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bette e. nr. l. Mor-eu-Kusysdr. Lelpzlger Tageblatt. Donnerstag. l. Januar l9l< Dun N echt nud Gericht Der verweis als gerichttiche hauptftrafe. * Die „Iuristischei: Tcrgesfragen" schreiben: Die kommende :>iesorm unseres malcrieUen Strafrcchls will den Grundsatz zur Durchführung bringen, kurzzeitige Freiheitsstrafen unter ge wissen Voraussetzungen durch Ehrenstrafen zu ersehen. Während im geltenden Zkcchl der Ver- weis als leichteste Straie nur gegen jugendliche antvendbar ist, soll er in Zukunft auch gegen Erwachsene als Hanptstrafe verwendet werden. Hiergegen sind van verschiedenen Seiten gewich tige Einwendungen erhaben worden, die den Verweis als allgemeines Straiiuitlel nicht gelten lassen wollen. Es wird daran» hingewiesen, dass der Verweis zwar disziplinären, nicht aber auch Strafcharakter habe, nnd das; er als Strafmittel ganz verschieden wirke, je nachdem die Ver urteilten ehrliebend seien oder nicht. Von jenen »verde der Verweis härter empfunden als eine (Geldstrafe, auf diese übe er dagegen gar keine Wirkung aus. Es ist allerdings zugegeben, das; Freiheitsstrafen rvie auch (Geldstrafen in gra merem Umfang durch das Strafmittel des Vcr- rveiscs nicht erseht werden können. Aber auch die entgegengesetzte Annahme, das; der Verweis sich gegen Ertvachsene, selbst in ganz leicht liegenden Fällen, überhairpt nicht als Strafe eigne, würde fehlgehen. Die Erfahrung lehrt, daß ziemlich häufig Straftaten Vorkommen, bei denen dem Täter derartige Milderungen zur Seite stehen, dass selbst die geringste gesetzlich zulässige Strafe noch zu hoch erscheint. In sol- cl»en Fällen dürste der Ausspruch einer entschie denen Mißbilligung durch das Gericht als alleinige Strafe genügen. Naturgemäß wird die Anwendung des Verweises auf solche Angeklagte zu beschränken sein, von denen man annchnien kann, daß sie ihn als Strafe empfinden. Der Entwurf des neuen Strafrechts wird daher den Verweis auch gegen Ertvachsene als Strafe für besondere leichte Fälle oder als Ersatzmittel von anderen Strafen in Vorschlag bringe,:. Reichsgericht. Leipzig, 31. Dezember. je. Haftpflicht bei Glatteis. Ein Fräulein N. in Nawawes ist am 12. März 190!) auf der Hostreppe des damals dem Fabrikbesitzer W. gehörigen .Hauses in Nowawes, wo sie mit ihren Eltern wohnte, ansgeglitten und gefallen, als sie das Haus früh nach 10 Uhr verlassen wallte. Es war ein kalter Märzmorgcn; bis 10 Uhr hatte ein leichter Sprühregen geherrscht, aber die Treppe war trotz der Glatteisbildung nicht mit abstumpfendem Material bestreut. Die auf Schadloshaltung gerichteten Ansprüche der Klägerin sind von: ersten Richter zum Teil an erkannt worden. Das Kammergericht zu Berlin hat der Klägerin nur die Hälfte znge- billigt. Dagegen hat das Reichsgericht den Beklagten vollstündig den: Grunde nach ver urteilt. Aus den Entscheidungsgrün den ist unter anderem folgendes hcrvorzüheben: Nach Ansicht des Berufungsgerichts hätte die Klägerin „aus der Witternngslagc auf die Nei gung zu Niederschlägen und bei der relativ nie deren Temperatur auf die Neigung zur Glatt eisbildung" schließen müssen, demgemäß die Hof treppe vor dein Begehen auf das Vorhandensein von Streuinatecial ansehcu und, wenn sic sol ches vermißte, mit aller Vorsicht treten sollen. Mir Recht hat die Revision geltend gemacht, daß nach Sachlage die Klägerin keinen Anlaß gehabt habe, sich den Boden besonders auf das Vorhandensein von Glatteis oder von Streu material auzusehen: der vom Berufuugsrichter erhobene Vorwurf könnte nur unter ganz be sonderen Umständen angebracht erschei nen, wie sie hier nicht gegeben seien. Die Klä gerin sei nicht verpflichtet gewesen, vor den: erstmaligen Verlassen der Wohnung meteorolo gische Beobachtungen anzustellen und Vermutun gen darüber Raum zu geben, ob etwa eine Glatt ¬ eisgefahr bestehe, dies um so weniger, als es sich um einen Märztag von nicht erheblicher Kälte gehandelt habe. (VI. 135/12.) rr. Tödlicher Unfall bei unsachgemäßer Abbruchs- arbeit. Wegen fahrlässiger Tötung hat das Landgericht Ratibar am 17. Oktober d. I. den Landwirt Josef Sch. nnd den Maler und Landwiat Eduard P. zu je 1 Manat Gefängnis verurteilt. Der Schmied S. in Gläson ließ im Mai d. I. eine Scheune cinrcißcn. Bei den Arbeiten waren insgesamt 5 Arbeiter bcsct-äf- ugt, unter denen die beiden Angeklagten die Oberaufsicht und Leitung hatten. Als am 14. Mai die Scheune bereits soiveit eingerisscn lvar, daß nur noch die vordere Seite, eine Längs seite und der massive Giebel stand, machte man sich daran, die Längswand uiederzulcgcn. Zu nächst suchten die Arbeiter die Wand mittels Feuerhaken von außen her einzureißcn. Als dies nicht gelang, begaben sie sich auf die an dere Seile, also das Innere, nur die Wand durch Stöße zu Fall zu bringen. Inmitten dieser Arden stürzte natürlich das Giebeldach zu sammen, da dieses den Halt verloren hatte, wo durch zwei Arbeiter tödlich verletzt wurden. Das Unglück durch ihre Fahrlässigkeit verschuldet zu habe», ist den beiden Angeklagten zur Last ge legt worden; nnd zwar hat das Gericht ein Vergelter: gegen K 222 Abs. 2 StGB für vor- liegcnd erachtet, indem cs sagt, daß die An geklagten ciuc Aufmerksamkeit außer acht ge lassen haben, zu dec sie nach ihrem Berus be sonders verpflichtet gewesen seien. Gegen das Urteil hatten beide Angeklagte Revision ein gelegt mit der Begründung, der Tatbestand reiche nicht aus, nm ihre Verurteilung zu recht fertigen, den:: sie hätten die Gefahr nicht vor- hcrschen können. Zudem sei ihnen zu Unrecht die Verletzung einer Bernfspflicht nachgesagt worden, da sie doch keine gelernten Maurer seien, vielmehr hätten sie nur gelegentlich Maurerarbeiten mitgcmacht. Das Reichsgericht hielt in Uebercinstiimnung mit den Ausführun gen des Reichsanwalts die Revision insofern für begründet, als nicht festgestellt sei, das; das Unglück vermieden worden wäre, wenn die An geklagten anders gehandelt hätten, d. h. wenn sie gegen die Art der Arbeitsausführung Ein spruch erhoben hätten. Das Urteil lasse viel mehr nach den getroffenen Feststellungen die Möglichkeit offen, daß trotz des Einspruchs von einen: oder mehreren Angeklagten an der Wand weiter gestoßen worden wäre nnd daß demzufolge trotzdem der Giebel eingestürzt und das Unglück geschehen wäre. Wegen dieser mangelhaften Feststellungen hob das Reichs gericht, den: Anträge des Reichsanwalts folgend, das Urteil auf nnd verivies die Sache an die Borinstanz zurück. (4 v 1278/13). Sturm unö Schnee haben, wie wir in der gestrigen Abendausgabe unse res Blattes schon ausführlich berichteten, auch am Mittwoch mit unverminderter Heftigkeit fortgedaucrt. Die Schneewehen waren namentlich in Berlin gaiy bedeutend. Es wird in diesen: Falle, wenn man die Berichte liest, sicherlich keine leere Redensart sein, daß sich die be wußten „ältesten Leute" nicht an einen derartig lang anhaltenden Schneefall erinnern. In Ergänzung unserer gestrigen Berichte erhalten wir noch folgende telegraphische Meldungen: Berlin. 31. Dezember. Auch Len ganzen Vormittag über schneite cs, und jetzt am 'Nachmittag ist noch kein Ende des Schneefalles abzuschm. Die Störungen im StraßenLahnverkehr sind erheblich, der Droschkenver- tchr ist fast gänzlich lahmgclegt. Bester kommen die Autobusse vorwärts. An vielen Stellen liegt der Schnee bereits überMeterhoch. Schnee pflüge und ein Heer von Arbeitslosen. von denen 8000 allein von der Stadt angeworben worden such, sind mit der Beseitigung der Schnce- mcngen beschäftigt. Trotzdem will es nicht gelingen, der immer wieder eintrctevden Verkehrsstörungen Herr zu werden, so daß viele Arbeiter und Angestellte weite Wege zu Fuß zurücklegen müssen, um zu ihrer Arbeitsstätte oder nach Hause zu gelangen. Halberstadt, 31. Dezember. Auf dem Brocken liegt der Schnee Itzs. Meter hoch. Das Hotel war heute früh vollständig ein geschneit. Rach stundenlanger Arbeit gelang cs, den Ausgang aus dem Hotel frcizulegen. Die Verkehrsstörungen im Eisenbahnbetrieb waren natürlich ganz besonders groß, wie aus folgen den Meldungen erhellt: Halle, 31. Dezember. Der Verkehr auf der Hettstädter Bahn ist (wie bereits kurz gemeldet. Die Red.) infolge Schneeverwehungen in Höhe von vier Metern heute früh gänzlich eingestellt gewesen nnd heute nachmittag noch zum Teil. Halle, 31. Dezember. Auch bei Reußen ist ein Zug infolge Schnee verwehungen steckengeblieben. — Der fahrplanmäßig um 12 Uhr nachts in Qucrfurt eintreffende Personenzug sowie zwei spätere Per sonenzüge blieben infolge Schneeverwehungen in der Nähe von Kuckcnberg liegen. Die Passa giere konnten erst heute früh in Schlitten nach Quer- furt befördert werden. Merseburg, 31. Dezember. In der vergangenen Nacht ist der Personen zug Mücheln —Merseburg im Schnee steckengeblieben. Auch der Verkehr der elek trischen Fernbahn M e r se b u r g —H a ll e hat in folge der niedergegangenen großen Schnecmasten ein gestellt werden müssen. Oschersleben, 31. Dezember. Heute vormittag 11 Uhr entgleiste infolge der Glätte der Schienen zwischen Oschersleben und Horn hausen ein Personcnzug der Schöningcr Nebenbahn. Die Leiden Maschinen des Zuges sprangen aus den Gleisen und legten sich auf die Seite. Ein Bahnbeanrter wurde am Kopfe verletzt. Der Betrieb wird durch Pendelzüge ausrechterhalten. An der Nord- und Ostseeküste hat der Sturm zwar etwas nachgelassen, aber un geheuerer Schaden ist bereits angerichtet worden: Königsberg, 31. Dezember. Aus den am Kurisch en Haff und auf der Kurifchen Nehrung gelegenen Dörfern kommen Schilderungen über die große Notlage der Bevölkerung infolge der letzten Sturmflut. Fast das ganze Heu wurde sortgefchwemmt, fo daß es an Viehfutter mangelt. Die Stallungen wurden vernichtet. Die Fischer erleiden durch die Zer störung der Geräte großen Schaden. Die Not wird dadurch noch erhöht, daß die Ortschaften durch das Hochwasser vielfach vom Verkehr abgeschnittcn sind. Rostock, 31. Dezember. Der Sturm hat heute morgen nachgelassen, das Wasser ist etwa 1)4 Meter gefallen. Die War - nemünder Chaussee ist noch über schwemmt. Dem Dampfer „Kommerzienrat Böckel", der gestern vergeblich versuchte, Len Hafen zu erreichen, und der schließlich an der dänischen Küste vor dem Unwetter Schutz suchen mußte, gelang cs, nunmehr in den Hafen cinzulaufen. Kiel, 31. Dezember. Im Norden der Provinz Schleswig- Holstein läßt die Kälte nach, und z. T. ist leich ter Schneefall eingetretcn. In den Orten an der Ostküste geht das Hochwasser zurück. Greifswald, 31. Dezember. Seit 3 Uhr nachts füllt das Wasser in ganz Vorpommern. Der Höchststand um Mitternacht hat den der S t:: r m- flut von 1872 erreicht. Der Schaden ist sehr be trächtlich. In den Bädern Binz, Thiessow und Sellin find die Seebrücken stark beschädigt. Die Herrenbadeanstalt in Sellin ist weg geschwemmt. Die Promenaden und Dünen an der ganzen Ostrüste sind weggewaschcn. Besonders arg sieht es in Saßnitz aus. Auf Hiedensee haben große Ufcrabstürze stattgefunden. Bei Prerow und Cröslin sind die Dämme fortgerisscn. Der Eisenbahnverkehr ist fast lahmgelegt. Die Klein bahnen haben den Betrieb eingestellt. Cuxhaven, 31. Dezember. Unterhalb Norderney ist in der vergangenen Nacht ein Lotsenboot gekentert. Die drei Insassen, die Lotsen Pöhl und Großmagd sowie der Lotscnaspirant Thode, sind ertrunken. Eingefan-t. , iüür den Inhalt der icn unter dieser Rubrik übernimmt Redaktion auker der vresii.-sekü-be» keine Lerantworlirng.) „O du fröhliche, o du selige —" Gerate ich da gestern bei dem schauderhaften Welter in ein Ballokak — zch traue meinen Ohren und meinen Augen kaum: die Kapelle spielt in Form eines Walzers die Weihiiachtslieder „O du fröhliche, o du selige —" und „Stille Nacht, heilige Nacht", während das tanzende Publikum teils in normalen, teils in anormalen Walzer- rhhthu'.ei: sich dreht, schiebt, wackelt. Die Weih- uachtsfrcude in allen Ehren, aber auch sie hat Grenzen, die ihr zum mindesten der gute Ge schmack zieht. Es handelt sich halt immer noch um geistliche Lieder, die (man denke sich nur ihren Tert zu der Tanzerei) im Ballsaal sich ebensowenig stilvoll ausmachen wie etwa ein Walzer oder ein Tango in der Thomaskirche. Vielleicht sind die zu bedauern, deren Enrpfindcn da nicht mehr mitmachen kann, die aber zu beglückwünschen, die an der genannten Art Weih uachtsvergllügen „nichts dabei finden" Mmsil ist ja schließlich Musik, also los, je bunter, desto besser: „In der Nacht, in der Nacht" — „Gehn wir mal zu Hagcnbcck" — „O du fröhliche, o du selige" — „Stille Nacht, heilige Nacht" — „In der Reitzenhainer Straße hat sich 'n Würstchen mann erhängt" usw. Eine geschmackvolle Serie, nicht wahr? Und da man nun mal nörgelt, noch eins: Wozu hat uns das Jahr 1913 mit einer reichhaltigen „Tangomusikliteratur" be glückt? Statt dessen degradiert man unsere zum Teil prachtvollen Nttlitärmärsche zur Begleit musik der großen Kulturcrrungem'chaft, genannt Tango. Ein viertaktigcr Trommelwirbel mahnt: „Auf iu den Kcunps" — und schon erklingt der Torgauer Marsch, unter dessen Klängen man einst in blutige Schlachten zog. Auch stilvoll? Damit schließe ich meine Betrachtungen. I. b'. Turnwesen. * Förderung des Spielbetriebes i« Turnkreise Lachse». Durch folgende Maßnahmen soll das Spielleben im Turnkreise Sachsen gefördert werden: Die Turnvereine sollen zur Lei tung und Hebung des Spielbetriebs einen Spielwart wählen und diesem, falls er nicht ohnehin Vorturner ist, Sitz und Stimme in der Lorturnerschaft zugcstehcn. Die Gaue sollen einen Gauspielwart wählen und diesen: Sitz und Stimme im Gauturnrate einräumen, aber in dem Sinne, daß der Gauturnwart der erste Führer in turnerischer Beziehung bleibt und auch alle Forderungen des Spicllebcns ver stehen und vertreten können muß. Die Gau- rurnwarte und Gauspielwarte bilden zur Er ledigung aller Aufgaben, die die Pflege und Hebung des Spiels in der Gruppe selbst stellt, und zur Unterstützung des Kreisspiclwarts einen Spiclausschuß und wählen als Obmann einen der Gauturnwarte ihrer Gruppe. Im Kreisturnrat ist je zur Unterstützung der beiden Kreisturnwarte der Kceisspielwarl mit der Förderung des Spielbetriebs besonders be auftragt. Der Kreis stellt eine Spielordnung für die AusscheidungS- und Meisterschaftsspiele auf. Oelck- u. Üzfpvthskon-VHMMr.: k. Lröckvl, Mrlixculeittit!'. 8. lei. 2006 Mitgl. de» Vereins Leip.igcr GrunSsl.- n. Hypoth.-Makler empfiehlt sich zur Beschaffung nnd 1i uterin ingung von Hypothckn nnd Vam qeldern, An- und Verkämen von G rundstück u. X. reim lktie» vom Hiiülormiii üiililiiii 8ii«l nntvr pari ru verknuse». 6ell. Offenen untöi' k.. v. KVVt an kuißolß Los gesucht S. Hypothek 30 bi» 32UÖO Mk. aus vollvermir- teteö u. nruerbauteS Wohnhaus in Ileipzig.Lchleußiq. U2077 Emil Hörysch, Zimmermeistrr, Nddelnrape 16. er i»t« 8Öo<» ll. Hypoltek auf neues hiesiges .'.inshaiis innerhalb Brandlnsse gei. Off u. (!.l-.43Exv.d. veipv.Taae»>t. Ich beabsichtige zurückfließenve MK. 200000 wietrr als I. 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König!. erfo NN 3al>rr 1876 1877 1878 1879 1880 1881 1882 1883 1884 1885 1886 1887 1888 1889 1890 1891 1892 1893 1894 1895 1896 1897 1898 1899 1900 1901 1902 1903 1904 1905 1906 1907 1908 1909 1910 1911 1912 i;n:r 1889 1890 1891 1892 1893 1894 1895 1896 1897 1898 1899 1900 1901 1902 1903 1904 1905 1906 1907 1908 1909 1910 19t 1 1912 ISIS 1890 I 1891 1892 1893 1894 1895 1896 1897 1898 1899 1900 1901 1902 1903 1904 1905 1906 1907 1908 1909 191t» 1911 1912 lins 1891 1892 1893 1894 1895 1896 1897 1898 1899 1900 1901 1902 1903 1904 1905 1906 1907 1908 1909 1910 1911 1912 IVIlS l.ei lelep