben werden a) di« Herstellung eines erhöhten Kiesfußweges und eines mit alten Steinen zu pflasternden Wagen platzes vor dem Restaurant des Luftschiffhafcns an der Dübener Chaussee, b) die Lieferung von fränkischen Muschclkcrlksteinen für die Verblendung der Pfeiler, Widerlager und Flügelmauern sowie für die Flügelmauerbrüstungen und Postamente der Brücke im Zuge der Leutzscher Allee. Von dem Beschlüße unter 3 ist den Stadtverord neten Mitteilung zu machen, zu 4 und 5 sind sie um Zustimmung zu ersuchen. Verein für Sie Geschichte Leipzigs. Im Mittelpunkte der Vereinssitzung, die am 25. Februar im „Thüringer Hof" abgehalten wurde, stand der Vortrag des Oberlehrers Paul Benn dorf über „Das Feuerlöschwesen in Lerpzig bis zur Mitte des 19. I a h r hundert s". Die Feuerordnung stand in den ältesten Zeiten in innigstem Zusammenhänge mit der Stratzenordnung. Als Löschgerät« treten zuerst in den Häusern auf dem Oberbodcn gehaltene Wasser zuber und Sturnrfässer aus. Dazu kommen Eimer, Aexte, Leitern, Stangen und später Handspritzen. Jeder Einwohner bis zum Schüler herab ist ver pflichtet, Hilfe zu leisten. Als Aufsichtsbehörde treten der Bürgermeister und der Stadtrichter nebst ansgewählten Ratsherren zuerst in Tätigkeit, unter stützt von der Bürgerschaft. Als Feuerzeichen gelten Sturmglocke und Zuruf der Türmer sowie Fahnen- und Laternensignalc von dem Nikolai- und Thomas türme Die Stadt ist in vier Viertel eingeteilt: Grimmaisches, Höllisches, Rannisches und Peters- Viertel, worin die Ober- und Unteroiertelsmeister nebst ihren Gehilfen die Anordnungen bei Feuers gefahr auszuführen und zu überwachen hatten. In der Mitte des 10. Jahrhunderts tritt durch eine neue Fcuerordnung eine besondere Hilfeleistung der Zünste in Kraft. Die Zurichtungen der Häuser und die häuslichen Verrichtungen hinsichtlich des Ge brauchs von Licht und Feuer, sofern sic einer Feuersbrunst zur Veranlassung dienen können, er halten eine schärfere Uebcrwachuna. Im Jahr« 1049 werden zum ersten Male die Essenkehrer (Fcuer- mäuerkehrcr oder Schlotfeger) genannt, die als Aus sichtspersonal herangezogen werden. Es sind zwar schon früher Schlotfeger in Leipzig gewesen, aber dieses Gewerbe wurde nur von Italienern im !lm- hcrzichcn ausgeübt, bis sich eine Familie (Fcntholl in Leipzig seßhaft machte Im Jahre 1701 wurde die erste größere Feuerspritze in Leipzig ein geführt. Sie wird „Schlangenspritze" genannt und ist in Holland erfunden worden. Sic gab einen un- mlterbrochcncn Strahl, und ihr Gebrauch machte ein« Verminderung des Feuerschadens um 98 Prozent aus. Es tritt gleicherweise durch die Anschauung dieses neuen Löschgerätes eine bessere Schulung der Löschmannschaften auf, aber erst etwa 100 Jahre später, im Jahre 1794, wurde unter dem weit blickenden, durch seine gemeinnützige Tätigkeit be kannt gewordenen Bürgermeister Dr. Karl Wilhelm Müller (^ 1801) der Ansang zu einer Berussfeuer» wehr gemacht. Das erste Viertel des 19. Jahr hunderts brachte sodann dem Feuerlöschwesen dauernde Veränderungen: Rettungsmannschaft zur Bergung des Mobiliars, eine freiwillige Rcttungskompanie und die Einrichtung der erstell privaten Feuerversicherungsanstalt (l819>. Ebenso interessant waren die Berichte über die Tätigkeit der Wehr bei einzelnen „Großseuern" und der Revisionen nach der Völkerschlacht. l838 erschien ein Regulativ „Die Verwendung der C o m m u na l g a r d e bei entstehendem Feuer betreffen". 1840 bildete sich eine T u r n e r s e u e r w e h r. Nach und nach waren bis zum Jahre 1854 bereits vier Feuerwehren in der Stadt entstanden, deren Oberleitung der Stad-bau- direttor in Händen hatte. Der erste Brandmeister wird 1858 genannt. Im Jahre 1804 zählten die Feuerlöschabteilungen bereits 700 "Mann. Der Tel« graph trat in den Dienst der Berufsseuerwehr, und eine neue Wasserleitung mit Unterflurhydrant» wurde angelegt. Regelmäßige Nacht und Tagwachen treten ein, und eine auf Gesetzen beruhende Schulung der Beru'swehr kommt zur Geltung. Der in Leipzig stattjindende sechste Reichsseuerwehrtag im August 1805 gab dieser städtischen Feuerwehr mit die Richt linien für ihre spätere Weiterentwicklung. — Heute ficht unser Feuerlöschwesen in materieller und ideeller Hinsicht auf der Höhe der Zeit. Seine mustergültigen Gesetze und Einrichtungen bieten der Einwohnerschaft volle Gewähr und Sicherheit in Feuersgcfahr, und die aussührenden Kräfte im Retlungswejen geben Bürgschaft für größte Zuver lässigkeit und treue Pflichterfüllung. Auf jenen Er rungenschaften weitermbauen. bleibt der Nachwelt heiligste Pflicht. - An der dem Vortrag folgenden sehr anregenden Debatte nahmen sieben Mitglieder und Gäste teil. Herr Architekt Bauer wies auf die günstige Wirkung der baupolizeilichen Vorschriften des Nates, aus die frühe Einrichtung eines ge ordneten Feuerlöschwesens in Nürnberg sowie auf die Einwirkung der Brandmauer in städtebaulicher und banrcchtlichcr Beziehung hin: Herr Brand direktor Dr. Rcddemann besprach die Ent Wicklung der Leipziger Feuerwehr (Zwangs- und freiwillige Wehr) im Gegensätze zu anderen Städten. Das Feuerlöschwesen der Gegenwart hat sich zu einer besonderen Jngenicurwissenschaft entwickelt. Die Haupttätigkeit in praktischer Beziehung besteht in der Verhütung von Bränden. — Vereinsnachrichten. veröffentlicht vom Verein Auguste-Schmidt-Haus und seinen anqeschlosienen Vereinen. 1. Leipziger Lebrerinncnverein, Heim: Hohe Strafte »2 II. Sonntag, den l. März, Ausflug nach Dürrcirberg. 0,50 Mir ab Bahnhof Lruhsch nach Dürienberg. Kusiweg nach Merse bürg. Rückweg cv. zu Fuft bis Schkcndip oder elektrische Bahnfahrt bis -balle. Bcrrinsversammlung: Dienstag, Sen 10. März, tthr, im Augustc-Schmidt-Hans, Dresdner Strafte 7. Sonntag, den 8. März, Uhr, Zusammenkumt im Auguste-Schmidt Haus, Dresdner Strafte 7, part. 2. Kaufmännischer Verband für weibliche Angestellte, Ortsgruppe Leipzig, Kreitag, den tt. März, 8>.Z Uhr, Mit- gl'.ederversanni'lnug im Auguste Schmidt-Nans, Dresdner Strafte 7, pari. 3. Verband kaufmännischer i^ehilsinncn Leidig, Ren- markt 3, Tr. /llll. Auskunft und kausmäumiche Stellcn- vermittlung von l2 -< Uhr wochentags. Heden Dienstag abend von 8—10 Uhr geselliges Beisammensein. Bibliothek wochtn- tags von >2—t Uhr und Dienstag abend von 8—0 Uhr. 4. Verein für Kraucnstinnnrccht. Ziehen ersten und dritten Montag im Monat, abends 814 Uhr, Zusammenkunst. Dis kussion mit anschließendem zwanglosem Beisammensein im Auguste-Sätmidt-Haus, Dresdner Strafte 7. Montag, Sen 2. März, Referat von Irl. Hedwig Lbcrt: »Aus den Kontoren einer Groftstadt". :>. Deutscher Frauenbund, Ortsgruppe Leipzig. Mittwoch, Leu t. März, abends punkt 8 Uhr, im Pfaucnsaal des Zoologi schen tvartcns Vortrag von Krl. Dr. Auguste Lange, städtische Wohnungsiuspektorin in Halle, über »Tie soziale Ausgabe Ser Krau in der Wohuungöinspcktion". t>. Allgemeiner deutscher Krauenverein. Dienstag, den 3. März, abends 8 Ubr, im Frauengewerbcvcrcin, König strafte 2>il, Bericht von Herrn Ncalschuloberlehrer M. Barthel über Sie von der Ortsgruppe Leipzig des Allgemeinen deutschen Kraucnvcrcins veranstalteten MäSchenwandcrungcn und Mädchcnbeschäftigungen. 7. Krauenbildungsvcrein. Mittwoch, den 4. März, ZL8 Uhr, Abcndunlcrhaltung im Augnste-Schmidt-Haus, Dresdner Strafte 7 l. 8. Verein HauSpflegc, Bnrgplah, Stadthaus, Zivi scheu, gcichoft, Zimmer 737. Sprechstunde von S—I Ubr vormittags. Lonnaveiid, den 7. März, M Uhr, lyeneralvcrsammlnng im Auguste-Schmidt-Haus, Dresdner Strafte 7, part. 5. Verein Leipziger Sprachlehrerinnen. Sprechzeit Dicns- tag und Kreitag von 3—5 Uhr, Pfafsendorker Strafte 1V. Jeden ersten und dritten Montag im Monat Uebungsavcnv jm Auguste-Schmidt Haus, Dresdner Strafte 7, pari. 10. Gcwerkvercin Ler Heimarbeiterinnen Deutschlands, Ortsgruppe l. Mitgliederversammlung jeden erste» Montag im Monat, Johanrrisplah 3, Hos, 1. Klage, abends 8 Uhr. 11. Allgemeiner deutscher Verein für Hausbeamtinnrn, Zentrale Leipzig. Sprechstunde und Ltellcnvcrmittlnng moänntags von !H1l—12 Uhr Königslraftc 26l. 12. Krauengewcrbcvcrein, Künigstraftc 201. Bibliothek und Lesezimmer täglich, auch Sonntags, geöffnet, nachmittags 3 Uhr bis abends ZL10 Uhr. 13. Verein von Künstlerinnen unL Kunstfreundinnen, t^e- wandgasse lO. Berkaus von künstlerisch ausgesührten Krauen arbeiten. >Vittc»p!lv!r i» 8nvkion a,n 2H. kebrnar 1914. 1V1tterliv!k8verl!uis rvm 27. bis 28. t'ebi-usi- 1914. nriioii 8e»kütik 1«iaa«rtn,t tenlzr- »» li»l,, e» HO -i- 'S 4- 0.0 «»>< 1 0.4 — Tigris? . IIS -t- I.z - o.I a b — - »»litreii lur -t- 'S - u.i. UZ' O.S ki" ich- r Z',0 -i- 0.8 - O.S LSt ? -4b 4- r.s v 3 o.o — L smnur -'32 0.4 - b.» rlöl 0.0 '«1UVN -LS -f- 0.1 — 1.1 »0 I — k "ia«tz -s- ».« - O.S tt^t I I.z — zcdissdstz -Zb - O.S — 1.3 8* , o.k ÜLIl kiltii 00 -z- ll.- - '.4 " 3 o.r —- Zinisbet-- LZ2 — 1.0 - r.u 80 > 0.0 — Vtsiidnni ibl — 1.0 - r.s n 1 — iioilt»Ni>Lli> - O.S - 7.8 r 0.0 10 siitlilelüstz iriz - - - — — Ir„l/. loiebtor I'rvst.erzcbeilliios»en regnet« c» »m 27. bebrunr ivenix-. lli« >ieäei>edlLLsmellK« slkrnck mit >«bvl i» Vervilluuli^. lm <icbvxü isc starker liitiiblro«»' liililuns; vorunvleo. Heule irilb «eben «sie ZVinäe »us ^cräivkstvn unck Xorilco. Vie 1'empernkur liext meist unter >'usi. ver l-uktckruelc ist -rcstiexev uvck ist uav- mekr ilbernormktl.
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