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Donnerst»-, l. Januar 1914. F^^7V7X0kv /rT-o^kv^/okv LIV ^IV/^7 Kara icaraiHv ryr XskrpvTsorwr <iv«xvr^<L eir ?od; tx "rLv TcZi oupHäarwr p.e"r»?u L).X«Zv; xat 1'v^pxka; ,!; ,ö Xpsi-ror ix^wpvu^i/«> ^rpiüv xx?»^o^i^vu; x«>. tv-rv; r^r nrjttPrprtar ^r icxxco?vsi»; >r»2 Lvi»ü4« slpo;rvriou L'.a^vvvi»;, 817«; ivrö; ni^e p.yv<Lv «ir» -r^; oy^rpov ö^Xckowat'- ei; tä>, änvvi/<uvrac 'LXX^vcxyv iÜa^^vrcav. 17/30 ^rxr^ßsnvo, 1913. 0 llso;rvrüwv, vr»7 lllrpv; lla^-x^rw^tau. An stelle des Statuts vom 21. Dezember 1877, den in Leipzig errichteten gemischten Auszug für öffent liche Gesundheitspflege betreffend, haben wir das Ortsgejetz über den gemifchten Ausschuß für öffentliche Gesundheitspflege vom 28. Juni 1913 erlassen. Das Ortsgejctz liegt vom 2. bis mit 15. Januar 1911 im Gesundheitsamtc, Rathaus, II. Obergeschoß Zimmer 152, zur Einsichtnahme aus. Ges.-A. 13501. Leipzig, am 31. Dezember 1913. <*8i>r Der Ratter Stadt Leipzig. Das Wohnungsamt wird am 2. Januar 1914 mit seinen Arbeiten beginnen. Es ist beabsichtigt, zu nächst die Wohnungen aufnehmcn zu lassen, die der regelmäßigen Wohnungsaufsicht unterliegen werden. Wir ersuchen alle Grundstücksbesitzer und Woh nungsinhaber, den Beamten und Angestellten unse res Wohnungsamtes den Zutritt zu den Grundstücken und Wohnungen zu gestatten und sie durch Erteilung etwa gewünschter Auskünfte zu unterstützen. Dadurch werden die Arbeiten des Wohnungsamts sowohl im Interesse der Allgemeinheit als auch in dem der einzelnen Grundstücksbesitzer und Wohnungsinhabcr wesentlich erleichtert und beschleunigt werden. Die Beamten und Angestellten unseres Woh nungsamtes werden sich durch Marken oder Karten ausweisen. Leipzig, am 31. Dezember 1913. Der Rat der Stadt Leipzig. Ziehkmüerpklese. Die Fürsorge und Aufsicht des Pfleg- und Jugend fürsorgeamts — Zichkindcrabteilung — erstreckt sich auf alle in Leipzig befindlichen unehelichen Kinder, von der Geburt an bis zu ihrer Entlassung aus der Schule, gleichviel, ob sie von der Mutter oder von fremden Personen verpflegt werden, sowie auf die zusammen mit unehelichen in einer Pfleostelle unter gebrachten ehelichen Kinder. Die Mutter oder die Pflegemutter hat das Kind am zweiten Freitag nach der Geburt oder nach der Aufnahme in die Pflege nachmittags in der Zeit von 3 bis 5 Uhr in dem hierzu bestimmten Raume (Neues Stadthaus, Eingang nur Markarafenstraße, Zwischengeschoß) anzumelden und die Papiere, die über Namen, Geburtsort und Geburtstag des Kindes und seiner Mutter Aufschluß geben, vorzulegen. Das Kind ist sobald als möglich dem städtischen Kinder ärzte vorzustellen. Für die Ueberwachung des Kinder wagens, der Kleider des Kindes usw. während der Vorstellung hat die Mutter oder Pflegemutter selbst zu sorgen. Wenn ein solches Kind hier oder auswärts in andere Pflege kommt, wenn es stirbt, oder wenn Mutter oder Pslegeeltern ihre Wohnung wechseln, jo ist innerhalb 3 Tagen dem Pfleg- und Jugend- fürsorgeamte (Neues Stadthaus, Eingang Rathaus ring, Hauptgeschoß) unter Vorlegung des Auffichts- buches Anzeige zu erstatten. Ueberdies ist beim Polizeiamte das Kind vor schriftsmäßig an- und abzumelden. Der im Namen des Pfleg- und Jugendfürsorge amtes durch den städtischen Kinderarzt, dessen Assistenten und die Aufsichtsdamen auszuübenden Ueberwachung der Kinder dürfen die Mütter und die Pflegeeltern keine Hindernisse bereiten. Sie haben den mit der Aussicht Betrauten den Zutritt zu ihrer Wohnung zu jeder Zeit zu gestatten, auf alle das Kind betreffenden Fragen bereitwillig Auskunft zu geben, auf Erfordern das Kind vorzustellen und den wohlgemeinten Ratschlägen und Anordnungen sür die Pslege und Erziehung des Kindes pünkt lich nachzukommen, auch sich hierbei allenthalben eines höflichen Benehmens zu befleißigen. Die Beamten des Polizeiamtes sind angewiesen, den mit der Aufsicht betrauten Personen auf Er fordern Schutz und Beistand zu gewähren. Einem vom Pfleg- und Jugendfürsorgeamte er laßenen Verbote zuwider darf niemand Kinder in Pflege nehmen. Dies gilt auch für eheliche Kinder. Wer den vorstehenden oder den sonst über die Kinderpflege getroffenen Bestimmungen zuwider handelt, wird mit Geldstrafe bis zu 150 -4t oder Hast strafe bis zu 14 Tagen belegt. krm Leipzig, am 1. Januar 1914. Pfl. A. Veno. 1348. Der Rat und das Polizriamt der Stadt Leipzig. Wegen der Anmeldung der Militärpflichtigen zur Stammrolle haben wir Bekanntmachung durch öffentlichen Anschlag erlaßen, auf die hierdurch hin gewiesen wird. Die Anmeldungen zur Stammrolle haben in der Zeit vom 2.-15. Januar jedes Jahres zu erfolgen. Leipzig, am 27. Dezember 1913. Qu.-A. 1156. Der Rat der Stadt Leipzig. Leipziger Tageblatt. M. 1. Korgru-rlussave. Selten. Straße von Nr. 15 und Nr. 42 an aufwärts, Frohburger und Altenburger Straße. 4. Der Bezirk der an der Zwenkauer Straße gele genen neuen V. Bürgerschule umfaßt alle südlich der Waisenhausstraße gelegenen Straßen, wie auch die Ortsteile L.-Lötznig und L.-Dölttz. 5. Das neue Schulgebäude an der Zwenkauer Straße wird erst Michaelis 1914 beziehbar fein. Infolgedessen müßen im Sommerhalbjahr Klaßen der vorgenannten Bürgerschule vorüber gehend in anderen Schulgebäuden untcrqebracht werden Näheres wird in den einzelnen schulen durch die Direktoren bekanntgegeben werden. 6. Die Anmeldungen der Ostern 1914 neu eintre- renden Kinder nehmen am 8. und 9. Januar 1914, vormittags 10 bis 12 Uhr und nachmittag» 2 bis 1 Uhr und am 10. Januar 1914, vormittags 10 bis 12 Uhr entgegen: ->) iür die nach Ziff. 2 der VI. Bürger« schule zugehörigen Kinder Herr Direktor Keller im Direktorzimmer der VI. Bür gerschule, Arndtstraße 60, K) für die nach Ziffer 3 der XIV. Bürger schule zuzuführenden Kinder Herr Direk tor Noeger im Direktorzimmer der XIV. Bürgerschule, Waisenhausstraße 7, und c) für die Kinder, welche nach Ziffer 4 zum Bezirke der neuen V. Bürgerschule an der Zwenkauer Straße gehören, Herr Direk tor Kipping im Zimmer Rr. 11 der XIV. Bürgerschule, Lltaisenhaus. straße 7. Leipzig, am 29. Dezember 1913. st»c» Der Rat der Stadt Leipzig. Mit Beginn des Schuljahres 1914 werden alle Kinder schulpflichtig, die bis dahin das 6. Lebens jahr erfüllt haben. Außer diesen können aber auch solche Kinder mit Beginn des Schuljahres 1914 in die Schule ausgenommen werden, die bis zum 3e'. Juni 1914 das 6. Lebensjahr vollenden. Alle diese Kinder, sowohl die gesetzlich schul pflichtigen, als auch die zuletzt erwähnten Kinder, die schon mit Beginn des Schuljahres 1914 in die Schule eintreten sollen, sind am 8. und S. Januar 1914, vormittags 10-12 Uhr oder nachmittags 2—4 Uhr, am 10. Januar 1914, vormittags 10—12 Uhr durch die Eltern oder Erzieher, keinesfalls aber durch Kinder oder Dienstboten zur Schule anMmelüen und zwar bei dem Direktor der Schule, in deßen Bezirk sie wohnen. Eltern und Erzieher, die in der Lage sind Bürger schulgeld zu bezahlen, haben ihre Rinder der zu ständigen Bürgerschule zuzuführen. Lei der Anmeldung ist sür jedes anzumeldende Kind eine standesamtliche Eeburtsbescheinigung oder das vom Standesamt beglaubigte Familienstamm, buch sowie ein Impfschein, außerdem aber für alle der christlichen Religion angehörenden Kinder auch ein Taufzeugnis vorzulegen, wenn dvrch das Familien stammbuch die Taufe nicht nachgewiesen ist. Für die Kinder von solchen Dissidenten, die keiner Religionsgcscllschaft angehören, ist eine schriftliche Erklärung darüber beizubringen, in welcher Reli gionslehre diese Kinder unterrichtet werden sollen. Die Eltern und Erzieher solcher Kinder, welche zwar nach ihrem Alter schulpflichtig sind, jedoch wegen Kränklichkeit oder sonstiger körperlicher und geistiger Gebrechen einer Schule nicht oder nicht rechtzeitig zu geführt werben können, werden hierdurch aufgefordert, dies unter Beifügung eines ärztlichen Zeugnisses bi» 10. Januar 1914 dem Schulamte anzuzeigen. Die mit Beginn des Schuljahres 1914 aus anderen fauch höheren) Schulen in die höheren Bürgerschulen übertretenden Kinder sind am 12. und 13. Januar 19>4, vormittags 10 bis 12 Uhr bei den Direktoren der höheren Bürgerschulen anzu melden. Leipzig, am 15. Dezember 1913. st,7, Der Schulausschuß der Stadt Leipzig. Dom 1. Januar 1914 ab werden die öffentlichen Wägestellen für öffentliche Wägungen folgende Ge bühren erheben: 0,01 -tl für je 50 kx Netto bei 0,50 -tl Mindestgebühr und kostenlose Feststellung der Tara sowie gebührenfreier Ausstellung des amtlichen Wiegescheines. Leipzig, am 31. Dezember 1913. Dr Der Rat der Stadt Leipzig. Im Oktober, November und Dezember d I. sind beim Pfleg- und Zuyenösiirsorgeamt als Eesmcnke für die Waisenkinder erngegangen: 10 von Herrn Bürgermeister Mietjch aus Esch,* Luxemburg, bei Besichtigung des Waisenhauses, 25 von dem Gartenoerein „Rose" zu L.-Reudnitz, 36 von der Loge Balduin zur Linde aus der Lim ¬ burger-Stiftung, 10 von den Herren Rechtsanwälten Dr. Löwen stein-Dr. Sitte, Sühne in Privatklagsacheu . Fr/H.. 5 von Herrn Friedensrichter M. E. Albrecht, Sühne in Sachen I. K. gegen B. und einige guterhaltene Kleidungsstücke und Spielsachen von Herrn Lehrer Gustav Götz. Den freundlichen Spendern danken wir bestens. Leipzig, am 31. Dezember 1913. . nM Der Rat der Stadt Leipzig. Bei der Verwaltung der Stadt Leipzig sind einige Stellen als nichtständige juristische Hilfsarbeiter bald zu besetzen. Das Gehalt beträgt zunächst 2400 ,<l jähr lich. Bewerber, welche die 2. Staatsprüfung bestanden haben, wollen ihre Gesuche mit Lebenslauf sofort bei unserem Personalamt einreichen. Leipzig, am 31. Dezember 1913. "»ro Der Rat der Stadt Leipzig. verksuk von Bsmrellen kürkleinwolmungen sn üer Lornailchen, veri.SUüevrsnü- unü verl Zwenkauer Strstze in Leipzig-Lonnewitz. Die der Stadtgemeinde Leipzig gehörenden Bau stellen des Aufteilungsplanes 1.-^. Verm.-Abt. Nr. 5231, und zwar: Baustelle 3 an der Bornaischen Straße von etwa 417,3 qm „ 4 „ „ Ecke der Bornaischen und verl. Hildebrandstraße von etwa 590,4 „ „ 5 „ „ verl Hildebrandstraße von etwa 396,5 „ „ 6 „ „ verl.Hildebrandstraßevon etwa 653,3 „ „ 7 „ „ verl Hildebrandstraße von etwa 399,3 „ „ 8 „ „ Ecke der verl. Hildebrand ¬ straße und verl.Zwenkauer Straße von etwa . . . 490,1 » „ 9 „ „ verl. Zwenkauer Straße von etwa 383,6 „ „ 12 „ „ verl. Zwenkauer Straße von etwa 434,6 „ „ 13 „ „ verl. Zwenkauer Straße von etwa 440,4 „ Flächengehalt sollen Donnerstag, den 8. Januar 1914, von vormittags 10 Uhr an, im Neuen Rathause, Zwischengeschoß. Zimmer Nr. 301, öffentlich zum Verkauf versteigert werden, und zwar unter der Bedingung, daß sie für dauernd nur mit Kleinwohnungen bebaut werden. Die Versteigerungs- und Verkaufsbedingungen können im Erundstücksamte, Rathaus, Zimmer 349, eingesehen und für 1 das Stück entnommen werden. Leipzig, am 19. Dezember 1913. strsr üiaackst-X. L53b. Der Rat der Stadt Leipzig. verksuk oonLeuerwehrplerüen Wegen Einstellung weiterer Kraftfahrzeuge sollen Sonnabend, den 3. Januar 1914, vormittags 11 Uhr, auf dem Hofe unserer Hauptfeuerwache, Fleischer platz 6, drei Pferde meistbietend gegen Barzahlung versteigert werden. Leipzig, den 30. Dezember 1913. stsi. Der Rat der Stadt Leipzig. Nutz- unü 11 rm Brennscheite 15 44 19-41 - 22-45 - 17-49 - 19-58 - 20 - 33 - 24U.28 - 27-65 - 26 - 58 - 19-29 - 12 - 13 - 7 - 6 - III. Freitag, Barzahlung: 244 starke Abraumhaufen. Zusammenkunft an den 3 Tagen früh 9 Uhr auf dem Schlage. Leipzig, den 39. Dezember 1913. stm» 48 50 II Donnerstag, den 15. Januar, gegen sofortige Barzahlung: 3 76 Lrennholz-Verltelgerung. Auf dem Schlage in Abtl. 33 des Burgauer Forstreviers im „Verschlossenen Holze" hinter dem Schützenhofe, sollen nachstehende Hölzer meistbietend verkauft werden I. Mittwoch, den 14. Januar 1914» gegen die übliche Anzahlung: 75 eichene Klötzer von 27 - 90 cm Durchmesser 35 buchene 42 ahorne eschene lüsterne ellerne 2 maßhold. lindene pappelne 9 kirfchbaum H Stück eschene und lüsterne Schirrhölzer, Hebebäume. eichene Nutzscheite, eichene s lüsterne j eschene , lindene pappelne) ellerne Rollen. den 18. Januar, gegen sofortige Der Rat der Stadt Leipzig. Nuhholzverltei-erun-. Miitwoch, Sen 7. Januar 1914, sollen im Eonnr- witzer Revier nachstehende Nutzhölzer, und zwar 84 Eichenklötze von 31—81 cm Mittenstärke 15 - - 17-30 . 108 Eschenklötze - 23—51 - - 35 - - 17—22 - 23 Rüsternklötze - 23 - 60 . 13 Ahornklötze - 20—43 - - 35Hornbaumklötze- 21—44 - - 4 Lindenklötze - 24—36 - - und 5 Erlenklötze - 19—23 - - meistbietend gegen die übliche Anzahlung an Ort und Stelle verkauft werden. Zusammenkunft: Vormittag 9 Uhr auf dem Schleußiger Wege am Eingang zum Nonnenholz. Uso« Der Rat der Stadt Lei p,ig Lrermholz-Veriteigermig. Donnerstag, am 8. Januar 1914, sollen im Conne- witzer Revier 40 Rmtr. Brennscheite von Eiche, Esche und Rüster, 60 - Brennknüppel dergl. und 80 - Abraumholz gegen Barzahlung an Ort und Stelle meistbietend verkauft werden. Zusammenkunft: Vormittag 9 Uhr auf dem Schleußiger Weg am Eingänge zum Nonnenholz. Itsoz Der Rat der Stadt Leipzig, stutz- unü Srennhüiz-Verlteigerung. Auf dem Kahlschlage hinter dem Schützenhof, Abtl. 31 des Burgauer Forstreviers, sollen nach stehende Hölzer meiltdietend verkauft werden. I. Freitag, den 2. Januar 1914 gegen die übliche Anzahlung: 326 eichene Klötzer v. 18—42 cm Mittenstärke 6 ahorn. Klötzer v. 21-26 - - 6 eschene Klötzer v 27—35 - - 5 lüsterne Klötzer v. 30—35 - - 3—9 m 5 weißbuch.Klötzerv29—33 - - sLänge 12 rotbuch. Klötzern. 24—49 - - 2 lindene Klützer v 21 u.25 - - 3 kirschbaum.Klötz.v.22—50 - - 105 Stück eichene Schirrhölzer 260 - eichene und birkene Stangen und Pfähle. II. Montag, den 5. Januar 1914 gegen sofortige Barzahlung: 2 » rin Brennscheite, 165 sehr starke jungeichene Abraumhausen, 33 trockene Wurzelhaufen. Zusammenkunft früh 9 Uhr auf dem Schlage hinter dem Schützenhof. Leipzig, den 22. Dezember 1913. str», Der Rat der Stadt Leipzig. Lezstzluug ües Schulgelües betr. Das Schulgeld für das 1. Vierteljahr 1914 — fällig am 1. Januar — wird im Laufe des Monats Januar in den Schulklassen eingesammelt werden. Die Tage der Einsammlung werden in jeder Klaße angesagt und überdies durch Anschläge im Schulgebäude bekanntgegeben werden. Für diejenigen Schüler und Schülerinnen, für die das Schulgeld bei der Einsammlung in den Klaßen nicht entrichtet wird, ist es an der im Schulgeld zettel angegebenen Zahlstelle während der darin bezeichneten Kassenstunden zu bezahlen. Leipzig, den 29. Dezember 1913. stm» Der Rat der Stadt Leipzig. Von Ostern l16. April) 1914 an treten infolge anderweiter Inanspruchnahme des jetzigen Gebäudes der V. Bürgerschule (Schletterstraße 10) folgende Veränderungen in üen Bezirken üer Bürgerschulen im Süden ein: 1. Die bisher der V. Bürgerschule zugeteilt ge wesene Windmühlenstraße wird der III. Bürger schule (Jobannisplatz 6/7) überwiesen. 2. Der Bezirk der VI. Bürgerschule, ÄriidtKraße 00, erstreckt sich auf folgende Straßen und Plätze: Kramer-, Härtel-, Emilien-, Albectstraße, Bay- erscher Platz, Karolinenstraße, Windmühlen weg, Hohe- und Sidonienstraße, Sophienplatz, So- phienstraße, Körnerplatz, Körner-, Schenkendorf-, Arndt-, Moltke-, Fürsten-, Brau-, Lützow-, Mahl mannstraße, Schleußiger Weg und Dufourstraße, Brandoorwerkstraße von Nr. 1 bis mn 23 und Nr. 2 bis mit 30, Fockestraße Nr. 1 bis mit 7 und Nr. 2 bis mit 4, Kaifer-Wilhelm-Straße Nr. 1 bis mit 33 und Nr. 2 bis mit 26, Zeitzer Straße. Südstraße Nr. 1 bis mit 19 und Nr. 2 bis mit 16, Kochstraße Nr. 1 bis mit 17 und Nr. 2 bis mit 20, Elisenstraße Nr. 1 bis mit 77 und Nr. 2 bis mit 64. Bayersche Straße Nr. 1 bis mit 81 und Nr. 2 bis mit 74 und Loßniger Straße Nr. 1 bis mit 13 b und Nr. 2 bis mit 32. 3. Der Bezirk der XIV. Bürgerschule (Waisenhaus straße 7) umfaßt nachstehende Straßen und Plätze: Kronprinz-, Scharnhorst-, Hardenberg-, Stein-, Fichte-, Kant-, Kaiserin-Augusta-, Eichendorff-, Gustav-Freytag-, Scheffel- und Waiscnhaus- straße, die an der Fockestraße von Nr. 8 und 9 ab südwärts gelegenen Grundstücke, ferner Brandoorwerkstraße Nr. 29 bis mit 89 und Nr. 32 bis mit 58 u. flg., Kaiser-Wilhelm-Straßc Nr. 35 bis mit 83 und Nr. 28 bis mit 84, Koch straße Nr. 19 bis mit 121 und Nr. 22 bis mit 138, Südstraße Nr. 21 bis mit 127 und Nr. 18 bis mit 100, Andreasstraße, Elisenstraße Nr. 79 bis mit 157 und Nr. 66 bis mit 152. Bayersche Straße Nr. 83 bis mit 137 und Nr. 76 bis mit 120, Acußere Bayersche Straße, Lößnigcr Lümlsnmelüung. Die Ostern 1914 schulpflichtig werdenden Kinder röm -kath. Bekenntnisses sind am 8. und 9. Januar 1914, vorm. von lO 12 und nachm. von 2—4, und am 10. Januar, vorm. von 10—12, in den Schulen ihres Bezirkes anzumeldcn, und zwar die Kinder der innern Stadt, sowie die von L.-2üd in der 1. kathol. Bürgerschule mit höherer Abteilung, Alexanderstraße 35 37, die Kinder von L.-Ost in der 2. kathol. Bürgerschule, L.-Reudnitz, Friedrich-Wilhelm-Straßc 20, die Kinder von L.-West in der 3. kathol. Bürgerschule, L.-Lindenau, Friedrich-August-Straßs 14, und die Kinder von L.-Nord in der 4. kathol. Bürgerschule, L.-Eohlis, Treitschkestraße 18. Bei der Anmeldung sind vorzulegen Geburts- und Taufschein oder beglaubigtes Familienbuch sowie der Impfschein. Der katholische Schulvorstand, gez. Max Baader, I>2L, Vorsitzender. KSnigin-Lsrols-Ggnmssium. Anmeldungen zur Osterausnahme werden vom 8. bis 10. Januar 10-12 Uhr vorm. im Dienstzimmer des Rektors, Elisenstraße 62, I., entgegengenommen. Vorzulegen sind Eeburtszeugnis, Impfschein, Zeugnis über Vorbildung und Führung, bei Konfirmierten Konfirmationsschein. Aufnahmegebühren 15 Schulgeld 150 »rm Iker ire-Ktar. fFortsetzung der Amtlichen Anzeigen nächste Seite.) dko». Zonnabencl, den 3. Januar, beginn! cler ---- Inventur-Verkauf ----- 2u weil LUkückgelelrlen Preisen von Steiners Laradiesbetten nur petersllrske 40, psrt., I., II. und III. lltsge.