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01-Frühausgabe Leipziger Tageblatt und Handelszeitung : 20.01.1914
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1914-01-20
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id84535308X-19140120010
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id84535308X-1914012001
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-84535308X-1914012001
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Leipziger Tageblatt und Handelszeitung
-
Jahr
1914
-
Monat
1914-01
- Tag 1914-01-20
-
Monat
1914-01
-
Jahr
1914
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Seite 2. ne. S4. kNorgen-Aussadr. Leipziger Tagrdiatt. vtenstsg» 20. Isnusr 1914. sekretär da» Wort, «r «rf eine Anfrage de» Lbg. vl»«enthal folgende» zu erklären: E» fällt dem Statthalter nickt ein, von den ihm züftehenden Rechten keinen Gebrauch zu machen. Paragraph 2 der Verfassung besaat: „Der Statt« Halter ernennt und instruiert die Bevollmächtigten zum Bundesrat." Dieses Recht läßt sich der Statt. Halter nicht nehmen. Ich weiß nicht, inwieweit sich der Reichskanzler im Herrenhause ausgesprochen hat; der authentische Tert liegt mir noch nicht vor. sollte sich der Reichskanzler ver sprochen haben — nur dies kann ich an nehmen —, so war dies gewiß nicht anders gemeint. Der Statthalter von Elsaß Lothringen wird immer von seinen Rechten in vollem Maste Gebrauch machen. Hierauf wird die obengenannte Resolution mit 32 gegen 3 Stimmen, des Präsidenten der Reick-s- eisenbahnen Fritsch, des Professors Laband und des Generals von Mogner, angenommen. Justiziar Ruland und der Präsident des Oberlandesgerichts Molitor enthielten sich. * Abgrenzung von Militär, und Zivilgewalt. Di« Fortschrittspartei hat ihren Antrag über die Abgrenzung der Kompetenzen zwischen Militär- und Zivilgewalt nun mehr formuliert und beim Reichstag emgereicht. Er hat die Form eines Gesetzentwurfs und lautet fol gendermaßen: Gesetz betr. die Befugnisse der bewaffneten Macht zur Ausübung der staatlichen Zwangsgewalt. H 1. Die bewaffnete Macht kann zur Unterdrückung innerer Unruhen nur auf Ersuchen der zuständigen Zivilbehörde verwendet werden. Die Fälle, in denen ein solches Ersuchen zulässig ist, und die Form, in der cs zu erfolgen bat, bestimmt der Bundesrat. 8 2. Unberührt vleibt das Recht der bewaffneten Macht, die Ausübung ihrer dienstlichen Tätigkeit gegen Angriffe und Störungen zu schützen. 8 3. In den Fällen der 88 1 und 2 »st der bewaff neten Macht der Gebrauch der Waisen, abgesehen von Fällen der Notwehr, nur gestattet: 1. Zur Abwehr eines Angriffes oder zur Ueber- wältigung eines durch Tätlichkeit oder gefährliche Drohungen geleisteten Widerstandes; 2. zur Erzwingung des Ablegens der Waffen oder anderer zum Angriff oder Widerstand geeigneter oder sonst gefährlicher Werkzeuge' 3. zum Schutz der ihrer Bewach»,rg anvertrauten Personen oder Sachen; 4. zur Vereitelung der Flucht von Personen, die ihr als Gefangene zur Bewachung anvertraut oder ergriffen oder s^stgenommen sind. 8 4. Die Bestimmungen über den Belagerungs zustand bleiben unverändert. von -er Revolutionsfplelerel. Wir hatten uns in dem Leitaufsatz in Nr. 28 des „Leipziger Tageblattes" etwa, mit dem Heyde- brandschen Worte: „Machen Sie mit Ihrer Re volution Ernst!" beschäftigt und auf die Tatsache aufmerksam gemacht, dast gerade diese Stelle der Heydebrandschen Rede in den ausführlichen Parla mentsberichten der „Kreuzz «itung", der „Deutschen Tageszeitung" und der „Nord deutschen Allg. Zeitung" ausgefallen sei. Wir vermuteten, dast die sorgsamen Redaktionen die ser Blätter die Stelle doch zu bedenklich gefunden hätten. Nun belehren uns die „Kreuzztg." und die „Deutsche Tagesztg." über den Sachverhalt. Jene Worte Heydebrands hätten in ihrem Parla mentsbericht gefehlt, seien also nicht „aus gemerzt" worden. Die „Kreuzztg." beruft sich über dies auf eine nachträgliche Wiedergabe der Rede, worin die Stelle nicht ausgelassen sei. Nun aut, also nicht die Redaktionen haben sie ausgetilgt, son dern der Parlamentsberichterstatter hat sie — weg gelassen. Warum eigentlich? Sollte er nicht das Gekühl gehabt haben, es sei bester, sie für die in Frage kommenden Blätter wegzulasten? Jedenfalls ist es nicht weiter sonderbar, wenn uns die Aus lastung dieser Stelle auffiel, zumal da in den frag lichen Berichten wett belanglosere Wendungen ge wissenhaft wiedergegeben sind. Doch streiten wir nicht. In der Hauptsache galt ja unsere Betrachtung dem Sinne der an die Sozialdemokratie gerichteten Aufforderung Heydebrands, Ernst zu machen, und da ist cs für uns nicht ganz wertlos, wenn wir die „D. T." veranlassten, sich der „bedingten" Aufforde rung zur Revolution ausdrücklich anzunehmen. Also: „wenn es so weiter geht" (nämlich mit dem Steuer zahlens, ist cs bester, die Sozialdemokratie schlägt los, „damit alles drunter und drüber geht". Einem nationalen Blatte, das bet jeder Gelegenheit über den Niedergang der vaterländischen Gesinnung und Opferwilligkeit laute Klage erhebt, steht das Ver ständnis für den Groll des Herrn von Heydebrand über die Steuerlast, die doch bekanntlich eine Folge der nationalen Wehrvorlage ist, besonders gut zu Gesicht. -lus-ehauug -er Freifahrscheine für -te Reichstagsabgeor-neten. Dem Reichstag ist ein nationalliberaler Antrag zugegangen, in welchem die verbündeten Regierungen ersucht werden, unter Abänderung des Gesetzes betreffend die Gewährung einer Entschädigung an die Mitglieder des Reichstags, den Mitgliedern freie Fahrt während der Dauer der Legislaturperiode auf den deutschen Eisen bahnen zu gewähren. Eine Entscheidung über diese Angelegenheit ist insofern bald erwünscht, als oer Reichstag vermutlich nach Beendigung dieser Session geschloffen wird. Die Gewährung freier Fahrt während der Zeit, in der das Parlament nicht tagt, würde als eine besondere Erleichterung empfunden werden. Wie eine Berliner Korrespondenz aus Bundesratskreisen erfahren haben will, sind bis jetzt aber keine Anzeigen vorhanden, daß sich eine Mehr heit im Bundesrat für eine Abänderung de» Gesetzes in der Richtung des Antrages finden wird, da sich der Stanopunkt, den die verbündeten Regierungen in dieser Richtung bisher einnahmen, nicht geändert haben dürfte. Die Bestimmungen des Gesetzes Haden bereits eine Neuordnung des Benutzungs rechts der Freifahrscheine durch die Abgeordneten gebracht, während in den vorher gültigen Vor schriften freie Fahrt zwischen der Reichshauptstadt und den Wohnorten der Abgeoroneten vorgesehen war. Nachdem zuerst in dem Entwurf von 1906 seitens der Reichsregierung freie Fahrt von und nach dem Wohnort während der Dauer der Sessionen sowie 8 Tage vorher und nachher vorgeschlagen war, verstanden sich die verbündeten Regierungen erst nach längeren Verhandlungen dazu, den Reichs ags- abgcordneten während der Session Freifahrscheine durch ganz Deutschland zu gewähren. Hoffentlich bestätigen sich die Angaben der Korrespondenz nicht; denn die Berechtigung des nationalliveralen An trages ist ohne weiteres einleuchtend. Vorbereitungen für eine allgemeine Seamten-Krankenversicherung. Der engere Vorstand des Verbandes deutscher Beamlenvereine, dem nahezu AXN 00 Muglieder an- geichlcssen sind, hat eine Kommission einge.etzt, um die Vorbereitungen für eine allgemeine Kranten- versicherung sämtlicher Beamten der Reichs-, Staats und Kommunaloerwaltung durchzusühren. Der Kommission gehören an: der Vorsitzende des Ver bandes Ministerialdirektor a. D. Just, Negierungsrat Dr. Aurin und Geh.OberregierungsratDammann vom Reichsamt des Innern, Regierungsrat Dr. Klein- Münster, Regierungsrat Dr. Rang-Coblenz, Rcgie- rungsrat Rettig-Berlin, Geh. Nechnungsrat Röseler- Berlin und Geh. Regierungsrat Schmidt-Düsseldorf. Die Kommission hat ihre Tätigkeit bereits begonnen und sich über die wesentlichen Gesichtspunkte sowie über die Richtlinien für die weitere Behandlung der Frage durch den Verband geeinigt. Voraussichtlich wird bereits auf dem nächsten Verbandsiaae eine erschöpfende und zu greifbaren Ergebnisten führende Erörterung der wichtigen Frage möglich sein. Der Vorstand des Verbandes deutscher Beamten vereine hat außerdem eine Zentralsammelstelle für das einschlägige Material eingerichtet. In den Kreisen der Beamtenschaft werden die Einzelheiten einer solchen Krankenversicherung gegenwärtig ein gehend erörtert. Allgemein steht man auf dem Standpunkt, daß nur eine Zwangsversicherung in Frage kommen kann, bei der jeder Beamte ohne Rücksicht auf seine wirtschaftlichen Verhältnisse zum Beitritt verpflichtet ist. Als Mindest leistungen der Krankenversicherung werden gefordert freie ärztliche Behandlung einschließlich Zahnpflege, freie Arzenei und sonstige Kurmittel oder statt dessen freie Kur und Verpflegung in Krankenhäusern. Heil- und Erholungsstätten auf wenigstens 6 Monate, und zwar sowohl für den er krankten Beamten selbst, als auch für die Ehefrau und die unselbständigen Kinder. Da Reich, Staat und Gemeinde ein großes Interests an der Gesund erhaltung ihrer Beamten haben, rechnet man damit, da» etwa '/» der Beiträge durch die Behörden ge deckt wird. Heer und Flotte. Die englischen Unterseeboot-Katastrophen, -ie größten -er Welt. Aus Anlaß der jüngsten Katastrophe, von der das englische Unterseeboot 7" betroffen worden ist, wird uns aus Marinekreisen geschrieben: Im Laufe weniger Wochen ist die englische Marine, besonders ihre Unterseebootsflotille. von zwei überaus schweren Unglücksfällen heimgesucht worden. Diese neuerlichen llntcrseebootskatastrophen rechtfertigen in jeder Hinsicht die oft gehörte Be hauptung, daß die englischen Unterseeboots katastrophen die größten und schwersten der Welt seien. Gerade die Unfälle der jüngsten Zeit lasten doch starke Bedenken aufkommen, ob hier nur blindes Walten des Zufalls herrschte oder ob nicht vielmehr diese tragischen Katastrophen erheblichen Män geln des Systems ihre Entstehunq verdanken. Man möchte fast zu der letzteren Ansicht neigen, wenn man die lange, traurige Liste der Unfälle, an den englische Unterseeboote zugrunde gingen, über blickt. In fachmännischen Kreisen gilt es vielfach als feststehend, daß zwar einige der Katastrophen auf unglückliche äußere Umstände zurückzuführen sind, daß aber im allgemeinen die Hauptschuld in dem verfehlten Bau- und Maschinenanlage-System zu suchen sei. Die überhaupt erste Katastrophe, die jemals der neuen Waffe -ustieß, ereignete sich im Jahre 1903 und betraf auch ein englisches Untersee boot, und zwar das Boot l-.". Es war eine Gasexplosion, welche sieben Menschen das Leben kostete, ohne daß allerdings das Boot selbst sank. Aber schon im nächsten Jahre, am 18. März 1904, war dasselbe Unterseeboot die Ursache für mehrere Todesopfer. Das Unterseeboot wurde von dem Post dampfer „Borwik Castle" zum Sinken gebracht, wobei 11 Menschen umkamen. Am 16. Februar des nächsten Jahres ereignete sich wiederum auf einem englischen Unterseeboot 5" eine Gasexplosion, die 14 Opfer hatte, sechs Menschen wurden nämlich getötet und acht schwer verwundet. Die englische Marine wurde noch in demselben Jahre von einer anderen Unter- seebootskadastrophe betroffen. Am 8. Juni 1905 sank nämlich das Unterseeboot 8" im Hafen von Plymouth, wobei 15 Menschen ihr Leben verloren. Das Jahr 1907 brachte wieder der englischen Marine durch eine Gasolineexplosion auf dem Unterseeboot „L. 8" am 13. Juli einen Verlust von einem Offizier und Mei Matrosen. Das Jahr 1908 war der englischen Marine günstig. Im Jahre 1909 sank das englische Unterseeboot „L. 11" in der Nordsee und verursachte den Tod von 13 Mann der Besatzung. Nachdem 2 Jahre lang die englische Marine keinerlei Unterseebootskatastrophen auszuweisen hatte, folgten nun in wenigen Monaten wiederum zwei Unglücks fälle aufeinander. Die Zahl der Todesopfer in der englischen Unterseebootsflotille beträgt 110 Mann, wenn die Besatzung de» 7" nicht gerettet werden kann. Damit steht England bei weitem an der Spitze aller Völker, die Unterseeboote bauen, denn Frankreich hatte trotz der schweren Katastrophe des Unterseeboots „Pluviose" am 26. Mai 1910, das 27 Opfer forderte, bisher nur insgesamt 56 Todes fälle durch Unterseebootsunglücke zu beklagen, Japan 16, Italien 13 und Deutschland 3 Opfer bei der Katastrophe des Unterseeboots »O. 3", Ueber -en San einer Marine-Luftflotte in Italien, für den im Etat nicht weniger als 28 Millionen Lire angefordert find, wird uns geschrieben: Italien tritt jetzt gleichfalls in die Reihe der Mächte, die energisch bestrebt sind, die Marine-Luft- schiffahrt und das Marine-Flugwesen in einer dem höclchen Stande der heutigen Technik entsprechenden Weise auszubauen. 28 Millionen Lire sollen bereit gestellt werden, um diese Zwecke nachdrücklichst zu fördern. Es wird beabsichtigt, die Verwendung dieser beträchtlichen Summe derart zu regeln, daß ein Teil für den Ankauf von Luftschiffen, Wasserflugzeugen und Drachen ausgegsben wird, der andere Teil soll zur Errichtung von Luftschiffhäfen und Schuppen usw. dienen. Besonders dem großzügigen Ausbau eines Netzes von Luftschiffhäfen wendet die italienische Marineverwaltung ihre volle Aufmerksamkeit zu. Nach den Plänen, di« man bisher darüber gefaßt hat, sollen sieben solcher Luftschiffhäfen geschaffen werden, und es ist besonders interessant, daß auch schon die neueste koloniale Erwerbung aus dem lydischen Feldzuge in diese weitreichenden Pläne mit einbezogen werden soll. Diese sieben Luftschiffhäfen sollen ihre Statte finden in: Benedig.Ankona, Brindisi, Spezia. Tarent, in Sar dinien und in Tripolis. In denselben Häfen werden auch aller Voraussicht nach die Wasterflug- zeugstationen errichtet werden. Wie verlautet, sind bereits 10 solcher Wasserflugzeuge nach einem be währten Modell im Bau. Auch die Ausbildung des Flottenpersonals in der Luftfahrt ist Gegenstand ernster Beachtung der italienischen Marineverwal tung. Zunächst freilich kommt noch an erster Stelle die Luftfahrerschule der Armee hierfür in Frage, der die betreffenden Flottenangehörigen zur Ausbildung überwiesen werden. An dies« allgemeine Ausbildung schließen sich jedoch noch Sonderkurse an, die die Eigenart der Marineluftfahrt vor allem berück sichtigen. Solche Kurse im Flottenflugwesen fanden bisher in Venedig, Tarent und Spezia statt. Deutsche» Reich. * Der Eintritt des Kronprinzen in die Erste sächsische Kammer. Wie den „Dr. N. N." von der Kanzlei der Ersten Kammer milgeteilt wird, findet die feierliche Verpflichtung des Kronprinzen Georg al» Mitglied der Ersten Kammer Mittwoch den 21. Januar 12 Uhr vor Beginn der Kammer sitzung statt. » Major Kirstea vom 21. lllaaearegimeat in Ehe»« aitz ist mit Genehmigung des Kaiser» und Königs als Mitglied der Mtlttärkommission ernannt worden. Durch Jrade des Sultans ist er zum Oberstleut nant und Kommandeur des 1. türkischen Kavallerie regiments übertragen und wird Anfang Februar ab reisen. Später wird er das Kommando der in Kon stantinopel neu zu gründenden Milirärreit- schule übernehmen. * Die Gründung eines Nationalliberale« Verein» in Augustusburg wurde am Sonnabend abend nach einem Bortrage des Parteisekretärs Näther über „Politisck-e Streitfragen im Reiche und in Sachsen" vollzogen. In der Aussprache über das Referat unter, strich Landtagsabg. Dr. Seyfert-Zschopau hier und da noch die Darlegungen des Vortragenden durch Beispiele aus dem sächsischen Landtage. Im übrigen drehte sich der Meinungsaustausch, an dem der Ver sammlungsleiter, Sanitätsrat Dr. Rolfs-Augustus burg, und diria. Lehrer Schädlich - Marbach sowie der Vortragende beteiligt waren, um den Fall Zabern. Sanitätsrat Dr. Rolfs, der zugleich für die Biblio thek des jungen Vereins den Grundstock stiftete, er klärte sich unter dem Beifall der Versammlung bereit, an die Spitze der neuen Vereinigung zu treten. S * Auszeichnung. Dem General L I« sults de» Kaisers, General der Infanterie von Jacobi, Präsidenten der Generalordenskommistion. ist der Rote Adlerorden 1. Klaffe mit Eichenlaub und der Königlichen Krone verliehen worden. Ausland. Frankreich. * Benirelos in Paris. Präsident Poincarö gab am Montag einem Pariser Telegramm zu folge zu Ehren des griechischen Ministerpräsidenten Venizelos in kleinem Kreise ein Frühstück, an dem der Ministerpräsident Doumergue teilnahm. * Zum Tode Picquarts meldet uns ein Telegramm aus Amtens. 19. Jackuar- Der verstorbene General Picquart war am Dienstag voriger Woche beim Reiten auf gefrorener Erde mit dem Pferde gestürzt und hatte sich dabei eine Verletzung am obern Terl des Kopfes zugezogen. Die Wunde schien leichter Natur. Am Sonnabend trat plötzlich eine Ver schlimmerung ein und der Tod erfolgte heute früh 5 Uhr infolge Urämie. * Line Herausforderrmg an Scherif Pascha. Der »Dost. Ztg." wird aus Paris, 15. Januar, ge meldet: Eine komische Note hat der Rechtsanwalt Maltre Georges Desbons in das Morddrama gebracht, das sich in der Wohnung des Generals Scherif Pascha abgespielt hat. Maltre Desbons fühlte den Drang in sich, in dieses Drama einzu greifen. Er überschwemmte gestern di« Blätter mit Zuschriften, in denen er erzählte, daß er zufällig durch seine Verbindungen auf die Spur einer weit verzweigten Verschwörung gegen das Leben Scherif Paschas, des Prinzen Sabah Eddin und anderer türkischer Flüchtlinge m Paris gekommen sei. Er erstattete über seine angeblich Entdeckung der Polizei Anzeige und bat schriftlich und durch den Fernsprecher Scherif Pascha, ihn zu empfangen, da er ihm wichtige Mitteilungen mündlich machen wolle, die er der Presse nicht anvertrauen könne. Scherif Pascha erklärte sich bereit, seinen Besuch gestern Gestalten und Silüer aus -em Völkerfrühling. Thampagnergeschichteir au» dem Winterfeldznge 1814. Dem greisen Marschall Vorwärts legt das bekannte Lied vom Rheinübergange die Worte in den Mund: „Ich denke, der Champagnerwein wird, wo er wächst, am besten sein." Dies Wort ist nicht bloße Dichtung, sondern es beruht auf historischer Wahrheit: für Blücher tvie für die gesamten deutschen Heersäulen spielte der Cham pagner in den ersten Monaten des Jahres 1814 eine ganz bedeutende Rolle. Blücher bekam auf seinem Wege nach Paris so viel Champagner, wie er nur wollte, und am 10. Februar 1814 kann er seiner Frau schreiben: „. . . wo ich jetzt bin, wegst der beste Champagner in gantz Frankreich und er wird hir vom General! und vom packknecht getrunken mich bekommt er auch ziemlich guht." Allerdings, das Ding hatte auch seine Kehrseite, wie man aus der launigen Er zählung des Grafen Wilhelm von Schwerin entnehmen kann. Tag und Nacht lag dem alten Blücher sein sogenannter Ehampagnerlvagen im Sinn und da- Schreckbild, ihn in die Hände de- Feinde- fallen zu sehen. Unaufhörlich lag er Gneisenau darum an, dem er aber die Wich tigkeit der Sache durchau- nicht einleuchtend machen konnte. „Nun, Gneisenau," hieß es dann, „wo ist nun wohl mein Champagner wagen?" — „Ja, das weiß ich nicht, Exzellenz." — „Ihr habt ihn doch wohl auf recht sichern Wegen gehen lassen?" — »Jetzt gibt es gar keinen sichern Weg: sie können uns alles hinter dem Rücken wcgnehmen." — „Der Tausend auch, wenn ihn nun die Franzosen kriegten?" — „Ich wollte, sie hätten ihn schon, dann wären wir die Not um ihn einmal los." — „Ja, Ihr sagt das wohl so," meinte der Alte, „aber das wäre doch wohl ein ganz verzweifelter Umstand." Solange die deutschen Truppen die Cham pagne durchzogen, litten sie wahrlich an Cham pagner keinen Mangel, wenn auch die Be schaffung von Lebensmitteln sonst große Schwie rigkeiten machte. „Wir leben hier in der Champagne sehr flott. Alle Tage sehr guter Champagner. Im Lande inangelt es ein wenig," so schreibt der alte Kaiser, der damals 17jährige Prinz Wilhelm, am 26. Januar aus Langres in der Champagne der Prinzessin Charlotte. Für Uorck und seine Leute hat der Champagner besonders große Bedeutung gehabt, worüber mehrere Berichte handeln. Als Uorck vor Chst- lonS lag und sein Quartier im Hause eines Windmüllers ausgeschlagen hatte, versprach ihm der Major v. Schack, eine gute Bowle Punsch zu brauen, und e- wurden ein paar Ordonnanzen in die Borstadt St. Memmie geschickt, mit dem Auftrage, einen Korb Champagner „auf eine oder die andere Art zu beschaffen". PorckS Reit knecht schloß sich dieser Champagner-Patrouille an. Er war der einzige, der wiederkam. Mit lallender Zunge (so erzählt Förster) stam melte er die Worte: „Exzellenz, alle sind alle geworden, alle geblieben, mausetot!" Und da mit sank er zu den Füßen seine- erstaunten Herrn nieder. Oberst Kalentini ritt nun sofort nach der Vorstadt, um zu sehen, was eigentlich los sei, und er mußte mit Befremden feststellen, daß der Champagner der Patrouille eine gefährliche Niederlage beigcbracht hatte: „Ein Glück war es, daß die Keller nicht schon am frühen Morgen entdeckt worden waren, sondern erst, als sich der Tag zu Ende neigte. Einzelne Kämpfer rafften sich auf und schleuderten die angesichts der Feinde ausgeleerten Flaschen gegen die Mauer, auf der die Kanonen aufgepflanzt stan den, die Mehrzahl der Mannschaft aber lag be seligt in den unterirdischen Gängen, und wer aus ihnen sich glücklich wieder heraus- und her aufgefunden, fiel um, sobald die freie Luft ihn eisig umwitterte. Auf Balentinis Meldung be fahl Uorckr „Eine nüchterne Brigade zur Ab lösung. Die 7. Brigade der 1. Division wurde um Mitternacht nach St. Memmie abgeschickt. Mr fanden, so erzählt ein Offizier dieser Bri gade, auf den Straßen und in den Kellern eine heillose Wirtschaft. Die Kavallerie mußte Halt machen und zuvor die Straßen von den Flaschen scherben rein fegen lassen. Auch von unseren Leuten schlichen mehrere während der Nacht zu den Kellern, allein hier war eine solche Cham pagnerüberschwemmung angerichtet, daß man an manchen Stellen bis an die Knie im Wein waten mußte und die Glasscherben am Boden den Gang unsicher und gefährlich machten. E» wurden vor den Kellertüren Wachen aufgestellt und streng untersagt, auch nur noch eine einzige Flasche zu entfernen. Die Kavalleristen holten den Wein nun in .Pferdeeimern und dergleichen Gesäßen. Bald lag auch die siebente Brigade neben de« Kameraden der zweiten von Wein und Schlaf bezwungen, und das bekannte Soldatenlied: „Schlummre sanft, du hast in Tran getreten" wurde bei keiner Gelegenheit mit so gerührtem Herzen gesungen, als in der Vorstadt St.-Memmie bei CHLlons am 4. Februar 1814. Der Ma gistrat stellte später mit genauer Spezifizierung der verschiedenen Jahrgänge 57 OVO Flaschen in Rechnung." Nach den Angaben einiger Teilnehmer des Feldzuges hielten di« deutschen Truppen den berauschenden Trank für etwas Aehnliches wie das harmlose Weißbier, und auch Steffens schließt sich dieser Ansicht an, wenn er erzählt, „es ist bekannt, daß bei den preußischen Truppen der Champagner für eine Art Weißbier galt". Auch Graf Henckel erzählt bei der Episode von Chülons, die Leute hätten das ungewohnte Getränk als Weißbier gestempelt und bestätigt im übrigen vollkommen, was Förster, Steffens und andere von den unzähligen Flaschen und ihrem Schicksal erzählen. Steffens fügt noch hinzu: „In der Tat muß die Quantität des Champagners, die bei der Winterkampagne ver zehrt und verschüttet wurde, alle Begriffe über steigen. Auf den öden, kahlen, wie sie un- im Winter erschienen, höchst unfreundlichen FeÜrern, die Chtlons umgaben, fanden wir allenthalben die Trümmer zerbrochener Flaschen; die Ebenen waren wie besät und wurden selbst der Kavallerie gefährlich. Dennoch stieg der Preis in der Stadt nicht, und wir konnten einen Wein, den wir loben mußten, irre ich nicht, für 2 bi- 3 Franken erhalten."
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