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ISI4. r. veUnrr. Donnerst»,, 1. Z-Nllsr ISI< Leipziger Tageblatt. Nr. l. Morzen-Nasgave- Selre s. Amtliche Kekanntmachmrge«. Rat und Stadtvcroronete haben Herrn Stadtrat Gustav Esche in dankbarer Würdigung seiner verdienstvollen, uuninehr dreißig Jahre hindurch als unbesoldetes Ratsmitglicd der Stadt gewidmeten Tätigkeit das Ehreubürgerrecht der Stadt Leipzig verliehen. Wir bringen dies hiermit zur öffentlichen Kenntnis. Leipzig, am 31. Dezember 1913. Dir.-Reg. 897 Ges.-N. 2531. Verlegung üer MiWpleihe. Die Stadtgemeinde Leipzig beabsichtigt, die Mühl »leiste wegen des weiteren Ausbaues der 2. südlichen Norflutschleuse bis nach Dölitz zwischen dein Kloster gute in Leipzig-Connewitz und dem städtischen Elek trizitätswerke Süd zu verlegen, und hat um die waiieramtliche Genehmigung oazu nachgejucht. In dem Wasserabführungsvermögen der Mühl pleiste, deren neues Bett de. Querschnitt des alten erhallen soll, wird dadurch nichts geändert. Gemätz 88 23, 33, 155" des W.issergesetzes vom 12. März 1909 macht die Königliche Kreishaupt- mannschaft als Wasseramt dies mit der Aufforderung bekannt, etwaige Einwendungen gegen die geplante Beilegung binnen 2 Wochen bei ihr anzubringen. Die Beteiligten, die sich in der bestimmten Frist nicht melden, verlieren das Recht zum Widerspruche gegen die vorzunehmende Regelung. Die auf belonderen privairechtlichen Titeln ruhenden Einwendungen werden durch Len Frist ablauf nicht ausgeschlossen. Die zur Beurteilung der Planung erforderliche Zeichnung und Erläuterung liegt an Amtsstelle der Königlichen Kreishauptmannschalt, Rastplatz 11, II., Zimmer Nr. 11, während der Geschäftszeit zur Ein sichtnahme aus. 111163». Königliche Kreishauptmannschaft Ong als Wasscramt. Wegen der Versteuerung der Hunde für das Jahr 1914 ist folgendes zu beachten: 1. Alle Hunde, die am 10. Januar 1914 hier ge halten werden, sind zu versteuern. Junge Hunde, die an diesem Tage noch gesäugt werden, sind auf die Dauer der Säugezeit, b. j. 2 Monate von der Geburt an gerechnet, von der Steuer befreit. 2. Die Grundstücksbesitzer oder ihre Vertreter haben die Hundesteuerliste am 10. Januar 1914 allen Be wohnern des Grundstücks zum Eintrazen der Hunde volzulegen, sonst werden sie für die durch ihr Ver- uhulden der Stadtkasse entgehende Hundesteuer Hast var gemacht. Die Eigentümer oder die Besitzer von Hunden sind verpflichtet, die Hunde, die sich am 10. Januar 1914 bei ihnen befinden, in die Liste einzutragen. Wer die Hundesteuer hinterzieht, insbesondere wer einen am 10. Januar in seinem Besitze befindlichen Hund verheimlicht, ist mlt dem dreifachen Betrage der hin »erzogenen Steuer zu bestrafen. 3. Die Liste ist von dem Grundstückseigentümer oder von seinem Vertreter zu unterschreiben und spätestens am 16. Januar, jedenfalls aber nicht vor dem 12, Januar, an die Geschäftsstellen des Stadt- stsucramtes zurückzugeben. 4, Anträge aus eine Ermäßigung der Hundesteuer sind bis zum 31. Januar schriftlich bet dem Stadt- sleueramk einzureichen. Später eingehende oder folche Gesuche, die nach Lage der wirtschaftlichen Verhält nisse des Antragstellers nicht genügend begründet er scheinen, werden ohne weiteres zurückgewiesen. Vor drucke können bei den Steurrhebestellen unentgelilich entnommen werden. Bei der Zahlung der Steuer ist der Steuerzettel vorzulegen und die Hundesteuermarke in Empfang zu nehmen. Leipzig, den 31. Dezember 1913. kei Der Rat der Stadt Leipzigs 1. Die Herstellung einer 475 Meter langen und 1,50 Meter i. L. werten Teilstrecke der zweiten südliäzen Vorflutschleuse in der Apitzschgasse und entlang der Mühlpleiße in Leipzig-Co., 2. die Herstellung einer 420 Meter langen Teil strecke der zweiten südlichen Vorflutschleuse von 1,0/1,50 Meter Lichtweite in der Bornaischen Straste m Leipzig-Lö., 3. die Abschachtung von Bodenmassen auf der Par zelle 296v zwischen der Breitenfelder und Linden- thaler Straste, 4. die Lieferung von fränkischen Muschclkalksteinen für den oberen Teil der Pfeiler und Widerlager der Frankfurter Strastenbrücke, 5. die Ausführung von Rohrlegungs- und Steinsetzer arbeiten anläßlich der Herstellung einer Druck rohrleitung für die Pumpstation in Leipzig-Mö. und 6. Vie Ausführung der Erd-, Betonierungs- und Hochbauarbeiten für die Errichtung einer Pump station in Leipzig-Mö. sollen je an einen Unternehmer verdungen werden. Der Rat der Stadt Leipzig. vr. Dittrich, Oberbürgermeister. Biuth, StMschr. Die Bedingungen und Arbeitsverzeichnissc für diese Arbeiten liegen in unserem Tiefbauamt, Rar- l Haus, Dachgeschoß, Zimmer 543 aus und können dort i cingeschen oder gegen Entrichtung von zu 1., 2., 3., 5. ! und 6. je 0,50 Dl, zu 4. 2,00 .1t entnommen werden j Angebote sind verschlossen und mit der Aufschrift: zu 1: Herstellung einer 475 Meter langen Teilstrecke der zweiten südlichen Vorflutschlcuse in Leipzig-Co., zu 2: Teilstrecke der zweiten südlichen Vorflutschlcuse in Leipzig-Lö., zu 3: Abschachtung von Bodenmassen zwischen der Breitenselder und Lindenthaler Straße, zu 4: Lieferung von Muschenlkalksteinen für die Frankfurter Straßenbrücke, zu 5: Ausführung der Druckrohrleitung für die Pumpstation in Leipzig-Mö., zu 6: Ausführung von Erd-, Betonierungs- und Hochbauarbeiten für die Pumpstation in Leipzig-Mö.. versehen in dem obenbezeichneten Geschäftszimmer bis zu 1 und 2: Mittwoch, den 7. Januar 1914, 11 Uhr vormittags, zu 3: Sonnabend, den 10. Januar 1914, 11 Uhr vormitags, zu 4 bis 6: Mittwoch, den 14. Januar 1914, 11 Uhr vormittags, bestellgeldfrei einzureichen. Die Eröffnung der An gebote erfolgt zu dieser Zeit im zweiten Obergeschoß, Zimmer 426, in Gegenwart der etwa erschienenen Bewerber oder ihrer Bevollmächtigten. Der Rat behält sich jede Entschließung, insbe sondere das Recht vor, sämtliche Angebote abzu lehnen. Leipzig, am 31. Dezember 1913. Der Rat der Stadt Leipzig. T. A. I. 4631, 4632, 4588, 4615, 4555, 4556. Lfd. Nr 153, 154, 151, 152, 149, 150. Die Inhaber der aus nachstehenden Nummern- Verzeichnissen unter a) und b) ersichtlichen, als ver loren, vernichtet oder sonst als abhanden gekommen angezeigten Pfandscheine werden hierdurch aufgefor dert, sich unter Vorlegung oieser Pfandscheine unver züglich und zur Vermeidung des Verlustes aller An sprüche vor Ablauf der bcigejetzten Fristen beim Leih hause zu melden und ihre Rechte zu beweisen oder die Pfandscheine zugunsten der Berechtigten zurückzu geben, widrigenfalls, gemäß tz 9 der Leihhaus-Ord nung, diese für ungültig erklärt und die Pfänder den Erstatten! der Anzeigen gegen Befriedigung der For derungen des Leihhauses verabfolgt werden: a) C. 26053, 36096, 41525, 54916, 56524 , 5660 t, 58030, 58902, 63066, 64253, 65320, 71262, 71632, 74943, 80297, 82234, 82569, 84897, 87030, 90772, 92473, 92870, 93623, 0. 3313, 6958, 11670, 11671; Meldefrist: Bis zum Ablaufe eines Monats nach dem aus jedem Pfandscheine ersichtlichen Verfalltage; b) Reihe .V. 31472, 33832,34076, 50608, 52800, 58852, 76654, 90756, 99499, It. 9897, 15578, 17211, 17419, 23859, 47856, 52070,53841,57208, 63473, 67151, 74788, O.2167, 2347; Meldefrist: Bis zum Ab laufe eines Monats vom Tage dieser Bekanntmachung an gerechnet. Ferner werden gemäß tz 22 der Leihhaus-Ordnung die Inhaber der Pfandscheine L. 85077, O. 80253, 91179, l). 13220 hierdurch aufgefordert, sich unter Vor legung der Pfandscheine unverzüglich und zur Vermei dung oes Verlustes aller Ansprüche längstens binnen 6 Wochen vom Tage dieser Bekanntmachung an beim Leihhause zu melden und dabei ihr Recht an den Pfai'dsck>einen zu beweisen, da andernfalls nach Ab lauf dieser Frist die Pfandscheine für ungültig er klärt werden werden. Zugleich lverdcn der Lechlraus-Ordnung gemäß hier mit die Pfandscheine L. 53225, 58049, 58957, 71479, 78681, 80999, 81230 für ungültig erklärt. Leipzig, den 30. Dezember 1913. Der Rat der Stadt Leipzig. sFortsetzung der Amtlichen Anzeigen nächste Seite.) SeL//7/7Zs/n Se/7