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Leipziger Tageblatt und Handelszeitung : 15.02.1914
- Erscheinungsdatum
- 1914-02-15
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id84535308X-191402154
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id84535308X-19140215
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-84535308X-19140215
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Leipziger Tageblatt und Handelszeitung
-
Jahr
1914
-
Monat
1914-02
- Tag 1914-02-15
-
Monat
1914-02
-
Jahr
1914
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Sonntag, 15. Februar 1914. Leipziger Tageblatt. Nr. S3. sonnrags-Nusgabe. Sette n. Königliches Schöffengericht. Leipzig. 14. Februar. ; Kindesmißhandlung. Der Bauarbeiter Eduard Karl Louis Gebhardt von hier und dessen Ehe frau waren vor dem Schöffengericht der gefähr lichen Körperverletzung angeklagt, be gangen an ihrem dreijährigen Zieykinde. Am 28. August sah eine Hausgenossin der Angeklagten Gebhardt den kleinen Knaben, wie er zitternd vor Angst auf dem Hofe stand. Am Kopfe und im Gesicht hatte das Kind Beulen, offenbar Zeichen erlittener Uecht un<I «erlebt. Reichsgericht. Leipzig, 14. Februar. re. Aufforderung von Soldaten zum Ungehorsam Wegen Vergehens gegen 8 112 St.-G.-B. hat das Landgericht Kiel am 24 September v. 2. den Kauf mann Hermann Z. zu 3 Tagen Gefängnis verurteilt. Den Unteroffizieren und Gemeinen der Kaiserlichen Marine war durch Tagesbefehl der Marinestanon vom 30. November v. I. verboten worden, bei dem Angeklagten, der Inhaber eines Militäreffekten geschäfts ist, zu kaufen, da er entgegen einer früheren Bestimmung den Soldaten Waren auf Kredit ge liefert hatte. Der erwähnte Tagesbefehl, das an die Soldaten ergangene Verbot, ist dem Angeklagten auch bekannt gewesen. Trotzdem versandte er an verschiedene Marinesoldaten Briefe, in denen er sein Geschäft für den Bedarfsfall empfahl und um den Besuch bat. Da ihm aber be kannt war» daß den Soldaten verboten war, sein Geschäft zu betreten, so lag in diesem Schreiben eine Aufforderung zum Ungehorsam. Daß er sich der Rechtswidrigkeit seines Tuns bewußt war, hat das Gericht aus dem Umstande geschlossen, daß der An geklagte die Soldaten, denen er seine Offertbriefe geschrieben hatte, gebeten hat, Diskretion zu be wahren und den Brief sofort zu vernichten. Gegen das Urteil hatte der Angeklagte Revision ein gelegt, mit der Begründung, jener Befehl, das er lassene Verbot des Betretens seines Geschäfts, sei rechtsungültig und unwirksam gewesen; denn eine Verwaltung habe nicht das Recht, durch derartige Erlasse einen Gelchäftsmann zu schädigen oder gar zu ruinieren. Das Reichsgericht verwarf indessen die Revision als unbegründet (3>> 114 /13. rr. Wegen Körperverletzung hat L«as Landgericht Stettin am 16. September v. I. die unverehe lichte Margarete B. zu zwei Wochen Gefängnis verurteilt. Die am 17. Februar 1899 geborene, also noch minderjährige Angeklagte war im Som mer v. I. bei den Besitzers-Eheleuten K. in Stellung. Zu einer der ihr obliegenden Pflich ten gehörte die Pflege und Wartung des drei Monate alten Kindes ihrer Dienstherrschaft. Je doch behagte der Angeklagten es wenig in ihrer Stellung, ihre Pflichten erfüllte sie nicht ge wissenhaft, vielmehr zeigte sie einen starten Hang nach freierem Leben. Als sie eines Tages von ihrer Dienstherrschaft nach Hause geschickt wurde, damit sie dem Kind, welches daheim im Kinderwagen lag, die Flasche gebe, benutzte sie die Gclegenl)eit, ihr Bündel zu schnüren, und sich aus und davon zu machen, ohne indessen vorher getan zu haben, was ihr aufgetragen war. Sie gab nämlich dem Kind die Flasche nicht, vielmehr zog sie, damit es niemand hören sollte wenn das Kind schreien würde, dem Kind die Decke bis über den Aiund und band, damit die Decke nicht abrutschen könne, sie mit den Zipfeln an dem Geflecht des Kinderwagens fest. Dem Kinde wurde dadurch das Atmen fast ganz be nommen, und als die Eltern nach Hause kamen, war das Kind bereits dem Erstickungstode nahe. Der Vater des Kindes stellte deshalb gegen die Entlaufene Strafantrag, und das Gericht hat in der Behandlung, welche die Angeklagte dem Kinde hatte zuteil werden lassen, eine Körper verletzung erblickt und sic deshalb zu der be reits erwähnten Strafe verurteilt. Gegen das Urteil hatte die Angeklagte Revision eingelegt, in der sie behauptete, es sei zu Unrecht angenom men worden, daß sie sich einer Körperverletzung schuldig gemacht habe; denn eine Verletzung des Kindes sei durch ihr Verhalten nicht eingetreten. Auch hätte, so machte sie in der Revision weiter geltend, berücksichtigt werden müssen, daß sic nicht das Bewußtsein gehabt habe, durch ihre Handlungsweise eine Körperverletzung zu be gehen. Das Reichsgericht verwarf indessen die Revision als unbegründet, da der Vorderrichter ohne Rechtsirrtum eine Körperverletzung für vorliegend erachtet habe und erwiesenermaßen die Angeklagte sich bei Begehung der Tat auch dessen bewußt gewesen sei, daß sie etwas Un rechtes beging. Daß sie allerdings über die Folgen ihrer rechtswidrigen Handlungsweise sich nicht ganz im klaren war, könne ihr geglaubt werden, und sei ihr auch vom Vorderrichtcr ge glaubt worden. Doch sei dieser Umstand von der Vorinstanz mit Recht nicht als geeignet angese hen worden, die Angeklagte vor Strafe zu schützen. (3 V 1036/13). » Mißhandlungen. Die Frau hat den Zungen mit in ihre Wohnung genommen und untersucht, dann ist sie zur Polizei gegangen und hat Anzeige erstattet. Von der Fürsorgebehörde ist das Kind den Geb- hardtschen Eheleuten daraus weggenommen und in einer geeigneteren Ziehe untergeoracht worden. Nach dem Gutachten des ärztlichen Sachverständigen war der Körper des Kindes mit Schwielen und Striemen bedeckt, einzelne Stellen waren ganz hart. Die Hausmannsfrau hat ebenfalls Spuren von schweren Mißhandlungen an dem Körper des Jungen ge funden. In der schöffengerichtlichen Verhandlung gaben die beiden Angeklagten zu, das Kind mit einem Ausklopfer öfter gezüchtigt zu haben. Sie suchten sich mit der bei solchen Gelegenheiten stets wiederkehrenden Ausrede zu entschuldigen, daß das Kind sehr unreinlich gewesen sei. Das Schöffen gericht zog mildernd in Betracht, daß die beiden An geklagten bis jetzt noch nicht bestraft und durch die Unsauberkeit des Kindes erregt gewesen seien. Das Urteil lautete auf je eine Geldstrafe von fünfundzwanzig Akark. Der Mag-eburger Schmlergelöerprozeß. VI. fix. Magdeburg, 14. Februar. In dem Prozeß gegen die Fabrikbesitzer Walter und Friedrich Beschke, gegen deren frühere Prokuristin Helene Altmann und gegen den Kauf mann La decke ergriff, nachdem die Beweisauf nahme nach zweitägiger Dauer für geschlossen er klärt werden konnte, der Vertreter der Anklage, Staatsanwaltschastsrat Dr. Feisenbergcr das Mort zur Begründung der Anklage. Er wies auf das große Aufsehen hin, das dieser Prozeß in der ganzen deutschen Geschäftswelt erregt habe. Die Angeklagten haben cs so dargestellt, als ob in der Lackbranche ohne Schmiergelder Geschäfte überhaupt nicht zu machen seien. Das ist sicher falsch. Aoer ganz ab gesehen davon müssen wir als Deutsche darauf sehen, daß alle Bestechungen und Bestechungsversuche bei Angestellten in staatlichen und privaten Betrieben möglichst ganz unterdrückt und im Keime erstickt werden. Es muß mit eisernem Besen ausgekehlt werden, damit dem Bestechungsunwesen in Deut.ch- land ein Ende gemacht wird. Aus den umfangreichen Verlesungen in der langen Verhandlung geht klar hervor, daß die beiden Hauptangeklaaten Fritz und Walter Beschke gemeinschaftlich und systemattzch be stochen haben. Beide Angeklagte haben das Verdienst, den deutschen Sprachsatz um ein neues Schlagwort bereichert zu haben, um das Wort „Anerkennungs gebühren". Diese Anerkennungsgebühren waren weiter nichts als Provisionen an die Werkmeister, deren Höhe sich jeweilig nach dem Umsatz richtete. Solche Anerkennungsgebühren sind nach Tausenden von den Angeklagten ausgezahlt worden, und man kommt der Wahrheit viel näher, wenn inan das Wort „Anerkennungsgcbühren" durch „Schmiergelder" ersetzt. Die Angeklagten haben sich des Vergehens des unlauteren Wettbewerbs schuldig gemacht, denn sie haben etwas begangen, was gegen die guten Sit ten rerftößt. Die Angeklagten waren sich auch sämt lich bewußt, daß sie etwas Unlauteres und Unsitt liches taten. Bei den Beamtenfällen kommt es dar aus an, festzustellen, ob es den Angeklagten darum zu tun war, die Beamten zu einer Verletzung ihrer Amtspflichten durch Bestechung zu verleiten. Fest gestellt ist, daß die Angeklagten in dem Werkmeister Gerdes einen Spion haben wollten, der sie über die Vorgänge auf der Werft in Kiel auf dem laufenden halten zollte. Ein Vergehen gegen 8 333 StGB, aber in dem Sinn, daß die Beamten ihre Dienstpflicht ver letzen sollten, liegt wohl nicht vor, ebensowenig bei den anderen Beamtenfällen, wenn auch bei dem Fall des Werkmeisters Bartsch von der Werft in Danzig festgestellt ist, daß er Einfluß auf die Vergebung der Aufträge hatte. . Ich beantrage gegen La decke, der als Vertreter einer anderen Firma von der Firma Thurm Befchke Geld angenommen hat, eine Geld strafe von 260 event. 20 Tagen Gefängnis, gegen die Angeklagte Fräulein Altmann eine Eeldstra'e von 500 .tt, event. 50 Tage Gefängnis. Was die beiden Hauptangeklagten Walter und Fritz Beschke anlanzt, jo spricht zu ihren Gunsten, daß sie das Schmiergelderunwesen bereits von ihrem verstorbenen Vater übernommen haben. Aber das sind auch die einzigen entlastenden Momente. Die tadellose Einrichtung ihrer Fabrik ist ebensowenig eine Entschuldigung für die begangenen strafbaren Handlungen wie die Tatsache, daß sie sich bemüht haben, ihre Industrie durch neue Erfindungen zu nützen. Eine Geldstrafe würde diese Angeklagten nicht treffen. Als ausreichende Sühne kann nur eine Gefängnisstrafe angesehen werden, und ich beantrage daher, beide Angeklagte zu einer Gefängnis strafe von je drei Monaten und zu einer Geldstrafe von je 3000 event. zu weiteren 300 Tagen Gefängnis zu verurteilen. Außerdem be antrage ich die Publikation des Urteils in den ge- lesensten Handelszeitungcn und in dem Fachblatt der Lackindustrie. Möge das Urteil des Gerichts wie ein reinigendes Gewitter wirken. Der Vertreter des Nebenklägers Justizrat Fuld lMainz) führte nach längeren Erörterungen der juristischen Seite de: Sache zum tatsächlichen Beweis material aus, daß die Schuld der Angeklagten ohne weiteres durch die vorliegenden Urkunden erwiesen sei. Bei einem solchen Belastungsmaterial war ein offenes Geständnis zu erwarten, unter Anführung etwa vorhandener Milderungsgründe. Das sei nicht geschehen, man hat sogar ein patriotisches Mäntel chen uns oorzuführcn gewagt. Man habe gejagt, der Kampf der deutschen Industrie gegen das Ausland sei so schwer, und man habe di« deutsche Industrie stützen wollen. Das bedeute nichts als ein Schlag wort und eine Phrase. Gerade das Gegenteil ist der Fall: durch eine solche Handlungsweise wird die deutsche Industrie auf das schwerste geschädigt. Zu dem sind die Angaben der Angeklagten, di« Konkur renz von England her sei eine äußerst schwierige, gar nicht denkbar, da England uns gerade in der Be kämpfung der Schmiergelder vorangegangen ist und schwerere Strafen hat als wir. Es ist also nicht richtig, daß die deutsche Industrie sich der ausländi schen gegenüber in einer gewissen Notlage befindet. — Zum Strafmaß führt der Vertreter des Neben klägers ähnliches aus wie der Staatsanwalt, doch will cr die Handlungsweise des Fräulein Altmann milder aufgcfaßt wissen. Während der Nachmittagssitzung verlas unter all gemeiner Bewegung des Auditoriums der Ver treter de: Anklage ein Kieler Telegramm, wonach der in dem Prozeß vielgenannte Werkmeister der Kieler Kaiserwrrft, Gerdes, Selbstmord be gangen hat. In später Abendstunde fällte die Zweite Straf kammer des Landgerichts Magdeburg folgendes Urteil: Die Brüder Walter und Friedrich Beschke zu je einem Monat Gefängnis und 50 000 Mark Geldstrafe, Fräulein Alt mann zu 200 Geldstrafe und der Kaufmann Ladecke zu 300 .tl Geldstrafe verurteilt. Ferner wurde auf Tragung sämtlicher Kosten erkannt sowie auf Publi kation sb e f u g n i s in der „Magdeburgischen Zeitung" sowie in Berliner, Frankfurter und Kölner Blättern und in der „Zeitschrift für Lack- und Farben industrie". Das Gericht hat in allen Fällen nur einfache Bestechung angenommen. vsl. Dresden, 14. Februar. Geld bei einem Vankhause erschwindelt. Das Landgericht verurteilte den bei einer Firma in Rade berg angejtellten Handlungsgehilfen Anton Cech, der sich bei einem Dresdner Bankhau'e 8506 ./6 er schwindelte und damit nach Paris flüchten wollte, zu 1 Jahr 8 Monaten Gefängnis. Nackrickten vom Tage. * Verhaftung einer Schwindlerin. Ein Telegramm meldet aus Hamburg. 14. Februar: Die Hamburger Polizei verhaftete eine in Sankt Pauli wohnende Kartenlegerin namens Anna Ernst, die es ver standen hat, zwei Dien st Mädchen und einen Zahnarzt davon zu überzeugen, daß sie in Italien eine Erbschaft von 120 000 Mark zu erwarten hätte, die jedoch erst ausgeklagt werden muffe. Zu diesem Zwecke gaben die Leichtgläubigen 5400 Mark her und kamen zu spül dahinter, daß sie einer Be trügerin zum Opfer gefallen waren. Einem der beiden Mädchen war unter den gleichen Versprechungen außerdem von einer Karlenlegerin namens Gamm aus Altona 2800 Mark abgenommen worden. * Kesselexplosion in einer Waschanstalt. Wie aus Paris, 14. Februar, telegraphifch berichtet wird, explodierte in einer Waschanstalt in Boulognc sur Mer ein Dampfkessel, wobei eine Person ge tötet und jechs verletzt wurden. * Neue Sicherheitsmaßnahme auf einem eng lischen Dampfer. Aus London, 14. Februar, meldet ein Drahtbencht: Der neue Dampfer der Allanline „Alsatia" hat soeben ein Motorboot zum Schutze gegen Eis erhalten, bas er auf der nächsten Ausreise an Bord führen wird. Es handelt sich um eine neue Vorkehrung für die Sicherheit der transatlantischen Dampfer. Das Motorboot ist auf der Clydewerft gebaut worden und hat etwa die Größe eines Rettungsbootes. Der Motor entwickelt 30 Pferdeträfte. Das Boot ist ausgerüstet mit einem zerlegbaren Mast, einer gedeckten Kajüte, einem funken telegraphischen Apparat und einem Unterjeesignal- Apparat. Solche Boote werden bei nebligem Wetter ausgesandt werden, um funkentelegraphisch die Lage von Eis und anderen Gefahren zu melden; sie werden aber auch von großem Werte seim um Rettungsboote und brennende oder sinkende Schiffe wegzufchleppen. Die AUanline-Dampfer „Alsatia" und „Catgari" werden zwei solcher Boote und der Eunard-Dampfer „Aguitania" vier solcher Boote er halten. Zweifellos werden aber bald die meisten transatlantischen Dampfer mit solchen Booten aus gerüstet werden. * Bci einer »lohlengasexplosion im Schacht der Neurussischen Gesellschaft in Jusowka sind, wie aus Bachmut, 14. Februar, drahtlich gemeldet wird, acht Arbeiter lebensgefährlich und fünf leicht verletzt worden. * Entsetzliches Unglück. „Daily Mail" meldet aus New Port vom 13 d. M.: Ein großer von vier Pferden gezogener Schlitten wurde am Freitag früh bei Kingston im Staate New Pork bei einem Eisenbahnllbergang von einem Eüterzugc über fahren. Der Schlitten wurde zertrümmert, mehrere Insassen getötet und viele verletzt. * Nur meine Frau! Ein lustiges Stückchen hat sich, wie die „Br. N. Nachr." erzählen, in Braun schweig zugetragen. Steht da vor einem abgelegenen Teile des Herzoglichen Schlaffes ein braver 92er auf Posten. Menschen verirren sich selten in diese Gegend, und so wird dem wartenden Krieger die Zeit ein wenig lang. Nichts, aber auch gar nichts bringt etwas Abwechselung in die Eintönigkeit des Auf und Niederschreitens. Und hier an dieser einsamen Stelle ließe sich doch sonst so gut ein bißchen klönen. Da — endlich kommt jemand vorüber. Eine aller liebste, nette Person. Ob man sie wohl mal nach dem Wetter fragt? Sie sieht allerdings nicht so aus, als ob sie antworten würde. Aber vielleicht wird sie grob, und eine Grobheit aus t>em reizenden Munde ist besser als tödliches Schweigen. „Pst" macht der Posten. Die junge Person geht ruhig weiter. „Ssst" macht der Posten und winkt heftig mit dem Kopfe. Die andere geht ungerührt weiter, aufs Schloß zu. „Pfft" macht der Posten zum dritten Male, er winkt mit dem Kopf und mit der Muskete — da ist die andere aber schon im Schlöffe verschwunden. Unser Freund ist wütend, aber er kommt nicht dazu, sich auszutoben, denn die Ablösung naht. Zwanzig Minuten später steht der Redselige vor — dem Her-- zog Ernst August. Der nimmt ihn scharf ins Gebet. Mit Zittern und Zagern wird die Beichte abgelegt, und da das sehr treuherzig geschieht, so folgt die Ab solution auf der Stelle: „Diesmal solls noch so hin gehen, denn es war nur meine Frau! Wenn's aber eine andere Dame aus Braunschweig gewesen wäre, d-ani^ . . . ." * Die Leidensgenossin des verstorbenen ehemaligen Gewerkschaftsführers Nexhäuser ist, wie uns ein eigener Drahtbericht aus Berlin meldet, ihrem Geliebten jetzt in den Tod gefolgt, nachdem ihr noch ini Krankenhaus beide Füße abgenommen worden waren. * Durch heftigen Sturm in der Nordsee sind, wie aus Helgoland, 14. Februar, gemeldet wird, sämtliche Kabel nach Helgoland gestört, so daß nur drahtlose Verbindung möglich ist. * Racheakt eines entlassenen Arbeiters. Aus Dillenburg (Westerwald), 14. Februar, meldet ein Telegramm: Am Freitag abend wurde dem Direitor Schulz von der Gewerkschaft Eonstanze bei Langenaubach durch einen seiner Arbeiter, einen Kroaten, in feinem Zimmer mit einer Axt die Schädeldecke zertrümmert, worauf der Tä ter geflüchtet ist. Die Veranlassung zu der Tat gab die Entlassung des Arbeiters. Der Zustand des Direktors Schulz ist hoffnungslos. * Ein ganzes Dorf vernichtet. Aus Nairobi (Britisch-Ostafnka), 14. Februar, wird gemeldet: Ein aus dem Norden zurückgekehrter Reisender berichtet, daß ein ganzes Dorf des Stammes der Rendille von Eingeborenen von Boran vernichtet worden sei. Dabei seien 200 Männer, Frauen und Kinder getötet worden Die Borani sind sonst ein friedlicher Stamm, der aber fortgesetzt von den Rendilles heimgesucht wird. versuche diesen Hausmacher huffenffrup. Leicht herzustellen und nicht zu teuer. Nachstehend ein vorzügliches Rezept für einen Hustensirup, das diesen Winter schon öfters empfohlen und von Hunderten mit bestem Erfolg angewandt wurde. Man kann kaum etwas Besseres fertig käuf lich erhalten, und jür etwa 2.75 kriegt man genug der hauptsächlichsten Bestandteile zur Selbstherstellung von einem halben Liter besten Hustensirups. Be schaffen Sie sich beim Apotheker 60 Gramm Ansy lund zwar dreifach konzentrierten) und mischen Sie das zu Hauie mit einem viertel Liter heißen Wasser und einem halben Pfund reinen gestoßenen Zucker; um rühren bis alles gut aufgelöst und vermischt ist. Davon nimmt man einen oder zwei Teelöffel voll viermal täglich ein; das verschafft Linderung und kann in kurzer Frist den hartnäckigsten Husten ver treiben. Es ist ausgezeichnet gegen alle Erkältungs erscheinungen und zur Vorbeugung der sich daraus häufig entwickelnden ernsteren Erkrankungen der Atmungswege. Wirkt zugleich appetitanregend und leicht kräftigend. Da es sich in gleicher Weise gut für Kinder wie Erwachsene eignet und sehr gut schmeckt, ist es ein ideales Mittel für den Familien gebrauch. Sich aus Zuckersirup und Ansy fern Husten mittel zu Hause selbst herzustellen ist sehr populär ge worden, es gibt auch kaum was Besseres für den Zweck. 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