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m. lös. los» Lchrgsng. celorlaer Tayedlsn. Sonnsvenü. l7. 3unl ldll. Gerlchtslssl. Reichsgericht. Leipzig, 16. Juni. rr. Wege« schwerer Urkundenfälschung und ver suchten Betruges ist am 10. April vom Landgericht Mannheim der Tüncher Josef Br. zu 6 Monaten Gefängnis verurteilt worden, welche Strafe mit einer anderen zu einer Gesamtstrafe von einem Jahre ver- einigt wurde. Er hat seine Frau zur Kranken- und Invalidenversicherung angemeldet und den Schein mit „Marie Müller. Wäschegeschäft" unterzeichnet, ebenso den Abmeldeschein, den er schon nach drei Wochen an die Krankenkasse schickte. Der Name Marie Müller ist von ihm fingiert worden. Er wollte nach Ansicht de» Gerichts durch seine Hand lungsweise seiner Frau freie Verpflegung durch die Krankenkasse verschaffen, worauf er keinen Anspruch harte. — Auf die Revision des Angeklagten hob das Reichsgericht das Urteil auf und verwies die Sache an das Landgericht zurück. Es ist nochmals zu prüfen, ob wirklich eine Schädigung der Kranken kasse eintreten konnte. 55. Wegen Körperverletzung im Amte ist am 20. März vom Landgericht Stuttgart der Auf- scher Christian David M. zu 10 Geldstrafe ver urteilt worden. Er ist städtischer Aufseher für die Anlagen in Stuttgart. Mit einem Fuhrmanne ge riet er wegen Ueberanstrengung der Pferde in Wort wechsel. Ein gewisser I. rief dem Fuhrmann zu, er solle dem Angeklagten die Peitsche über den Kopf schlagen. Der Angeklagte verlangte nun den Namen des Z. zu wissen, dieser aber schlug sofort auf ihn «in. Beide rangen und kamen zu Falle. Nachdem sie sich erhoben hatten, forderte der Angeklagte von neuem den Namen des Ä. Als dieser sich weigerte, ihn zu nennen, packte der Angeklagte ihn, um ibn auf das Rathaus zu führen. Dabei stieß er iyn zweimal mit seinem spitzen Stocke in den Unterleib. Der Angeklagte hat nicht angenommen, daß I. ihn noch weiter angreifen werde. Er war auch, wie das Urteil betont, nicht berechtigt, ihn durch Stöße mit dem Stocke zum Mitgehen zu zwingen: nur fest nehmen durfte er ihn. — Die Revision wurde vom Reichsanwalte für begründet erklärt, da nicht ge nügend festgestellt erscheine, daß der Angeklagte in der Ausübung seines Amtes gehandelt hat. Das Reichsgericht teilte diese Bedenken nicht und erkannte auf Verwerfung der Revision. rr. Der Kampf um die volle Matz in München ist noch immer nicht beendet, obwohl das Reichs gericht bereits vor längerer Zeit klar und deutlich ausgesprochen hat. daß das schlechte Einschenken als Betrug zu bestrafen ist. Am 27. Januar d. I. hat nun das Landgericht in München wiederum eine Anzahl Schankkellner und Kassierer wegen Betruges zu Eesängnis bis zu 6 Wochen und Geldstrafe bis zu 500 verurteilt. Die von den Verurteilten ein gelegte Revision kam jetzt vor dem Reichsgericht zur Verhandlung. Nach den Feststellungen Haden die Angellagten in der Absicht, sich einen widerrechtlichen Vermögensvorteil ru verschaffen, die Krüge und Gläser schlecht gefüllt und künstlich übermäßig viel Schaum erzeugt, um den tiefen Stand des Bieres zu verdecken. Auf diese Weise haben sie sich Neben einnahmen verschafft. Durch Steil- und Fernhalten der Gläser vom Hahn wurde die Schaummenge ver größert. Den Angeklagten wurde nur betrügerisches Füllen von Krügen zur Last gelegt, nicht auch von Gläsern. Die Ausreden der Angeklagten, daß sie nicht absichtlich gehandelt, wurden als unglaubhaft zurückverwiesen. Es ist festgestellt, daß bevorzugte Gäste trotz großer Eile stets richtig eingeschenkt er hielten. Andere Gäste sind um 1, 6 und 7 Pfg. pro Liter geschädigt worden. Bei denjenigen, welche die Krüge untersucht haben, ist vom Gericht nur ver suchter Betrug angenommen worden. — Die An geklagten beriefen sich in ihrer Revision darauf, daß die Unsitte des schlechten Einschenkens in München allgemein eingeriffen sei. Deshalb, so meinten sie, könne niemand getäuscht werden. Das Reichsgericht erkannte auf Verwerfung der Revisionen. Kriegsgericht. —ad. Leipzig, 16. Juni. Eine Liebestragödie in der Weihnachtsnacht. Der im Herbst o. I. zum 139. Regiment in Döbeln ein gezogene Soldat Otto Neef war zu Weihnachten nach seinem Heimatsdorfe Gersdorf beurlaubt. In der Nacht vom ersten zum zweiten Weihnachts tage erschoß Neef die 33 Jahr« alte Bergarbeiters ehefrau Leichsenring. mit der er seit mehreren Jahren ein Liebesverhältnis unterhielt. Nach der Tat brachte er sich eine Schußwunde in den Leib bei und verletzte sich Io schwer, daß er fast fünf Monate im Garnisonlazarett in Zwickau in Behandlung war. Am 13. Mai wurde Neef nach Leipzig in das Unter suchungsgefängnis der Garnison gebracht, und wegen vorsätzlicher Tötung im Sinne von 8 216 des Strafgesetzbuches angeklagt, hatte er sich heute Frei tag vor dem Kriegsgericht zu verantworten. Neef war geständig. In der Verhandlung wurde folgen des festgestellt: Im Jahre 1908 machte Neef die Be kanntschaft des Bergarbeiters Leichsenring, der Vor stand eines Athletenklubs war. Da Neef in seiner Behausung keinen Platz zu athletischen Hebungen hatte, gestattete Leichsenring ihm. daß er bei ihm in der Wohnung üben könne. Der damals 18 Jahre alte Bursche knüpfte mit der Frau Leichsenring ein Verhältnis an. Nach seinem Dienstantritt löste der Angeklagte sein Verhältnis zu der Frau nicht. Sei nen Weihnachtsurlaub verlebte er zusammen mit der Frau in Lichtenstein. Nachdem beide verschiedene Lokale besucht hatten, gingen sie in der Nacht des zweiten Feiertages in den Wald, um dort zusammen zu sterben. Die Leiche der Frau wurde am nächsten Morgen von einem Arbeiter gefunden. Daneben lag ein Seitengewehr, eine Soldatenmütze und ein Re volver. Etwa 200 Meter vom Tatorte entfernt hing an einem Ast ein Paar Hosenträger. Als man dann weiter nachforschte, sah man in dem am Lichten- steiner Walde angrenzenden Park den schwerverwun deten Neef liegen. Neef gab an, er habe auf das au-chrnckliche Verlangen der Fran Leichsenring diese erschaffen: dann habe er einen Schuß auf sich selber abgegeben, der aber vorbeigegangen lei. Schließlich habe er nochmals auf sich gezielt und sich in den Leib getroffen. Sodann habe er sich noch eine Strecke weit aolchlepnt und sich zu erbangen versucht. Die Hosen träger seien aber zerrissen. Ans dem Revolver waren auch tatsächlich drei Schöffe abgegeben wor den. In der Hauptverhandlung vor dem Kriegs gericht versicherte Neef, daß Frau Leichsenring ihn schon längere Zeit vor der Tat auf- aefordert habe, sie zu töten, da sie des Lebens überdrüssig sei. Neef will sich anfänglich ge weigert haben, dies zu tun. Als er aber zu Weih nachten wiederum gebeten wurde, hat er schliesslich nachgegeben. Daß di« Angaben des Angeklagten zu treffen, ergab sich aus einer Postkarte, die bei der Leiche der Frau Leichsenring gefunden wurde. Auf dieser Karte teilte die Getötete ihren Angehörigen mit, sie sei lebensmüde und habe den Mut zu ihrem Handeln gefunden. Die Karte schloß mit den Worten: „Ich habe mir den Tod vollbringen lassen." Auch aus verschiedenen Briefen ging hervor, daß die Frau Leichsenring mit großer Liebe an dem Neef gehangen hat und daß sie ohne ihn nicht sein könne. Neef hat sich nach dem ärztlichen Gutachten schwer verwundet. Durch den Schuß in den Unter leib ist die Leber verletzt worden. Er ist zweimal operiert, ohne daß die Kugel aus seinem Körper ent fernt werden konnte. Bon seinen Vorgesetzten wird der Angeklagte als ein brauchbarer unü williger Soldat geschildert, der sich stets bemüht hat, seinen Dienst nach Kräften zu tun. Nees war ein ruhiger Mensch von guter Führung. Nach dem Gutachten des Arztes Dr. Geißler ist der Tod der Frau Leichsen- ring unmittelbar nach der Tat eingetreten, da die Schußwunde absolut tödlich war. Kriegsgerichtsrat Franke erklärt« in seinem Plädoyer, daß gegen den Angeklagten keine Anklage wegen Mor des erhoben worden sei, La es außer allem Zweifel stehe, daß Neef im Einverständnis mit der Getöteten seine Tat ausgeführt habe. Mit Rücksicht darauf, daß Neef durch seine Tat das Glück einer Ehe zer stört und drei Kinder ihrer Mutter beraubt hab«, bat er, auf eine empfindliche Freiheitsstrafe zu er kennen. Das Gericht verurteilte den Angeklagten unter Anrechnung von drei Monaten der Unter suchungshaft zu drei Jahren und drei Mo naten Gefängnis. Königliches Landgericht. t Leipzig, 16. Juni. Wegen RUckfallsbetrugs, Unterschlagung. Ur kundenfälschung und Untreue sollte sich der 38jährige Kaufmann Paul Lang aus Breitingen vor der zweiten Strafkammer des Landgerichts verantworten. Da die Sachverständigen indessen erklärten, daß sie sich über die Veruntreuungen des Angeklagten, die höher sein müßten, als er bisher zugestanden habe, aus den Geschäftsbüchern erst näher zu informieren wünschten, so wurde heute nur ein Anklagefall gegen Lang verhandelt. Der Angeklagte war Prokurist einer Markranstädter Gesellschaft m. b. H.. in einer im November v. I. abgehaltenen Versammlung kam die Rede darauf, daß Lang als Prokurist der Gesell schaft eine Einlage von 10 000 machen solle. Lang erklärte sich dazu auch bereit und imstande. Da er aber nur 7000 besaß, so wandte er sich wegen der fehlenden 3000 -4t an den Kaufmann CH. und spie gelte ihm vor, er habe eine Hypothek in Höhe von 8000 ^l, die er zum 1. Januar 1911 gekündigt habe. Auf diese Art und Weise bewog »er den CH., ihm gegen ein Akzept, das nicht in den Verkehr gebracht werden sollte, den Summe von 3000 -K zu geben. Das Gericht erkannte auf Grund der Beweisauf nahme gegen den Angeklagten Lang, der schon wiederholt bestraft ist, auf ein Jahr neun Mo nate Gefängnis und fünfjährigen Ehrenrechts verlust. zwei Monate wurden auf di« Untersuchungs haft angerechnet. Ein Heiratsschwindler hatte sich in der Person des Arbeiters Karl Joseph Morche vor dem Schöffen gericht zu verantworten. Morche lernte ein hiesiges Dienstmädchen kennen, knüpfte mit ihm ein Verhält nis an und versprach ihm, obwohl er schon seit Jahren verheiratet ist. die Ehe. Unter der Vorspiegelung, er wolle die Wohnungseinrichtung kaufen, schwin delte er dem vertrauensseligen Mädchen nach und nach dessen gesamte Ersparnisse in Höhe von 300 ab. In Anbetracht der bedeutenden Summe und der Gemeinheit der an den Tag gelegten Gesinnung wurde Morche zu sieben Monaten Gefäng nis und zweijährigem Ehrenrechtsverlust verurteilt. Bei einem Pflanzendiebstahle wurden in den Morgenstunden des Ostersonntags zwei junge Bur schen im König-Alberl-Park adgefaßt, es waren die Arbeiter Karl Friedrich Hermsdorf und Ernst Richard Albert Hermsdorf aus Volksmarsdorf. Sie hatten vier Rhododendren und vier Rosenstöcke mit den Ballen aus dem Boden gehoben, die einen Wert von gegen 50 hatten, und waren im Be griffe, sich mit den Pflanzen zu entfernen. Auf der Polizeiwache nannten sie sich dann Karl Richter und Ernst Richter. Albert Hermsdorf, der wegen Diebstahls schon bestraft ist, wurde jetzt zu fünf Monaten Gefängnis, sechs Tagen Haft und zweijährigem Ehrenrechtsverlust, Karl Hermsdorf zu vierzehn Tagen Gefängnis und zwei Tagen Haft verurteilt. Wegen Zuhälterei wurde der 25 jährige Arbeiter Emil Oswald Kamrath von hier nach nichtöffent lich geführter Verhandlung zu einem Jahre acht Monaten Gefängnis, fünfjährigem Ehrenrechts verluste und Zulässigkeit der Stellung unter Polizei aufsicht verurteilt. Königliches Schöffengericht. t Leipzig, 16. Juni. „Prost, Tqrannenknecht!" Mit diesem Gruße trank der Stud. phil. Georg Wilhelm M. eines Abends in einem vorzugsweise von Studenten besuchten Lokale der inneren Stadt einem ihm ganz unbe kannten Einjährigen zu. der einige Tisch« entfernt von ihm saß. Der so merkwürdig „Angeprostete" er stattete von dem Vorgänge Anzeige bei seinem Re giment. und der Kommandeur erhob gegen M. Klage wegen Beleidigung eines Angehörigen der bewaff neten Macht. Vom Schöffengericht wurde M. im Offizialverfahren zu einer Geldstrafe von 50 F verurteilt. Nichtig essen . . . sich richtig ernähren. . . will man im Sommer recht gesund sein. — Weniger Fleisch an heißen Tagen, — statt dessen leichte Speisen, hergestellt aus frischem, geschmortem Obst und Uonäamin Rezepte auf den Mondamin-Paketen. 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