Suche löschen...
01-Frühausgabe Leipziger Tageblatt und Handelszeitung : 16.01.1914
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1914-01-16
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id84535308X-19140116013
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id84535308X-1914011601
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-84535308X-1914011601
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Bemerkung
- ab Img 10 fehlerhafte Bindung,Seiten vertauscht
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Leipziger Tageblatt und Handelszeitung
-
Jahr
1914
-
Monat
1914-01
- Tag 1914-01-16
-
Monat
1914-01
-
Jahr
1914
- Links
- Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Amtliche Kekarmtrrmchrrugerr. Nr. 2 des diesjährigen Reichsgesetzblattes ist bei uns eingegangen und wird bis zum 10. Februar dieses Jahres im Erdgeschoß des Sieuen Rathauses. Eingang an der Burgstraße, zur Einsicht öffentlich auskängen. Es enthält: (Nr. 4328) Bekanntmachung, betreffend die amtliche Veröffentlichung grundsätzlicher Ent> scheiduugen des Oberschiedsgerichts für Angestellleuversicherung. Vom 1. Ja ¬ nuar 1914 »Nr. -1020) Bekanntmachung, betreffend die dem Internationalen Uebereintommen über den Eisenbahnsrachtverkehr beigefügte Liste. Vom 2. Januar 101-1. Leipzig, am 1-1. Januar 1011. Der Rat der Stadt Leipzig. Gelperrt für kUlen Strstzenlznnüel werden hiermit in Ergänzung des 8 110 der Ver- lehrsordnung die Goethe- und die Schillerstrahe ein schließlich der westlichen Fahrbahn desAugustusplatzes. Zuwiderhandlungen werden nach 88 110, 151 der Vcrkehrsordnung für die Stadt Leipzig mit Geld- strafe dis zu tiO.— .//. oder mit Hast dis zu 14 Tagen geahndet werden. W.-P.-A. Nr. 26/1914. Leipzig, am 15. Januar 1014. Us«» Der Rat und das Polizeiamt der Stadt Leipzig. Wir haben mit Zustimmung der Herren Stadtverordneten zu dem Bebauungsplan Leipzig- Gohlis-Süd lNr. 7 des Gesamtplans) einen II. Nachtrag ausgestellt. Dieser Nachtrag liegt mit dem Plane R. R. A. 9998 und den dazu gehörigen Bauvorschristen vom >6. Januar bis 10. Februar 1914 im Neuen Nathause, ,swi)chengejchost, Zimmer 255, öffentlich aus. Wider sprüche sind bei deren Verlust innerhalb dieser Frist bei uns anzubringcn. Baupol.-Amt 11 2462,1. Leipzig, am 10. Januar 1914. Der Rat der Stadt Leipzig. Die Erd , Makadamisierungv- und Pflasterarbeiten zur Herstellung einer Ueberfükrung des Cottaweges über die Franksurter Straße sollen an einen Unter nehmer verdungen werden. Die Bedingungen und Arbeitsverzeichnisse für diese Arbeiten liegen in unserem Tiefdauamt, Rat haus, Dachgeschoß, Zimmer 540, aus und können dort eiugcsehen oder gegen Entrichtung von 0,50 ./L ent nommen werden. Angebote sind verschlossen und mit der Aufschrift: „Uederführung des Cottaweges über die künf tige Frankfurter Straße aerjehen in dem obenb^eichneten (Geschäftszimmer bis Sonnabend, den 24. Januar 1918, 11 Uhr vorm. vcstellgeldfrei einzureiche». Die Eröffnung der An gebote erfolgt zu dieser Zeit im 1l. Obergeschoß, Zimmer 426, in Gegenwart der etwa erschienenen Bewerber oder ihrer Bevollmächtigten. Der Rat behält sich jede Entichließung. insbesondere das Recht vor. sämtlnde Angebote ab,»lehnen. Leipzig, den 15. Januar 1918. l^ , T. 21. Nr.ZOI.^sd Nr. 5. Der Rat der Stadt Leipzig. Für oas Stadtbad sind vergeben worden: ore Monier- und Putzarbeiten, „ Anträge- und Stuckarbeiten, „ Herstellung armierter schwachwandig gemauer ter Wände, „ Lieferung schmiedeeis. Türzarg-lSchlosserarbeit) und,, „ „ „ aus Fajsoneisen. Leipzig, den 15 Januar 1914. 6> Der Rat der Stadt Leipzig. Das im (ürundbuche für Alt-Leipzig, Blatt 561 aus die Namen der Kauileutc Julius Reinhard Träger und Gustav Bruno Georg Schönefelder in ' eipzig eingetragene Grunostüct <oll zum Zwecke der Aushebung der Gemeinschaft Sonnabend, am 14. März 1914, vormittags ',.10 Uhr an der Gerichtsstelle, Peterssteinweg 8, I!., Zimmer Nr. 127, versteigert werden. Das Grundilück ist »nr 105o,60 Steuereinheiten belegt und aus !)0 000 ./< geichätzt. Es wird ge bildet aus dem Flurstück 626, liegt in Leipzig, Hainstraß« 29, besteht aus einem Geschäfts- und Wohnhaus und ist zur Brandkasse unter 665, Abt K mit 22 100 geschätzt. Die Einsicht der Mitteilungen des Grundbuch amts sowie der übrigen das Grundstück betreffenden Nachweisungen, insbesondere der Schätzungen, ist jedem gestattet. Rechte auf Befriedigung aus dem Grundstücke sind, soweit sie zur Zeit der Eintragung des am 16. De zember 1910 verlautbarten Versteigerungsvermerkes aus dem Grundbuche nicht ersichtlich waren, spätestens im Versteigerungstermine vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten «nzumelden und, wenn der Antragsteller widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls die Rechte bei der Feststellung des ge ringsten Gebots nickt berücksichtigt und bei der Ver teilung des Versteigerungserlöses dem in 8 181 Z. V. G. erwähnten und den übrigen Rechten nach gesetzt werden würden. Wer ein der Versteigerung entgegenstehendes Recht hat, muß vor der Erteilung des Zuschlags die Aus hebung oder die einstweilige Einstellung des Ver fahrens herbeiführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt. > .4»» Leipzig, den 14. Januar 1914. K L n i g l ich es Zilin tsgericht, Abt. NX". Das im Grundbuche für Alt-Leipzig, Blatt 4022 auf den Namen der Sächsischen Bant für Bergbau und Industrie, Aktiengesellschaft in Liquidation in Leipzig eingetragene Grundstück soll Sonnabeud, am 14. März 1914, vormittags 10 Uhr an der Gerichtsstelle Peterssteinweg 8, U., Zimmer 127, im Wege der Zwangsvollstreckung versteigert werden. Das Grundstück ist nach dem Flurbuche 8,1 Ar groß, mit 8500.01 Steuereinheiten belegt und auf 080 000 geschätzt. Es wird gebildet aus dem Flurstück 3290, liegt in Leipzig, Bosestraße 6, Ecke Thomasiusstrake, besteht aus einem Eckwohnhaus mit Garten und ist zur Brandkasse unter 1507 Abt. mit 307 060 geschätzt. Die Einsicht der Mitteilungen des Erundbuchamts sowie der übrigen das Grundstück betreffenden Nach weisungen, insbesondere der Schätzungen, ist jedem gestattet. Rechte auf Befriedigung aus dem Grundstücke sind, soweit sie zur Zeit der Eintragung des am 30. De zember 1913 verlautbarten Versteigerungsvermerkes aus dem Grundbuche nicht ersichtlich waren, spätestens im Versteigerungstermine vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumeldcn und, wenn der Gläubiger widerspricht.glaubhaft zu machen, widrigen falls die Rechte bei der Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Ansprüche des Gläubigers und Sen übrigen Rechten nachgesetzt werden würden. Wer ein der Versteigerung entgcgenstehendes Recht hat, muß vor der Erteilung des Zuschlags die Auf hebung oder die einstweilige Einstellung des Ver rührens hcrbciführen, widrigenfalls für das Recht der Vereigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt. Leipzig, den 14. Januar 1914. Königliches Amtsgericht, Abt. 11^". z lweilksr-vertteiserutlg. Am Sonnabend, den 17. Januar, von vorm 'F10 Uhr an, versteigere ich im Auftrage des Kon kursverwalters, die zur Konkursmasse Wörsdörffer «L Eo. gehörigen Herren- und Unabenbiisten, Schau- senjtergcstelle, Stühle, Leitern, Borlageständrr, Hosen ständer, 1 Nähmaschine, Biigelofen mit Eisen, Glas platten, Basen nnd Ncckelständer usw. im Laden Leipzig-Anger, Zweinaundorfer Straße 1, öffentlich und meistbietend gegen Barzahlung. »7«7ü Zxtln-lm. Lokalrichter. Semeinüelparkaiie vehlch. Gemeindeamt: Nähe Staats- und Straßenbahn. Geschajtsseit 8—1 und 3—5, Sonnabends 8—2 Uhr. Zinsfuß: :r7?/o. dvvLinsuuL. ü»<>7« Postscheckkonto 14999 Leipzig. Nechtiwd Gericht Neichsgericht. Leipzig, 15. Januar. r/. Wegen Mordes hat das Lchnmrgericht Wiirz nurg am 22. November v I den Postillon Ludwig Weißcnsce zum Tode und dauerndem Ehren- cechtsoerlust verurtcili. Nach dem Wahrjpruche oer Geschworenen ist oer Angeklagte nir schuldig beiundca worden, in der Nacht zum 25. Mai v. I in Zellingen die Dlenstmngd Margarete Gehrsitz aus Himmel siadt vorsätzlich getötet und die Testung mit Ueber- iegung ausgeführc zu haben. Gegen das Urteil halte der Angeklagte Revision eingelegt und materielle sowie eine Reihe prozessualer Be schwerden erhoben In materieller Hinsicht wuroe behauptet, die Feststellungen reichten nicht aus, um eine Verurteilung aus 8 211, also wegen vorsätzlicher Tötung mit Ueberleaung zu rechtfertigen. Prozessual bemängel,-' die Revision a. a zunächst die Stellung der den Geschworenen vorgcleglen Fragen als inkorrelt. weil die Fragen nach vorsätzlicher Torung und die nach vorsätzlicher Tötung mit Ueber- legung nicht gesondert, sondern in eine einzige Frage usammenaesaßt worden seien. Sodann hieß es. ein Zeuge hatte wegen Verdachts der Begünstigung nicht beeidigt werden dürsen. Das Reichsgericht hielt indes keine von den Rügen für begründet nnd er kannte deshalb nach dem Anträge des Reichsanwalls aus Verwerfung der Revision. lll)/1338 13.) r. Wegen Körperverletzung mit Todesfolge hat das Schwurgericht Hanau am 15. November v. I. den Hüttner Damian Knoth unter Versagung mildernder Umstände zu vier Jahren Gefängnis ver urteilt. Der Angeklagte hatte am 5. August v. I. -u Kauppen «Kreis Fulda) den Töpfcrgeselle» Franz Scholz dermaßen mißhandelt, daß S. an den Folgen der Verletzung gestorben ist Die Revision des Angeklagten bemängelte einmal die Stellung der an die Geschworenen gestellten Fragen als in- torrekt und führte ferner Beschwerde darüber, daß zu unrecht unberücksichtigt geolicben sei, daß der An geklagte sich dem Verletzten gegenüber in Notwehr befunden habe. Das Reichsgericht verwarf in dessen die Revision als unbegründet. 111». 1393 13.) Königliches Lan-gericht. Leipzig, 15. Januar. « Die erschwindelten Rriterturnicrprogramme. Am Tage vor dem im Oktober v. I. auf der Leip ziger Rennbahn abgehaltencn Internationalen Retterturniere saßen die bcideü Arbeiter Kari Max Fricke und Julius Reißner in einer Kaffeestube zusammen und überlegte» mit einander, wie sie sich Geld verschaffen könnten, denn sie waren beide arbeits los und hatten nichts zu leben. Da kam R. aus einen Gedanken, den ihm der Umstand nahe gelegt hatte, daß er Preisgegenstände nach dem Sekretariat des Turniers hatte schaffen müssen, und dieser Gedanke wurde auch sofort in die Tat umgesetzt. Auf Ver anlassung des R. mußte F.; der die bessere Hand- jchrlst hat. einen Zettel anfertigen, in dem das Setretariat angewieien wurde, dem Ueberbringer zehn Turnierprogramme unentgeltlich auszuhändigen. Dieser Zettel wurde mit dem Namen eines hiesigen Verlagsbuchhändlers unterschrieben, der Mitglied des Ausschusses für die Veranstaltung oes Reiterturniers war, und dann begab sich R. zum Sekrelariat. Dort setzte man keine Zweifel in die Nichtigkeit des Ansuchens und R. bekam die zehn Programme, die an Händler das Stück liir 42 Pfennige abgegeben und von diesen sür 50 Pjennige an das PubUlum verkauft wurden. Das Geschäft hatte den beiden Leuten gefallen und R. meinte zu seinem Freunde F, sic hätten jedenfalls anch zwanzig Programme bekommen. Und daraufhin wurde ein zweiter Zettel geschrieben, auf dem der Name eines dem Ausschüsse angehörcnden Offiziers als Unterschrift stand und auf den R. wieder Programme ausgesolgt erhielt. Dieser Schwindel ist aber ans Licht gekom men nnd R. und F. hatten sich heute vor der dritten Strafkammer des Landgerichts zn verantworten. Während F. den Betrug zugab. leugnete R., der auch in dem Verdachte steht, sich aus unehrliche Weise noch mehr Programme verschafft zu haben, was ihm indessen nicht nachgewiesen werden konnte, sich an dem Schwindel beteiligt zu haben Der Ge richtshof hielt aber die Schuld der beiden Ange klagten für erwiesen, billigte ihnen jedoch mildernde Umstände zu, da sie sich in einer Notlage befunden haben, und erkannte auf je drei Wochen Ge fängnisstrafe. * Intellektuelle Urkundenfälschung. Der Buch drucke- S., der eine kleine Buchdruckerei betreibt, er schien eines Tages im November auf dem hiesigen Gewerbeamte, um anzuzcigen, daß er sein Geschäft auf seine Ehefrau übertragen habe. Der Beamte machte ihn darauf aufmerksam, daß es zur Erledigung der notwendigen Förmlichkeiten er forderlich sei, daß seine Frau persönlich mit erscheine. Daraufhin ging S. wieder weg, traf auf der Straße zufällig seine zukünftige Schwägerin, die Braut seines Bruders. Fräulein St., und veranlaßte sie, mit ihm auf das Gewcrbeamt zu kommen und seine Frau zu spiele». Dem Beamten gegenüber hat S. dann inbezug auf seine Begleiterin die Personalien seiner Ehefrau, die krank zu Hause war, angegeben nnd den Beamten dadurch in den Glauben versetzt, daß er es tatsächlich mit Frau S. zu tun habe, dem entsprechend sind darin auch die Eintragungen in den Registern von ihm gemacht worden. Die Sache ist dadurch znr Kenntnis der Behörde gekommen, daß S. mit «einer Ehefrau in Zwistigkeiten geriet und diese Anzeige gegen ihren Ehemann erstattete In der Verhandlung vor der dritten Strafkammer des Landgerichts gab S. zu, in der angegebenen Art und Weise vorgegangcn zu sein, er habe sich in einer gewissen Zwangslage befunden. Der Ange klagte S. wurde wegen intellektueller Urkunden- fäl.chung zu lechzig Mark Geldstrafe und die Angeklagte St. wegen Beihilfe zu diesem Ver gehen zu zehn Mark Geldstrafe verurteilt. Kgl. Schöffengericht. Leipzig, 15. Januar. Z Fortgesetzter Betrug. Ein ehemaliger Bureau beamter hatte sich vor dem Schöffengericht unter der Anklage des fortgesetzten Betrugs zu ver antworten. Er hat nämlich die Leipziger Elektrische Straßenbahn Aktiengesellschaft eine lange Zeit hin durch dadurch geschädigt, daß er, um den Fahrgroschen zu sparen, dem Schaffner sagte, er habe Karte, und ihn so rn den Glauben versetzte, daß er In haber einer Dauerkarte jei, obwohl das nicht der Fall war. Dem Angeklagten konnte in der Ver handlung nacbgewiesen werden, daß er mindestens dreizehnmal gefahren ist, ohne zu bezahlen, beim dreizehnten Male ist er abgesaßt und zur Anzeige gebracht worden. Das Schöffengericht erkannte gegen den Angeklagten auf «inhundertfünszig Mark Geldstrafe. Ein mehrfacher Sistmöröer. (Fortsetzung.) —x. Frankfurt a. M., 15. Januar. Zu Beginn der heutigen Verhandlung meldet sich der bereits gestern vernommene Sachverständige und Zeuge Dr. Portmann zum Wort und sucht an der Hand seines Tagebuches erneut den Beweis zu führen, daß Frau Hopf Anfang Januar 1905 von ihm auf Rippenfellentzündung behandelt worden sei. Er macht dann weiter Mitteilung von einem Vorfall, der sich nach dem Tode 'der ersten Frau des Angeklagten abgespielt hat. Hopf sei zu ihm gekommen und habe allerdings stark nach Schnaps gerochen. Er habe von ihm (Dr. Portmcmn) verlangt, er solle ihm seine Frau wiedergcbcn. Die Leute behaupteten, Hopf habe feine Frau vergiftet. Hopf legte dann einen geladenen Revolver auf den Tisch und sagte: „Wenn auch Sie, Herr Doktor, glauben, daß ich meine Frau vergiftet habe, so schieße ich mich tot!" Es wird dann in die Beweisaufnahme zum ' Mordversuch an der Mutter des Angeklagten eingetreten, und als erste Zeugin eine Frau Sommer aus Frankfurt vernommen? Sie ist die Nichte der alten Frau Hopf, also die Cousine des Angeklagten. Sie bekundet, daß beim Tode des Vaters des Angeklagten Auffälliges nicht wahr genommen worden sei, Frau Hopf habe ihren Mann sehr betrauert, denn zwischen den beiden alten Leuten habe eine gute, harmonische Ehe bestanden. Die Mutter Hopfs habe an keiner eigentlichen Krank heit gelitten, sondern sei cm Altersschwäche im Alter von 78 Jahren gestorben. Sie habe eine starke, zähe Natur gehabt, wäre aber in der letzten Zeit stark abgemagert. — Vor sitzender: Wie waren die Vermögensverhältnisse des Angeklagten Hopf beim Tode seiner Mutter? — Zeugin: Ich habe ihm im Jahre 1905 7000 M geliehen und später kleinere Beträge. — Sta-ats- anwalt: In der Zeit, wo Hopf sich die 7000 M von Ihnen borgte, schloß er die hohe Lebensversiche rung für seine zweite Frau ab. — Zeugin: Nach dem die Mutter Hopfs gestorben war, trat Hopf mir einen Teil der von ihm geerbten Hypotheken zur Be zahlung seiner Schulden ab. — Verteidiger Dr. Sin z- heimer: Die Mutter Hopfs war also bei ihrem Tode 78 Jahre alt. Ist Ihnen bei ihrem Tode irgend etwas aufgefallen? — Zeugin: Nein. — Verteidiger: Haben Sie mit der Rückgabe des Geldes gedrängt oder war es Ihnen ganz gleich gültig, ob Sie das Geld im Jahre 1911 oder 1912 erhielten? — Zeugin: Ich habe Hopf nicht ge drängt. Es war mir auch gleichgültig, wann ich das Geld zurllckerhielt. — Die nächste Zeugin, Fräulein Fischer, steht in gleichem verwandtschaftlichen Verhältnis zu Hopf wie die vorige Zeugin und be kundet, daß beim Tode der alten Frau Hops nichts Auffälliges wahrgenommen worden ist. — Die dar auf folgende Zeugin. Frau Nohl, hat mit der Mutter Hopfs in demselben Hause gewohnt und war mit ihr sehr befreundet. Sie sagt aus, daß das Be finden der alten Frau von dem Tage an sich ver schlechtert habe, als sie die Absicht äußerte, ein Testament zu machen. — Vors.: Was sollte der Inhalt des Testamentes sein? — Zeugin: Das weiß ich nicht. Die Mutter sprach aber immer von dem Angeklagten als von ihrem „lieben Sohne Karl", während sie ihren Sohn Richard fast gar nicht er wähnte. Häufig sagte sie, sic sei neugierig, ob Karl ihr die Zinsen bezahlen werde, und sie klagte dar über, daß er so viele Schulden habe. — Angekl.: Ich kann mich nicht erinnern, daß meine Mutter mir von einem Testament gesprochen hat. — Vertei diger: Der Angeklagte war also der Lieblings sohn seiner Mutter? — Zeugin: Jawohl, er war der Lieblingssohn. Wenn Karl sie einige Tage ohne Nachricht ließ, war sie sehr besorgt. — Zeuge Ver sicherungsagent Adam Schneider bekundet, daß Hopf im Oktober 1911 von ihm ein Darlehen in Höhe von 5—6000 .4t hätte haben wollen und ihm dafür anbot, eine Lebensversicherung abzuschließen. Hopf drängte sehr und sagte, er werde das Geld in kurzer Zeit zurückzahlen können: denn er werde eine Erb schaft von seiner Mutter machen. Der Zeuge er widerte Hopf, seine Mutter könne noch 10 Jahre leben. Hopf sagte, das sei ausgeschlossen, seine Mutter sei eine alte Frau und könne nur noch kurze Zeit leben. Anfang Dezember kam Hopf wieder und erklärte, er gebrauche das Geld nicht mehr, er habe viel von seiner Mutter geerbt. — Es folgt dann die Zeugenvernehmung zu dem letzten Anklagepunkt des Gistmordprozesses, zu dem Eiftmordversuch an der dritten Fran. Es wird als erste Zeugin Frau Walli Hopf auf gerufen, — Bors.: Sie sind.von dem Angeklagten rechtskräftig geschieden? — Zeugin: Jawohl. — Dorf.: Durch diese Ehescheidung ist das Recht auf Zeugnisoerwcigeruna Ihnen nicht verloren gegangen. Sic können also Ihr Zeugnis verweigern. — Zeugin: Ich will aber aussagen. — Vors.: War Ihnen bekannt, daß Hopf eine Heiratsannonce aufgegeben hatte und daß Ihre Schwester da durch den Hopf kennen gelernt hat? — Zeugin: Nein, das erfuhr ich erst später. Er erzählte mir, daß er bereits einmal verheiratet gewesen sei, und daß er ein Kind gehabt habe. Seine Mutter sei erst künlich gestorben. Hopf schlug vor, daß wir uns in London trauen ließen, denn er sagte, eine österreichische Staatsangehörige habe bei dem Eheschluß in Deutsch land Schwierigkeiten. — Vors.: Sie stammen aus Galizien? — Z e u g i n: Ich bin in Dresden geboren, aber mein Vater ist österreichischer Staatsangehöriger. Die Ehe wurde am 1. April in London geschlossen. Als wir nach Deutschland zurückkehrten, fiel mir auf, daß Hopf mit seinen eigenen Angelegenheiten sehr geheimnisvoll tat. Er hielt alles in seinen, Schreib tisch ängstlich verschlossen. Nach der Verh.irafung kam Hopf sofort auf die Versicherung zu sprechen und sagte, er werde i» «ine Versicherung eintrete» damit ich nach seine!» Tode gesichert dastehe. ,^Du sollst cs gut haben, Walli", meinte er. — Lor s.: Wie war es denn mit der Versicherung? -- Zeugin: Er legte mir eines Tages bet Tisch ei«? Formular vor, das ich unterschreiben sollte. Ich sagte ihm, wozu soll ich denn unterschreiben, wenn du dich versichern lassen willst. Er erwiderte, wir wollten uns zu zweien ver sichern, das sei billiger. — Vors.: Auf welche Summe lautete die Versicherung? — Zeugin: Auf 40000 Mark. Wenige Tage später beim Mittagessen legte er mir einen Schein vor, in dem ich die Erklärung ab geben sollte, ich wollte verbrannt werden. Ich sagte ihm, ich wünschte nicht verbrannt zu werden, worauf Hopf erwiderte, in seiner Familie sei die Feuerbestattung Sitte. Leine Mutter habe sich ver brennen lassen, und auch er werde sich ver brennen lassen. — Vors. (zum Angeklagten): Ist das richtig? — Angeklagter: Jawohl. — Zeugin jfortfahrends: Den Verbrennungsschein habe ich nicht unterschrieben. — Vors.: Sie haben allein eine Reise zu Verwandten in den Taunus an getreten? — Zeugin: Ja. Als ich zurückkehrte, holte mich Hopf von der Bahn ab. Als wir nach Hause kamen, sand ich den Tisch bereits gedeckt vor. Ich wünschte ein Glas Wein zu Irinken. Da sah ich nun, daß die Gläser fast alle schmutzig im Schranke standen. Am nächsten Morgen fand ich, daß auch an anderen Stellen in der Wohnung Unordnung herrschte. Ich fragte meinen Mann, wieso das käme. Er gab mir aber eine ausweichende Antwort, und in diesem Augenblick habe ich den Entschluß ge faßt, das nächstemal, wenn ich allein in der Woh nung wäre, den Schreibtisch aufznbrechen und zu durchsuchen. — Vors.: Dann waren Sie also sehr argwöhnisch geworden? — Zeugin^: Jawohl. Am 9. Juli sand ich den Schlüssel zum «chreibtlsch. Hopf war nicht zu Hause, und ich öffnete den Schreibtisch. Zunächst fiel mir eine Menge Liebes briefe auf. Ich fand dann ein großes Kuvert mit Papieren, aus denen ich ersah, daß Hopf zweimal verheiratet gewesen war. Er hatte mir nichts davon gesagt. Schließlich sah ich noch eine Anzahl häßlicher Bilder und Papiere, aus kenen heroorging, daß er sich Geld geborgt hatte. Ich fand auch die Versiche rungspolice. Ich konnte mir von der ganzen Lache kein rechtes Bild machen. Am nächsten Morgen saßen wir zusammen am Teetisch, und ich sagte Hopf, Saß ich seinen Schreibtisch aufgemacht und untersucht habe. Ich bedeutete ihm, daß ich das Gefühl habe, ich sei für ihn nur ein Mittel zum Zweck. Ich be gann zu weinen und ging hinaus, um mir ein Taschentuch zu holen. Nur einen Augenblick war ich aus dem Zimmer. Als ich zurückkam und von dem Tee trank, schöpfte ich Verdacht. Ich stellte die Tasse sofort auf den Tisch, hatte aber doch schon einige Schluck davon getrunken. Nach kurzer Zeit wurde ich am ganzen Körper steif, vor allem konnte ich meine Hände nicht bewegen, und der Mund stellte sich ganz schräg. Ich wollte aufftohen, aber es ging nicht. Ich sagte zu Hopf: „Du hast mir etwas in den Tee ge geben. Er antwortete: „Du bist wohl selbst ain Giftschrank gewesen und hast selbst etwas ein genommen." Ich verlangte ein Glas Kognak, er brachte es mir, ich konnte es aber nicht zum Munde führen. — Vors.: Das war also alles am 10. Juli? — Zeugin: Jawohl. Ich schleppte mich dann in mein Zimmer mit aller Mühe, und Hops meinte, ich hätte einen Ncrvenchock bekommen. Ich habe mich dann in das Bett gelegt, und er hat sich die größte Mühe gegeben, mich zu bewegen, ihm zu verzeihen. — Vors.: Was haben Sie mit dem Tee gemacht? — Zeugin: Ich habe den Restinhalt in eine Flasche gegossen; denn ich wollte die Flüssig keit untersuchen lassen. Einige Stunden später hörte ich Geräusche in dem Zimmer des Hopf. Ich über zeugte mich, daß er vor seinem Schreibtisch hantierte und ein Siegel anbrachte. Er drohte mir mit einer Anzeige wegen Einbruchs, wenn ich noch einmal den Schreibtisch öffnete. Ich antwortete: „Wenn du mich wogen Einbruchs anzeigst, so werde ich dich gleichfalls «»zeigen, weil du mir Gift in den Tee geschüttet hast." Kurze Zeit darauf trat er wieder vor seinen Gistschrank unv sagte: „Wenn du zum Staatsanwalt gehst und mich ausliefern willst, dann nehme ich diese Flasche ein." Ich fragte ihn. ob das das letzte sei, was er mir zu sagen hätte. An einem der folgenden Tage habe ich den Inhalt der Flasch- zu einem Che miker gebracht. (Forts, folgt.) Hx. Bochum, 15. Januar. Ein Opfer seiner Spiel- und Wettleidenschaft ist der Buchhalter Paul Ehmke von der Bochumer Maschincnbauaktiengosellschaft Balckc geworden. Er ist wegen Urkundenfälschung in 40 Fällen, wegen Betrugs, Untreue und Unterschla gung angcklagt. Er hat es verstanden, sich wett über 150 000 widerrechtlich anzueignen, um das Geld in Bochumer Spielklubs oder bei den Rennen in Baden-Baden, Köln, Auteuil und an anderen bc deutenden Rennplätzen zu verspielen. Ehmke war seit 1906 bei Balcke beschäftigt. Da er eifriger Sportsmann war, reichte bei seiner Vermögenslosig keit sein Gehalt nicht aus, um der gewöhnlich mit Verlusten verbundenen Sportslust zu huldigen. So begann er bereits im Jahre 1909 mit Veruntreuungen, die er durch falsche Buchungen zu verdecken wußte. Er geriet immer mehr ins Verderben und ersann nun einen Plan, um sich über Wasser zu halten. Da er wußte, daß die technischen Prokuristen der Firma Balcke keine Kontrollbücher führen, so fälschte er in verschiedenen Fällen Schecks, indem er auf diese den Namen einer der kaufmännischen Be amten setzte und so die technischen Prokuristen ver anlaßte, gleichfalls zu unterschreiben. Mittels Weser Schecks hob er die Beträge bei der Rcichsbank ab. Um eine Entdeckung zu vermeiden, fertigte der An geklagte jedesmal neben den bar zu zahlenden wei ßen Schecks rote, zur Verrechnung bestimmte, an, gab diese aber nicht weiter, sondern erklärte sie jedas- mal wieder für ungültig. Umgekehrt bezeichnete er die weißen falschen Schecks im Kontogcgenbuch der Reichsbank für ungültig. Damit war die ziffern mäßige Uebcrcinstimmung der in Frage kommenden Konten erreicht. So gelangten weit öder 100 000 allein durch die gefälschten Schecks in die Hände des Angeklagten. Obwohl wiederholt Revisoren der Berliner Treuhandgesellschaft bei Balcke Revisionen vornahmen, wurde der Angeklagte nicht entdeckt. Im Juni 1913 schied der Angeklagte freiwillig aus seiner Stellung und ging nach Berlin. Obgleich ein« Ent deckung immer noch nicht erfolgt war, stellte er sich, von Gewissensbissen gequält, der Polizei, und wurde verhaftet. Er hat durch seinen Verteidiger Beweis dafür angetreten, daß er selbst keinen Aufwand ge trieben, und daß die Art der Geschäftskontrolle bei Balcke ihm die Fälschungen sehr leicht gemacht bade. Zur Verhandlung sind 12 Zeugen und als Sach, verständige Reichsibonkdirektor Grüner, Revisor Lasels und Professor Dr. Kippenberger ge laden. »a Ilorck 8. >l Vaekt Uudcurvllern »»6 viel,» kUrstiicllvo Hüte».
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)