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veulscher Reichstag. (Fortsetzung aus dem Abendblatt.) Sitzungsbericht. Anfragen. Abg. Dr. Becker-Hessen (b. k. P.) fragt: Durch die politische Dayes- und medizinische Fach presse geht die Nachricht, datz bei Behandlung Syphilitischer init Salvarsan (Ehrlich- Hata 606) bereits mehrere hundert Todes fälle vorgekommcn sind, und datz Liese Behand lung -ium Teil dauernde, zum Teil vorübergehende gesundheitliche Schädigungen im Gefolge gehabt habe. Ist der Herr Reichskanzler in der Lage und bereit, darüber Auskunft zu geben: 1. ob diese Nachrichten auf Wahrheit beruhen? 2. ob das Saloarfan sich im freien Verkehr befindet? 3. ob die im Saloar,an enthaltene Arsenmenge um das Mehrfache die Maxi maldosis für Arsen, die in der Pharmakopoe se,t- gelcgt ist, übersteigt? 1. ob die Todesfälle und ge sundheitlichen Schädigungen aus das im Saloarfan enthaltene Arsen zurücksusühren sind? Ministerialdirektor v. Ionquieres: Für Todes fälle oder schwere gesundhcirliche Schädigungen, die nach der Anwendung von Salvarsan Vorkommen, be steht nach Reichsrecht keine Anzcigepflicht. Infolgedessen fehlt cs auch der Reichsoerwaltung an amtlichen Mitteilungen darüber, wie oft derartige Fälle nach Saloarsanbehandlung ein getreten sind. Die in der medizinischen Literatur mitgeteilten Schädigungen werden von ärztlicher Seite teils auf unrichtige Auswahl der zu behandelnden Personen, auf F e h l e r und Un- Vollkommenheiten in der Anwendung, oder auf die Sonderheiten des Verlaufes der Krankheit, teils, namentlich bei arsen-überempfindlichen Kran ken. aus den Arsengehalt des Salvarsans zurück geführt. Hiernach könnten die Schäden nur z u in Teil durch die unmittelbar giftige Wirkung des Salvarsan verursacht worden sein. So bedauerlich solche Fälle an sich sind, so is: doch zu bedenken, das; das Salvarsan bereits bei einer sehr gros-en Anzahl von Kranken ohne Schädi gungen angewendet worden ist, und datz vereinzelte unglückliche Fälle auch bei anderen Heilmitteln nicht ausgebliebcn find. Die Aerzte, die Salvarsan bisher angewendet haben und sich über ihre Erfah rungen aüssprachen, sind weit überwiegend der Ansicht, Lag es, richtig angewendet, eine sehr wertvolle Bereicherung des Heil mittelschatzes gegenüber der Syphilis bedeutet. Bisher wär für die Reichsoerwaltung kein Anlatz gegeben, einschränkende Massnahmen gegen über dem Salvarsan zu ergreifen und seine Anwen dung Aerzten und Kranken zu erschweren. Nach den bestehenden Bestimmungen unterliegt das Heilmittel Salvarsan dem Apothetenzwang und dem Rezept zwang. Die Einzclgaben des Salvarsans betragen 0,1 bis 0,6 Gramm, die darin enthaltene Arsenmengc beträgt o,03 bis 0,02 Gramm. Sie übersteigt die der Maximaldosis für arsenige Säure entsprechende Arsenmengc (0,001 Gramms somit um ein Vielfaches. Hierbei ist aber zu berücksichtigen, datz der Fach literatur zufolge d-as Arsen im Saloarfan in einer erheblich ungiftigeren Form vorliegt, als in der arsenigen Säure. Die Reichsverwaltung wird dieser Frage wie bisher die grösste Aufmerksamkeit zuwen den und prüfen lassen, ob etwa noch Vorschriften er forderlich sind. , » Abg. Baumann (Ztr.) fragt: Ist dem Herrn .Reichskanzler bekannt Ls datz aus dem Ausland >W eine eingeführt werden, die einen nach unserekn Weingesetz nur für Dessertweine zulässigen Zusatz von Alkohol (Weindcstillat) haben, im Jnlande aber zumeist als naturreine Weine an geprie sen und als solche in den Verkehr gebracht werden? b) datz aus Samos Dessertweine eingehen, die nicht der Grundlage des Weingcsetzes in 8 1 „Wetn ist das durch alkoholische Gärung aus dem Saft der frischen Weintrauben hergestellte Getränk" ent sprechen, indem diese Samoswcine bei ihrer Her stellung mittels Alkohols stumm gemacht werden und nicht zur Gärung kommen? Nachdem die ungehinderte Einfuhr solcher Ge tränke Erbitterung im Weinbau und Verwirrung in Weinhändlerkrcisen hervorbringt, frage ich, was der Herr Reichskanzler zu tun gedenkt, um der Um gehung des Weingefctzes vorzubeugen. Direktor im Reichsamt des Innern v. Ionquieres: Die mit der Uebcrwachung des Weinverkehrs be- nautcn Stellen sind verpflichtet, dem Feilhalten und dem Verkauf gespriteten Weines als naturreinen Erzeugnisses entgegenzu treten und Zuwider handlungen zur Anzeige zu bringen. Dem Reichs kanzler ist nicht bekannt, datz sich auf diesem Gebiet bei ausländischen Weinen ein Mitzstand von besonderem Umfange ergeben hat. Dem Reichs kanzler ist bekannt, datz ein Teil der als Samos- meine cingeführten Erzeugnisse unter Zusatz erheb licher Alkoholmengen zu unvergorenem Traubenmost hergestellt ist. Boi der Einfuhr hat sich eine ver schiedenartige behördliche Beurteilung dieser Er zeugnisse ergeben, und sie sind je nachdem eingelassen oder von der Einfuhr zurückgewiesen worden. Soweit cs sich um den Verkehr im Jnlande handelt, sind für die endgültige Entscheidung in der erwähnten Frage die Gerichte zuständig. Es steht zu erwarten, datz es bald zu einem mittelbar auch für die Einfuhrfrage letztinstanzlichen Richterspruch kommen wird, da ein zur Klärung der Frage in Frankfurt am Main ein geleitetes Strafverfahren demnächst das Reichsgericht beschäftigen wird. Vor weiteren Matznahmen wird daher die Entscheidung des Reichs gerichts abzuwarten sein. Abg. Ouarck - Frankfurt (Soz.) fragt: Ist dem Herrn Reichskanzler bekannt, datz eine den mehrfach ausgesprochenen Wünschen des Reichstages wider sprechende und einseitige Regelung der Ar- b c i t s v e r h ä l t n i s s e der Stratze n b a hncr. bei der autzerdem lediglich die Unternehmer, nicht aber die Angestellten zur Vorberatung zugezogen wurden, vor kurzem mit Gültigkeit vom 1. April 1011 ab für Preutzen allein vorgcnommen worden ist? Was gedenkt der Herr Reichskanzler zu tun, um eine der einheitlichen Entwickelung der Strassenbahnen im Reich entsprechende, einheitliche Rcacliing der Dienstvorschriften für Straßenbahner hcrbeizuführcn und die Zuziehung der Angestellten und ihrer Verbände neben derjenigen der Unter nehmer für die Vorberatung solcher Vorschriften zu sichern? Ministerialdirektor Dr. Caspar: Auf den Ge werbebetrieb der Vahnunternehmungen, zu denen auch die Straßenbahnen gehören, finden die Vor schriften der Gewerbeordnung keine An wendung (8 6a GO.). Die Regelung der Rechts verhältnisse der bei diesen Unternehmungen ange stellten Personen ist Sache der Landesregierung. Der Reichslcitung steht daher eine Einwirkung in dieser Angelegenheit nicht zu. Sodann wird die Spezialberatung des Postetats fortgesetzt. Abg. Erzberger (Ztr.): In grötzerem Umfange als bisher sollte im Postverkehr der automatische Betrieb eingeführt werden. Der Rest der fortdauernden Ausgaben wird be willigt. Bei den einmaligen Ausgaben fordert ein Titel „Erwerbung eines Grundstückes in Verlin-Weitzensee zur Errichtung eines neuen Dienstgebäudes daselbst". Die Position wird nach kurzer Debatte bei ganz schwach besetztem Hause gegen die Stimmen der Sozialdemokraten bewilligt. (Heiterkeit.) Der Rest der Ausgaben wird bewilligt. Die Einnahmen werden genehmigt und die zu diesem Etat vorliegenden Petitionen entsprechend den Kommissionsbeschlüssen erledigt. Damit ist der Postetat in zweiter Beratung erledigt. Es folgt die zweite Beratung des Postscherkgesetzes. Die Budgetkommission (Berichterstatter Beck- Heidelberg, Natl.) hat an dem Entwurf u. a. fol- gende AenderÄigen börgeitoinEr: DiüStammeinlage soll auf 5.0 bemessen werden. (Die Sozialdemo kraten und. dst, Wirtj^stlVtö Vcrsjnigung beantra gen dagegen 25 ^tl.) Die Gebühren für die Zahl karten sollen auf 5 Pf. statt auf 10 Pf. bemessen und vom Zahlungsempfänger, nicht vom Einzahler entrichtet werden. (Die Mehrhoitsparteien beantra gen bei Einzahlungen bis 25 .K 5 Pf. und darüber 10 Pf., di« Sozialdemokraten bis 100 5 Pf. und darüber hinaus 10 Pf.) Abg. Bogtherr (Soz.): Der ganze Postscheckverkehr ist in weiten Kreisen noch unbekannt. Hätten wir statt einer verknöcherten Bureaukratie eine ge- s ch ä f ts s i n n i g c Verwaltung, so hätten wir auch eine mindestens zehnfache Kontenzahl. Trotz aller Ungeschicklichkeit der Verwaltung hat sich dieser Verkehr erheblich gesteigert. Bei der Rentabilitäts berechnung bleibt c'nc weitere Einnahmezunahme, namentlich die an Zinsen, autzer Ansatz. Um den kleinen Geschäftsleuten die Benutzung des Scheckverkehrs zu erleichtern, sollten wir die S t a m m e i n l a g e, die bisher 100 betrug, nicht, wie die Kommission beschlossen hat, auf 50 .<(. son dern aus 25 »tl hcrabsetzen, zumal der Staats sekretär sich damit einverstanden erklärt hat. Eine neue Ueberschutzquelle sollte diese Einrichtung nicht werden, sondern sie sollte lediglich dem Verkehr dienen. Am besten wäre ein Einheitssatz von 5 Pf. für jede Bestellung. (Abg. Rebel (Ztr.), der von seinem A u t o in o b i l u n f a l l wiederhergestellt ist, betritt in Begleitung vieler seiner Parteifreunde den Saal, von allen Seiten herzlich beglückwünscht. Ihm wird von Zentrumsabgeordneten ein schöner Blumenstrautz überreicht.) Ein Vorteil wird nur geschaffen für die grotzen Geschäftshäuser, bei denen graste Beträge hin und herfließen. Ihnen wird auf Kosten der kleinen Geschäftsleute eine Ver billigung bereitet. Wir halten an den Beschlüssen der Kommission fest, lehnen aber das ganze Gesetz ab, wenn es verschandelt wird. (Beifall bei den Soz.) Abg. Racken (Ztr ): Die Sozialdemokraten stehen wieder einmal auf dem Alles-oder-Nichts-Stand- punkt. Datz die Kommissionsbeschlüsse undurchführbar sind, weitz der Vorredner ebenfalls. Wir nehmen das Erreichbare. Die Entwicklung des Post scheckverkehrs ist ein glänzender Erfolg der Verwaltung. Unrichtig ist cs, datz diese Einrichtung in weiten Bolkskreisen noch unbekannt ist. A m längsten haben mit der Einführung dieses leichten Zahlungsmittels des Postschecks die Behörde n, abgesehen von den Reichs- und Staatsbehörden, ge zögert. Es ist ein Vorteil, wenn die Stamm einlage von 100 auf 50 herabgesetzt wird. Auch ist es nötig, datz die Formulare zu den Zahlkarten und die hierzu nöligen Briefumschläge von der Pri vatindustrie hergestellt und bezogen werden können. Der Postscheckverkehr würde aber noch mehr ge winnen, wenn die Postverwaltung sich dazu ent schlichen könnte, den von der Mehrheit des Hauses geäutzerten Wünschen Rechnung zu tragen. (Beifall im Zentrum.) Abg. Roland-Liicke (Natl.): Die gesetzliche Rege lung, wie sie jetzt vorgeschlagen ist, ist lediglich ge eignet, die weitere Entwicklung des Postscheckverkchrs zu fördern, im Interesse von Handel und Industrie, wie auch, der Landwirtschaft. Auch durch den Antrag der büroeriichen Parteien wird das Gesetz wesent liche Verbesserungen erhalten. Dahin ge hört vor allen Dingen die Ermäßigung der Stamm einlage auf 50 .L. Um etwaige Ausfälle, die die Postverwaltung bei der Verwaltung so großer Kapitalien, wie sie im Postscheckverkehr in den Hän den der Post liegen, womöglich erleiden könnte, zu decken, wäre die Schaffung eines Reservefonds nilig. Auch die Errichtung eines Beirats für Post scheckämter ist nötig. Die Postscheckgelder müssen nutzbringend für die Volkswirtschaft angelegt wer den, sie müssen aber schnell mobilisierbar bleiben. Wir wollen das Postscheckwesen möglichst fördern, und dazu bietet die Vorlage mit dem Kompromitz- antraq die beste Möglichkeit. (Beifall.) Abg. Frommer (Kons.): Die Postscheckämter müssen an Zahl vermehrt werden. Die Wirkung des Scheckverkehrs ist vorzüglich gewesen. Wir stehen nicht an. wie für diesen, so auch für den ganzen treff lich arbeitenden Organismus der Postverwaltung dem Staatssekretär unsere volle Anerkennung zu .zollen, der es dahin gebracht hat. datz die deutsche Post in der Welt voran ist. (Beifall.) Abg. Schweickhardt (Fortschr. Vpt.): Wir stimmen dem Gesetz und den, K o in p r o m i tz a n t r a g zu, nicht um den Verkehr zu schädigen, sondern um ihn zu heben. Der grotze Erfolg des Postscheckverkchrs ist nicht zu leugnen. Die Berechnung d»es Staats sekretärs ist zu niedrig gehalten. Der Kreis der Interessenten wird weiter ausgedehnt durch die Zu lassung von Gesellschaften und Vereinigungen, die bisher von diesem Verkehr ausgeschlossen wären. Wir stimmen den Sätzen von 5 und 10 Pfennig zu in der Voraussetzung, daß bei günstigen Abschlüssen die Sätze wieder ermäßigt werden. Datz der Fran kierungszwang aus dem Gesetz herauskommt, ist ein großer Fortschritt. Alle öffentlichen Kasten, Steuer- und Kerichtskassen. sollten sich dem Postscheckverkehr anschlietzen. Dem sozialdemokratischen Antrag gegen über würde die Regierung ein Unannehmbar ent gegensetzen. Wir wollen dem Fortschritt dienen, und den sehen wir in dem Gesetz und in unseren An trägen. (Beifall.) Abg. Behrens (Wirtsch. Dgy): Auch wir begrüßen das Gesetz als einen Fortschritt. Wir beantrage: aber die Herabsetzung der Stammeinlage auf 25 o«. Wir versprechen uns davon eine wesentl che Vermehrung der Konten. Hinsichtlich des Gebühren tarifs stimmen wir dem Kompromitzantrag zu. Ich hoffe, daß durch dieses Gesetz das Postscheckwesen volks tümlicher wird. (Beifall.) Staatssekretär Kraetke: Die Ausführungen des Abg. Vogtherr waren nicht zutreffend. Er selber hat ja schließlich zugegeben, daß in den letzten Jahren der Postscheckverkehr einen geradezu eminent großen Aufschwung genommen habe. Eine Erhöhung der Gebühren ist notwendig. Sie ist aber auch unbedenk lich, da der Bundesrat berechtigt sein soll, ohne Aende- rung des Gesetzes die Gebühren herabzusetzen, wenn es die Verhältnisse erlauben. Die Herabsetzung der otammeinlage auf 50 u ist eine Maßnahme, durch die der Anschluß an das Postfch.ckw fen sehr erleich tert wird. Abg. Bogtherr (soz.): Wir bleiben bei unseren Anträgen und werden eventuell gegen das Gesetz stimmen. Damit schließt die Diskussion. Unter Ablehnung der übrigen Anträge wird das GesetznachderFassung der Kommission unter Berücksichtigung der Anträge der Kompromiß Parteien gegen die Stimmen der Sozialdemo, traten angenommen. Es folgt der Etat der Neichsdrutkerei. Abg. Irl (Ztr.): Je mehr die Staatsbetriebe sich ausdehnen, desto mehr wird die Privatindustrie geschädigt, und dazu sollte die Reicbsdrua.rei nicht die Hans bieten. Solche Aufträge soll e die Reichs druckerei ablehnen, die von der Privalinoustric her gestellt werden können. Abg. Dr. Böttger (Natl): Gegen eine weitere Ausdehnung des Betriebes der Reichsdruckerei haben auch wir unsere schwersten Bedenken. Die Privat industrie darf nicht geschädigt werden. Abg. v. Wintsrfclot-Menkin (Kons.): Auch ich kann mich namens meiner Partei den hier vorgcbrachten Bedenken gegen die Ausdehnung des Be triebes der Reichsdruckerei anschließen. Staatssekretär Kraetke: Die hier voreebrachten Bedenken sind nicht begründet. 1007 hatten wir 2,2 Proz. Privatausträgc, 1912 nur noch 1,8 Proz. Es ist also nur noch ein ganz geringer Bruchteil, und cs besteht nicht die Absicht, der Privatindustrie Kon kurrenz zu machen. Abg. Fischer-Berlin (Soz.): Für die Steuer zahler und die Arbeiter ist die Ausdehnung des Reichsdruckereibetricbcs nur erwünscht. Die Reichsdruckcrei muß aber auch die Buchdrnckcrorgani sationcn und -tarise anerkennen. Abg. Kiel (Fort chr. Vpt.): Eine Konkurrenz für die Privatindustrie wollen wir nicht haben. Die Reichsdruckerei soll nur die Bedürfnisse der Reichs« bchörden befriedigen. Damit schließt die Diskussion. Der Etat wird un verändert angenommen. Darauf wird vertagt. Nächste Sitzung Sonnabend 11 Uhr: Kolonialctat. Schluß 6 Uhr. preußisches Mgeorünetenhaus. Sitzungsbericht. Berlin, 6. März. Präsident v. Schwerin-Löwitz eröffnet die Sitzung um 11 Uhr 15 Min. Die zweite Beratung des Etats der Handels- und Eewerbeoerwaltung wird beim Titel M i n i st e r g e h a l t fortgesetzt. Abg. Lcinert (Soz.): Der Antrag Hammer will die Monopolbestrebungen im Elektrizitätswcsen be kämpfen. Solche M o n o p o l b e st r e b u n g e n werden vielfach von Behörden gefördert, indem diese mit großen Gesellschaften Verträge abschließen, wo durch die kleinen Betriebe ausgeschlossen werden. Den Erlaß des Ministers, wonach die Gewerbe aufsichtsbeamten polizeiliche Straf verfügungen verhängen können, halten wir für sehr bedenklich. Die bürgerlichen Dolksvcrsichcrungs- gesellschaften suck-cn die sozialdemokratische Volksver sicherung „Volksfürsogre" zu verdächtigen, weil ihre Aktien durch die Wirksamkeit der Voltsfürsorge herabgedrückt werden. Der Generallandschastsdirek- tor Kapp-Königsberg hat über die Dolksfürsorge wissentlich falsche Angaben gemacht. (Präsident Graf v. Schwerin-Löwitz ruft den Redner zur Ordnung.) Abg. Leinert fortfahrend: Den Innungen ist es gestattet, den Arbeitgeberverbänden korporativ bei zutreten; das ist außerordentlich bedenklich, weil da durch die Innungen zur Beschränkung der Koalitions freiheit beitragen. Den scharfmacherischen Arbeit- Literarische Anzeigen. ksu! kPk's ff (Sortiment, LÜLÜLI-Z Lesezirkel) in Leipzig. Harkortstr. 8 (zwischen Reichs gericht und Floßplatz). Litte genau auf meine Firma zu achten. l-zzy, 8iv rn. MNamlk'.WS M Skmti'.IK 18 ttolel kle Cologne. lel. 13576. ttolel 6s pologkw. lei. 13 576. »»er« I 1 aiLsgeseknilten mir Lpariern Tlerkvopt vreLseknaLIensetiuke KLemen-Leknürsekulie Xnopk-Sekuke AloLe-8etinüi»- u.XnopLstiekel Dis nvAssIvL UrrenAllLSse Lor woLor»o» 8vL»dL»L«srrio üväon L» «vsoror rrüLLadrs-^nssroUv»^ vreispLNAensekutie KreurspLngensekuke VLerspaosensekuke teils 2Nva SehvoUsv „?uinp8" inoLelordiN vait sch^arreva I-kiolrblott io svbnorr, groo, drouo, deixo, sonie I-oek mit oporteo kliosritreo Lin« «r»«»« -stnoHrndl 1» papuILr««