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01-Frühausgabe Leipziger Tageblatt und Handelszeitung : 18.02.1914
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1914-02-18
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id84535308X-19140218010
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id84535308X-1914021801
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-84535308X-1914021801
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Leipziger Tageblatt und Handelszeitung
-
Jahr
1914
-
Monat
1914-02
- Tag 1914-02-18
-
Monat
1914-02
-
Jahr
1914
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Morgen - Ausgabe Mr le»»»la ao» V»r»r1» »arch «uiftzr« »»«« V»All Avprklf » » It«4 «peoUrnre »«altäglich la. Hau, gebrachtr «aaatlich 1.1Z M.. oterteyüdrUch I.7S M. vet 0« «elchasi.steU», unser« Zlliala» ««- Hu»gad«sl»U,a odg«d»lt! monatlich IM.. oirrtillährtlch r M. vurch bi« Post! »«««halb veutschlan». uaü 0« -eulscheo llalaal« moaatllch LLS w„ oi«t«lt»hrlich 4-»0 M.. au-lchli.-Uch pvNdesteUget». va» Leipziger kagrdtatt «schont Werktag, »mal, Sana- u. Zetertag» »mol. 2« Leipzig, 0«u Nachbarorte« uaü üea Mrtrn mit eia»««« Zillalen wirb 0t« stdea-avrgadr noch am Nbea» 0»a Erschein»«» in» Hou» geliefert, berliner NeSattton: 2n 0ea Zelten 17, Zernsprech. Anschluß: Moabit Nr.447. /tmlsblatt des Rules und des poUreüuntes derEtndkLerpzw Ne-aktto« und VeschüftsNeller 1»hau«I»gaff« Nr.«. » Zernsprech-NnschluK Nr. 14047, 14»4Z unü 14444. ISS. Jahrgang k-» Zaserat» »«» Leipzig »ab Nmgebu«, »», /»»Akigknprrife: IspaMg»pettN.NeL, ps„»ieiteklamereil« 1 NU. vo» au.würt» zo pf., Neklamen l.ro M., lllel«« Nnzelgen blepetltzeil» au» r»pf.d.wl»»,rbol.Nab.,2af»rot« von Vehiir-ea im amtlichen «eil tle Petit» zell« iS Pf. G«schaft»aaz»igea mit piahvorfchrlft im Preise erhöht, ltabatt «ach karlf. Vellage«r Velamtallfl.LM.üa»Laus»ab au.schl-poNgebühr- Nazelgeu-Mauabmer )»baa«i»galse», bel sämtlichen Filialen »»» Leipziger Lag«dlatte» u«ä olle« Nnaoacra»<xpeüitl»«eo äe» 2«» onü ft«,luaäe». BeschäftssteU» fär verlin a.äl» pr.VraoSendurg: VireNtonwaltrrZliegel, verlia w. 1», MargaretbenNraS« ». Z»rnsprrch»MnschIuF: Luho« »471. m. 88 Mittwoch, üen lS. ^rdrusr. lSlst. Das Wichtigste. « Die Zweite Kammer erledigte am Diens tag einige kleinere Etatkapitel und verschiedene EtifenbahnLNgelegenheiteii. (Sieche Der.) * Die Mehrzahl der Mitglieder der Finanz deputation ^i. der Zweiten Kammer sprach sich für die Verlegung der Tierärztlichen Hochschule nach Leipzig aus. * In Meißen starb im Alter von 77 Jahren der frühere Rektor der Fürstenschule zu St. Afva, Geh. Studienvat Dr. Peter. (Siehe ?tachr. a. Sachsen.) * Der Reichstag setzte am Dienstag die Beratung des Iustize 1 ats fort. (S. Art. u. Ber.) * Die Vereinigung der Steuer- und Wirtschaftsreformer hielt am Dienstag in Berlin ihre diesjährige Hauptversammlung ab. (Siehe Ber.) * In der französischen Kammer wurde das Kriegs- und Marinebudget angenom men. (Siehe Ausld.) *Hammarskjöldhatdie List« seines Ministeriums dem König von Schweden unterbreitet. (Siche Letzte Dop.) * Der neue serbisch« Gesandte hat in Sofia und der bulgarische Gesandte in Belgrad das Beglaubigungsschreiben überreicht. (Siehe Ausld. und Letzte Dep.) Zum Entwurf eines Gesetzes über öen Luftverkehr. Vom Neichstagsadgeordneten Dr. Quarck-Koburg. Dem anerkannten, vom Ausland mit Neid er tragenen Hochstand des deutschen Luftschiffwesens haben sich in den letzten vier Jahren erstaunliche Fcrtschritte in der Entwickelung unseres Flugzeug wesens an die Seite gestellt. Die großen Luftschifftatastrophen haben den Mut unserer tapferen Pioniere nicht niederzubeugen ver mocht, sie haben im Gegenteil dem Forscherdrang der Eroberer der Luft wie auch der Opfettreude des deutschen Volkes immer neuen Anlaß zur Betätigung gegeben. Ebenso hat unablässiges Bemühen der Technik, der Industrie und des persönlichen Wage mutes auf dem Gebiete der Flugzeugkonstruktion und .Führung Erfolg an Erfolg gereiht, so daß wir heute dem Auslände, namentlich Frankreich, dicht auf den Fersen sind- Das sind Erscheinuilgen, die geeignet sind, uns aus der Simplicissimusstimmung unserer Tage her auszureißen und die uns getrost in die Zukunft sehen lassen. Bei dieser schnellen Entwickelung des Luftfahr wesens — auf den beiden grüßten Lüftschifswerftcn allein sind über -10 große Schiffe gebaut, an Flug zeugführer find schon über 700 Führerzeugnisse aus gestellt worden — ist der Wunsch nach gleichmäßigen Vorschriften über den Luftverkehr immer lauter ge- wordcn. Dazu kommt, daß die Errichtung zahlreicher Flug Plätze, Aufstiegs- und Landungsgelegenheiten in vielen deutschen Staaten das Bedürfnis nach Auf stellung einheitlicher Normen wachgerufen hat, die der Willkür einzelner vovbeugen und dem Verlan gen nach Sicherung solcher Anlagen Rechnung tra gen sollen. Naturgemäß können Gesetzesparaoraphen den schier unbegrenzten Möglichkeiten der Technik und der Verkehrsforderungen gerade auf diesem Gebiete nur langsam folgen und es besteht in den Anfangs stadien der Entwickelung eines solchen Zweiges der Technik eher die Gefahr, daß eine vorschnelle Rege lung der auf und über der Erde so plötzlich ent stehenden Rechtsbeziehungen für Verkehr und Ent wickelung feindlich und hinderlich wirkt, als daß sie beiden den erwünschten Vorschub leistet. Daher ist vorsichtige Zurückhaltung Pflicht für den Gesetzgeber und Bedachtsamkeit namentlich bei der Findung und Festlegung von Definitionen und Rechtsbegriffen geboten. Erachtet der Gesetzgeber die Zeit zum Einschreiten für gekommen, so muß er sich von der Lust zu Kon struktionen und Reglementierungen, die nicht absolut erforderlich sind, freimachen, er darf nur insoweit in den vielgestaltigen Rechtsstoff eingreifen, als die Allgemeinheit ein unbedingtes Recht auf Schutz und etwa der Staat einen dringenden Anlaß hat, dafür zu sorgen, daß voraussehbare Entwicke lungsmöglichkeiten nicht aus seiner Machtsphäre ent gleiten. In letzterer Beziehung braucht nur aus die natio nale Wichtigkeit des Luftfahrwesens für die Landes Verteidigung und den allgemeinen Verkehr hingc- wiesen zu werden, um klar zu machen, daß der Staat bei einer Regelung der Materie seine Zugriffsrechte deutlich und fest aufstellen muß. Dem dem Reichstag soeben zugegangcnen Ent wurf eines Luftocrkehrsgesetzcs kann man den Vorwurf im allgemeinen nicht machen, daß er allzu hitzig auf die neuen Verhältnisse losgcht und alles reglementiere, was an Zweifelsfragen auf dem fraglichen Gebiete bislang aulgetaucht ist. Er ist fast mehr beachtsam in den Punkten, in denen er sich aus schweigt oder dem Bundesrat volle Freiheit der Ent schließung läßt, als in den Punkten, in denen er Vorschriften gibt. Vielleicht find seine Bestimmungen in mancher Beziehung, namentlich da, wo er Defini tionen (wie über „Luftfahrzeug", „Führer" pp.) gibt, noch zu eng und lasten künftigen Entwickelun gen, die wir heute nur erst ahnen, die aber morgen schon greifbar nahe gerückt sein können, zu geringen Spielraum; im allgemeinen weist er aber eine ge wisse, bewußte kautschukartige Unbestimmtheit auf, die wir ihm nicht zum Vorwurf machen dürfen. Was er, namentlich bei der Gestastung der Verkehrsrege lung heute noch nicht mit festen Worten umschreiben will, schiebt er dem Bundesrat zu, besten leicht ab-zu- ünderndo und zu ergänzende Vorschriften den Bedürf nisten sowohl internationaler Verabredungen, als auch technischer Fortschritte in der Tat bester zu folgen vermögen, als starre Gesetze. Wenn sonach hier der Gesetzgeber dem „Halb starren System", bas einem leichteren Ab- unb Wiederaufbau förderlich ist, den Vorzug gegeben hat, so hat er damit wohl das Richtige getroffen. Es darf nur bei solchem System nicht die Möglichkeit geboten werden, daß sich Jnterestenkreise, mögen sie noch so große Verdienste um die Entwickelung des Luftfahrwesens sich errungen haben, eine monopol artige Zensorstellung erklettern; es mutz vielmehr das Reich Sorge tragen, daß in seiner Hand eine zentralisierte, sichere Aufsichts- und Einwirkungs befugnis bleibt. Nach dieser Richtung wird wohl der Reichstag erhöhte Garantien fordern. Der Entwurf teilt seine Bestimmungen selbst in Mei große Gruppen ein: in die Verkehrsvorschriften und in die Vorschriften über die Haftpflicht des Halters eines Luftfahrzeuges. Beide Gruppen stehen natürlich in einem engen inneren Zusammenhänge. Die Verkehrsvorschriften entfalten diejenigen Beschränkungen, die sich das Fahrzeug und seine Führer und Halter im Interesse des Schutzes der Allgemeinheit vor Schädigungen, im Interesse des mit besonderen Gefahren verbundenen Luftverkehrs selbst und vor allem mit Rücksicht auf die Forderungen der Landesficherheit gefallen lasten müssen, wenn sie ihren Eroberungs- oder Erwerbs zug durch das Element der Luft außerhalb der Flug- und Uebungsplätzc vornehmen wollen. Nur die zur Aufnahme von Menschen bestimmten Fahrzeuge, die natürlich auch dem Frachtverckehr dienen können, unterfallen der allgemeinen Regelung des Gesetzes. Alles andere wird als Luftgerat angesprochen und hat seine Vorschriften ->am Bundesrar zu erwarten (Wie soll es werden, wenn Luftfahrzeuge von der Erde aus durch Fernsteuerung entweder frei oder an Leitungen bewegt werden?) Je mehr es an der Hand der Verkehrsvorschriftcn gelingt, die der Allgemeinheit durch den Luftverkehr drohenden Gefahren einzudämmen, desto milder kann natürlich die Haftpflicht des Halters oder Führers gestaltet werden. Ihre allzu scharfe Anspannung würde schließlich hemmend auf die ganze Entwicke lung des Luftsahrwösens einwirken und ein Nach lassen an Unternehmungslust mit sich bringen, deren fortgesetzte Anspannung schon das Interesse der Lan desverteidigung erheischt. Der Entwurf überträgt aus solchen Erwägungen, wenn er auch an dem Grundsatz der Betriebs- oder Gefährdehaftung festhält, nicht ohne weiteres die Prinzipien der liesowderen Haftpflichtgcsetze (Eisen bahn oder Kraftfahrzeuge) auf die vorliegende Materie. Der Fahrzeughalter soll für Sach- und Körperschaden haften, wenn ihm nicht der Cnt- schukdigungsnachweis gelingt, daß der Unfall weder durch seine (oder der Bedienungsmannschaft) Schuld noch durch einen Fehler in der Beschaffenheit des Fahrzeugs oder durch ein Versagen seiner Vorrich tungen verursacht worden ist. Er ist also vor allem für die Betriebssicherheit des Fahrzeuges verantwortlich und kann sich nicht in dem Maße wie der Eisenbahnunternehmer mit „höherer Gewalt" oder der Kraftfahrzeugbesitzer mit „Unabwendbarkeit" entschuldigen. Diese immerhin noch scharfe Haftung greift aber nicht gegenüber Insassen des Fahrzeuges Platz. Ihnen gegenüber gelten die allgemeinen Vor schriften des BGB. Das Ataß der Schadenersatzleistung soll wie beim Automobilgesetz bis zu bestimmten Kapitaldeträgen begrenzt werden. Eine Zwangs-versicherungsigenosten. schäft der Fahrzeughalter ist nicht vorgesehen. Ob diese Normierung der Haftpflicht angemessen ist, wird sich erst völlig sicher beurteilen lassen, wenn sich deut licher übersehen läßt, welche Anforderungen der Bundesrat an die Prüfung und Ucberwachung der Fahrzeuge und ihrer Führer zu stellen beabsichtigt, bzw. inwieweit Gewähr für eine einheitliche, in sicherer Hand liegende Zuverlässigkeitskontrolle wird gegeben werden können. Das wichtigste an dein Lntwrf sind nun zweifel los dl« reinen Verkehrsoorschriften. Die Bedürfnisse der Verkehrssicherheit verlangen Dor schrifton über die Zulassung, Kontrolle und Außerkurs setzung »er Fahrzeuge, über die Führerlizenz und Führcrpeüfung, über die Möglichkeit der Entziehung dieser persönlichen Befugnisse, über die Konzession von Ausstieg-, Landungs- und Flugplätzen und schließ lich über die Konzession von gewerbsmäßigen Luft fahrtunternehmungen. Die Vorlage gibt diese Vorschriften in 12 kurzen Paragraphen, die nur das Notdürftigste sagen, eine nähere Bezeichnung der Konzessionsbohörden nicht ent halten und auch sich über eine bestimmt« Regelung bezüglich einer Betriebssicherheitskontrolle aus schweigen. Was nicht ausdrücklich normiert ist, wird in die Hand des Bundesrats gelegt, dem ein« gewich tige, ordnende und verfügende Rolle zugemcssen ist. Es wird sich bei aller Anerkennung der Notwendigkeit solcher Blankovollmachten fragen, ob der Reichstag nicht wenigstens die Vorlage eines Plans für di« zu nächst in Aussicht genommene Ausfüllung der Gesetzes lücken verlangen wird, der namentlich darüber sich ausspricht, inwieweit etwa bereits bestehende Orga nisationen oder Anstalten (Versuchsaisstalten und dergl ) als Helfer bei der zu erstrebenden einheitlichen technischen Ordnung der Dinge in Anspruch genommen werden können «nd sollen. Die Konzessionserteilung usw. ist anscheinend in die Hände der einzelstaatlichen Behörden gelegt. Es fragt sich, ob diese, insbesondere di« kleinstaatlichen Behörden ohne Anlehnung an eine zentrale, amtliche oder halbamtliä)« Sach »er st ändigenorganisation ihren neuen Aus gaben gerecht werden können. Es mutz angenommen werden, daß nach dieser Richtung die Reichsregierung einen bestimmten Plan im stillen Busen hegt, den sie freilich auch in der Entwurssbegründung nicht verrät, mit dem sie aber in den Kommissionsocrhandlungen hervortreten muß, wenn sie auf eine schnell« Verab schiedung der Vorlage rechnen will. Das größte Interesse vereinigt sich naturgemäß auf die bezüglich der Lustfahrtunter- nehmungen getroffenen Vorschriften. Die .gewerbsmäßige Beförderung von Personen oder Sachen durch Luftfahrzeuge" ist konzessions pflichtig. Seitdem die Errichtung solcher Unter nehmungen aus der Nebelferne der Jules Vernaschen Romane in nahe Wirklichkeit gerückt ist, bedarf der Versuch einer Regelung der Verhältnisse auf diesem Gebiete einer besonders ernsten und auf die Zukunft bedachten Prüfung. Diese muß vor allem di« Forde rungen der Landesverteidigung, aber auch der Gestal tung eines großzügigen, länderverbindsnden Verkehrs fest ins Auge fassen. Nach dieser Richtung befriedigen die Vorschläge des Entwurfs nicht völlig. De: Betrieb der Luftver kehrsunternehmungen ist zunächst Sache der Privaten. Erstrecken sich die Fahrten über den Bereich eines Bundesstaates hinaus, so sollen die Zentralbehörden dieser Staaten „gemeinsam" für die Genehmigung zu ständig sein. Abgesehen von den größeren Bundes staaten und wohl in den meisten Fällen auch hier wird die Ausdehnung des Fahrtenbereichs über mehrere Staatsgebiete die Regel werden. Warum schaltet man für diese Fälle das Reich völlig aus, in dessen Händen doch im Grunde die Konzestionsbefugnis für solche Dcrkehrsunter- nehmungen am besten ruht? Sind es Bedenken technischer oder mehr partikularistischer Art, die der Vorlage hier Zurückhaltung vorschreiben? Erst wenn die Fahrten im Ausland beginnen oder enden, schaltet sich d»r Reichskanzler e-n. Der Reichsgedanke bricht erst wieder kräftiger hervor, wenn es sich um das Zugriffsrecht des Staates zum Erwerb bestehender Unternehmen handelt. Findet der Reichs kanzler, daß ein solches Unternehmen „dienlich" ist, so soll cs das Reich gegen Entschädigung übernehmen können. Was das „Dienlich" bedeuten soll, wird nicht gesagt. Der äußerst unbestimmte Begriff wird nur in der Begründung näher dahin erläutert, daß es sich um eine Zweckdienlichkeit für die Reichsvertei digung handeln soll. Also nur dann soll das Reich ein Zugriffsrecht haben; in anderen Fällen, wenn das Unternehmen „nach der Entscheidung des Reichs kanzlers" einen den allgemeinen staatlichen Ver kehrseinrichtungen gloichstehenden Wert hat und sein Fahrtenbereich über mehrere Bundesstaaten hinaus reicht, soll das Reich vor dem Zugriffsrecht dieser letzteren zurllckstehen.... Die „mehreren" Bundesstaaten sollen vor dem Reich zum „gemeinsamen" Erwerb befugt sein; lehnen sic ihn ab, dann soll erst das Reich kommen dürfen. Die Neuanlage von Unternehmungen, drc im Interesse der Reichsvertcidigung oder des gemein samen Verkehrs für notwendig erachtet werden, soll freilich dem Reich, auch event. wider den Willen der Gliedstaaten, freistehen. Geht man von dem Gedanken aus, daß cs mahl zunächst private Unternehmungen sein werden, welche sich dem gewerbsmäßigen Luftverkehr widmen und dort ihre Erfahrungen maciien werden, so ist die Zurückhaltung des Reichs bei der Gestaltung des Erwerbsrechts nicht recht verständlich. Sic regt auch den Unternehmungsgeist nicht sonderlich an. Die Möglichkeit des Erwerbs durch mehrere kleinere oder mittlere Bundesstaaten ist nicht gar zu lockend, ihre „gemeinsame Verwaltung" zudem sehr schwierig und die Aussicht, daß wir in der Zukunft zunächst, d. h. ehe die noch in weiter Ferne stehenden großen Reichs verkehrsunternehmupgen ihren Werften die Reicks schiffe entsteigen lassen, wesentlich nur bayerische oder sächsische oder preußisch-thüringisch-bayerischc (von Berlin nach München) Fahrzeuge — im deutschen Reichsluftraum kreuzen sehen sollen, bedeutet sicher keinen politischen Fortschritt. Hier wird wohl vor allem die Kritik einsetzen! Sie wird verlangen, daß die Spuren der Vergangen heit, die früheren, unausmcrzlichen Versäumnisse in unserer Eisenbahnpolitik, das heutige Geschlecht vor ähnlichen Fehlern bewahren sollten. Stimmungsbild aus -em Reichstage. (Zuftizetat — Nationalliberale Anträge — Olympia- Zuschuß.) O Berlin. 17. Februar. Die Beratungen, die über den Justizetat ge pflogen werden, stoßen in der Regel auf keinen allzu freundlichen Widerhall. In den Blättern über schreibt man sie abschätzig „Juristische Debatten", widmet man ihnen ein paar generalisierende Zeilen. Im übrigen aber kümmert man sich nicht viel um sic. Dem entspricht — das muß man zur Klärung und Entschuldigung anführen — gemeinhin auch das Bild des Hauses. Es sprechen, was an sich ja auch durch aus angebracht ist, ausnahmslos Juristen, Männer, die in ihrer bürgerlichen Stellung Richter oder An walt sind. Weniger angebracht ist, daß diese Richter und Anwälte in der Haupssache auch die einzigen sind, die der Aussprache beiwohnen. Denn schließlich handelt cs sich hier doch nicht um jene den unbe teiligten Dritten langweilenden, im Grunde ihn über haupt nicht berührenden Unterhaltungen, die man in jüngeren Semestern „fachsimpeln" zu nennen pflegt. Saoigny hat einmal gemeint: das Reckt habe ja kein Dasein für sich, sein Wesen sei vielmehr ,Z)as Loben der Menschen selbst — von einer besonderen Seite angesehen." Mit einer kleinen Variante ließe sich das am Ende doch auch von den Erörterungen zum Justizetat — natürlich von den einzelstaat lichen so gut wie denen im Reich — sagen. Wie bei uns Recht gesprochen wird, ob wir Vertrauen haben dürfen zu unseren Rechtsorganen, ob für eine schnelle, Zeit und Geld ersparende Rechtspflege gesorgt ist, — das sind nicht etwa Fragen irgendwelchen juristischen Details, das sind Dinge, die den ganzen Menschen er greifen und vielfach entscheidend sind für die Stel lung des einzelnen zum Staat. In diesem Sinne hat, die Aussprache vertiefend und zugleich ihr Niveau erhöhend, der Abg. Schiffer die Dinge gestern be handelt, hat sich mit den oft gehörten Vorwürfen der Klassenjustiz und der Weltfremdheit der Richter aus einandergesetzt und im Anschluß daran schlagend die bekannten nationalliberalen Anträge begründet, die inzwischen Resolutionen geworden sind: mit dem Wunsche, Streitfälle, die ohnehin die höheren In stanzen beschäftigen werden, gleich vor diese bringen zu dürfen, und dem anderen nicht minder dringlichen, gewisse Kapitel des Rechts über deren Neformbedürftigkeit allgemein Einverständnis herrscht, vorwegzunehmen und vor der verheißenen, aber sicher sehr langsam marschierenden Revision selbständig zu ordnen. Zu der gleichen Höhe ist die Aussprache heut« nicht mehr gediehen. Man zersplitterte sich stark, vergrub fick in Einzelheiten und mitunter ward es auch dem erfahrenen Hörer schwer, das einigende Band noch zu finden. Immerhin brachte in einer sehr fleißigen Rede der fortschrittliche Abg. Ablaß mancherlei Beachtliches vor. Ueberaus wirksam war seine Polemik gegen das Zentrum, das aus Krähwinkelei fick sträubt, den sechsten Reichsanwalt zu be willigen. Nicht übel auch, was Herr Ablaß über den uns beherrschenden Geist krankhafter Prüderie sagte, der immerfort nach neuen Strafgesetzen hascht. Wir haben nämlich beide: Zuchtlosigkeit und Prüderie. Aber die Zuchtlosigkeit wäre vielleicht geringer, wenn wir in übertriebener Prüderie nicht immerfort das Kind mit dem Bade ausschütteten, und aus lauter Ucbereifer einander behinderten, das Mögliche und Durchsetzbare nun auch wirklich durchzuseyen. Am heutigen Tage hielt, wie der Brauch es will, der Minister, um dessen Gehalt der Streit geht. Herr Staatssekretär Lisco seine Etatsrede. Er en""ahl mit großer und berechtigter Wärme die Be willigung der wiederholt gestrichenen Reichs anwalts st ellen und kündigte eine Reihe kleinerer Vorlagen an, die demnächst dem Reichstage zugehen sollen. Zu den nationalliberalen An regungen aber, die zum Teil wenigstens doch selbst der sozialdemokratische Redner Landsberger empfahl, äußerte sich Herr Lisco ungemein zurück haltend. In den A b st i m m u n g e n. die den Tag e,„leiteten, war, wie bereits im Abendblatt mit geteilt wurde, der Reichsbeitrag zur Berliner Olympiade bewilligt worden. Es war gekom men, wie wir neulich hier schon voraussahen: Ein Tcil des Zentrums hatte sich von den Neinsagern getrennt und so Reich und Reichstag von einer, namentlich mit Rücksicht auf das Ausland peinlichen Bloßstellung bewahrt. Bei einer anderen Abstim mung ergab sich in zwei Hammelsprüngen die scherz haste Situation, daß Konservative und So zialdemokraten zusammenstimmten, was se'bstverständlich von dem hohen Hause mit der ge bührenden Heiterkeit ausgenommen wurde. Vie Zinanz-eputation ft über -ie Verlegung -er Tierärztlichen Hochschule. Von unserer Dresdner Redaktion. Dresven, 17. Februar. Die Verlegung der Tierärztlichen Hochschule von Dresden nach Leipzig bildete heute den Gegenstand einer längeren Sitzung der Finanzdeputa tion der Zweiten Kammer. Der Verhandlung lag eine Denkschrift des Berichterstatters, des konservativen Abg. Harter, zugrunde, die aus den von der Regierung schon im Jahr« 1911 für die Verlegung angeführten Gründen aufgebaut ist und die Verlegung der Hochschule nach Leipzig befürwortet. Die Mehrheit der Deputation stimmte den Ausführungen des Berichterstatters zu. Besonders wurden in der Aussprache die wissenschaftlichen und finan ziellen Gründe in den Vordergrund gerückt, die allein in der Frage ausschlaggebend sein müßten. Die von der Dresdner Presse für die Belassung in Dresden zeltend oemachten Gründe wurden als aus rein okalem Interesse eingegcben bezeichnet und man er- lärte, man könnte sich durch sie nicht beeinflussen lassen. Inter den finanziellen Gründen wurde namentlich hervorgehoben, daß sich bei einer Verlegung der Hoch- chule nach Leipzig die einmaligen und edemo die ortlaufenden Ausgaben wesentlich niedriger stellen würden, als wenn die Hochschule in Dresden bliebe. Leipzig hat bereits eine ganze Reihe von Fächern, die in Dresden erst mit großen Kosten neu geschaffen werden müssen. Der Vorsitzende Dr. Hähne! trat sehr für Dresden ein; im Gegensatz zu ihm beharrte aber Abg. Harter auf seinem Standpunkte, wobei Dr. Hähnel seinem Fraltionskollegcn vorwarf, er habe in der Deputation die Verhältnisse entschieden zum Nachteil Dresdens geschildert. Von den nationatliberalen Abgeord neten traten namentlich die in Dresden wohnenden und die für Dresden gewählten Abgeordneten für die Belassung der Tierärztlichen Hochichule in Dres- den ein. Unter den von ihnen angeführten Gründen befand sich u. a der, daß bei einer Angliederung ber Tierärztlichen Hochschule an die Universilät Leipzig die Sucht weiter Kreise nach dem Dottortitel gefördert werden würde. Außerdem wurde daraufhingcwiesen, daß die Tierärzte, wenn sie Lollakademiker würden, auch ihre Rechnungen entsprechend erhöhen würden, l?)
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