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01-Frühausgabe Leipziger Tageblatt und Handelszeitung : 07.03.1914
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1914-03-07
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id84535308X-19140307017
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id84535308X-1914030701
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-84535308X-1914030701
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Leipziger Tageblatt und Handelszeitung
-
Jahr
1914
-
Monat
1914-03
- Tag 1914-03-07
-
Monat
1914-03
-
Jahr
1914
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Morgen - Ausgabe kür Leipzig «ad Vorort» durch unter« Lrdaer V*AU^Vpr»I^Ie. und Spediteur« »mal täglich In» hau» grdrachtr monatlich I.LS M., »tertelfShrttch ;.7r M. Sei der Seschdftsftell», unter« ZtUalen und ftuagadegeUrn adgehoUr monatlich i M.,oi»rtrl>ährltch Z M. Durch di« Post, inaerhald deuttchiond» und der »eutschrn K»l»at« «onotlich ISS M., vierteljährlich 4.LS M., ausschließlich postdesirUgelü. va» Leipziger kagedlatt erscheint werktng» Lmal, Sonn» u. Zetertag» »mal. In Leipzig, den Nachbarorten und den Orten mit eigenen Zlliolen wir ble stdendausgad« noch am stdend de» Erscheinen» i»» hau» gelirsen. berliner Ne»ukt>on:^n0enZ«lt»a l7, Zernsprech»jlnschluß: Moabit Nr.»07. "Är? 120. Amtsblatt des Rates urrd des polrseftunLes der Stadt Leipzig «edaktioa und Seschästssteller ^ohanntsgais» Nr.». a Zerusprech-Huschluß Nr. 14ddi, 14-dZ und 14d44- Iss. Jahrgang kür Zaser«»» au» Leipzig und Umgebung di» »tpoltt-rpetinetlerLpt., di,n»klom»,»tiei m.. »ou au»wärt» ro Pf., NeNamea 1.20 m.. Klein« ftn,eigen dlepetitzrlle nur ropf.b.wl«d»rb»l.Itab.,Znserale »on veh-rden im amtlichenLeil die Petit» zetl» »dpt. Seschästoanzelgen mir plahoorschrlft 'm Preise erhöht. Nadatt nach Loris, »eilageni ch«lamtausl.-M.So»Lausen-auaschl. pollgedühr. Mnze»,»»»sionabme: lobanniagasse», bei sämtlichen Ziliaien de» Leipziger Lageblatte» und alle» ftanonein»Lxprdil<onen de» Za» und siuolande». Srfchäst»sl»ll« sür Vrrlin u.die pr.vraaoenburg virekttonwalterZltegel, Verlin W i» Margaretkenltraße «. Zerasprrch»sinlchiuß: Lübow S»7i. 1914 Lllnnüvena, den 7. MSr;. Vas Wichtigste. * Die 150jährige Jubelfeier der König!. Akademie für graphische Kun st und Buchgewerbe in Leipzig nahm gestern nachmittag mit einem Fünf- Uhr-Tee ihren Anfang. (S. Kunst n. Wisst- * Der Reichstag verabschiedete am Frei tag in zweiter Lesung den Rest des Post et a t s, des Etats der Rc i ch s d r n ck c r e i nnd den Entwurf des P o st s ch eck g e s c tz e s. (S. Art. und Ber.) * Am Freitag sand die Ucberführung der Leiche des Kardinals Kopp von Troppau nach Breslau statt. (S. bcs. Art.) * Aus Thüringen wird über Hochwas ser berichtet. (S. Thür. u. Prov. Sachsen.) -* Das rumänische Parlament ist am Freitag unter lebhaften Ovationen für König Carol mit einer Thronrede eröff net worden. (S. Pol. Uebers.) keiOsminister. H) R e i ch s m in ist e r? Gibt es denn solche? Im genauen Sinne des Wortes „Mi nister" gewiß nicht. Höchstens der Reichskanz ler, dessen staatsrechtliche Stellung im übrigen durchaus eigenartig ist, könnte auch technisch als Reichsminister bezeichnet werden. Sicher gibt es aber im Reiche kein S t aa t s m in iste r i u m wie in Preußen. Also kein Kollegium von Mi nistern, in dessen Schoße abgesti'mmt wird, so zwar, daß die Abstimmung die Verantwortlich keit des einzelnen Ministers aufhcbt nnd sic auf das Gesamtministerium überträgt. Im Reiche ruht die sog. Ministerverantwortlichkeit allein aus der Persönlichkeit des Reichskanzlers oder seiner Stellvertreter. Es war also ivohl ein Mißverständnis, wenn früher vielfach von Freunden des ReichsZedankens ein Reichs ministerium im Sinne einer Körperschaft von Rcichsministern gefordert wurde. Darüber sollte und kann ein Zweifel nicht bestehen: die Verantwortlichkeit und damit die Selbständig keit eines Ministers ist schärfer und größer, wenn sic auf ihm allein ruht und wenn der einzelne, dessen Verantwortlichkeit geltend ge macht wird, sich nicht, wenn auch nur still schweigend, darauf berufen kann, daß er ja im Schoße des Ministeriums überstimmt worden sei. Der namentlich von liberaler Seite früher im mer und immer wieder erhobene Ruf nach Rcichs- ministeru zielte darum — richtig verstanden — nicht sowohl aus die Bildung eines Kollegiums von Rcichsministern, als vielmehr auf die Selb ständigkeit von Reichs f a ch Ministern. Und zwar war dabei an die Selbständigkeit der Reichs verwaltung gegenüber den Regierungen der Bundesstaaten gedacht. Ob solche Selbständigkeit angesichts des för- derativen Charakters des Reiches staatsrechtlich überhaupt möglich oder auch nur wünschenswert ist, soll hier nicht erörtert werden. Das inner- twlitische Leben des Reiches findet seinen Haupt ausdruck im Erlasse von Gesetzen und im Haus- haltplane. Zu beiden ist die Zustimmung der verbündeten Regierungen nötig. Oder besser: die verbündeten Regierungen und nicht die eige nen Organe des Reiches sind derjenige Faktor, aus dessen Zusammenwirken mit dem Reichs tage die Gesetze hervorgehen. Daß freilich diese Mitwirkung gerade beim Etatgesetze erheblich in die Wagschale fällt, soll damit nicht gesagt sein. Besteht doch der größte Teil des Haushalt plans, auch soweit er Neues bringt, in weiter nichts, als in der Ausführung sonstiger Reichs gesetze, wie z. B. eines Gesetzes, das die Fric- dcnsmacht des LandhcereS oder den Bestand der Flotte Vermehrt. Hier sind die Gelegen heiten, wo es auf die freie Entschließung von Bundesrat einerseits, Reichstag anderseits an- kommt. Für beide ist dann aber die Verabschie dung des Haushaltplans nur noch Formensache. Auf der Bundesratsscitc darf allerdings nicht übersehen werden, daß die Aufstellung der For derungen für Heer und Marine, somit der grö ßeren Hälfte der Ausgaben des Etats, schließ lich in den Händen Preußens liegt. Der ent scheidende Kricgsminister ist überhaupt nur preußischer Beamter, und der Staatssekretär des ReichsmarineamtS gehört als solcher dem preu ßischen Staatsministcrium an. Und demjenigen, was von dieser Seite als erforderlich zum Wohle des Reiches bezeichnet wird, dürften sich die nach Berlin eilenden Bundesratsbcvollmächtig-- ten oder die sie instruierenden heimischen Re gierungen nur schwer und selten entziehen kön nen. Man hört ja auch die erfreuliche Tatsache melden, daß der Bundesrat in der Regel ein stimmig beschließt. Da- alles hat mit der Selbständigkeit et waiger Rcichsfachministcr gar nichts zu tun. Gegenüber dem Bundesrate ist sia staatsrechtlich undenkbar. Auf einem ganz anderen Brett steht aber die sachliche Selbständigkeit der Staats sekretariate des Reiches, die sie tatsächlich durch das Wachsen ihres Geschästskreises und dessen immer deutlicher werdende Abgrenzung von den entsprechenden Fachministericn der Gliedstaaten mehr und mehr erlangen. Es hieße den Dingen Gewalt antun, wenn man bestreiten wollte, daß der Staatssekretär des Reichsamtes des Innern in Wirklichkeit der Reichsminister des Innern, der Staatssekretär des Reichsjustiz amtes der Rcichsjustizministcr ist, usw. Ob man den Rcichskchatzsekretär als Reichsfiuanzministcr begrüßen kann, ist eher eine kitzliche Frage. Wo gegen wiederum gar kein Zweifel ist, daß die Vorstände von Reichsämteru, deren Aufgabe nur Neichssache ist, und noch dazu mit großer reichseigener Verwaltung, also der Post, der Kolonien und namentlich der Marine, weiter nichts sind, als Reichsminister. In der Entwicklung der Reichsämter sieht man so recht deutlich das unaufhaltsame Vor dringen des Neichsgedankens. Sie alle waren ursprünglich im Reichskanzleramt vereinigt, wuchsen aber so, daß sie schließlich die Schale sprengten. Die Errichtung selbständiger Aemter wurde nötig. Schon 1878 wurde durch das so genannte Stellvertretungsgesetz den Vorständen der Reichsämter die Vertretung des Reichs kanzlers für den Bereich je ihrer Verwaltungs zweige übertragen. Windhorst mit seiner feinen föderalistischen, richtiger: partikularistischcn Wit terung bezeichnete alsbald die Stellvertretungs ämter als die weit geöffneten Tore für Reichs minister. Unseres Erachtens ist diese Stellver- trctungsbefugnis aber weiter nichts, als die zwingende Folge davon, daß die Geschäfte des Reiches eben immer größer und verzweigter werden. Das Reich entwickelt sich mehr und mehr zum Brennpunkt des nationalen Lebens. Seine Tätigkeit kann deshalb auch uicht mehr von einem Manne — ganz abgesehen, daß dieser eine Mann nicht mehr Bismarck ist — geleitet oder auch nur übersehen werden. Daher die ge waltigen Reichsämter und ihre relative Selb ständigkeit gegenüber dem Reichskanzler. Auch das deutsche Volk und mit ihm der Reichstag behandelt die Vorstände der Rcichsämter als die Männer, die ihm in erster Linie dafür ver antwortlich sino, was in ihren Verwaltungs zweigen geschieht und nicht geschieht. Das in Vorstehenden! Gesagte mag manchem Leser dieses Blattes nicht neu sein. Allein der geschichtlich gewordene Bau unseres Reiches ist so verwickelter Natur, insbesondere was sein Verhältnis zu den Gliedstaaten anlangt, daß eine Wiederholung manchem willkommen sein mag. Wir werden eine Betrachtung über die Per sönlichkeiten einzelner „ReichSminister" in kurzem Nachfolgen lassen. Zum Tode -es Kardinals Kopp. Die Ueberführunq der Leiche nach Breslau. Erzherzog Karl Franz Josef, der am Freitag früh in Vertretung des Kaisers in Troppau eingctroffcn war, suhr vom Bahnhof um 10 Uhr direkt zur Hl. Geistkirchc, wo er vom Kardinal-Fürstbischof Dr. Bauer cmp- fangen wurde. Das Pontifikalamt zele brierte Weihdischof Dr. A u g u st i n - Breslau unter großer geistlicher Assistenz. Während des Amts sang der Kärchenchor das Requiem von Gruber. Darauf nahm Kardinal Bauer die feierliche Einsegnung der Leiche des Kardinals Kopp vor. Sodann wurde die Leiche auf den Trauerwagen gehoben und nach dem Staatsbahn Hof übergeführt. Dem Wagen schritten voran die Ordensschlvestern und Or denspriester, dann folgte die übrige Geistlich keit, weiter zwei reich mit Blumenspendcn be deckte Blumenwagen, die Domherren des Bres lauer Domkapitels und die Weihbischöfe Dr. Augustin-Breslau und Wisnar-Olmütz. Hinter dem mit vier Pferden bespannten Leichenwagen folgten die Angehörigen des Kardinals, der Erzherzog und zahlreiche Staatsbeamte. Die Straßen, die der Zug passierte, hatten Trauer schmuck angelegt. In den umflorten Laternen brannte Licht. Um 12 Uhr mittags traf der Leichenwagen am Staatsbahnhof ein, wo Weih bischof Dr. Augustin eine nochmalige Einseg nung der Leiche vornahm. Um 12»/- Uhr setzte sich der Zug nach Breslau in Bewegung. Der Svnderzug, der die Leiche des ver storbenen Kardinal-Fürstbischofs v. Kopp von Tropvau nach Breslau brachte, traf nachmittags 1.89 Uhr in Breslau ein. Das Domkapitel und die Geistlichkeit erwarteten die Leiche am Bahn hof und geleiteten sie in feierlichem Zuge zur f ü r st b i s ch ö f l i ch e n Residenz, wo die Aufbahrung in der Hauskapelle erfolgte. Die Ucberführung der Leiche vom Pa lais nach dem Dom erfolgt Dienstag vor mittag. Die Beisetzungsfeierlichkeitcu beginnen vormittags 10 Uhr. Bei der Feier amtieren dec Erzbischof von Köln, Dr. Felix v. Hart mann, Bischof Schmidt-Fulda und Weihbischos Likowskl-Posen, die Gedächtnisrede tzält Dom prediger Domherr .Herling. An den Stufen des Hochaltars, direkt vor dem (Gestühl, in dem er dem Gottesdienst beiwohnte, findet der Kardinal die letzte Ruhestätte. Um Kopps Nachfolge. Wie der „Tägl. Rundschau" aus Rom ge meldet wird, fällt cs dort auf, daß das päpstliche Leibblatt „lluitL Latkolioa" schon jetzt Stimmung dafür mache, daß der Bischof von Trier der Nachfolger des Fürstbischofs Kopp in Bres lau werde und den Kacdinalhut erhalte. Als Grund dafür wird angeführt, daß der Papst den Bischof Koruin sehr schätze. Sonst werden von anderer Seite als Kandidaten für den Bres lauer Erzstuhl außer dem Prinze n M a r noch der fürstbischöfliche Delegat Dr. Klei n-E idam genannt. Mstagen und postangelegenheiten. Stimmungsbild aus dem Reichstage. D Berlin, 6. März. Aus der Reihe der Anfragen, die heute die Sitzung einlciteten — die Dienstage und Freitage sind bekanntlich für dielen Zweck reserviert worden —, ragte ein« hervor von starkem Gegenwartsreiz: die Anfrage der vier Aerzte, die der Reichstag zurzeit beherbergt, über das in den letzten Wochen häufig angefochtene Mittel Sa Ivar jan. Aus der Aus kunft, die Ministerialdirektor von Zoncquiöres gab, ersuhc man übrigens trotz ihres Wortreichtums kaum etwas, was man nicht vorher schon gewußt hätte: Die Regierung schließt sich den Autoritäten an, die neulich erst in der Berliner Medizinischen Gesell schaft zu Worte kamen und deren Meinung dahin geht, das neue Mittel habe sich in einer ganzen An zahl von Fällen bewährt, ohne irgendwelche Schädigungen für die Kranken mit sich zu bringen. Daneben verhieß Herr von Zoncquiöres, die Reichs regierung werde der Frage „die größte Aufmerksam keit" zuwenden. Herr Ministerialdirektor von Zoncquiöres hat dann noch eine andere Anfrage beantwortet: Die über die Umgehung des Wein gesetze» durch ausländische mit Alkohol versetzte Weine. Hier verwies er, was den Verkehr im Zn land anqehr, auf eine demnächst bevorstehende reichs- gerichtliche Entscheidung. Und dann war man glück lich wieder beim Postetat. Herr Erzberger regt die Einführung von Postautomaten an. Herr Zn bei! erhitzte sich wegen eines Postgcbäudes in Weißensee, Herr Goehre verlangte, worin ihm auch aus der bürgerlichen Welt beigepflichtct werden wird, die Abschaffung des Strafportos und dann war die zweite Beratung des Postetats erledigt. Für Herrn Kraetke schlug darum freilich noch lange nicht die Stunde der Befreiung. Denn nun ist erst noch die zweite Lesung des P o ft s ch e ck g e j e tz e s vorzu nehmen, das zn verabschieden die vorige Session nicht mehr ausreichtc. Der Reichstagsabgeordnete Beck hat seinerzeit in verschiedenen Blättern die Beschlüsse der Kommission erörtert, deren Berichterstatter er heute mar. Die Kommission hat, um den Scheckver kehr zu heben, die Stammeinlage aus 50 herab gesetzt und die Gebühren für die Zahlkarte auf 5 statt auf 10 Pf. Die Sozialdemokraten wollten natürlich auch bei dieser Gelegenheit sür sich eine Extrawurst gebraten sehen, aber ihre Hoffnungen scheiterten an der geschlossenen Mehrheit des Hauses, die der sehr verständigen Ueberzeugung lebte, daß man nur bet schrittweisem Vorgehen, wirtlich vorwärts kommt. Für die Rationalliberalen sprach mit großer Sach kunde und dabei auch für das Laienverständnis sehr einleuchtend, daß Abg. Roland Lücke, der dem Postscheckvcrtehr das Verdienst beirnaß, bei der letzten schweren Versteifung des Geldmarktes dazu beigc- trageir zu haben, daß die Situation nicht noch ge fährlicher wurde Bei der Abstimmung wurden, wie nach solcher Aussprache zu erwarten war, die Kom promißanträge angenommen. Danach ist dann noch der Etat der Re ichs- druckcrei erledigt worden. Morgen wird man sich dann dem Kolonialetat zuwcnden. Vie Novelle zur Gewerbeordnung. Der Entwurf über Aendcrung der tztz 33, 33a, 33b usw. der Gewerbeordnung ist dem Reichstage zu- gegangen. Rach dieser Novelle sollen die Vorschriften der Gewerbeordnung über das Gast- und Schank- wirtsgewerbe und die verwandten Gewerbe betriebe abgeändert werden, da sich bei ihnen Miß stände hcrausgebildet haben, die reformbedürftig sind. Die vorgeschlagenen Beschränkungen gehen nur so weit als unbedingt notwendig ist. um eine Ab stellung der vorhandenen Uebejftände zu sichern. 8 33 bestimmt, daß alle Gastwirtschaften mir geistigen oder nicht geistigen Getränken der Erlaubnis be dürfen, die nur zu versagen ist, wenn Tatsachen vor liegen, die die Annahme rechtfertigen, daß der Nach suchende die erforderliche Zuverlässigkeit in bezug aus den Kewerbetrieb nicht besitzt, insbesondere da» er das Gewerbe zur Förderung der Dölleri, des ver botenen Spiels, der Hehlerei, der llnsittlichkeit oder zum Vertreiben verfälschter oder verdorbener Nah rung»- oder Genußmittel mißbrauchen wird, ferner wenn die zum Betriebe des Gewerbes bestimmten Räumlichkeiten nicht den polizeilichen Anforderungen genügen, und wenn ein Bedürfnis nicht nachgewiesen werden kann. Das gleiche gilt für den Kleinhandel mit Branntwein oder Spiritus. Der Be dürfnisnachweis für die Gastwirtschaften besteht allerdings bereits in den meisten Bundesstaaten, er soll jetzt in erweitertem Umfange durch Reichsgesetz obligatorisch gemacht werden. Bisher waren vielfach nur die Gastwirtschaften mit voller Konzession dem Bedürfnisnachweis unterstellt, in Zukunft soll dies auch der Fall sein mit Kasfceschenlcn, Bouillonkellcrn und sogenannten alkohol« freien Ausschänken. Ferner soll einem Wunsche des Reichstages gemäß auch die Bekämpfung der sogenannten A n i m i e r k n e i p c n auf diesem Wege erfolgen. Als Animierkneipen gelten Gastwirtschaften, die in der Hauptsache weibliches Personal beschädigen, Las die Ausgabe hat, zum übermäßigen Alkoholgenuß zu verleiten. Diese Animierkneiven haben nach der Be gründung in Gestalt von Weinstuben, Tecsalons, Bars eine außerordentliche Verbreitung gefunden, und zwar nicht nur in den Städten, sondern auch auf dem platten Lande. Aus diesen Gründen kann die Landcszentralbchördc im Interesse der Gesundheit und der Aufrechterhaltung der guten Sitten und des Anstandes über die Zulassung, die Beschäftigung und die Art der Entlohnung des weiblichen Per sonals Bestimmungen erlassen. Ferner wird dieser Behörde die Befugnis gegeben, den Ausschank von Absinth zu verbieten. Die genannten Vorschriften finden aus Vereine, die de» gemein schaftlichen Eintauf von gebens- oder Wirpchasts- bedürfnissen zum Zwecke haben, auch daun Anwen dung, wenn der Betrieb aus den Kreis der Mitglieder beschränkt ist. 8 33a bestimmt, daß, wer gewerbsmäßig Sing spiele, Gesangs- und deklamatorische Vorträge, Vorführungen von Personen oder Tieren oder thea tralische Vorstellungen, ohne daß ein höheres Interesse der Kunst und der Wissenschaft dabei obwaltet, oder Lichtspiele in seinen Wirtschafts- oder sonstigen Räumen öffentlich veranstalten will, zum Betriebe dieses Gewerbe der Erlaub» is bedarf. Die Er laubnis ist aus gleichen Gründen zu versagen wie bei den Gastwirtschaften. Diese Bestimmungen haben rückwirkende Kraft auf bereits bestehende Unternehmen, wenn der gegenwärtige Besitzer nicht die erforderliche Zuverlässigkeit besitzt oder wenn die Räumlichkeiten den polizeilichen Anforderungen nicht genügen. Die Ortspolizei bchörde ist befugt, Musik aufführungen und phonographische Vorführungen in Schankwirtschaften oder an anderen öffentlichen Orten zu verbieten, wenn dadurch die Nachbarschaft erheblich belästigt wird. Zn bezug auf die Kine« ma^ographenthcater soll durch diese Vor schriften ermöglicht werden, einer übermäßigen Ver mehrung diejer Unternehmungen entgegenzutreten. Die Tingol-Tangel werden in der Begründung den Anrmierkneipen gleichgestellt, da sie eigentlich nur die Aufgabe haben, den Konsum non Alkohol zu verstärken. Auf einer anderen Stufe stehen die Varietes, die in erster Linie Schaustätte sind und die mit den Tingel-Tangeln nicht auf eine Stufe zu stellen sind. Die Orchesterkonzert automaten haben in der letzten Zeit so zuacnom- men, daß sie sehr häufig zu den erheblichsten Belästi gungen der Nachbarschaft geführt haben. Ein poli zeiliches Einschreiten gegen solche Belästigungen war bisher nur möglich im »rolle nnchoewiesener Gefähr dung der Gesundheit d^r Anwohner. Zm 8 33b werden die sogenannten Rummel plätze, die auf Prioatgrundstücken bestehen, kon- z c s s i o n s p f l i ch t i g gemacht, während dies bis her nur für Schaustellungen usw. nötig war, die auf Straßen und Plätzen ihr Gewerbe betrieben, wie Ka russells usw., Kegelbahnen, Schaukeln und Turn apparate in Gastwirtschaften fallen nicht unter diese Bestimmungen. Der Entwurf beseitigt ferner noch einige Miß stände im F l a s ch c n b i e r h a n d e l. Zur Ein führung der Konzessionspflicht und des Bedürfnis nachweises lag ein Anlaß hier nicht vor, es soll in Zukunst aber beim Bierkleinhandel eine schärfere polizeiliche Ueberwalbung stattfinden. Bei wieder Holter Zuwiderhandlung gegen die Vorschriften des 8 33 der Gewerbeordnung kann der Flaschcnbicr- l-andel untersagt werden. Der fliegende Bicrklein- handel vor Bahnhöfen, Neubauten und Fabriken wird durch den Entwurf verbaten, weil vielfach be obachtet worden ist, daß hier das Bier nicht immer in einwandfreier Beschaffenheit geliefert worden ist. Schließlich regelt der Entwurf noch die Stell- vertreterfragc im Ga st wirtsgc werbe, auch hier haben sich Mißstände ergeben, die dadurch beseitigt werden sollen, daß vom Stellvertreter die selben Qualitäten verlangt werden, wie vom Zn- Haber der Konzession. Die Stellvertretung wird auf die Fälle beschränkt, in denen besondere Umstände, z. B. kauerndb schwere Erkrankung, längere notwen dige Abwesenheit der persönlichen Ausübung ent gegenstehen. Die Strasoorschriften sür Ucbcr- schreitungen der mitgetcilten Bestimmungen werden schließlich noch verschärft. k>olitileke Uebei-lietit vom Wahlkampfe in Sorna-Pegau. Kürzlich hatte im „Tag" der reichsparteiliche Reichstagsabgeordnete Dr. Arendt Betrachtungen über die Nachwahlen zum Reichstag und die Reichs tagsmehrheit angcstellt und dabei schon jetzt — ganz wie vor einigen Wochen der Führer der sächsischen Konseroaliocn, Herr Opitz — den eventuellen Ver lust des Wahlkreises an die Sozialdemokratie den Nationalliberalen zur Last gelegt. Weiter hat Herr Dr. Arendt in einem Aufsatze erklärt, daß er es überhaupt der nationalliberalen Partei zum schweren Vorwurf machen müsse, eine eigene Kan didatur aufgestellt zu haben, wo sic doch niemals den Kreis besessen habe, und schließlich hat er ihr eine möglichst schwere Niederlage gewünscht, um „ähnliche vom vaterländischen Standpunkt tief be dauerliche Entgleisungen" zu verhüten. Zu diesem außerordentlich menschenfreundlichen Wunsche äußert sich jetzt, ebenfalls im „Tag", der Führer l-.'r nationalliberalen Landtagsfraktion, Abg. Hettner. Er erinnert mit Recht daran, daß sich auch die Konservativen und Freikonscrvativcn, falls ihnen die Aussichten günstig scheinen, nicht davor .zurückfchrccken, in nationallibcralc Wahlkreise ein- zu brechen, er weist auf den Ausfall der Reichstags wahl in Borna-Pegau im Zahre 1912 hin, beruft sich auf das Wachstum der liberalen Slim-
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